Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DEN ERGAENZENDEN HANDELSMECHANISMUS IM GETREIDESEKTOR

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Quellenkennung: 11985I/AFI/DCL/10. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11985I/AFI/DCL/10 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DEN ERGAENZENDEN HANDELSMECHANISMUS IM GETREIDESEKTOR Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0482 ++++ Gemeinsame Erklärung über den ergänzenden Handelsmechanismus im Getreidesektor Wird Weichweizen nach einem gemeinschaftlich festgelegten Verfahren denaturiert , das Gewähr dafür bietet , daß er nicht zur Brotherstellung verwendet wird , so unterliegt er nicht dem ergänzenden Handelsmechanismus .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.