Europäische Union

2009/178/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3492) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0178. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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I nach dem italienischen Haushaltsgesetz und der Vereinbarung zu gewährenden Zinserträge nach Marktparametern richten. Mit diesen Zinsen wird der PI keinerlei Vorteil verschafft. 6.1.   Schwankungen der Einlagen auf Postgirokonten (49) Italien erklärt, dass die Entwicklung der auf Postgirokonten gehaltenen Einlagen erst ab 2001 mit der des Bankensystems verglichen werden kann, da in diesem Jahr das neue Produkt in Form des Conto BancoPosta eingeführt wurde. Bis 2001 konnte man das Postgirokonto für Privatkunden (Retail) nicht als Ersatzkonto für die Bankgirokonten betrachten, da die damit verknüpften Dienste unzureichend waren (z. B. keine Kreditkarten oder Zahlkarten) und dieses Postgirokonto im Wesentlichen von öffentlichen Behörden und von Unternehmen mit umfangreicher Fakturierungstätigkeit (z. B. die italienischen Versorgungsunternehmen — Utilities) genutzt wurde. Nach Ansicht Italiens erklären sich die Wachstumsraten der Sichteinlagen auf Postgirokonten ab 2001 durch die Neuauflage dieses Instruments. (50) Vor 2001 wurde die Entwicklung der Einlagen — wie der Ende der 90er Jahre (insbesondere von 1996—1997) zu verzeichnende deutliche Rückgang — durch das Gesetz Nr. 662 vom 23. Dezember 1996 bestimmt, in dem die Schließung der vom Schatzamt für die Auszahlung der staatlichen Renten genutzten Konten verfügt wurde, was zur Folge hatte, dass zum 1. Januar 1997 ca. 11 Mrd. EUR weniger über diese Konten abgewickelt wurden. In der Zeit von 1997 bis 1999 haben eine Reihe heterogener Faktoren zu einem weiteren Rückgang dieser Einlagen beigetragen. Nach Darstellung der italienischen Behörden lassen sich die Ursachen für diese Schwankungen nur schwer rekonstruieren, da auch die besonderen Auflagen für die PI (damals öffentliche wirtschaftliche Einrichtung — Ente pubblico economico) und exogene politische Faktoren mit berücksichtigt werden müssten. Erst nach der Umwandlung der PI in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1998 setzte wieder eine deutlich regelmäßigere und konstante Entwicklung der Einlagen ein. 6.2.   Die Vereinbarung (51) Nach Angaben der italienischen Behörden haben die PI und das Schatzamt — im Wege des Abschlusses der Vereinbarung — ein langfristiges Instrument transparent geregelt. Die Vereinbarung ist nicht auf unbestimmte Zeit angelegt, sondern hat eine Laufzeit von drei Jahren. Außerdem sieht sie für beide Seiten die Möglichkeit zum Ausstieg vor, falls die Kohärenz mit dem Mechanismus zur Ermittlung der Verzinsung der Einlagen aufgrund der Marktbedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann. Diese Klauseln sind zum Schutz beider Seiten für den Fall aufgenommen worden, dass während des Dreijahreszeitraums außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit der Marktentwicklung oder dem Einlagengeschäft auftreten, die eine Änderung des Vergütungsmechanismus erfordern. (52) Nach Auffassung der italienischen Behörden hat man sich, wie in der Vereinbarung vorgesehen, für einen variablen Parameter entschieden, da dies der Anforderung der Ermittlung eines Zinssatzes entspricht, der in Einklang mit dem Markt steht. Somit ist die variable Zinsfestsetzung für beide Seiten gerecht: für den Staat (Schatzamt), dem dadurch Finanzierungskosten in Einklang mit den Kosten für seine langfristigen Schuldtitel gewährleistet werden, und für die PI, weil damit eine Orientierung hin zu einem an den Markt angepassten Verzinsungsmechanismus vorgenommen wird, der in Einklang mit dem Umfang der Einlagen steht. Die Entscheidung zugunsten dieser Neuausrichtung auf den Markt wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als der Markt ungünstige Bedingungen aufwies, unter denen die Renditen aufgrund der Vereinbarung in den Jahren 2005 und 2006 (in Höhe von 3,9 % bzw. 4,25 %) deutlich niedriger ausfielen als der feste Zinssatz, den die PI in den Vorjahren erzielt hatte. (53) Italien weist darauf hin, dass die PI ab 2007 zu einer sehr vorsichtigen aktiven Verwaltung ihrer liquiden Mittel übergegangen ist und sich an festen Zinssätzen ausrichtet, mit denen eine sichere Rendite über einen bestimmten Zeithorizont erzielt wird. Die aktive Verwaltung der Einlagen unterscheidet sich insofern von der in der Vereinbarung vorgesehenen passiven Vermögensverwaltung, als die PI auf diese Weise ein Portfolio auf der Grundlage einer sicheren Rendite aufbauen und die Asset Allocation nach den Zielen des Unternehmens ausrichten und zweitens zusätzliche Risiken im Rahmen abgeklärter und genehmigter Risikoszenarien eingehen kann. Da die PI zur Umsetzung einer aktiven Vermögensverwaltung in der Lage ist, hat sich das Unternehmen Finanzstrategien zur Ertragsoptimierung zugelegt, mit denen Erträge erzielt wurden, die höher ausfielen als diejenigen, die nach der Vereinbarung möglich waren. 6.3.   Änderungen an der Einlageverpflichtung (54) Die italienischen Behörden haben die Kommission über die Aufhebung der Einlageverpflichtung unterrichtet, nach der die PI gehalten war, die über die Postgirokonten hereingenommenen Guthaben auf einem Konto des Schatzamts einzulegen. Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurde eine Änderung der noch im Haushaltsgesetz 2006 vorgesehenen Regelung vorgenommen, wonach die von Privatkunden bei der PI gehaltenen Sichteinlagen künftig in staatliche Schuldverschreibungen aus der Eurozone angelegt werden. Nach dem Gesetz musste die vollständige Einführung der neuen Regelung bis spätestens zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein. Daher ist Italien der Ansicht, dass mit dieser Änderung die von der PI hereingenommenen Sichteinlagen nicht unter die Regelung für staatliche Beihilfen fallen, da die darauf gewährten Zinszahlungen nicht mehr vom Staat vorgenommen werden. (55) Mit dieser Gesetzesänderung wird dem Wunsch des Schatzamts entsprochen, der PI mehr finanzielle Autonomie einzuräumen, wie sie aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse und aufgrund der erreichten Ausmaße des Unternehmens erforderlich geworden ist. Der Übergang hin zu mehr Autonomie wurde 1998 mit der Umwandlung der PI in eine Aktiengesellschaft eingeleitet. Bezeichnend für diese Entwicklung war die Einführung des Postgirokontos für Privatkunden Conto BancoPosta retail im Jahr 2001. Sie setzte sich 2005—2006 mit der Aufhebung des festen Zinssatzes für die Sichteinlagen und dem Übergang zur Indexierung der Zinssätze anhand von Marktparametern, wie in der Vereinbarung vorgesehen, sowie mit der Aufhebung der Einlageverpflichtung im Jahr 2007 fort, die zumindest nicht mehr für die Einlagen gilt, die von Privatkunden entgegengenommen werden. (56) Italien weist darauf hin, dass der Übergang zu schrittweise mehr finanzieller Autonomie der PI nicht den Eindruck erwecken soll, als bestehe keine Einlageverpflichtung mehr für die Sichteinlagen. Außerdem musste das Schatzamt zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung gesetzliche Verpflichtungen der PI berücksichtigen und konnte daher für die PI keine gesetzliche Weiterentwicklung ins Auge fassen, mit der die einschlägigen Kompetenzen überschritten worden wären. 6.4.   Stabilität des Umfangs der Einlagen (57) Zum Nachweis der weitgehenden Stabilität des Umfangs der Einlagen weist Italien darauf hin, dass der Indikator Standardabweichung/durchschnittlicher Einlagenumfang als Maßstab für die Volatilität der beim Staat eingelegten Giroguthaben von 8 % im Jahr 2002 auf 5 % im Jahr 2005 zurückgegangen ist. Außerdem sei der Anteil der stabilen Komponente der Gesamteinlagen — in Italien als die in einem bestimmten Jahr erzielten Mindesteinlagen definiert — an den durchschnittlichen Gesamteinlagen in dieser Zeit von 83,8 % auf 89,5 % gestiegen, während der Anteil der volatilen Komponente der Einlagen — definiert als der Unterschied zwischen den Durchschnittseinlagen und den Mindesteinlagen für das betreffende Jahr — an den durchschnittlichen Gesamteinlagen von 16,2 % im Jahr 2002 auf 10,5 % im Jahr 2005 zurückgegangen ist. (58) Italien hat der Kommission die Schlussfolgerungen zu zwei verschiedenen Modellen übermittelt: die internen statistischen Modelle der PI und das von der PI in Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma […] ausgearbeitete Modell zur Darstellung der prudentiellen Entwicklung der über die Postgirokonten hereingenommenen Guthaben. (59) Da es um die Festlegung von Mechanismen zur Steuerung des Zinsrisikos ging, äußerten die Bankenaufsichtsbehörden selbst Empfehlungen zur Einführung direkter prudentieller Modelle zur Quantifizierung der Einlagenentwicklung und der Verweildauer der Sichteinlagen auf den entsprechenden Konten (31). (60) Die internen Modelle basieren auf der Analyse der täglichen Bestandsveränderungen gegenüber den durchschnittlichen Salden, ohne dass dabei probabilistische Szenarien zur Anwendung kommen, sondern indem einfach die historischen Daten der Entwicklung des Umfangs der Einlagen auf den Girokonten untersucht werden. Die internen Modelle bringen zum Ausdruck, dass die Anzahl der Einlagen beim Schatzamt seit der Einführung der Hereinnahme der Einlagen von Privatkunden (Retail) (auf die 75 % der gesamten Einlagen auf Postgirokonten entfallen) eine steigende Tendenz aufweist. Auf den jährlichen Mindestumfang (also die stabile Komponente der Einlagen), der ebenfalls mit der Zeit wächst, entfallen 90 % des durchschnittlichen Saldos (dieser Anteil ist zwischen 2002 und 2006 von 85 % auf 92 % gestiegen). Entsprechend bestätigen die internen Modelle auch die volatile Komponente der Einlagen, die als Differenz zwischen den durchschnittlichen Einlagen und den (stabilen) Mindesteinlagen für ein bestimmtes Jahr definiert ist, die in den letzten Jahren allerdings nur ungefähr 10 % ausmachte. (61) Das von Italien als sehr konservativ eingestufte Modell […] bringt zum Ausdruck, dass die „Verweildauer“ der Gesamtheit der Sichteinlagen nicht mit der vertraglich festgelegten Bestandsdauer des einzelnen Girokontos übereinstimmt. Es kann zwar der Fall eintreten, dass einige Kunden von heute auf morgen beschließen, ihr Konto aufzulösen, doch angesichts der großen Anzahl von Kunden und der weiten Verbreitung von Girokonten (die Verweildauer der Einlagen auf den einzelnen Konten ist kurz) sowie aufgrund der Tatsache, dass aufgelöste Konten durch neu eröffnete Konten ersetzt werden, ergeben sich nur geringfügige Auswirkungen auf den gesamten Einlagenumfang der PI. Das von […] erstellte prudentielle Modell wird von verschiedenen italienischen Banken bei der aktiven Verwaltung ihrer liquiden Mittel zur Ermittlung der Verweildauer der Einlagen auf ihren Girokonten und zur Widerspiegelung dieser Verweilzeiten in einem entsprechenden Portfolio angewandt, das genau auf ihre Anforderungen im Bereich Aktiv-Passiv-Management (Asset-Liability-Management — ALM) zugeschnitten ist. (62) Die PI hat sich dieses Modells zur Ermittlung der „Verweildauer“ der Sichteinlagen auf den Postgirokonten (von Retail-Kunden) (32) sowohl im Zeitraum 2005—2006 bedient, als die PI noch verpflichtet war, diese Kundenguthaben beim Schatzamt einzulegen (passive Anlagestrategie), als auch in der Zeit ab dem 1. Januar 2007, als die PI damit begann, die Guthaben von Privatkunden in Schuldtitel staatlicher Emittenten der Eurozone anzulegen (aktive Anlagestrategie). 6.4.1.   Passive Anlagestrategie (63) Nach Auffassung Italiens lassen sich mit dem Modell […] im spezifischen Kontext der passiven Verwaltung der liquiden Mittel der PI die Kriterien festlegen, anhand derer die „Verweildauer“ der Einlagen auf den Postgirokonten ermittelt werden kann. Mit dem Modell wird versucht, den mit den internen Modellen ermittelten Konzepten der stabilen und der volatilen Einlagen eine zeitliche Quantifizierung beizumessen, indem man von der historischen Volatilität der Girokonten und dem wahrscheinlichen Verhalten der Kontoinhaber ausgeht. In einer Variante des Modells (nach der VaR-Methode (Value at Risk) unter der Annahme, dass die Einlagen im 10. Jahr erlöschen (Cut off)) werden 2/3 der Einlagen (33) sehr lange Verweilzeiten zugewiesen (wobei Einlagen verstanden werden als Mindestniveau, unter das man während des 10-Jahreszeitraums nicht abfallen kann), während für die restlichen Einlagen (1/3) Verweilzeiten von 0 bis 10 Jahren angesetzt werden (also der Teil der Einlagen, der innerhalb von 10 Jahren erlöschen kann). Nach diesem Einlagenprofil ergibt sich für die entsprechenden Anlagen eine durchschnittliche Laufzeit (34) von 4,1 Jahren und eine Macauley-Duration (35) von 3,2 Jahren. Nach einer anderen Variante (Modell mit linearer Abschreibung mit Cut off im zehnten Jahr) weist die entsprechende Anlage eine durchschnittliche Dauer von 4,9 Jahren und eine Macauley-Duration von 3,8 Jahren auf (36). 6.4.2.   Aktive Anlagestrategie (64) Nach Ansicht der italienischen Behörden bestätigt das Modell […], dass die von der PI vorgenommene Asset Allocation im spezifischen Kontext der aktiven Verwaltung der liquiden Mittel die optimale Anlageform darstellt. Ausgehend von einem äußerst vorsichtigen Anlagekonzept bestätigt das Modell, dass eine Asset Allocation mit einer durchschnittlichen Fälligkeit zwischen 4 und 5 Jahren eine angemessene Strategie darstellt. (65) Ab 2007 jedoch hat sich die PI für eine durchschnittliche Fälligkeit von […] Jahren entschieden, obwohl das Modell für ca. 2/3 des Einlagenumfangs eine quasi unbegrenzte Verweildauer und für die restlichen Einlagen eine Verweildauer von zwischen 0 und 10 Jahren ausweist, doch hing diese neue Anlagepolitik mit den damals vorherrschenden Marktbedingungen zusammen (37). Die Zinsdifferenz zwischen den Papieren mit Fälligkeit nach 5 Jahren und denen mit Fälligkeit nach 30 Jahren betrug nämlich nur noch 20 Basispunkte (nachfolgend „Bp“ genannt), weshalb die PI es vorzog, in ein Portfolio mit einer mittleren Fälligkeit von weniger als der im Modell […] ausgewiesenen zu investieren, denn das größere Risiko, das mit den Fälligkeiten von dreißig Jahren verbunden ist, wurde unter diesen Umständen nicht entsprechend vergütet. Im Schreiben vom 28. Februar 2008 fügt […]hinzu, dass die mit dem Modell errechneten Ergebnisse es der PI gestatten würden, Anlagestrategien zu konzipieren, mit denen man bei der mittleren Anlagedauer über die bisherigen Anlagehorizonte (Höchstlaufzeit 10 Jahre) hinausgehen könnte. 6.5.   Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Postgirokonten (66) Was die Darstellung der jährlichen Kosten für die Hereinnahme der Einlagen über die Postgirokonten und Verwahrung der von den PI-Girokonten stammenden Mittel in der analytischen Buchführung der PI anbelangt, weist Italien darauf hin, dass auf diese Weise die Gesamtkosten des Finanzgeschäfts der PI und nicht nur die Kosten für einzelne Finanzprodukte zum Ausdruck kommen. So gesehen sind die Margen für die PI/Bancoposta nach italienischer Darstellung prozentual geringer als die Margen, die im Bankensektor erzielt werden. 6.6.   Übereinstimmung der Vergütung der PI durch das Schatzamt mit den Marktkriterien (67) Der Kreditzins ist im Wesentlichen ein langfristiger Zinssatz und stimmt aufgrund des Langzeitcharakters des Einlagenumfangs mit dem marktüblichen Zinssatz überein, denn — die Einlageverpflichtung ist von unbegrenzter Dauer; Italien erinnert daran, dass die PI ja gerade keine anderen (eventuell einträglicheren) Möglichkeiten hat, als die Sichteinlagen aus den Postgirokonten beim Schatzamt einzulegen; — Italien ist der Ansicht, dass die in letzter Zeit festzustellende Zunahme der Sichtguthaben auf Girokonten doch zeigt, dass diese Einlagen stabile Ressourcen für den Staat (38) darstellen (die mittlere Anlagedauer dieser Einlagen weist für die Zeit von 2002 bis 2005 einen zunehmenden Trend von ca. 40 % auf. Der Anteil an diesen Einlagen, der saisonal schwankt, beläuft sich auf ca. 10 %; — Italien ist der Ansicht, dass die PI durch die Einlageverpflichtung in ihrer Asset Allocation insofern benachteiligt ist, als sie keine aktive und potenziell vorteilhaftere Anlagestrategie verfolgen kann. Ohne diese Einlageverpflichtung hätte die PI eine Asset Allocation in Einklang mit dem Auftrag und den Geschäftsbedingungen des Unternehmens vornehmen und 10 % der Liquidität in kurzfristige Wertpapiere und 90 % in Papiere mit langer Laufzeit anlegen können. Durch die Einlageverpflichtung ist dem Staat eine Finanzierungslinie mit Merkmalen garantiert, wie sie typischerweise mit einer langfristigen Kapitalanlage einhergehen; — Neben den Schreiben von […] und […], die der Kommission im April 2006, d. h. vor der Einleitung des Verfahrens zugeleitet wurden, haben auch drei Privatbanken bestätigt, dass der an Parametern ausgerichtete Vergütungsmechanismus der PI keinerlei Vorteil verschafft (siehe Erwägungsgrund 73). (68) Hinsichtlich der Frage, ob die Vergütung der PI mit den Marktkriterien übereinstimmt, hat Italien folgende vier Argumente angeführt: Übereinstimmung des Kreditzinssatzes mit den marktüblichen Kriterien (siehe oben); einen Vergleich mit der französischen Banque Postale; die Beurteilung durch die Rechnungsprüfer der PI; den Verweis auf die marktüblichen Sätze. 6.6.1.   Vergleich mit La Banque Postale (69) Nach Ansicht der italienischen Behörden ergibt sich aus einem Vergleich der Lage der PI mit der der französischen Banque Postale, dass ihr Aktiv-Passiv-Management (Asset Liability Management — ALM) auf dem gleichen statistischen Modell wie dem der PI basiert. Das Modell weist eine stabile und eine volatile Komponente der Einlagen aus, wobei die stabile Komponente in Staatspapiere aus dem OECD-Raum mit einer Gewichtung von Null und die volatile Komponente in Papiere mit kurzfristigen Fälligkeiten angelegt ist. (70) Aufgrund ihrer ALM-Strategie hat La Banque Postale 2005 eine Rendite von 4,4 % gegenüber einer Rendite gemäß den Parametern der Vereinbarung von 3,9 % im Falle der PI erzielt. Italien argumentiert, dass La Banque Postale ein konkretes Beispiel für die Möglichkeit der Erzielung höherer Renditen als derjenigen ist, die für die PI vorgegeben sind, unter der Voraussetzung, dass eine vorsichtige Anlagepolitik mit einer mittleren Fälligkeit von 5 Jahren betrieben wird. (71) In einer Studie mit dem Titel „[…]“, die von […] in Auftrag gegeben worden war (nachfolgend die „Analyse“ oder „Analyse […]“ genannt), werden ähnliche Argumente angeführt, die die Vergleichbarkeit der beiden Unternehmen bestätigen. Nach dieser Analyse hat La Banque Postale mit der nach 2001 eingeleiteten gleichen aktiven Anlagestrategie der Giroeinlagen wie die PI 90 % der als stabil geltenden Einlagen in Form von Staatspapieren aus dem OECD-Raum über einen Zeithorizont von 10 Jahren angelegt und damit eine höhere Rendite erzielt, als es für die PI bei den vorgegebenen Parametern möglich war. La Banque Postale hat somit die gleiche vorsichtige Anlagestrategie wie die PI betrieben und damit in den Jahren 2004—2005 eine durchschnittliche Rendite von ca. 4,45 % erzielt. 6.6.2.   Die Stellungnahme der Rechnungsprüfer (72) Die Rechnungsprüfer der PI sind sich darin einig, dass man den Einlagenumfang auf den Girokonten anhand der typischen Volatilitätsmerkmale und der Wachstumsraten als stabile Einlagen bezeichnen kann. 6.6.3.   Schreiben von Privatbanken und Beratern (73) Italien hat der Kommission die Schreiben mehrerer Privatbanken und Berater übermittelt, in denen bestätigt wird, dass die Vergütung der PI für die beim Staat eingelegten Kundenguthaben in Einklang mit den marktüblichen Renditen steht, die die PI mit einer angemessenen Anlage- und Risikosteuerungsstrategie hätte erzielen können. — Schreiben von […] vom 4. Oktober 2006: […] weist darauf hin, dass die PI ohne die Einlageverpflichtung eine geeignete eigene ALM-Strategie verfolgen könnte, mit der das Markt- und Liquiditätsrisiko minimiert werden könnte. Bei der Strategie der Zusammensetzung der Assets müsste die PI die Fälligkeitsprofile der Einlagen anhand vernünftiger historischer Zeitreihen und Hypothesen berücksichtigen und daraufhin eine unter dem Aspekt der Fälligkeiten und des Kreditprofils möglichst kongruente Anlagestrategie konzipieren. Beispielsweise vergleicht […] die Renditen, die mit der Anwendung der Parameter der Vereinbarung erzielt wurden, mit den Renditen der Rücklagen im Sektor I von Poste Vita SpA (einer Tochter der PI), die von […] verwaltet werden. — Schreiben von […] vom 2. Oktober 2006: Auf der Grundlage der Angaben der PI (39) hält […] es für durchaus kohärent, wenn die PI 10 % der Einlagen einen kurzfristigen Parameter und 90 % einen langfristigen Parameter zuordnet. Wäre die PI nicht per Gesetz gezwungen, die Kundenguthaben auf den Postgirokonten beim Schatzamt einzulegen, würde sich der kurzfristige Zinssatz, der auf dem Markt anstelle der Vergütung durch das Schatzamt gezahlt würde (Constant Maturity Swap), am 6-Monats-Euribor plus einem Spread von 0,43 % (40) orientieren, was — nach Aussage von […] — eine Rendite ergibt, die durchaus in Einklang mit derjenigen steht, die man mit einer Anlage in festverzinslichen Staatspapieren oder Wertpapieren aus dem Corporate-Sektor mit hohem Rating erzielt. Daher lautet die Schlussfolgerung von […], dass die von der PI aufgrund des Haushaltsgesetzes und der Vereinbarung erzielte Rendite derjenigen entspricht, die man auf den Finanzmärkten mit einem vergleichbaren Risikoprofil ebenfalls erzielen würde. — Schreiben von […] vom 4. Oktober 2006: […] weist darauf hin, dass die PI mit einer Diversifizierung ihres Anlageportfolios, das sich aber weiterhin auf Schuldverschreibungen staatlicher Emittenten und eventuell Industrieobligationen mit einem Rating von AA- oder besser (und davon nicht mehr als 20 %) beschränken würde, jährliche Renditen erzielen könnte, die ebenso hoch oder höher als die Renditen ausfallen, die die PI 2005 und 2006 auf der Grundlage der Anwendung der Zinssätze des vorgeschriebenen Korbes von Anlagemöglichkeiten erzielt hat. — Schreiben von […] vom 20. Januar 2006: Die Bank kommt zu dem Schluss, dass die PI 2005 für die liquiden Mittel auf den Postgirokonten eine Rendite von 4 % hätte erzielen können. Dies ist ebenso so viel oder sogar mehr als die Rendite, die der Geschäftsbereich „Sektor I“ (Lebensversicherungen) unter der 100 %igen Kontrolle von Poste Vita für die Verwaltung von 6 Mrd. EUR erzielt hat. Dieses Ergebnis ist durchaus vergleichbar mit der Rendite von 3,9 %, die die PI aufgrund der Vereinbarung erhält. — Schreiben von […] vom 13. Januar 2006: […] ist der Ansicht, dass die auf den Postgirokonten gehaltenen liquiden Mittel aufgrund der unbestimmten Fristigkeit der Einlageverpflichtung einerseits und des steigenden Trends der durchschnittlichen Einlagen als Ausdruck der Stabilität dieser Ressourcen für den Staat andererseits als permanent verfügbare Mittel betrachtet werden können; dass der Staat, wenn er einen Ersatz für diese Einlagen finden müsste, Schuldverschreibungen mit langer Laufzeit begeben würde; dass es angesichts der Kosten für diese Ersatzlösung kohärent und sinnvoll erscheint, den Zinssatz für diese bei der PI gehaltenen Sichteinlagen auf der Grundlage der Rendite von staatlichen Schuldverschreibungen mit langer Laufzeit festzusetzen. […] analysiert sodann den Vergleich zwischen der mit der Anlagestrategie von Poste Vita SpA erzielten Rendite und der auf der Grundlage der der Vereinbarung erzielten Rendite. Für die Jahre 2002—2005 ergibt sich dabei, dass sich die durch die aktive Anlagestrategie von Poste Vita erzielte Rendite nicht wesentlich von den Renditeergebnissen der vorgegebenen Vereinbarung unterscheidet. 6.6.4.   Vergleich mit den Renditen von Produkten von Poste Vita (74) Die italienischen Behörden sind der Ansicht, dass die Rendite, die PI für die beim Staat eingelegten liquiden Mittel erzielt, in Einklang mit den Renditen der Anlagen von Poste Vita steht. Insbesondere erklären sie, dass die Lebensversicherungspolicen des Sektors I mit den Postgirokonten vergleichbar sind, und dass die durchschnittliche Rendite aus dem Finanzmanagement dieser Produkte (z. B. Posta Più) in der Zeit von 2002—2006 bei 4,68 % verglichen mit einem mittleren Wert bei der vorgeschriebenen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.