Europäische Union

2009/178/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3492) (Text von Bedeutung für den EWR)

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10.3.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 64/4 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 16. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe C 42/06 (ex NN 52/06), die die Italienische Republik mit der Vergütung der von der Poste Italiane SpA auf Girokonten beim Schatzamt (Tesoreria dello Stato) gehaltenen Einlagen gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3492) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/178/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung (1) gemäß den vorgenannten Artikeln und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 30. Dezember 2005 übermittelte die italienische Bankenvereinigung Associazione Bancaria Italiana („ABI“) der Kommission Informationen über verschiedene Maßnahmen zugunsten des Bankgeschäfts der italienischen Post (Poste Italiane SpA) („PI“). Danach soll Italien für die Kundenguthaben auf den Girokonten der PI, die beim Schatzamt eingelegt werden, Zinsen in Höhe von ca. 4 % gewähren, während die Sichteinlagen auf den Postgirokonten mit lediglich 1 % vergütet werden. Die Spanne zwischen Kredit- und Einlagezins sei höher als auf dem Markt üblich, so dass eine staatliche Beihilfe vorliege (2). (2) Mit Schreiben vom 7. Februar 2006 richtete die Kommission verschiedene Fragen an die italienischen Behörden. Nachdem Italien zunächst einen Aufschub der Frist zur Beantwortung der Fragen beantragt hatte, hat Italien dann mit Schreiben vom 21. April 2006 geantwortet. Am 30. März fand eine Sitzung mit den italienischen Behörden und den Vertretern der PI statt. (3) Mit Schreiben vom 26. September 2006 hat die Kommission Italien ihren Beschluss mitgeteilt, wegen der Beihilferegelung das förmliche Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (4) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission hat alle Beteiligten aufgefordert, sich zu der beanstandeten Beihilferegelung zu äußern. Die italienischen Behörden haben mit Schreiben vom 31. Oktober 2006 und vom 29. Dezember 2006 geantwortet. Die ABI hat sich mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 geäußert. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 hat die Kommission die Bemerkungen der ABI an die italienischen Behörden weitergeleitet und ihnen Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die Bemerkungen der italienischen Behörden gingen der Kommission mit Schreiben vom 16. Februar 2007 zu. (5) Mit Schreiben vom 21. Februar 2007 hat die Kommission ergänzende Auskünfte verlangt, die die italienischen Behörden mit Schreiben vom 30. März 2007, vom 2. April 2007 und vom 1. Juni 2007 erteilt haben. (6) Am 28. Juni 2007 und am 24. Oktober 2007 wurden zwei Sitzungen mit den italienischen Behörden und den Vertretern der PI abgehalten. Nach diesen letzten Zusammenkünften hat die Kommission mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 weitere Fragen an Italien gerichtet, auf die die italienischen Behörden am 27. November 2007 geantwortet haben. (7) Italien hat am 29. Februar 2008 ergänzende Auskünfte erteilt, und am 4. März 2008 fand eine weitere Sitzung der italienischen Behörden mit der Kommission statt. (8) Die Kommission hat am 5. März 2008 und am 3. April weitere Fragen an Italien gerichtet, auf die die italienischen Behörden am 7. März 2008 und am 23. April 2008 geantwortet haben. 2.   GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER PI UND BANCOPOSTA — DIE RELEVANTEN MÄRKTE (9) Die PI stellt in Italien den Universalpostdienst bereit und hat die Pflichten des Universalpostdienstes (4) im Sinne der italienischen Rechtsvorschriften (5) über den Universalpostdienst übernommen. Finanzdienstleistungen sind gegenwärtig nicht in dem der PI erteilten Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse enthalten. (10) Neben der Bereitstellung des Universalpostdienstes kann die PI auch Produkte und integrierte Kommunikations-, Logistik- und Finanzdienste im gesamten Staatsgebiet erbringen. Die Hauptkennzahlen der PI für 2006 gestalten sich folgendermaßen (6): Beschäftigte insgesamt (Jahresdurchschnitt) 151 470 Geografische Gebiete 9 Filialen 140 Postämter 13 893 HAUPTKENNZAHLEN DER GRUPPE POSTE ITALIANE Mio. EUR Erträge insgesamt 17 055,6 Erträge aus Verkäufen und Leistungen 15 932,2 davon:   — aus Postdiensten 5 339,4 — aus Finanzdienstleistungen 4 382,5 — aus Versicherungsleistungen 5 993,6 — aus anderen Dienstleistungen 216,7 Sonstige Erträge 1 123,3 Nettoergebnis 675,7 POSTSEKTOR Volumenangaben (keine Preise) Produkte und Dienstleistung   Briefsendungen (Standardbriefsendungen, beschleunigte Sendungen, Einschreibsendungen, Wertsendungen, amtliche Bescheide, sonstige Einschreibsendungen) 3 522 792 200 Handelssendungen (Postatarget, Kataloge, Postwurfsendungen usw.) 1 887 699 700 Zeitschriften (Drucksachen, Gadgets, Bücher usw.) 1 216 045 800 Elektronische Kommunikation (Telegramme, Faxe, Fernschreiben) 17 442 800 Expresssendungen (Poste Italiane und SDA) 46 284 600 Pakete 16 052 000 POSTSPAREN   Sparbücher, festverzinsliche Spareinlagen und Sichtguthaben: im Betrag von insgesamt 282 408 Mio. EUR Lebensversicherungspolicen: gezeichnet über 5 989 Mio. EUR Konto BancoPosta: Anzahl der eingerichteten Girokonten 4 880 000 Postepay Karte: Anzahl der ausgegebenen Karten 2 801 000 (11) Nach der Bilanz der PI belief sich der Beitrag der Postdienste zum Gesamtertrag der Gruppe 2006 auf 33,5 %. 27,5 % des Gesamtergebnisses wurden mit Finanzdienstleistungen erwirtschaftet und 37,6 % entfielen auf Versicherungsleistungen. Das operative Ergebnis der Gruppe PI stammte zu 82 % aus Finanzdienstleistungen und zu 18,7 % aus Versicherungsleistungen. Im Geschäftsbereich Postdienste waren operative Verluste in Höhe von 4 Mio. EUR zu verzeichnen. (12) Das Bankgeschäft der PI wird über den vollständig integrierten Bereich der Postbank (Bancoposta) abgewickelt. (13) Bis Dezember 2003 befand sich die PI zu 100 % im Besitz des italienischen Staates. Im Dezember 2003 übertrug der italienische Staat 35 % des Gesellschaftskapitals der PI auf die Cassa Depositi e Prestiti (CDP). Die ehemals staatliche CDP wurde Ende 2003 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seither befindet sich die CDP trotz der Übertragung von 30 % ihres Gesellschaftskapitals auf 65 Bankenstiftungen (7) unter staatlicher Kontrolle. (14) Poste Italiane SpA ist ebenfalls ein privatwirtschaftliches Unternehmen unter staatlicher Kontrolle. 2.1.   Postdienste (15) Aus einer vor kurzem erstellten Studie (8) geht hervor, dass der italienische Markt für Postdienste vor der Einführung der ersten Postrichtlinie (9) relativ offen war. Neben PI konnten auch andere Betreiber Direktwerbesendungen und hybride Postsendungen befördern. Darüber hinaus waren einige lokale Anbieter von Postdiensten auch in der Zustellung von Postsendungen als Unterauftragnehmer der PI tätig. Nach der Einführung der Richtlinie 97/67/EG über Postdienste wurden die Modalitäten der Zustellung hybrider Postsendungen in den Bereich der reservierten Postdienste genommen, was zur Beendigung der Vertragsverhältnisse mit den Unterauftragnehmern führte. Grenzüberschreitende eingehende und abgehende Postsendungen gehören vollständig zum reservierten Bereich der PI. Seit dem 1. Januar 2003 ist die zweite Postrichtlinie (10) in italienisches Recht umgesetzt worden, die die Vervollständigung des Binnenmarktes für Postdienste bis zum 1. Januar 2009 vorsieht. Danach sind die reservierten Dienste auf Briefsendungen bis zu 100 Gramm kombiniert mit der Voraussetzung beschränkt, dass der Preis mindestens dem Dreifachen des Basistarifs für eine Briefsendung der schnellsten Kategorie entspricht. Ab 1. Januar 2006 umfasst der reservierte Bereich der PI Briefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm (11) und mit einem Preis, der mindestens dem Zweieinhalbfachen des Basistarifs für beschleunigte Postsendungen entspricht. Der Markt für Postdienste ist inzwischen de jure relativ offen, da mittlerweile auch die Zustellung von Direktwerbesendungen liberalisiert ist. Die Marktzutrittsregeln gelten als nicht besonders streng (12). (16) Am 19. Oktober 2006 hat die Kommission eine neue Postrichtlinie zur abschließenden Vervollständigung des Binnenmarktes für Postdienste in der Gemeinschaft vorgeschlagen. Die Richtlinie (13) trat am 27. Februar 2008 in Kraft und sieht die Abschaffung der rechtlichen Monopolstellungen im Bereich der Postdienste bis spätestens 31. Dezember 2010 vor, wobei einige Mitgliedstaten die Möglichkeit haben, diesen Termin bis zum 31. Dezember 2012 aufzuschieben. 2.2.   Finanzdienstleistungen (17) Die Bank- und Finanzdienstleistungen, zu deren Erbringung die PI befugt ist und die den Geschäftsbereich der Postbank (Bancoposta) ausmachen, wurden per Präsidentialerlass (Decreto del Presidente della Repubblica) Nr. 144 vom 14. März 2001 geregelt. Zu diesem Geschäftsbereich gehören: Hereinnahme von Spareinlagen jeder Art, Erbringung von Zahlungsverkehrsleistungen, Devisengeschäfte, Werbung für und Absatz von Finanzierungsprodukten aus Mitteln von Banken und anderen zugelassenen Finanzintermediären, Erbringung bestimmter Anlagedienste (Handel für fremde Rechnung und Ausführung und Entgegennahme von Aufträgen mit Ausnahme des Handels auf eigene Rechnung und der individuellen Vermögensverwaltung, zumindest bis 2007). Die PI darf ausdrücklich keine Finanzierungsgeschäfte betreiben. (18) Die Bancoposta kann als Sparinstitut und als Finanzintermediär betrachtet werden. Obwohl Bancoposta keine Bank ist, bedient sie sich doch der zahlreichen Postämter der PI für ihre Geschäftstätigkeit und zum Anbieten von Bankprodukten und anderen Finanzprodukten. (19) Die 13 893 Postschalter — im Durchschnitt mindestens einer pro Gemeinde — wodurch die PI zum größten Bankennetz in Italien wird, sind eher als ein Vorteil anstatt als Belastung zu sehen: Zur Deckung der Kosten tragen im Wesentlichen die Finanzdienstleistungen bei, die folglich für die Erbringer des Universaldienstes keine Belastung darstellen können (14). (20) In einem 2004 veröffentlichten Bericht weist die Rating-Agentur Fitch darauf hin, dass die PI/Bancoposta die gesamte italienische Bevölkerung erreichen kann, wozu keine andere italienische Bank in absehbarer Zukunft in gleichem Umfang in der Lage sein dürfte (15). Darüber hinaus ist die Agentur der Ansicht, dass die PI den Ausbau der Finanzdienstleistungen zum Kern ihrer Geschäftsstrategie gemacht hat. (21) Die PI bietet ein breites Spektrum von Finanzdienstleistungen an, die im Wettbewerb mit den Produkten des Bankensektors stehen: — Direkte und indirekte Hereinnahme von Spareinlagen und entsprechende Anlageformen; — Zahlungsverkehrsdienste; — Absatz von Finanzierungs- und Anlageprodukten. (22) Die PI nimmt über die Postgirokonten direkt Einlagen entgegen. Aus Tabelle 1 geht hervor, welche Beträge im Zeitraum 1995—2006 im Jahresdurchschnitt auf Postgirokonten gehalten wurden: Tabelle 1 (in Mrd. EUR)   1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Einlagen im Jahresdurchschnitt […] (*1) […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] ([…]) (23) 2001 führte die PI das Conto BancoPosta ein, ein Postbankgirokonto mit ähnlichen Merkmalen wie ein herkömmliches Bankkonto. Vor der Einführung des Conto BancoPosta stellte das Postgirokonto kein angemessenes Privatkundenkonto dar, da die normalerweise damit verknüpften Dienste (wie z. B. Kreditkarte oder Zahlkarte) nicht angeboten wurden; vielmehr handelte es sich dabei vor allem um ein Konto für die öffentlichen Verwaltungen und für Unternehmen, die ein große Anzahl von Abrechnungen vornehmen (wie z. B. die nationalen Versorgungsgesellschaften (Utilities). (24) Aus den von Italien übermittelten Angaben geht hervor, dass der Marktanteil des Postgirokontos der italienischen Postbank auf dem italienischen Markt für Girokonten für den Zeitraum 2000—2007 folgende Größenordnung aufwies: Rechnungslegungszeitpunkt Marktanteil 31.12.2000 [3—8] % 31.12.2001 [3—8] % 31.12.2002 [3—8] % 31.12.2003 [3—8] % 31.12.2004 [3—8] % 31.12.2005 [3—8] % 31.12.2006 [3—8] % 31.12.2007 [3—8] % (25) Die ABI weist darauf hin, dass die direkte Hereinnahme von Einlagen bei der PI schneller als bei den konkurrierenden Banken zugenommen hat. In der Zeit von 1999—2004 belief sich das Wachstum bei der direkten Hereinnahme von Einlagen im Bankensektor auf ca. 36 % gegenüber einer Wachstumsrate von 94 % bei den Postgirokonten (16). Nach dem Dafürhalten der ABI hat das Wachstum der direkten Hereinnahme von Einlagen durch die PI die Entgegennahme von Spareinlagen im Bankensektor in erheblichem Umfang untergraben: 1999 machten die Postbankgirokonten 2,2 % des Marktes der direkten Hereinnahme von Einlagen aus (Banken und Postbank); 2004 war dieser Prozentsatz auf 3,1 % angestiegen. Die ABI ist der Auffassung, dass der größere Erfolg des Postbankgirokontos gegenüber den Bankgirokonten hauptsächlich auf die attraktiven Konditionen zurückzuführen ist, die die PI ihren Postsparern bei gleichem Dienstleistungsangebot anbieten konnte. So belief sich die Verzinsung der Einlagen auf Bankgirokonten im Durchschnitt auf 0,6—0,7 %, während BancoPosta Anfang 2005 1 % Zinsen auf Girokonten anbieten konnte. (26) Neben der direkten Hereinnahme von Einlagen über die Postbankgirokonten betreibt die PI auch eine indirekte Hereinnahme von Einlagen über das Postbanksparen (über Sparbücher und festverzinsliche Spareinlagen auf Rechnung der CDP). (27) Darüber hinaus hat die PI in den letzten Jahren ihr Angebot an Zahlungsinstrumenten für ihre eigenen Kunden erheblich ausgeweitet. Neben den traditionell von der Postbank angebotenen Leistungen (Postanweisungen und Postscheckdienste) sind Instrumente hinzugekommen, die vorher nur von den Banken angeboten wurden (Zahlkarten und Kreditkarten, Terminanlagen, Lastschriftverfahren für regelmäßige Abrechnungen) (17). (28) Schließlich bietet die PI die folgenden Finanz- und Anlageprodukte an: — Schuldverschreibungen, die von Banken und von CDP begeben werden; — Versicherungspolicen, die von Poste Vita (18) ausgegeben werden; — Investmentfonds von Bancoposta Fondi SGR, als Vermögensverwalter (19); — Finanzierungen auf Rechnung Dritter. Angeboten werden Verbraucherkredite und Bankdarlehen. 3.   MASSNAHMEN, DIE DER ÜBERPRÜFUNG BEDÜRFEN (29) Aus der nachstehenden grafischen Darstellung geht hervor, in welchem Verhältnis die PI nach dem Erlass vom Dezember 2003 zum Schatzamt stand (20). Abbildung 1 (30) Für die Würdigung des vorliegenden Sachverhalts ist das Gesetz Nr. 266 (21) („Haushaltsgesetz 2006“) 23. Dezember 2005 maßgeblich, das mit einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und Poste Italiane vom 23. Februar 2006 (Convenzione) umgesetzt wurde. (31) Nach dem Haushaltsgesetz 2006 legt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen gemeinsam mit der PI auf der Grundlage von Marktparametern fest, welche Zinsen für die beim Staat eingelegten Postgiroeinlagen gezahlt werden und wie diese zu berechnen sind. Außerdem werden die vom Ministerium für das Jahr 2005 noch ausstehenden Zinsen auf derartige Einlagen um mindestens 150 Mio. EUR gekürzt. (32) In der Vereinbarung (Convenzione) werden auch die konkreten Verfahren zur Festlegung der Zinssätze für einen Dreijahreszeitraum festgelegt. Die Vereinbarung trat am 4. April 2006 (22) rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft und läuft am 4. April 2009 aus. Die jährliche Verzinsung berechnet sich im Wesentlichen aus dem gewogenen Durchschnittwert der mittleren jährlichen Rendite der mehrjährigen Schatzanweisungen BTP (23) mit einer Laufzeit von 30 Jahren (zu 80 %) und der BTP mit einer Laufzeit von 10 Jahren (zu 10 %) sowie der einfachen Schatzanweisungen BOT (24) mit einer Laufzeit von 12 Monaten (zu 10 %). Die durchschnittliche jährliche Rendite der in der Vereinbarung zugrunde gelegten Staatspapiere ergibt sich aus dem einfachen arithmetischen Mittel (Summe von 24 Aufzeichnungen/24) der Zinssätze, die zum 1. und 15. eines jeden Monats von MTS SpA festgestellt werden (MTS SpA ist die Gesellschaft, die die elektronische Handelsplattform für den Handel mit Schuldverschreibungen des italienische Staats und mit anderen festverzinslichen Wertpapieren betreibt). Da die Parameter alle 15 Tage aktualisiert werden, bedeutet dies im Grunde, dass die Renditen variabel sind und schwanken. Darüber hinaus hat die PI bei einer Verschiebung der Zinskurve in einem Ausmaß, dass sich das Verhältnis zwischen kurzfristigen und langfristigen Zinsen stark verändern würde, die Möglichkeit, eine Überprüfung dieses Wertpapierkorbs zu verlangen. Jede Seite kann von dem Übereinkommen zurücktreten, indem sie die Vereinbarung der anderen Seite gegenüber mindestens sechs Monate vor dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres aufkündigt. (33) Die Anwendung der in der Vereinbarung vorgesehenen Berechnungsmethode hat bisher zu folgenden Ergebnissen geführt:   2005 2006 2007 Rendite (in %) 3,90 4,25 4,70 Zinserträge (in Mio. EUR) 1 336  (25) 1 516 1 012 (34) Die 2005 und 2006 angefallenen Zinserträge wurden 2006 bzw. 2007 ausgezahlt. Nach Angaben der italienischen Behörden wurde der 2007 angefallene Betrag noch nicht ausgezahlt. (35) Die Beträge, die auf die Postgirokonten eingezahlt wurden, mussten beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen/Schatzamt (Tesoro) eingelegt werden (sog. „Einlagepflicht“) (26). (36) Mit dem Gesetz Nr. 296 (27) vom 27. Dezember 2006 („Haushaltsgesetz 2007“) hat Italien den im Haushaltsgesetz 2006 vorgesehenen Verzinsungsmechanismus geändert. Nach dem neuen Gesetz werden die Mittel, die von Privatkunden auf Postgirokonten eingezahlt werden, die sich nicht im Besitz öffentlicher Behörden befinden, von der PI in von den Staaten der Eurozone begebene Schuldverschreibungen angelegt (28). Mit dem neuen Gesetz wurde die Einlageverpflichtung für die PI, die auf Einlagen von Privatkunden beschränkt war, wieder aufgehoben. Nach dem neuen Gesetz ist die schrittweise Einführung dieser neuen Regelung bis zum 31. Dezember 2007 vorgesehen. Im Haushaltsgesetz 2007 ändert sich allerdings nichts an der Einlageverpflichtung für die von anderen als Privatkunden stammenden liquiden Mittel (ca. 25—30 %). 4.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS (37) In ihrem Beschluss vom September 2006 weist die Kommission darauf hin, dass man bei der Bewertung der Frage, ob die PI einen Vorteil genießt, theoretisch auch die Elemente mit untersuchen müsste, die für die PI die positive Spanne zwischen Kredit- und Einlagezins ausmachen (29). Im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ging man jedoch bereits von der formellen Feststellung aus, dass der Vorteil im vorliegenden Fall nur aus dem Kreditzinssatz erwachsen könnte. (38) Daher äußerte die Kommission Zweifel daran, ob die Methode, die seit 2005 zur Festlegung des Zinssatzes für die beim Staat eingelegten Gelder verwendet wird, zur Ermittlung eines marktüblichen Vergleichszinssatzes geeignet ist. (39) Die Kommission weist darauf hin, dass man zur Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes in der Regel den Zinssatz zugrunde legen müsste, den die PI unter Marktbedingungen für die eingelegten Gelder angesichts ihrer Art und ihres Umfangs von einem privaten Kreditnehmer erhalten hätte. Dabei muss der in der Vereinbarung festgelegte Zinssatz nicht unbedingt der marktübliche Zinssatz sein. Insbesondere weist die Kommission darauf hin, dass die PI die Gelder beim Schatzamt auf einem Girokonto einlegen musste. Das mit diesen Einlagen verbundene Liquiditätsrisiko trug das Schatzamt, nicht die PI. Außerdem wurden die Einlagen auf dem Staatskonto zur Finanzierung des laufenden Haushalts verwendet. Damit war nicht klar, ob Italien vorwiegend auf langfristige Schuldverschreibungen zurückgreifen würde, wenn es die von der PI zur Verfügung gestellten Gelder über andere Finanzierungsinstrumente beschaffen müsste. Trotz des Hinweises der italienischen Behörden, dass sich die Kundeneinlagen auf den Postgirokonten in jüngster Zeit erhöht hätten und somit eine stabile Finanzierungsquelle für das Schatzamt darstellten, ist doch festzustellen, dass das Volumen der der CDP und dem Schatzamt zur Verfügung gestellten Gelder über die Jahre erheblichen Schwankungen unterlag. (40) Außerdem konnte die Kommission nicht ausschließen, dass aufgrund der Tatsache, dass die PI gesetzlich verpflichtet war, die Giroguthaben ihrer Kunden beim Staat einzulegen, keine marktüblichen Vergleichsdaten ermittelt werden konnten. Unter diesen Voraussetzungen musste die Kommission ermitteln, welche Kosten durch die Führung des Kontos für die PI entstehen (was mit einem guten analytischen Buchführungssystem möglich ist) und darauf eine angemessene Marge aufschlagen. Das Ergebnis wäre ein Anhaltspunkt für einen Marktzinssatz. Dieser Ansatz wäre auch dann zu rechtfertigen, wenn die Kommission zu der Annahme gezwungen gewesen wäre, dass die PI über das dichte Netz von Postämtern als reiner Kanal zur Hereinnahme von Einlagen für den Staat fungierte. (41) Wenn das Haushaltsgesetz von 2006 und die Vereinbarung dazu geführt hätten, dass staatliche Beihilfen gewährt wurden, wären diese Beihilfen nach der Einschätzung der Kommission neu, unrechtmäßig und nicht mit dem Vertrag vereinbar gewesen. 5.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (42) Die italienische Bankenvereinigung ABI hat sich mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 folgendermaßen geäußert: (43) Die ABI weist darauf hin, dass die beim Staat eingelegten Gelder eine Verbindlichkeit sind, für die der Staat in dem auf die Einlage folgenden Jahr eine Vergütung gewährt. Wie die Kommission in ihrem Beschluss vom September 2006 ausführt, trägt das Schatzamt und nicht etwa die PI das mit den Einlagen verbundene Liquiditätsrisiko. Das bedeutet, dass der Staat für den Fall eines Rückgangs der Einlagen im Vergleich zum vorangegangenen Jahr nicht nur der Bancoposta für diese Einlagen eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Zinssatzes gewähren, sondern darüber hinaus der PI die festgestellte Differenz im Umfang der Einlagen erstatten müsste. (44) Nach Ansicht der ABI ist die Hereinnahme dieser Einlagen nur als kurzfristige Operation zu verstehen. Hinzu kommt, dass diese Mittel zur Finanzierung des laufenden Haushalts verwendet werden. (45) Gemäß Ministererlass vom 5. Dezember 2003 hat die CDP beim Schatzamt zwei zinstragende Girokonten eingerichtet, auf denen halbjährlich Zinsen zum variablen Zinssatz in Höhe des einfachen arithmetischen Mittels zwischen dem Bruttoertrag der 6-Monats-BOT und der Entwicklung des Monatsindex Rendistato (30) gutgeschrieben wurden. (46) Als Letztes muss zur Beurteilung der Frage, ob die der PI zuerkannte Regelung als staatliche Beihilfe zu werten ist, die Verzinsung auf den Postgirokonten mit dem Zinssatz auf die kurzfristigen Schatzanweisungen (mit Laufzeit 12 Monate) verglichen werden. Im Januar 2005 betrug die Rendite auf 12-Monats-BOT 2,2 %, d. h. 1,69 % weniger als die der PI zuerkannte Rendite. 6.   BEMERKUNGEN ITALIENS (47. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2006, 29. Dezember 2006, 16. Februar 2007, 30. März 2007, 2. April 2007, 1. Juni 2007, 27. November 2007, 29. Februar 2008, 7. März 2008 und vom 23. April 2008 hat Italien im Wesentlichen folgende Bemerkungen vorgebracht. (48) Italien bestätigt, dass sich die der P

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.