Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/447 der Europäischen Zentralbank vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/15/EU über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2022/10)

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18.3.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 90/197 BESCHLUSS (EU) 2022/447 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/15/EU über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2022/10) DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK — gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 17 und 21, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) (1) bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, sollte gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) (2) erfolgen, um eine konsistente Verzinsung vergleichbarer Einlagen im gesamten Eurosystem zu gewährleisten. (2) Daher sollte der Beschluss 2011/15/EU (EZB/2010/31) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung Artikel 5 des Beschlusses 2011/15/EU (EZB/2010/31) erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Verzinsung Das NZB-Geldkonto wird gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) (*1) verzinst. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. März 2022. Die Präsidentin der EZB Christine LAGARDE (1)  Beschluss 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank vom 20. Dezember 2010 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2010/31) (ABl. L 10 vom 14.1.2011, S. 7). (2)  Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank vom 15. Oktober 2019 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (ABl. L 267 vom 21.10.2019, S. 12).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.