Europäische Union

2004/310/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 die einen Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt (Sache COMP/M.1806 — AstraZeneca/Novartis) — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2309) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0310. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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neuen aktiven Wirkstoff basiert sind, es handelt sich dabei um Mesotrion. Die Zulassung im EWR wird für das Jahr [...]* erwartet und eine vollständige Einführung wird für das Jahr [...]* erwartet. Mesotrion ist ein Produkt mit einem einzigartigen technischen Profil, das eine hervorragende Bekämpfungswirkung gegen breitblättriges Unkraut bietet. Internen Dokumenten zufolge hat es [...]*(60). Allein ist es zur Behandlung sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang geeignet, es wird jedoch hauptsächlich positioniert [...]*(61). In den USA ist es ein Reduced Risk-Pestizid. Novartis hat hohe Erwartungen bezüglich des Produkts: Ihren internen Dokumenten zufolge könnte Mesotrion wettbewerbswirksamer sein als [...]*(62). (332) Von Mesotrion wird erwartet, dass es bis [...]* allein einen Marktanteil von [5-10]* % des weltweiten Maisherbizidmarktes einnehmen können wird, dieser Anteil setzt sich zusammen aus [10-20]* % Behandlungen nach Pflanzenaufgang und [0-5]* % Behandlungen vor Pflanzenaufgang(63). In Europa soll Mesotrion [...]*(64). Wie aus einer Analyse der technischen Fähigkeiten hervorgeht und worauf auch ein Wettbewerber hinweist, sind Mesotrion und Sulcotrion sehr ähnlich, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Anwendung: Mesotrion kann auch vor Pflanzenaufgang angewendet werden, Sulcotrion nur nach Pflanzenaufgang. Die [...]* von Sulcotrion [...]* ist selbst schon ein Hinweis auf die Stärke des späteren Produkts angesichts der Tatsache, dass Sulcotrion derzeit des bestverkaufte Maisherbizid von AstraZeneca ist ([50-60]* % des Umsatzes) und dass dieser aktive Wirkstoff patentiert ist [...]*(65). Mit anderen Worten wird bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sulcotrion den Patentschutz verliert, das neue Mesotrion die Marktstellung von Sulcotrion übernommen haben, so dass letzterer Wirkstoff abgemeldet werden kann, wodurch es für Generikahersteller schwieriger wird, mit Sulcotrion auf den Markt zu kommen. Diese Strategie ähnelt sehr [...]*. (333) [...]* Aus diesem Grunde wird Mesotrion internen Dokumenten zufolge ebenfalls in viel versprechenden Mischungen mit [...]*(66) positioniert werden. Infolge dessen wird der gesamte Umsatz mit Acetochlor [...]*(67). Zuletzt weist die Herstellung von Mesotrion eine verbesserte Kostenstruktur im Vergleich mit Sulcotrion auf, was einen zusätzlichen Vorteil bietet. Argumente der Parteien (334) Die Parteien argumentieren, dass die Gesamtmarktanteile von Novartis und AstraZeneca aus einer Reihe von Gründen wahrscheinlich abnehmen werden. (335) Erstens enthalten die Produktportfolios von Novartis und AstraZeneca eine Reihe älterer Produkte, die in naher Zukunft neu zugelassen werden müssen. Ohne eine solche Neuzulassung können die Produkte nicht länger in der Gemeinschaft verkauft werden. Da die Standards zur Erfuellung der Neuzulassungsauflagen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erhöht wurden, könnte die Verlängerung zum Beispiel für die Novartis-Produkte auf Atrazinbasis in Frankreich gefährdet sein, ebenso Metolachlor in den Niederlanden. (336) Es ist tatsächlich so, dass Atrazin in Deutschland, Italien und den Niederlanden aufgrund seiner eher ungünstigen Umwelteigenschaften die Zulassung verloren hat. Obgleich es allerdings ein Risiko für einen Verlust der Zulassung von Atrazin in Frankreich zu einem gewissen Zeitpunkt gibt, liegt kein Beweis dafür vor, dass es die Zulassung in naher Zukunft verlieren wird. Von den französischen Behörden wurden bislang keine entsprechenden Schritte angekündigt. Es muss angemerkt werden, dass die Anweisungen von Novartis für ihren nationalen französischen Unternehmenszweig von 1999 auf keine Probleme mit Atrazin hinweisen, sondern im Gegenteil: [...]*. (337) Darüber hinaus darf der Einfluss eines Verlustes der Zulassung für Atrazin in Frankreich auf die Marktstellung der Parteien nicht überbewertet werden. Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil des Umsatzes mit Atrazin, bei dem es sich schließlich um ein Breitspektrumherbizid handelt, das sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden kann, sich auf ein oder mehrere spezifische Produkte in den vier Segmenten des Produktraums (vor/nach, Gras-/Blattunkraut) und insbesondere auf Kombinationen aus diesen verlagern wird. Wie im Abschnitt über den Maisanbau und die Unkrautbekämpfung ausgeführt, tendieren die Anbauer in den Ländern, in denen Atrazin verboten ist, im Allgemeinen mehr und mehr zur Verwendung von Produkten nach Pflanzenaufgang zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut. Dieser Umstand hat es AstraZeneca ermöglicht, ihren Marktanteil durch die Verkaufsförderung von Sulcotrion und Nicosulfuron zur Anwendung in Tankmischungen bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang zu vergrößern. In Frankreich haben es AstraZeneca einem Wettbewerber zufolge die weniger günstigen Umwelteigenschaften von Atrazin bereits ermöglicht, ihren Marktanteil auf diese Weise zu vergrößern. Überdies ist es sinnvoll, auf die Tatsache hinzuweisen, dass internen Dokumenten von AstraZeneca zufolge das vielversprechende neue Blattunkrautprodukt Mesotrion unter Anderem in Mischungen mit [...]*(68) auf den Markt gebracht werden wird. Es ist daher wahrscheinlich, dass die spezifische Kombination Mesotrion- [...]* vor Pflanzenaufgang die möglichen Verluste an Atrazin-Umsatz aufgrund des Verlustes der Zulassung (sofern dies eintritt) in erheblichem Umfang wird ausgleichen können. Dies wird umso wahrscheinlicher als derzeitige Generikahersteller von Atrazin (siehe unten) keine klare Alternative vor und nach Pflanzenaufgang zu Atrazin anzubieten haben, während Syngenta über diese Alternative verfügt. (338) Insofern als Produktmischungen mit anderen aktiven Wirkstoffen plus Atrazin betroffen sind, ist der Verlust der Zulassung für Atrazin weniger bedeutsam, wenn man bedenkt, dass es ein akzeptables Substitut in Form von Terbuthyazin gibt. Obgleich Terbuthyazin selbst eine relativ alte Verbindung ist und keinen Patentschutz mehr genießt, wurde es erst in den frühen neunziger Jahren auf dem Maismarkt eingeführt, da Atrazin in Deutschland und Italien verboten wurde. Terbuthyazin hat ein ähnliches Bekämpfungsspektrum wie Atrazin, weist jedoch eine geringere Aktivität auf. Es ist unwahrscheinlicher, dass es für die Anwendung in Maisherbiziden verboten wird, insbesondere solange es in Mischungen verwendet wird (mischungsaktive Zutaten erlauben den Herstellern im Allgemeinen eine bessere Kontrolle der tatsächlich von den Landwirten angewandten Dosierungen; aus diesem Grund hat Novartis auch entschieden, Terbuthyazin nur in Mischungen und nicht als Monowirkstoffprodukt zu verkaufen). (339) Im Hinblick auf Metolachlor in den Niederlanden besteht die Absicht von Novartis darin, [...]*. Wie im vorstehenden Abschnitt über S-Metolachlor ausgeführt, besteht die Strategie von Novartis darin, [...]*. S-Metolachlor ist andererseits eng mit Metolachlor verwandt, kann jedoch in weitaus geringeren Dosierungen angewandt werden und ist somit umweltfreundlicher. Es werden keine Zulassungsprobleme für S-Metolachlor erwartet. (340) Zweitens behaupten die Parteien, dass es mehrere Generikahersteller für einige ihrer nicht mehr unter Patentschutz stehenden aktiven Wirkstoffe gibt, insbesondere für Atrazin, Terbuthyazin, Acetochlor und Dicamba und dass Wettbewerb durch Generikahersteller für Metolachlor wahrscheinlich ist, da der Wirkstoff bald nicht mehr unter Patentschutz stehen wird. (341) Der Einfluss von Generikaprodukten auf das Maisherbizidportfolio der Parteien beschränkt sich prinzipiell auf zwei aktive Wirkstoffe, Atrazin und Terbuthyazin. Das in Israel ansässige Unternehmen Makhteshim und das dänische Unternehmen Cheminova sind bekannte Generikahersteller. Einigen Wettbewerbern zufolge ist jedoch der Einfluss dieser Generikaprodukte sehr gering. Atrazin kommt hauptsächlich in Frankreich zum Einsatz und seine Anwendung ist in vielen anderen Ländern verboten oder eingeschränkt. Hinsichtlich der Situation in Frankreich sei auf die vorstehend erwähnten Anweisungen von Novartis an ihren französischen Unternehmenszweig verwiesen, worin es heißt: [...]*. Diese Anweisungen enthalten keinen Hinweis auf den Markteintritt eines Generikums, das sich auf Novartis fühlbar negativ auswirken würde. Da Terbuthyazin größtenteils in Kombinationsprodukten angewendet wird, werden die Auswirkungen von generischem Terbuthyazin als "Monowirkstoff" als gering eingestuft. Tatsächlich verkauft Novartis Terbuthyazin nur in fertig gemischten Produktformulierungen - das heißt zusammen mit anderen Wirkstoffen. (342) Darüber hinaus bedeutet die bloße Tatsache, dass Generikahersteller einen aktiven Wirkstoff produzieren (oder zu produzieren in der Lage sind), noch nicht, dass sie ihr Produkt im EWR verkaufen können. Dies ist ganz klar der Fall bei Atrazin, das in Deutschland, Italien und den Niederlanden nicht mehr zugelassen ist. Ferner kann der Rechtsschutz der Zulassungsdaten über den Patentschutz hinaus ebenfalls den Wettbewerb verhindern: Das EU-Zulassungssystem (für den aktiven Wirkstoff) oder die nationalen Zulassungssysteme (für das Produkt) garantieren für gewöhnlich einen Datenschutz von 5-10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung. In Deutschland besteht beispielsweise der Datensatz für die Zulassung von Terbuthyazin, obgleich das Produkt nicht mehr unter Patentschutz steht, noch immer unter Rechtsschutz, was dazu führt, dass es keine Generikakonkurrenz für Terbuthyazin gibt. (343) Ein weiteres Beispiel ist Acetochlor, von dem man erwartet, dass es einer der führenden Herbizidwirkstoffe in Europa sein wird (siehe vorstehende Ausführungen). Bislang ist es lediglich einer Partnerschaft zwischen AstraZeneca und Monsanto gelungen, die Zulassung für ein Maisherbizid mit Acetochlor in Spanien (1993, für zwei Produkte) und Frankreich (1999, für ein Produkt mit dem Safener(69) Dichlormid, für AstraZeneca allein zugelassen) zu erhalten. Obgleich Acetochlor nicht länger unter Patentschutz steht, garantiert das EU-Zulassungssystem für aktive Wirkstoffe einen Datenschutz von 10 Jahren. Zulassungsdatensätze für Safener genießen ebenfalls Datenschutz [...]*(70). Infolge dessen konnte bislang keiner der Generikahersteller von Acetochlor eine Zulassung für seine Produkte im EWR erlangen. Dasselbe gilt in dieser Hinsicht für die anderen Forschung und Entwicklung betreibenden Wettbewerber. Es besteht daher, wie die Parteien einräumen, für Acetochlor im EWR keinerlei Wettbewerb durch Generika. Kurz gefasst gilt: Die Tatsache, dass ein Produkt keinen Patentschutz mehr genießt und dass es Generikahersteller für den aktiven Wirkstoff gibt, heißt noch nicht, dass diese Produkte in Europa auch verkauft werden können. (344) Für Dicamba gilt der Datenschutz noch immer in den meisten der wichtigen Mais produzierenden Länder. In Frankreich zum Beispiel sind die Zulassungsdaten bis 2006 geschützt; in Deutschland bis 2009. Angesichts der Tatsache, dass die Zulassungsverfahren für generisches Dicamba in Frankreich und Deutschland (die beiden größten Märkte) besonders anspruchsvoll sind(71), ist der Markteintritt von Generikaherstellern unwahrscheinlich. Eine Ausnahme beim Datenschutz stellt Italien dar. In diesem Land wurden die ersten Produkte mit vermutlich generischem Ursprung 1999 auf den Markt gebracht. Es wurden jedoch mehrere Strategien eingesetzt, die die Auswirkungen des erloschenen Patentschutzes für Dicamba einschränken sollen. [...]* Angesichts der Tatsache, dass Novartis Dicamba zunehmend in gemischten Produkten einsetzen wird, könnte eine vollständige Aufhebung der Zulassung für Dicamba als Monowirkstoff ebenfalls ein wirksames Vorgehen zur Verhinderung von Wettbewerb durch generisches Dicamba sein. Zulassungsverfahren für generisches Dicamba sind besonders anspruchsvoll in Frankreich, Deutschland (den beiden größten Märkten) und Österreich. Es ist geplant [...]*(72). (345) Drittens behaupten die Parteien, dass sie keine Exklusivrechte an einer Reihe ihrer wichtigsten Produkte haben. Wie erwähnt ist die Zulassung von Acetochlor in Europa zwischen AstraZeneca und Monsanto aufgeteilt. Ferner bezieht Novartis Dicamba von BASF, die den Parteien zufolge in Europa ein eigenes Produkt auf Dicambabasis auf den Markt bringen will. Während die letzte Angabe zutrifft, ist es unwahrscheinlich, dass dieses Produkt die Stellung von Syngenta im Segment der Behandlung nach Pflanzenaufgang von Blattunkraut wesentlich verändern wird(73). Ferner hat die fusionierte Einheit wie oben aufgezeigt auch für Dicamba Produktersatzstrategien und wird über Produkte verfügen, die in diesem Segment als überlegen gelten (Sulcotrion, [...]*). Im Hinblick auf Acetochlor hat die Marktuntersuchung die Stärke von AstraZeneca gegenüber Monsanto aufgezeigt(74) (siehe oben). (346) Viertens behaupten die Parteien, dass mehrere Wettbewerber in naher Zukunft neue Produkte auf den Markt bringen werden, während nur AstraZeneca neue Produkte einführen wird und Novartis nicht. Diese letzteren Erklärungen sind abzulehnen. Erstens wird in ihnen die Tatsache nicht berücksichtigt, dass einige starke Produkte, die in jüngster Vergangenheit in nur einigen der Länder des EWR eingeführt wurden, nun sukzessive auch in den anderen Ländern eingeführt werden (Acetochlor und S-Metolachlor). Zweitens wird eines der neuen Produkte von AstraZeneca, Mesotrion, in Zukunft ein absolutes Schlüsselprodukt bei den Maisherbiziden sein. (347) Die Parteien behaupten, dass die Wettbewerber folgende Maisherbizide entdeckt, kürzlich eingeführt oder in naher Zukunft einführen werden: Isoxaflutol (Aventis, 1998), Isoxachlortol (Aventis, 2003) und Foramsulfuron (Aventis, 2003), Flufenacet (Bayer, 1999), Amicarbazon (Bayer, 2002), Imazamox (American Cyanamid, 2000), Cycloxidim (BASF, 2001), Diflufenzopyr (BASF, 2002/3) und Tritosulfuron (BASF, 2003). (348) Mit der möglichen Ausnahme von Isoxaflutol sind die Aussichten dieser Produkte nicht so, dass der Schluss gezogen werden könnte, die sie herstellenden Unternehmen könnten mit ihrer Hilfe die Marktstellung von Syngenta angreifen(75). Ebenso wenig bestehen diesbezügliche Aussichten für die etablierten Produkte der Wettbewerber(76). Beide Schlüsse wurden nach einem sorgfältigen Vergleich der Ertragsaussichten für jedes der fraglichen Produkte (von den Wettbewerbern vorgelegt) mit den bestehenden Umsatzvolumen gezogen. Während die Parteien behaupten, dass die oben genannten Produkte in Vorbereitung (pipeline products) der Wettbewerber ein sehr gutes Potenzial haben - zum Beispiel sollen die Aussichten von Foramsulfuron so gut wie die von Nicosulfuron sein -, hält es die Kommission für notwendig, den internen Schätzungen der Wettbewerber erhebliche Bedeutung beizulegen, da sie wahrscheinlich am besten über die Eigenschaften und das Marktpotenzial der Produkte informiert sind, insbesondere sofern diese sich noch in der Entwicklung befinden. (349) Bei Isoxaflutol (Aventis) handelt es sich tatsächlich um ein sehr starkes Produkt. Wie im Abschnitt über Unkrautbekämpfung angegeben, ist Isoxaflutol ein Produkt, das eine exzellente Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut vor Pflanzenaufgang gewährleistet. Die Parteien behaupten, dass das Produkt in den ersten beiden Jahren [5-10]* % des EU-Marktes erobert hat und dass der Marktanteil angesichts der erst kürzlich erfolgten Einführung weiterhin rapide zunehmen wird. Den von Aventis vorgelegten Umsatzzahlen zufolge erreichte Isoxaflutol 1999 einen Marktanteil von [5-10]* % in den repräsentativen Maisländern Frankreich, Deutschland und Italien. In dieser Hinsicht ist es sogar auffällig, dass die gemeinsamen Marktanteile von AstraZeneca und Novartis 1999 nur einen sehr moderaten Rückgang im Vergleich mit dem Vorjahr zu verzeichnen hatten, und zwar EWR-weit von [40-50]* % auf [40-50]* %. Während die Ertragsprognosen von Aventis für 2003 bestätigen, dass es noch immer Spielraum für ein Anwachsen des Marktanteils von Isoxaflutol gibt [Geschäftsgeheimnis von Aventis]*, muss der Schluss gezogen werden, dass drei Fünftel seines Potenzials bis 1999 bereits ausgeschöpft wurde. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behaupten die Parteien, dass letzterer Wert eine schwerwiegende Unterschätzung des Potenzials von Isoxaflutol darstelle. Aus diesem Grunde hat die Kommission Aventis aufgefordert, ihre Eingabe nochmals zu bestätigen und zu prüfen, ob die jüngsten Entwicklungen im Verlauf der Saison 2000 möglicherweise Anlass zur Berichtigung der Markterwartungen für das Produkt geben könnten. Aventis jedoch sah keinen Grund zur Revision ihrer zu einem früheren Zeitpunkt abgegebenen Umsatzprognosen. (350) Auf jeden Fall hängt die Frage, ob Isoxaflutol weiterhin wirksam in der Lage sein wird, sein Potenzial auszuschöpfen, von einer Reihe von Unbekannten ab. Tatsächlich ist die strukturelle Veränderung in der Branche, die sich ergibt, falls der von den Parteien vorgeschlagene Zusammenschluss durchgeführt wird, wahrscheinlich der wichtigste Faktor in dieser Hinsicht: Es ist unwahrscheinlich, dass Isoxaflutol oder die anderen neuen Produkte der Wettbewerber in der Lage sind, gegen die jeweils einzelne und gemeinsame Stärke der gemeinsamen Produktreihe von Syngenta anzugehen. Die starke Präsenz von Syngenta in allen vier Segmenten der Unkrautbekämpfung (auf der Grundlage ihrer aktiven Wirkstoffe Acetochlor, S-Metolachlor, Nicosulfuron, Sulcotrion, Mesotrion) gibt Syngenta die Flexibilität, führende Tankmischungsempfehlungen abzugeben und führende Mischungsprodukte zu entwickeln, mit dem Effekt, den Markt für viele der (neuen oder bestehenden) Produkte der Wettbewerber zu schließen. Genauso verleiht die starke Präsenz der aktiven Wirkstoffe von Syngenta in allen vier Segmenten dem Unternehmen eine erhebliche Macht gegenüber der Vertriebskette. (351) Bei diesem Szenario handelt es sich tatsächlich um das von vielen Auskunftspersonen, Kunden und Wettbewerbern zum Ausdruck gebrachte Szenario. Einem Wettbewerber zufolge wird das einzigartige und "noch nie da gewesene" Maisportfolio Syngenta die Flexibilität verleihen, führende Monowirkstoff- und Mischungsprodukte herzustellen, und dem Unternehmen eine Stärke verleihen, die es ihm sogar erlauben würde, Produktangebote (einschließlich Saatgut) auf der Ebene des Vertriebs und des einzelnen Landwirts zu bündeln, indem Syngenta einige Schlüsselprodukte als Druckmittel zugunsten neuer Produkte oder zugunsten von Produkten mit geringerem Wert einsetzen könnte. (352) Die nächsten Abschnitte führen das Ausmaß weiter aus, in dem eine starke Produktreihe Syngenta eine Ausnahmestellung auf dem Markt für Maisherbizide verleiht. Mögliche (zukünftige) Produktkombinationen (353) Das einzigartige Maisportfolio verleiht Syngenta die Flexibilität, weitere führende Produktkombinationen herzustellen. Wettbewerber wiesen im Allgemeinen auf die folgenden herausragenden Kombinationen hin. (354) Mehrere viel versprechende Produktkombinationen ergeben Breitspektrumlösungen sowohl für Behandlungen vor als auch nach Pflanzenaufgang. Die Kombination von Sulcotrion, dem besten Produkt zur Bekämpfung von breitblättrigem Unkraut nach Pflanzenaufgang, mit Metolachlor (und möglicherweise Atrazin oder Terbuthyazin), würde eine herausragende Breitspektrumbekämpfungswirkung bei der Behandlung vor und nach Pflanzenaufgang bieten. Die Möglichkeiten von Mesotrion in Kombination mit S-Metolachlor [...]* bieten ebenso eine hervorragende Breitspektrumbekämpfungswirkung (zum Beispiel als Ersatz von Atrazin, wie ausführlich im Abschnitt zu Atrazin in Frankreich erörtert). Nicosulfuron, das als das stärkste Graminizid nach Pflanzenaufgang gilt, erachten viele Wettbewerber als sehr guten Kombinationspartner zu Metolachlor (S-Metolachlor), Atrazin oder Terbuthyazin(77). (355) Bei der Behandlung nach Pflanzenaufgang ist die beste Unkrautbekämpfungslösung die fertige Mischung von Nicosulfuron und Sulcotrion. Sie bietet eine Komplettlösung gegen sämtliche Gräser und breitblättrige Unkrautarten. Dasselbe gilt für die Mischung von Nicosulfuron mit dem neu entwickelten Mesotrion, ein hervorragendes Blattherbizid das vor und nach Pflanzenaufgang eingesetzt werden kann(78). (356) Andere starke Kombinationen, zu denen ausschließlich die Produkte der Parteien gehören, sind Atrazin-Acetochlor (Breitspektrumbekämpfung, vor Pflanzenaufgang), Atrazin-S-Metolachlor (Breitspektrumbekämpfung, vor Pflanzenaufgang), Atrazin-Sulcotrion (Breitspektrumbekämpfung, sowohl vor als auch nach Pflanzenaufgang), Prosulfuron-Nicosulfuron (Breitspektrumbekämpfung nach Pflanzenaufgang) und Pyridat-Nicosulfuron (Breitspektrumbekämpfung nach Pflanzenaufgang). (357) Es zeigt sich, dass Syngenta sowohl im Segment vor als auch im Segment nach Pflanzenaufgang über eine "ideale" Produktreihe verfügen würde, die die Wirksamkeit gegen Gras- und Blattunkraut vor und nach Pflanzenaufgang vollständig abdeckt. Angesichts dieser Masse an hervorragenden Breitspektrumprodukten und Produkten mit großem Anwendungsspielraum wird es für die Wettbewerber von Syngenta schwierig, ihre Produkte mit einem eingeschränkteren Wirkungsspektrum zu verkaufen. (358) Die den Wettbewerbern zur Verfügung stehende Produktreihe ist weitaus weniger bedeutsam als die der neuen Einheit. Im Segment vor Pflanzenaufgang verfügt BASF über keine Verbindung, die eine vollständige Aktivität gegen breitblättrige Unkrautarten aufweist. Die Produktreihe von BASF wäre weitaus wettbewerbsfähiger, wenn der Zugang zu einem Mischungspartner bestuende, um die überwiegende Gräserwirksamkeit des aktiven Wirkstoffs Dimethenamid von BASF zu ergänzen. Die technisch allein möglichen Partner von Dimethenamid mit Wirksamkeit gegen breitblättriges Unkraut wären Atrazin (Novartis/generisch), Terbuthyazin (Novartis/generisch), Isoxaflutol (Aventis) und Pendimethalin (AmCy). Aus der Perspektive des Preises und der Wirksamkeit würden die beiden aktiven Wirkstoffe von Novartis am besten passen, während Isoxaflutol (Aventis) und Pendimethalin (AmCy), unter Anderen, aufgrund bestimmter phytotoxischer Probleme keine optimalen Kandidaten sind. (359) Das Produkt Isoxaflutol von Aventis, ein Breitspektrumherbizid vor Pflanzenaufgang, würde klar davon profitieren, wenn es mit aktiven Wirkstoffen zur erweiterten Gräserbekämpfung kombiniert würde. Die Produktreihe von Monsanto würde gestärkt, indem Acetochlor mit Atrazin oder Terbuthyazin in fertigen Mischungsformulierungen (Atrazin für Frankreich, Spanien, Portugal oder Griechenland; Terbuthyazin für Italien und Deutschland, wo Atrazin nicht zugelassen ist) kombiniert würde. Die Produktreihe von DuPont ist primär im Segment nach Pflanzenaufgang positioniert und verfügt tatsächlich über keine vergleichbare Präsenz bei den Herbiziden vor Pflanzenaufgang. (360) Die Produktreihe, die den Wettbewerbern im Segment nach Pflanzenaufgang zur Verfügung steht, ist ebenfalls von weitaus geringerer Bedeutung als die der neuen Einheit. Bei BASF stellt es sich so dar, dass ihre Blattunkrautprodukte Bentazon und Bentazon in der Mischung mit Dicamba einen umfassenden Gräserpartner benötigen. Der bestmögliche Mischungspartner ist Nicosulfuron aufgrund seiner Wirksamkeit im Segment der Bekämpfung von Gräsern nach Pflanzenaufgang. Tatsächlich wird eine Mischung aus Bentazon und Nicosulfuron in Deutschland derzeit vermarktet. Ein weiterer möglicher Mischungspartner für Bentazon wäre Rimsulfuron von Dupont, diese Kombination soll jedoch weniger attraktiv sein als die Kombination von Bentazon mit Nicosulfuron. (361) Das Blattherbizid Bromoxynil von Aventis wäre ein optimaler Mischungspartner zu Terbuthyazin (Novartis/generisch), um seine Blattunkrautbekämpfungswirkung weiter zu erhöhen. Das Breitspektrumprodukt nach Pflanzenaufgang Foramsulfuron leidet an einem Mangel an Langzeitbekämpfungswirkung, ein Problem, das gelöst werden könnte durch die Kombination der Produkte mit (Aufführung vom attraktivsten bis zum am wenigsten attraktiven Partner): Atrazin (Novartis/generisch), Mesotrion (AstraZ

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.