Europäische Union

2009/178/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3492) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0178. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ückzahlung berechnet werden. (4)   Die Zinsen werden gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 271/2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 nach der Zinseszinsformel berechnet. (5)   Italien stellt mit dem Tag des Erlasses dieser Entscheidung alle aufgrund der in Artikel 1 genannten Beihilferegelung ausstehenden Zahlungen ein. Artikel 4 (1)   Die Beihilfen, die aufgrund der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt wurden, werden sofort und tatsächlich zurückgefordert. (2)   Italien stellt sicher, dass diese Entscheidung binnen vier Monaten nach ihrer Notifikation umgesetzt wird. Artikel 5 (1)   Italien übermittelt der Kommission binnen zwei Monaten nach Notifikation dieser Entscheidung die folgenden Informationen: a) Gesamtbetrag (Hauptforderung und Zinsen), der vom Begünstigten zurückzufordern ist; b) ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um dieser Entscheidung nachzukommen; c) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass an den Begünstigten Rückzahlungsanordnungen ergangen sind. (2)   Italien unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieser Entscheidung, bis die Rückzahlung der Beihilfen, die aufgrund der in Artikel 1 genannten Regelung gewährt wurden, abgeschlossen ist. Auf Anfrage der Kommission legt Italien unverzüglich Informationen über die Maßnahmen vor, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um dieser Entscheidung nachzukommen. Ferner übermittelt Italien ausführliche Angaben über die Beihilfebeträge und die Zinsen, die von dem Begünstigten bereits zurückgezahlt wurden. Artikel 6 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 16. Juli 2008. Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 290 vom 29.11.2006, S. 8. (2)  Wobei der Kreditzins der Verzinsung der eingelegten Sichteinlagen durch das Schatzamt und der Einlagezins der Verzinsung entspricht, die die PI den Inhabern von Postgirokonten gewährt. (3)  Siehe Fußnote 1. (4)  Der Universalpostdienst umfasst die Abholung, Beförderung, das Sortieren und die Zustellung von Postsendungen bis zu 2 kg und von Postpaketen bis zu 20 kg sowie die Dienste im Zusammenhang mit Einschreib- und Wertsendungen. (5)  Gesetzesverordnung Nr. 261 vom 22. Juli 1999 (Amtsblatt der Italienischen Republik 182 vom 5.8.1999) und Verordnung des Ministeriums für Kommunikation vom 17. April 2000 (Amtsblatt der Italienischen Republik 102 vom 4.5.2000). (6)   Quelle: Website von PI; Februar 2008. (7)  Gemäß Artikel 5 der Gesetzesverordnung Nr. 269 vom 30. September 2003 und des Umwandlungsgesetzes Nr. 326 vom 24. November 2003 wurden die Anteile an CDP SpA auf den italienischen Staat übertragen. Darüber hinaus können die Bankenstiftungen und andere öffentliche oder private Personen Minderheitenbeteiligungen am Kapital von CDP SpA erwerben. (8)  Development of competition in the European postal sector, ECORYS-NEI, Juli 2005. (9)  Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14). (10)  Richtlinie 2002/39 der Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft (ABl. L 176 vom 5.7.2002, S. 21). (11)  Gesetzesdekret Nr. 383 vom 23. Dezember 2003 (Amtsblatt der Italienischen Republik 22 vom 28.1.2004). (12)  Siehe Fußnote 8. (13)  Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3). (14)  Siehe Studie von PriceWaterhouseCoopers „The Impact on Universal Service of the Full Market Accomplishment of the Postal Internal Market in 2009, Final Report“, Mai 2006. (15)  FitchRatings, Sonderbericht vom 9.7.2004: „The European Regulated Mail Sector: Tomorrow’s Deliveries“. (*1)  Angaben fallen unter das Geschäftsgeheimnis. (16)  Die ABI hat diesen Prozentsatz von 94 % anhand der Vermögenssituation der PI errechnet. Nach diesen Berechnungen der ABI hat sich das Verhältnis zwischen dem Vermögen auf Postbankgirokonten und dem Vermögen auf Bankgirokonten und Postbankgirokonten von 4,6 % im Jahr 1999 auf 6,2 % im Jahr 2004 verschoben. (17)  In einigen Fällen (Zahlkarte und Lastschriftverfahren) wird diese Dienstleistung direkt von der PI angeboten; in anderen Fällen tritt die PI nur als Vertreiber derartiger von Dritten erbrachter Dienste auf (z. B. bei Kreditkarten, die auf Rechnung von Akteuren des Bankensektors ausgegeben werden). (18)  Poste Vita SpA ist eine 100 %ige Tochter der PI. (19)  BancoPosta Fondi SpA SGR ist eine 100 %ige Tochter der PI. (20)  Im Amtsblatt der Italienischen Republik 288 vom 12.12.2003 veröffentlicht. (21)  Im Amtsblatt der Italienischen Republik 302 vom 29.12.2005 als Anhang (Supplemento ordinario) Nr. 211 veröffentlicht. Das Gesetz trat rückwirkend ab dem 1. Januar 2005 in Kraft. (22)  Die Vereinbarung wurde per Ministererlass vom 3. April 2006 angenommen. (23)  BTP = Buoni del Tesoro Poliennali. (24)  BOT = Buoni Ordinari del Tesoro. (25)  Der 2004 angefallene Betrag belief sich auf 1 356 Mio. EUR. Hätte man 2005 das 2004 geltende Gesetz angewendet, hätten Zinserträge ausgezahlt werden müssen, die noch um mindestens 150 Mio. EUR höher ausgefallen wären. (26)  Die Postgirokonten wurden im Wesentlichen mit einem Gesetz aus dem Jahr 1917 geregelt, das im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 219 vom 6.9.1917 veröffentlicht wurde und per Gesetzesverordnung Nr. 822 vom 22. November 1945 geändert und abgelöst wurde (veröffentlicht im Amtsblatt der Italienischen Republik 12 vom 15.1.1946. Bis 2003 sah diese Verordnung vor, dass Einlagen auf Postgirokonten auf zinsbringende Girokonten der CDP übertragen wurden und mit dem durchschnittlichen Jahreszinssatz verzinst wurden, den die CDP aus der von ihr verwalteten Kapitalmasse abzüglich 15 Hundertstel erzielt. Nach der Gesetzesverordnung vom 5. Dezember 2003 ist nun in dem einschlägigen Vertragsverhältnis im Zusammenhang mit den Postgirokonten das Finanzministerium an die Stelle von CDP getreten. Die Einlagepflicht war bereits in Artikel 14 des abgelösten Gesetzes von 1917 vorgesehen. (27)  Im Amtsblatt der Italienischen Republik 299 vom 27.12.2006 veröffentlicht. (28)  Nach Angaben der italienischen Behörden macht die Hereinnahme von Einlagen über die privaten Girokonten ca. 70—75 % der gesamten Einlagen aus. (29)  Siehe Fußnote 2. (30)  Ab dem 1. Oktober 1995 richtet sich der Rendistato-Index nach dem durchschnittlichen Bruttoertrag der steuerpflichtigen BTP mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. (Quelle: Banca d’Italia — (Italienische Zentralbank)) (31)  Das prudentielle Modell für die Entwicklung der Einlagen deckt sich nicht unbedingt mit der vorausberechenbaren Entwicklung: Bei der Entwicklung nach dem prudentiellen Modell wird vorsichtshalber (mit einem Konfidenzintervall von 99 %) ein Mindestbestand an Einlagen in den nachfolgenden Jahren angenommen. Dazu wird die historische Entwicklung der Zuflüsse und Abflüsse (nach der VaR-Methode — (Value at Risk)) untersucht, bzw. man geht von der Hypothese aus, dass die Einlagen im Zeitraum von 10 Jahren erlöschen („lineares Modell“). Die vorausberechnete Entwicklung bringt hingegen eine Schätzung zu Ausdruck, wie sich die Einlagen unter verschiedenen makroökonomischen Szenarien und dem Einfluss der normalen Geschäftstätigkeit weiterentwickeln könnten. (32)  2006 beliefen sich die Einlagen auf Postgirokonten von Privatkunden mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltungen auf […] EUR, wovon […] auf Privatkunden und […] auf Geschäftskunden entfielen. (33)  In ihrem Schreiben vom 27. November 2007 erläutern die italienischen Behörden, dass nach dem Modell […] 2/3 der Einlagen auf Postgirokonten eine fast unbegrenzte Verweildauer aufweisen, während 1/3 Verweildauern zwischen 0 und 10 Jahren aufweist. Des Weiteren weisen sie in diesem Schreiben darauf hin, dass mit dem Modell bei 70 % der Einlagen eine fast unbegrenzte Verweildauer und bei den restlichen Einlagen eine Verweildauer zwischen 0 und 10 Jahren festgestellt wurde. Die Angaben zur Analyse […], die Italien der Kommission mit Schreiben vom 29. Februar 2008 ebenfalls bezogen auf das Modell […] übermittelt hat, zeigen, dass die PI über einen Einlagenumfang von fast unbegrenzter Verweildauer verfügt, der auf insgesamt […] der Gesamteinlagen geschätzt wird. (34)   „The average life is the period before the principal of a debt security (bond, debenture, note) is scheduled to be repaid“ (Quelle: BusinessDictionary.com, Website: http://www.businessdictionary.com/definition/average-life.html). (35)  Bzw. der gewogene Mittelwert von Kapital und Zinsen. (36)  In den Schreiben der italienischen Behörden werden die Begriffe „durata media“ und „durata“ häufig unterschiedslos verwendet, obwohl damit unterschiedliche Konzepte gemeint sind. Dies hat keinerlei Einfluss auf die in dieser Entscheidung vorgenommene Würdigung der Sachverhalte. (37)  Schreiben der italienischen Behörden vom 27. November 2007, Prot. Nr. A/39763. (38)  Vor dem 11.12.2003 und vor der Umwandlung der CDP in eine Aktiengesellschaft wurden von der PI hereingenommenen Einlagen auf Girokonten zum Teil an die CDP weitergeleitet. Nach Angaben der italienischen Behörden wurde vor allem aus buchhalterischen Gründen ein Teil der Einlagen auf ein Konto beim Schatzamt (das sog. „freie“ Konto) übertragen, während der restliche Teil auf drei weitere Konten der CDP mit „Einlagebindung“ übertragen wurde, von denen aus Darlehen zugunsten der kommunalen Verwaltungen bereitgestellt wurden. Die drei Konten bei der CDP mit „Einlagebindung“ wurden für das Darlehensgeschäft genutzt; auf dem Konto beim Schatzamt kamen die Mittel aus den Einlagen zusammen, die nicht für die Vergabe von Darlehen verwendet wurden, aber dennoch für die CDP zur Verfügung standen. Ab dem 11.12.2003 wurden sämtliche Einlagen auf den Konten mit Einlagebindung auf das Schatzamt übertragen — zusätzlich zu den Einlagen auf dem dort bereits bestehenden Girokonto. (39)  Das heißt, dass mindestens 90 % der beim Schatzamt eingelegten Gelder als stabile Komponente gelten können, während die restlichen 10 % zwar tendenziell auch nicht jederzeit abgezogen werden, aber unter Zugrundelegung vorsichtiger Annahmen als volatil einzustufen sind. (40)  Die italienischen Behörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Werte für den Spread, der auf den 6-Monats-Euribor angewandt werden müsste, Ende 2005 bei ca. 1 %, Ende 2006 bei ca. 0,4 % und Ende Oktober 2007 bei ca. 0,3 % liegen. (41)  Beide Strategien werden in Erwägungsgrund 208 Ziffer ii noch ausführlicher beschrieben. (42)  Das Model wird in dem Maße als automatisches Modell bezeichnet, in dem die Anlagen je nach den Marktparametern und den erwarteten Entwicklungen automatisch umgeschichtet werden. (43)  Siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsache C-372/97, Italien gegen Kommission, Slg. 2004, I-367, Randnr. 44. (44)  Bericht „The Evolution of the Regulatory Model for European Postal Services“ von WIK Consult, Juli 2005. (45)  Bericht „Main developments in the European Postal Sector“ von WIK Consult, Juli 2004. Vgl. Tabelle 5.1.6 „Geografische Verteilung und Geschäftsbereich der ‚Big Four‘ (1998 und vorherige Ausgaben, bis Juni 2004)“. (46)  Entscheidung 2002/782/EG vom 12.3.2002 (ABl. L 282 vom 19.10.2002, S. 29). (47)  Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-198/01, Technische Glaswerke Ilmenau GmbH, Slg. 2004, II-2727, Randnr. 97. (48)  Rückwirkend ab 2005. (49)  Ein privater Wirtschaftsteilnehmer würde nur die Einlagen berücksichtigen, über die er verfügen könnte. (50)  Die von der PI beim Staat eingelegten Gelder machen außerdem nur 2,8 % der gesamten staatlichen Anleihen per 31.12.2005 aus. (51)  Die in der Studie […] angewendete prudentielle Methode scheint durchaus üblich zu sein. (52)  Auch ohne eine formelle strukturierte Studie ist die Kommission der Ansicht, dass die PI und das Schatzamt Zugang zu ähnlichen Daten und Ergebnissen auf der Basis von historischen und vorausschauenden Daten zur Entwicklung der Postgirokonten gehabt hätten. (53)  Die prudentielle Entwicklung geht konservativ von einem Mindesteinlagenbestand in den nachfolgenden Jahren aus und analysiert die historische Entwicklung der Zuflüsse und Abflüsse („Value at Risk“ oder VaR-Methode) (54)  Die Kommission ist der Ansicht, dass ein privater Kreditnehmer eine derartige Bewertung insbesondere angesichts des in diesem Falle anstehenden Bruttobetrags vorgenommen hätte (siehe z. B. Erwägungsgrund 137, wo darauf hingewiesen wird, dass die Bank bei einigen Großkunden mit Girokonten eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines Roll-over bezogen auf den einzelnen Großkunden vornehmen könnte). (55)  Trotz der von Italien vorgebrachten Argumente besteht kein Grund, die Bewertung dieses Aspekts auf die Daten aus dem Zeitraum 2001—2006 zu beschränken. Auch wenn es einsichtig ist, dass die Einrichtung des Conto BancoPosta mit erheblichen Auswirkungen sowohl auf den Einlagenumfang auf den Girokonten als auch auf das Modell für die Finanzgeschäfte der PI verbunden war, hätte ein privater Kreditnehmer einen längeren Zeitraum zugrunde gelegt. (56)  Dieses zweite von […] vorgeschlagene Modell basiert auf einer noch konservativeren Anlagestrategie (Cut-off im […] Jahr mit einer Verteilung der Komponente mit quasi unbegrenzter Anlagedauer auf […] bis […] Jahre) und sieht eine mittlere Anlagedauer von […] oder […] Jahren (bei einer Macauley-Duration zwischen […] und […] Jahren) vor, je nachdem, ob nach der VaR-Methode oder dem linearen Modell vorgegangen wird. (57)  Mit der voraussichtlichen Entwicklung wird eine Schätzung darüber zum Ausdruck gebracht, wie sich der Einlagenumfang in Abhängigkeit von der Umsetzung vernünftiger makroökonomischer Szenarien und unter dem Einfluss der normalen Geschäftstätigkeit entwickeln könnte. Die voraussichtliche Entwicklung bildet eine Grundlage für die Festlegung der Haushaltsziele. (58)  Im „Rapport de gestion 2005“ der französischen Banque Postale heißt es dazu: „Les opérations de bilan liées à la gestion de la partie volatile des fonds CCP (comptes courants postaux) constituent un moindre enjeu en terme de PNB mais permettent de garantir la liquidité quotidienne. A l’actif, les fonds correspondants sont soit placés en titres de transaction ou de placement (ayant la note la meilleure attribuée par une agence de notation de renommée internationale), soit prêtés à très court terme sur le marché interbancaire (notamment au travers de prises en pensions livrées). Les prévisions du compte courant représentatif de la partie volatile sur un horizon de 3 mois, et sur un pas quotidien, permettent d’anticiper les variations importantes de liquidité et de déterminer les modalités de placement.“ (59)  Dies bedeutet, dass eine Overnight-Volatilität von 5 % in normalen Zeiten als Höchstwert betrachtet wird; eine derartige Größenordnung scheint vernünftig. (60)  Die Analyse […] geht von einer mittleren Anlagedauer des Portfolios der PI für 2007 von […] aus. (61)  In der Bilanz 2005 der PI heißt es: „ ‚Marktrisiko‘: bezieht sich auf die Aktiva, die nach den Vorstellungen des Unternehmens zum Verkauf bereit stehen. Bisher gibt es de facto keine Positionen, die ausschließlich zum Trading bestimmt sind.“ „Kreditrisiko: Unter ‚Kreditrisiko‘ versteht man das Risiko des Ausfalls von Kontrahenten, gegenüber denen Forderungen bestehen. Da die Postgruppe nicht befugt ist, Anlageoperationen vorzunehmen, ist das Risiko allein auf die Anlageinstrumente beschränkt, die sich im Portfolio befinden (Emittentenrisiko).“ (62)  BIZ (2003), „Principles for the Management and Supervision of Interest Rate Risk“, BCBS, September, S. 6—8, (http://www.bis.org/publ/bcbs102.pdf?noframes = 1), BIZ (2006), „The Management of Liquidity Risk in Financial Groups“, BCBS, Mai. (http://www.bis.org/publ/joint16.pdf?noframes = 1), BIZ (2008), „Liquidity Risk: Management and Supervisory Challenges“, BCBS, Februar (http://www.bis.org/publ/bcbs136.pdf?noframes=) BCBS, Februar, IIF (2007), „Principles of Liquidity Risk Management“, März, Anhang 1. (63)  In der Bilanz der PI von 2005 heißt es dazu: „Zinsrisiko und Auswirkungen auf die Finanzströme und die Hedging-Politik: besteht bei den Finanzpositionen, die zu variablen Zinssätzen verzinst werden. Das Unternehmen hat die Möglichkeit von Zinssicherungsgeschäften (Hedging), wozu Derivate eingesetzt werden, die auf ein bestimmtes Rating beschränkt sind und bei denen ein bestimmtes Konzentrationsniveau und Höchstbeträge zu beachten sind.“ (64)  Siehe auch das Schreiben von […] vom 13.2.2006. (65)  In der Bilanz der PI heißt es dazu: „Unter ‚Liquiditätsrisiko‘ versteht man das Risiko, dass Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Mittel auftreten, die erforderlich sind, um den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben. Das Liquiditätsrisiko kann auch aus der Unfähigkeit herrühren, Finanzinstrumente schnell genug zu einem Wert in der Nähe des Fair Value verkaufen zu können, oder aus der Notwendigkeit, Mittel zu inkongruenten Zinssätzen beschaffen zu müssen. Es handelt sich hier jedoch um ein zu vernachlässigendes Risiko, da die Anlagedauer der Einlagen weitestgehend mit der Verfügbarkeit der Finanzierungsquellen übereinstimmt.“ (66)  Vgl. „Sound Practices for Managing Liquidity in Banking Organizations“ — Basel Committee on Banking Supervision, Basel — Februar 2000. (67)  Wie in der Vereinbarung werden die Zinssätze für den unterstellten privaten Kreditnehmer unter Zugrundelegung von Parametern mit variablem Zinssatz (bei einer Aktualisierung alle 2 Wochen) errechnet. (68)  Heute hat sich die Zinskurve aufgrund der Entwicklung der kurzfristigen und der langfristigen Zinssätze umgekehrt; dies war aber in der Zeit von 2005—2006 zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorhersehbar. (69)  Eine ausführlichere Darstellung der von Italien vorgebrachten Bemerkungen befindet sich in Abschnitt 6. (70)  Ab 1997 lagen die Zinssätze der CCT (Certificati di Credito del Tesoro) mit Ausnahme der Jahre 1997 und 1998 unter dem Zinsniveau der BTP mit Fälligkeit nach 5 und nach 10 Jahren. (71)  Die CCT sind Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung und einer Laufzeit von 7 Jahren. Die Zinsen werden im Wege von Kupons halbjährlich ausgezahlt und richten sich nach der Rendite der 6-Monats-BOT. (72)  Die Argumente Italiens bezüglich der Tatsache, dass sich die Renditen von festverzinslichen Portfolios in der Tendenz über einen signifikanten Zeitraum (10 Jahre) an die mit variabler Verzinsung anpassen, und die daraus resultierende Notwendigkeit, für die Analyse einen Zeitraum von 10 Jahren zugrunde zu legen, werden im Kapitel „Aktive Anlagestrategie vom Typ Trading system“ analysiert und in Frage gestellt. (73)  In der Bilanz 2006 der PI wird dazu ausgeführt, dass das Marktrisiko bei den aktiven Finanzposten besteht, die in den Programmen des Unternehmens für den Verkauf bereit stehen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bilanz war fast die Gesamtheit dieser Bilanzposten Finanzinstrumenten zugeordnet, die von der Tochtergesellschaft Poste Vita SpA im Rahmen einer gesonderten Vermögensverwaltung (Geschäftsbereich I) gehalten wurden. (74)  Die Finanzintermediäre scheinen sich in ihren Schreiben ebenfalls auf eine Bruttorendite zu beziehen (siehe Schreiben von […] vom 4.10.2006). (75)  Die Kommission ist der Ansicht, dass weder nach der Methode des privaten Kreditnehmers noch nach der Vereinbarung erhebliche Transaktionskosten anfallen. (76)  Dabei hat die Kommission festgestellt, dass andere Produkte von Poste Vita SpA im Rahmen gesonderter Investments wie Posta Pensione und Dinamica vom Tätigkeitsumfang nicht mit Posta Valore und Posta Più vergleichbar sind. Während sich das gesamte gesonderte Investment im Fall von Dinamica auf ca. 120 Mio. EUR beläuft, übersteigt der gesonderte Geschäftsbereich Posta Più die Summe von 6,5 Mrd. EUR. Siehe auch die Schreiben von […]. (77)   Quelle: Website von PI. (78)  Die Zinssatzdifferenz wäre noch geringer, wenn die Risiken von Versicherungsprodukten (Marktrisiko und Liquiditätsrisiko) in angemessener Weise berücksichtigt würden. (79)  Sache C 49/2006, Poste Italiane — Vergütung des Vertriebs von Postanleihen. (80)  Außerdem hat Italien die Berechnungsmethode, mit der man zu der angenommenen Rendite von 4,4 % für 2005 gelangt ist, nicht erläutert, noch hat […] ausführlich dargelegt, wie die unterstellte Rendite von 4,45 % für den Zeitraum 2004—2005 errechnet wurde. (81)  Efiposte, eine Tochter der La-Poste-Gruppe, hat den Auftrag, die Mittel anzulegen, die auf den Comptes Chèques Posteaux (Girokonten) anfallen, und verfügte 2005 im Wege der „dépôts à terme contractuellement irrévocables“ über stabile Mittel von La Poste (siehe Abschnitte 4—5 „Liquiditätsrisiko“ im Rapport de gestion 2005 von La Banque postale/Efiposte). Die Verteilung des Risikos auf La Poste und Efiposte als Teil ein und derselben Gruppe ist nicht zu vergleichen mit der Verteilung auf die PI und das Schatzamt. (82)  In diesem Zusammenhang wird in der Analyse […] darauf hingewiesen, dass die betreffende Methode „compares the current level of yields and the steepness of the yield curve relative to recent history and indicates trades based on expectations of yield level and curve steepness mean reversion. For instance, the trading strategy essentially says that if yields are high then expect them to fall and position the investment portfolio with a longer duration than the benchmark.“ (83)  Die Ex-ante- und die Ex-post-Renditen bewegen sich nämlich häufig in entgegengesetzte Richtung. Dies liegt im Fall von Null-Koupon-Anleihen klar auf der Hand. Wenn die erwartete Rendite steigt (z. B. aufgrund einer Zunahme der Risikoscheu der Anleger), sinkt der Preis für Null-Koupon-Anleihen und führt unmittelbar zu einer Einbuße/einem Verlust beim Kapitalwert. Dieser niedrigere Wert tendiert danach durch eine höhere erwartete Rendite gegen den Nominalwert und umgekehrt. (84)  Außerdem wird daran erinnert, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Mechanismus keine Kapitalwertzuwächse/-verluste berücksichtigen kann, da er mit variablen Parametern indexiert ist. (85)  Dennoch war beiden Seiten seinerzeit bekannt, dass die Zinssätze der CCT ab 1997 niedriger als die der BTP mit 5- und 10-jähriger Laufzeit waren, mit Ausnahme der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.