14.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 162/78


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 9. Februar 2006

über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/402/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 erstellt die Kommission einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft.

(2)

Der Arbeitsplan sollte eine Strategie zur Entwicklung des Systems enthalten, mit Zielen im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung, einer nicht erschöpfenden Liste von Produktgruppen, die für Maßnahmen der Gemeinschaft als vorrangig angesehen werden, und Plänen für die Koordinierung und die Zusammenarbeit in Bezug auf das gemeinschaftliche System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten.

(3)

Ferner sollte der Arbeitsplan Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie vorsehen und die geplante Finanzierung des Systems einschließen.

(4)

Der überarbeitete Arbeitsplan sollte sich auf die bei der Umsetzung des ersten Umweltzeichen-Arbeitsplans der Gemeinschaft (2) gemachten Erfahrungen stützen.

(5)

Er sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

(6)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Anhang beigefügte überarbeitete Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 wird angenommen.

Artikel 2

Vor dem 31. Dezember 2007 wird eine Überprüfung des Arbeitsplans eingeleitet.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. Februar 2006.

Für die Kommission

Stravros DIMAS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 237 vom 21.9.2000, S. 1.

(2)   ABl. L 7 vom 11.1.2002, S. 28.


ANHANG

UMWELTZEICHEN-ARBEITSPLAN DER GEMEINSCHAFT

HINTERGRUND

Das 1992 eingeführte gemeinschaftliche Umweltzeichen sollte die Unternehmen dazu anregen, Güter und Dienstleistungen zu entwickeln, die während ihres gesamten Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen haben, und die Verbraucher besser über diese Umweltauswirkungen informieren.

Das Umweltzeichen der Gemeinschaft ist Teil einer umfassenderen Strategie, mit der eine nachhaltige Produktion und umweltschonende Verbrauchsmuster gefördert werden sollen. Dieses Ziel kann — wie im sechsten Umweltaktionsprogramm festgestellt — im Rahmen einer integrierten, am Lebenszyklus orientierten Produktpolitik erreicht werden. Die wichtigsten Ziele sind ein hohes Schutzniveau und die Unterbrechung der Korrelation zwischen Umweltbelastung und Wirtschaftswachstum, was der Lissabonner EU-Strategie der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung (2000) (1) sowie der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (Göteborg, 2001) (2) entspricht.

In der Mitteilung zur integrierten Produktpolitik (3) (IPP) wird weiter eine neue Strategie zur Stärkung und Neuorientierung produktbezogener umweltpolitischer Maßnahmen und zur Entwicklung eines Marktes für umweltfreundlichere Produkte vorgeschlagen. Das Umweltzeichen der Gemeinschaft ist ein Instrument zur Erreichung dieser Ziele. Im Rahmen des Umweltzeichen-Systems liegen umfassendes Wissen und Know-how über das Denken in Lebenszyklen vor; diese Kenntnisse sollten den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden, die an der Weiterentwicklung des Konzepts der integrierten Produktpolitik arbeiten.

Vor dem Hintergrund der Umstellung auf umweltschonende Verbrauchsmuster und eine nachhaltige Produktion eröffnen die neuen Richtlinien über die Auftragsvergabe (4), durch die Umwelterwägungen in das öffentliche Auftragswesen integriert werden, sowie das kürzlich veröffentlichte Handbuch für eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung neue Möglichkeiten für das Umweltzeichen der Gemeinschaft. Öffentliche Auftraggeber verlangen in ihren Ausschreibungen nicht unbedingt ausdrücklich Güter und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen der Gemeinschaft. Mit den neuen Richtlinien wird jedoch nun die Möglichkeit gegeben, die Kriterien des Systems oder gleichwertige Kriterien bei der Festlegung leistungsbezogener bzw. funktioneller Umweltanforderungen zu verwenden. Dies sollte die Behörden ermutigen, die politische Entscheidung für eine umweltfreundlichere Beschaffungspolitik zu treffen und das Umweltzeichen der Gemeinschaft und dessen Kriterien oder gleichwertige Systeme zu verwenden, die umfassende Produktinformationen liefern.

Das Umweltzeichen steht auch im Zusammenhang mit zahlreichen Instrumenten, mit denen eine umweltfreundlichere Produktion und Entwicklung sowie der Einsatz umweltfreundlicher Technologien angestrebt wird. Aufbau, Verfahren und Wissensgrundlage des Systems sind anerkanntermaßen ein guter Ausgangspunkt für die Formulierung der Durchführungsmaßnahmen für die vorgeschlagene Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Ein vorrangiger Tätigkeitsbereich im Rahmen des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) — die Konzipierung und Umsetzung von Leistungszielen — beinhaltet u. a. die Untersuchung des Verhältnisses der „Leistungsziele“ und der Umweltleistung von Gütern und Dienstleistungen, um die es bei EU-Maßnahmen wie dem Umweltzeichen geht.

Durch die Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten entstanden im Mai 2004 neue Bedingungen für die Weiterentwicklung des Umweltzeichens der Gemeinschaft und für einen Beitrag zur Kommunikation und Sensibilisierung im Bereich der Umwelt. Ein leicht erkennbares, europaweites Umweltzeichen mit Blumen-Emblem könnte es den Verbrauchern wesentlich erleichtern, umweltbewusst einzukaufen, und es würde die Kenntnis der Typ-I-Gütesiegel fördern.

Gut konzipierte, marktorientierte Systeme für Umweltzeichen werden für die Verbraucher interessant bleiben, denn sie bieten unmittelbar und unkompliziert bessere und leichter zugängliche Umweltinformationen. Sie sind auch gut für Unternehmen, denn sie helfen die Produkte verbessern und wirken verkaufsfördernd, wenn sie gemeinsam mit den Herstellern entwickelt werden und die Kosten den Unternehmen zumutbar sind.

Das Umweltzeichen der Gemeinschaft hat sich auf dem Markt noch nicht genügend durchgesetzt. Aber die Lage ist heute doch besser als je zuvor, denn das Spektrum der Produktgruppen (Güter und Dienstleistungen) wird immer breiter, und immer neue Anwendungen treten hinzu. Es ist jedoch klar, dass das System geändert werden muss, wenn die ursprünglichen Ziele — insbesondere die aktive Verwendung durch die Unternehmen — tatsächlich erreicht werden sollen. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Umweltzeichen-Systems der Gemeinschaft wird derzeit eine Bewertungsstudie durchgeführt, mit der die Effizienz der Regelung — global gesehen — bei der Verringerung von Umweltbelastungen untersucht wird. Der Beitrag des Systems zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern und einer nachhaltigen Produktion soll beurteilt und Vorschläge sollen vorgelegt werden, wie das System angepasst werden könnte, so dass es eine nachhaltige Entwicklung in Europa bestmöglich unterstützt und gleichzeitig für die Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere die KMU, attraktiver wird. Der Arbeitsplan sollte die Auswertung des Systems und seine Anpassung voll unterstützen und keinesfalls die Möglichkeit von Änderungen des Systems anlässlich der Überarbeitung der Verordnung ausschließen.

Hauptziel des überarbeiteten Arbeitsplans ist daher, auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Funktionsweise des Umweltzeichen-Systems das Programm für die Arbeit der nächsten drei Jahre festzulegen, wobei angestrebt wird,

—

das Umweltzeichen der Gemeinschaft zu einem erfolgreicheren und wirkungsvolleren Instrument für die Verbesserung der Umweltqualität von Gütern und Dienstleistungen zu machen,

—

die laufende Auswertung des Umweltzeichen-Systems und die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Verordnung zu unterstützen,

—

weiterhin einen Beitrag zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern und zu den politischen Zielen zu leisten, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung und im sechsten Umweltaktionsprogramm festgelegt sind,

—

die dem System von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Mitgliedern des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (AUEU) (5) zugeteilten Ressourcen möglichst effizient zu nutzen.

STRATEGIE ZUR WEITERENTWICKLUNG DES SYSTEMS

2005-2007

1.   Maßnahmen und Strategie im Hinblick auf die Änderung der Umweltzeichen-Verordnung

Das Umweltzeichensystem der Gemeinschaft entwickelt sich ständig weiter und passt seine langfristige Politik und Strategie fortlaufend an. Es muss eng mit den laufenden Diskussionen und den Arbeiten zur Umsetzung der Mitteilung über eine integrierte Produktpolitik der EU und anderen in Vorbereitung befindlichen Rechtsakte verknüpft werden (vorgeschlagene Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, Rahmenrichtlinie 92/75/EWG für Haushaltsgeräte, „Energy Star“ -Beschluss des Rates für Bürogeräte, Umsetzung des ETAP, des sechsten Umweltaktionsprogramms und der Strategie der Gemeinschaft für eine nachhaltige Entwicklung). Das Umweltzeichen der Gemeinschaft muss ferner umfassenderen Entwicklungen bei der Umweltkennzeichnung von Produkten sowie bei ethischen, qualitäts- und gesundheitsbezogenen Zeichen folgen, u. a. durch eine geeignete Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausschüsse, damit die wissenschaftlichen Grundlagen der Umweltkriterien weiter gestärkt werden. Ebenso wichtig sind die Entwicklungen im Bereich der Umweltmanagementsysteme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS).

Um die einschlägigen Diskussionen und den Informationsfluss sowohl innerhalb des Systems als auch in Bezug auf externe Foren besser steuern zu können und die Debatte über die Zukunft des Systems vorzubereiten und zu leiten, wurde während der Laufzeit des ersten Umweltzeichen-Arbeitsplans eine aktive Lenkungsgruppe gebildet. Diese hat durch die Behandlung von Fragen der Integration mit anderen umweltpolitischen Maßnahmen, der Synergien mit anderen Informationsinstrumenten und einem breiten Spektrum langfristiger politischer Themen einen äußerst nützlichen Beitrag für die künftige politische und strategische Ausrichtung des Systems geleistet. Sie hat deutlich die wichtigsten Herausforderungen genannt, die das System derzeit zu bewältigen hat, und durch verschiedene Vorschläge für die Bewertung und die Überarbeitung des Systems einen Beitrag zur Diskussion geleistet. Diese Ideen sollten in die Diskussionen über die Änderung des Systems eingehen, die vor allem auf Sitzungen mit Teilnahme der interessierten Kreise geführt werden sollten.

Ziel

Es sollte für den Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union (AUEU), die Mitgliedstaaten und die Kommission vorrangig sein, die langfristige Politik und Strategie für das Umweltzeichen-System im Hinblick auf die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Verordnung anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Ferner sollten sie an der Einbeziehung des Umweltzeichens in die unterschiedlichen politischen Strategien für umweltschonende Verbrauchsmuster mitwirken (IPP, umweltverträgliche Gestaltung energiebetriebener Produkte, umweltgerechtere öffentliche Beschaffung, umfassendere Kennzeichnung, Steuerermäßigung für ökologische Produkte, ETAP usw.).

Maßnahmen

Es ist für den AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission vorrangig, Beiträge zur Bewertung und Überarbeitung des Umweltzeichen-Systems zu leisten, damit dessen langfristige Politik und Strategie weiterentwickelt und angepasst werden können. Die Beiträge sollen — im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie — in Form von Sitzungen und Untersuchungen und durch die Mobilisierung von Fachleuten zum Thema erfolgen.

2.   Ziele im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung

Im Hinblick auf die Überarbeitung des Systems werden insbesondere folgende Ziele in Bezug auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung festgelegt:

a)

Erhöhung der Zahl der Märkte, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Produkten offen stehen, durch allmähliche Ausweitung des Spektrums von Umweltzeichen-Produktgruppen, größere Attraktivität für die Hersteller;

b)

wesentlich größere Sichtbarkeit des Umweltzeichens (d. h. der Zahl der mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte) in all diesen Märkten bzw. Produktgruppen;

c)

Berücksichtigung des Gesamtnutzens des Systems für die Umwelt und seines Beitrags zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern;

d)

weitere Nutzung möglicher Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem und EMAS.

a)   Entwicklung von Produktgruppen

Zurzeit sind für 23 Produktgruppen (Hygienepapiere, Geschirrspüler, Bodenverbesserer, Bettmatratzen, Farben und Lacke für Innenräume, Schuhe, Textilerzeugnisse, Tischcomputer, Waschmittel, Maschinengeschirrspülmittel, Kopierpapier, Lampen, tragbare Computer, Kühlschränke, Waschmaschinen, Allzweckreiniger und Sanitärreiniger, Handgeschirrspülmittel, Fernsehgeräte, harte Bodenbeläge, Staubsauger, Beherbergungsbetriebe, Campingdienste und Schmierstoffe) Kriterien festgelegt.

Damit eine Produktgruppe als vorrangig für das Umweltzeichen gelten kann, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Speziell sind in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 einige wichtige Voraussetzungen für die Eignung der Produktgruppe für ein Umweltzeichen festgelegt. So müssen das Umsatz- und Handelsvolumen im Binnenmarkt signifikant sein und die Produkte für den Endverbrauch bzw. die Endnutzung verkauft werden. Sie müssen beträchtliche Umweltauswirkungen haben, die sich durch die Kaufentscheidungen der Verbraucher positiv beeinflussen lassen, und die Hersteller und Händler müssen bereit sein, das Umweltzeichen auf ihre Produkte aufzubringen.

Auf der Grundlage einer Fragenliste aus dem ersten Arbeitsplan wurde eine Studie zu den Prioritäten (6) durchgeführt. Die nach Vorrangigkeit geordnete Produktgruppenliste, die aus der Studie hervorging, ist Anlage 1 zu entnehmen. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Systems sollten der AUEU und die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Festlegung des Vorrangs von Produktgruppen auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie und entsprechend deren Empfehlungen für weitere Arbeiten und Verbesserungen fortentwickeln. Ferner sollten sie die Bewertung des ökologischen Nutzens und der Vermarktungsaussichten möglicher neuer Produktgruppen ausweiten. Die besonderen Anforderungen für die Zuweisung von Vorrangstufen bei Dienstleistungen sind ebenfalls weiter zu analysieren.

Die verbesserten Verfahren sollten es objektiv ermöglichen, die Produktgruppen (Güter und Dienstleistungen) nach Vorrangigkeit zu ordnen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob eine bestimmte Ware oder Dienstleistung in deutlicher Beziehung zu einer bereits bestehenden Produktgruppe steht.

Es sollte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die auf objektive und transparente Weise die vorrangigsten Produktgruppen festlegt.

Die Arbeiten zur Entwicklung von Produktgruppen sollten jedoch nicht die Möglichkeit ausschließen, im Rahmen der Überarbeitung des Umweltzeichen-Systems Änderungen an der Art der Behandlung von Produktgruppen vorzunehmen.

Ziel

Im Hinblick auf die Überarbeitung des Systems sind Produktgruppen festzulegen, die eine Auswahl von Produkten umfassen, welche ausreichend vollständig und handhabbar genug ist, um Händler, Hersteller (einschließlich KMU) und Verbraucher zu interessieren.

Durch Konzentration auf diejenigen Produktgruppen, die sich am besten für das gemeinschaftliche Umweltzeichen eignen, soll eine optimale Verwendung der für die Produktgruppenentwicklung eingeplanten Mittel sichergestellt werden.

Innerhalb von fünf Jahren sollte die Anzahl der festgelegten Produktgruppen auf zwischen 30 und 35 erhöht werden.

Maßnahmen

Die Liste vorrangiger Produktgruppen ist — nach Konsultation des AUEU — regelmäßig zu aktualisieren. Bei der Überprüfung einer Produktgruppe ist ihre Vorrangstufe vom AUEU erneut zu beurteilen.

Unter Berücksichtigung der im Rahmen des letzten Arbeitsplans durchgeführten Studie zu den Prioritäten sollen die zuständigen Stellen und der AUEU auch weiterhin das Verfahren zur Festlegung des Vorrangs verbessern und sich insbesondere um eine geeignete Gewichtung der „Prioritätsfragen“ der Studie bemühen. Dabei sind — unter Beachtung der Ergebnisse und Empfehlungen der laufenden Bewertung des Systems — u. a. der Erfolg oder Misserfolg der festgelegten Produktgruppen, die ökologischen Vorteile der möglichen neuen Produktgruppen sowie die besonderen Anforderungen für die Ermittlung von Vorrangstufen bei Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Die Kommission, der AUEU und die Mitgliedstaaten sollen neben den notwendigen Überprüfungen jedes Jahr möglichst zwei neue Produktgruppen festlegen. Die Gültigkeitsdauer der Produktgruppenkriterien soll grundsätzlich vier bis fünf Jahre betragen (dieser Zeitraum kann jedoch im Einzelfall angepasst werden).

Es soll eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des AUEU eingesetzt werden, die einmal im Jahr zusammentreten und Empfehlungen darüber aussprechen soll, welche die vorrangigsten Produktgruppen sind. Sie soll ferner den Zeitplan für die Überprüfungen der Produktgruppen vorschlagen. Die Gruppe soll ferner ein Verfahren für die Bestimmung der Dringlichkeit einer Überarbeitung der Kriterien auf der Grundlage der technischen Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen festlegen.

Die Entwicklung neuer Produktgruppen soll jedoch der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass genügend Zeit und Ressourcen für die Überarbeitung des Umweltzeichensystems zur Verfügung stehen müssen.

b)   Marktdurchdringung, Sichtbarkeit und Sensibilisierung der Verbraucher

Die Sichtbarkeit des Umweltzeichens lässt sich durch vier Parameter messen:

—

Unternehmen: Zahl der Unternehmen, an die das Umweltzeichen vergeben wurde,

—

Produkte: Zahl der Produkte, für die diese Unternehmen das Umweltzeichen erhalten haben,

—

Artikel: Zahl der Exemplare dieser Produkte, die mit dem Umweltzeichen verkauft wurden,

—

Wert: Verkaufswert ab Fabrik dieser Artikel.

Derzeit (Mai 2005) verwenden über 250 Unternehmen das Umweltzeichen der Gemeinschaft (zum Vergleich: im August 2001 waren es 87) für mehrere hundert ihrer Produkte. Textilien, Farben und Lacke für Innenräume und Beherbergungsbetriebe sind die erfolgreichsten Produktgruppen, was die Zahl der Antragsteller betrifft. Die „Inhaber“ des Umweltzeichens und ihre Produkte sind immer noch relativ ungleich über die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum verteilt, aber gegenüber der Vergangenheit ist die Verteilung doch viel besser und ausgeglichener.

Die Anzahl der 2004 verkauften Umweltzeichen-Artikel wird auf etwa 400 Millionen geschätzt (2001: 54 Mio.), mit einem Verkaufswert ab Fabrik dieser Artikel von etwa 700 Mio. Euro (2001: 114 Mio. Euro)

Betrachtet man die tatsächliche Marktdurchdringung, dann haben die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte jedoch immer noch eine relativ geringe Bedeutung — bei den einzelnen Produktgruppen besitzen sie derzeit einen Marktanteil von weit weniger als 1 %.

Das System soll vor allem für die Wirtschaftsbeteiligten attraktiver werden. Außerdem soll die Anzahl der gekennzeichneten Produkte beträchtlich steigen, damit das Umweltzeichen auf dem Markt sichtbar wird und seine Bedeutung für die Umwelt zunimmt. Gleichzeitig muss diese Sichtbarkeit ständig verstärkt werden, damit bei der Marktdurchdringung des Umweltzeichens das theoretische Potenzial vollständig ausgeschöpft wird. Dieses liegt im Allgemeinen zwischen 5 % und 25 % des Gesamtmarkts (abhängig von der Produktgruppe und der Selektivität der damit verbundenen Umweltkriterien).

Im Hinblick darauf sollten die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen auch in Zukunft in den einzelnen Mitgliedstaaten Ziel-Produktgruppen bestimmen. Eine integrierte Vermarktungsstrategie könnte den Einfluss auf die Verbraucher und die Attraktivität für den Markt beträchtlich steigern, wie die „Europäische Woche der Blume“ im Oktober 2004 gezeigt hat.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Nachfrageseite gezielter einbezogen werden muss. Anlässlich der Woche der Blume 2004 hat sich gezeigt, dass eine kombinierte Strategie (Angebot/Nachfrage) Fortschritte bringen könnte.

Der Bekanntheitsgrad des EU-Umweltzeichens muss in allen Mitgliedstaaten unbedingt gefördert werden. Die Unternehmen müssen motiviert werden, es zu beantragen, und ihnen müssen die konkreten Vorteile deutlich gemacht werden, die sie daraus ziehen können.

Aus den Arbeiten der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung während der Umsetzung des ersten Arbeitsplans ergab sich die Notwendigkeit, ein gemeinsames Verfahren für die Befragung der Verbraucher festzulegen. Umfragen sind notwendig, um den Bekanntheitsgrad zu ermitteln und die Entwicklung des Verbraucherbewusstseins zu verfolgen. Der Bekanntheitsgrad des EU-Umweltzeichens muss in allen Mitgliedstaaten gefördert werden. Gleichzeitig sollte zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten ein Erfahrungsaustausch über die Anwendung des Umweltzeichens stattfinden.

Die Kommission erstellt derzeit eine Reihe von Broschüren über Ziele und Bedeutung des Umweltzeichens für spezielle Produktgruppen, die den Verkauf dieser Produkte an den Verbraucher unterstützen sollen. Ferner wurden zahlreiche Broschüren abgefasst, die Herstellern und Händlern Informationen über die wichtigsten Produktgruppenkriterien liefern (allgemeine Kriterien, Textilien, Schuhe, Waschmittel, Farben und Lacke). Diese Broschüren sollten weiter verbessert und von den Mitgliedern des AUEU systematisch verteilt werden.

Im Hinblick auf die optimale Verwendung der Mittel für die Vermarktung sollten die Mitgliedstaaten mit den Herstellern zusammenarbeiten mit dem Ziel, gemeinsame Vermarktungskampagnen in den einzelnen Ländern zu durchzuführen.

Ziele

Jährlicher Zuwachs von mindestens 50 % des Wertes und/oder der Zahl der verkauften Artikel mit Umweltzeichen.

Erreichung eines Mindestmaßes an Sichtbarkeit in allen Mitgliedstaaten vor Auslaufen des Arbeitsplans; Entwicklung eines Verfahrens zur kosteneffizienten Messung dieser Sichtbarkeit.

Alle wichtigen Hersteller und Händler sollten das Umweltzeichen kennen. Langfristig sollte über die Hälfte der europäischen Verbraucher das Emblem des Umweltzeichens als Zeichen für besondere Umweltfreundlichkeit kennen.

Maßnahmen

Vor dem Ende des ersten Jahres der Umsetzung dieses Arbeitsplans soll die Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung unter Verwendung von Beiträgen der Mitgliedstaaten Empfehlungen aussprechen, wie Marktdurchdringung, Sichtbarkeit und Sensibilisierung der Verbraucher gemessen werden können und welches Niveau bei der Sensibilisierung angestrebt werden sollte. Dabei sind die Erfahrungen der Woche der Blume 2004 zu berücksichtigen.

Der AUEU soll die bereits existierenden Berichterstattungsverfahren zur Erstellung von Jahresstatistiken für die Beobachtung der Marktdurchdringung in den einzelnen Produktgruppen verbessern.

AUEU, Mitgliedstaaten und Kommission sollen für das Umweltzeichen werben, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen sich vor allem an Einzelhändler und für die Beschaffung zuständige Beamte (siehe unten) richten. Über die Maßnahmen soll anlässlich der AUEU-Sitzungen mindestens einmal jährlich Bericht erstattet werden; die diesbezüglichen Informationen sollen ausgetauscht werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

Im Hinblick darauf soll jeder Mitgliedstaat eine Vermarktungsstrategie entwickeln, bei der die Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Priorität durchgeführt werden.

Gegebenenfalls sind Zusammenschlüsse mit den Beteiligten zu bilden (z. B. NRO, Hersteller, Verbraucherorganisationen und Händler), um in diesen Kreisen das Wissen über das Umweltzeichen-System zu erweitern und die Werbung für das Blumen-Emblem über deren Kontaktnetze zu fördern.

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten den Erfahrungsaustausch über die Anwendung des Umweltzeichens fördern, z. B. in Form von Tutoring-Veranstaltungen.

Siehe auch gemeinsame Werbemaßnahmen (Abschnitte 4b und 5).

c)   Vorteile für die Umwelt

Das Umweltzeichen soll generell der Förderung von Produkten dienen, die — auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und im Einklang mit Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung über das Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) — geeignet sind, im Vergleich zu anderen Produkten derselben Produktgruppe negative Umweltauswirkungen zu verringern, und damit zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen und einem hohen Umweltschutzniveau beitragen. Auf diese Weise hilft es, umweltschonendere Verbrauchsmuster zu verbreiten, und unterstützt die politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung (z. B. in den Bereichen Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und Ökotoxizität), dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung über die integrierte Produktpolitik entwickelt werden.

Frühere Studien und Berichte zeigen, dass die speziellen ökologischen Vorteile von Umweltzeichen schwer zu berechnen sind, da sich diese kaum von den Ergebnissen anderer Maßnahmen zugunsten der Umwelt isolieren und getrennt messen lassen. Der direkte Nutzen besteht zumeist in Einsparungen an Umweltkosten, die bei einem höheren Marktanteil von Produkten mit dem Umweltzeichen erreicht werden könnten. Bei den indirekten Vorteilen geht es um sonstige — festgestellte oder in Zukunft mögliche — positive Auswirkungen des Umweltzeichens. Die kürzlich abgeschlossene Studie über den direkten und indirekten Nutzens des Umweltzeichens der Gemeinschaft zeigt, dass bei einer um 20 % höheren Marktdurchdringung mit dem Umweltzeichen beträchtliche Einsparungen durch indirekte Vorteile möglich wären. Es könnte möglicherweise als ein im Vergleich zu anderen Maßnahmen und Programmen kostengünstiges Instrument zur Verringerung der CO2-Emissionen eingesetzt werden.

Die öffentliche Beschaffung macht ungefähr 16 % (7) des BIP der EU insgesamt aus, und die Einkäufer in Unternehmen und staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen sollten dazu angeregt werden, ihren Ausschreibungen systematischer die Kriterien für das Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien zugrunde zu legen. Das kürzlich veröffentlichte Handbuch für eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung trägt hierzu beträchtlich bei.

Die Einkäufer sind jedoch nicht genügend sensibilisiert, um den Markt in dieser Richtung wesentlich zu beeinflussen. Ein spezielles Ziel sollte es daher sein, die Nachfrage nach ökologischen Produkten insbesondere bei öffentlichen Einkäufern in den nächsten Jahren zu verstärken. Entsprechende Maßnahmen sollten geprüft werden.

Ziele

Förderung umweltschonenderer Verbrauchsmuster und Unterstützung der politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung, dem sechsten Umweltaktionsprogramm und der Mitteilung zur IPP entwickelt werden.

Raschestmögliche Information der Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen.

Maßnahmen

Der AUEU soll weiter an der Einschätzung des direkten und indirekten Umweltnutzens des Umweltzeichens insgesamt arbeiten. Für alle neuen oder geänderten Produktgruppenkriterien ist der mögliche Nutzen ebenfalls systematisch einzuschätzen.

Der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen die öffentlichen und privaten Beschaffungsbeauftragten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informieren.

d)   Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem der Gemeinschaft und EMAS

Die sich ergänzenden und gegenseitig verstärkenden Funktionen des Umweltzeichens und des EMAS-Systems müssen analysiert und im Hinblick auf die Überarbeitung beider Systeme zu einer echten Partnerschaft weiterentwickelt werden. Eine enge Zusammenarbeit und eine klare Vorstellung davon, wie beide Systeme zusammenwirken sollen, ist Voraussetzung für ihren Erfolg. Bereits im letzten Arbeitsplan wurde darauf hingewiesen, dass ein in EMAS eingetragenes bzw. nach ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen eindeutig ein Unternehmen ist, das systematisch nach ökologischen Gesichtspunkten geleitet wird und seine Umweltleistung ständig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessert. Ein Produkt, das das Umweltzeichen der Gemeinschaft trägt, gehört aus ökologischer Sicht eindeutig zu den besten. Einem in EMAS eingetragenen Unternehmen würde es nützen, in seine Umweltpolitik die Umweltzeichen-Kriterien als eindeutiges und positives Ziel aufzunehmen, an dem sich seine Produkte ausrichten. Aus der Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien können eindeutige Umweltleistungsziele abgeleitet werden. Einem Unternehmen, das das Umweltzeichen für seine Produkte hat oder anstrebt, würde die Anwendung von EMAS zur Verwaltung und dauerhaften Erfüllung aller entsprechenden Kriterien nützen; gleichzeitig würde es von den besseren Vermarktungsmöglichkeiten profitieren. Im Rahmen des Umweltzeichen-Systems der Gemeinschaft sind eine ganze Reihe von Gebührenermäßigungen möglich geworden, z. B. für in EMAS eingetragene und nach ISO 14001 zertifizierte Unternehmen, für KMU und für „Pioniere“.

3.   Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen zwischen dem EU-System und anderen Typ-I-Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten

Wie bereits im letzten Arbeitsplan gefordert, sollte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinschaftssystem und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten zunehmend systematischer und umfassender werden. Hierdurch könnte das System wirtschaftlich effizienter werden und dazu beitragen, potenzielle wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde eine ständige Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung eingerichtet, die im Durchschnitt viermal jährlich zusammengetreten ist.

Die Ziele im Zusammenhang mit Zusammenarbeit und Koordinierung sind nach den Erfahrungen der Gruppe während der vergangenen drei Jahre weiterhin gültig. Die Gruppe hat ihr grundsätzlich vorhandenes Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft.

Die wichtigsten positiven Ergebnisse sind in zwei Bereichen festzustellen: Es wurden umfangreiche Informationen über die Arbeitsweise der zuständigen Behörden zusammengestellt, und auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen zur Harmonisierung der Verfahren dieser Behörden ergriffen. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, denn nur durch die Anwendung einheitlicher Verfahren durch alle zuständigen Behörden ist die Glaubwürdigkeit des Systems gesichert.

Für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem System der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten ist jedoch noch viel zu tun, denn eine intensive Zusammenarbeit setzt ein starkes Engagement aller Parteien voraus.

Im Rahmen des vorhergehenden Arbeitsplans wurden zur Verbesserung der Lage mehrere Maßnahmen ergriffen. So wurde u. a. mit nationalen Umweltzeichensystemen Kontakt aufgenommen, um sie zur stärkeren Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftssystem aufzufordern. Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung hat unter anderem ein Treffen zwischen Verantwortlichen für das Umweltzeichen der Gemeinschaft und den Vorsitzenden/Vertretern der Organisationen für die nationalen Umweltzeichensysteme organisiert; ferner hat sie Ähnlichkeiten zwischen dem Gemeinschaftssystem und nationalen Systemen in Bezug auf die Einbeziehung der interessierten Kreise und die Überprüfung untersucht. Weitere Maßnahmen betreffen die Prüfung der Harmonisierung der Produktgruppenkriterien. In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Österreich) sind die Ergebnisse ermutigend. In diesem Bereich sind einige wichtige Arbeiten noch nicht abgeschlossen.

Wie bereits im letzten Arbeitsplan angemerkt wurde, können bei der Produktgruppenentwicklung durch eine bessere Koordinierung beträchtliche Ressourcen eingespart werden.

Nicht zuletzt hat die Erweiterung mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten einige neue nationale Umweltzeichen gebracht. Dies eröffnet neue Kooperationsmöglichkeiten und stellt uns vor neue Herausforderungen.

Ziel

Nutzung der Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem der Gemeinschaft und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten durch einen allmählichen, systematischen Ausbau von Zusammenarbeit, Koordinierung und Verbindungen untereinander, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung des Umweltzeichensystems.

Maßnahmen

Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung soll eine Strategie entwickeln und umsetzen, mit der die nationalen Typ-I-Umweltzeichen zur stärkeren Zusammenarbeit mit und zur Anbindung an das Gemeinschaftszeichen angeregt werden sollen.

a)   Koordinierung der Entwicklung von Produktgruppen

Das gemeinschaftliche Umweltzeichensystem und die anderen Umweltzeichensysteme sollen systematisch Informationen über ihre festgelegten Produktgruppen und ihre Programme für die Entwicklung von Produktgruppen austauschen und gegebenenfalls ihre Anstrengungen koordinieren, indem sie ihre Ressourcen, ihr Know-how und ihre Ergebnisse zusammenführen. Dies würde zu Ersparnissen bei allen und zur Klärung der Rollen der einzelnen Systeme führen und die Harmonisierung (bei ähnlichen Zeichen mit ähnlichen Zielen) erleichtern. Alle beteiligten Stellen sollen sich bemühen zu erkunden, wie das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen im Hinblick auf die demnächst vorgesehene Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung langfristig am besten zusammenwirken können.

Während des Gültigkeitszeitraums des letzten Arbeitsplans wurde dies bereits getan (z. B. mit dem „Nordic Swan“ und der „Stichting Milieukeur“); die Zusammenarbeit war jedoch nicht systematisch, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um ein bestimmtes Harmonisierungsniveau zu erreichen. Die Bemühungen um Koordinierung zwischen dem System der Gemeinschaft und den nationalen Systemen sollen sich nun auf die Festlegung des Vorrangs bei der Entwicklung von Produktgruppen, die Abstimmung untereinander und Sensibilisierungsmaßnahmen bezüglich bestimmter Bedürfnisse und Bedingungen auf nationaler Ebene konzentrieren, damit so Vorarbeiten für die Überarbeitung der Umweltzeichen-Verordnung geleistet werden.

Um den Koordinierungsprozess klarer und systematischer zu gestalten, sollten zu Beginn einer Produktgruppenentwicklung oder –überprüfung die Standpunkte der Mitgliedstaaten zur Strategie im Zusammenhang mit den jeweiligen einzelstaatlichen Systemen dargelegt werden. Insbesondere sollten in den Fällen, in denen für eine Produktgruppe bereits Umweltzeichenkriterien der Gemeinschaft existieren und ein Mitgliedstaat einseitig beschließt, neue Kriterien für sein nationales Umweltzeichen zu entwickeln, im AUEU die Gründe hierfür sowie die besonderen nationalen Bedingungen, die eine solche Entwicklung erforderlich machen, erörtert werden.

Ziel

Allmählicher Ausbau der Koordinierung der Produktgruppenentwicklung im Rahmen der verschiedenen Umweltzeichensysteme in der EU, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems.

Maßnahmen

Der AUEU soll die Zusammenarbeit mit den nationalen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten fördern, um alle Produktgruppen zu überprüfen und zu katalogisieren, für die es in der EU ein Umweltzeichen gibt, und die Arbeit im Hinblick auf die Einrichtung und Aktualisierung eines Zentralregisters dieser Produktgruppen und ihrer Kriterien fortsetzen. Bei dieser Arbeit ist zu berücksichtigen, wie die Änderung der Umweltzeichen-Verordnung zu einer besseren Koordinierung mit nationalen und internationalen Umweltzeichensystem beitragen kann.

Der AUEU und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen ihre Arbeitsprogramme immer stärker koordinieren und systematisch Informationen austauschen.

Der AUEU soll — ebenfalls im Hinblick auf die Anpassung des Umweltzeichensystems — einschlägige Arbeiten berücksichtigen, die zusammen mit dem globalen Umweltzeichen-Netz (Global Eco-Labelling Network — GEN) durchgeführt werden.

b)   Gemeinsame Maßnahmen zur Werbung für das EU-System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten sowie der damit ausgezeichneten Produkte, zur Sensibilisierung der Verbraucher und ihrer Aufklärung über die gemeinsamen und sich ergänzenden Aspekte der einzelnen Systeme

Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen die interessierten Kreise über den ökologischen Nutzen der einzelnen Umweltzeichen in Europa informiert werden. Dabei sind die einzelnen Systeme nicht als konkurrierende, sondern als einander ergänzende Systeme vorzustellen.

Dies erfordert umfangreiche Diskussionen zwischen den für das EU-Zeichen und den für die nationalen Umweltzeichen Zuständigen, um zu einem gemeinsamen Verständnis und einer einheitlichen Darstellung der Systeme und ihrer gemeinsamen und einander ergänzenden Ziele und Aufgaben zu gelangen.

Gemeinsame Werbemaßnahmen für gemeinsame Produktgruppen, eine gemeinsame Internetpräsenz/Datenbank, Mechanismen der gegenseitigen Anerkennung sowie eine besondere Gebührenregelung für Hersteller, die beide Zeichen beantragen, sind zu prüfen.

Ziel

Untersuchung von Fällen, in denen das Umweltzeichen der Gemeinschaft und andere Zeichen in den Mitgliedstaaten sich gut ergänzen, sowie Prüfung möglicher gemeinsamer Maßnahmen.

Maßnahmen

Die Gruppe zur Leitung der Zusammenarbeit und Koordinierung, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen gemeinsam eine Liste der gemeinsamen Ziele und Aufgaben der nationalen Systeme und des EU-Zeichens erstellen.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen Möglichkeiten für die Einrichtung eines „grünen Ladens“ im Internet, der nur Umweltzeichen-Produkte anbietet, bzw. ähnliche Maßnahmen untersuchen. Wird ein solcher Laden befürwortet, soll ein Zeit- und Haushaltsplan für seine Verwirklichung vorgeschlagen werden.

Die Kommission hat in Absprache mit dem AUEU die Gebührenstruktur für das gemeinschaftliche Umweltzeichen dahingehend angepasst, dass Antragsteller, die sowohl das Umweltzeichen der Gemeinschaft als auch eines oder mehrere der anderen Zeichen in den Mitgliedstaaten wünschen, einen angemessenen Nachlass erhalten  (8) . Die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen aufgefordert werden, das Gleiche tun.

4.   Gemeinsame Werbemaßnahmen

Ein freiwilliges System kann nur dann erfolgreich sein und den Markt wesentlich beeinflussen, wenn es für potenzielle Antragsteller einen wirtschaftlichen Anreiz bietet und durch Vermarktungs- und Werbeaktivitäten entsprechend gestützt wird. Gemäß Artikel 10 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des AUEU die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens durch Aufklärungsmaßnahmen und Informationskampagnen bei Verbrauchern, Herstellern, Händlern (einschließlich Einzelhändlern) und der breiten Öffentlichkeit fördern. Die Beteiligung verschiedener interessierter Kreise und vor allem möglicher Multiplikatoren (wie Einzelhandel, Verbraucher- und Umweltverbände) ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Der AUEU soll weiterhin regelmäßig — mindestens zweimal im Jahr — Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung organisieren, die im Wesentlichen Vermarktung, Werbung und strategische Entwicklung zum Gegenstand haben.

Die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen könnte ehrgeizigere, auf die Verbraucher ausgerichtete Kampagnen (wie die „Europäische Woche der Blume“ im Oktober 2004) ermöglichen.

Ziel

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Vermarktungsanstrengungen in angemessenem Maß koordinieren und gemeinsame Aktionen entwickeln und durchführen.

Maßnahmen

Die Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten, um im Hinblick auf die strategische Weiterentwicklung des Systems Vermarktung und Werbung zu erörtern.

Wie bereits im letzten Arbeitsplan angegeben, sollen der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die entscheidenden Zielgruppen bestimmen und eine entsprechende Informationsstrategie für jede Gruppe festlegen und umsetzen.

a)   Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der interessierten Kreise

Hauptziel ist es, Hersteller, Verbraucher und Multiplikatoren (Einzelhandel und NRO) — d. h. alle interessierten Kreise — über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und seine Entwicklungen zu informieren. Geeignete Mittel dazu sind u. a. Druckerzeugnisse (Broschüren und Mitteilungsblätter, Artikel) und eine Web-Präsenz. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

Es steht bereits ein vollständiger Satz an von der Kommission und verschiedenen zuständigen Stellen erstellten Broschüren zur Verfügung, der systematisch wichtigen interessierten Kreisen verfügbar gemacht sowie regelmäßig aktualisiert und verbessert wird. In den vergangenen drei Jahren hat man sich bemüht, bei der Entwicklung von Broschüren, Mitteilungsblättern und der Web-Präsenz die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen und das Material bei wichtigen Zielgruppen systematischer zu verbreiten und bekannt zu machen.

Auch die Webseiten über das Umweltzeichen der Gemeinschaft (http://europa.eu.int/ecolabel) enthalten bereits alle wichtigen Informationen und werden regelmäßig aktualisiert. Die Zahl der Besucher nimmt ständig zu und beträgt derzeit etwa 75 000 monatlich. Damit die Webseiten glaubwürdiger und transparenter werden, wurden die interessierten Kreise — auch Unternehmen, Verbraucher- und Umweltverbände — zu regelmäßigen Beiträgen angeregt. Dies muss weiterhin geschehen, und die Webseiten müssen ihrem vollen Potenzial entsprechend ausgebaut werden.

Geeignete Informationshilfen reichen jedoch nicht aus. Auch Veranstaltungen wie Ausstellungen und Messen müssen einbezogen werden, um das Umweltzeichen der Gemeinschaft einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Bis jetzt wurde nicht systematisch untersucht, welche Ausstellungen oder Messen sich dafür am besten eignen. Es gab jedoch Ad-hoc-Analysen, zumeist anlässlich gezielter Vermarktungsmaßnahmen. Als weiterer wichtiger Aspekt wurde die Möglichkeit der Verwendung von Umweltzeichen-Produkten bei Großveranstaltungen wie Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Festivals usw. untersucht. Bisher sind sehr positive Ergebnisse festzustellen (Olympische Spiele in Athen 2004) bzw. zu erwarten (Olympische Winterspiele 2006 in Turin).

Die im letzten Arbeitsplan genannten Ziele und Durchführungsmaßnahmen bleiben auch im überarbeiteten Arbeitsplan gültig.

Ziel

Alle interessierten Kreise sollen fortlaufend über das Umweltzeichen der Gemeinschaft und die damit verbundenen Entwicklungen informiert werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

Maßnahmen

Der AUEU und die Mitgliedstaaten sollen mit der Kommission in folgenden Bereichen eng zusammenarbeiten:

—

Aktualisierung und Verbesserung der Webseiten über das Umweltzeichen,

—

weitere Entwicklung und Verbreitung von Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen zur Sensibilisierung in Umweltfragen,

—

Bereitstellung von Informationen über die Verfahren, den Zeitaufwand und die Kosten, die mit dem Antrag auf Vergabe des Umweltzeichens verbunden sind, für die interessierten Kreise,

—

Aufstellung einer Liste von Veranstaltungen, auf denen für das Umweltzeichen geworben werden soll.

Der AUEU soll zusätzliche Informationsmittel (Datenbanken, Leitlinien usw.) für die Antragsteller prüfen.

Die zuständigen Stellen sollen gemeinsam mit dem Helpdesk Informationen von den „Umweltzeichen-Besitzern“ darüber einholen, wo sie ihre Produkte verkaufen.

b)   Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen und privaten Einkäufer

Für die Einkäufer sind Informationen verfügbar, und zwar sowohl über den rechtlichen Rahmen (darüber, wie ein Einkäufer die Umweltkriterien in seine Ausschreibungen einbeziehen kann) als auch über die leistungsbezogenen Umweltanforderungen, wie sie in den Dokumenten über die Umweltzeichen-Kriterien für die verschiedenen Produktgruppen beschrieben sind. Hier sind die Webseiten über das Umweltzeichen von Bedeutung. Es sollte geeignetes Material entwickelt werden, das die Verwendung der Umweltzeichenkriterien des Gemeinschaftssystems im öffentlichen Beschaffungswesen erleichtert, z. B. vereinfachte Prüflisten für alle Produktgruppen. Weiter sollten gemeinsame Treffen des AUEU mit öffentlichen Einkäufern abgehalten und nationale oder auch regionale Kampagnen in Betracht gezogen werden.

Ziel

Kurzfristig sollten die Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichenkriterien oder gleichwertiger Kriterien in ihren Ausschreibungen informiert werden.

Maßnahmen

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen in Zusammenarbeit mit den für ein umweltgerechteres Beschaffungswesen in den Behörden zuständigen Beamten eine gemeinsame Strategie und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Anwendung der EU-Umweltzeichen-Kriterien oder gleichwertiger Kriterien im öffentlichen und privaten Beschaffungswesen entwickeln.

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass das Handbuch bei Beschaffungsbeamten (öffentlichen Einkäufern) so weit wie möglich verbreitet wird, und entsprechende Materialien entwickeln. Sie sollen ferner in Zusammenarbeit mit EMAS Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen sowie andere einschlägige Maßnahmen durchführen. Einschlägige Informationen gehören auch auf die Umweltzeichen-Webseiten.

c)   Gemeinsame Werbe- und Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Händler

Im Rahmen des Umweltzeichensystems der Gemeinschaft war in den letzten drei Jahren die Teilnahme der KMU an den allgemeinen Sitzungen, aber auch an den Arbeitsgruppen, in denen die Kriterien für die Produktgruppen entwickelt wurden, eine der vorrangigen Prioritäten. KMU verfügen nicht immer über die Mittel oder Informationen, um die Möglichkeiten, die ihnen das Umweltzeichen bietet, richtig einzuschätzen und einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Sie sollten durch Netzwerke unterstützt werden, an denen andere Antragsteller, Interessengruppen, zuständige Stellen und sonstige einschlägige Organisationen wie Wirtschaftsverbände und Regionalbehörden beteiligt sind.

Auch dem Einzelhandel kommt als Vermittler zwischen Herstellern und Verbrauchern eine wichtige Rolle zu. Er könnte etwa das Umweltzeichen einsetzen, um das Qualitäts-Image seiner Eigenmarken zu erhöhen, und auch andere Umweltzeichen-Produkte anbieten. Daher sollte die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit dem Einzelhandel Vorrang genießen.

Maßnahmen

Der AUEU soll eine Strategie und Maßnahmen entwickeln, um das Umweltzeichen unterstützende Netzwerke für KMU aufzubauen.

Die zuständigen Gremien des AUEU sollen strategische Partnerschaften mit dem Einzelhandel eingehen.

5.   Geplante Finanzierung des Systems

Wegen der Beteiligung zahlreicher Organisationen einschließlich öffentlicher Verwaltungen (so wird etwa der Haushalt der Kommission von Jahr zu Jahr festgelegt) war es in den letzten drei Jahren schwierig, eine genaue Finanzplanung zu erstellen.

Das Umweltzeichen-System benötigt vor allem Mittel für die Produktgruppenentwicklung einerseits und für Vermarktung und Werbung andererseits.

Die im Jahr 2003 verfügbaren Ressourcen für das System beliefen sich — von der Kommission und den Mitgliedstaaten stammende Mittel zusammengenommen — schätzungsweise auf rund 3,2 Mio.Euro (ohne Gehälter). Die Einnahmen aus Gebühren beliefen sich auf etwa 370 000 Euro (d. h. etwa 11,5 %). Dies bedeutet, dass die Selbstfinanzierungskapazität des Systems etwas über 10 % liegt und damit weit von dem langfristigen Ziel der vollständigen Selbstfinanzierung entfernt ist.

Die für das System bereitgestellten Ressourcen waren in den letzten drei Jahren für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen ausreichend und wurden in sehr effizienter Weise eingesetzt. Die steigende Zahl der Produktgruppen und die sich daraus ergebende Zunahme an Vermarktungsmaßnahmen werden einen erhöhten Finanzbedarf zur Folge haben. Daher sind die Finanzmittel für das System im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie für die Entwicklung von Produktgruppenkriterien zu analysieren.

Ziel

Langfristiges Ziel sollte die Selbstfinanzierung des Systems sein. Im Hinblick darauf sollten erreichbare kurzfristige Ziele gesetzt und deren Verwirklichung überwacht werden.

Maßnahmen

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer dieses Arbeitsplans führt der AUEU eine Analyse durch, deren Ergebnis eine einheitliche, realistische Strategie sein soll, mit der eine Selbstfinanzierung des Systems angestrebt wird. Diese Strategie soll ein Verfahren für die gemeinsame Erfassung von Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Mitgliedstaaten aus dem bzw. für das Umweltzeichen-System enthalten sowie Verfahren für die damit zusammenhängende Berichterstattung über die Finanzierung.


(1)  KOM 2000/7: http://europa.eu.int/growthandjobs/key/index_de.htm.

(2)  KOM(2001) 264 endg.: http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2001/com2001_0264de01.pdf.

(3)  KOM(2003) 302 endg.: http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0302de01.pdf.

(4)   ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1 und S. 114.

(5)  Anm.: Die Kommission fungiert als Sekretariat des AUEU und beteiligt sich an all seinen Tätigkeiten.

(6)  AEAT in Confidence, Prioritisation of New Ecolabel Product Groups, Ein Bericht für die Europäische Kommission, GD Umwelt (Mai 2004).

http://europa.eu.int/comm/environment/ecolabel/product/pg_prioritisation_en.htm.

(7)  Bericht der Kommission über die wirtschaftlichen Auswirkungen des öffentlichen Beschaffungswesens. „A report on the functioning of public procurement markets in the EU: benefits from the application of EU directives and challenges for the future“, 3.2.2004.

http://europa.eu.int/comm/internal_market/publicprocurement/docs/public-proc-market-final-report_en.pdf.

(8)  Entscheidung 2000/728/EG der Kommission vom 10. November 2000 zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. L 293 vom 22.11.2000, S. 18). Entscheidung 2003/393/EG der Kommission vom 22. Mai 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/728/EG zur Festlegung der Bearbeitungs- und Jahresgebühren für die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens (ABl. L 135 vom 3.6.2003, S. 31).

Anlage 1

Nicht erschöpfende Liste vorrangiger Produktgruppen (*1)

Mögliche neue Produktgruppen:

 

Personenbeförderungsleistungen

 

Spielzeug und Spiele

 

Heizanlagen (Innenräume)

 

Einzelhandelsdienste

 

Einkaufstaschen

 

Toilettenartikel

 

Abfallsäcke

 

Klebstoffe

 

Warmwasserheizanlagen

 

Bauteile (einschließlich Wärmedämmung)

 

Reifen

 

kleine elektrische Haushaltsgeräte

 

Hygieneprodukte

 

Autowaschanlagen

 

Ledererzeugnisse (einschließlich Handschuhe)

 

Chemische Reinigungen

 

Bauleistungen

 

Kopierer

 

Sozial verantwortliche Investitionsfonds

 

Mechanische Reparaturdienste

 

Geschirr

 

Auslieferungsdienste

 

Klimaanlagen


(*1)  Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass diese Liste nicht erschöpfend ist (siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000). Die Kommission kann dem AUEU jederzeit einen Auftrag zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung der Umweltkriterien sowie der Beurteilungs- und Prüfanforderungen für eine in Anlage 1 nicht aufgeführte Produktgruppe erteilen. Außerdem kann (muss) diese Liste während der Gültigkeitsdauer dieses überarbeiteten Arbeitsplans aktualisiert (nach dem Verfahren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) und um neue Produktgruppen ergänzt werden.