Europäische Union

2014/738/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155) Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-10-28

Quellenkennung: 32014D0738. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ist für Anlagen mit nachgeschalteten Techniken erreichbar. (2)   Der höhere Wert bezieht sich auf einen hohen Anteil von Ölverbrennung und die ausschließliche Anwendbarkeit von Primärtechniken. Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben. BVT 36. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOx-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. I. Primär- oder prozessbezogene Techniken auf der Basis einer Auswahl oder einer Behandlung des Brennstoffs, wie z. B.: Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Verwendung von Gas anstelle von Flüssigbrennstoff Siehe Abschnitt 1.20.3 Die Anwendbarkeit kann im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von schwefelarmen Brennstoffen wie z. B. Erdgas eingeschränkt sein, die sich aus der Energiepolitik des Mitgliedstaats ergeben. ii.  Behandlung von Raffinerieheizgas Die Rest-H2S-Konzentration im Raffinerieheizgas hängt von Behandlungsprozessparametern ab, z. B. vom Aminwäschedruck. Siehe Abschnitt 1.20.3 Bei Gasen mit niedrigem Heizwert, die Carbonylsulfid (COS) enthalten, z. B. aus Verkokungsanlagen, ist vor der H2S-Entfernung möglicherweise ein Konverter notwendig. iii.  Verwendung von schwefelarmem flüssigem Raffineriebrennstoff (RFO), z. B. durch RFO-Auswahl oder durch Hydrotreatment von RFO Bei der Auswahl des flüssigen Raffineriebrennstoffs für die Verwendung in der Anlage erhalten schwefelarme Brennstoffe den Vorzug. Hydrotreatment dient der Reduzierung des Schwefel-, Stickstoff- und Metallgehalts des Brennstoffs. Siehe Abschnitt 1.20.3 Die Anwendbarkeit ist eingeschränkt durch die Verfügbarkeit schwefelarmer flüssiger Brennstoffe sowie Kapazitäten für Wasserstofferzeugung und Schwefelwasserstoff-(H2S)-Behandlung (z. B. Aminwäsche- und Claus-Anlagen). II. Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken: Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Nicht regenerative Wäsche Nasswäsche oder Meerwasserwäsche. Siehe Abschnitt 1.20.3 Die Anwendbarkeit kann in Trockengebieten sowie in Fällen eingeschränkt sein, in denen die bei der Behandlung anfallenden Nebenprodukte (darunter z. B. Abwasser mit hohem Salzgehalt) nicht wiederverwendet oder auf geeignete Weise entsorgt werden können. Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der Technik aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. ii.  Regenerative Wäsche Einsatz eines speziellen SOx-absorbierenden Reagens (z. B. Absorptionslösung), das generell die Rückgewinnung von Schwefel als Nebenprodukt eines Regenerationszyklus ermöglicht, bei dem das Reagens wiederverwendet wird. Siehe Abschnitt 1.20.3 Die Anwendbarkeit ist auf den Fall beschränkt, dass regenerierte Nebenprodukte verkauft werden können. Die Nachrüstung bestehender Anlagen kann durch die vorhandene Schwefelrückgewinnungskapazität eingeschränkt sein. Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der Technik aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. iii.  Kombiniertes SNOx-Verfahren Siehe Abschnitt 1.20.4 Nur anzuwenden bei hohem Rauchgasstrom (z. B. > 800 000  Nm3/h) und wenn eine kombinierte NOx- und SOx-Minderung notwendig ist. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 13 und Tabelle 14. Tabelle 13 BVT-assoziierte Emissionswerte für SOx-Emissionen in die Luft aus einer raffinerieheizgasbefeuerten Feuerungsanlage, ausgenommen Gasturbinen Parameter BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 SO2 5-35 (1) (1)   In der speziellen Konfiguration einer Raffinerieheizgasbehandlung mit niedrigem Wäscherbetriebsdruck und einem Raffinerieheizgas mit einem H-C-Verhältnis von mehr als 5 kann der höhere Wert der BVT-assoziierten Emissionswerte bis zu 45 mg/Nm3 betragen. Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben. Tabelle 14 BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft aus Mehrstofffeuerungsanlagen, ausgenommen Gasturbinen und stationäre Gasmotoren Diese BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf die gewichteten Durchschnittsemissionen aus besehenden Mehrstofffeuerungsanlagen innerhalb der Raffinerie, ausgenommen Gasturbinen und stationäre Gasmotoren. Parameter BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsmittelwert) mg/Nm3 SO2 35-600 Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben. BVT 37. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) in die Luft aus den Feuerungsanlagen besteht in einer Verbrennungssteuerung. Beschreibung Siehe Abschnitt 1.20.5. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 15. Tabelle 15 BVT-assoziierte Emissionswerte für Kohlenmonoxidemissionen in die Luft aus einer Feuerungsanlage Parameter BVT-assoziierte Emissionswerte (Monatsmittelwert) mg/Nm3 Kohlenmonoxid, angegeben als CO ≤ 100 Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben. 1.10.    BVT-Schlussfolgerungen für den Veretherungsprozess BVT 38. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Veretherungsprozess besteht in der Gewährleistung der geeigneten Behandlung von Prozessabgasen durch Zuführung in das Raffinerieheizgassystem. BVT 39. Die BVT zur Verhinderung von Störungen der biologischen Behandlungsanlage besteht im Einsatz eines Vorratstanks und einer geeigneten Produktionsplanung für die Anlage zur Kontrolle des gelösten Gehalts an toxischen Bestandteilen (z. B. Methanol, Ameisensäure, Ether) im Abwasserstrom vor der abschließenden Behandlung. 1.11.    BVT-Schlussfolgerungen für den Isomerisationsprozess BVT 40. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von chlorierten Verbindungen in die Luft besteht in der Optimierung des Einsatzes chlorierter organischer Verbindungen zwecks Aufrechterhaltung der Katalysatoraktivität bei Vorhandensein eines derartigen Prozesses oder im Einsatz nicht chlorierter katalytischer Systeme. 1.12.    BVT-Schlussfolgerungen für die Erdgasraffinerie BVT 41. Die BVT zur Verringerung der Schwefeldioxidemissionen in die Luft aus der Erdgasanlage besteht in der Anwendung der BVT 54. BVT 42. Die BVT zur Verringerung der Stickoxid(NOx)-Emissionen in die Luft aus der Erdgasanlage besteht in der Anwendung der BVT 34. BVT 43. Die BVT zur Vermeidung der Emissionen von in Rohgas enthaltenem Quecksilber besteht in der Entfernung des Quecksilbers und der Rückgewinnung des quecksilberhaltigen Schlamms zur Abfallentsorgung. 1.13.    BVT-Schlussfolgerungen für den Destillationsprozess BVT 44. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung des Abwasseranfalls durch den Destillationsprozess besteht im Einsatz von Flüssigkeitsringvakuumpumpen oder Oberflächenkondensatoren. Anwendbarkeit Ist bei einigen Nachrüstungen eventuell nicht anwendbar. Bei neuen Anlagen werden möglicherweise Vakuumpumpen entweder in Kombination oder nicht in Kombination mit Dampfejektoren benötigt, um ein hohes Vakuum (10 mm Hg) zu erzielen. Außerdem sollte bei Ausfall der Vakuumpumpe ein Ersatzaggregat bereitstehen. BVT 45. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der Wasserverschmutzung durch den Destillationsprozess besteht darin, das Sauerwasser der Strippanlage zuzuführen. BVT 46. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft aus Destillationsanlagen besteht in der Gewährleistung der geeigneten Behandlung von Prozessabgasen, insbesondere von unkondensierbaren Abgasen, durch Sauergasentfernung vor der Weiterverwendung. Anwendbarkeit Allgemein anwendbar für Rohöl- und Vakuumdestillationsanlagen. Eventuell nicht anwendbar für separate Schmieröl- und Bitumenraffinerien mit Emissionen von Schwefelverbindungen von weniger als 1 t/d. Bei speziellen Raffineriekonfigurationen kann die Anwendbarkeit aufgrund von beispielsweise notwendigen umfangreichen Rohrinstallationen, Kompressoren oder zusätzlichen Aminbehandlungskapazitäten eingeschränkt sein. 1.14.    BVT-Schlussfolgerungen für den Produktraffinationsprozess BVT 47. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Produktraffinationsprozess besteht in der Gewährleistung einer geeigneten Entsorgung von Abgasen, insbesondere von geruchsbeladener Abluft aus den Entschwefelungsanlagen durch deren Zuführung zur Vernichtung, z. B. durch Verbrennung. Anwendbarkeit Allgemein anwendbar bei Produktraffinationsprozessen, bei denen die Gasströme den Beseitigungsanlagen sicher zugeführt werden können. Eventuell aus Sicherheitsgründen nicht anwendbar bei Entschwefelungsanlagen. BVT 48. Die BVT zur Verringerung des Abfall- und Abwasseranfalls bei Verwendung von Laugen in einem Produktraffinationsprozess besteht in der Kaskadenführung der Lauge und in einem Gesamtmanagement von Ablaugen, einschließlich Recycling nach geeigneter Behandlung, z. B. durch Strippen. 1.15.    BVT-Schlussfolgerungen für Lager- und Umschlagprozesse BVT 49. Die BVT zur Verminderung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Lagerung flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht im Einsatz von Schwimmdachtanks mit Hochleistungsdichtungen oder Festdachtanks mit Anschluss an eine Dampfrückgewinnungsanlage. Beschreibung Hochleistungsdichtungen sind spezielle Vorrichtungen zur Begrenzung von Dampfverlusten, z. B. verbesserte Primärdichtungen, zusätzliche (sekundäre oder tertiäre) Mehrfachdichtungen (je nach ausgestoßener Schadstoffmenge). Anwendbarkeit Die Anwendbarkeit von Hochleistungsdichtungen kann bei Nachrüstung tertiärer Dichtungen an bestehenden Lagertanks eingeschränkt sein. BVT 50. Die BVT zur Verringerung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Lagerung flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Manuelle Reinigung von Rohöltanks Die Öltankreinigung erfolgt durch Arbeitskräfte, die in den Tank einsteigen und den Ölschlamm händisch entfernen. Allgemein anwendbar ii.  Verwendung einer Anlage mit geschlossenem Kreislauf Für Inneninspektionen werden Tanks regelmäßig entleert, gereinigt und entgast. Diese Reinigung umfasst auch das Auflösen der Tankbodenrückstände. Anlagen mit geschlossenem Kreislauf, die sich mit additiven mobilen Umweltschutztechniken kombinieren lassen, verhindern oder mindern VOC-Emissionen. Die Anwendbarkeit kann z. B. durch die Art der Rückstände, den Tankdachaufbau oder die Tankmaterialien begrenzt sein. BVT 51. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser bei der Lagerung flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Instandhaltungsprogramm inklusive Überwachung, Verhinderung und Kontrolle von Korrosion Ein Managementsystem mit Lecküberwachung und betrieblichen Kontrollmaßnahmen zur Überfüllsicherung, periodischen Bestandserfassungen und risikobasierten Tankinspektionen zum Nachweis der Unversehrtheit sowie Instandhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Tankdichtigkeit. Hierzu gehört auch eine folgenorientierte systemische Reaktion auf Stoffaustritte unter Einleiten von Gegenmaßnahmen noch bevor austretende Stoffmengen in das Grundwasser eindringen können. Während Instandhaltungsperioden besonders zu verstärken. Allgemein anwendbar ii.  Doppelbodentanks Ein zweiter undurchlässiger Boden als Schutzmaßnahme gegen primäre Stoffaustritte. Allgemein anwendbar für neue Tanks und nach Ertüchtigung bestehender Tanks. (1) iii.  Undurchlässige Membranauskleidungen Durchgängiger Leckschutz unter der gesamten Bodenfläche des Tanks. Allgemein anwendbar für neue Tanks und nach Ertüchtigung bestehender Tanks (1). iv.  Ausreichender Auffangraum für Tanklager Ein Auffangraum wird zur Rückhaltung großer Flüssigkeitsmengen ausgelegt, die durch Bersten des Tankmantels oder bei Überlaufen des Tanks entstehen (Umwelt- und Sicherheitsmaßnahme). Die Größe und die baulichen Anforderungen unterliegen in der Regel örtlichen Vorschriften. Allgemein anwendbar (1)   Die allgemeine Anwendbarkeit der Techniken ii und iii gilt eventuell nicht bei Tanks, die für die Lagerung von Produkten bestimmt sind, die für den Umschlag unter Wärmezufuhr verflüssigt werden müssen, z. B. Bitumen, und bei denen Leckagen aufgrund der Erstarrung des Produkts unwahrscheinlich sind. BVT 52. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von VOC-Emissionen in die Luft bei der Befüllung und Entnahme flüchtiger flüssiger Kohlenwasserstoffverbindungen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken, um eine Rückgewinnungsrate von mindestens 95 % zu erreichen. Technik Beschreibung Anwendbarkeit (1) Dämpferückgewinnung durch: i.  Kondensation ii.  Absorption iii.  Adsorption iv.  Abscheidung im Membranverfahren v.  Hybridsysteme Siehe Abschnitt 1.20.6 Allgemein anwendbar bei Befüllungs-/Entleerungsvorgängen mit einem Jahresdurchsatz von > 5 000  m3/a. Nicht anwendbar bei Befüllungs-/Entleerungsvorgängen für Hochseeschiffe mit einem Jahresdurchsatz von < 1 Mio. m3/a. (1)   Anstelle einer Dämpferückgewinnungsanlage kann eine Dampfbeseitigungsanlage (z. B. Dampfverbrennung) verwendet werden, wenn die Dämpferückgewinnung unsicher oder wegen der Menge der anfallenden Rückdämpfe technisch unmöglich ist. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 16. Tabelle 16 BVT-assoziierte Emissionswerte für NMVOC- und Benzolemissionen in die Luft aus den Befüllungs- und Entleerungsvorgängen bei flüchtigen flüssigen Kohlenwasserstoffverbindungen Parameter BVT-assoziierter Emissionswert (Stundenmittelwert) (1) NMVOC 0,15-10 g/Nm3 (2) (3) Benzol (3) < 1 mg/Nm3 (1)   Stundenwerte im kontinuierlichen Betrieb, dargestellt und gemessen gemäß Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24). (2)   Unterer Wert mit zweistufigen Hybridsystemen erzielbar. Oberer Wert mit einstufigem Adsorptions- oder Membranverfahren erreichbar. (3)   Benzol-Überwachung gegebenenfalls nicht notwendig, wenn die NMVOC-Emissionen am unteren Ende des Wertebereichs liegen. 1.16.    BVT-Schlussfolgerungen für Visbreaking und andere thermische Prozesse BVT 53. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer aus dem Visbreaking und anderen thermischen Prozessen besteht in der Sicherstellung der Abwasserbehandlung mit den Techniken nach BVT 11. 1.17.    BVT-Schlussfolgerungen für die Abgasentschwefelung BVT 54. Die BVT zur Verringerung von Schwefelemissionen in die Luft aus Schwefelwasserstoff(H2S)-haltigen Abgasen besteht in der Verwendung aller unten angegebenen Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit (1) i.  Sauergasentfernung, z. B. durch Aminbehandlung Siehe Abschnitt 1.20.3 Allgemein anwendbar ii.  Schwefelrückgewinnungsanlage (SRG), z. B. nach dem Claus-Verfahren Siehe Abschnitt 1.20.3 Allgemein anwendbar iii.  Tailgas-Behandlungsanlage (TGTU) Siehe Abschnitt 1.20.3 Bei Nachrüstung an einer bestehenden SRG-Anlage eventuell eingeschränkt anwendbar, je nach Größe der SRG und Konfiguration der Anlagen und Art des bestehenden Schwefelrückgewinnungsprozesses. (1)   Gegebenenfalls nicht anwendbar bei separaten Schmierstoff- oder Bitumenraffinerien mit einem Ausstoß von Schwefelverbindungen unter 1 t/d BVT-assoziierte Umweltleistungswerte: Siehe Tabelle 17. Tabelle 17 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für eine Anlage zur Abgasschwefel(H2S)-Rückgewinnung   BVT-assoziierte Umweltleistung (Monatsmittelwert) Sauergasentfernung Eliminiert Schwefelwasserstoff (H2S) aus dem behandelten Raffineriegas zur Einhaltung der BVT-assoziierten Emissionswerte der Gasfeuerung für BVT 36. Wirkungsgrad der Schwefelrückgewinnung (1) Neue Anlage: 99,5 — > 99,9 % Bestehende Anlage: ≥ 98,5 % (1)   Der Wirkungsgrad der Schwefelrückgewinnung wird über die gesamte Behandlungskette berechnet (einschließlich SRG und TGTU) und als der im Austrag rückgewonnene Anteil des im Eintrag enthaltenen Schwefels ermittelt. Die zugehörige Überwachung ist in BVT 4 angegeben. 1.18.    BVT-Schlussfolgerungen für Fackelanlagen BVT 55. Die BVT zur Vermeidung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft besteht darin, das Abfackeln nur zur Wahrung der Sicherheit oder bei besonderen Betriebszuständen (z. B. Hochfahren, Herunterfahren) einzusetzen. BVT 56. Die BVT zur Verringerung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft, wenn das Abfackeln unerlässlich ist, besteht in der Verwendung der nachfolgend angegebenen Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Fachgerechte Anlagenplanung Siehe Abschnitt 1.20.7 Anwendbar bei neuen Anlagen. Bestehende Anlagen können mit einer Fackelgasrückgewinnung nachgerüstet werden. ii.  Anlagenmanagement Siehe Abschnitt 1.20.7 Allgemein anwendbar iii.  Fachgerechte Planung der Fackelsysteme Siehe Abschnitt 1.20.7 Anwendbar bei neuen Anlagen. iv.  Überwachung und Protokollierung Siehe Abschnitt 1.20.7 Allgemein anwendbar 1.19.    BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Emissionsmanagement BVT 57. Die BVT für eine Gesamtreduzierung von NOx-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen und katalytischen Wirbelschichtspaltanlagen (FCC-Anlagen) besteht in einer Technik des integrierten Emissionsmanagements als Alternative zur Anwendung von BVT 24 und BVT 34. Beschreibung Die Technik besteht aus einem integrierten Management der NOx-Emissionen einiger oder sämtlicher Feuerungs- und FCC-Anlagen einer Raffinerie, indem die geeignetste BVT-Kombination in den verschiedenen betroffenen Anlagen eingeführt und angewendet sowie auf ihre Wirksamkeit überwacht wird, so dass sichergestellt ist, dass die resultierenden Gesamtemissionen die Emissionswerte einhalten oder unterschreiten, die erreichbar wären, würden die BVT-assoziierten Emissionswerte nach BVT 24 und BVT 34 einzeln für jede Anlage angewendet. Diese Technik eignet sich insbesondere für Ölraffinerien — mit einer anerkannt hohen Standortkomplexität und vielfältigen Feuerungs- und Prozessanlagen mit gegenseitiger Abhängigkeit bei den Einsatzstoffen und der Energieversorgung, — mit häufig notwendigen Prozessanpassungen in Abhängigkeit von der Qualität des angelieferten Rohöls, — mit der technischen Notwendigkeit, einen Teil der Prozessrückstände als internen Brennstoff zu verwenden, wodurch der Brennstoffmix entsprechend den Prozessanforderungen häufig anzupassen ist. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 18. Darüber hinaus gelten für jede neue Feuerungsanlage oder neue FCC-Anlage, die in das integrierte Emissionsmanagementsystem einbezogen wird, auch die in BVT 24 und BVT 34 angegebenen BVT-bezogenen Emissionswerte. Der BVT-assoziierte Emissionswert für NOx-Emissionen aus den von BVT 57 erfassten Anlagen, angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3, entspricht oder unterschreitet das gewichtete Mittel der NOx-Konzentrationen (angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3), die erreichbar wären, würden in der Praxis bei jeder dieser Anlagen Techniken angewandt, mit denen die betroffenen Anlagen die folgenden Werte einhalten könnten: a) bei katalytischen Spaltanlagen (Regeneratoren): der BVT-assoziierte Emissionswertebereich gemäß Tabelle 4 (BVT 24), b) bei Feuerungsunterlagen, die Raffineriebrennstoffe allein oder gleichzeitig mit anderen Brennstoffen verbrennen: die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche gemäß Tabelle 9, 10 und 11 (BVT 34). Dieser BVT-assoziierte Emissionswert wird durch folgende Formel ausgedrückt: Anmerkungen: 1. Anwendbar sind die in Tabelle 1 angegebenen Referenzbedingungen für Sauerstoff. 2. Die Gewichtung der Emissionswerte der einzelnen Anlagen erfolgt auf Grundlage des Rauchgasvolumenstroms der betreffenden Anlage, angegeben als Monatsmittelwert (Nm3/h), der bei Normalbetrieb dieser Anlage in der Raffinerie repräsentativ ist (unter Anwendung der Referenzbedingungen nach Anmerkung 1). 3. Bei wesentlichen und strukturellen Änderungen bei den Brennstoffen mit Einfluss auf den für eine Anlage anwendbaren BVT-assoziierten Emissionswert, bei anderen wesentlichen oder strukturellen Änderungen an Beschaffenheit oder Funktionsweise der betreffenden Anlagen, bei ihrer Erneuerung oder Erweiterung oder bei Bereitstellung zusätzlicher Feuerungsanlagen oder FCC-Anlagen sind die in Tabelle 18 festgelegten BVT-assoziierten Emissionswerte entsprechend anzupassen. Überwachung in Verbindung mit BVT 57 Die BVT für die Überwachung von NOx-Emissionen im Rahmen einer Technik des integrierten Emissionsmanagements entspricht den Angaben in BVT 4, wobei folgende Ergänzungen hinzukommen: — ein Überwachungsplan mit einer Beschreibung der überwachten Prozesse, einer Liste der je Prozess überwachten Emissionsquellen und -ströme (Produkte, Abgase) und einer Beschreibung der verwendeten Methodik (Berechnungen, Messungen) sowie der zugrunde liegenden Annahmen und des dazugehörigen Konfidenzniveaus, — kontinuierliche Überwachung des Rauchgasvolumenstroms der jeweiligen betroffenen Anlage entweder durch unmittelbare Messung oder durch ein gleichwertiges Verfahren, — ein Datenmanagementsystem zur Erfassung, Verarbeitung und Berichtsprotokollierung aller Überwachungsdaten, die benötigt werden, um die Emissionen aus den in der integrierten Emissionsmanagementtechnik erfassten Schadstoffquellen zu ermitteln. BVT 58. Die BVT für eine Gesamtreduzierung von SO2-Emissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen, katalytischen Wirbelschichtspaltanlagen (FCC-Anlagen) und Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen besteht in einer Technik des integrierten Emissionsmanagements als Alternative zur Anwendung von BVT 26, BVT 36 und BVT 54. Beschreibung Die Technik besteht aus einem integrierten Management der SO2-Emissionen einiger oder sämtlicher Feuerungsanlagen, FCC-Anlagen und Abgasschwefelrückgewinnungsanlagen einer Raffinerie, indem die geeignetste BVT-Kombination in den verschiedenen betroffenen Anlagen eingeführt und angewendet sowie auf ihre Wirksamkeit überwacht wird, so dass sichergestellt ist, dass die resultierenden Gesamtemissionen die Emissionswerte einhalten oder unterschreiten, die erreichbar wären, würden die BVT-assoziierten Emissionswerte nach BVT 26 und BVT 36 sowie die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte nach BVT 54 einzeln für jede Anlage angewendet. Diese Technik eignet sich insbesondere für Ölraffinerien — mit einer anerkannt hohen Standortkomplexität und vielfältigen Feuerungs- und Prozessanlagen mit gegenseitiger Abhängigkeit bei den Einsatzstoffen und der Energieversorgung, — mit häufig notwendigen Prozessanpassungen in Abhängigkeit von der Qualität des angelieferten Rohöls, — mit der technischen Notwendigkeit, einen Teil der Prozessrückstände als internen Brennstoff zu verwenden, wodurch der Brennstoffmix entsprechend den Prozessanforderungen häufig anzupassen ist. BVT-assoziierter Emissionswert: Siehe Tabelle 19. Darüber hinaus gelten für jede neue Feuerungsanlage, neue FCC-Anlage oder neue Abgasschwefelrückgewinnungsanlage, die in das integrierte Emissionsmanagementsystem einbezogen wird, auch die in BVT 26 und BVT 36 angegebenen BVT-bezogenen Emissionswerte sowie die in BVT 54 dargelegten BVT-assoziierten Umweltleistungswerte. Der BVT-assoziierte Emissionswert für SO2-Emissionen aus den von BVT 58 erfassten Anlagen, angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3, entspricht oder unterschreitet das gewichtete Mittel der SO2-Konzentrationen (angegeben als Monatsmittelwert in mg/Nm3), die erreichbar wären, würden in der Praxis bei jeder dieser Anlagen Techniken angewandt, mit denen die betroffenen Anlagen die folgenden Werte einhalten könnten: a) bei katalytischen Spaltanlagen (Regeneratoren): die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche gemäß Tabelle 6 (BVT 

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.