Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/801 der Kommission vom 20. Mai 2015 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3234) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015D0801. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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(EG) Nr. 889/2008 der Kommission (15) und Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (16)). Hierunter fallen GOTS, KRAV, Soil Association, BioSuisse usw. Lebensmittel und Erzeugnisse aus Naturfasern Hinsichtlich der Standards mit weitem Anwendungsbereich wird anhand des Beispiels einiger häufig verwendeter Standards eine einfache Einstufungsregelung vorgeschlagen. In Tabelle 3.4 werden vorgeschlagene Kriterien aufgeführt, die Standards in Bezug auf Produkte und deren Erzeugung vorschreiben, damit die betreffenden Standards als „grundlegend“, „verbessert“ oder „beispielhaft“ gelten können. Tabelle 3.4. Vorgeschlagene Einstufungskriterien für „grundlegende“, „verbesserte“ oder „beispielhafte“ Standards für im Einzelhandel vertriebene Produkte Grundlegend Verbessert Beispielhaft — Konformität mit örtlichen Vorschriften — Führung von Aufzeichnungen zu wichtigen Umweltaspekten — Umsetzung eines allgemeinen Managementplans — in einigen Fällen Ausschluss der schädlichsten Praktiken oder Produkte — in einigen Fällen Richtwerte für eine Minderheit wichtiger Umweltaspekte — spezifische Managementpraktiken im Zusammenhang mit bedeutenden ökologischen Verbesserungen, Einhaltung quantitativer Richtwerte für Umweltleistung — nachgewiesene kontinuierliche Verbesserung innerhalb eines festgelegten Rahmens — besondere Anforderungen, die sich hinreichend robust und umfassend mit wichtigen Umweltaspekten auseinander setzen, so dass zertifizierte Produkte als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden können. Beispiele für grundlegende, verbesserte und beispielhafte Umweltstandards und Beispiele der Produktgruppen, auf die sie anzuwenden sind, werden jeweils in Tabelle 3.5, Tabelle 3.6 und Tabelle 3.7 aufgeführt. Die Tabellen 3.5, 3.6, 3.7 und 3.8 enthalten veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele, die keine offizielle Anerkennung „grundlegender“, „verbesserter“ und „beispielhafter“ Standards für Produktgruppen darstellen. Tabelle 3.5. Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „grundlegende“ Umweltstandards und die Produktgruppen, für die sie gelten Standard Produktgruppen GlobalGAP (gute landwirtschaftliche Praxis) und als Richtwert geltende Standards Nutzpflanzen und Nutzvieh Oeko-Tex 1000 Textilien Nationale bzw. regionale Produktionszertifizierung (z. B. roter Traktor als Zertifizierung britischer Herkunft) Alle Produkte Fische auf der roten Liste (Ausschluss) Fisch Tabelle 3.6. Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „verbesserte“ Umweltstandards und Initiativen und die Produktgruppen, für die sie gelten Standards und Initiativen Produktgruppen BCI (Initiative für bessere Baumwolle) Baumwollprodukte BCRSP (Basler Kriterien für verantwortungsbewussten Soja-Anbau) Soja (Futtermittel zum Einsatz in der Milch-, Eier- und Fleischerzeugung) BSI (Initiative für besseres Zuckerrohr) Zuckerprodukte 4C (Verhaltenskodex für die Kaffeegemeinschaft) Kaffee Fair-trade Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Entwicklungsregionen RA (Rainforest Alliance) Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den Tropen RSPO (Runder Tisch für nachhaltiges Palmöl) Palmölerzeugnisse PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen) Holz und Papier RTRS (Runder Tisch für nachhaltiges Soja) Soja (Futtermittel zum Einsatz in der Milch-, Eier- und Fleischerzeugung) UTZ Kakao, Kaffee, Palmöl, Tee Tabelle 3.7. Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „beispielhafte“ Umweltstandards und Initiativen und die Produktgruppen, für die sie gelten Standard Produktgruppen FSC (Organisation zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft) Holz und Papier MSC (Marine Stewardship Council) Wildfang-Meeresfrüchte Stehen keine Umweltstandards mit weitem Anwendungsgebiet zur Verfügung, entspricht es bewährter Praxis der Einzelhändler, in vertraglichen Vereinbarungen Umweltkriterien festzulegen, die ökologischen Schwachpunkten in der Lieferkette begegnen. Alternativ intervenieren sie, um mittels Verbreitung bewährter Praktiken und Setzung von Richtwerten für Umweltleistung zur Leistungsverbesserung der Lieferkette beizutragen. Anwendbarkeit Jeder Einzelhändler kann die wirkungsvollsten Mechanismen zur Verbesserung der Lieferkette ermitteln. Bei großen Einzelhändlern mit Hausmarkenprodukten können sämtliche Aspekte der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis verwirklicht werden. Bei kleinen Unternehmen beschränkt sich diese Technik auf die Ermittlung vorrangiger Produkte für die Angebotssteuerung und grüne Beschaffung auf der Grundlage externer Zertifizierungen. Die Umsetzung eines systematischen, zielgerichteten Ansatzes über einen gewissen Zeitraum verursacht keinen erheblichen Aufwand. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i17) Prozentanteil der Produkte aus Lieferketten, für die mittels Zertifizierungen oder Standards bzw. Interventionen des Einzelhändlers eine ökologische Verbesserung erzielt wurde, am Gesamtumsatz. (i18) Anzahl der Lieferketten für vorrangige Produkte, bei denen mittels Anwendung von bewährter Praxis entsprechenden Techniken umfassende ökologische Verbesserungen erzielt wurden (die verbesserten Produkte stellen mindestens 50 % des Umsatzwerts innerhalb der Gruppe dar) (b13) Durchführung einer umfassenden Bewertung (unabhängig oder durch Arbeitsgemeinschaften) von Lieferketten für Kernprodukte. 3.2.3.   Angebotssteuerung und grüne Beschaffung vorrangiger Produktgruppen auf der Grundlage externer Zertifizierungen Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die am wenigsten nachhaltigen Produkte (beispielsweise gefährdete Arten) auszuschließen und für Produkte, bei denen ein vorrangiger Bedarf für ökologische Verbesserungen festgestellt wurde, eine Zertifizierung mit weitem Anwendungsgebiet (d. h. einem Ziel von 100 % Umsatzanteil) nach externen Umweltstandards zu verlangen. Umweltstandards gelten für Produkte bzw. Lieferanten und werden je nach Strenge und Umfang der ökologischen Anforderungen allgemein als grundlegend, verbessert oder beispielhaft eingestuft (veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele sind Tabelle 3.8 zu entnehmen). Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das höchste Niveau verfügbarer, allgemein anerkannter Umweltstandards anzuwenden. Tabelle 3.8. Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für bewährte Praxis, auf die sich in allen Produktgruppen die Leistungsrichtwerte für die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis stützen Produktgruppe Beispiele für bewährte Praxis (tatsächliche oder angestrebte Umsatzanteile bei unterschiedlichen Standards) Kaffee, Tee 100 % Fair-trade; 100 % 4C Obst und Gemüse 100 % Global GAP Fette und Öle 100 % RSPO; 100 % RTRS Meeresfrüchte 100 % MSC Zucker 100 % Fair-trade Textilien 100 % BCI Holz und Papier 100 % FSC Anwendbarkeit Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis gilt für alle Einzelhändler. Der Leistungsrichtwert wird im Verhältnis zu den von großen Einzelhändlern verkauften Hausmarkenprodukten ausgedrückt. Kleine Unternehmen ohne eigene Hausmarkensortimente sollten die umweltschädlichsten Produkte (beispielsweise gefährdete Fischarten) vermeiden und nach einschlägigen Umweltstandards zertifizierte Markenprodukte in das Sortiment aufnehmen (beispielsweise Tabelle 3.3). Externe Umweltstandards erfassen unter Umständen nicht alle maßgeblichen Umweltaspekte und Abläufe in der Lieferkette und ökologisch strenge Standards mit weitem Anwendungsgebiet sind nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Bei Produktgruppen, die in Tabelle 3.8 nicht erwähnt werden, lassen sich mittels Durchsetzung von Anforderungen an das Produkt bzw. den Lieferanten, mittels Interventionen des Einzelhändlers (beispielsweise die Setzung von Lieferantenrichtwerten) und mittels Förderung ökologischer Vorreiter-Produkte Ziele zur Lieferkettenverbesserung setzen. Wird eine Umweltzertifizierung als auftragsqualifizierendes Kriterium festgelegt, werden die Kosten für Konformität und Zertifizierung von den Lieferanten getragen und nicht an die Einzelhändler weitergereicht. Allerdings ist es Bestandteil bewährter Praxis, dass Einzelhändler bestehenden Lieferanten bei der Erreichung der Zertifizierung Unterstützung leisten. In diesem Fall werden die Kosten gemeinsam getragen. Auf Seiten der Lieferanten können die Kosten für rechtskonformes Verhalten als Investition zur Erhöhung der Marktakzeptanz ihrer Produkte und möglicherweise auch zur Realisierung von Preisaufschlägen betrachtet werden. Auf Seiten der Einzelhändler können die mit dieser Technik verbundenen zusätzlichen Kosten gegen die Senkung von Lieferkettenrisiken und mögliche Vorteile in der Preisgestaltung und Vermarktung aufgewogen werden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i19) Prozentsatz der innerhalb einer Produktgruppe verkauften, nach einem bestimmten, externen Umweltstandard zertifizierten Produkte nach Verkaufswert. (i20) Ökologische Strenge und Vollständigkeit des externen Standards, ausgewiesen durch eine allgemeine Einstufung in die Kategorien grundlegend, verbessert oder beispielhaft. (i21) Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte gemäß einem externen Umweltstandard zertifiziert ist (b14) Der Einzelhändler weist im Zusammenhang mit einem detaillierten Plan zur Erreichung von 100 % Zertifizierungen nach einem „verbesserten“ Umweltstandard (Tabelle 3.6) für bestimmten Produktgruppen wie beispielsweise Kaffee, Tee, Fetten und Ölen, Zucker oder Textilien angehörenden Hausmarkenprodukten plangemäße Fortschritte nach. (b15) Der Einzelhändler weist im Zusammenhang mit einem detaillierten Plan zur Erreichung von 100 % Zertifizierungen nach bestimmten „beispielhaften“ Umweltstandards (Tabelle 3.7) für bestimmte Produktgruppen wie beispielsweise Meeresfrüchte, Holz und Papier plangemäße Fortschritte nach. 3.2.4.   Durchsetzung von Umweltanforderungen für Lieferanten vorrangiger Produktgruppen Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für vorrangige Produkte und ihre Lieferanten auf ökologische Schwachpunkte ausgerichtete Umweltkriterien festzulegen, und die Einhaltung dieser Kriterien mittels Produkt- und Lieferantenaudits durchzusetzen. Anwendbarkeit Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf große Einzelhändler und vorrangige Hausmarkenprodukte anzuwenden. Zur möglichst weitgehenden Reduzierung der zusätzlichen Kosten kann der Audit der Umweltleistung von Lieferanten in Sozialverträglichkeitsprüfungen und Kontrollsysteme für die Produktqualität eingebunden werden. Auf Seiten der Lieferanten lassen sich die Kosten für rechtskonformes Verhalten gegen die erhöhte Sicherheit der Nachfrage nach ihren Produkten und deren verbesserte Vermarktbarkeit sowie gegen die Preisaufschläge, die sie später eventuell realisieren können, aufwiegen. Auf Seiten der Einzelhändler können die Kosten gegen geringere Risiken für Rufschädigungen und eine Verringerung mittelfristiger, aus unhaltbaren Praktiken entstehender Gefährdungen der Lieferkette des Unternehmens sowie gegen Preis- und Marketingaufschläge, die sie anschließend eventuell realisieren können, aufgewogen werden. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i22) Prozentsatz der innerhalb einer Produktgruppe verkauften Hausmarkenprodukte, die festgelegten ökologischen Anforderungen entsprechen. (i23) Die in diesen Anforderungen dargestellte Umweltleistung (i24) Prozentsatz der Konformitätsziele für Produktgruppen, bei denen ein Programm für weitreichende Konformität durchgeführt wird. (i25) Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte bestimmten ökologischen Anforderungen entspricht. (b16) 100 % der verkauften Hausmarkenprodukte innerhalb einer Produktgruppe entsprechen bestimmten, vom Einzelhändler festgelegten ökologischen Anforderungen. 3.2.5.   Vorantreiben von Verbesserungen der Lieferantenleistung mit Hilfe von Leistungsindikatoren und der Verbreitung bewährter Praktiken Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verbesserungen bei den Lieferanten mittels Einrichtung von auch für den permanenten Benchmark-Vergleich der Lieferanten einsetzbaren Systemen zum Informationsaustausch und durch die Verbreitung besserer Managementpraktiken voranzubringen. Der letztgenannte Aspekt unterstützt eventuell auch die Einhaltung externer Standards und vom Einzelhändler festgelegter Kriterien seitens der Lieferanten. Anwendbarkeit Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf große Einzelhändler und vorrangige Hausmarkenprodukte anzuwenden. Einzelhändler können den Lieferanten einen geringen Preisaufschlag anbieten, um sie zur Teilnahme an Verbesserungsprogrammen anzuregen. Auch können sie Zahlungen für die Erfassung von Daten und die Verbreitung besserer Techniken in der Managementpraxis leisten. Diese Kosten sind gegen geringere Risiken für Rufschädigungen und eine Verringerung mittelfristiger, mit unhaltbaren Praktiken verbundenen Gefährdungen der Lieferkette sowie gegen die Preisaufschläge, die Einzelhändler später vielleicht realisieren können, aufzuwiegen. Die Dividenden aus festgestellten Effizienzsteigerungen können durch vertragliche Vereinbarung mit den Einzelhändlern geteilt werden. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i26) Prozentsatz verkaufter Hausmarkenprodukte, die von an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmenden Lieferanten stammen. (i27) Das Niveau an Umweltleistung, das diese Programme darstellen. (i28) Angestrebter Prozentsatz teilnehmender Lieferanten für Produktgruppen, bei denen ein Programm zur Leistungsverbesserung von Lieferanten durchgeführt wird. (i29) Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte von Lieferanten stammt, die an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmen. (b17) 100 % der verkauften Hausmarkenprodukte innerhalb einer Produktgruppe werden bei Lieferanten beschafft, die an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmen. 3.2.6.   Kooperative Forschung und Entwicklung zur Förderung einer weitreichenden Verbreitung von Verbesserungen und Innovationen in der Lieferkette Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretern Möglichkeiten zur Verbesserung der Lieferkette zu ermitteln und zu entwickeln und weithin akzeptierte Umweltstandards zu erarbeiten. Anwendbarkeit Jeder große Einzelhändler mit Lieferketten für seine Hausmarken kann mit Forschungsinstituten oder Beratungsfirmen an der Verbesserung der Nachhaltigkeit seiner Lieferketten zusammenarbeiten. Einzelhändler legen eventuell Wert darauf, in dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeit Produktgruppen in den Mittelpunkt zu rücken, für die keine wirtschaftlich rentablen, weithin akzeptieren Verbesserungsoptionen bestehen. Diese Praxis kann man als Investition in die Sicherung nachhaltiger, wirtschaftlich wettbewerbsfähiger Lieferketten betrachten. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i30) Forschungsaufwendungen für nachhaltige Lieferketten (im Verhältnis zum Umsatz); (i31) Qualitative Bewertung, ob die Forschung auf innovative, skalierbare Verbesserungsmöglichkeiten mit hohem Potenzial ausgerichtet ist; (i32) Besondere, der Umsetzung von Forschungsergebnissen zuzuschreibende, ökologische Verbesserungen. — 3.2.7.   Förderung ökologischer Vorreiterprodukte Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zertifizierte Umweltprodukte mit Vorreiterfunktion zu fördern. Sensibilisierungskampagnen, Bezugsquellenfindung, Preisbildung, Positionierung im Geschäft und Werbung bilden wichtige Elemente dieser Technik. Sie lassen sich durch die Entwicklung ökologischer Hausmarkensortimente wirkungsvoll realisieren. Anwendbarkeit Alle Einzelhändler können ökologische Vorreiterprodukte in ihr Sortiment aufnehmen und deren Verbrauch fördern. Große Einzelhändler können diese Technik durch die Entwicklung ökologischer Hausmarkensortimente in größerem Maßstab umsetzen. Mit der Zertifizierung von Vorreiterprodukten verbundene Kosten der Lieferanten werden eventuell an die Einzelhändler weitergereicht. Zertifizierte Umweltprodukte mit Vorreiterfunktion gehen mit bedeutenden Preisaufschlägen und höheren Gewinnspannen einher. Bei ökologischen Hausmarkensortimenten ist zudem davon auszugehen, dass sie aufgrund eines positiven „Haloeffekts“ die Gesamtumsätze an Hausmarkenprodukten eines Einzelhändlers steigern. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i33) Prozentsatz der innerhalb einer nach beispielhaften Vorreiterstandards zertifizierten Produktgruppe erzielten Verkäufe. (i34) Anzahl der Produktgruppen, für die ökologische Vorreiterprodukte angeboten werden. (i35) Bestehen eines umfassenden Sortiments ökologischer Hausmarkenprodukte (j/n). (b18) 10 % der innerhalb von Lebensmittelproduktgruppen verkauften Produkte sind als Bioprodukte zertifiziert. (b19) 50 % der verkauften Baumwollprodukte sind als Biobaumwolle zertifiziert. (b20) 10 % der in Non-Food-Produktgruppen verkauften Produkte sind nach offiziellen, extern geprüften Umweltkennzeichnungen und -deklarationen nach Typ I (ISO 14024) zertifiziert. 3.3.   Transport und Logistik 3.3.1.   Grüne Beschaffung und Umweltanforderungen an Transportdienstleister Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Umweltleistung und entsprechende Kriterien für das Berichtswesen in die Beschaffung von Transport- und Logistikdienstleistungen bei Dritten einzubinden. Dies schließt auch die Anforderungen für die Umsetzung der im vorliegenden Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis ein. Anwendbarkeit Alle Einzelhändler beschaffen zumindest einen Teil ihres Transport- und Logistikbedarfs bei Dritten und können Kaufentscheidung auf der Grundlage von Effizienz oder Umweltkriterien treffen. Effizienzsteigerungen von Transport- und Logistikvorhaben senken zwar die Betriebskosten, erfordern aber ein wirkungsvolles Überwachungs- und Berichtswesen. Effizient arbeitende externe Transportdienstleister können in der Lage sein, Einzelhändlern Dienstleistungen zu geringeren Kosten anzubieten. Kleine Einzelhändler sind gewöhnlich von externen Dienstleistern abhängig. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i36) Prozentsatz der nach umweltbezogenen Standards zertifizierten Transportdienstleister (einschließlich der Registrierung bei Berichterstattungsprogrammen). (i37) Prozentsatz der Transportdienstleister, die bestimmte Umweltanforderungen oder im vorliegenden Dokument beschriebene, bewährte Umweltmanagementpraktiken einhalten. (b21) 100 % der Transport- und Logistikdienstleister (T&L) beachten entweder: (i) extern geprüfte, umweltbezogene Standards, (ii) besondere Umweltanforderungen, (iii) im vorliegenden Dokument beschriebene, bewährte Umweltmanagementpraktiken. 3.3.2.   Effizienzüberwachungs- und Berichtswesen für alle Transport- und Logistikbetriebe Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf der Grundlage der Überwachung hausinterner Vorgänge und unter Zugrundelegung von Daten, die von Drittunternehmen übermittelt werden, über die Effizienz und Umweltleistung sämtlicher Transport-und Logistikvorgänge zwischen Erstlieferanten, Verteilzentren, Einzelhändlern und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen zu berichten. Anwendbarkeit Diese Praxis kann von allen Einzelhändlern angewendet werden. Die Berichterstattung über hausinterne Transport- und Logistikvorgänge gilt nur für größere Einzelhändler. Ein effektives Überwachungs- und Berichtswesen erfordert geringfügige Investitionen in die erforderliche Informationstechnologie und deren Verwaltung, doch können dabei Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Transport- und Logistikvorgänge ermittelt werden. Kleinen Unternehmen stehen zur Schätzung der Emissionen grundlegende Daten zu den durchschnittlichen Emissionsfaktoren für verschiedene Transportarten zur Verfügung. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i38) Tonnen der jährlich durch Transport- und Logistikvorgänge ausgestoßenen CO2-Äquivalente. (i39) kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (i40) Meldung der folgenden Parameter für alle einschlägigen Transport- und Logistikvorgänge: (i) Anzahl und Prozentsatz der km/Tonnenkilometer (tkm) in den verschiedenen Transportarten; (ii) kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (i41) Meldung folgender Indikatoren für alle hausinternen Transport- und Logistikvorgänge: (i) Wagenladungsfaktor (% des Gewichts oder des Fassungsvermögen nach Volumen); (ii) kg CO2-Äquivalente pro tkm. (b22) Bei 100 % der T&L-Vorgänge zwischen Erstlieferanten, Einzelhandelsgeschäften und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen, einschließlich der von externen Transportdienstleistern durchgeführten Vorgänge, werden folgende Indikationen gemeldet: (i) Prozentsatz der Transporte in den verschiedenen Transportarten; (ii) kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette. (b23) Bei allen hausinternen T&L-Vorgängen zwischen Erstlieferanten, Einzelhandelsgeschäften und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen werden folgende Indikationen gemeldet: (i) Wagenladungsfaktor (% des Gewichts oder des Fassungsvermögen nach Volumen); (ii) kg CO2-Äquivalente pro tkm. 3.3.3.   Einbeziehung der Transporteffizienz in Entscheidungen der Bezugsquellenfindung und der Verpackungsgestaltung Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf der Grundlage einer Lebenszyklusbewertung der aus verschiedenen Regionen bezogenen Produkte und mittels einer auf größtmögliche Verdichtung von Transporteinheiten ausgerichteten Gestaltung der Produktverpackungen die Transporteffizienz in Entscheidungen über Bezugsquellenfindung und Verpackungsgestaltung einzubeziehen. Anwendbarkeit Diese Praxis ist auf große Einzelhändler mit Hausmarkensortimenten anzuwenden. Sie hängt in hohem Maße vom jeweiligen Standort der Produkte und der Bezugsquellen ab, wobei ein Zusammenhang mit einer Vielzahl von Faktoren der Bezugsquellenfindung besteht. Hinsichtlich der Verpackung kann eine höhere Dichte der verpackten Waren zu einer erheblichen Steigerung der Transporteffizienz beitragen und somit die Transportkosten senken. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i39) kg CO2-Äquivale

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.