11985I/AFI/DCL/10

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DEN ERGAENZENDEN HANDELSMECHANISMUS IM GETREIDESEKTOR

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0482


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Gemeinsame Erklärung

über den ergänzenden Handelsmechanismus im Getreidesektor

Wird Weichweizen nach einem gemeinschaftlich festgelegten Verfahren denaturiert , das Gewähr dafür bietet , daß er nicht zur Brotherstellung verwendet wird , so unterliegt er nicht dem ergänzenden Handelsmechanismus .