Europäische Union

2006/402/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. Februar 2006 über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0402. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zten drei Jahren die Teilnahme der KMU an den allgemeinen Sitzungen, aber auch an den Arbeitsgruppen, in denen die Kriterien für die Produktgruppen entwickelt wurden, eine der vorrangigen Prioritäten. KMU verfügen nicht immer über die Mittel oder Informationen, um die Möglichkeiten, die ihnen das Umweltzeichen bietet, richtig einzuschätzen und einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Sie sollten durch Netzwerke unterstützt werden, an denen andere Antragsteller, Interessengruppen, zuständige Stellen und sonstige einschlägige Organisationen wie Wirtschaftsverbände und Regionalbehörden beteiligt sind. Auch dem Einzelhandel kommt als Vermittler zwischen Herstellern und Verbrauchern eine wichtige Rolle zu. Er könnte etwa das Umweltzeichen einsetzen, um das Qualitäts-Image seiner Eigenmarken zu erhöhen, und auch andere Umweltzeichen-Produkte anbieten. Daher sollte die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit dem Einzelhandel Vorrang genießen. Maßnahmen Der AUEU soll eine Strategie und Maßnahmen entwickeln, um das Umweltzeichen unterstützende Netzwerke für KMU aufzubauen. Die zuständigen Gremien des AUEU sollen strategische Partnerschaften mit dem Einzelhandel eingehen. 5.   Geplante Finanzierung des Systems Wegen der Beteiligung zahlreicher Organisationen einschließlich öffentlicher Verwaltungen (so wird etwa der Haushalt der Kommission von Jahr zu Jahr festgelegt) war es in den letzten drei Jahren schwierig, eine genaue Finanzplanung zu erstellen. Das Umweltzeichen-System benötigt vor allem Mittel für die Produktgruppenentwicklung einerseits und für Vermarktung und Werbung andererseits. Die im Jahr 2003 verfügbaren Ressourcen für das System beliefen sich — von der Kommission und den Mitgliedstaaten stammende Mittel zusammengenommen — schätzungsweise auf rund 3,2 Mio.Euro (ohne Gehälter). Die Einnahmen aus Gebühren beliefen sich auf etwa 370 000 Euro (d. h. etwa 11,5 %). Dies bedeutet, dass die Selbstfinanzierungskapazität des Systems etwas über 10 % liegt und damit weit von dem langfristigen Ziel der vollständigen Selbstfinanzierung entfernt ist. Die für das System bereitgestellten Ressourcen waren in den letzten drei Jahren für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen ausreichend und wurden in sehr effizienter Weise eingesetzt. Die steigende Zahl der Produktgruppen und die sich daraus ergebende Zunahme an Vermarktungsmaßnahmen werden einen erhöhten Finanzbedarf zur Folge haben. Daher sind die Finanzmittel für das System im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie für die Entwicklung von Produktgruppenkriterien zu analysieren. Ziel Langfristiges Ziel sollte die Selbstfinanzierung des Systems sein. Im Hinblick darauf sollten erreichbare kurzfristige Ziele gesetzt und deren Verwirklichung überwacht werden. Maßnahmen Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer dieses Arbeitsplans führt der AUEU eine Analyse durch, deren Ergebnis eine einheitliche, realistische Strategie sein soll, mit der eine Selbstfinanzierung des Systems angestrebt wird. Diese Strategie soll ein Verfahren für die gemeinsame Erfassung von Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Mitgliedstaaten aus dem bzw. für das Umweltzeichen-System enthalten sowie Verfahren für die damit zusammenhängende Berichterstattung über die Finanzierung. (1)  KOM 2000/7: http://europa.eu.int/growthandjobs/key/index_de.htm. (2)  KOM(2001) 264 endg.: http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2001/com2001_0264de01.pdf. (3)  KOM(2003) 302 endg.: http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0302de01.pdf. (4)   ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1 und S. 114. (5)  Anm.: Die Kommission fungiert als Sekretariat des AUEU und beteiligt sich an all seinen Tätigkeiten. (6)  AEAT in Confidence, Prioritisation of New Ecolabel Product Groups, Ein Bericht für die Europäische Kommission, GD Umwelt (Mai 2004). http://europa.eu.int/comm/environment/ecolabel/product/pg_prioritisation_en.htm. (7)  Bericht der Kommission über die wirtschaftlichen Auswirkungen des öffentlichen Beschaffungswesens. „A report on the functioning of public procurement markets in the EU: benefits from the application of EU directives and challenges for the future“, 3.2.2004. http://europa.eu.int/comm/internal_market/publicprocurement/docs/public-proc-market-final-report_en.pdf. (8)  Entscheidung 2000/728/EG der Kommission vom 10. November 2000 zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. L 293 vom 22.11.2000, S. 18). Entscheidung 2003/393/EG der Kommission vom 22. Mai 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/728/EG zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. L 135 vom 3.6.2003, S. 31). Anlage 1 Nicht erschöpfende Liste vorrangiger Produktgruppen (*1) Mögliche neue Produktgruppen:   Personenbeförderungsleistungen   Spielzeug und Spiele   Heizanlagen (Innenräume)   Einzelhandelsdienste   Einkaufstaschen   Toilettenartikel   Abfallsäcke   Klebstoffe   Warmwasserheizanlagen   Bauteile (einschließlich Wärmedämmung)   Reifen   kleine elektrische Haushaltsgeräte   Hygieneprodukte   Autowaschanlagen   Ledererzeugnisse (einschließlich Handschuhe)   Chemische Reinigungen   Bauleistungen   Kopierer   Sozial verantwortliche Investitionsfonds   Mechanische Reparaturdienste   Geschirr   Auslieferungsdienste   Klimaanlagen (*1)  Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass diese Liste nicht erschöpfend ist (siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000). Die Kommission kann dem AUEU jederzeit einen Auftrag zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung der Umweltkriterien sowie der Beurteilungs- und Prüfanforderungen für eine in Anlage 1 nicht aufgeführte Produktgruppe erteilen. Außerdem kann (muss) diese Liste während der Gültigkeitsdauer dieses überarbeiteten Arbeitsplans aktualisiert (nach dem Verfahren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) und um neue Produktgruppen ergänzt werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.