Europäische Union

2006/402/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. Februar 2006 über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0402. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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AUEU, Mitgliedstaaten und Kommission sollen für das Umweltzeichen werben, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen sich vor allem an Einzelhändler und für die Beschaffung zuständige Beamte (siehe unten) richten. Über die Maßnahmen soll anlässlich der AUEU-Sitzungen mindestens einmal jährlich Bericht erstattet werden; die diesbezüglichen Informationen sollen ausgetauscht werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden. Im Hinblick darauf soll jeder Mitgliedstaat eine Vermarktungsstrategie entwickeln, bei der die Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Priorität durchgeführt werden. Gegebenenfalls sind Zusammenschlüsse mit den Beteiligten zu bilden (z. B. NRO, Hersteller, Verbraucherorganisationen und Händler), um in diesen Kreisen das Wissen über das Umweltzeichen-System zu erweitern und die Werbung für das Blumen-Emblem über deren Kontaktnetze zu fördern. Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten den Erfahrungsaustausch über die Anwendung des Umweltzeichens fördern, z. B. in Form von Tutoring-Veranstaltungen. Siehe auch gemeinsame Werbemaßnahmen (Abschnitte 4b und 5). c)   Vorteile für die Umwelt Das Umweltzeichen soll generell der Förderung von Produkten dienen, die — auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und im Einklang mit Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung über das Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) — geeignet sind, im Vergleich zu anderen Produkten derselben Produktgruppe negative Umweltauswirkungen zu verringern, und damit zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen und einem hohen Umweltschutzniveau beitragen. Auf diese Weise hilft es, umweltschonendere Verbrauchsmuster zu verbreiten, und unterstützt die politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung (z. B. in den Bereichen Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und Ökotoxizität), dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung über die integrierte Produktpolitik entwickelt werden. Frühere Studien und Berichte zeigen, dass die speziellen ökologischen Vorteile von Umweltzeichen schwer zu berechnen sind, da sich diese kaum von den Ergebnissen anderer Maßnahmen zugunsten der Umwelt isolieren und getrennt messen lassen. Der direkte Nutzen besteht zumeist in Einsparungen an Umweltkosten, die bei einem höheren Marktanteil von Produkten mit dem Umweltzeichen erreicht werden könnten. Bei den indirekten Vorteilen geht es um sonstige — festgestellte oder in Zukunft mögliche — positive Auswirkungen des Umweltzeichens. Die kürzlich abgeschlossene Studie über den direkten und indirekten Nutzens des Umweltzeichens der Gemeinschaft zeigt, dass bei einer um 20 % höheren Marktdurchdringung mit dem Umweltzeichen beträchtliche Einsparungen durch indirekte Vorteile möglich wären. Es könnte möglicherweise als ein im Vergleich zu anderen Maßnahmen und Programmen kostengünstiges Instrument zur Verringerung der CO2-Emissionen eingesetzt werden. Die öffentliche Beschaffung macht ungefähr 16 % (7) des BIP der EU insgesamt aus, und die Einkäufer in Unternehmen und staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen sollten dazu angeregt werden, ihren Ausschreibungen systematischer die Kriterien für das Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien zugrunde zu legen. Das kürzlich veröffentlichte Handbuch für eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung trägt hierzu beträchtlich bei. Die Einkäufer sind jedoch nicht genügend sensibilisiert, um den Markt in dieser Richtung wesentlich zu beeinflussen. Ein spezielles Ziel sollte es daher sein, die Nachfrage nach ökologischen Produkten insbesondere bei öffentlichen Einkäufern in den nächsten Jahren zu verstärken. Entsprechende Maßnahmen sollten geprüft werden. Ziele Förderung umweltschonenderer Verbrauchsmuster und Unterstützung der politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung, dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung zur IPP entwickelt werden. Raschestmögliche Information der Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen. Maßnahmen Der AUEU soll weiter an der Einschätzung des direkten und indirekten Umweltnutzens des Umweltzeichens insgesamt arbeiten. Für alle neuen oder geänderten Produktgruppenkriterien ist der mögliche Nutzen ebenfalls systematisch einzuschätzen. Der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen die öffentlichen und privaten Beschaffungsbeauftragten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informieren. d)   Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem der Gemeinschaft und EMAS Die sich ergänzenden und gegenseitig verstärkenden Funktionen des Umweltzeichens und des EMAS-Systems müssen analysiert und im Hinblick auf die Überarbeitung beider Systeme zu einer echten Partnerschaft weiterentwickelt werden. Eine enge Zusammenarbeit und eine klare Vorstellung davon, wie beide Systeme zusammenwirken sollen, ist Voraussetzung für ihren Erfolg. Bereits im letzten Arbeitsplan wurde darauf hingewiesen, dass ein in EMAS eingetragenes bzw. nach ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen eindeutig ein Unternehmen ist, das systematisch nach ökologischen Gesichtspunkten geleitet wird und seine Umweltleistung ständig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessert. Ein Produkt, das das Umweltzeichen der Gemeinschaft trägt, gehört aus ökologischer Sicht eindeutig zu den besten. Einem in EMAS eingetragenen Unternehmen würde es nützen, in seine Umweltpolitik die Umweltzeichen-Kriterien als eindeutiges und positives Ziel aufzunehmen, an dem sich seine Produkte ausrichten. Aus der Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien können eindeutige Umweltleistungsziele abgeleitet werden. Einem Unternehmen, das das Umweltzeichen für seine Produkte hat oder anstrebt, würde die Anwendung von EMAS zur Verwaltung und dauerhaften Erfüllung aller entsprechenden Kriterien nützen; gleichzeitig würde es von den besseren Vermarktungsmöglichkeiten profitieren. Im Rahmen des Umweltzeichen-Systems der Gemeinschaft sind eine ganze Reihe von Gebührenermäßigungen möglich geworden, z. B. für in EMAS eingetragene und nach ISO 14001 zertifizierte Unternehmen, für KMU und für „Pioniere“. 3.   Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen zwischen dem EU-System und anderen Typ-I-Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten Wie bereits im letzten Arbeitsplan gefordert, sollte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinschaftssystem und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten zunehmend systematischer und umfassender werden. Hierdurch könnte das System wirtschaftlich effizienter werden und dazu beitragen, potenzielle wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde eine ständige Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung eingerichtet, die im Durchschnitt viermal jährlich zusammengetreten ist. Die Ziele im Zusammenhang mit Zusammenarbeit und Koordinierung sind nach den Erfahrungen der Gruppe während der vergangenen drei Jahre weiterhin gültig. Die Gruppe hat ihr grundsätzlich vorhandenes Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft. Die wichtigsten positiven Ergebnisse sind in zwei Bereichen festzustellen: Es wurden umfangreiche Informationen über die Arbeitsweise der zuständigen Behörden zusammengestellt, und auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur Harmonisierung der Verfahren dieser Behörden ergriffen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, denn nur durch die Anwendung einheitlicher Verfahren durch alle zuständigen Behörden ist die Glaubwürdigkeit des Systems gesichert. Für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem System der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten ist jedoch noch viel zu tun, denn eine intensive Zusammenarbeit setzt ein starkes Engagement aller Parteien voraus. Im Rahmen des vorhergehenden Arbeitsplans wurden zur Verbesserung der Lage mehrere Maßnahmen ergriffen. So wurde u. a. mit nationalen Umweltzeichensystemen Kontakt aufgenommen, um sie zur stärkeren Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftssystem aufzufordern. Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung hat unter anderem ein Treffen zwischen Verantwortlichen für das Umweltzeichen der Gemeinschaft und den Vorsitzenden/Vertretern der Organisationen für die nationalen Umweltzeichensysteme organisiert; ferner hat sie Ähnlichkeiten zwischen dem Gemeinschaftssystem und nationalen Systemen in Bezug auf die Einbeziehung der interessierten Kreise und die Überprüfung untersucht. Weitere Maßnahmen betreffen die Prüfung der Harmonisierung der Produktgruppenkriterien. In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Österreich) sind die Ergebnisse ermutigend. In diesem Bereich sind einige wichtige Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Wie bereits im letzten Arbeitsplan angemerkt wurde, können bei der Produktgruppenentwicklung durch eine bessere Koordinierung beträchtliche Ressourcen eingespart werden. Nicht zuletzt hat die Erweiterung mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten einige neue nationale Umweltzeichen gebracht. Dies eröffnet neue Kooperationsmöglichkeiten und stellt uns vor neue Herausforderungen. Ziel Nutzung der Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten durch einen allmählichen, systematischen Ausbau von Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen untereinander, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung des Umweltzeichensystems. Maßnahmen Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung soll eine Strategie entwickeln und umsetzen, mit der die nationalen Typ-I-Umweltzeichen zur stärkeren Zusammenarbeit mit und zur Anbindung an das Gemeinschaftszeichen angeregt werden sollen. a)   Koordinierung der Entwicklung von Produktgruppen Das gemeinschaftliche Umweltzeichensystem und die anderen Umweltzeichensysteme sollen systematisch Informationen über ihre festgelegten Produktgruppen und ihre Programme für die Entwicklung von Produktgruppen austauschen und gegebenenfalls ihre Anstrengungen koordinieren, indem sie ihre Ressourcen, ihr Know-how und ihre Ergebnisse zusammenführen. Dies würde zu Ersparnissen bei allen und zur Klärung der Rollen der einzelnen Systeme führen und die Harmonisierung (bei ähnlichen Zeichen mit ähnlichen Zielen) erleichtern. Alle beteiligten Stellen sollen sich bemühen zu erkunden, wie das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen im Hinblick auf die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung langfristig am besten zusammenwirken können. Während des Gültigkeitszeitraums des letzten Arbeitsplans wurde dies bereits getan (z. B. mit dem „Nordic Swan“ und der „Stichting Milieukeur“); die Zusammenarbeit war jedoch nicht systematisch, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um ein bestimmtes Harmonisierungsniveau zu erreichen. Die Bemühungen um Koordinierung zwischen dem System der Gemeinschaft und den nationalen Systemen sollen sich nun auf die Festlegung des Vorrangs bei der Entwicklung von Produktgruppen, die Abstimmung untereinander und Sensibilisierungsmaßnahmen bezüglich bestimmter Bedürfnisse und Bedingungen auf nationaler Ebene konzentrieren, damit so Vorarbeiten für die Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung geleistet werden. Um den Koordinierungsprozess klarer und systematischer zu gestalten, sollten zu Beginn einer Produktgruppenentwicklung oder –überprüfung die Standpunkte der Mitgliedstaaten zur Strategie im Zusammenhang mit den jeweiligen einzelstaatlichen Systemen dargelegt werden. Insbesondere sollten in den Fällen, in denen für eine Produktgruppe bereits Umweltzeichenkriterien der Gemeinschaft existieren und ein Mitgliedstaat einseitig beschließt, neue Kriterien für sein nationales Umweltzeichen zu entwickeln, im AUEU die Gründe hierfür sowie die besonderen nationalen Bedingungen, die eine solche Entwicklung erforderlich machen, erörtert werden. Ziel Allmählicher Ausbau der Koordinierung der Produktgruppenentwicklung im Rahmen der verschiedenen Umweltzeichensysteme in der EU, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems. Maßnahmen Der AUEU soll die Zusammenarbeit mit den nationalen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten fördern, um alle Produktgruppen zu überprüfen und zu katalogisieren, für die es in der EU ein Umweltzeichen gibt, und die Arbeit im Hinblick auf die Einrichtung und Aktualisierung eines Zentralregisters dieser Produktgruppen und ihrer Kriterien fortsetzen. Bei dieser Arbeit ist zu berücksichtigen, wie die Änderung der Umweltzeichen-Verordnung zu einer besseren Koordinierung mit nationalen und internationalen Umweltzeichensystem beitragen kann. Der AUEU und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen ihre Arbeitsprogramme immer stärker koordinieren und systematisch Informationen austauschen. Der AUEU soll — ebenfalls im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems — einschlägige Arbeiten berücksichtigen, die zusammen mit dem globalen Umweltzeichen-Netz (Global Eco-Labelling Network — GEN) durchgeführt werden. b)   Gemeinsame Maßnahmen zur Werbung für das EU-System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten sowie der damit ausgezeichneten Produkte, zur Sensibilisierung der Verbraucher und ihrer Aufklärung über die gemeinsamen und sich ergänzenden Aspekte der einzelnen Systeme Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen die interessierten Kreise über den ökologischen Nutzen der einzelnen Umweltzeichen in Europa informiert werden. Dabei sind die einzelnen Systeme nicht als konkurrierende, sondern als einander ergänzende Systeme vorzustellen. Dies erfordert umfangreiche Diskussionen zwischen den für das EU-Zeichen und den für die nationalen Umweltzeichen Zuständigen, um zu einem gemeinsamen Verständnis und einer einheitlichen Darstellung der Systeme und ihrer gemeinsamen und einander ergänzenden Ziele und Aufgaben zu gelangen. Gemeinsame Werbemaßnahmen für gemeinsame Produktgruppen, eine gemeinsame Internetpräsenz/Datenbank, Mechanismen der gegenseitigen Anerkennung sowie eine besondere Gebührenregelung für Hersteller, die beide Zeichen beantragen, sind zu prüfen. Ziel Untersuchung von Fällen, in denen das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen in den Mitgliedstaaten sich gut ergänzen, sowie Prüfung möglicher gemeinsamer Maßnahmen. Maßnahmen Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen gemeinsam eine Liste der gemeinsamen Ziele und Aufgaben der nationalen Systeme und des EU-Zeichens erstellen. Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen Möglichkeiten für die Einrichtung eines „grünen Ladens“ im Internet, der nur Umweltzeichen-Produkte anbietet, bzw. ähnliche Maßnahmen untersuchen. Wird ein solcher Laden befürwortet, soll ein Zeit- und Haushaltsplan für seine Verwirklichung vorgeschlagen werden. Die Kommission hat in Absprache mit dem AUEU die Gebührenstruktur für das gemeinschaftliche Umweltzeichen dahingehend angepasst, dass Antragsteller, die sowohl das Umweltzeichen der Gemeinschaft als auch eines oder mehrere der anderen Zeichen in den Mitgliedstaaten wünschen, einen angemessenen Nachlass erhalten  (8) . Die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen aufgefordert werden, das Gleiche tun. 4.   Gemeinsame Werbemaßnahmen Ein freiwilliges System kann nur dann erfolgreich sein und den Markt wesentlich beeinflussen, wenn es für potenzielle Antragsteller einen wirtschaftlichen Anreiz bietet und durch Vermarktungs- und Werbeaktivitäten entsprechend gestützt wird. Gemäß Artikel 10 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des AUEU die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens durch Aufklärungsmaßnahmen und Informationskampagnen bei Verbrauchern, Herstellern, Händlern (einschließlich Einzelhändlern) und der breiten Öffentlichkeit fördern. Die Beteiligung verschiedener interessierter Kreise und vor allem möglicher Multiplikatoren (wie Einzelhandel, Verbraucher- und Umweltverbände) ist dabei von entscheidender Bedeutung. Der AUEU soll weiterhin regelmäßig — mindestens zweimal im Jahr — Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung organisieren, die im Wesentlichen Vermarktung, Werbung und strategische Entwicklung zum Gegenstand haben. Die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen könnte ehrgeizigere, auf die Verbraucher ausgerichtete Kampagnen (wie die „Europäische Woche der Blume“ im Oktober 2004) ermöglichen. Ziel Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Vermarktungsanstrengungen in angemessenem Maß koordinieren und gemeinsame Aktionen entwickeln und durchführen. Maßnahmen Die Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten, um im Hinblick auf die strategische Weiterentwicklung des Systems Vermarktung und Werbung zu erörtern. Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die entscheidenden Zielgruppen bestimmen und eine entsprechende Informationsstrategie für jede Gruppe festlegen und umsetzen. a)   Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der interessierten Kreise Hauptziel ist es, Hersteller, Verbraucher und Multiplikatoren (Einzelhandel und NRO) — d. h. alle interessierten Kreise — über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und seine Entwicklungen zu informieren. Geeignete Mittel dazu sind u. a. Druckerzeugnisse (Broschüren und Mitteilungsblätter, Artikel) und eine Web-Präsenz. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden. Es steht bereits ein vollständiger Satz an von der Kommission und verschiedenen zuständigen Stellen erstellten Broschüren zur Verfügung, der systematisch wichtigen interessierten Kreisen verfügbar gemacht sowie regelmäßig aktualisiert und verbessert wird. In den vergangenen drei Jahren hat man sich bemüht, bei der Entwicklung von Broschüren, Mitteilungsblättern und der Web-Präsenz die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen und das Material bei wichtigen Zielgruppen systematischer zu verbreiten und bekannt zu machen. Auch die Webseiten über das Umweltzeichen der Gemeinschaft (http://europa.eu.int/ecolabel) enthalten bereits alle wichtigen Informationen und werden regelmäßig aktualisiert. Die Zahl der Besucher nimmt ständig zu und beträgt derzeit etwa 75 000 monatlich. Damit die Webseiten glaubwürdiger und transparenter werden, wurden die interessierten Kreise — auch Unternehmen, Verbraucher- und Umweltverbände — zu regelmäßigen Beiträgen angeregt. Dies muss weiterhin geschehen, und die Webseiten müssen ihrem vollen Potenzial entsprechend ausgebaut werden. Geeignete Informationshilfen reichen jedoch nicht aus. Auch Veranstaltungen wie Ausstellungen und Messen müssen einbezogen werden, um das Umweltzeichen der Gemeinschaft einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Bis jetzt wurde nicht systematisch untersucht, welche Ausstellungen oder Messen sich dafür am besten eignen. Es gab jedoch Ad-hoc-Analysen, zumeist anlässlich gezielter Vermarktungsmaßnahmen. Als weiterer wichtiger Aspekt wurde die Möglichkeit der Verwendung von Umweltzeichen-Produkten bei Großveranstaltungen wie Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Festivals usw. untersucht. Bisher sind sehr positive Ergebnisse festzustellen (Olympische Spiele in Athen 2004) bzw. zu erwarten (Olympische Winterspiele 2006 in Turin). Die im letzten Arbeitsplan genannten Ziele und Durchführungsmaßnahmen bleiben auch im überarbeiteten Arbeitsplan gültig. Ziel Alle interessierten Kreise sollen fortlaufend über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und die damit verbundenen Entwicklungen informiert werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden. Maßnahmen Der AUEU und die Mitgliedstaaten sollen mit der Kommission in folgenden Bereichen eng zusammenarbeiten: — Aktualisierung und Verbesserung der Webseiten über das Umweltzeichen, — weitere Entwicklung und Verbreitung von Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen zur Sensibilisierung in Umweltfragen, — Bereitstellung von Informationen über die Verfahren, den Zeitaufwand und die Kosten, die mit dem Antrag auf Vergabe des Umweltzeichens verbunden sind, für die interessierten Kreise, — Aufstellung einer Liste von Veranstaltungen, auf denen für das Umweltzeichen geworben werden soll. Der AUEU soll zusätzliche Informationsmittel (Datenbanken, Leitlinien usw.) für die Antragsteller prüfen. Die zuständigen Stellen sollen gemeinsam mit dem Helpdesk Informationen von den „Umweltzeichen-Besitzern“ darüber einholen, wo sie ihre Produkte verkaufen. b)   Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen und privaten Einkäufer Für die Einkäufer sind Informationen verfügbar, und zwar sowohl über den rechtlichen Rahmen (darüber, wie ein Einkäufer die Umweltkriterien in seine Ausschreibungen einbeziehen kann) als auch über die leistungsbezogenen Umweltanforderungen, wie sie in den Dokumenten über die Umweltzeichen-Kriterien für die verschiedenen Produktgruppen beschrieben sind. Hier sind die Webseiten über das Umweltzeichen von Bedeutung. Es sollte geeignetes Material entwickelt werden, das die Verwendung der Umweltzeichenkriterien des Gemeinschaftssystems im öffentlichen Beschaffungswesen erleichtert, z. B. vereinfachte Prüflisten für alle Produktgruppen. Weiter sollten gemeinsame Treffen des AUEU mit öffentlichen Einkäufern abgehalten und nationale oder auch regionale Kampagnen in Betracht gezogen werden. Ziel Kurzfristig sollten die Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichenkriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informiert werden. Maßnahmen Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen in Zusammenarbeit mit den für ein umweltgerechteres Beschaffungswesen in den Behörden zuständigen Beamten eine gemeinsame Strategie und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Anwendung der EU-Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien im öffentlichen und privaten Beschaffungswesen entwickeln. Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass das Handbuch bei Beschaffungsbeamten (öffentlichen Einkäufern) so weit wie möglich verbreitet wird, und entsprechende Materialien entwickeln. Sie sollen ferner in Zusammenarbeit mit EMAS Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen sowie andere einschlägige Maßnahmen durchführen. Einschlägige Informationen gehören auch auf die Umweltzeichen-Webseiten. c)   Gemeinsame Werbe- und Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Händler Im Rahmen des Umweltzeichensystems der Gemeinschaft war in den let

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.