Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1144 der Kommission vom 17. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.36086 (2016/C) (ehemals 2016/NN) Rumäniens zugunsten der Oltchim SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8592) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1144. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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inus 7,4 Mio. EUR. Eine derart schlechte Leistung ist jedoch nur das Ergebnis der Schwierigkeiten, mit denen Oltchim, insbesondere seit 2012, konfrontiert ist; ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer hätte daher das von R/BDO im Referenzszenario angenommene EBITDA hervorgehoben, indem er beispielsweise einen Abschlag von 50 % auf die von R/BDO im dreijährigen Referenzszenario ermittelten durchschnittlichen EBITDA-Prognosen (d. h. 3,4 Mio. EUR) angewendet hätte. In der Folge war der EBITDA-Multiplikator von 5,0 auch geeignet, den Preis für die Aktien der Oltchim SPV in diesem pessimistischen Szenario zu bestimmen. (16) In einem pessimistischen Szenario war es sinnvoll anzunehmen, dass die vollen 36 Monate benötigt würden, um den Verkauf der Oltchim SPV abzuschließen. (17) Im Hinblick auf den Vergleich der Erlöse aus einem Liquidationsverfahren, das 18 Monate dauert, und einer Umstrukturierung im pessimistischen Szenario, die sich über 36 Monate erstreckt, ist für diese Differenz von 18 Monaten ein Abzinsungsfaktor auf Basis des branchenspezifischen gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Capital Cost, WACC) (7) auf die Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Oltchim SPV anzuwenden. Opimistisches Szenario (18) Ein marktwirtschaftlich handelnder Gläubiger hätte auch Szenario B des Umstrukturierungsplans (8) als optimistisches Szenario betrachtet, bei dem davon ausgegangen wird, dass das Geschäft von Oltchim dadurch verbessert wird, dass der Käufer die Phthalsäureanhydrid-DOF-Anlage unter Nutzung externer Finanzierungsquellen wieder in Betrieb nimmt. Dagegen hätte ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer es nicht als realistisch angesehen, von einer verlängerten Wiederaufnahme des Betriebs am Standort Bradu (einschließlich der PVC/VCM- und der petrochemischen Anlage) auszugehen, wie von den rumänischen Behörden in ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2018 (Abschnitt E, Kapitel II Randnummer 19) vorgeschlagen: Ein wirtschaftlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer hatte keinen Grund, von höheren EBITDA-Prognosen als den von R/BDO im Szenario B des Plans vorgeschlagenen auszugehen. (19) Es wurde von einem begrenzten Zeitraum von 18 Monaten (wie im Liquidationsszenario) ausgegangen: Ein kürzerer Zeitraum hätte sich für Oltchim als zu schwierig erwiesen, um die erforderliche Fremdfinanzierung für die vorläufige Wiederinbetriebnahme der Phthalsäureanhydrid-DOF-Anlage zu beschaffen. Diese Verbesserung war in der Tat eine Voraussetzung, um den höheren Preis für das optimistische Szenario B von einem Käufer der Oltchim SPV zu erhalten. (20) Was den EBITDA-Multiplikator betrifft, so könnte in einem optimistischen Szenario der von Raiffeisen vorgeschlagene Multiplikator von 5,0 mit höheren Multiplikatoren aus anderen Quellen gemittelt werden, beispielsweise dem in der Spezialdatenbank der Stern School of Business (9) angegebenen Multiplikator von 8,46 für die Gruppe der diversifizierten Chemieunternehmen, zu denen Oltchim gehört (daher 6,73). 2.   Vom Erlös aus dem Verkauf der Oltchim SPV oder der Liquidation der Oltchim SA abzuziehende Kosten (21) In beiden Verfahren wurde gemäß der Aussage von R/BDO im Bericht über den Umstrukturierungsplan (Seite 96) davon ausgegangen, dass Gebühren an den nationalen Verband der Insolvenzverwalter in Rumänien (Uniunea Națională a Practicienilor în Insolvență din România, UNPIR) in Höhe von 2 % des Erlöses abgezogen wurden. Auf der Grundlage der Stellungnahme Rumäniens vom 16. Mai 2018 wurden zudem Verwaltungsgebühren in Höhe von 4 % vom Erlös abgezogen. Darüber hinaus wurden 12 Mio. EUR in Form von Sicherungskosten (die gemäß der Stellungnahme von R/BDO anteilsmäßig für die erwartete Dauer des Liquidationsverfahrens von 18 Monaten berechnet wurden), die für die Erhaltung der Vermögenswerte erforderlich waren, gemäß Artikel 121 und 123 des Insolvenzgesetzes betreffend das Liquidationsverfahren auf gesicherte und unbelastete Vermögenswerte aufgeteilt. (22) In allen drei Szenarien wurde der von R/BDO (10) berechnete Betrag der kurzfristigen Schulden (nach der Insolvenz) vom Liquidationserlös abgezogen. (23) Der von R/BDO für die dreijährige Umstrukturierung berechnete durchschnittliche Betrag der kurzfristigen Schulden (einschließlich der Prognose des Gesamtbetrags der Gehaltsforderungen nach Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Verkaufs der Oltchim SPV) wurde sowohl für das zentrale Szenario (Szenario A) (11) als auch für das optimistische Szenario (Szenario B) angenommen. Um den Folgen eines Anstiegs der kurzfristigen Schulden, falls der Umstrukturierungsplan nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Leistung von Oltchim führt, Rechnung zu tragen, wurde der von R/BDO für das Szenario A geschätzte Betrag der kurzfristigen Schulden zum Ende des ersten Jahres (12) berücksichtigt, da der Betrag der kurzfristigen Schulden, der im pessimistischen Szenario zurückzuzahlen wäre, im Zusammenhang mit dem Umstrukturierungsplan steht. (24) Ebenso wurden entsprechend der Stellungnahme Rumäniens (13) die durchschnittlichen Steuern, die von R/BDO für jedes mögliche Verkaufsjahr der Oltchim SPV über den Dreijahreszeitraum für das Szenario A und B berechnet wurden, sowohl für das Referenzszenario als auch das optimistische Szenario des Umstrukturierungsplans (siehe Tabelle unten) berücksichtigt. (25) Laut R/BDO wäre die Wiederaufnahme des Betriebs von Oltchim im Falle einer Liquidation mit in situ verkauften Vermögenswerten mit Anlaufkosten in Höhe von 2,5 Mio. EUR verbunden gewesen; daher wurden diese Kosten vom Preis abgezogen, den ein potenzieller Käufer im Falle einer In-situ-Liquidation bietet (14). Von diesen Kosten wurden 50 % im Referenzszenario modelliert, da nur die Hälfte der Vermögenswerte als funktionale Gruppen verkauft und weiter genutzt werden, während der Rest als zum Schrottwert verkauft gilt. (26) Wie in Erwägungsgrund 269 des vorliegenden Beschlusses dargelegt, wären die Umweltverbindlichkeiten beim Vergleich des zu erwartenden Liquidationserlöses mit den Erlösen gemäß dem vorgeschlagenen Umstrukturierungsplan durch einen marktwirtschaftlich handelnden Gläubiger neutralisiert worden. (27) Die Stilllegung der Quecksilberelektrolyseanlage und die Bodenaufbereitung (26,6 Mio. EUR) sowie die Modernisierung der beiden Anlagen (24,6 Mio. EUR), die laut R/BDO im Falle der Liquidation erforderlich ist und „schrittweise erfolgen muss, wenn der Betrieb von Oltchim aufrechterhalten wird“, wurden im Vergleich zwischen dem Liquidationsszenario und dem Umstrukturierungsplan als neutral angesehen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Ansatz, der in den folgenden Fällen in Bezug auf die Umweltverbindlichkeiten verfolgt wird (siehe Erwägungsgrund 26): Diese außergewöhnlichen Kosten hätten tatsächlich berücksichtigt werden müssen, und zwar einerseits von den Gläubigern der Oltchim SA im Liquidationsszenario und andererseits von einem potenziellen Käufer bei der Abgabe eines Angebots für die Oltchim SPV. Unter Randnummer 10 ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2018 bestritten die rumänischen Behörden nicht, dass die Bieter diese Kosten sowohl im Liquidations- als auch im Umstrukturierungsszenario im Falle des Erwerbs dieser Anlagen für ihre Nutzung als gleichwertig angesehen hätten; es ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine Annahme handelt, die sich positiv auf die Erlöse aus dem Plan im Vergleich zu den Erlösen aus der Liquidation auswirkt, da diese Modernisierungskosten im pessimistischen Szenario und im Referenzszenario (Liquidation) nicht in vollem Umfang erforderlich waren. (28) Schließlich hätte Oltchim SA im Falle einer Liquidation Ausgleichszahlungen an die Mitarbeiter zahlen müssen, die im März 2015 im Rahmen der Liquidation entlassen wurden. Im Referenzszenario und im pessimistischen Szenario werden diese Zahlungen auf der Grundlage der Angaben von R/BDO auf 24,6 Mio. EUR geschätzt, während sie auf der Grundlage der Raiffeisen-Schätzung im optimistischen Szenario (15) auf 9,6 Mio. EUR geschätzt werden. (29) Im Umstrukturierungsszenario wurden, basierend auf dem Bericht von R/BDO über den Umstrukturierungsplan, 1,5 Mio. EUR an Gebühren im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten berücksichtigt. 3.   Berechnung der Nettoerlöse für die einzelnen Gläubiger im Rahmen der Umstrukturierung bzw. Der Liquidation (30) In den folgenden Abschnitten werden auf der Grundlage der bisherigen Annahmen der gesamte Brutto- und Nettoerlös aus der Liquidation bzw. der Umstrukturierung berechnet. Liquidationsverfahren (31) Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Insolvenzgesetzes, insbesondere Artikel 121 und 123, wurde im Liquidationsszenario folgender Cashflow modelliert: Der Erlös aus den gesicherten Vermögenswerten (siehe Punkt A der nachstehenden Abbildung) wird nach Zahlung der entsprechenden Verfahrenskosten (C) vorrangig an die gesicherten Gläubiger verteilt. (32) Erlöse aus unbelasteten Vermögenswerten werden zunächst zur Zahlung von Verfahrens-/Erhaltungskosten sowie zur Zahlung von Gehältern verwendet. (33) In allen drei Szenarien reichen die Erlöse aus unbelasteten Vermögenswerten nach Zahlung der Verfahrenskosten und Gehälter nicht aus, um die nach der Insolvenz angefallenen kurzfristigen Schulden, Abfindungen oder Anlaufkosten vollständig zu decken. Die im optimistischen Szenario entstehenden Erlöse aus gesicherten Vermögenswerten werden daher zur Deckung dieser Kosten verwendet. Wenn noch Erlöse übrig sind, werden diese gemäß der in Artikel 123 des Insolvenzgesetzes festgelegten Rangfolge unter den Gläubigern mit finanziellen Forderungen aufgeteilt. In allen drei Szenarien erzielen ungesicherte Gläubiger, die in der Rangfolge hinter den Gläubigern mit Gehaltsforderungen und den Gläubigern mit finanziellen Forderungen stehen, keine Erlöse. Liquidationsverfahren   Pessimistisches Szenario Ex-situ-Verkauf (Mio. EUR) Zentrales Szenario (Mio. EUR) Optimistisches Szenario In-situ-Verkauf (Mio. EUR) Bruttoerlös (insgesamt) 140 216,9 293,7 — aus gesicherten Vermögenswerten (A) 108 171,1 234,2 — aus unbelasteten Vermögenswerten (B) 32 45,8 59,5 Verfahrenskosten (UNPIR) und Kosten für die Sicherung, den Erhalt und die Verwaltung der Vermögenswerte (15,9) (18,4) (20,9) — für gesicherte Vermögenswerte (C) (13,2) (15,9) (18,5) — für unbelastete Vermögenswerte (D) (2,7) (2,5) (2,4) Forderungen von Beschäftigten (gezahlt vor kurzfristigen Schulden) (E) aus unbelasteten Vermögenswerten (2,1) (2,1) (2,1) Zurückzuzahlende kurzfristige Schulden, Abfindungszahlungen, Anlaufkosten (F)         (75,2) (76,5) (62,4) Deckung der kurzfristigen Schulden durch den Gesamterlös abzüglich Verfahrenskosten, Personalkosten, Rückzahlung gesicherter Schulden aus gesicherten Vermögenswerten sowie Abfindungen und Anlaufkosten 29,1 % 44 % 114 % Nettoerlös:       — aus gesicherten Vermögenswerten (Ω = A – C) 94,8 155,2 215,7 — aus unbelasteten Vermögenswerten (Φ = B – D – E – F) (49,3) (37,1) (9,7) Zahlungen an Gläubiger (ausgenommen Arbeitnehmer) Gesicherte Gläubiger (G): 94,8 155,2 195,8 — gesicherte Tranche der AAAS 1 1,7 2,1 — gesicherte Tranche von Electrica 21,4 35,7 44,2 — Salrom 1,7 2,7 3,47 Gläubiger mit finanziellen Forderungen: 0 0 10,1 (= Ω + Φ – G) — AAAS 0 0 9,5 — Nationale Wasserbehörde Rumäniens 0 0 0,7 Ungesicherte Gläubiger nach Artikel 96 des Insolvenzgesetzes: 0 0 0 CET Govora 0 0 0 Nationale Wasserbehörde 0 0 0 Sonstige ungesicherte Gläubiger 0 0 0 Salrom 0 0 0 (34) In ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2018 haben die rumänischen Behörden in ihrer Simulation keine kurzfristigen Schulden vom Liquidationserlös abgezogen (im Gegensatz zum Erlös aus dem Verkauf der Oltchim SPV). Wenngleich dieses Versäumnis der rumänischen Behörden fehlerhaft erscheint, hätte ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer, der diese Annahme berücksichtigt, festgestellt, dass die Erlöse für die verschiedenen Gläubiger vor der Insolvenz im Falle einer Liquidation, wie nachstehend dargestellt, sogar noch höher wären als die in der obigen Tabelle: Liquidationsverfahren (ohne Abzug kurzfristiger Schulden)   Pessimistisches Szenario Ex-situ-Verkauf (Mio. EUR) Zentrales Szenario (Mio. EUR) Optimistisches Szenario In-situ-Verkauf (Mio. EUR) Bruttoerlös (insgesamt) 140 216,9 293,7 — aus gesicherten Vermögenswerten (A) 108 171,1 234,2 — aus unbelasteten Vermögenswerten (B) 32 45,8 59,5 Verfahrenskosten (UNPIR) und Kosten für die Sicherung, den Erhalt und die Verwaltung der Vermögenswerte (15,9) (18,4) (20,9) — für gesicherte Vermögenswerte (C) (13,2) (15,9) (18,5) — für unbelastete Vermögenswerte (D) (2,7) (2,5) (2,4) Forderungen von Beschäftigten (gezahlt vor kurzfristigen Schulden) (E) aus unbelasteten Vermögenswerten (2,1) (2,1) (2,1) Abfindungszahlungen, Anlaufkosten (F) (24,9) (26,2) (12,1) Nettoerlös:       — aus gesicherten Vermögenswerten (Ω = A – C) 94,8 155,2 215,7 — aus unbelasteten Vermögenswerten (Φ = B – D – E – F) 1,1 13,2 40,6 Zahlungen an Gläubiger (ausgenommen Arbeitnehmer) Gesicherte Gläubiger (G): 94,8 155,2 195,8 — gesicherte Tranche der AAAS 1 1,7 2,1 — gesicherte Tranche von Electrica 21,4 35,7 44,2 — Salrom 1,7 2,7 3,47 Gläubiger mit finanziellen Forderungen: 1,1 13,2 60,5 (= Ω + Φ – G) — AAAS 1,0 12,4 56,6 — Nationale Wasserbehörde Rumäniens 0,1 0,9 3,9 Ungesicherte Gläubiger nach Artikel 96 des Insolvenzgesetzes: 0 0 0 CET Govora 0 0 0 Nationale Wasserbehörde 0 0 0 Sonstige ungesicherte Gläubiger 0 0 0 Salrom 0 0 0 Umstrukturierungsplan (35) Der Erlös aus dem Verkauf der Oltchim SPV wurde im Umstrukturierungsplan für Folgendes verwendet: Zunächst werden die kurzfristigen Schulden, einschließlich der Kosten für die Übertragung von Vermögenswerten und der Verfahrenskosten (UNPIR), sowie die Ertragsteuer gemäß Artikel 102 Absatz 1 des Insolvenzgesetzes beglichen. (36) In den betrachteten Szenarien lagen die im Rahmen des Plans erzielten Bruttoerlöse unter dem im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Mindestbetrag von 295 Mio. EUR. Gemäß dem Umstrukturierungsplan (siehe insbesondere Seite 101 des Berichts von R/BDO) und auf der Grundlage der Erläuterungen der rumänischen Behörden vom 16. Mai 2018 wird der potenzielle Nettorestbetrag (nach Verfahrenskosten und kurzfristigen Schulden) wie folgt verteilt: 70 % gehen an die gesicherten Gläubiger, wobei 100 % für die Begleichung von Mitarbeiterforderungen aufgewendet wird; der Restbetrag wird zur Begleichung von bis zu 30 % der ursprünglichen Forderungen der wesentlichen Lieferanten aufgewendet und der dann unter Umständen noch übrig bleibende Betrag an die Gläubiger mit finanziellen Forderungen gezahlt. Im folgenden Szenario steht kein Restbetrag zur Verfügung, da nur die Gläubiger mit kurzfristigen Forderungen einen Teil ihrer Forderungen über den Erlös aus dem Verkauf der Oltchim SPV zurückerhalten. Umstrukturierungsplan — Methode der EBITDA-Multiplikatoren   Optimistisches Szenario (Szenario B) (Mio. EUR) Zentrales Szenario (Szenario A) (Mio. EUR) Pessimistisches Szenario (Mio. EUR) Unternehmenswert, basierend auf: 73,5 34,3 17,2 EBITDA 10,9 6,9 3,4 EBITDA-Multiplikator 6,7 5,0 5,0 Kurzfristige Schulden (einschl. Mitarbeiterforderungen nach der Insolvenz), Kosten der Übertragung von Vermögenswerten und UNPIR-Kosten (72,5) (68,5) (72,2) Deckung der kurzfristigen Schulden durch den Gesamterlös abzüglich UNPIR-Kosten, Gebühren für die Übertragung von Vermögenswerten und Steuern 102 % 48 % 22 % Einkommenssteuern (7,8) (7,4) (3,7) (16) Nettoerlös 0 0 0 Zahlungen an Gläubiger Mitarbeiter 0 0 0 Gesicherte Gläubiger: 0 0 0 — gesicherte Tranche der AAAS 0 0 0 — gesicherte Tranche von Electrica 0 0 0 — Salrom 0 0 0 Gläubiger mit finanziellen Forderungen: 0 0 0 — AAAS 0 0 0 — Nationale Wasserbehörde 0 0 0 Ungesicherte Gläubiger nach Artikel 96 des Insolvenzgesetzes: 0 0 0 CET Govora 0 0 0 Sonstige ungesicherte Gläubiger 0 0 0 Salrom 0 0 0 Alternative Bewertung des Erlöses gemäß dem Umstrukturierungsplan — Dividendendiskontierungsmodell (37) Ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer wäre bereit gewesen, diese Ergebnisse anhand des Dividendendiskontierungsmodells (Dividend Discount Model, im Folgenden „DDM“) — ein weiteres Bewertungsinstrument, das von privaten Investoren häufig verwendet wird — nachzuprüfen. Der Preis der Aktien der Oltchim SPV konnte anhand des erwarteten Dividenden-Cashflows aus Sicht eines Investors beurteilt werden. (38) Der Unternehmenswert könnte wie folgt berechnet werden: Dabei gilt:   Gewinn1 kann als der Gewinn (Nettoeinkommen) berechnet werden, der nach Abschluss der operativen Umstrukturierung der Oltchim SPV vernünftigerweise erwartet werden kann;   Dividendenausschüttun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.