Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/494 des Rates vom 11. März 2025 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen, dessen intersessionalen Programms sowie der Vorbereitungen für dessen Zehnte Überprüfungskonferenz

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en und von bewährten Verfahren zwischen den nationalen Kontaktstellen erleichtern und in die laufenden Beratungen der Arbeitsgruppe einfließen. 4. Die Rückmeldungen der nationalen Kontaktstellen werden in die Beratungen der BWÜ-Arbeitsgruppe zu Themen wie nationale Umsetzung, Vertrauensbildung und Transparenz einfließen. 3.3.   Maßnahme 3 — Unterstützung der Vorbereitung der Zehnten Überprüfungskonferenz 3.3.1.   Ziel der Maßnahme Aufbauend auf den Maßnahmen 1 und 2 geht es bei dieser Maßnahme darum, die Vertragsparteien des BWÜ zur aktiven Teilnahme an der Zehnten Überprüfungskonferenz im Jahr 2027 zu ermutigen, indem fünf regionale Workshops organisiert und Möglichkeiten geboten werden, über zentrale Themen des intersessionalen Programms 2023-2026 nachzudenken und diese zu erörtern, um Konsensbereiche herauszuarbeiten. 3.3.2.   Beschreibung der Maßnahme Im Vorfeld der Zehnten Überprüfungskonferenz und auf der Grundlage der im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/97 über die Organisation solcher Veranstaltungen gewonnenen Erfahrungen werden fünf regionale Workshops für Vertragsstaaten in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Nahen Osten und Nordafrika sowie Europa und anderen westlichen Staaten organisiert. Diese Workshops werden den Vertragsstaaten und Amtsträgern des BWÜ, einschließlich des Präsidenten/der Präsidentin der Zehnten Überprüfungskonferenz, Gelegenheit bieten, über wichtige Themen zur Vorbereitung der Überprüfungskonferenz nachzudenken und diese zu erörtern und die Ermittlung von Bereichen von gemeinsamem Interesse und Verständnis zu unterstützen. 3.3.3.   Erwartete Ergebnisse der Maßnahme 1. Die Maßnahme dürfte zu einer stärkeren Sensibilisierung für das BWÜ, die Zehnte Überprüfungskonferenz im Jahr 2027 und ihre Bedeutung für die künftige Entwicklung des BWÜ führen. 2. Die regionalen Workshops werden einen umfassenden und regionenübergreifenden Dialog über Themen ermöglichen, die auf der Zehnten Überprüfungskonferenz erörtert werden sollten. 4.   PERSONALFRAGEN Die Durchführung des vorliegenden Ratsbeschlusses erfordert, dass Personal in Genf präsent ist, um die koordinierte und gestraffte Durchführung aller Maßnahmen im Rahmen dieses Ratsbeschlusses zu gewährleisten. Daher wird vorgeschlagen, eine P3-Stelle für eine Referentin/einen Referenten für politische Angelegenheiten und eine GS4-Stelle für eine Verwaltungsassistentin/einen Verwaltungsassistenten in der UNODA-Unterabteilung Genf vorzusehen. Der Beschluss des Rates wird in enger Abstimmung mit dem Beschluss (GASP) 2024/349 des Rates und der BWÜ-ISU sowie unter der allgemeinen Leitung und Verantwortung des Leiters der BWÜ-ISU durchgeführt. 5.   BERICHTERSTATTUNG UNODA/BWÜ-ISU wird dem Hohen Vertreter jährliche Sachstandsberichte über die Maßnahmen vorlegen. 6.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt. 7.   ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU UNODA/BWÜ-ISU ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die durchgeführten Maßnahmen von der EU finanziert wurden. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. UNODA/BWÜ-ISU wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der EU herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum dieser Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge Stelle eingefügt. 8.   BEGÜNSTIGTE Begünstigte von Maßnahme 1 zur Unterstützung des intersessionalen BWÜ-Programms durch die Erleichterung von Konsultationen und die Einbeziehung wissenschaftlicher Perspektiven in die erörterten Themen sind Beamte, Wissenschaftler, Akademiker sowie Vertreter der Industrie aus den BWÜ-Vertragsstaaten sowie Beobachter. Begünstigte von Maßnahme 2 in Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten für nationale BWÜ-Kontaktstellen sind Vertragsstaaten des BWÜ, insbesondere Beamte, die als nationale Kontaktstellen ernannt wurden. Begünstigte der Maßnahme 3 zur Unterstützung der Vorbereitung der Zehnten Überprüfungskonferenz sind Vertreter der BWÜ-Vertragsstaaten. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/494/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.