Europäische Union

Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-08-14

Quellenkennung: 32014D0932. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ahme in die Liste: Abd al-Khaliq al-Houthi wurde am 7. November 2014 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in die Sanktionsliste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme entsprechend den Nummern 17 und 18 der Resolution genügte. Abd al-Khaliq al-Houthi hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Jemen bedrohen, wie Handlungen, die die Umsetzung des Abkommens vom 23. November 2011 zwischen der Regierung Jemens und der Opposition über einen friedlichen Machtübergang in Jemen und den politischen Prozess im Land behindern. Ende Oktober 2013 führte Abd al-Khaliq al-Houthi eine Gruppe von mit jemenitischen Militäruniformen bekleideten Kämpfern bei einem Angriff auf Standorte in Dimaj, Jemen, an. In den anschließenden Kämpfen gab es zahlreiche Todesopfer. Ende September 2014 wurde eine unbekannte Zahl nicht identifizierter Kämpfer angeblich auf einen Angriff auf diplomatische Einrichtungen in Sanaa, Jemen, vorbereitet, wozu sie von Abd al-Khaliq al-Houthi den Befehl erhalten sollten. Am 30. August 2014 hat al-Houthi die Verbringung von Waffen aus Amran in ein Protestcamp in Sanaa koordiniert. ▼M13 ————— ▼M3 4.  Abdulmalik al-Houthi (alias: Abdulmalik al-Huthi) Sonstige Angaben: Anführer der jemenitischen Huthi-Bewegung. Hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen. Tag der Benennung durch die VN: 14.4.2015 (geändert am 26.8.2016). Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdulmalik al-Houthi wurde am 14. April 2015 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Sanktionsliste aufgenommen. Abdul Malik al-Houthi ist Anführer einer Gruppe, die Handlungen vorgenommen hat, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen. Im September 2014 nahmen Huthi-Kräfte Sanaa ein, und im Januar 2015 versuchten sie, die rechtmäßige Regierung Jemens einseitig durch eine unrechtmäßige, von den Huthis dominierte Regierungsbehörde zu ersetzen. Al-Houthi übernahm die Führung der jemenitischen Huthi-Bewegung im Jahr 2004 nach dem Tod seines Bruders, Hussein Badredden al-Houthi. Als Anführer der Gruppe hat al-Houthi den jemenitischen Behörden wiederholt mit weiteren Unruhen gedroht, falls sie nicht auf seine Forderungen eingehen sollten, und hat Präsident Hadi, den Ministerpräsidenten und wichtige Kabinettsmitglieder inhaftiert. Hadi floh später nach Aden. Anschließend starteten die Huthis eine weitere Offensive in Richtung Aden, wobei sie von Militäreinheiten unterstützt wurden, die gegenüber dem ehemaligen Präsidenten Saleh und seinem Sohn, Ahmed Ali Saleh, loyal sind. ▼M13 ————— ▼M7 6.  Sultan Saleh Aida Aida Zabin Weitere Angaben: Direktor der Kriminalpolizei in Sanaa. Hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Jemen bedrohen. Tag der Benennung durch die VN: 25.2.2021. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Sultan Saleh Aida Aida Zabin hat sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Jemen bedrohen, auch an Verstößen gegen geltendes humanitäres Völkerrecht und an Menschenrechtsverletzungen in Jemen. Sultan Saleh Aida Aida Zabin ist Direktor der Kriminalpolizei in Sanaa. Er hat bei der Politik der Einschüchterung und des systematischen Einsatzes von Festnahmen, Inhaftierungen, Folter, sexueller Gewalt und Vergewaltigung politisch aktiver Frauen eine zentrale Rolle gespielt. Als Direktor der Kriminalpolizei ist Zabin unmittelbar oder aufgrund seiner Position für die Nutzung mehrerer Orte der Freiheitsentziehung, einschließlich Hausarrest, Polizeistationen, offizieller Haftanstalten und Gewahrsamseinrichtungen sowie geheimer Hafteinrichtungen, verantwortlich und daran mitschuldig. An diesen Orten wurden Frauen, darunter mindestens eine Minderjährige, gewaltsam verschleppt, wiederholt verhört, vergewaltigt, gefoltert und der Zwangsarbeit unterworfen und ihnen wurde rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Zabin selbst hat in einigen Fällen direkte Folter verübt. ▼M8 7.  Saleh Mesfer Saleh Al Shaer (Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir) (alias: a) Saleh Mosfer Saleh al Shaer; b) Saleh Musfer Saleh al Shaer; c) Saleh Mesfer al Shaer; d) Saleh al Shae; e) Saleh al Sha’ir; f) Abu Yasser). Originalschrift: الشاعر صالح مسفر صالح Benennung: Generalmajor, „gerichtlich bestellter Verwalter“ der im Eigentum der Huthi-Gegner befindlichen Liegenschaften und Mittel. Anschrift: Jemen. Geburtsort: Al-Safrah, Gouvernement Sa’dah (Sa'da), Jemen. Staatsangehörigkeit: Jemen. Reisepassnummer: a) 05274639 (Jemen), ausgestellt am 7.10.2013 (gültig bis: 7.10.2019); b) 00481779 (Jemen), ausgestellt am 9.12.2000 (gültig bis: 9.12.2006); Nationale Kennziffer: a) 1388114 (Jemen); b) 10010057512 (Jemen). Weitere Angaben: Unterstützte als „für Logistik zuständiger beigeordneter Verteidigungsminister“ die Huthi beim Erwerb geschmuggelter Waffen. War als „gerichtlich bestellter Verwalter“ unmittelbar an der weit verbreiteten und rechtswidrigen Aneignung von Vermögenswerten und Einrichtungen im Eigentum von Privatpersonen beteiligt, die von den Huthi festgenommen wurden oder gezwungen waren, außerhalb Jemens Zuflucht zu suchen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: grau; Gesichtsfarbe: mittel; Körperbau: schlank; Größe (ft/in): unbekannt; Gewicht (lbs): unbekannt; Clanzugehörigkeit: Mitglied des Stammesverbands der Haschid. Foto verfügbar zur Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals. Tag der Benennung durch die VN: 9.11.2021. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 9. November 2021 Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir wurde am 9. November 2021 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme entsprechend Nummer 17 und Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 (2014) genügte. Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und Anweisungen zu Handlungen erteilt, mit denen in Jemen gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen wird. Zusätzliche Angaben: Gemäß dem Schriftsatz der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen vom 28. August 2019 hat Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir Handlungen begangen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Kriterien für die Benennung gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Als für Logistik zuständiger beigeordneter Verteidigungsminister war Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir den Huthi bei der Beschaffung geschmuggelter Waffen behilflich. Außerdem ist er in seiner Eigenschaft als „gerichtlich bestellter Verwalter“ und wegen Verstoßes gegen das humanitäre Völkerrecht benannt, weil er seit Anfang 2018 unmittelbar an der weit verbreiteten und rechtswidrigen Aneignung von Vermögenswerten und Einrichtungen im Eigentum von Privatpersonen beteiligt war, die von den Huthi festgenommen wurden oder gezwungen waren, außerhalb Jemens Zuflucht zu suchen. Al-Scha'ir hat seine Position und ein in Sana'a angesiedeltes Netzwerk, dem Mitglieder seiner Familie, ein besonderes Strafgericht, das nationale Sicherheitsbüro, die Zentralbank, der Kanzleidienst des jemenitischen Ministeriums für Handel und Industrie und einige Privatbanken angehören, genutzt, um bestimmte Privatpersonen und Einrichtungen willkürlich und ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren oder die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs zu enteignen. 8. Muhammad Abd Al-Karim Al-Ghamari (alias: a) Mohammad Al-Ghamari). Originalschrift: الغماري محمد عبدالكریم Benennung: Generalmajor, Generalstabschef der Huthi. Anschrift: Jemen. Geburtsdatum: a) 1979; b) 1984. Geburtsort: Izla Dhaen, Distrikt Wahha, Gouvernement Hajjar (Haddscha), Jemen. Staatsangehörigkeit: Jemen. Weitere Angaben: Spielt als Generalstabschef der Huthi die führende Rolle bei der Koordinierung der militärischen Bestrebungen der Huthi, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens, auch in Ma'rib, unmittelbar bedrohen, sowie bei grenzüberschreitenden Angriffen auf Saudi-Arabien. Foto verfügbar zur Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals. Tag der Benennung durch die VN: 9.11.2021. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 9. November 2021 Muhammad Abd Al-Karim Al-Ghamari wurde am 9. November 2021 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme entsprechend Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte. Muhammad Abd Al-Karim Al-Ghamari hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen. Zusätzliche Angaben: Al-Ghamari ist wegen seiner Beteiligung an und Führung von Militäraktionen der Huthi benannt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Benennungskriterien gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Al-Ghamari spielt als Generalstabschef der Huthi die führende Rolle bei der Koordinierung der militärischen Bestrebungen der Huthi, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen, sowie bei grenzüberschreitenden Angriffen auf Saudi-Arabien. Zuletzt war er für die großangelegte Huthi-Offensive auf von der jemenitischen Regierung kontrollierte Gebiete im Gouvernement Ma'rib verantwortlich. Durch die Ma'rib-Offensive verschärft sich die humanitäre Krise Jemens, denn sie bewirkt, dass etwa eine Million schutzbedürftiger Binnenvertriebener erneut von Vertreibung bedroht sind, Zivilisten ums Leben kommen und der Konflikt noch weiter eskaliert. —  Zeitung „Al-Estiklal“, Profil (in englischer Sprache): „Muhammad Al-Ghamari, der Huthi-Anführer, der die Erfahrungen der iranischen Revolutionsgarde in den Jemen trug“ (https://www.alestiklal.net/en/view/8824/muhammad-al-ghamari-the-houthi-leader-who-conveyed-the-iranian-revolutionary-guards-experience-to-yemen) [abgerufen am 19.10.2021] —  Nachrichtenseite „Al-Maschhad al-Jemeni“ (in arabischer Sprache): „Abdul-Malik Al-Huthi beauftragt prominente Befehlshaber mit Kampfhandlungen in Hudaidah“ (https://www.almashhad-alyemeni.com/print~136875) [abgerufen am 19.10.2021] —  Nachrichtenseite „Al-Maschhad al-Jemeni“ (in arabischer Sprache): Bericht über die Ernennung von Al-Ghamari zum Befehlshaber über die Kampfhandlungen in Ma'rib (https://www.almashhad-alyemeni.com/195498) [abgerufen am 19.10.2021] —  Fernsehsender Al-Manar TV (in englischer Sprache): „Jemenitischer Stabschef: Bereit für einen langen Krieg mit den Staaten der Koalition unter Führung Saudi-Arabiens“ (http://english.manartv.com.lb/842052) [abgerufen am 19.10.2021] —  Zeitung „Al-Mardschi'“ (deutsche Ausgabe: „Die Referenz“), Profil (in arabischer Sprache): „Al-Ghamari“ (https://www.almarjie-paris.com/1479) [abgerufen am 19.10.2021] —  Nachrichtenseite „Al Jazeera“ (in englischer Sprache): „Huthi behaupten, Anlagen von Aramco und Patriot-Stützpunkt in Saudi-Arabien angegriffen zu haben“ (https://www.aljazeera.com/news/2021/4/15/yemens-houthis-say-attacked-aramco-patriot-targets-in-jazan) [abgerufen am 19.10.2021] —  Website von Human Rights Watch (in englischer Sprache): „Landminen der Huthi töten Zivilisten und blockieren Hilfe“ (https://www.hrw.org/news/2019/04/22/yemen-houthi-landmines-kill-civilians-block-aid) [abgerufen am 19.10.2021] —  Bericht des Center for International and Strategic Studies zum Krieg in Jemen: „The Missile War in Yemen“ (https://www.csis.org/analysis/missile-war-yemen-1) [abgerufen am 19.10.2021] —  Bericht von Conflict Armament Research zum Einsatz von Minen und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen durch die Huthi an der Westküste Jemens: „Mines And IEDs Employed By Houthi Forces On Yemen’s West Coast“ (https://www.conflictarm.com/dispatches/mines-and-ieds-employed-by-houthi-forces-on-yemens-west-coast/) [abgerufen am 19.10.2021] 9. Yusuf Al-Madani (Jusuf Al-Madani) Originalschrift: یوسف المداني Titel: Generalmajor. Benennung: Befehlshaber des 5. Militärbezirks der Huthi. Anschrift: Jemen. Geburtsdatum: 1977. Geburtsort: Distrikt Muhatta, Gouvernement Hajjah (Haddscha), Jemen. Staatsangehörigkeit: Jemen. Weitere Angaben: Bekannter Führer der Huthi-Truppen und Befehlshaber der Streitkräfte in Hudaidah, Haddscha, Al-Mahwit und Raima (Jemen), die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen. Seit 2021 ist Al-Madani für die Offensive gegen Ma'rib abgeordnet. Foto verfügbar zur Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals. Tag der Benennung durch die VN: 9.11.2021. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 9. November 2021 Jusuf Al-Madani wurde am 9. November 2021 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte. Jusuf Al-Madani hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen. Zusätzliche Angaben: Al-Madani ist wegen seiner Beteiligung an und Führung von Militäraktionen der Huthi benannt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Benennungskriterien gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Al-Madani ist ein bekannter Anführer der Huthi-Truppen und Befehlshaber der Streitkräfte in Hudaidah, Haddscha, Al-Mahwit und Raima (Jemen). Seit 2021 ist Al-Madani für die Offensive gegen Ma'rib abgeordnet. Durch die anhaltenden Truppenverlagerungen der Huthi und andere Verstöße gegen die Waffenstillstandsbestimmungen des Abkommens von Hudaidah ist eine Stadt destabilisiert worden, die für den Weitertransport humanitärer Güter und wesentlicher Handelswaren als wichtige Drehscheibe dient. Darüber hinaus wird regelmäßig über Huthi-Angriffe gegen Zivilisten und auf zivile Infrastruktur in und um Hudaidah berichtet, wodurch sich die Lage für Jemeniten in einem Teil des Landes, der besonders auf humanitäre Hilfe angewiesen ist, weiter zuspitzt. —  Nachrichtenseite „Al-Masdar“ (in arabischer Sprache): „Huthi ernennen amtierende Minister für Verteidigung, Inneres und Mitglieder des Obersten Sicherheitskomitees“ (https://almasdaronline.com/article/67627) [abgerufen am 19.10.2021] —  Nachrichtenseite „Saba“ (in arabischer Sprache): „Vorsitzender des Obersten Politischen Rates [der Huthi] besucht Marineraketenausstellung“ (https://www.saba.ye/ar/news478675.htm) [abgerufen am 19.10.2021] —  Nachrichtenseite „Aden Al-Hadath“ (in arabischer Sprache): „Abtrünniger Anführer der Huthi enthüllt Wahrheit über Leukämie-Erkrankung von Abdul Malik Al-Huthi und Identität seines Nachfolgers“ (https://aden-alhadath.info/news/35501) [abgerufen am 19.10.2021] —  Twitter-Konto von Mohammad Ali al-Houthi: Am 2. Februar 2018 postete Al-Houthi ein Bild von sich und Yusuf Al-Madani. Übersetzt lautet der Twitter-Post in etwa: „Gestern mit dem lebenden Märtyrer Abu Hussein zusammengesessen“ („Abu Hussein“ ist der Spitzname von Al-Madani). —  Nachrichtenseite „Al Jazeera“ (in englischer Sprache): „Aufzeichnungen enthüllen: Huthi-Anführer hatten Ermordung des Generals geplant“ (https://www.aljazeera.com/news/2016/6/29/recordings-houthi-leaders-planned-generals-killing) [abgerufen am 19.10.2021] ▼M10 10. Mansur Al-Sa’adi Originalschrift: منصور السعادي Benennung: Generalmajor, Huthi-Befehlshaber der jemenitischen Seestreitkräfte und Küstenwache Geburtsdatum: 1988 Geburtsort: Jemen gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Mansoor Ahmed Al Saadi b) Mansur Ahmad al-Sa’adi c) Abu Sajjad Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am: 26. September 2022 Weitere Angaben: Huthi-Stabschef der Seestreitkräfte, steht hinter tödlichen Angriffen gegen die internationale Schifffahrt im Roten Meer und spielt eine führende Rolle bei Marineoperationen der Huthi-Seestreitkräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens unmittelbar bedrohen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: braun. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrats der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individual Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung. Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 26. September 2022 Mansur Al-Sa’adi wurde am 26. September 2022 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014) genügte, einschließlich der unter Nummer 19 der Resolution 2216 (2015) näher ausgeführten Kriterien. Mansur Al-Sa’adi hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, einschließlich Verstößen gegen das gezielte Waffenembargo. Al-Sa’adi ist wegen seiner Beteiligung an und Führung von Militäraktionen der Huthis benannt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und erfüllt somit die Benennungskriterien gemäß Nummer 17 der Resolution 2140 (2014). Als Stabschef der Huthi-Seestreitkräfte hat Al-Sa’adi tödliche Angriffe gegen internationale Schiffe im Roten Meer in die Wege geleitet. Die Huthi-Seestreitkräfte haben wiederholt Seeminen gelegt, die, wie von internationalen Menschenrechtsorganisationen hervorgehoben, ein Risiko für Handelsschiffe, Fischereifahrzeuge und Schiffe mit humanitären Hilfslieferungen darstellen. Al-Sa’adi hat außerdem unter Verstoß gegen das gezielte Waffenembargo gemäß Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) geholfen, Waffen zu Huthi-Kräften in Jemen zu schmuggeln. Zusätzliche Angaben: Überprüfung der aktiven militärischen Rolle: —  Al-Sharea News (arabisch) — „Die Drahtzieher der Huthi-Angriffe“ (https://alsharaeanews.com/2021/03/08/54527/) [abgerufen am 11.2.2022] 3.  („Mansour Al-Saadi und Ahmed Al-Hamzi, zwei mysteriöse Persönlichkeiten bei den Luft- und Seestreitkräften der Huthi, spielten eine zentrale Rolle im Krieg in Jemen, den sie so weit ausgeweitet haben, dass er saudi-arabisches Gebiet und die Sicherheit des Roten Meeres bedroht.“) („Al-Saadi, der sich hinter dem Spitznamen „Abu Sajjad“ versteckt und auch „Emir des Roten Meeres“ genannt wird, ist hauptverantwortlich für die Neugestaltung einer Seestreitkraft und Küstenwache, deren Aufgabe es ist, Kriegsschiffe der Koalition zu stören und die internationale Gemeinschaft durch die Bedrohung von Schifffahrtsstraßen zu erpressen.“) —  Yemeni News Agency (SABA) (arabisch) — „Qahim, Al-Mushki und Berry wurden über die Schäden infolge der Aggression in den Distrikten von Al-Hodeidah informiert“ (https://www.saba.ye/ar/news3174373.htm) [abgerufen am 11.2.2022] („Sie wurden zudem, wie auch Mitglieder des Nationalen Teams, Generalmajor Mansour al-Saadi und Generalmajor Muhammad al-Qadri, über das Ausmaß der Zerstörung von Privatwohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Regierungsgebäude in der Stadt al-Durayhimi informiert. Al-Jah-Distrikt im Distrikt Bait Al-Faqih.“) —  Asharq al-Awsat (englisch) — „Tod hochrangiger Kommandeure erschüttert die Huthi“ (https://english.aawsat.com/home/article/1246521/death-senior-commanders-leaves-houthis-disarray) [abgerufen am 11.2.2022] (Im Artikel wird al-Saadi als „hochrangiger Leiter“ bezeichnet, jedoch fälschlich behauptet, er sei getötet worden. Dort steht ferner, al-Saadi sei verantwortlich für die Überwachung des Waffenschmuggels über die jemenitische Küste.) —  26 September News (arabisch) - „Die Kriegsmarine feiert die Revolution vom 21. September“ (https://www.26sep.net/index.php/newspaper/26topstory/24381-21-8) [abgerufen am 11.2.2022] („An der Veranstaltung nahm der Stabschef der Seestreitkräfte General Mansour Al Saadi teil.“) 11. Motlaq Amer Al-Marrani Originalschrift: مطلق عامر المراني Benennung: (Ehemaliger) stellvertretender Leiter des nationalen Sicherheitsbüros der Huthis (NSB) (Nachrichtendienst) Geburtsdatum: 1. Januar 1984 Geburtsort: Al-Jawf, Jemen gesicherter Aliasname: a) Mutlaq Ali Aamer Al Marrani b) Abu Emad ungesicherter Aliasname: k. A. Staatsangehörigkeit: Jemen Reisepassnummer: k. A. Nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Jemen Aufnahme in die Liste am:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.