Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/801 der Kommission vom 20. Mai 2015 über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3234) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015D0801. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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scher Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (i2) Spezifischer Primärenergieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (b1) Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden. 3.1.3.   Nutzung ganzheitlicher Gestaltungskonzepte für Gebäude Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für das gesamte Gebäude oder Teile desselben ganzheitliche Gestaltungskonzepte zu nutzen, um den Energiebedarf des Ladengeschäfts zu senken. Ganzheitliche Konzepte senken den Energieeinsatz und die damit verbundenen Kosten eines Gebäudes auf ein Minimum und erzielen zugleich gute Wärmekomfortbedingungen für seine Bewohner. In Tabelle 3.2 werden einige beispielhafte Anforderungen aufgeführt. Tabelle 3.2. Beispiele für Anforderungen an ganzheitliche Gestaltungskonzepte Anforderungen Beispiele für Maßnahmen zu ihrer Erreichung Der Energiebedarf des Gebäudes für die Raumheizung und -kühlung muss geringer als 15 kWh/m2Jahr sein. Die spezifische Wärmebelastung darf 10 W/m2 nicht übersteigen. Aus dem Gebäude darf pro Stunde nicht mehr als das 0,6-fache seines Volumens an Luft austreten. Der gesamte Primärenergieeinsatz darf nicht mehr als 120 kWh/m2Jahr betragen. Verbesserte Dämmung. Empfohlene U-Werte unter 0,15 W/m2K Konstruktion ohne Wärmebrücken U-Werte der Fenster unter 0,85 W/m2K Luftdicht. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft Installation solarthermischer Anlagen oder Wärmepumpen (im endgültigen Energiebedarf ist der Beitrag von am Standort zur Wärmeerzeugung genutzter Sonnen- und Umgebungsenergie ausgeschlossen). Anwendbarkeit Ganzheitliche Konzepte kommen gewöhnlich beim Entwurf neuer Gebäude zum Tragen. Das Konzept eignet sich teilweise für bestehende Gebäude, weil mehrere Elemente ohne hohe Investitionskosten integriert werden können. Auch die klimatischen Bedingungen können Einfluss auf die Entscheidung zur Anwendung dieses Konzepts haben. Der Passivhausstandard beispielsweise wurde vor allem von deutschen und schwedischen Forschern entwickelt, kann aber auch in wärmeren Klimazonen umgesetzt werden. Die Investitionskosten eines nach beispielhaften ganzheitlichen Ansätzen gestalteten Gebäudes liegen im Vergleich zu einer herkömmlichen Konstruktion bei nicht mehr als 10–15 % an zusätzlichen Kosten. Die Analyse der Lebenszykluskosten zeigt, dass eine Gebäudegestaltung nach Passivhausstandard für die geringsten Lebenszykluskosten steht, da das erforderliche Heizungssystem vergleichsweise einfach und die installierte Heizungsleistung begrenzt ist. Für kleine Unternehmen kann die Nutzung ganzheitlicher Gestaltungskonzepte zur Minimierung des Energiebedarfs neuer Gebäude als kosteneffiziente Beschaffungstätigkeit betrachtet werden, für die, abgesehen von der zusätzlichen anfänglichen Investition, keine besondere Einschränkung besteht. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i1) Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (i2) Spezifischer Primärenergieeinsatz pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (b1) Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden. 3.1.4.   Einbindung von Kühlung in Heizung, Lüftung und Klimatisierung Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Abwärme aus dem Kühlkreislauf zurückzugewinnen und ihre Nutzung auf ein Maximum zu steigern. Lebensmitteleinzelhändler sind unter bestimmten Umständen in der Lage, auch nach der Nutzung der Wärme zur Raumheizung überschüssige Wärme zu erzeugen, die anderen Teilen des Gebäudes oder anderen Gebäuden zugeführt werden kann. Anwendbarkeit Diese Maßnahmen sollten für neue oder bestehende Gebäude von Lebensmitteleinzelhändlern in Betracht gezogen werden. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren kann der Betrieb dieser Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. —   Größe und Nutzung des Gebäudes: Große Einzelhandelsgeschäfte befinden sich gewöhnlich nicht allein im Gebäude. Somit stellen die „Nachbarn“ (beispielsweise kleine Geschäfte in einem Einkaufszentrum) potenzielle Verbraucher der überschüssigen Wärme dar. In der Regel würde ein Lebensmittelgeschäft mit typischem Kältebedarf und einer optimierten Gebäudehülle genug Energie zurückgewinnen, um das Doppelte der eigenen Fläche zu heizen. —   Gestaltung und Wartung von Heizung, Lüftung und Klimatisierung: Sämtliche Elemente des HLK-Systems müssen richtig gestaltet und gewartet werden. Wärmerückgewinnung aus der Abluft, bedarfsgerechte Steuerung der Lüftung mit CO2-Sensoren sowie die Überwachung der Luftdichtigkeit und Raumluftqualität sind in diesem Zusammenhang eindringlich empfohlene Techniken. —   Kältebedarf: Kleinere Ladengeschäfte bieten bei geringerer Effizienz der Kühlung mehr gekühlte Produkte pro Quadratmeter Verkaufsfläche an. Darüber hinaus spielt auch der Trend zur Steigerung der Menge verfügbarer gekühlter Waren eine wichtige Rolle. Die Größe des Ladengeschäfts hat keinen Einfluss auf die technische Anwendbarkeit ganzheitlicher Ansätze, bei kleinen Ladengeschäften ist aber die Kosteneffizienz des gesamten Systems geringer. —   Klimatische Bedingungen: In kalten Klimazonen ist der Kältebedarf geringer als in wärmeren Regionen. Zugleich ist aber der Wärmebedarf nordeuropäischer Gebäude hoch. Daher hängt die Ganzheitlichkeit des Konzepts von der Qualität der Gebäudehülle ab. In sehr warmen Klimazonen wie beispielsweise den Mittelmeerländern Europas kann der Kühlungsbedarf erheblich sind. Hier kann die Luftdichtigkeit des Gebäudes zu einer Steigerung interner Gewinne führen. Aus diesem Grund ist eine optimierte Gestaltung der Lüftung erforderlich. Eine mechanische Kühlung in der Nacht und variable Innentemperaturen (z. B. 21-26 °C) zählen ebenfalls zu den empfohlenen Techniken. —   Umgebungstemperatur: Bezüglich der Integration in den Kühlzyklus besteht bei der Umgebungstemperatur eine Grenze, die ihrerseits von der Gestaltung des Systems abhängt. Ab dieser Grenze reicht die Höhe der Abwärmeerzeugung nicht mehr aus, um in den Gebäuden eine komfortable Temperatur aufrechtzuerhalten. Eventuell ist eine zusätzliche Heizquelle erforderlich, wobei dies aber von der Qualität der Gebäudehülle abhängt. —   Eigentumsverhältnisse bei Gebäuden: Viele Ladengeschäfte sind in ein Wohn- oder Geschäftsgebäude integriert, das einem Dritten gehört. An der besseren Integration der Wärmerückgewinnung müssen sich daher die tatsächlichen Gebäudeeigentümer beteiligen. Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf neue und bestehende Kühlsysteme, die in neue oder renovierte Ladengeschäfts eingebaut werden sollen, anzuwenden. Unter den vorstehend aufgeführten Voraussetzungen ist sie in vollem Umfang auf kleine Unternehmen anwendbar. Allerdings benötigen kleine Unternehmen eventuell externe technische Hilfe. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i1) Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (i3) Aus dem Kühlsystem rückgewonnene Wärme pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr (b2) Energieeinsatz von 0 kWh/m2Jahr für die Raumheizung (kein Heizungssystem), wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. 3.1.5.   Überwachung der Energieleistung von Ladengeschäften Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieeinsatz der innerhalb eines Ladengeschäfts bestehenden Abläufe (zumindest der Prozesse mit dem höchsten Energieverbrauch wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung usw.) sowie den Energieverbrauch auf Ebene des Ladengeschäfts bzw. der Organisation zu überwachen. Auch die Festlegung von Richtwerten für den Energieverbrauch (pro Prozess) und die Durchführung vorbeugender und korrigierender Maßnahmen zählen zu den bewährten Umweltmanagementpraktiken. Anwendbarkeit Ein Überwachungssystem lässt sich für jedes Verkaufskonzept anwenden. Ist die Leitung und Verwaltung des Unternehmens nicht entsprechend aufgebaut, wird die Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlich. Bei bestehenden Ladengeschäften kann diese Praktik zusätzliche Anstrengungen erfordern. Kleine Unternehmen, die ein oder nur wenige Ladengeschäft(e) betreiben, benötigen ein gut strukturiertes Management und Ansätze gemeinsamer Verantwortung, um ein angemessenes Überwachungssystem einrichten und aufrechterhalten zu können. Bezüglich der Anwendung der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis auf bestehende Ladengeschäfte können Probleme mit der Bezahlbarkeit auftreten. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwerte (i4) Einführung eines Überwachungssystems (j/n) (i5) Prozentanteil kontrollierter Ladengeschäfte (i6) Anzahl kontrollierter Vorgänge (b3) 100 % der Ladengeschäfte und Abläufe werden überwacht und die Zahlen zum Energieeinsatz werden jährlich gemeldet (auf der Grundlage des Ergebnisses eines jährlichen Energieaudits) (*1). (b4) Richtwertmechanismen eingeführt. 3.1.6.   Effiziente Kühlung unter Einschluss des Kältemittelgebrauchs Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, im Kühlsystem von Lebensmittelgeschäften Energiesparmaßnahmen einzuführen. Dies betrifft insbesondere die Abdeckung von Kühltheken mit Glasdeckeln, wenn das Energiesparpotenzial einen maßgeblichen Nutzen für die Umwelt erbringt. Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Lebensmittelgeschäften natürliche Kältemittel einzusetzen (mit wesentlich geringeren Umweltauswirkungen) und Lecks zu vermeiden, indem für Dichtigkeit und einen guten Wartungszustand der Anlagen gesorgt wird. Anwendbarkeit Diese Praktik ist bei Lebensmitteleinzelhändlern mit erheblichem Kältebedarf anzuwenden. Die Abdeckung von Theken kann sich bei prognostizierten Einsparungen von 20 % oder mehr innerhalb kurzer Zeit (weniger als drei Jahre) amortisieren. Die Abdeckung von Kühltheken kann auch Auswirkungen auf das thermische Verhalten des Ladengeschäfts sowie die Luftfeuchtigkeit des Innenraums haben. Abgesehen vom Nutzen für die Umwelt kann die Verwendung natürlicher Kältemittel zudem unter bestimmten Voraussetzungen den Energieverbrauch im Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb senken. Die Anwendbarkeit auf kleine Unternehmen ist unter Umständen auf Unternehmen beschränkt, die steckerfertige oder ferngesteuerte gewerbliche Kühlsysteme einsetzen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i1) Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (i7) Spezifischer (linearer) Energieeinsatz der Kühlung pro Meter Kühltheke und Jahr. (i8) Prozentsatz der natürliche Kältemittel einsetzenden Ladengeschäfte. (i9) Leckkontrolle (% Kältemittel). (b5) 100 % mit Abdeckungen versehene Tiefkühltheken. (b6) 100 % Einsatz von Kühlzonen (z. B. in Selbstbedienungsmärkten) oder 100 % Abdeckung von Kühlvorrichtungen mittlerer Temperatur, soweit dies zu Energieeinsparungen von mehr als 10 % führen kann. (b7) Spezifischer (linearer) Energieeinsatz der Kühlung von 3 000 kWh/m Jahr. (b8) Allgemeiner Einsatz natürlicher Kältemittel. 3.1.7.   Effiziente Beleuchtung Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, intelligente Beleuchtungsstrategien mit erhöhter Effizienz und vermindertem Verbrauch zu entwerfen, Tageslicht ohne Beeinträchtigung des Verkaufskonzepts einzusetzen und intelligente Steuerungen, eine angemessene Systemgestaltung und effizienteste Beleuchtungsanlagen zur Gewährleistung eines optimalen Ausleuchtungsniveaus zu verwenden. Anwendbarkeit Diese Technik ist auf jedes Verkaufskonzept anwendbar. Es ergeben sich auch Auswirkungen auf speziell für Marketingzwecke ausgelegte Beleuchtungen. Der Einfluss eines erhöhten Anteils von eine weitergehende Nutzung des Tageslichts erlaubenden Glasflächen auf die Wärmebilanz des Ladengeschäfts ist jedoch sorgfältig abzuwägen. Aus der Festlegung einer optimalen Beleuchtungsstrategie und dem Einsatz hoch effizienter Beleuchtungsanlagen können sich Einsparungen ergeben, die gegenüber der derzeitigen Leistung mehr als 50 % betragen. Der Einsatz intelligenter Beleuchtungssysteme und effizienter Anlagen ist für kleine Unternehmen realisierbar. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i1) Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 Verkaufsfläche und Jahr. (i10) Installierte Beleuchtungsleistung pro m2. (b9) Installierte Beleuchtungsleistung niedriger als 12 W/m2 in Supermärkten und niedriger als 30 W/m2 in Fachgeschäften (10). 3.1.8.   Sekundäre Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleistung Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Verteilzentren Energiesparmaßnahmen umzusetzen, den Energieeinsatz in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Umweltmanagementsystems zu überprüfen, das Personal in Energiesparmaßnahmen zu schulen und die Energiesparanstrengungen der Organisation intern und extern bekannt zu machen. Anwendbarkeit Berücksichtigt man Geräte, Verteilzentren, spezifischen Energieeinsatz oder Kommunikation und Schulung, so besteht hinsichtlich der Größe, der Art oder des geografischen Standorts des Einzelhändlers in Bezug auf die Einrichtung eines umfassenden Energiemanagementsystems keinerlei Beschränkung. Für kleine Unternehmen sind die Beschaffung effizienter Anlagen, Mitarbeiterschulung und Kommunikation realisierbare, bezahlbare Maßnahmen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i1) Spezifischer Energieverbrauch des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr. (i10) Installierte Beleuchtungs- bzw. Anlagenleistung pro m2. (i11) Energiemanagementsystem (11) zur Förderung kontinuierlicher Verbesserungen (j/n) besteht. (b10) 100 % der ausschließlich dem Einzelhändler zur Verfügung stehenden Verteilzentren werden überwacht. 3.1.9.   Nutzung alternativer Energiequellen Nach der Reduzierung des Energiebedarfs auf ein Minimum besteht bewährte Umweltmanagementpraxis in der Integration erneuerbarer Energiequellen in Ladengeschäfte. Die Befriedigung des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie ist von erheblichem ökologischem Nutzen. Allerdings ist es entscheidend wichtig, den Erläuterungen in den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.8 entsprechend erst den Energiebedarf zu senken und die Effizienz zu steigern und dann erneuerbare Energien zur Befriedigung des verbleibenden Energiebedarfs einzubinden. Auch die Realisierung von Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplungssystemen sollte in Betracht gezogen werden. Anwendbarkeit Dies ist grundsätzlich auf jedes Ladenformat anwendbar. Bedeutende Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen, der Zugänglichkeit von Freiland- oder Dachanlagen und die Stabilität des Bedarfs an Kraft-Wärme-Kopplungssystemen. Für Kleinstunternehmen kann grüne Beschaffung eine gute Lösung sein. Für kleine Unternehmen ist die Nutzung erneuerbarer Energien oder alternativer Energiequellen machbar. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i12) Auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erfolgende, spezifische alternative Energieerzeugung pro m2 Verkaufsfläche. (i13) Prozentualer Anteil der auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erzeugten erneuerbaren Energie am Energieeinsatz des Ladengeschäft (12). (b11) Niedrigstenergiegebäude (Ladengeschäfte oder Verteilzentren), soweit die örtlichen Voraussetzungen die Erzeugung erneuerbarer Energie auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erlauben. 3.2.   Einzelhandelskette Abbildung 3.1. Vorgeschlagene Abfolge von Schlüsselfragen und -maßnahmen (schattierte rechteckigen Kästchen), die bewährte Praktiken zur systematischen Verbesserung der Lieferkette darstellen. Hier wurde eine Aufteilung in Voraussetzungen und zwei Strategien (S1 und S2) vorgenommen. Abbildung 3.1. Vorgeschlagene Abfolge von Schlüsselfragen und -maßnahmen (schattierte rechteckigen Kästchen), die bewährte Praktiken zur systematischen Verbesserung der Lieferkette darstellen. Hier wurde eine Aufteilung in Voraussetzungen und zwei Strategien (S1 und S2) vorgenommen.  (13) Mit Hauptlieferanten an der Verbesserung der Umwelteffizienz-arbeiten Umweltan-forderungen an Lieferant/Produkt festfestlegen und prüfen Ausschluss-kriterien (z.B. Fisch-roter Liste)? S2. Verbrauch von Ökoprodukten fördern S1. Allgemeine Verbesserungen vorantreiben Vorreiterprodukte-fördern Schlechteste Produkte ausschließen Externe Zertifizierung verlangen Einschlägige weithin anwendbare Umweltnorm? Möglichkeit zur Festsetzung von Umweltanforderungen an Produkt/Lieferant? Verbesserung der Lieferkette Vor-rang einräumen Nischenmarkt für Vorreiterprodukte — erweitert Raum für wirkungsvolle Intervention? Vorrangige Produktgruppe Verbessertes Kernsortiment Einschlägiges Vorreiterzeichen Datenaustausch mit Lieferanten einrichten Produkt- und Normen-entwicklung Kontrollpunkte ermitteln J J J J N N N N N J N Umwelt-prüfung KERN-PRODUKT-GRUPPEN Voraussetzungen 3.2.1.   Einbindung ökologischer Nachhaltigkeit der Lieferkette in die Unternehmensstrategie und das operative Geschäft Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass die oberste Unternehmensführung die ökologische Nachhaltigkeit der Lieferkette in die Unternehmensstrategie einbindet und dass das zuständige Führungspersonal (idealerweise in der zuständigen Abteilung) die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in sämtlichen Einzelhandelsbetrieben koordiniert. Derartige Maßnahmen sollten zumindest zwischen allen für Beschaffung, Fertigung, Qualitätssicherung, Transport und Logistik sowie Marketing verantwortlichen Einzelpersonen oder Abteilungen abgestimmt werden. Der Festlegung quantitativer ökologischer Nachhaltigkeitsziele, die in weiten Kreisen bekannt gemacht werden und im unternehmerischen Entscheidungsprozess ein hohes Gewicht haben, kommt einerseits als Indikator und andererseits als Antriebskraft für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette eine besonders wichtige Rolle zu. Eine nach chronologischer Reihenfolge und ökologischer Wirksamkeit geordnete Abfolge empfehlenswerter Maßnahmen zur systematischen Verbesserung von Produktlieferketten wird in Abbildung 3.1 vorgeschlagen. Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, diese Abfolge von Maßnahmen durchzuführen (in denen sich auch die nachfolgend beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken widerspiegeln). Anwendbarkeit Die Einbindung einer Strategie zur Erzielung einer ökologisch nachhaltigen Lieferkette in den Aufbau des Managements und den Geschäftsbetrieb ist jedem Einzelhändler möglich. Für große Einzelhändler stellt sich diese bewährte Umweltmanagementpraxis komplexer dar. Sie erfordert umfassende Schulungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zur Festsetzung ökologisch nachhaltiger Prioritäten in der Bezugsquellenfindung. Die Einbindung ökologischer Nachhaltigkeit der Lieferkette in Einzelhandelsorganisationen kann deren langfristige Wirtschaftsleistung verbessern, da eine starke, zusätzlichen Wert schöpfende Markenidentität geschaffen und ein effizienter, nachhaltiger Produktnachschub in der Zukunft gesichert wird. Für kleine Unternehmen sind Maßnahmen dieser Art vergleichsweise unkompliziert in der Durchführung. Zudem können sie mit einer Änderung der Marktposition zur Betonung eines nachhaltigeren Produktsortiments mit höherer Wertschöpfung einhergehen. Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert Indikatoren für Umweltleistung Leistungsrichtwert (i14) Öffentliche Berichterstattung über quantitative Unternehmensziele mit besonderem Bezug zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferketten für vorrangige Produkte. (i15) Bestehen eines hochrangigen Geschäftsbereichs, der für die Förderung und Koordination von Maßnahmen im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette verantwortlich ist. (i16) Quantitative interne Leistungsziele (beispielsweise für einzelne Angestellte) mit besonderem Bezug zur ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette. (b12) Systematische Umsetzung von Programmen zur Verbesserung der Lieferketten in sämtlichen vorrangigen Produktgruppen. 3.2.2.   Beurteilung der Lieferketten für Kernprodukte im Hinblick auf die Ermittlung vorrangiger Produkte, Lieferanten und Verbesserungsmöglichkeiten sowie die Ermittlung wirkungsvoller Mechanismen zur Verbesserung der Produktlieferkette Der Abfolge der zur ökologischen Verbesserung von Lieferketten im Einzelhandel anzuwendenden bewährten Managementpraktiken (Abbildung 3.1) entsprechend ermitteln die Einzelhändler mit Hilfe einer Umweltprüfung der Produktlieferketten die zu verbessernden vorrangigen Produkte, Abläufe und Lieferanten. Hierbei bedienen sie sich vorhandener wissenschaftlicher Informationen, ziehen Experten (beispielsweise NGO) zurate und nutzen Instrumente zur Lebenszyklusbewertung. Anschließend müssen die Einzelhändler die für die vorrangigen Produktgruppen verfügbaren, einschlägigen Verbesserungsoptionen ermitteln. Eine wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Ermittlung einschlägiger, weithin anerkannter Umweltstandards außenstehender Organisationen, die als Hinweis auf ein höheres Umweltleistungsniveau ihrer Lieferanten bzw. Produkte genutzt werden können. Bei der Anwendbarkeit und dem Umweltschutzniveau derartiger Standards bestehen erhebliche Unterschiede. Einige Standards haben einen weiten Anwendungsbereich (Tabelle 3.4 bis Tabelle 3.7): Bewährte Praxis besteht darin, eine entsprechende Zertifizierung aller Lieferanten bzw. Produkte sicherzustellen. Die Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU schuf einen Rechtsrahmen, der den Verbrauchern, aber auch den Einzelhändlern, eine Konzentration ihres Produktportfolios auf die höchste Energieeffizienzklasse erlaubt. Andere Standards stützen sich nicht auf Kriterien, die zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit sämtlicher Produkte und Lieferanten breite Anwendung finden können, sondern streben stattdessen eine Kennzeichnung von Vorreiterprodukten an. Mit dem EU-Umweltzeichen werden beispielsweise Produkte ausgezeichnet, deren nachgewiesene Umweltleistung in ihrem Lebenszyklus den besten 10-20 % der Produkte in der jeweils maßgeblichen Kategorie entspricht. Bei hohe Anforderungen setzenden Standards wie den ISO-Umweltkennzeichnungen des Typs I (14) und ökologisch/biologischen Standards zeichnet sich bewährte Praktik durch die Förderung entsprechender Verbraucherentscheidungen aus. Tabelle 3.3. Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für Standards zur Kennzeichnung von „Umweltprodukten“ mit Vorreiterrolle und Produktgruppen, für die sie gelten Standard Produktgruppen Blauer Engel EU-Umweltzeichen Umweltzeichen „Nordischer Schwan“ EU-Energiekennzeichnung (höchste Effizienzklasse) Non-Food-Produkte Ökologisch/biologisch (gemäß Verordnung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.