Europäische Union

2009/178/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3492) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0178. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nsbesondere wegen der ihr zugrunde liegenden festverzinslichen Instrumente irrelevant — und wahrscheinlich zu hoch veranschlagt (72). iv) Schließlich wird in der Analyse […] und in den Schreiben der Finanzintermediäre ein Vergleich zwischen Instrumenten vorgenommen, die sich durch unterschiedliche Risikoniveaus auszeichnen. So ist die PI z. B. wie vorstehend bereits erläutert (siehe Abschnitt 7.4.2) bei ihren im Rahmen der Vereinbarung beim Schatzamt eingelegten Geldern keinem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Wenn sie jedoch Anlagen unter normalen Bedingungen vornimmt, müsste sie ein solches Risiko tragen. Desgleichen sind auch Anlagen in Versicherungsprodukte einem Marktrisiko (73) ausgesetzt, während dieses Risiko im Falle der Einlage beim Schatzamt/privaten Kreditnehmer wenig relevant ist. Diese Risikoaspekte wurden in den Schreiben an die PI weder deutlich angesprochen noch quantifiziert. (189) Daher kommt die Kommission weder aufgrund der Schreiben der Finanzintermediäre noch aufgrund der Analyse die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass die PI wegen der Einlageverpflichtung benachteiligt war. 7.4.3.3.   Vergleich mit Versicherungsprodukten (190) Auch unter Berücksichtigung der Einlageverpflichtung teilt die Kommission nicht die Ansicht der italienischen Behörden, wonach die Versicherungspolicen des Geschäftsbereichs I, die von Poste Vita SpA vermarktet werden, mit den Girokonten vergleichbare Produkte sind, weil es sich um völlig andere Mittel handelt: — Versicherungspolicen beispielsweise sind Kapitalisierungsprodukte, während die Postgirokonten hauptsächlich der telefonisch, elektronisch oder per Bareinzahlung am Schalter vorgenommenen Überweisung von Geld dienen. Außerdem können die Kunden im Allgemeinen ihre Girokonten nicht durch andere Bankprodukte ersetzen. — Die Rendite von Versicherungspolicen ist deutlich höher als die von Einlagen auf Postgirokonten. — Erträge aus Versicherungspolicen können anders besteuert werden als auf Postgirokonten angefallene Zinsen. (191) Folglich ist es für die hier vorgenommene Analyse irrelevant, die Verzinsung aufgrund der Vereinbarung mit den beim Portfoliomanagement von Versicherungsprodukten erzielten Zinsen zu vergleichen. (192) Dennoch hat die Kommission, obwohl es nicht unbedingt erforderlich wäre, einen Vergleich zwischen der unter Anwendung der Vereinbarung erzielten Rendite mit der mittleren Rendite im Bereich Posta Più vorgenommen, einem Versicherungsprodukt, das im Rahmen einer gesonderten Vermögensverwaltung (Geschäftsbereich I) von Poste Vita SpA angeboten wird, und das die italienischen Behörden als alternative Anlagemöglichkeit für die PI für den Fall genannt hatten, dass die Einlageverpflichtung nicht bestünde. (193) Die von Italien für Posta Più genannte Bruttorendite (vor Abzug der Verwaltungskosten) (74) kann nicht als gleichwertig mit der Rendite betrachtet werden, die ohne die Einlageverpflichtung von der PI auf dem Markt erzielt werden könnte. Die Kommission ist der Ansicht, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Zinssatz eher einem Nettozinssatz entspricht, da es sich um den Satz handelt, der dem Anleger unter Abzug der Verwaltungskosten angeboten wird (75). (194) Bei ihrer Untersuchung und einer jährlichen Überprüfung hat die Kommission mittlere Werte zugrunde gelegt, um z. B. übertriebene Auswirkungen der Volatilitätseffekte der Zinssätze zu vermeiden. (195) Die Kommission hat die im Rahmen der Vereinbarung für 2005—2007 angewendeten Zinssätze mit den Nettorenditen der Versicherungsprodukte von Poste Vita SpA im Zusammenhang mit dem gesonderten Portfoliomanagement des Geschäftsbereichs I (Posta Più und Posta Valore (76) verglichen. Tabelle 8 (%)   Nettorendite Posta Più (77) Nettorendite Posta Valore (77) Vereinbarung Zinssatz privater Kreditnehmer 31.12.2005 3,00 3,08 3,90 2,81 31.12.2006 2,80 2,63 4,25 3,60 31.12.2007 2,71 2,46 4,70 4,23 Mittelwert 2,8 2,7 4,3 3,5 (196) Die Zinssätze im Rahmen der Vereinbarung sind deutlich höher als die Nettorendite von Posta Più, ein Investment, das von Italien als alternatives Anlageprodukt für den Fall genannt wurde, dass die PI nicht den Verpflichtungen der Vereinbarung unterläge. (197) Die Kommission stellt fest, dass die in der Vereinbarung festgelegten Zinsen auch höher sind als die Nettorenditen von Posta Valore. (198) Der Unterschied wäre noch größer, wenn dabei die Risiken (Markt- und Liquiditätsrisiko) angemessen berücksichtigt würden. (199) Abschließend lässt sich feststellen, dass mit dem Vergleich zwischen der Rendite aufgrund der Anwendung der Parameter der Vereinbarung und der Rendite aus Anlagen in Versicherungsprodukte nicht nachgewiesen werden kann, dass die Vereinbarung der PI keinen Vorteil verschafft. Für 2005 ergaben sich mit der Anwendung der Methode des privaten Kreditnehmers ähnliche Renditen wie bei Anlagen in die Versicherungsinstrumente Posta Più und Posta Valore (78), weshalb sie an der globalen Bewertung der Kommission hinsichtlich der Aussagekraft der Methode des privaten Kreditgebers nichts ändern. Im Durchschnitt waren die mit der Methode des privaten Kreditnehmers errechneten Renditen in der Zeit von 2005—2007 durchaus vergleichbar mit denen von Posta Più und Posta Valore. 7.4.3.4.   Alternative Anlagestrategien (200) Aus der Analyse […] geht hervor, dass die Einlageverpflichtung Opportunitätskosten verursacht, die der PI insbesondere dadurch entstehen, dass es ihr verwehrt ist, ihre Anlagen je nach Kreditrisiko zu diversifizieren. So weisen Wertpapiere von europäischen Finanz- und Industrieunternehmen mit einem Rating von AA eine höhere Rendite als Staatspapiere auf (von mindestens 60 Bp bis höchstens 150 Bp). (201) Zunächst ist erstens in diesem Zusammenhang festzustellen, dass Italien in einem anderen Fall von staatlichen Beihilfen im Zusammenhang mit der PI (79) darauf hingewiesen hat, dass die Differenz im Pricing bei unterschiedlichen Emittenten (Staat, Finanzinstitute, Banken oder Corporate) äußerst gering ist (die Differenz beim COST of funding zwischen den beiden Extremfällen von Emittenten — Sovereign und Corporate — bei gleichem Rating beträgt ca. 5—6 Bp, während sie zwischen Finanzinstituten und Corporates bei 2—3 Bp liegen dürfte). (202) Zweitens wird in der Analyse selbst anerkannt, dass nach Kreditrisiko diversifizierte Anlagestrategien mit einem höheren Kreditrisiko einhergehen würden als Anlagen in Staatspapiere oder Spareinlagen. In der Analyse […] wird dieses größere Risiko jedoch nicht quantifiziert. (203) Drittens ist die Kommission trotz der ermittelten Angaben zu den Spreads zwischen den Papieren des Sovereign-, Finanz- und Corparate-Sektors (bei einem AA-Rating) der Ansicht, dass diese Anlagen auch anderen Risiken ausgesetzt sind, die im Fall der Einlage beim Schatzamt aufgrund der Vereinbarung nicht gegeben sind. So trägt die PI z. B. nicht das Liquiditätsrisiko der beim Schatzamt eingelegten Guthaben, das in voller Höhe vom Schatzamt selbst getragen wird. Dies geht aber aus der Analyse […] nicht hervor, obwohl es für die Bewertung dieses Falls relevant ist. (204) Folglich kann die Analyse mit dem kurzen Verweis auf eine theoretische Anlagestrategie nicht nachweisen, dass die PI — insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis Risiko/Rendite — keinen Vorteil aus der Vereinbarung gezogen hat. 7.4.3.5.   Aktive Anlagestrategien Vergleich mit dem französischen Postdienstebetreiber La Poste (205) Zum Vergleich mit den von Efiposte, der Finanzgesellschaft des französischen Postdienstebetreibers La Poste, 2005 erzielten Renditen merkt die Kommission Folgendes an: — Um ermitteln zu können, ob einem Unternehmen ein Vorteil erwachsen ist, nimmt die Kommission grundsätzlich keine Vergleiche zwischen Fällen vor, die sich auf unterschiedliche Mitgliedstaaten beziehen. — Die angenommene Dauer der Anlagen von Efiposte über 5 Jahre wird im jährlichen Rapport de gestion von La Poste/Efiposte nicht eindeutig bestätigt (80). — Die Anlagen von Efiposte scheinen andere Risikoprofile aufzuweisen als die der PI. So hat Efiposte im Gegensatz zu der PI das Liquiditätsrisiko zu tragen (81). — Der Vergleich mit Efiposte bezieht sich lediglich auf ein Jahr. Es handelt sich dabei um einen zu kurzen zeitlichen Rahmen, um daraus Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall ziehen zu können. Außerdem erstreckt sich der Vergleich in der Analyse […] auf den Zeitraum 2004—2005, und stimmt daher nicht mit dem Bezugszeitraum der Vereinbarung überein. (206) Jeder einzelne der vorstehend aufgeführten Punkte lässt bereits die Schlussfolgerung zu, dass der von Italien vorgenommene Vergleich nicht schlüssig ist. Aktive Anlagestrategie vom Typ Trading system (207) Italien ist der Ansicht, dass aktive Anlagestrategien vom Typ Trading system, die auf Anlagen in Staatspapiere ausgerichtet sind, deutlich höhere Renditen erbringen, als sie auf dem Markt für Festgeldanlagen oder Schuldverschreibungen zu erzielen sind. (208) Die Kommission bestreitet nicht, dass sich mit bestimmten aktiven Anlagestrategien theoretisch höhere Renditen als mit anderen Anlageformen erzielen lassen, ist aber dennoch der Auffassung, dass sich aus der Analyse […] aus folgenden Gründen keine relevanten Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall ableiten lassen: i) Grundsätzlich wird in der Analyse […] anerkannt, dass die Wirkung eingeschränkter Möglichkeiten eines aktiven Portfoliomanagements schwierig zu veranschlagen ist. ii) Wie in Erwägungsgrund 85 angegeben, wird in der Analyse ein Vergleich zwischen einer Referenzanlage (Benchmark), die sich aus BTP mit 10-jähriger Laufzeit (60 %) und aus BOT mit 3-monatiger Laufzeit (40 %) zusammensetzt, und einem aktiven Portfoliomanagement vom Typ Trading system auf der Grundlage der Long term signaling Methode (auch Tactical portfolio genannt) (82) vorgenommen. Die Messung der Performance bezieht sich auf das Benchmark-Portfolio. Beide Portfolios bestehen aus festverzinslichen Wertpapieren. In diesem Zusammenhang weist Italien darauf hin, dass die Portfolios mit variablem Zinssatz (wie das der Vereinbarung) innerhalb von 10 Jahren mit Portfolios mit festem Zinssatz (wie das Benchmark-Portfolio von […]) vergleichbar werden, und zwar aufgrund des Ausgleichs des Kapitalwertverlusts durch die höhere Rendite. Über 10 Jahre gerechnet stimmt die Gesamtrendite eines variabel verzinsten Portfolios mit der eines festverzinslichen Portfolios im Wesentlichen überein. Darüber hinaus ist es nach italienischer Auffassung bei einem Vergleich der von der Vereinbarung vorgegebenen Vergütung mit der aus einem aktiven Portfoliomanagement erzielten Vergütung notwendig, einen signifikanten Zeitraum — 10 Jahre — zugrunde zu legen, der zumindest einen vollständigen Konjunkturzyklus umfasst. Der Zeitraum 2005—2007 (erstes Halbjahr) war durch stetig steigende Zinssätze gekennzeichnet, weshalb die in festverzinsliche Wertpapiere investierten Portfolios wie die von […] (Benchmark und Tactical strategy) Kapitalwertverluste aufwiesen, wodurch sich die Gesamtperformance in diesem Zeitraum verringert hat. Die Kommission teilt jedoch weder die von den italienischen Behörden dargelegte Methodik noch die Schlussfolgerungen, und zwar aus folgenden Gründen: — Im Rahmen der Würdigung der Maßnahme unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfe muss die Prüfung der Begünstigung durch die Vereinbarung ex ante und anhand der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorliegenden Informationen (Februar 2006) vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung für die Jahre 2005—2008 hätte kein privater Kreditnehmer die historische Zeitreihe der Zinssätze aus der Zeit von 1997—2007 geprüft. Wirtschaftlich betrachtet nimmt […] eine Ex-post-Analyse (allerdings anhand der Finanzindikatoren der Jahre 1997—2007) vor. Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen sind jedoch nicht miteinander vergleichbar (83). Zunächst ist die Zuverlässigkeit der kurzfristigen Voraussagen zu den Kapitalwertzuwächsen oder -verlusten eher schwach. Darüber hinaus hat sich immer wieder bestätigt, wie schwierig es für einen Anleger ist, systematisch Ergebnisse über dem Marktdurchschnitt zu erzielen. Entsprechend schwierig ist daher ex ante die Behauptung, dass die PI in der Lage gewesen wäre, auch kurzfristig außergewöhnliche Ergebnisse zu erzielen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Kapitalwertzuwächse und -verluste hier nicht maßgeblich sind, sondern man sich vielmehr auf die ex ante erwarteten Renditen konzentrieren sollte (Zinskomponente an der Gesamtrendite) (84). — Auch wenn man die jährliche durchschnittliche Rendite über einen Zeithorizont von 10 Jahren zum Zwecke eines aussagekräftigen Vergleichs zwischen unterschiedlichen Anlageformen untersuchen würde (wie es die italienischen Behörden für angebracht halten), müsste der Vergleich dennoch zwischen den erwarteten Renditen der alternativen Anlagemöglichkeiten bestehen, die in der Zeit der Anwendung der Vereinbarung bestanden (siehe dazu auch nachstehend Ziffer iii). — Würde man wie von Italien befürwortet auch die ex post erzielten Kapitalwertzuwächse oder Verluste mit berücksichtigen, müsste man zwangsläufig auch die mit diesen Kapitalwertgewinnen und -verlusten verbundenen Risiken berücksichtigen. In dem Vergleich zwischen den Renditen unterschiedlicher Anlagen kann das Risiko nicht von der Rendite abgekoppelt werden. Wie aber nachstehend noch verdeutlicht wird (siehe Ziffer iii), ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Performance unter dem Aspekt des Verhältnisses von Risiko zu Rendite bei einer aktiven Anlagestrategie ähnlich ausfällt wie bei Anwendung der Vereinbarung. — Portfolios vom Typ Benchmark und Tactical strategy klammern das Liquiditätsrisiko aus. Im vorliegenden Fall hat der Kreditnehmer (und nicht die PI) das gesamte Liquiditätsrisiko zu tragen. Genauer gesagt muss der Kreditnehmer, d. h. der Staat für den Fall, dass die Kontoinhaber sämtliche Einlagen zurückziehen, der PI die Mittel bereitstellen, die diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigt; in diesem Fall wäre die PI folglich nicht verpflichtet, selbst für eine Form der Refinanzierung zu höheren Zinsen oder unter Kapitalwerteinbußen zu sorgen. — Nach Ansicht Italiens konnten die Beteiligten (die PI und das Schatzamt) nicht wissen, wie sich in Zukunft die Zinskurve entwickeln würde (85). So bezeichnet Italien die im Wege der Vereinbarung gewählte Einlageform als eine rationelle Entscheidung. Folglich kann sich auch die Kommission dieser Ansicht anschließen, dass die Wahl der parameterbasierten Anlageform für beide Seiten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung und aufgrund der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen eine rationelle Entscheidung war. Durch die Wahl variabler Parameter haben sich beide Seiten vor dem Risiko von Kapitalwertverlusten geschützt. Die Wahl der in der Vereinbarung verwendeten Parameter ergab sich nicht aus einer wie auch immer gearteten rechtlichen Verpflichtung. Außerdem sieht die Vereinbarung für beide Seiten die Möglichkeit einer Aufkündigung des Vertrags vor, wenn die Marktbedingungen die Kohärenz mit dem Vergütungsmechanismus der Einlagen nicht mehr gewährleisten. Dies wird auch von Italien nicht abgestritten. Diese Klauseln sind in die Vereinbarung aufgenommen worden, um beide Seiten vor dem Risiko zu schützen, dass auch während des 3-Jahres-Zeitraums besondere Marktbedingungen eintreten oder die Einlagen selbst sich so verändern könnten, dass dadurch der Verzinsungsmechanismus grundlegend verändert wird. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass für den Fall, dass sich die Wahl variabler Parameter nicht als zweckmäßig erwiesen hätte, die Möglichkeit bestanden hätte, Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen. Dieser Fall ist jedoch nicht eingetreten. Aufgrund der vorstehenden Argumentation ist die Kommission daher der Auffassung, dass es aus methodologischer Sicht nicht richtig ist, die Analyse […] auf Portfolios anzuwenden, die aus festverzinslichen Wertpapieren bestehen. Jedes einzelne der vorstehend aufgeführten Argumente lässt nach Ansicht der Kommission bereits die Feststellung zu, dass die Schlussfolgerungen der Analyse […] zu aktiven Anlagestrategien nicht den Nachweis erbringen, dass die von der PI aufgrund der Vereinbarung erhaltene Verzinsung den marktüblichen Bedingungen entsprach. iii) In Ergänzung des Punktes ii sei Folgendes hinzugefügt: Würde die Kommission die Analyse […] akzeptieren, (was nicht der Fall ist), so ergäbe das Modell für die letzten 10 Jahre folgende Ergebnisse: Tabelle 9 (1997—2007) Cash return Vereinbarung Gesamtrendite Benchmark Gesamtrendite Tactical strategy Durchschnittliche Rendite 3,30  % 5,15  % (86) 5,02  % 6,78  % Volatilität der Rendite 0,32  % 0,33  % 2,16  % 2,42  % Sharpe-Index   146,74 0,93 1,66 Abbildung 3 Aus Tabelle 9 geht hervor, dass das Modell Tactical strategy eine deutlich höhere Performance aufweist (176 Bp) als das Benchmark-Modell, obwohl das Risiko nur geringfügig größer ist. Nach Ansicht Italiens bestätigt dies, dass sich eine aktive Anlagestrategie als wirkungsvoller als das Benchmark-Portfolio erweisen kann. Dennoch sei daran erinnert, dass das Benchmark-Portfolio nicht mit dem aufgrund der Vereinbarung beim Schatzamt eingelegten Portfolio übereinstimmt. Es weist nämlich ein völlig anderes Risikoprofil auf. Der Sharpe-Index (87) der Portfolios vom Typ Benchmark und Trading strategy ist deutlich höher als der der Vereinbarung. Dies überrascht auch nicht, da die gegenüber dem parameterbasierten Portfolio beim Portfolio vom Typ Benchmark und Trading strategy erzielten höheren Renditen auf Kosten einer deutlich größeren Volatilität dieser Renditen erzielt werden. Außerdem klammern die Portfolios vom Typ Benchmark und Tactical strategy das Liquiditätsrisiko ungerechtfertigterweise aus. iv) Bezogen auf die Zeit der Anwendung der Vereinbarung sind die jährlichen Renditen der beim Schatzamt eingelegten Guthaben (und die mit der Methode des privaten Kreditnehmers ermittelten Renditen) höher als die, die mit der aktiven Anlagestrategie von […] errechnet wurden. Tabelle 10 (in %)   Gesamtrendite Trading strategy (88) Zinskomponente Trading strategy (89) Vereinbarung Privater Kreditnehmer 2005 2,78 2,18 3,90 2,81 2006 1,78 3,88 4,25 3,60 2007 3,58 3,88 4,70 4,23 Durchschnitt 2,71 3,31 4,28 3,55 v) Die durchschnittliche Anlagedauer des Portfolios der PI im Jahr 2007, dem ersten Jahr einer echten aktiven Anlagestrategie der PI, beträgt […] Jahre und die dabei erzielte Rendite 5,13 %, die sich folgendermaßen zusammensetzt: 4,13 % Rendite des Portfolios und 1 % impliziter Kapitalwertzuwachs. Die Kommission erinnert jedoch daran, dass die Kapitalwertgewinne und -verluste in einer Ex-ante-Analyse nicht mit berücksichtigt werden dürfen. Folglich können keine aussagekräftigen Vergleiche zwischen den Gesamterträgen des Portfolios von Typ Benchmark und Tactical strategy einerseits und dem der Vereinbarung andererseits vorgenommen werden. Will man einen solchen Vergleich jedoch trotzdem anstellen, so lag die Rendite bei einer aktiven Anlagestrategie 2007 bei 4,13 % (fest, ohne Kapitalwertzuwächse und soweit bekannt ohne Transaktionskosten) und war damit niedriger als die Rendite von 4,70 % im Rahmen der Vereinbarung. Die Berechnung nach der Methode des privaten Kreditnehmers ergab eine Rendite von 4,23 %. Außerdem sind die Renditen aufgrund der Anwendung der Methode des privaten Kreditnehmers für 2005 und im Durchschnitt auch in der Zeit von 2005—2007 vergleichbar mit denen, die mit der Trading strategy erzielt werden. vi) Die Kommission stellt fest, dass in der Analyse […] auch mögliche Anlagestrategien für 2008 analysiert werden. Diese Szenarien sind jedoch für die vorliegende Entscheidung nicht maßgeblich, da sie sich auf Sachverhalte beziehen, die zum Zeitpunkt der Aushandlung und des Abschlusses der Vereinbarung nicht bekannt waren. vii) Italien führt an, dass die Vereinbarung mit einem höheren Risiko eines Refixing (90) als das Portfolio vom Typ Benchmark und Tactical strategy verbunden ist. Wenn aber zutrifft, dass die mittlere Rendite eines festverzinslichen Wertpapiers mit einer Laufzeit von 10 Jahren über einen Zeitraum von 10 Jahren ex ante bekannt ist, hängt die Argumentation Italiens ganz entscheidend von der Übereinstimmung des Zeithorizonts des Investments mit der Anlagedauer des Portfolios ab. Außerdem setzen sich die Portfolios vom Typ Benchmark und Tactical strategy aus einem Korb von festverzinslichen Papieren unterschiedlicher Laufzeit zusammen. Dies bedeutet, dass auch hier ein erhebliches Risiko eines Refixing besteht. (209) Abschließend lässt sich feststellen, dass die Renditen, die die PI theoretisch nach der Analyse […] im Wege einer aktiven Anlagestrategie hätte erzielen können, nicht mit den Renditen der Vereinbarung (und auch nicht mit der Rendite aufgrund der Anwendung der Methode des privaten Kreditnehmers) vergleichbar sind, da die zugrunde liegenden Finanzinstrumente ganz anders beschaffen sind. Insbesondere weisen die verschiedenen Anlageformen ein deutlich unterschiedliches Risikoprofil auf. Außerdem ist eine Analyse anhand von ex post verfügbaren Daten (Daten, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung unbekannt waren) unter dem Aspekt der Bewertung von staatlichen Beihilfen nicht korrekt. Folglich ist die Kommission der Ansicht, dass das Modell einer aktiven Anlagestrategie gemäß der Analyse […] nicht den Schluss zulässt, dass die PI durch die Einlageverpflichtung benachteiligt war. Im Gegenteil, in der Zeit des Bestehens der Vereinbarung von 2005—2007 wird deutlich, das eine aktive Anlagestrategie der Mittel niedrigere Renditen erbracht hätte, als sie nach der Vereinbarung und auch nach der Anwendung der Methode des privaten Kreditnehmers erzielt wurden. Vergleich zwischen vermeintlich vergleichbaren Wirtschaftsteilnehmern Vergleich der Zinsmarge der PI mit der der privaten Geschäftsbanken (210) Aus der Analyse […] geht hervor, dass die Zinsmarge der PI in den Jahren 2005 und 2006 niedriger als die durchschnittliche Zinsmarge war, die die italienischen privaten Geschäftsbanken erzielt haben. (211) In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission noch einmal an ihre Aussagen in ihrem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens: „Bei der Bewertung der Frage, ob ein Vorteil für die PI/Bancoposta vorliegt, sind vor allem auch die Elemente zu untersuchen, aus denen sich die Zinsmarge für die PI in Form der Differenz zwischen dem Kredit- und dem Einlagezinssatz zusammensetzt. Die Kommission weist darauf hin, dass eine marktübliche Zinsmarge unter Umständen auch Beihilfeelemente umfassen kann, insbesondere dann, wenn der Kredit- und der Einlagezins vom Markt abweichen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht festzustellen. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass der Einlagezinssatz, der auf die Guthaben auf den Girokonten der Endverbraucher gewährt wird, keine staatliche Beihilfe zugunsten der PI/Bancoposta darstellt. So ist die Festsetzung dieses Zinssatzes nicht mit der Übertragung von staatlichen Mitteln auf die PI/Bancoposta verbunden. Darüber hinaus erweisen sich die im Bezugszeitraum angewandten Zinssätze als marktüblich, wenn man sie mit den Zinssätzen vergleicht, die die Banken auf vergleichbare Einlagen gewährten. Und schließlich handelt es sich bei den Empfängern der Einlagezinsen um natürliche Personen. Daher kommt die Kommission in dieser Phase der Untersuchung anhand der Analyse der positiven Marge der PI zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall der Vorteil nur aus dem Kreditzinssatz erwachsen kann. Der vom Staat gewährte Kreditzinssatz verschafft einen wirtschaftlichen Vorteil, wenn er höher ist als der Zinssatz, den die PI/Bancoposta unter Marktbedingungen für die eingelegten Gelder angesichts ihrer Art und ihres Umfangs von einem privaten Kreditnehmer erhalten hätte.“ (212) Aufgrund des

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.