Europäische Union

Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

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repakete 5.5. Anwendungsarchitektur 5.6. Für die Anwendungsarchitektur zu verwendende Protokolle und Standards 5.7. Kommunikationsumgebung KAPITEL 2: Austausch daktyloskopischer Daten (Schnittstellenkontrolldokument) 1. Übersicht über den Dateiinhalt 2. Datensatz-Format 3. Typ-1-Datensatz: File Header 4. Typ-2-Datensatz: Beschreibender Text 5. Typ-4-Datensatz: Hochauflösendes Bild in Grautönen 6. Typ-9-Datensatz: Minutiendatensatz 7. Typ-13-Datensatz mit Bildern von Fingerabdruck- und Handflächenabdruckspuren in variabler Auflösung 8. Typ 15: Handflächenabdruck-Bilddatei mit variabler Auflösung (Type-15 variable-resolution palmprint image record) 9. Anlagen zu Kapitel 2 (Austausch daktyloskopischer Daten) 9.1. Codes der ASCII-Trennzeichen 9.2. Berechnung des alphanumerischen Kontrollzeichens (Check Character) 9.3. Zeichencodes 9.4. Transaktionsübersicht 9.5. Typ-1-Datensatz: Definitionen 9.6. Typ-2-Datensatz: Definitionen 9.7. Graustufenkomprimierungscodes 9.8. Mailspezifikation KAPITEL 3: Austausch von Daten aus den Fahrzeugregistern 1. Einheitlicher Datensatz für den automatisierten Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern 1.1. Begriffsbestimmungen 1.2. Abruf von Fahrzeug-/Eigentümer-/Halterdaten 2. Datensicherheit 2.1. Allgemeines 2.2. Sicherheitsmerkmale in Bezug auf den Nachrichtenaustausch 2.3. Sicherheitsmerkmale ohne Bezug zum Nachrichtenaustausch 3. Technische Bedingungen für den Datenaustausch 3.1. Beschreibung der Eucaris-Anwendung 3.2. Funktionale/nicht funktionale Anforderungen KAPITEL 4: Bewertung 1. Bewertungsverfahren gemäß Artikel 20 (Vorbereitung der in Artikel 25 Absatz 2 des Beschlusses 2008/615/JI genannten Beschlüsse) 1.1. Fragebogen 1.2. Testlauf 1.3. Bewertungsbesuch 1.4. Bericht an den Rat 2. Bewertungsverfahren gemäß Artikel 21 2.1. Statistiken und Bericht 2.2. Überarbeitung 3. Treffen von Experten KAPITEL 1: Austausch von DNA-Daten 1.   DNA-bezogene forensische Aspekte, Abgleichsregeln und Algorithmen 1.1.   Merkmale der DNA-Profile Die DNA-Profile können 24 Zahlenpaare enthalten, welche die Allele von 24 Loci (auch: Merkmalssystemen) darstellen, die auch in den DNA-Verfahren von Interpol verwendet werden. Die Bezeichnungen dieser Loci sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: VWA TH01 D21S11 FGA D8S1179 D3S1358 D18S51 Amelogenin TPOX CSF1P0 D13S317 D7S820 D5S818 D16S539 D2S1338 D19S433 Penta D Penta E FES F13A1 F13B SE33 CD4 GABA Die 7 grau gekennzeichneten Loci in der obersten Zeile sind sowohl im gegenwärtigen „European Standard Set of Loci“ (ESS) als auch im „Interpol Standard Set of Loci“ (ISSOL) enthalten. Übermittlungsregeln Die von den Mitgliedstaaten zum Zweck der Suche und des Abgleichs zur Verfügung gestellten DNA-Profile sowie die zu Abruf- und Abgleichzwecken übermittelten DNA-Profile müssen mindestens 6 vollständig bestimmte (1) Loci enthalten; zusätzlich können sie je nach Verfügbarkeit weitere Loci oder Leerfelder enthalten. Die DNA-Personenprofile müssen mindestens 6 der 7 ESS-Loci enthalten. Zur Erhöhung der Treffergenauigkeit wird empfohlen, alle verfügbaren Allele in der Indexdatenbank für DNA-Profile zu speichern und für die Suche und den Abgleich zu verwenden. Jeder Mitgliedstaat sollte, so bald wie praktisch möglich, die Loci eines neuen ESS, der von der EU übernommen wurde, einführen. Mischspuren sind nicht zulässig, so dass die Allelwerte jedes Locus aus lediglich 2 Zahlenwerten bestehen; bei Homozygoten müssen die 2 Zahlenwerte eines bestimmten Locus identisch sein. Für Platzhalter („Wildcards“) und Mikrovarianten gelten folgende Regeln: — Jeder im DNA-Profil enthaltene nichtnumerische Wert (z. B. „o“, „f“, „r“, „na“, „nr“ oder „un“) mit Ausnahme von Amelogenin muss automatisch zum Datenaustausch in eine Wildcard (*) konvertiert und gegen alle Allelwerte abgeglichen werden. — Im Profil enthaltene numerische Werte „0“, „1“ oder „99“ müssen automatisch zum Datenaustausch in eine Wildcard (*) umgewandelt und gegen alle Allelwerte abgeglichen werden. — Werden 3 Allele zu einem Locus angegeben, so wird das erste Allel akzeptiert und die beiden anderen Allele werden automatisch zum Datenaustausch in eine Wildcard (*) umgewandelt und gegen alle Allelwerte abgeglichen. — Werden Wildcards für das Allel 1 oder 2 angegeben, so werden beide Permutationen des angegebenen numerischen Wertes für den gegebenen Locus gesucht (z. B. könnte 12,* eine Übereinstimmung mit 12,14 oder 9,12 ergeben). — Pentanukleotid-Mikrovarianten (Penta D, Penta E und CD4) werden wie folgt abgeglichen: — x.1 = x, x.1, x.2 — x.2 = x.1, x.2, x.3 — x.3 = x.2, x.3, x.4 — x.4 = x.3, x.4, x + 1 — Tetranukleotid-Mikrovarianten (die sonstigen Loci sind Tetranukleotide) werden wie folgt abgeglichen: — x.1 = x, x.1, x.2 — x.2 = x.1, x.2, x.3 — x.3 = x.2, x.3, x + 1 1.2.   Trefferregeln Der Vergleich von 2 DNA-Profilen erfolgt auf der Basis der Loci, für die ein Paar von Allelwerten in beiden DNA-Profilen verfügbar sind. Mindestens 6 vollständig belegte Loci (ausgenommen Amelogenin) müssen bei beiden DNA-Profilen übereinstimmen, bevor eine Hit-Antwort übermittelt wird. Als vollständige Übereinstimmung/„Full Match“ („Qualität 1“) ist ein Treffer definiert, wenn alle Allelwerte der verglichenen Loci an gleicher Stelle, sowohl im Original- („requesting“) als auch im Ergebnis-DNA-Profil („requested“) enthalten sind. Ein „Near Match“ („Qualität 2, 3 und 4“) ist definiert als Übereinstimmung, bei der nur eines der verglichenen Allele abweicht. Ein „Near Match“ wird nur dann akzeptiert, wenn in den beiden abgeglichenen DNA-Profilen bei mindestens 6 vollständig belegten Loci („full designated“) eine vollständige Übereinstimmung besteht. Ein „Near Match“ kann folgende Gründe haben: — einen menschlichen Tippfehler bei der Eingabe einer der DNA-Profile im Überprüfungsersuchen oder in der DNA-Datenbank, — einen Fehler bei der Allelbestimmung („allele-determination“) oder Allelbenennung („allele-calling“) bei der Erstellung des DNA-Profils. 1.3.   Berichtsregeln Sowohl bei einer vollständigen Übereinstimmung als auch bei einem „Near Match“ sowie bei einem „No Hit“ erfolgt eine Rückmeldung. Der Trefferbericht wird der anfragenden nationalen Kontaktstelle übermittelt und zudem der befragten nationalen Kontaktstelle zugeleitet (um ihr die Abschätzung der Art und Anzahl möglicher zusätzlicher Anfragen nach Personendaten und weiteren mit dem DNA-Profil verknüpften Informationen gemäß Artikeln 5 und 10 des Beschlusses 2008/615/JI zu ermöglichen). 2.   Staatencodes der Mitgliedstaaten Gemäß dem Beschluss 2008/615/JI werden die folgenden Staatencodes nach dem Standard ISO 3166-1 alpha-2 zur Bildung der Domänennamen und anderer Konfigurationsparameter für den Prüm-DNA-Datenaustausch über ein geschlossenes Netzwerk verwendet. Die aus 2 Buchstaben zusammengesetzten Mitgliedstaatencodes nach ISO 3166-1 alpha-2 gestalten sich wie folgt. Mitgliedstaat Code Mitgliedstaat Code Belgien BE Luxemburg LU Bulgarien BG Ungarn HU Tschechische Republik CZ Malta MT Dänemark DK Niederlande NL Deutschland DE Österreich AT Estland EE Polen PL Griechenland EL Portugal PT Spanien ES Rumänien RO Frankreich FR Slowakei SK Irland IE Slowenien SI Italien IT Finnland FI Zypern CY Schweden SE Lettland LV Vereinigtes Königreich UK Litauen LT     3.   Funktionelle Analyse 3.1.   Verfügbarkeit des Systems Anfragen nach Artikel 3 des Beschlusses 2008/615/JI sollten in der abzufragenden Datenbank in der chronologischen Reihenfolge ihres Versandes eingehen, wobei die ersuchenden Mitgliedstaaten innerhalb von 15 Minuten nach Eingang ihrer Anfrage eine Antwort erhalten sollten. 3.2.   Zweiter Schritt Geht eine Treffermeldung in einem Mitgliedstaat ein, so ist es Aufgabe seiner nationalen Kontaktstelle, die Werte des zur Anfrageübermittelten Profils mit denen des bzw. der übermittelten Antwort-Profile zu vergleichen, um die Beweiskraft des Profilabgleichs zu prüfen und zu bestätigen. Zum Zwecke einer solchen Validierung können die nationalen Kontaktstellen unmittelbar miteinander Kontakt aufnehmen. Nach der Validierung einer Übereinstimmung zwischen zwei Profilen, d. h. eines im Wege eines automatisierten Konsultationsverfahrens erzielten Treffers („Full Match“ oder „Near Match“), beginnt das Amts- oder Rechtshilfeverfahren. 4.   DNA-Schnittstellenbeschreibung (ICD) 4.1.   Einleitung 4.1.1.   Ziele Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an den Austausch von DNA-Profildaten zwischen den DNA-Datenbanksystemen aller Mitgliedstaaten. Die Kopffelder wurden speziell für den Prüm-DNA-Datenaustausch bestimmt; der Datenteil des „DNA-Profils“ ist im XML-Schema auf Basis des Interpol DNA-Austausch Gateways definiert. Die Daten werden mittels SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) und anderen zeitgemäßen Verfahren unter Nutzung eines vom Netzbetreiber bereitgestellten zentralen Mailrelay-Servers ausgetauscht. Die XML-Datei wird als Mailanhang verschickt. 4.1.2.   Gültigkeitsbereich Das vorliegende ICD definiert ausschließlich den Inhalt der Nachricht (Mail). Alle netzspezifischen und mailspezifischen Punkte werden einheitlich definiert, um eine gemeinsame technische Grundlage für den DNA-Datenaustausch zu schaffen. Dies schließt ein: — das Format des Subjektfelds in der Nachricht, um eine automatisierte Verarbeitung der Nachrichten zu ermöglichen, — die Frage, ob eine Verschlüsselung des Inhalts notwendig ist und falls ja, welche Methode anzuwenden ist, — die maximal zulässige Länge der Nachricht. 4.1.3.   XML: Struktur und Grundsätze Aufbau einer XML-Nachricht: — Kopfteil (header part) mit Informationen über die Übermittlung, — Datenteil (data part), der profilspezifische Informationen sowie das Profil selbst enthält. Für Anfragen und Antworten wird dasselbe XML-Schema verwendet. Zur vollständigen Überprüfung offener Spuren (Artikel 4 des Beschlusses 2008/615/JI) wird es möglich sein, ein Set von Profilen in einer einzigen Nachricht zu übermitteln. Die maximal zulässige Anzahl von Profilen in einer Nachricht muss festgelegt werden. Diese Zahl hängt von der maximal zulässigen Mailgröße ab und wird nach der Auswahl des Mail-Servers festgelegt werden. Beispiel für eine XML-Nachricht: <?version="1.0" standalone="yes"?> <PRUEMDNAx xmlns:msxsl="urn:schemas-microsoft-com:xslt" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"> <header> (…) </header> <datas> (…) </datas> [<datas> Wiederholung der Datenstruktur bei Übermittlung mehrerer Profile (....) in einer einzigen SMTP-Nachricht; nur zulässig bei „Artikel 4“-Fällen </datas>] </PRUEMDNA> 4.2.   Definition der XML-Struktur Die folgenden Definitionen dienen der Dokumentation und der besseren Verständlichkeit; die tatsächlich verbindlichen Informationen sind in einer XML-Schema-Datei (PRUEM DNA.xsd) festgelegt. 4.2.1.   Schema PRUEMDNAx Das Schema enthält folgende Felder: Fields Type Description header PRUEM_header Occurs: 1 datas PRUEM_datas Occurs: 1 … 500 4.2.2.   Inhalt der Header-Strukur 4.2.2.1. PRUEM Header Diese Struktur beschreibt den Header der XML-Datei. Sie enthält folgende Felder: Fields Type Description direction PRUEM_header_dir Direction of message flow ref String Reference of the XML file generator String Generator of XML file schema_version String Version number of schema to use requesting PRUEM_header_info Requesting Member State info requested PRUEM_header_info Requested Member State info 4.2.2.2. PRUEM_header dir In der Nachricht enthaltene Datentypen; folgende Werte sind möglich: Value Description R Request A Answer 4.2.2.3. PRUEM header info Struktur zur Beschreibung des Mitgliedstaats sowie des Datums/Zeitpunkts der Nachricht. Sie umfasst folgende Felder: Fields Type Description source_isocode String ISO 3166-2 code of the requesting Member State destination_isocode String ISO 3166-2 code of the requested Member State request_id String Unique Identifier for a request date Date Date of creation of message time Time Time of creation of message 4.2.3.   Inhalt der PRUEM-Datenprofile 4.2.3.1. PRUEM_datas Diese Struktur beschreibt den XML-Datenbereich des Profils. Sie enthält folgende Felder: Fields Type Description reqtype PRUEM request type Type of request (Article 3 or 4) date Date Date profile stored type PRUEM_datas_type Type of profile result PRUEM_datas_result Result of request agency String Name of corresponding unit responsible for the profile profile_ident String Unique Member State profile ID message String Error Message, if result = E profile IPSG_DNA_profile If direction = A (Answer) AND result ≠ H (Hit) empty match_id String In case of a HIT PROFILE_ID of the requesting profile quality PRUEM_hitquality_type Quality of Hit hitcount Integer Count of matched Alleles rescount Integer Count of matched profiles. If direction = R (Request), then empty. If quality! = 0 (the original requested profile), then empty. 4.2.3.2. PRUEM_request_type In der Nachricht enthaltene Datentypen; folgende Werte sind möglich: Value Description 3 Requests pursuant to Article 3 of Decision 2008/615/JI 4 Requests pursuant to Article 4 of Decision 2008/615/JI 4.2.3.3. PRUEM_hitquality_type Value Description 0 Referring original requesting profile: Case „No Hit“: original requesting profile sent back only Case „Hit“: original requesting profile and matched profiles sent back 1 Equal in all available alleles without wildcards 2 Equal in all available alleles with wildcards 3 Hit with Deviation (Microvariant) 4 Hit with mismatch 4.2.3.4. PRUEM_data_type In der Nachricht enthaltene Datentypen; folgende Werte sind möglich: Value Description P Person profile S Stain 4.2.3.5. PRUEM_data_result In der Nachricht enthaltene Datentypen; folgende Werte sind möglich: Value Description U Undefined, if direction = R (request) H Hit N No Hit E Error 4.2.3.6. IPSG_DNA_profile Struktur zur Beschreibung eines DNA-Profils. Sie enthält folgende Felder: Fields Type Description ess_issol IPSG_DNA_ISSOL Group of loci corresponding to the ISSOL (standard group of Loci of Interpol) additional_loci IPSG_DNA_additional_loci Other loci marker String Method used to generate of DNA profile_id String Unique identifier for DNA profile 4.2.3.7. IPSG_DNA_ISSOL Struktur, welche die ISSOL-Loci (Standard Group of Interpol loci) angibt. Sie enthält folgende Felder: Fields Type Description vwa IPSG_DNA_locus Locus vwa th01 IPSG_DNA_locus Locus th01 d21s11 IPSG_DNA_locus Locus d21s11 fga IPSG_DNA_locus Locus fga d8s1179 IPSG_DNA_locus Locus d8s1179 d3s1358 IPSG_DNA_locus Locus d3s1358 d18s51 IPSG_DNA_locus Locus d18s51 amelogenin IPSG_DNA_locus Locus amelogin 4.2.3.8. IPSG_DNA_additional_loci Struktur, welche die weiteren Loci enthält. Sie umfasst folgende Felder: Fields Type Description tpox IPSG_DNA_locus Locus tpox csf1po IPSG_DNA_locus Locus csf1po d13s317 IPSG_DNA_locus Locus d13s317 d7s820 IPSG_DNA_locus Locus d7s820 d5s818 IPSG_DNA_locus Locus d5s818 d16s539 IPSG_DNA_locus Locus d16s539 d2s1338 IPSG_DNA_locus Locus d2s1338 d19s433 IPSG_DNA_locus Locus d19s433 penta_d IPSG_DNA_locus Locus penta_d penta_e IPSG_DNA_locus Locus penta_e fes IPSG_DNA_locus Locus fes f13a1 IPSG_DNA_locus Locus f13a1 f13b IPSG_DNA_locus Locus f13b se33 IPSG_DNA_locus Locus se33 cd4 IPSG_DNA_locus Locus cd4 gaba IPSG_DNA_locus Locus gaba 4.2.3.9. IPSG_DNA_locus Struktur, die einen Locus beschreibt. Sie enthält folgende Felder: Fields Type Description low_allele String Lowest value of an allele high_allele String Highest value of an allele 5.   Anwendungs-, Sicherheits und Kommunikationsarchitektur 5.1.   Überblick Zur Implementierung der Anwendungen für den DNA-Datenaustausch im Rahmen des Beschlusses 2008/615/JI sollte ein gemeinsames logisch abgeschlossenes Telekommunikationsnetz zwischen den Mitgliedstaaten genutzt werden. Um eine effizientere Nutzung dieser gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur für die Übermittlung der Anfragen sowie der eintreffenden Antworten zu gewährleisten, wird ein asynchroner Mechanismus zur Verschlüsselung der in SMTP E-Mail-Nachrichten verpackten Anfragen zu DNA-Daten und daktyloskopischen Daten festgelegt. Zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen wird s/MIME als Erweiterung der SMTP-Funktionalität genutzt, um einen echten End-zu-End-Tunnel über das Netz einzurichten. Das operative TESTA-Netzwerk (Trans European Services for Telematics between Administrations) wird als Kommunikationsnetz für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten genutzt. TESTA fällt in den Verantwortungsbereich der Europäischen Kommission. In Anbetracht dessen, dass sich die nationalen DNA-Datenbanken und die derzeitigen nationalen TESTA-Zugangspunkte an unterschiedlichen Orten in den Mitgliedstaaten befinden können, kann ein Zugang zu TESTA hergestellt werden entweder 1. durch Nutzung des bestehenden nationalen Zugangspunktes oder durch Einrichtung eines neuen nationalen TESTA-Zugangspunktes oder 2. durch Einrichtung einer gesicherten lokalen Verbindung zwischen dem Ort, an dem sich die DNA-Datenbank befindet und von der zuständigen nationalen Behörde verwaltet wird, und dem bestehenden nationalen TESTA-Zugangspunkt. Die laut Durchführungsbeschluss 2008/615/JI anzuwendenden Protokolle und Normen beruhen auf offenen Standards und erfüllen die Auflagen der Entscheidungsträger für die nationale Sicherheitspolitik in den Mitgliedstaaten. 5.2.   Höhere Architekturebenen Gemäß dem Beschluss 2008/615/JI stellt jeder Mitgliedstaat seine DNA-Daten für den Austausch mit und/oder den Abruf durch andere Mitgliedstaaten im allgemeinen Standarddatenformat zur Verfügung. Die Architektur basiert auf einem „any-to-any“-Kommunikationsmodell. Es gibt weder einen Zentralserver noch eine zentralisierte Datenbank zur Speicherung der DNA-Profile. Abbildung 1: Topologie des DNA-Datenaustauschs Indexed DNA DB Indexed DNA DB Indexed DNA DB Indexed DNA DB Indexed DNA DB Indexed DNA DB Indexed DNA DB Closed Network (VPN upon Open Standards) Zusätzlich zur Erfüllung nationaler rechtlicher Auflagen der Mitgliedstaaten kann jeder Mitgliedstaat entscheiden, welche Art von Hardware und Software bei der Konfiguration seines Standorts eingesetzt werden sollte, um den Anforderungen des Beschlusses 2008/615/JI gerecht zu werden. 5.3.   Sicherheitsstandards und Datenschutz Drei Ebenen von Sicherheitsaspekten wurden geprüft und umgesetzt. 5.3.1.   Datenebene Die von den einzelnen Mitgliedstaaten bereitgestellten DNA-Profildaten müssen mit einem gemeinsamen Datenschutzstandard übereinstimmen, so dass der anfragende Mitgliedstaat eine Information hauptsächlich über Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung (HIT oder No-HIT) erhält, wobei im Trefferfall (HIT) zugleich eine Identifizierungsnummer ohne personenbezogene Daten übermittelt wird. Die weiteren Ermittlungen nach einer Treffermeldung werden auf bilateraler Ebene entsprechend den nationalen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften, denen die nationalen Standorte der betreffenden Mitgliedstaaten unterliegen, geführt. 5.3.2.   Kommunikationsebene Nachrichten mit DNA-Profil-Informationen (Anfragen und Antworten) werden anhand eines dem Stand der Technik entsprechenden Mechanismus, der offenen Standards wie beispielsweise s/MIME entspricht, verschlüsselt, bevor sie an die betreffenden Stellen der anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden. 5.3.3.   Übermittlungsebene Alle verschlüsselten Nachrichten, die DNA-Profil-Informationen enthalten, werden den Standorten der anderen Mitgliedstaaten über ein VPN-(virtuelles privates Netzwerk)-Tunnelsystem zugeleitet, das auf internationaler Ebene von einem vertrauenswürdigen Netzbetreiber verwaltet wird; für die Einrichtung einer sicheren Verbindung zu diesem Tunnelsystem sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Dieses VPN-Tunnelsystem hat keinen Verbindungspunkt mit dem offenen Internet. 5.4.   Für den Verschlüsselungsmechanismus zu verwendende Protokolle und Standards: s/MIME und dazugehörige Softwarepakete Zur Verschlüsselung von Nachrichten mit DNA-Profil-Informationen wird der offene Standard s/MIME, der den „de facto“-E-Mailstandard SMTP ergänzt, verwendet. Das Protokoll s/MIME (V3) unterstützt signierte Empfangsbestätigungen, Sicherheitsmarke (Security Label) und gesicherte Mailinglisten und basiert auf der Cryptographic Message Syntax (CMS), einer IETF-Spezifikation für kryptografisch geschützte Nachrichten. Es kann zur digitalen Signatur, Prüfsummenerstellung, Authentifizierung oder Verschlüsselung von digitalen Daten jeglicher Form verwendet werden. Das für den s/MIME-Mechanismus verwendete Zertifikat muss dem Standard X.509 entsprechen. Um einheitliche Standards und Verfahren mit anderen Prümer Anwendungen sicherzustellen, gelten für s/MIME-Verschlüsselungsvorgänge oder zur Verwendung unterschiedlicher kommerzieller Standardprodukte (COTS — Commercial Product of the Shelves) folgende Bearbeitungsregeln: — Die Reihenfolge der Arbeitsvorgänge ist: erst verschlüsseln, dann signieren. — Die Verschlüsselungsalgorithmen AES (Advanced Encryption Standard) mit einer Schlüssellänge von 256 Bit und RSA mit einer Schlüssellänge von 1 024 Bit werden jeweils für die symmetrische und die asymmetrische Verschlüsselung verwendet. — Der Hash-Algorithmus SHA-1 wird benutzt. Die s/MIME-Funktionalität ist bereits Bestandteil der überwiegenden Mehrzahl moderner E-Mail-Softwarepakete einschließlich Outlook, Mozilla Mail sowie Netscape Communicator 4.x und bietet eine Interoperabilität mit allen gängigen E-Mail-Softwarepaketen. Aufgrund der einfachen Integration von s/MIME in die nationale IT-Infrastruktur an allen Standorten der Mitgliedstaaten wurde es als funktionsfähiger Mechanismus zur Realisierung der Sicherheitsstufe der Kommunikation ausgewählt. Um das Ziel „Konzeptnachweis (Proof of Concept)“ effizienter zu erreichen und Kosten zu senken, wurde jedoch der offene Standard Java Mail API für den Prototyp des DNA-Datenaustauschs gewählt. JavaMail API ermöglicht eine einfache Ver- und

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.