Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/801 der Kommission vom 20. Mai 2015 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3234) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015D0801. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nte pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (i42) Verkehrsmittelwahl im Transportwesen. (i43) Anzahl der Produktgruppen, bei denen die Bezugsquellenfindung oder Verpackung speziell zur Verminderung des Umwelteinflusses von T&L und Lebenszyklus geändert wurde. (i44) Systematische Durchführung von Verbesserungen der Verpackung zur Maximierung der Dichte und Steigerung der Effizienz von Transport und Logistik (j/n). (b24) Systematische Durchführung von Verbesserungen der Verpackung zur Maximierung der Dichte und Steigerung der Effizienz von Transport und Logistik. 3.3.4.   Verlagerung auf effizientere Verkehrsträger Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für möglichst viele Transportstrecken auf effizientere Verkehrsträger, insbesondere den Transport über Schienen- und Wasserwege und mit größeren Lastwagen, umzustellen und die Luftfracht auf ein Minimum zu reduzieren. Die Möglichkeit für derartige Verlagerungen beschränkt sich eventuell auf die primäre Verteilung zwischen Lieferantenverteilzentren und Verteilzentren des Einzelhändlers, da die ersten und die letzten Kilometer häufig eine Beförderung im Straßenverkehr erfordern. Verlagerungen auf andere Verkehrsträger erfordern daher eine Optimierung der Verteilnetze, damit verkehrsträgerübergreifende Übergänge ermöglicht werden können (indem beispielsweise Verteilzentren an Standorten mit Zugang zu Schienen- und Wasserstraßennetzen angesiedelt werden). In Anbetracht der gegenüber kleinen Lastwagen erheblich höheren Effizienz großer Lastwagen bildet die Umstellung von kleineren auf größere Lastwagen, unter anderem Lastwagen mit Doppeldeckeranhängern, ebenfalls Bestandteil dieser Technik. Verlagerungen auf andere Verkehrsträger fließen auch in Entscheidungen über die Bezugsquellenfindung für Produkte ein, denn dort bildet der Transport ein wichtiges Element des Umwelteinflusses im Lebenszyklus von Produkten (unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Auswirkungen des Lebenszyklus). Tabelle 3.9. Rangliste der Verkehrsträger nach ökologischer Präferenz (die höchste steht an erster Stelle) Einstufung Verkehrsträger 1 Güterzug 2 Seeschiff 3 Binnenwasserstraße 4 Großer Lastwagen 5 Mittelgroßer Lastwagen 6 Kleiner Lastwagen 7 Luftfracht Anwendbarkeit Alle Einzelhändler können Maßnahmen zur Verlagerung der Beförderung auf weniger umweltverschmutzende Verkehrsträger, zumindest auf Grundlage der Fahrzeuggröße, treffen. Die meisten großen Einzelhändler können zumindest einen Teil der primären Verteilung von der Straße auf die Schiene oder auf Wasserwege verlagern. Um umfangreiche Verlagerungen des Warentransports im Einzelhandel von der Straße auf die Schiene und auf Binnenwasserstraßen zu erreichen, sind jedoch Verbesserungen an der nationalen Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur und eine stärkere, grenzüberschreitende Abstimmung zwischen den Betriebsgesellschaften erforderlich. Aus diesem Grund können die nationale Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrspolitik (beispielsweise Straßenbenutzungsgebühren) maßgeblichen Einfluss auf den Spielraum der Einzelhändler bei Verbesserungen und bei der Willensbildung hinsichtlich der Verkehrsträger haben. Diese Praxis ist nicht auf kleine Unternehmen anzuwenden, sofern nicht verfügbare Beschaffungsoptionen die Auswahl effizienterer Beförderungsarten für bestimmte Produkte ermöglichen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i45) Nach festgelegten, effizienteren Transportarten erfasster Prozentsatz der gesamten Produkttransporte (tkm) zwischen Erstlieferanten und Ladengeschäften. (i46) Prozentsatz internationaler Produkttransporte (tkm), erfasst nach festgelegten, effizienteren Transportarten. (b25) Mehr als 50 % der Überlandtransporte zwischen Erstlieferanten und Einzelhandelsverteilzentren, erfasst nach Verkaufswert, erfolgen auf dem Wasser- oder Schienenweg (sofern die Infrastruktur dies zulässt). (b26) Mehr als 99 % der Überseetransporte, erfasst nach Verkaufswert, erfolgen per Schiff. 3.3.5.   Optimierung des Verteilungsnetzes Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das Verteilungsnetz durch die systematische Umsetzung der jeweils effizientesten der folgenden Maßnahmen zu optimieren: (i) strategische, zentrale Drehscheiben, die für den Transport auf Schienen- und Wasserwegen ausgelegt sind, (ii) gemeinsame Plattformen und (iii) direkte Streckenführung. Anwendbarkeit Diese Praxis gilt für große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten und für externe Transportdienstleister, insbesondere dann, wenn Produkte über größere Entfernungen hinweg beschafft werden. Diese Praxis erfordert keine erheblichen Investitionen. Der Bau neuer, zentraler Drehscheiben, die in Schienen- und Wassertransportnetze eingebunden sind, verlangt allerdings erhebliche Investitionen. In beiden Fällen können eine erhöhte Ladungseffizienz und die Nutzung effizienterer Beförderungsarten auf längeren Strecken die Betriebskosten erheblich verringern. Für kleine Unternehmen ist dies nicht anwendbar. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i39) kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (i47) Anzahl der genutzten gemeinsamen Plattformen, Anzahl der genutzten strategischen, zentralen Drehscheiben oder Anzahl der genutzten direkten Beförderungsstrecken. (i48) Prozentsatz der mittels Umsetzung festgelegter Optionen zur Verbesserung des Verteilungsnetzes erreichten Verringerung der Treibhausgasemissionen in Transport und Logistik. (i49) Auslagerung von Transport- und Logistikvorgängen an einen externen Dienstleister mit optimiertem Verteilungsnetz (j/n). (i50) Systematische Optimierung der Verteilungsnetze mittels Einführung strategischer Drehscheibenstandorte, gemeinsamer Plattformen und direkter Streckenführung (j/n). (b27) Systematische Optimierung der Verteilungsnetze mittels Einführung strategischer Drehscheibenstandorte, gemeinsamer Plattformen und direkter Streckenführung. 3.3.6.   Optimierung der Streckenplanung, Nutzung von Telematik und Fahrerschulung Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die betriebliche Effizienz durch eine effiziente Streckenplanung, die Nutzung der Telematik und die Schulung der Fahrer zu optimieren. Eine effiziente Streckenplanung beinhaltet unter anderem, Fahrzeuge zur Belieferung von Ladengeschäften auf der Rückfahrt mit Abfällen oder Lieferantenlieferungen an Verteilzentren zu beladen sowie Nachtlieferungen vorzunehmen, um Verkehrsstaus zu umgehen. Anwendbarkeit Diese Praxis ist auf alle Produkte anwendbar, die an große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten geliefert werden sollen. Ebenso gilt sie für externe Transportdienstleister. Fahrerschulungen erbringen gewöhnlich Kraftstoffeinsparungen in Höhe von 5 %. Die Streckenoptimierung erfordert eventuell erhebliche Investitionen in Informationstechnologie, kann aber die Investitionskosten in Anlagegüter senken (es sind weniger Lastwagen erforderlich) und zu einem erheblichen Rückgang der Betriebskosten (Kraftstoff) führen. Diese Praxis ist auf kleine Unternehmen anwendbar, wenn diese über eigene Transportfahrzeuge (beispielsweise Lieferwagen) verfügen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i39) kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (i51) Prozentsatz der durchschnittlichen Ladungseffizienz der Lastwagenflotte (Fassungsvermögen nach Volumen oder Masse), Prozentsatz durchschnittlicher Leerfahrten der Lastwagenflotte (Lastwagen-km) oder durchschnittliche g CO2-Äquivalente/tkm der Lastwagenflotte. (i52) Prozentsatz der ständig in effizienter Fahrweise geschulten Fahrer. (i53) Einführung eines Prämiensystems für Fahrer zur Förderung einer effizienten Fahrweise (j/n). (i54) Prozentuale Verringerung der Treibhausgasemissionen in Transport und Logistik mittels Umsetzung bestimmter Optionen (d. h. Rücktransport von Abfall oder Lieferantenlieferungen, Telematik, Schulungen und Prämiensysteme für Fahrer, Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten). (i55) Systematische Optimierung der Streckenführung durch den Rücktransport von Abfall und Lieferantenlieferungen auf der Rückfahrt von Ladenbelieferungen, Nutzung der Telematik und erweiterte Lieferfenster (j/n). (b28) 100 % der Fahrer werden ständig in effizienter Fahrweise geschult, bzw. Einführung eines Prämiensystems für Fahrer zur Förderung einer effizienten Fahrweise. (b29) Systematische Optimierung der Streckenführung durch den Rücktransport von Abfall und Lieferantenlieferungen auf der Rückfahrt von Ladenbelieferungen, Nutzung der Telematik und erweiterte Lieferfenster. 3.3.7.   Minimierung des Umwelteinflusses von Straßenfahrzeugen durch entsprechende Kaufentscheidungen und Nachrüstungen Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Umwelteinfluss von Straßenfahrzeugen durch entsprechende Kaufentscheidungen und Nachrüstungen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies schließt den Kauf von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, von effizienten, emissionsarmen Fahrzeugen, geräuscharmen Fahrzeugen sowie aerodynamische Umbauten und die Verwendung von Reifen mit niedrigem Rollwiderstand ein. Anwendbarkeit Diese Praxis ist auf alle Produkte anwendbar, die an große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten geliefert werden sollen. Ebenso gilt sie für externe Transportdienstleister. Bei Fahrzeugen, die über große Entfernungen bei höheren Geschwindigkeiten (> 80 km/h) gefahren werden, können kleine Investitionen in aerodynamische Umbauten und größere Investitionen in Einheiten aus Zugfahrzeug und Anhänger mit besseren aerodynamischen Eigenschaften Amortisationszeiten von bis zu zwei Jahren bieten. Für das Aufziehen von Reifen mit geringem Rollwiderstand gelten die gleichen Amortisationszeiten Fahrzeuge mit alternativem Antrieb erfordern erheblich höhere Investitionskosten. Diese Praxis ist auf kleine Unternehmen anwendbar, wenn diese über eigene Transportfahrzeuge (beispielsweise Lieferwagen) verfügen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i56) l/100 km (Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge) oder kg CO2-Äquivalente pro tkm. (i57) Prozentsatz der in der Transportfahrzeugflotte enthaltenen, verschiedenen EURO-Klassen entsprechenden Fahrzeuge. (i58) Prozentsatz der Fahrzeuge, Anhänger und Ladevorrichtungen, die den PIEK-Normen für Geräuscharmut oder gleichwertigen, Nachtlieferungen erlaubenden Standards entsprechen. (i59) Prozentsatz der aus alternativen Kraftstoffquellen, u. a. Erdgas, Biogas, oder elektrischem Strom, angetriebenen Fahrzeuge in der Transportfahrzeugflotte. (i60) Prozentsatz der mit Reifen mit geringem Rollwiderstand ausgestatteten Fahrzeuge in der Transportfahrzeugflotte. (i61) Prozentsatz der im Hinblick auf eine verbesserte aerodynamische Leistung konstruierten oder umgebauten Fahrzeuge und Anhänger in der Transportfahrzeugflotte. (b30) 100 % der Lastwagen entsprechen der EURO-V-Norm (17) und verbrauchen weniger als 30 l/100 km LKW-Kraftstoff. (b31) 100 % der Fahrzeuge, Anhänger und Ladevorrichtungen entsprechen den PIEK-Normen für Geräuscharmut oder gleichwertigen, Nachtlieferungen erlaubenden Standards. (b32) Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (Erdgas, Biogas, Strom). (b33) 100 % der Fahrzeuge mit Reifen mit geringem Rollwiderstand ausgestattet. (b34) 100 % der Fahrzeuge und Anhänger wurden im Hinblick auf eine verbesserte aerodynamische Leistung konstruiert oder umgebaut. 3.4.   Abfallbewirtschaftung 3.4.1.   Minimierung von Lebensmittelabfällen Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zur Vermeidung des Entstehens von Lebensmittelabfällen umweltfreundliche Praktiken wie Überwachung, Prüfung, Priorisierung und logistische Fragen, bessere Konservierungsmechanismen, Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung in den Ladengeschäften, Verteilzentren und Lastwagen, die Schulung des Personals, Spenden und Verbraucherberatung einzubinden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch Vergärungsprozesse die Lagerung auf Mülldeponien oder die Verbrennung von Lebensmittelabfällen zu vermeiden. Anwendbarkeit Es handelt sich hier um eine kosteneffiziente Maßnahme, die für Lebensmitteleinzelhändler jeder Größe und in jedem Mitgliedstaat gilt. Unter Umständen können jedoch Strategien bestehen, Lebensmittelspenden zu vermeiden oder von ihnen abzuhalten. Alle kleinen Unternehmen können vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung des Entstehens von Lebensmittelabfällen anwenden. Die Verwaltungskosten werden durch Kosteneinsparungen durch geringere Produktverluste und weniger entstandenem Abfall ausgeglichen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i62) kg oder Tonnen an Lebensmittelabfällen, absoluter Wert, pro m2 oder pro Mio. EUR Umsatz. (i63) Prozentsatz entstandener Lebensmittelabfälle im Verhältnis zu den gesamten Lebensmittelkäufen. (i64) kg oder Tonnen der Wohlfahrtseinrichtungen gespendeten Lebensmittel, die das Verkaufsdatum, nicht aber das Verfallsdatum überschritten haben. (i65) kg an Lebensmittelabfällen, die an Rückgewinnungsbetriebe, beispielsweise zur Vergärung, überführt wurden. (i66) kg an Lebensmittelabfällen, die an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt wurden. (b35) Es werden keine Lebensmittelabfälle an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt. 3.4.2.   Einbindung der Abfallbewirtschaftung in die Aktivitäten von Einzelhändlern Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbindung von Abfallbewirtschaftungspraktiken, wobei die Abfallvermeidung Priorität erhält. Bewährte Verfahren sind unter anderem: — hausinterne Managementpraktiken: — getrennte Sammlung und besondere Behandlung für die Wiederverwendung: Kompaktierung, Brikettierung bei Papier- und Kunststoffabfällen, Kühlung von Lebensmittelabfällen, usw. — Überwachung der Abfallerzeugung; — Vorbereitung der Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien wie Paletten und Kunststoffkisten für Lieferanten, Verteilzentren, Verkaufstheken in Ladengeschäften und die Hauszustellung; — Personalschulung; — Managementpraktiken der Organisation: — Überwachung der von den Ladengeschäften erzeugten Abfälle nach Kategorie und Endbestimmung; — Einführung einer Logistik in umgekehrter Richtung zum Zweck der Bewirtschaftung von (zur Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung vorgesehenen) Verpackungsmaterialien, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und anderen Abfällen (beispielsweise gefährlichen Abfällen) für den Transport zu Lieferanten, Aufbereitungsanlagen bzw. Verteilzentren; — Einrichtung lokaler bzw. regionaler Partnerschaften für das Abfallmanagement; — Information der Verbraucher über verantwortungsbewusstes Abfallmanagement im Haushalt. Anwendbarkeit Die beschriebenen Techniken gelten für jeden Einzelhändler. Die bewährten Verfahren sollten für Einzelhändler, die eine bedeutende Anzahl an Ladengeschäften und Verteilzentren verwalten, geeignet sein. Die Zuweisung von Mitteln für eine wirkungsvolle Abfallreduzierung wäre wirtschaftlich gerechtfertigt. Ein als Schüttgut erfolgender Rücktransport an Verteilzentren ermöglicht die Senkung der Aufbereitungskosten, sofern man diese Kosten mit den auf lokaler Ebene oder auf Ebene der Ladengeschäfte ausgehandelten Kosten vergleicht. Kleine Unternehmen, die sehr große Mengen an Abfall erzeugen, sollten entsprechende Mittel vorsehen und ihr Personal in guten Abfallbewirtschaftungspraktiken schulen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i67) Quoten für stoffliche Verwertung und Wiederverwendung. (b36) Das Ladengeschäft verfügt über ein integriertes Abfallbewirtschaftungssystem und sein Ziel besteht darin, 100 % der Sekundärverpackungsmaterialien stofflich zu verwerten oder wiederzuverwenden. 3.4.3.   Rückgabesysteme für PET- und PE-Flaschen und für gebrauchte Produkte Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Rücknahmesysteme beispielsweise für PET- und PE-Flaschen einzuführen und in die Unternehmenslogistik einzubinden. Anwendbarkeit Lebensmitteleinzelhändler, insbesondere große Ketten, können die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis umsetzen. Sie erfordert die Zuweisung von Mitteln, Wartungskapazitäten und Geräten. In einigen Ländern ist sie bereits zwingend vorgeschrieben (z. B. in den Niederlanden, Schweden und Deutschland). Bei kleinen Unternehmen erfordert dies zusätzliche Mittel für den täglichen Betrieb des Rückgabesystems. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i68) Prozentualer Anteil der von Verbrauchern zur stofflichen Verwertung zurückgegebenen Flaschen nach Anzahl verkaufter Mehrwegflaschen. (b37) Rückgabe von 80 % der pfandfreien Flaschen bzw. 95 % der Pfandflaschen durch die Verbraucher. 3.5.   Verwendung von weniger bzw. zertifiziertem Papier oder Recyclingpapier für Veröffentlichungen Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, durch eine Senkung des Materialverbrauchs wie beispielsweise eine optimierte Papiernutzung für Werbepublikationen oder die Verwendung umweltfreundlicherer Papiere den Umwelteinfluss zu verringern. Anwendbarkeit Alle Einzelhändler, insbesondere große Ketten, die riesige Mengen an gedruckten Werbepublikationen hervorbringen, können von der Umsetzung der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis profitieren. Eine gut umgesetzte Praxis zur Senkung des Papierverbrauchs kann zu Kosteneinsparungen führen. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i69) Prozentanteil zertifizierten Papiers am verwendeten Papier. (i70) Grammatur des verwendeten Papiers. (i71) Prozentsatz beschichteten Papiers. (i72) Prozentsatz der gemäß EMAS oder ISO 14001 zertifizierten Druckereien. (b38) 100 % zertifiziertes Papier bzw. Recyclingpapier. (b39) Grammatur unter 49 g/m2. (b40) Weniger als 10 % beschichtetes Papier. (b41) 100 % der Druckereien gemäß EMAS oder ISO 14001 zertifiziert. 3.6.   Sammeln und Nutzen von Regenwasser Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Regenwasser von Dächern und Parkplätzen aufzufangen und wiederzuverwenden bzw. auf dem Gelände zu verrieseln. Anwendbarkeit Einzelhändler, die Eigentümer ihrer Gebäude bzw. Parkplätze sind und sich an Standorten mit den richtigen Voraussetzungen befinden, können diese Praxis umsetzen. Klimatische Bedingungen und kommunale Standardsammelsysteme für Regenwasser können die Anwendung dieser Technik beeinträchtigen. Es handelt sich um eine kostenintensive Maßnahme. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i73) Regenwassersammlung bzw. Verrieselung auf dem Gelände sind in das Wasserwirtschaftssystem eingebunden (j/n). (b42) Regenwassersammlung bzw. Verrieselung auf dem Gelände sind in das Wasserwirtschaftssystem eingebunden. 3.7.   Vermeidung von Einmalplastiktüten bzw. andere Maßnahmen zur Beeinflussung des Verbraucherverhaltens Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verbraucher durch Kampagnen wie die Abschaffung von Plastiktüten, verantwortungsbewusste Werbung und die Bereitstellung von Leitlinien für Verbraucher dahingehend zu beeinflussen, dass sie ihren Umwelteinfluss verringern. Anwendbarkeit Alle Einzelhändler können dieses Praxis einführen. Gewöhnlich sind Verordnungen die Hauptantriebskräfte für die Umsetzung der beschriebenen Praktiken. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i74) Anzahl der verfügbaren Einmaltragetaschen an den Kassen. (b43) An den Kassen sind keine Einmaltragetaschen verfügbar. 4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE ÖKOLOGISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN Indikator Übliche Maßeinheiten Kurze Beschreibung Empfohlenes Mindestüberwachungsniveau Verbundener Kernindikator nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Abschnitt C Nummer 2 Leistungsrichtwert und damit verbundene bewährte Umweltmanagementpraxis ENERGIELEISTUNG 1. Spezifischer Energieeinsatz kWh/m2 Jahr Energieeinsatz (elektrischer Strom, Wärme, sonstige Brennstoffe) pro Verkaufsflächeneinheit und Jahr. Angaben: — Der Einsatz erneuerbarer Energien ist nicht abzuziehen. — Zur Bestimmung der Verkaufsfläche (abhängig von der Höhe und anderen technischen Parametern) können Korrekturfaktoren verwendet werden. Die „Verkaufsfläche“ ist vom Einzelhändler festzulegen. — Eine Korrektur nach Öffnungszeiten wird nicht empfohlen. Es sind die Zahlen zum jährlichen Energieeinsatz zu melden. Pro Ladengeschäft (Betrieb), Verteilzentrum oder sonstigen Gebäuden sowie auf Ebene der Organisation (Gesamtwert) Pro Hauptenergieverbrauchsvorgang: Wärme, Strom für Kühlzwecke (gegebenenfalls) und elektrischer Strom für alle sonstigen Verwendungszwecke. Energieeffizienz Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2 Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden. (siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4) 2. Spezifischer (linearer) Energieeinsatz für die Kühlung kWh/m Jahr Energieeinsatz des Kühlsystems pro laufendem Meter Verkaufstheke und Jahr. Angaben: — Gilt nicht für Lagengeschäfte ohne Kühltheken wie Non-Food-Einzelhändler. Pro Ladengeschäft (Betrieb) Energieeffizienz Spezifischer (linearer) Verbrauch an zentraler Kühlung von 3 000 kWh/m Jahr. (siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.6) 3. Dichte der Beleuchtungsleistung W/m2 Zur Erfüllung des Beleuchtungsbedarfs (Basisbeleuchtung und Beleuchtung zu Zwecken der Produktpräsentation) installierte Beleuchtungsleistung pro Verkaufsflächeneinheit und Jahr. Angaben: — Es handelt sich um einen mit dem Gestaltungs- und Verkaufskonzept zusammenhängenden Indikator, der für alle Größen und Arten von Einzelhandelsunternehmen gilt. — Zur Bestimmung der Verkaufsfläche (abhängig von der Höhe und anderen technischen Parametern) können Korrekturfaktoren verwendet werden. Die „Verkaufsfläche“ ist vom Einzelhändler festzulegen. — Lumen pro m2 ist ein guter technischer Indikator, die Umweltleistung sollte jedoch in W/m2 gemessen werden. — Sie kann innerhalb des Ladengeschäfts (nach Zonen) und während des Tages (nach Zeitraum) unterschiedlich sein. Pro Ladengeschäft (Betrieb), Verteilzentrum oder sonstigen Gebäuden. Gegebenenfalls pro Ladenzone und Tageszeitraum. Energieeffizienz Installierte Beleuchtungsleistung niedriger als 12 W/m2 in Supermärkten und niedriger als 30 W/m2 in Fachgeschäften. (siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.7) 4. Energieüberwachung % Prozentsatz der im Rahmen des Energiemanagementsystems überwachten Ladenge

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.