Europäische Union

2004/310/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 die einen Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt (Sache COMP/M.1806 — AstraZeneca/Novartis) — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2309) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0310. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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* EUR, Deutschland [...]* EUR und Italien [...]* EUR. Österreich, die Niederlande und Spanien sind drei Maisherbizidmärkte, die etwa dieselbe Größe haben, [...]* EUR. Andere, kleinere Märkte sind Belgien, Portugal, Griechenland, Dänemark und Großbritannien. In Finnland, Irland, Schweden, Luxemburg, Norwegen, Island und Liechtenstein ist der Maisanbau ökonomisch unerheblich und somit ist auch die Verwendung von Maisherbiziden unerheblich. (296) Bei den Maisherbiziden schätzen die Parteien ihren Marktanteil auf [40-50]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %) mit einem Umsatz von [...]* EUR, wobei es Abweichungen zwischen den nationalen Märkten gibt, [30-40]* % in Österreich bis zu [60-70]* % in den Niederlanden. Wettbewerber haben Daten vorgelegt, durch die die EWR-Schätzungen der Parteien weitgehend bestätigt werden. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Marktanteile nach einzelnen Ländern(46). Marktanteilsdaten für Maisherbizide - 1998 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (297) Im EWR insgesamt nimmt Aventis den zweiten Platz ein mit einem EWR-weiten Marktanteil von etwa [10-20]* % (Abweichungen auf der Ebene nationaler Märkte bestehen von [0-5]* % in Belgien bis zu [20-30]* % in Österreich). Andere wichtige Marktteilnehmer sind BASF mit einem Marktanteil von [5-10]* %, Dupont, Monsanto und American Cyanamid (jeweils mit etwas geringeren Werten) sowie Bayer und Dow mit wesentlich geringeren Marktanteilen. (298) 1999 blieb der Maisherbizidumsatz im EWR mit [...]* EUR auf etwa derselben Stufe wie im Vorjahr. Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien im EWR mit [40-50]* % ebenfalls etwa gleich geblieben ist. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %), AstraZeneca jedoch gewann an Marktanteil hinzu (von [10-20]* % auf [10-20]* %). (299) Wie in Ziffer 295 angegeben sind die drei wichtigsten nationalen Maisherbizidmärkte Frankreich, Deutschland und Italien. Auf sie entfallen nahezu [70-80]* % des gesamten Maisherbizidumsatzes im EWR. Diese Märkte sind die am besten dokumentierten und sie werden hierin ausführlicher behandelt. Über diese drei nationalen Märkte hinaus wird auch eine kurze Beschreibung der kleineren nationalen Märkte vorgelegt, auf denen der Zusammenschluss zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung führen wird. Französischer Maisherbizidmarkt (300) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Frankreich für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügten sie über einen gemeinsamen Marktanteil von [50-60]* % (N [20-30]* % + AZ [20-30]* %), BASF lag bei [5-10]* % und Aventis bei [5-10]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Den Antworten der Wettbewerber zufolge, die im Verlauf der Marktuntersuchung der Kommission hinzugezogen wurden (BASF, Aventis, Bayer, DuPont, Dow und American Cyanamid) war das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas höher als in der Schätzung der Parteien. Nur ein Unternehmen gab einen Marktwert an, der unterhalb der Schätzung der Parteien lag. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas niedriger als der angegebene [50-60]* % und würde sich im Bereich von [40-50]* % bewegen. Die Marktuntersuchung hat die für BASF und Aventis angegebenen Marktanteile bestätigt und hat Marktanteile von [10-20]* % für Monsanto, [5-10]* % für DuPont, [5-10]* % für American Cyanamid, [0-5]* % für Dow und [0-5]* % für Bayer festgestellt. (301) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien in Frankreich sich 1999 etwas erhöht hat, von [50-60]* % auf [50-60]* %. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %), AstraZeneca gewann jedoch an Marktanteil (von [20-30]* % auf [20-30]* %). Deutscher Maisherbizidmarkt (302) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Deutschland für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügten sie über einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50]* % (N [30-40]* % + AZ [5-10]* %), BASF lag bei [10-20]* % und Aventis [10-20]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Die Marktuntersuchung der Kommission zeigt, dass das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas höher war als in der Schätzung der Parteien. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas niedriger als in der Schätzung der Parteien und läge bei rund [40-50]* %. Der angegebene Marktanteil von [10-20]* % für BASF ist zutreffend, der Marktanteil von Aventis ist jedoch niedriger, bei rund [5-10]* %. Die Marktuntersuchung hat ferner Marktanteile ergeben von [5-10]* % für DuPont, [5-10]* % für Bayer, [5-10]* % für American Cyanamid, [0-5]* % für Dow und [0-5]* % für Monsanto. (303) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien in Deutschland 1999 etwas abgenommen hat, auf [40-50]* %. Novartis verlor Marktanteil (von [30-40]* % auf [30-40]* %), AstraZeneca jedoch gewann an Marktanteil hinzu (von [5-10]* % auf [10-20]* %). Italienischer Maisherbizidmarkt (304) Die Parteien schätzen den gesamten Maisherbizidumsatz in Italien für 1998 auf etwa [...]* EUR. Ihrer Schätzung zufolge verfügte Syngenta über [30-40]* % (N [20-30]* % + AZ [10-20]* %) und Aventis über [10-20]* %. Zu den anderen Wettbewerbern wurden keine Informationen vorgelegt. Der Marktuntersuchung der Kommission zufolge lag das Volumen des Gesamtmarktes in 1998 wahrscheinlich etwas niedriger als der Schätzung der Parteien zufolge. Auf dieser Grundlage wäre der Marktanteil von Syngenta etwas höher als nach der Schätzung der Parteien und läge bei rund [30-40]* %. Der Marktuntersuchung zufolge verfügte Aventis über etwa [10-20]* %, DuPont über [5-10]* %, American Cyanamid über [5-10]* %, Dow über [0-5]* % und Bayer über [0-5]* %. Die Marktrolle von BASF ist in Italien von geringer Bedeutung. (305) Aus den vorläufigen der Kommission verfügbaren Informationen geht hervor, dass der gemeinsame Marktanteil der Parteien 1999 etwas abgenommen hat, von [30-40]* % auf [20-30]* %. Novartis verlor an Marktanteil (von [20-30]* % auf [10-20]* %), ebenso AstraZeneca (von [10-20]* % auf [10-20]* %). Kleinere Maisherbizidmärkte (306) In den Niederlanden schätzen die Parteien den Wert des Maisherbizidmarktes in 1998 auf [...]* EUR und den Marktanteil von Syngenta auf [60-70]* % (N [30-40]* % + AZ [30-40]* %). BASF hatte einen Marktanteil von [10-20]* %, Aventis von [10-20]* %. Die Marktuntersuchung bestätigt diese Zahlen weitgehend. Es scheint, dass in 1999 der gemeinsame Marktanteil der Parteien derselbe war: [60-70]* % (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). (307) In Belgien schätzen die Parteien den Wert des Maisherbizidmarktes in 1998 auf [...]* EUR, wovon Syngenta einen Marktanteil von [50-60]* % hatte (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). BASF hätte einen Marktanteil von [10-20]* % und Aventis von [0-5]* %. Diese Schätzungen werden durch die Marktuntersuchung bestätigt. Andere von der Marktuntersuchung festgestellte Wettbewerber sind DuPont ([10-20]* %), American Cyanamid [5-10]* % und Monsanto [5-10]* %. Der gemeinsame Marktanteil hat sich 1999 auf [50-60]* % erhöht (N [20-30]* % + AZ [30-40]* %). (308) In Österreich ([30-40]* %), Dänemark ([40-50]* %) und Großbritannien ([40-50]* %) hatte Novartis jeweils den größten Marktanteil [...]*. Angesichts der Tatsache jedoch, dass AstraZeneca in diesen Ländern im betreffenden Jahr auf dem Markt kaum in Erscheinung trat, sind diese Märkte von dem Zusammenschluss nicht betroffen. Während der Marktanteil und die Überschneidung für den portugiesischen Markt erheblich sind ([40-50]* %, N [20-30]* % + AZ [10-20]* %), muss die Kommission auf der Grundlage dieses Materials nicht entscheiden, ob die angemeldete Transaktion zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen würde, da Wettbewerbsprobleme infolge der Durchführung/Einhaltung der Verpflichtungszusagen wegfallen würden, die für die nationalen Maisherbizidmärkte, auf denen der Zusammenschluss zu Begründung einer beherrschenden Stellung führen würde, abgegeben wurden. (309) Die hohen Marktanteile, die die neue Einheit sowohl EWR-weit ([40-50]* %) als auch in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien (wo die Stellungen der Parteien sich überschneiden) hätte, sowie die Tatsache, dass die neue Einheit EWR-weit mindestens viermal größer als ihr nächster Wettbewerber wäre, geben starken Anlass zu der Auffassung, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Maisherbizide in den fraglichen Ländern führen wird. (310) Dieser Schluss wird durch die Marktuntersuchung bei Kunden, Wettbewerbern, Beratern und Bauernverbänden erhärtet. Eine beträchtliche Anzahl der Auskunftspersonen drückten Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Marktstellung der neuen Einheit im Bereich der Maisherbizide aus. Sämtliche Kommentare weisen auf die Tatsache hin, dass die bereits starke Stellung der Parteien nach Marktanteilen durch die starke und allgegenwärtige Präsenz der Produkte der Parteien in sämtlichen Segmenten des Maisherbizidmarktes (Behandlung vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang, Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut) weiter gestärkt würde. (311) Wie im Abschnitt über die Bestimmung der relevanten Produktmärkte ausgeführt, stellen Herbizide gegen breitblättriges Unkraut keinen realistischen Ersatz für Graminizide dar oder umgekehrt. Lediglich durch das Vorhandensein von Breitspektrumprodukten besteht eine Wettbewerbsverbindung zwischen den beiden Marktextremen, die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen bestehen jedoch innerhalb der jeweiligen Segmente der Grasbekämpfung und der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut. Bei der Entscheidung bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts der Anwendung, Behandlung vor Pflanzenaufgang oder nach Pflanzenaufgang, stellt sich auch heraus, dass die Beziehung zwischen den beiden verfügbaren Produkten, Herbizide vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang, nicht nur eine der Substituierbarkeit ist, sondern auch eine der Komplementarität. Sogar im Bereich der Festlegung des Zeitpunkts liegen die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb der jeweiligen Segmente: Bekämpfung vor Pflanzenaufgang und Bekämpfung nach Pflanzenaufgang. (312) Um eine angemessene Analyse der jeweiligen Wettbewerbsauswirkungen des Zusammenschlusses zwischen den Parteien durchzuführen, ist es notwendig, die jeweilige Stärke der Parteien in den einzelnen Segmenten zu berücksichtigen. Ferner ist es angesichts der teilweise komplementären Natur der betreffenden Segmente sowohl aus einer Perspektive der Bekämpfung (Gras/Blattunkraut) als auch aus einer Perspektive des Zeitpunkts (vor/nach Pflanzenaufgang) notwendig, das Ausmaß zu berücksichtigen, in dem die Parteien über starke Stellungen in sämtlichen der Segmente verfügen. Die vier Segmente bei der Maisunkrautbekämpfung (313) Syngenta wird über eine "ideale" Palette an Produkten verfügen, mit der die gesamte Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang abgedeckt wird. Dies wird besonders klar durch einen Vergleich der Palette an aktiven Wirkstoffen von Syngenta mit der Gesamtheit sämtlicher wichtigen aktiven Wirkstoffe, die auf dem Markt erhältlich sind oder die in naher Zukunft allgemein erhältlich sein werden (Acetochlor, S-Metolachlor, Isoxaflutol, Mesotrion). Die folgende Tabelle stellt einen solchen Vergleich dar. Sie wurde mit Hilfe der Eingaben der Parteien und der Auskunftspersonen erstellt. Sie enthält insbesondere sämtliche aktiven Wirkstoffe, bezüglich derer die Parteien angegeben haben, dass sie bei mindestens einer der 30 weitverbreitetsten Grass- und Blattunkräuter in Europa führend sind(47)(48). Wichtige aktive Wirkstoffe im EWR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> g [rarr ] aktiver Wirkstoff, der auch von Generikaherstellern produziert wird (Europa); es ist anzumerken, dass selbst wenn ein Wirkstoff von Generikaherstellern produziert wird, es nicht notwendig der Fall ist, dass diese Hersteller auch Produktformulierungen verkaufen können. ISK [rarr ] Nicosulfuron ist Eigentum von ISK. AstraZeneca ist der Hauptvertreiber für ISK in der EU; das Unternehmen hat Vertriebsrechte für Frankreich (mit Aventis), Italien (exklusiv), Großbritannien (exklusiv), Spanien (mit Aventis), Griechenland (exklusiv) und Portugal (exklusiv). [...]*. (314) Bezüglich der Stärke der einzelnen Wirkstoffe, auf denen die Produkte von AstraZeneca und Novartis basieren, wurden die Parteien und ihre Wettbewerber gebeten anzugeben, welche Wirkstoffe gegen die wichtigsten Unkrautarten im europäischen Maisanbau die wirksamsten sind(49). Aus dieser Untersuchung (in die Mitteilung der Beschwerdepunkte aufgenommen) geht hervor, dass die führenden Herbizidprodukte beim Mais auf folgenden aktiven Wirkstoffen basieren bzw. basieren werden: Bei Behandlung vor Pflanzenaufgang Acetochlor (AZ/Monsanto), (S-)Metolachlor (N), Mesotrion (AZ), Isoxaflutol (Aventis) und bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang: Sulcotrion (AZ), Mesotrion (AZ), Nicosulfuron (ISK/AZ/Aventis/BASF) und Dicamba (N/generisch). Aus der Analyse des Herbizidportfolios von Syngenta geht hervor, dass das Portfolio des Unternehmens einzigartig ist sowohl im Hinblick auf die Anzahl als auch den Umfang an führenden aktiven Wirkstoffen zur wirksamen Unkrautbekämpfung beim Mais. Ferner wird das Portfolio des Unternehmens mindestens vier weitere wichtige aktive Wirkstoffe enthalten, nämlich Pyridat, Prosulfuron, Atrazin und Terbuthyazin. Derzeitige Marktanteile der Parteien in den jeweiligen Segmenten (315) Der Umfang, in dem die Wirksamkeit der derzeitigen Produkte der Parteien bei den wichtigsten Unkrautarten sich in Marktanteile in den jeweiligen Segmenten, Grasunkrautbekämpfung und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut, Behandlung vor Pflanzenaufgang und nach Pflanzenaufgang umsetzt, wird in den Tabellen in den Ziffern 316, 317 und 318 angegeben. Die Marktanteile werden für das Jahr 1999 vorgelegt und ergeben sich für Grasunkrautbekämpfung durch Addition des Umsatzes an Graminiziden und Breitspektrumherbiziden; für die Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut durch Addition des Umsatzes an Breitspektrumherbiziden und Blattherbiziden(50). (316) Im gesamten EWR verfügt die neue Einheit in den einzelnen Segmenten über die folgenden Stellungen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (317) Auf dem größten nationalen Markt, Frankreich, wird die neue Einheit folgende Stellungen einnehmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (318) Auf dem zweitgrößten nationalen Markt, Deutschland, wird die neue Einheit in den einzelnen Segmenten folgende Stellungen einnehmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (319) Aus den vorstehenden Tabellen geht hervor, dass die gemeinsame Stellung der Parteien nicht nur auf dem gesamten Maisherbizidmarkt sehr stark ist, sondern dass sie tatsächlich in sämtlichen der vier Segmente des Maisherbizidmarktes sehr stark ist: Grasbekämpfung vor Pflanzenaufgang, Grasbekämpfung nach Pflanzenaufgang, Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut vor Pflanzenaufgang und Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang. In einigen Ländern ist die Stellung der Parteien in einem oder mehreren der Segmente überaus stark. In Frankreich entfallen beispielsweise [90-100]* % des Umsatzes an Grasbekämpfung nach Pflanzenaufgang entweder auf AstraZeneca (mit Nicosulfuron) oder auf Novartis (mit Atrazin). Bei den Anwendungen nach Pflanzenaufgang insgesamt entfallen noch immer [70-80]* % auf die Parteien. In Deutschland hat Novartis eine besonders starke Stellung bei den Anwendungen vor Pflanzenaufgang (mit ihren Breitspektrumprodukten basierend auf Metolachlor, Terbuthyazin und Pyridat); AstraZeneca ist Deutschland nicht vertreten, zumindest noch nicht. In den Niederlanden (in Form einer Tabelle nicht angegeben) werden die Parteien [50-60]* % im Segment der Grasbekämpfung und [60-70]* % in der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut einnehmen. In Belgien werden die Parteien [60-70]* % der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang, in Österreich [40-50]* % der Grasbekämpfung vor Pflanzenaufgang einnehmen. (320) Über die derzeitigen starken Marktstellungen hinaus, die die Parteien einnehmen, haben die Parteien drei wichtige neue bzw. kürzlich eingeführte Produkte, die wahrscheinlich die Stellungen der Parteien weiter stärken werden: Acetochlor, S-Metolachlor und Mesotrion. Neue Produkte der Parteien für die Grasunkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang (321) Im Maisherbizidportfolio der neuen Einheit befinden sich zwei wichtige Maiswirkstoffe vor Pflanzenaufgang zur Bekämpfung von Gräsern, die kürzlich eingeführt wurden oder die in naher Zukunft eingeführt werden: Acetochlor und S-Metolachlor. Acetochlor (322) Die Zulassung des aktiven Wirkstoffes Acetochlor in Europa teilen sich AstraZeneca und Monsanto. Im Moment werden Produkte auf Acetochlorbasis lediglich in Spanien (seit 1995) und in Frankreich (seit 1999) vermarktet. Andere Märkte werden folgen, insbesondere Deutschland und Italien in [...]*. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass Acetochlor das Potenzial hat, ein wichtiges Produkt in Europa zu werden, so wie es bereits in den USA ein wichtiges Produkt geworden ist. Auf dem Maisherbizidmarkt der USA hat das Produkt einen Marktanteil von [10-20]* % erobert, größtenteils durch Verdrängung des einst führenden Produkts Alachlor von Monsanto(51). Man erwartet, dass diese Substituierung von Alachlor durch Acetochlor auch in Europa stattfinden wird. Alachlor ist derzeit für die Verwendung bei Mais in Frankreich, Italien, Portugal und Spanien zugelassen. In Frankreich, dem größten Maismarkt, hatte der Alachlorumsatz einen Wert von [...]* EUR, dies entspricht einem Marktanteil von [10-20]* % beim Mais. In Italien, dem drittgrößten Maismarkt, hatte der Alachlorumsatz einen Wert von [...]* EUR, dies entspricht einem Marktanteil von [10-20]* %. Der Anteil von Acetochlor wird daher den Erwartungen zufolge innerhalb der Gemeinschaft deutlich zunehmen(52). (323) Die Tatsache, dass die Zulassung des aktiven Wirkstoffes Acetochlor in Europa zwischen AstraZeneca und Monsanto aufgeteilt ist, hängt mit Folgendem zusammen. Obgleich das Potenzial von Acetochlor bereits Mitte der achtziger Jahre erkannt wurde, verschob sich die Vermarktung des Wirkstoffs aufgrund technischer Probleme mit den dazugehörigen Safenern. Safener sind Chemikalien die einigen Herbizidformulierungen beigegeben werden, um die Aktivität des Herbizids an der Pflanze und das Risiko von Schäden an der Kulturpflanze zu verringern. In diesem Sinne sind Safener das Mittel zur Ermöglichung der Markteinführung von Herbiziden, die andernfalls aufgrund möglicher phytotoxischer Schäden an den Kulturpflanzen nicht auf den Markt kommen würden. Safener sind schwer zu entdecken, benötigen viele Jahre für ihre Entwicklung und bringen erhebliche Kosten für Feldtests und im Auftrag von Behörden durchgeführte Studien mit sich(53). (324) Aufgrund von Patentfragen und den erheblichen Kosten und der Komplexität der Erstellung der Datensammlungen, die für den Erhalt der Zulassung für Acetochlor und den dazugehörigen Safener erforderlich waren, schlossen Monsanto und Zeneca eine Vereinbarung bezüglich der Zulassung von Produkten auf Acetochlorbasis ab. Dieser Partnerschaft gelang es, Zulassungen für Acetochlorprodukte in Spanien (eine für AstraZeneca mit ihrem Safener Dichlormid und eine für Monsanto mit ihrem Safener MON 4660) und in Frankreich zu erlangen, wobei in Frankreich die Zulassung nur für das Produkt erteilt wurde, das den Safener von AstraZeneca, Dichlormid, enthält. Monsanto zufolge ist es unwahrscheinlich, dass das Unternehmen vor [Geschäftsgeheimnis von Monsanto]* über einen eigenen Safener verfügen wird, der in Frankreich und den anderen Ländern zugelassen werden kann. Aufgrund dieser Situation hat AstraZeneca was Europa betrifft die volle Kontrolle bezüglich Acetochlor(54). S-Metolachlor (325) S-Metolachlor ist eng verwandt mit Metolachlor. Metolachlor wurde in den frühen siebziger Jahren entdeckt und als Herbizid patentiert. Auf dem Feld bewies das Produkt eine hervorragende Unkrautbekämpfungswirkung und in Kombination mit einem Safener gute Pflanzenverträglichkeit bei wichtigen Kulturpflanzen, einschließlich Mais. Der Verkauf begann 1976 und im Laufe der Zeit erhielt das Produkt in mehr als 90 Ländern und für mehr als 70 Kulturpflanzen die Zulassung. Von Anfang an war es als Molekül bekannt, dass aus einem aktiven Teil (dem S-Isomer) und einem relativ inaktiven Teil (dem R-Isomer) im Verhältnis 50:50 besteht. Erst in den späten achtziger Jahren wurde es durch neue Synthesetechnologien möglich, das aktive Isomer allein zu produzieren (diese Technologie ist durch Novartis patentiert). Da der neue aktive Wirkstoff auf dem S-Isomer von Metolachlor basiert, wird er S-Metolachlor genannt. S-Metolachlor bringt bei [60-70]* % der ursprünglichen Anwendungsdosis von Metolachlor dieselbe Wirkung. Da es in niedrigeren Dosierungen verwendet werden kann, ist S-Metolachlor umweltfreundlicher als Metolachlor (in den USA ist es ein Reduced Risk-Pestizid). Erste Zulassungen mit dem neuen Molekül wurden 1997 in den USA erteilt und der Übergangsprozess von Metolachlor zu S-Metolachlor wird in Europa 2003 abgeschlossen sein. (326) Der vielleicht wichtigste Grund für die Einführung von S-Metolachlor besteht darin, dass es die Abmeldung von Metolachlor erlaubt, wodurch dem Wettbewerb mit Generika in diesem Bereich entgegengewirkt wird. Während die Abmeldung selbst noch keine hinreichende Bedingung für den Schutz des Metolachlormarktsegments gegen den Markteintritt von Generika ist, da Dritte Metachlor noch immer neu zulassen können, wird sie einem Post-Patentstrategiedokument zu Metolachlor von Novartis zufolge [...]*. Dasselbe Post-Patentstrategiedokument ruft daher zu folgenden Schlüsselmaßnahmen auf: [...]*(55). (327) Die Rolle von S-Metolachlor beim Ersatz von Metolachlor wird durch andere interne Dokumente von Novartis weiter geklärt, die besagen, dass [...]*. In diesem Kontext wird folgende Geschäftsgelegenheit erwähnt: [...]*. (328) In Europa läuft das Patent für S-Metolachlor 2002 aus, aber der Datenschutz wird Generikahersteller weiter außen vor halten, ebenso die zahlreichen Mischungspatente. Man erwartet, dass nach Wert S-Metolachlor die Position von Metolachlor vollständig übernehmen wird und deshalb die starke Stellung von Novartis in diesem Bereich erhalten wird: [...]*(56). Insbesondere ist es wahrscheinlich, dass [...]*(57). (329) Acetochlor und (S-)Metolachlor werden Kopf an Kopf im Segment der Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang miteinander konkurrieren. Acetochlor und Metolachlor sind die stärksten Herbizide in der chemischen Klasse der Acetalinide (zu denen auch Alachlor, Dimethenamid und Flufenacet gehören). Dass der Wettbewerb im Segment Unkrautbekämpfung vor Pflanzenaufgang hauptsächlich zwischen Acetochlor und Metolachlor stattfindet, legen auch die Erfahrungen aus den USA nahe. Es kann angemerkt werden, dass in den internen Dokumenten von Novartis als einer der Gründe für die Substituierung von Metalochlor durch S-Metolachlor die (künftige) Konkurrenz durch [...]*(58) genannt wurde. Auch in internen Dokumenten von AstraZeneca wird erwähnt, dass Metolachlor [...]*(59) bildet. Die Kombination der beiden führenden Grasunkrautherbizide vor Pflanzenaufgang beim Mais würde zu einer unüberwindlichen Stärke in diesem Segment führen. Das neue Produkt der Parteien zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut (330) Die wichtigste Entwicklung innerhalb des Maisherbizidportfolios der neuen Einheit auf dem Gebiet der Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut ist die Einführung von AstraZenecas Mesotrion. Mesotrion (331) In naher Zukunft wird AstraZeneca Produkte auf den Markt bringen, die auf einem

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.