Europäische Union

(2014/194/EU): Beschluss des Rates vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Island zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-04-09

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02014D0194 — DE — 09.04.2014 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/194/EU) (ABl. L 106 vom 9.4.2014, S. 2) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 321 vom 15.12.2022, S.  71 (2014/194/EU) ▼B BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — einer Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/194/EU) Artikel 1 Die Unterzeichnung im Namen der Union der Vereinbarung ►C1  zwischen der Europäischen Union und Island zur Festlegung der Modalitäten ◄ seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen wird vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt. ( 1 ). Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ( 1 ) Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.