Europäische Union

Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-08-14

Quellenkennung: 32014D0932. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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26. September 2022 Weitere Angaben: Ehemaliger stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB); hatte Aufsicht über vom NSB inhaftierte Personen, die in Haft Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren, und hat die unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung von humanitären Helfern sowie die rechtswidrige Umleitung humanitärer Hilfe unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht geplant und geleitet. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individual Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 26. September 2022 Motlaq Amer Al-Marrani wurde am 26. September 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der Kriterien, die unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) sowie unter Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 näher ausgeführt werden. Motlaq Amer Al-Marrani hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen geltendes humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen sowie Handlungen zur Verhinderung des Zugang zu humanitärer Hilfe in Jemen. Zusätzliche Angaben: Al-Marrani wird in die Liste aufgenommen, da er hinter rechtswidrigen Handlungen wie Folter und Inhaftierungen steht, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Handlungen, die gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen und zur Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe in Jemen geführt haben; diese Handlungen genügen den Kriterien für die Benennung gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014), wie diese unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) sowie unter Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 weiter ausgeführt werden. Als stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB) hat Al-Marrani die Festnahme, Inhaftierung und Misshandlung von humanitären Helfern und anderen Personen geleitet, die im Bereich der humanitären Hilfe tätig sind, und es wurde festgestellt, dass er seine Autorität und seinen Einfluss hinsichtlich des Zugangs zur humanitären Hilfe als Druckmittel missbraucht hat, um sich persönlich zu bereichern. Die Sachverständigengruppe zum Jemen hat diese Tätigkeiten in ihrem Abschlussbericht 2018 dokumentiert (siehe S/2018/594, Nummer 193). Wie ferner von der Sachverständigengruppe zum dokumentiert wurde, hatte Al-Marrani die Aufsicht über Häftlinge des NSP, die Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Darüber hinaus ordnete er die Erpressung, Einschüchterung und die rechtswidrige Festnahme von Unternehmens- und Bankdirektoren an und drohte, sie der Zusammenarbeit und Spionage für den Feind zu beschuldigen, sollten sie sich Anordnungen gerichtlich bestellter Verwalter widersetzen. Überprüfung der Rolle bei Menschenrechtsverletzungen: —  Human Rights Watch Report (englisch) — „Jemen: Geiselnahme durch die Huthis“ (https://www.hrw.org/news/2018/09/25/yemen-houthi-hostage-taking#) [abgerufen am 11.2.2022] 4. —  Al Ain News (arabisch) — „Amer Al-Marrani. Der Mann für verdeckte Einsätze der Huthis“ (https://al-ain.com/article/amer-marani-yemen) [abgerufen am 11.2.2022] („Was den vierten Bruder betrifft, so erhielt Mutlaq Al-Marrani den Rang eines Brigadegenerals und den Spitznamen Abu Emad bei den Huthi-Milizen. Seine terroristischen Aktivitäten erregen mittlerweile international Besorgnis, da er einer der gefährlichsten Leiter des Nachrichtendienstes ist, der an der eklatanten Verletzung des Lebens von Jemenitinnen und Jemeniten beteiligt war.“) —  Al Marjie (arabisch) — „Abu Imad Al-Marani: Ein Huthi-Anführer, der Frauen anwirbt und Hilfsfonds ausplündert“ (https://www.almarjie-paris.com/15182) [abgerufen am 11.2.2022] („Sie hat auch bestätigt, dass er junge Frauen angeworben und dazu verlockt hat, für die Huthis arbeiten, wobei sie hinzufügte, er würde „diese Frauen dazu zwingen, obszöne Videos aufzunehmen, um sie dann unter Druck zu setzen und zu erpressen, sodass er ihnen später Aufgaben zuweisen kann.“ Durch Festnahme von Angestellten und Bediensteten einiger Organisationen war er in der Lage, diesen Organisationen anschließend bestimmte Bedingungen aufzuerlegen. Sie enthüllte, dass Al-Marrani die Geldnot Dutzender Mädchen ausgenutzt hat, um sie als Lockvogel gegen seine Gegner einzusetzen.“) —  Al Arabiya (arabisch) — „Erschreckende Details über von US-Sanktionen betroffene Huthi-Anführer“ (تفاصیل "مرعبة "عن قیادات حوثیة طالتھا عقوبات أمیركیة (alarabiya.net)) [abgerufen am 11.2.2022] („Al-Marrani war auch an schweren Straftaten wie Missbrauch und Folter entführter Personen beteiligt, und die Aktivistin und ehemalige Haftinsassin Samira Al-Houri berichtete über Verbrechen gegen die Moral, Finanzstraftaten und seine Rolle bei der Köderung politischer Persönlichkeiten und Stammesgrößen, wobei sie betonte, er habe das Dossier über die Anwerbung von Mädchen übernommen, um die Tätigkeiten internationaler Organisationen und Mitarbeiter der Vereinten Nationen auszuspionieren. Zudem habe er diesen Organisationen Lizenzgebühren auferlegt und teile gewaltige Summen, Millionen von Dollar, mit einigen seiner Mitarbeiter, die mittlerweile seine Brutalität und Drohungen fürchten.“) —  Al-Mashhad al-Araby (arabisch) — „Erpressung von Hilfsorganisationen durch die Huthis: Was haben die Milizen getan?“ (https://almashhadalaraby.com/news/133104) [abgerufen am 11.Februar 2022] Pressemitteilungen zu Änderungen der Sanktionsliste des Ausschusses finden Sie in der Rubrik „Press Releases“ auf der Website des Ausschusses unter folgender Internetadresse: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/2140/press-releases Die aktualisierte Fassung der Sanktionsliste des Ausschusses, die im HTML-, PDF- und XML-Format verfügbar ist, kann unter folgender URL abgerufen werden: https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/2140/materials —  Die konsolidierte Liste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird auch nach allen Änderungen der Sanktionsliste des Ausschusses aktualisiert und ist unter folgender URL abrufbar: https://www.un.org/securitycouncil/content/un-sc-consolidated-list ▼M11 12. Ahmad Al-Hamzi Originalschrift: أحمد الحمزي Benennung: Generalmajor, Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi Geburtsdatum: 1985 Geburtsort: Sana’a, Jemen gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Ahmad 'Ali al-Hamzi b) Ahmad 'Ali Ahsan al-Hamzi c) Ali al-Hamzi d) Muti al-Hamzi Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 4. Oktober 2022 Weitere Angaben: Ahmad Al-Hamzi, Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi sowie ihres UAV-Programms, spielt eine führende Rolle bei Militäroperationen der Streitkräfte der Huthi, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe h seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 4. Oktober 2022. Ahmad Al-Hamzi wurde am 4. Oktober 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) näher ausgeführten Kriterien. Ahmad Al-Hamzi hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen das gezielte Waffenembargo. Zusätzliche Angaben: In seiner Funktion als Befehlshaber der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung der Huthi sowie ihres Programms für unbemannte Luftfahrzeuge hat Al-Hamzi Waffen für den Einsatz im Bürgerkrieg in Jemen erworben und dadurch gegen das gezielte Waffenembargo gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) verstoßen. Die von Generalmajor Al-Hamzi befehligten Huthi-Streitkräfte haben gezielte Angriffe mit unbemannten Luftfahrzeugen durchgeführt. Al-Hamzi ist verantwortlich für die Koordinierung von Angriffen der Huthi-Streitkräfte, bei denen jemenitische Zivilpersonen, angrenzende Länder sowie Handelsschiffe in internationalen Gewässern getroffen wurden. Überprüfung der aktiven militärischen Rolle: —  Al-Sharea News (arabisch) — „Die Drahtzieher der Huthi-Angriffe“ (https://alsharaeanews.com/2021/03/08/54527/) [Abgerufen am 11. Februar 2022] („Mansour Al-Saadi und Ahmed Al-Hamzi, zwei mysteriöse Persönlichkeiten bei den Luft- und Seestreitkräften der Huthi, spielten eine zentrale Rolle im Krieg in Jemen, den sie so weit ausgeweitet haben, dass er saudi-arabisches Gebiet und die Sicherheit des Roten Meeres bedroht.“) ▼M9 EINRICHTUNGEN 1.  THE HOUTHIS ( 1 ) (die Huthis) (alias: a) ANSARALLAH; b) ANSAR ALLAH; c) PARTISANS OF GOD; d) SUPPORTERS OF GOD). Informationen: The Houthis (die Huthis) haben Handlungen vorgenommen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen. Tag der Benennung durch die VN: 24.2.2022. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: The Houthis (die Huthis) haben Anschläge auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur in Jemen verübt, eine Strategie der sexuellen Gewalt und der Unterdrückung politisch aktiver und berufstätiger Frauen verfolgt, Kinder eingezogen und eingesetzt, zu Gewalt gegen Gruppen angestachelt, unter anderem aus Gründen der Religion und der Nationalität, und an der Westküste Jemens unterschiedslos Landminen und behelfsmäßige Sprengvorrichtungen eingesetzt. The Houthis (die Huthis) haben außerdem die Gewährung humanitärer Hilfe an Jemen oder den Zugang zu humanitärer Hilfe oder die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Jemen behindert. The Houthis (die Huthis) haben Anschläge auf die Handelsschifffahrt im Roten Meer verübt und dabei behelfsmäßige Sprengvorrichtungen und Seeminen eingesetzt. The Houthis (die Huthis) haben außerdem wiederholt grenzüberschreitende Terroranschläge gegen Zivilpersonen und zivile Infrastruktur im Königreich Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten verübt und haben angedroht, gezielt zivile Orte anzugreifen. ( 1 ) Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absätze 1 und 2 des Beschlusses 2014/932/GASP gelten nicht für diese Einrichtung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.