Europäische Union

2014/738/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7155) Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-10-28

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hmarking Teilnahme an Einstufungen und Benchmarkings zur Erzielung kontinuierlicher Verbesserungen durch Erfahrung aus Best-Practice-Verfahren iii.  Energieeffiziente Produktionsverfahren a)  Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) System zur gleichzeitigen Gewinnung von Wärme (z. B. Dampf) und elektrischer Energie aus demselben Brennstoff b)  KWK mit integrierter Vergasung (IGCC) Verfahren, bei dem mit hoher Umwandlungseffizienz aus verschiedenen Brennstoffarten (z. B. Schweröl oder Koks) Dampf, Wasserstoff (optional) und elektrischer Strom erzeugt werden 1.1.3.    Lagerung und Umschlag von Feststoffen BVT 3. Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung von Staubemissionen aus der Lagerung und dem Umschlag von staubförmigen Stoffen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. i. Lagerung pulverförmiger Schüttgüter in geschlossenen Silos, die mit einem Entstaubungssystem (z. B. Gewebefilter) ausgestattet sind; ii. Lagerung von Feinstoffen in geschlossenen Behältern oder verschlossenen Säcken; iii. Benetzung von Halden mit grobkörnigen staubförmigen Stoffen, Stabilisierung der Oberfläche mit Verkrustungsmitteln oder Lagerung auf abgedeckten Halden; iv. Einsatz von Straßenreinigungsfahrzeugen. 1.1.4.    Überwachung der Emissionen in die Luft und der maßgeblichen Prozessparameter BVT 4. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in die Luft durch Anwendung von Überwachungsverfahren in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten. Beschreibung Anlage Mindesthäufigkeit Überwachungsverfahren i.  SOx-, NOx- und Staubemissionen Katalytisches Kracken Kontinuierlich (1) (2) Direkte Messung Feuerungsanlagen ≥ 100 MW (3) und Kalzinieranlagen Kontinuierlich (1) (2) Direkte Messung (4) Feuerungsanlagen von 50 bis 100 MW (3) Kontinuierlich (1) (2) Direkte Messung oder indirekte Überwachung Feuerungsanlagen < 50 MW (3) Einmal pro Jahr und nach maßgeblichem Brennstoffwechsel (5) Direkte Messung oder indirekte Überwachung Schwefelrückgewinnungsanlagen (SRG) Kontinuierlich nur für SO2 Direkte Messung oder indirekte Überwachung (6) ii.  NH3-Emissionen Alle mit SCR oder SNCR ausgestattete Anlagen Kontinuierlich Direkte Messung iii.  CO-Emissionen Katalytisches Kracken und Feuerungsanlagen ≥ 100 MW (3) Kontinuierlich Direkte Messung Sonstige Feuerungsanlagen Alle 6 Monate (5) Direkte Messung iv.  Metallemissionen: Nickel (Ni), Antimon (Sb) (7), Vanadium (V) Katalytisches Kracken Alle 6 Monate und nach maßgeblichen Änderungen an der Anlage (5) Direkte Messung oder Analyse anhand des Metallgehalts feiner Katalysatorpartikel und des Brennstoffs Feuerungsanlagen (8) v.  Emissionen von Polychlordibenzodioxinen/-furanen (PCDD/F) Katalytischer Reformer Einmal pro Jahr oder einmal pro Regeneration, je nachdem, was länger dauert Direkte Messung (1)   Die kontinuierliche Messung der SO2-Emissionen kann durch Berechnungen auf der Basis von Messungen des Schwefelgehalts des Brennstoffs oder Einsatzprodukts ersetzt werden, wenn dies nachweislich eine gleichwertige Genauigkeit aufweist. (2)   Bei SOx, wird nur SO2 kontinuierlich gemessen, während die Messung von SO3 periodisch erfolgt (z. B. bei der Kalibrierung des SO2-Überwachungssystems). (3)   Bezieht sich auf die Feuerungswärmeleistung aller an den Schornstein mit Emissionen angeschlossenen Feuerungsanlagen. (4)   Oder indirekte Überwachung von SOx. (5)   Die Häufigkeit der Überwachung kann angepasst werden, wenn die Datenreihen nach einem Jahr eindeutig eine hinreichende Stabilität aufweisen. (6)   Messungen der SO2-Emissionen aus SRG können durch eine kontinuierliche Stoffbilanz oder eine andere Überwachung relevanter Prozessparameter ersetzt werden, sofern geeignete Messungen des SRG-Wirkungsgrades auf periodischen (d. h. alle 2 Jahre erfolgenden) Prüfungen der Anlagenleistung basieren. (7)   Antimon (Sb) wird in katalytischen Spaltanlagen nur dann überwacht, wenn eine Sb-Zufuhr im Prozess erfolgt (z. B. zur Metallpassivierung). (8)   Ausgenommen Feuerungsanlagen, in denen nur gasförmige Brennstoffe verfeuert werden. BVT 5. Die BVT besteht in der Überwachung der relevanten Prozessparameter in Bezug auf Schadstoffemissionen, bei katalytischen Spaltanlagen und Feuerungsanlagen durch Einsatz geeigneter Techniken mit der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit. Beschreibung Mindesthäufigkeit Überwachung von Parametern in Bezug auf Schadstoffemissionen, z. B. O2-Gehalt im Rauchgas, N- und S-Gehalt im Brennstoff oder Einsatzprodukt (1) Kontinuierlich für O2-Gehalt. Für N- und S-Gehalt periodisch mit einer Häufigkeit auf der Basis eines maßgeblichen Wechsels von Brennstoff/Einsatzprodukt (1)   Eine Überwachung von N und S im Brennstoff oder Einsatzprodukt ist unter Umständen nicht notwendig, wenn kontinuierliche Emissionsmessungen für NOx und SO2 am Schornstein durchgeführt werden. BVT 6. Die BVT besteht in der Überwachung diffuser VOC-Emissionen in die Luft am gesamten Standort durch Anwendung aller folgenden Techniken: i. Schnüffelverfahren assoziiert mit Korrelationskurven für wichtige Anlagenteile; ii. Gasdetektion mittels optischer Bildgebung (Optical Gas Imaging); iii. Berechnungen der kontinuierlichen Emissionen auf der Basis von Emissionsfaktoren, die regelmäßig (z. B. alle zwei Jahre) durch Messungen validiert werden. Eine sinnvolle ergänzende Technik ist das Screening und die Quantifizierung von Anlagenemissionen durch absorptionsbasierte optische Verfahren, wie z. B. das differentielle Absorptions-LIDAR (DIAL) oder „Solar Occultation Flux“ (SOF). Siehe Abschnitt 1.20.6. 1.1.5.    Betrieb von Abgasbehandlungssystemen BVT 7. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Luft besteht im Betrieb der Sauergasabscheidungsanlagen, Schwefelrückgewinnungsanlagen und aller anderen Abgasbehandlungssysteme, bei hoher Verfügbarkeit und bei optimaler Kapazität. Besondere Verfahren lassen sich für Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs festlegen, insbesondere: i. beim Hoch- und Herunterfahren von Anlagen; ii. in anderen Situationen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Systeme beeinträchtigen könnten (z. B. ordentliche und außerordentliche Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Anlagen und/oder am Abgasbehandlungssystem); iii. bei unzureichendem Abgasfluss oder bei unzureichender Temperatur, sodass das Abgasbehandlungssystem nicht mit voller Kapazität eingesetzt werden kann. BVT 8. Die BVT zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen von Ammoniak (NH3) in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) und der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) besteht in der Aufrechterhaltung geeigneter Betriebsbedingungen für die SCR- oder SNCR-Abgasbehandlungssysteme mit dem Ziel, die Emissionen von unreagiertem NH3 zu begrenzen. BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 2. Tabelle 2 Prozessanlage, in der SCR- oder SNCR-Techniken eingesetzt werden Parameter BVT-assoziierter Emissionswert (Monatsdurchschnitt) mg/Nm3 Ammoniak, angegeben als NH3 < 5-15 (1) (2) (1)   Der höhere Wert ergibt sich aus höheren NOx-Einlasskonzentrationen, höheren NOx-Reduktionsraten und der Alterung des Katalysators (2)   Der niedrigere Wert ergibt sich aus dem Einsatz der SCR-Technik. BVT 9. Die BVT zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen in die Luft beim Einsatz eines Sauerwasserstrippers besteht in der Ableitung der Sauergase aus dieser Anlage an eine Schwefelrückgewinnungsanlage oder ein gleichwertiges Gasbehandlungssystem. Es ist keine BVT, die unbehandelten Sauerwasserstrippgase direkt zu verbrennen. 1.1.6.    Überwachung von Emissionen in Gewässer BVT 10. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer durch Anwendung von Überwachungsverfahren in der in Tabelle 3) angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten. 1.1.7.    Emissionen in Gewässer BVT 11. Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und der Menge von schadstoffbelastetem Wasser besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Integration der Wasserströme Verringerung des auf Anlagenebene erzeugten Prozesswassers vor der Ableitung durch interne Wiederverwendung von Wasserströmen z. B. aus der Kühlung, aus Kondensaten, vor allem zur Verwendung bei der Rohölentsalzung. Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen. Bei bestehenden Anlagen kann ein vollständiger Umbau der Anlage oder der Raffinerie erforderlich sein. ii.  Wasser- und Entwässerungssystem zur Trennung verunreinigter Wasserströme Entsprechende Auslegung des Industriestandorts zur Optimierung des Wassermanagements, sodass jeder Strom angemessen behandelt wird, z. B. Leitung des anfallenden Sauerwassers (aus Destillations-, Krack-, Verkokungsanlagen usw.) an die geeignete Vorbehandlung, wie z. B. Stripper. Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen. Bei bestehenden Anlagen kann ein vollständiger Umbau der Anlage oder der Raffinerie erforderlich sein. iii.  Trennung nicht verunreinigter Wasserströme (z. B. Durchlaufkühlwasser, Regenwasser) Entsprechende Auslegung eines Standorts zur Vermeidung der Einleitung von nicht verunreinigtem Wasser in die Abwasserbehandlung und zur gesonderten Freisetzung nach einer möglichen Wiederverwendung dieser Art von Strom. Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen. Bei bestehenden Anlagen kann ein vollständiger Umbau der Anlage oder der Raffinerie erforderlich sein. iv.  Verhinderung von Stoffaustritten und Leckagen Praktiken wie der Einsatz besonderer Verfahren und/oder provisorischer Ausrüstungen zur Aufrechterhaltung der Leistung und erforderlichenfalls zur Bewältigung besonderer Umstände wie Austritte, Leckagen usw. Allgemein anwendbar BVT 12. Die BVT zur Verringerung der Schadstoffemissionsfracht bei der Abwassereinleitung in das aufnehmende Gewässer besteht in der Entfernung unlöslicher und löslicher Schadstoffe durch Anwendung aller folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Entfernung unlöslicher Stoffe durch Ölrückgewinnung Siehe Abschnitt 1.21.2 Allgemein anwendbar ii.  Entfernung unlöslicher Stoffe durch Entfernung von Schwebstoffen und Öleinträgen Siehe Abschnitt 1.21.2 Allgemein anwendbar iii.  Entfernung löslicher Stoffe, einschließlich biologische Behandlung und Klärung Siehe Abschnitt 1.21.2 Allgemein anwendbar BVT-assoziierte Emissionswerte: Siehe Tabelle 3. BVT 13. Wenn eine weitere Abtrennung organischer Stoffe oder von Stickstoff erforderlich ist, besteht die BVT in einem in Abschnitt 1.21.2 beschriebenen zusätzlichen Behandlungsschritt. Tabelle 3 BVT-assoziierte Emissionswerte für die direkte Einleitung von Abwasser aus der Raffinierung von Mineralöl und Gas sowie BVT-assoziierte Überwachungshäufigkeit (1) Parameter Einheit BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) Überwachungshäufigkeit (2) und Analysemethode (Standard) Kohlenwasserstoff-Index (KWI) mg/l 0,1-2,5 Täglich EN 9377- 2 (3) Gesamtmenge an Schwebstoffen (TSS)/Abfiltrierbare Stoffe mg/l 5-25 Täglich Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (4) mg/l 30-125 Täglich BSB5 mg/l keine BVT-assoziierten Emissionswerte Wöchentlich Gesamtstickstoffgehalt (5), angegeben als N mg/l 1-25 (6) Täglich Blei, angegeben als Pb mg/l 0,005-0,030 Vierteljährlich Cadmium, angegeben als Cd mg/l 0,002-0,008 Vierteljährlich Nickel, angegeben als Ni mg/l 0,005-0,100 Vierteljährlich Quecksilber, angegeben als Hg mg/l 0,000 1-0,001 Vierteljährlich Vanadium mg/l keine BVT-assoziierten Emissionswerte Vierteljährlich Phenol-Index mg/l keine BVT-assoziierten Emissionswerte Monatlich EN 14402 Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol (BTEX) mg/l Benzol: 0,001-0,050 keine BVT-assoziierten Emissionswerte für T, E, X Monatlich (1)   Nicht alle Parameter und Probenahmehäufigkeiten sind auf Abwasser aus Gasraffinerieanlagen anwendbar. (2)   Bezieht sich auf eine durchflussproportionale Mischprobe, gemessen über einen Zeitraum von 24 Stunden oder — bei nachweislich ausreichender Durchflussstabilität — auf eine zeitproportionale Probe. (3)   Für die Umstellung von der derzeitigen Methode auf EN 9377-2 kann ein Übergangszeitraum erforderlich sein. (4)   Ist eine Standortkorrelation möglich, kann CSB durch TOC ersetzt werden. Die Korrelation zwischen CSB und TOC sollte fallweise erstellt werden. Eine Überwachung des TOC wäre vorzuziehen, da sie sich nicht auf die Verwendung von sehr toxischen Verbindungen stützt. (5)   Dabei ist der Gesamtstickstoff die Summe aus dem gesamten Kjeldahl-Stickstoff (TKN), Nitraten und Nitriten. (6)   Bei Einsatz von Nitrifikation/Denitrifikation sind Werte unter 15 mg/l erreichbar. 1.1.8.    Abfallaufkommen und Abfallwirtschaft BVT 14. Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verringerung des Abfallaufkommens besteht in der Einführung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftsplans, der entsprechend der Prioritätenfolge dafür sorgt, dass Abfall zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung oder zur Entsorgung vorbereitet wird. BVT 15. Die BVT zur Verringerung der zu behandelnden oder zu entsorgenden Schlammmenge besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Schlammvorbehandlung Vor der abschließenden Behandlung (z. B. in einem Wirbelschichtofen) werden die Schlämme entwässert und/oder entölt (z. B. durch Dekantierzentrifugen oder Dampftrockner), um ihr Volumen zu reduzieren und Öl aus der Slopanlage zu verwerten. Allgemein anwendbar ii.  Wiederverwendung von Schlamm in Prozessanlagen Bestimmte Schlammarten (z. B. öliger Schlamm) können aufgrund ihres Ölgehalts als Teil der Einsatzprodukte in Anlagen (z. B. Verkokung) verarbeitet werden. Die Anwendbarkeit ist auf Schlämme beschränkt, die den Anforderungen für die Verarbeitung in Anlagen mit entsprechender Behandlung genügen. BVT 16. Die BVT zur Verringerung des Anfalls von verbrauchtem festen Katalysator besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. Technik Beschreibung i.  Management von verbrauchtem festen Katalysator Handhabung der als Katalysator verwendeten Materialien unter geplanten und sicheren Bedingungen (z. B. durch Auftragnehmer) zur Rückgewinnung oder Wiederverwendung in externen Einrichtungen. Diese Arbeiten richten sich nach der Art des Katalysators und des Prozesses. ii.  Entfernung von Katalysator aus abgesetztem Ölschlamm Abgesetzter Ölschlamm aus Prozessanlagen (z. B. FCC-Anlage) kann erhebliche Konzentrationen an feinen Katalysatorpartikeln enthalten. Diese müssen abgeschieden werden, bevor das Öl erneut als Einsatzstoff verwendet werden kann. 1.1.9.    Lärmemissionen BVT 17. Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von Lärmemissionen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken: i. Durchführung einer Umgebungslärmbewertung und Erstellung eines für das örtliche Umfeld geeigneten Lärmmanagementplans; ii. Kapselung von Ausrüstungen/Betriebsvorgängen mit hohen Lärmemissionen in einer gesonderten Einrichtung/Anlage; iii. Einsatz von Böschungen zur Abschirmung der Lärmquelle; iv. Einsatz von Lärmschutzwänden. 1.1.10.    BVT-Schlussfolgerungen für das integrierte Raffineriemanagement BVT 18. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung diffuser VOC-Emissionen besteht im Einsatz der im Folgenden angeführten Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit I.  Techniken im Zusammenhang mit der Anlagenauslegung i.  Begrenzung der Zahl potenzieller Emissionsquellen ii.  Maximierung der Eigenschaften eines in sich geschlossenen Prozesses iii.  Auswahl hochwirksam abgedichteter Ausrüstungen iv.  Erleichterung der Überwachung und Wartung durch Gewährleistung des Zugangs zu potenziell undichten Bauteilen Anwendbarkeit kann bei bestehenden Anlagen eingeschränkt sein. II.  Techniken im Zusammenhang mit der Montage und Inbetriebnahme der Anlage i.  genau festgelegte Verfahren für Bau und Montage ii.  robuste Inbetriebnahme- und Übergabeverfahren, die gewährleisten, dass die Anlage entsprechend den Auslegungsanforderungen installiert wurde. Anwendbarkeit bei bestehenden Anlagen kann eingeschränkt sein. III.  Techniken im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage Verwendung eines risikobasierten Lecksuch- und Reparaturprogramms (LDAR) zur Feststellung von undichten Bauteilen und zur Reparatur dieser Leckstellen. Siehe Abschnitt 1.20.6 Allgemein anwendbar 1.2.    BVT-Schlussfolgerungen für den Alkylierungsprozess 1.2.1.    HF-Alkylierungsprozess BVT 19. Die BVT zur Vermeidung von Flusssäureemissionen in die Luft aus dem Flusssäure-(HF)-Alkylierungsprozess besteht in der Nasswäsche mit einer alkalischen Lösung zur Behandlung der unkondensierbaren Gasströme vor der Ableitung zur Fackel. Siehe Abschnitt 1.20.3. Die Technik ist allgemein anwendbar. Sicherheitsanforderungen aufgrund des Gefährdungspotenzials von Flusssäure sind zu beachten. BVT 20. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser aus dem HF-Alkylierungsprozess besteht in einer Kombination der im Folgenden beschriebenen Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Abscheidung/Neutralisierung Abscheidung (z. B. mit Zusätzen auf Calcium- oder Aluminiumbasis) oder Neutralisierung (wobei das Abwasser mit Kaliumhydroxid (KOH) indirekt neutralisiert wird). Allgemein anwendbar. Sicherheitsanforderungen aufgrund des Gefährdungspotenzials von Flusssäure sind zu beachten. ii.  Abtrennung Die im ersten Schritt entstandenen unlöslichen Verbindungen (z. B. CaF2 oder AlF3) werden — beispielsweise in einem Absetzbecken — abgetrennt. Allgemein anwendbar 1.2.2.    Schwefelsäure-Alkylierungsprozess BVT 21. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser aus dem Schwefelsäure-Alkylierungsprozess besteht in der Reduzierung des Schwefelsäureeinsatzes durch Regenerierung der verbrauchten Säure und in der Neutralisierung des bei diesem Verfahren entstehenden Abwassers vor seiner Einleitung in die Abwasserbehandlungsanlage. 1.3.    BVT-Schlussfolgerungen für Grundölherstellungsprozesse BVT 22. Die BVT zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen gefährlicher Stoffe in die Luft und in Gewässer aus Grundölherstellungsprozessen besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Geschlossener Prozess mit Lösemittelrückgewinnung Prozess, bei dem das Lösemittel nach der Verwendung in der Grundölherstellung (z. B. in Extraktions-, Entparaffinierungsanlagen) durch Destillation und Stripping zurückgewonnen wird. Siehe Abschnitt 1.20.7 Allgemein anwendbar ii.  Lösemittelextraktionsprozess mit Mehrfachwirkung Lösemittelextraktionsprozess mit mehreren Verdunstungsstufen (z. B. Zweifach- oder Dreifachwirkung) zur Verringerung von Leckagen Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen. Die Anwendung eines Prozesses mit Dreifachwirkung kann auf nicht verschmutzende Einsatzstoffe beschränkt sein. iii.  Extraktionsanlagenprozesse mit weniger gefährlichen Stoffen Auslegung (neuer Anlagen) oder Umrüstung (bestehender Anlagen), sodass ein Lösemittelextraktionsprozess mit einem weniger gefährlichen Lösemittel betrieben werden kann: z. B. Umstellung der Furfural- oder Phenolextraktion auf den N-Methylpyrrolidon-(NMP)-Prozess Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen. Für die Umstellung bestehender Anlagen auf einen anderen Lösemittelextraktionsprozess mit anderen physikalisch-chemischen Eigenschaften sind eventuell erhebliche Umbauten erforderlich. iv.  Katalytische Prozesse auf Basis der Hydrierung Prozesse auf der Basis der Konversion unerwünschter Verbindungen mittels katalytischer Hydrierung, ähnlich dem Hydrotreatment Siehe Abschnitt 1.20.3 (Hydrotreatment) Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen 1.4.    BVT-Schlussfolgerungen für den Bitumenherstellungsprozess BVT 23. Die BVT zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen in die Luft aus dem Bitumenherstellungsprozess besteht in der Behandlung der Kopfdämpfe durch eine der folgenden Techniken. Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Thermische Oxidation der Kopfdämpfe oberhalb 800 °C Siehe Abschnitt 1.20.6 Allgemein anwendbar für die Bitumenblasanlage ii.  Nasswäsche der Kopfdämpfe Siehe Abschnitt 1.20.3 Allgemein anwendbar für die Bitumenblasanlage 1.5.    BVT-Schlussfolgerungen für den FCC-Prozess BVT 24. Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der NOx-Emissionen in die Luft beim katalytischen Kracken (Regenerator) besteht in einer der folgenden Techniken oder in einer Kombination der folgenden Techniken. I. Primär- oder prozessbezogene Techniken, wie z. B.: Technik Beschreibung Anwendbarkeit Prozessoptimierung und Einsatz von Promotoren oder Zusatzmitteln i.  Prozessoptimierung Kombination von Betriebsbedingungen oder Praktiken mit dem Ziel, die NOx-Bildung zu verringern, z. B. Senkung des Sauerstoffüberschusses im Rauchgas bei Fahrweise mit Vollverbrennung, Luftstufung des CO-Boilers bei Fahrweise mit partieller Verbrennung, vorausgesetzt, der CO-Boiler ist entsprechend ausgelegt. Allgemein anwendbar ii.  CO-Oxidationspromotoren mit geringer NOx-Bildung Einsatz eines Stoffes, der selektiv nur die Verbrennung von CO fördert und die Oxidation des NOx-Vorstufen enthaltenden Stickstoffs verhindert: z. B. Nicht-Platin-Promotoren Nur im Betrieb mit vollständiger Verbrennung für den Ersatz von CO-Promotoren auf Platinbasis anwendbar. Zur Erzielung des größtmöglichen Nutzens kann eine geeignete Luftverteilung im Regenerator erforderlich sein. iii.  Spezielle Zusätze für die Reduzierung von NOx Verwendung spezieller katalytischer Zusätze zur Förderung der Reduktion von NO durch CO Nur im Betrieb mit vollständiger Verbrennung bei geeigneter Auslegung und bei erreichbarem Sauerstoffüberschuss anwendbar. Die Anwendbarkeit von kupferbasierten Zusätzen zur NOx-Reduzierung kann durch die Kapazität des Gaskompressors eingeschränkt sein. II. Sekundäre oder nachgeschaltete Techniken, wie z. B.: Technik Beschreibung Anwendbarkeit i.  Selektive katalytische Reduktion (SCR) Siehe Abschnitt 1.20.2 Zur Vermeidung einer nachgelagerten potenziellen Verschmutzung könnte eine zusätzliche Filterung vor der SCR erforderlich sein. Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. ii.  Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) Siehe Abschnitt 1.20.2 Bei FCC-Anlagen mit partieller Verbrennung und CO-Boiler ist eine ausreichende Verweilzeit bei geeigneter Temperatur erforderlich. Bei FCC-Anlagen mit vollständiger Verbrennung ohne Hilfsboiler kann eine zusätzliche Brennstoffzugabe (z. B. Wasserstoff) erforderlich sein, um ein niedrigeres Temperaturfenster auszugleichen. iii.  Niedertemperatur-Oxidation S

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.