Europäische Union

2002/742/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/36.604 — Zitronensäure) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3923)

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Quellenkennung: 32002D0742. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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zugeteilten Wert nicht zufrieden, und auch über den Anteil von Jungbunzlauer bestand eine gewissen Uneinigkeit(33). Alle diese Fragen wurden beim folgenden Treffen am 16. Mai 1991 in Wien geklärt. Dabei wurde auch beschlossen, die Quoten nicht mehr als Gesamttonnagen, sondern als Marktanteilswerte auszudrücken. Die Marktanteilsquoten der einzelnen Unternehmen lauteten schließlich wie folgt: Haarmann & Reimer 32 %, ADM 26,3 %, Jungbunzlauer 23 %, Hoffmann-La Roche 13,7 % und Cerestar Bioproducts 5 %(34). (98) Die von ADM, H & R und Jungbunzlauer vorgelegten Prozentangaben für die einzelnen Quoten weichen geringfügig voneinander ab. Die genaue Quote lässt sich jedoch anhand der von Jungbunzlauer übermittelten Tabellen errechnen, die für den Zeitraum 1991-1994 stets dieselben Jahreswerte für die zugewiesenen Absatzquoten enthalten. Tabelle 5 Absatzquoten am Weltmarkt (Tonnen und Marktanteile) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (99) Cerestar Bioproducts war bei der Besprechung in Basel zwar nicht vertreten, wurde aber aufgrund seiner Verbandsmitgliedschaft bei den von ECAMA vorgelegten Gesamtwerten mitberücksichtigt. Die vier anderen Kartellmitglieder haben die ECAMA-Daten benutzt, um die gemeldeten Werte doppelt zu prüfen, und haben Cerestar Bioproducts offensichtlich und höchstwahrscheinlich ohne dessen Wissen einen Marktanteil von 5 % zugewiesen(35). Dies ergibt sich aus den von Jungbunzlauer vorgelegten Tabellen(36). (100) Um die korrekte Anwendung der zitierten Quoten zu überwachen und Ausgleichsmaßnahmen am Ende eines jeden Jahres so weit wie möglich zu vermeiden, wurde ab März 1991 der regelmäßige Austausch von monatlichen Absatzzahlen vereinbart(37). Wie Jungbunzlauer angibt, "meldeten die beteiligten Unternehmen jeweils bis zum 7. eines jeden Monats ihre verkauften Tonnagen pro Region beim Sekretariat des ECAMA-Präsidenten. Im Sekretariat wurden die Verkäufe konsolidiert und dann den Teilnehmern - aufgeteilt nach Firma und Region (Europa, Nordamerika, Rest der Welt) - telefonisch zurückgemeldet. Dadurch konnten die relativen Marktanteile laufend verfolgt werden. Diese Informationen waren dann auch die Grundlage der Marktanalyse in den Sitzungen."(38). Die Unternehmen meldeten zwar ihre Absatzzahlen für einzelne Regionen, mussten aber nur die Vorgaben für den weltweiten Absatz einhalten. (101) Die Tabellen von Jungbunzlauer(39) wurden anhand der monatlich per Telefon übermittelten Daten erstellt und enthalten genaue Angaben und Berechnungen zu den Mengen, die die einzelnen Kartellmitglieder im Monat abgesetzt haben. Sie sind ein Beleg dafür, dass ständig überwacht wurde, inwieweit jedes Unternehmen die ihm zugewiesene Quote erfuellt hat. Zur Interpretation dieser Tabellen gibt Jungbunzlauer Folgendes an: "In dieser Liste sind in fünf untereinander angeordneten Zeilen unter den Ziff. 1 bis 5 die Unternehmen Haarmann & Reimer, ADM, Jungbunzlauer, Hoffmann-La Roche und Cerestar aufgelistet. In den zwölf nebeneinander angeordneten Spalten sind die monatlich gemeldeten Verkaufsmengen dieser Unternehmen aufgelistet. Für jedes einzelne Unternehmen ist in vier einzelnen Zeilen jeweils die verkaufte Menge Zitronensäure für die Regionen Europa, Nordamerika und Rest der Welt sowie die Gesamtsumme der drei Regionen angegeben. In der Zeile 'Total' ist die Zusammenrechnung aller Verkäufe der einzelnen Regionen und deren Gesamtsumme aufgelistet. In der letzten Zeile ist die Abweichung, bezogen auf Gesamteuropa, wiedergegeben."(40). Für jedes Jahr des Zeitraums 1991-1994 bestehen zwei getrennte Tabellen, eine mit kumulierten Monatsdaten und eine mit einfachen Monatsdaten. c) Ausgleichsregelung (102) Bei der Zusammenkunft am 14. November 1991 in Brüssel(41) - der ersten, bei der ausreichend Daten über die Entwicklung des Absatzes vorlagen - zeigte sich, dass ADM deutlich unter seiner Absatzquote lag, während Haarmann & Reimer seine Quote um eine ähnliche Größenordnung übertraf: "By the end of 1991, H & R needed to buy 7000 tons of citric acid from ADM" [Ende 1991 musste H & R 7000 t Zitronensäure von ADM beziehen](42). Die beiden anderen Hersteller haben ihre Quoten im Großen und Ganzen eingehalten. Die genannten Abweichungen erregten bei den Anwesenden Besorgnis, weil ein wesentliches Ziel der sorgfältigen Überwachung der Absatzzahlen laut Abmachung ja gerade darin bestand, Ausgleichsmaßnahmen am Ende eines Jahres zu vermeiden. Schon vorher war vereinbart worden, solche Ungleichgewichte nicht zuzulassen. Bei einem weiteren Treffen, das am 2. Januar 1992 in Deutschland stattfand(43), wurde die Frage des Ausgleichs neben der Gestaltung der Preise und der Lage des Marktes weiter erörtert. (103) Das Ausgleichsproblem trat in der frühen Phase des Kartells und insbesondere im Anschluss an diese umfangreichen und weitgehend deckungsgleichen Abweichungen von H & R und ADM auf (siehe Tabelle 6). Eine verbesserte Ausgleichsregelung hätte gegebenenfalls bei dem Treffen am 19. Mai 1992 in Jerusalem(44) besprochen werden können; es wurde aber schließlich entschieden, "dass zwischen Unternehmen, zwischen denen die größten Abweichungen von den Mengenvorgaben vorliegen würden, individuelle Ausgleichsmaßnahmen zu suchen wären"(45). Hauptthema der Besprechungen in Jerusalem war der Ausgleich für ADM. H & R weigerte sich, das Defizit von ADM zu kompensieren. Der weltweite Leiter des HLR-Konzernbereichs Vitamine und Feinchemikalien, der die Versammlung führte, griff in die Diskussion mit dem Hinweis ein, dass es dabei um einen wesentlichen Teil der Abmachung geht und dass die Missachtung dieses Elements das für den Erhalt des Kartells erforderliche Vertrauen untergräbt und letztlich allen Teilnehmern schadet. Er forderte H & R nachdrücklich auf, seiner Verpflichtung nachzukommen. Die Vertreter von ADM und H & R wurden damit beauftragt, eine Lösung für diese Streitigkeit zu suchen; sie besprachen das Problem bei einem späteren bilateralen Treffen. (104) Dieses Treffen war aber nur eines von einer ganzen Reihe von Zusammenkünften, die bis April 1995 weiter stattfinden würden. ADM bestätigt in diesem Zusammenhang Folgendes: "it was not unusual for [a representative of ADM] and [a representative of H & R] to meet to discuss the North American position prior to ECAMA meetings" [es war nicht ungewöhnlich, dass sich [ein Vertreter von ADM] und [ein Vertreter von H & R] vor Tagungen des Verbands ECAMA trafen, um sich über den nordamerikanischen Standpunkt zu unterhalten](46). Auch andere Vertreter von H & R waren bei einigen dieser - nachweisbar dreizehn - Treffen zugegen. Der Streit über den Ausgleich stand - zumindest bis zur zweiten Hälfte des Jahres 1992, als der größte Teil der Transaktion abgeschlossen war - bei vielen Besprechungen im Mittelpunkt. (105) Aus der folgenden Tabelle lässt sich ablesen, inwieweit die einzelnen Unternehmen in den Jahren 1991 bis 1994 von den ihnen zugewiesenen Quoten abgewichen sind. ADM wies in dem Zeitraum das größte mengenmäßige Defizit auf, H & R den höchsten Überschuss. (106) Die tatsächlichen Mengen an Zitronensäure, die die Unternehmen einander geliefert haben, stimmen nicht exakt mit den nachstehenden Werten überein. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens haben die beteiligten Unternehmen untereinander Zitronensäure auch im Rahmen von Swap-Geschäften oder spontan für legitime Zwecke bezogen und abgesetzt, die nichts mit den fraglichen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben. Zweitens wurde aufgrund der Tatsache, dass beim tatsächlichen Umfang der zwischen den Unternehmen zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen eine gewisse Flexibilität gehandhabt wurde, intensiv über die tatsächlichen Kompensationsmengen diskutiert und verhandelt, und es wurde nicht jede zu viel verkaufte Tonne Zitronensäure kompensiert. Tabelle 6 Weltmarkt: Abweichung von den Absatzqzoten((Die Angaben in dieser Tabelle basieren auf den Zahlen der Tabellen in der Jungbunzlauer-Antwort vom 29. April 1999 [5637-5644], Anhang 3.1. Die Werte in der Reihe "zugewiesene Absatzmenge" geben die Menge aufgrund der jedem einzelnen Unternehmen zugewiesenen Quote wieder (siehe Tabelle 5).)) (Tonnen) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (107) Dennoch wurden aufgrund der Ausgleichsregelung umfangreiche Mengen von anderen Kartellmitgliedern bezogen. Der größte Teil davon entfiel auf die Ausgleichsmengen, die ADM an Haarmann & Reimer lieferte und die sich im Zeitraum 1992-1995 nach eigenen Berechnungen von ADM auf fast 7200 t beliefen(47). Cerestar Bioproducts räumt ein, 1994/95 insgesamt 702 t kristallwasserfreie Zitronensäure und 126 t Trinatriumcitrat an Haarmann & Reimer sowie 1994 96 t kristallwasserfreie Zitronensäure an Jungbunzlauer - als letzte Tranche einer Lieferung im Umfang von 900 t, die Jungbunzlauer wegen angeblich schlechter Qualität zurückgewiesen hatte - geliefert zu haben(48). (108) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte erklärt Jungbunzlauer, dass die Kommission den falschen allgemeinen Eindruck erweckt, dass es ein detailliertes System von Strafen zur Durchsetzung der Quotenabsprachen gegeben hat. Ferner führt Jungbunzlauer an, dass die von der Kommission zitierte ADM-Erklärung(49) insofern nicht ganz stimmt, als eine Ausgleichsregelung nie eingeführt wurde, auch wenn einige Teilnehmer der Kartellbesprechungen dies wohl beabsichtigt haben(50). Laut Jungbunzlauer betraf die am 6. März 1991 erzielte Einigung nur die Meldung von Absatzzahlen und nicht das Ausgleichssystem. Zwar stimme es, dass die Möglichkeit eines Ausgleichssystems auf der Besprechung vom Mai 1992 in Jerusalem erörtert wurde, doch wurde nur beschlossen, dass zwischen den Unternehmen, die am weitesten von den vereinbarten Mengenvorgaben abgewichen sind, separate Ausgleichsmaßnahmen zu setzen sind. (109) Da die Kommission bestätigt, dass man bei der Besprechung vom Mai 1992 in Jerusalem zu der Schlussfolgerung kam, dass zwischen den betroffenen Unternehmen individuelle Ausgleichsmaßnahmen zu suchen wären, wie es bereits in den Beschwerdepunkten dargelegt wurde, kann sie die Behauptung von Jungbunzlauer, dass es während der Dauer der Zuwiderhandlung keine Ausgleichsabmachungen gegeben habe, nur zurückweisen. (110) Vom Beginn an, ab März 1991 spielte das Prinzip, dass Mitglieder mit Quotenüberschreitungen das Defizit von denjenigen mit Quotenunterschreitungen kompensieren müssten, eine zentrale Rolle in den Kartellabsprachen. Ungeachtet der Form - multi- oder bilateral - der Umsetzung des Ausgleichssystems hatte es das Ziel und die Wirkung, für Disziplin bei der Einhaltung der Quoten zu sorgen, da alle Beteiligten wussten, dass sie jeglichen Nutzen aus einer mangelnden Einhaltung der vereinbarten Marktaufteilung wieder verlieren würden. Dies wird durch das angeführte Zitat aus der H & R-Erklärung bestätigt, dem zufolge das Unternehmen spätestens im November 1991 wusste, dass es 7000 t von ADM kaufen musste. Wie unter Randnummer 107 angeführt, kam es während der gesamten Dauer der Zuwiderhandlung zu Käufen von Zitronensäure zwischen den Kartellmitgliedern zur Einhaltung der Quotenvorgaben. (111) Zwar räumt H & R ein, von 1992 bis 1994 7,200 t von ADM bezogen zu haben, bezeichnet es aber als übertrieben zu behaupten, dass die im Rahmen des Ausgleichssystems gekauften Mengen erheblich gewesen sind, da sie weniger als 2 % des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens entsprechen. Die Kommission kann diese Ansicht nicht teilen. Zusammen betrachtet, waren die gekauften Mengen keineswegs gering und, selbst wenn man ihre Bedeutung als eingeschränkt beurteilen würde, ist ihre Relevanz klar und offensichtlich, da dies die Bemühungen der Kartellmitglieder zur Einhaltung der vereinbarten Quoten aufzeigt. 5. CERESTAR BIOPRODUCTS WIRD KARTELLMITGLIED (112) Das Unternehmen Cerestar Bioproducts trat erstmals auf der ECAMA-Tagung vom 15. November 1991, zu der es als neues Verbandsmitglied eingeladen worden war, mit den Kartellunternehmen in Verbindung, als der Geschäftsführer von Cerestar Bioproducts vom Leiter des HLR-Konzernbereichs Vitamine und Feinchemikalien angesprochen wurde. Bei einem weiteren Treffen mit diesem, das am 12. Februar 1992 in Basel stattfand, wurden dem Geschäftsführer von Cerestar Bioproducts die Basisregeln des Kartells dargelegt(51), dem sich Cerestar Bioproducts letztendlich anschloss. (113) In Bezug auf das präzise Datum, an dem Cerestar Bioproducts zum ersten Mal an einer Kartellbesprechung teilnahm, besteht eine gewisse Uneinigkeit zwischen den Teilnehmern. HLR gab an, dass "representatives of Cerestar did not attend meetings before the year 1992" [Cerestar-Vertreter vor 1992 bei keinem Treffen zugegen waren](52). Während ADM davon ausgeht, dass Cerestar Bioproducts dem Kartell bei der Zusammenkunft am 18. November 1992 in Brüssel(53) beitrat, nennt Jungbunzlauer den 1. Juni 1993 als Datum(54), ist sich dessen aber nicht ganz sicher. Der Hersteller Cerestar Bioproducts selbst gibt resolut an, dass er im Mai 1992 in Jerusalem an Besprechungen teilgenommen hat(55). Dieser Zeitpunkt trifft wohl am ehesten zu, weil die Anwesenheit des Unternehmens als kleinstem Kartellmitglied von den übrigen Teilnehmern nicht systematisch aufgezeichnet wurde. (114) Bei der Zusammenkunft im November 1992, die am Nachmittag vor der offiziellen ECAMA-Verbandstagung stattfand, wurde Cerestar Bioproducts förmlich eine Quote von 5 % der Summe der weltweiten Absätze aller Kartellmitglieder zugewiesen(56), auf die sich die übrigen Hersteller zuvor formlos verständigt hatten. Gleichzeitig wurde entschieden, dass für 1992 keine Ausgleichsmaßnahmen unter den Beteiligten getroffen werden müssen, weil die Abweichungen der tatsächlichen von den zugewiesenen Absatzzahlen als geringfügig und für jedermann zumutbar angesehen wurden(57). 6. ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DIE CHINESISCHEN HERSTELLER (115) Seit Ende der 80er Jahre machte sich die Präsenz chinesischer Zitronensäurehersteller auf dem Weltmarkt und insbesondere in Europa zunehmend bemerkbar. Ihr Produkt war nach allgemeiner Überzeugung von geringerer Qualität als das der meisten etablierten Anbieter; es wurde überwiegend in der kristallwasserhaltigen Form angeboten, was darauf zurückzuführen war, dass die chinesischen Produzenten gewöhnlich nicht über die zur Herstellung kristallwasserfreier Zitronensäure nötigen Ressourcen und Verfahren verfügten. Da diese Anbieter infolgedessen fast ausschließlich über den Preis konkurrieren mussten, verkauften sie ihr Produkt durchgängig zu Preisen, die unter denen der etablierten Hersteller lagen(58). (116) Der beträchtliche Preisanstieg zu Beginn der 90er Jahre war teilweise verantwortlich für eine neuerliche Zunahme der Importe aus China. Diese verdoppelten sich von 1991 bis 1992 auf 32500 t (14,2 % des EG-Marktvolumens). 1994 sollten die Einfuhren sogar auf insgesamt 59448 t (23,6 %) ansteigen(59). Dadurch wurde die Fähigkeit des Kartells, das vereinbarte Preisniveau aufrechtzuerhalten, erheblich beeinträchtigt und erschwert - trotz der Gegenmaßnahmen, die die Kartellmitglieder trafen, um den preisdrückenden Effekt der Einfuhren aus China zu kompensieren. Unter dem Deckmantel ihrer ECAMA-Verbandszugehörigkeit zogen sie die Einleitung eines Antidumping-Verfahrens gegen die chinesischen Importeure durch die Europäische Kommission in Betracht. Sie setzten diese Drohgebärde fort, indem sie Vertreter von Jungbunzlauer und ADM im Auftrag von ECAMA nach China sandten, um den dortigen Herstellern mitzuteilen, dass ein Antidumping-Verfahren gegen sie eingeleitet wird, wenn sie ihre Preisdrückerei nicht einstellten. Dieses Vorgehen hatte jedoch keine spürbaren Auswirkungen auf die Preise. Gleichzeitig richteten sich die Kartellmitglieder an einzelne Kunden chinesischer Hersteller, um deren Marktstellung zu untergraben. Wie dabei vorgegangen wurde, wird weiter unten dargelegt. (117) Diese ganze Entwicklung führte u. a. dazu, dass 1993 zunehmend Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Kartellmitgliedern zutage traten. Im ersten Quartal 1993 sah die Gruppe in Jungbunzlauer eine Quelle von Problemen ("causing problems"), weil das Unternehmen sich nicht immer strikt an die Abmachung hielt und nach Meinung der übrigen Teilnehmern eine schlechte Disziplin ("badly disciplined") zeigte(60). Bei der nächsten Kartellbesprechung, die am 1. Juni 1993 im Kildare Country Club in Irland(61) stattfand, drehte sich die Diskussion vor allem um den Mangel an Disziplin, den einige Mitglieder bei der Einhaltung der Absprache an den Tag legten, der zufolge alle Abnehmer (bis auf die fünf größten Kunden) den Listenpreis zu entrichten haben. ADM und H & R bezichtigten Jungbunzlauer dabei ausdrücklich mangelnder Disziplin. Um diesen Missstand zu beheben, wurde entschieden, dass rangniedrigere Unternehmensvertreter getrennt zusammenkommen sollten, um die diversen "Ausnahmen" zu besprechen, die zur Klärung der Lage gemacht wurden. Diese Besprechungen, bei denen es mehr um technische Aspekte ging, wurden später im Gegensatz zu den wichtigen "Master"-Treffen der obersten Führungskräfte auch als "Sherpa"-Treffen bezeichnet. (118) Bei dem Treffen der Kartellunternehmen am 27. Oktober 1993 in Brügge (Belgien)(62) bestanden die Probleme infolge mangelnder Preisdisziplin noch immer: "The fundamental agreement was still in place but there was an increasing number of exceptions for which the group saw Jungbunzlauer as being primarily responsible." [Die grundlegende Abmachung galt weiterhin, doch es gab eine wachsende Zahl von Ausnahmen, für die die Gruppe in erster Linie Jungbunzlauer verantwortlich machte](63). Besorgnis erregte auch der schrumpfende Marktanteil der Kartellmitglieder. Von 1991 bis 1993 war deren Anteil am Weltmarkt von rund 70 % auf unter 60 % gefallen; 1994 lag er schließlich bei 52 %(64). Dieser kontinuierliche Rückgang bedeutete, dass der unter den beteiligten Unternehmen aufzuteilende "Kuchen" immer kleiner wurde, was zu wachsenden Spannungen innerhalb des Kartells führte(65). (119) Die "Sherpas", die sich am 14. Januar 1994 in London(66) trafen, hatten den Auftrag, die Lage auf dem Zitronensäuremarkt zu überprüfen und Lösungen zur Förderung des Absatzes der Kartellmitglieder zu suchen. Sie unterhielten sich darüber, dass zunehmend Zitronensäure aus chinesischer Produktion in Europa angeboten wurde und dass die Kartellunternehmen kräftiger auftreten müssten, um ihr Absatzniveau unter diesen Umständen aufrechtzuerhalten. Die Teilnehmer "accepted that there would have to be a price war against the competition from China" [Es wurde erkannt, dass gegen die Konkurrenz aus China ein Preiskampf aufgenommen werden musste.](67). Die Teilnehmer müssten "try and regain particular accounts [lost to the Chinese producers] at whatever price was necessary with the blessing of the others" [versuchen, bestimmte [an die chinesischen Hersteller verlorene] Aufträge zu dem Preis, der die Zustimmung der übrigen finden würde, wiederzugewinnen](68). "These customers were identified by name, and were allocated to individual participants, who were to make the necessary offers" [Diese Kunden wurden namentlich identifiziert und den einzelnen Teilnehmern für die Abgabe der entsprechenden Angebote zugeteilt.](69). Dieses später als "Serbia List" bezeichnete Firmenverzeichnis war Gegenstand der regelmäßigen Überwachung und der Gespräche bei den nachfolgenden "Sherpa"-Treffen, von denen das erste vom 23. bis zum 25. März 1994 in London abgehalten wurde(70). (120) Das nächste "Master"-Treffen der obersten Führungskräfte fand am 18. März 1994 im Londoner Savoy-Hotel(71) statt. Dabei ging es zunächst um die etwaige Einreichung einer Antidumping-Beschwerde gegen die chinesischen Hersteller bei der Europäischen Kommission. Weiterhin wurden neuerliche Anschuldigungen gegen Jungbunzlauer erhoben, weil es die Absprache in Bezug auf die Preise nicht eingehalten hatte. Der Vorstandsvorsitzende von Jungbunzlauer übernahm in dieser Zeit die Leitung der Kartellbesprechungen, nachdem er zum Vorsitzenden des Verbands ECAMA gewählt und der Leiter des HLR-Konzernbereichs Vitamine und Feinchemikalien in den Ruhestand gegangen war. Die monatlichen Preisdaten wurden daraufhin an sein Sekretariat geschickt. (121) Ein weiteres routinemäßiges "Sherpa"-Treffen wurde am 7. Juli 1994 in Zürich(72) abgehalten, dem dort eine "Master"-Besprechung am 31. August 1994(73) folgte. Auch bei der letztgenannten Zusammenkunft wurde Jungbunzlauer wieder vorgehalten, die Preisabsprachen zu unterminieren. Desgleichen kam auch die mögliche Einleitung eines Antidumping-Verfahrens gegen die chinesischen Hersteller wieder zur Sprache. Nach Übernahme des Gruppenvorsitzes war Jungbunzlauer nunmehr für die logistische Organisation der Treffen verantwortlich. (122) Bei einer Besprechung am 2. November 1994 im Hotel Amigo in Brüssel(74) wurde das genannte Firmenverzeichnis ("Serbia List") überprüft und weiter erörtert. Es wurde vereinbart, dass die Vertreter von Jungbunzlauer und ADM auf ihrer bevorstehenden Reise nach China den dortigen Herstellern mit einer Antidumping-Klage drohen sollten. Ferner wurden einzelne Großaufträge unter den Unternehmen aufgeteilt, wobei die obersten Führungskräfte den "Sherpas" folgenden Auftrag erteilten: "with arriving at some commonality of price between those bidding for the [1995] [...] business ... After the cartel meeting the sherpas stayed behind and established a broad commonality of price for the [...] bid" [dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sich um den Auftrag von [...] bewerben, zu einer gewissen Gemeinsamkeit bei den Preisen gelangen ... Nach Ablauf der Kartellbesprechung kamen die zurückgebliebenen Sherpas zu einer breiten Übereinstimmung hinsichtlich des Preises für das [...] zu unterbreitende Angebot](75). (123) Weitere Absprachen über Preisangaben für einzelne Kunden wurden bei den "Sherpa"-Treffen am 16. November 1994 im Marriott-Hotel in Slough (Vereinigtes Königreich)(76) und am 18. November 1994 im Hotel Concorde Lafayette in Paris(77) erörtert. Bei der erstgenannten Zusammenkunft war die Unterbreitung eines Angebots für [...] ein (vielleicht sogar das einzige) Gesprächsthema. Notizen, die sich der ADM-Vertreter von dem Treffen gemacht hat, belegen, dass jedem Unternehmen ein Preis für die Unterbreitung von Angeboten für Aufträge in einzelnen Ländern zugewiesen wurde(78). Bei beiden Zusammenkünften wurde auch über [...] und andere multinationale Unternehmen gesprochen. Zentrales Thema der Begegnung in Paris waren Maßnahmen im Anschluss an die Erstellung des Firmenverzeichnisses "Serbia List". (124) Anfang 1995 wirkten sich die Einfuhren aus China, insbesondere im europäischen Markt in Verbindung mit dem Eindruck, dass Jungbunzlauer sich nicht an die Preisabmachung hielt, sondern die Preise der übrigen Kartellmitglieder unterbot, spürbar auf den Zusammenhalt und die Wirksamkeit des Kartells aus. In Europa begannen die Preise unter das zuletzt vereinbarte Niveau von 2,80 DEM/kg für kristallwasserfreie Zitronensäure zu sinken. 7. DAS ENDE DES KARTELLS (125) Die folgenden drei Treffen, die am 6. Januar 1995 im Hotel Hilton O'Hare in Chicago(79), am 2. Februar 1995 im Hilton-Hotel am Flughafen Heathrow bei London(80) und am 21. Februar 1995 im Sheraton-Hotel in Toronto (Kanada)(81) stattfanden, änderten nichts Grundlegendes am bisherigen Verhaltensmuster. Jungbunzlauer wurde von den anderen angegriffen wegen des "almost total lack of adherence to the agreed prices which Jungbunzlauer had reduced, particularly though not exclusively in Europe" [fast vollständigen Versäumnisses, sich an die vereinbarten Preise zu halten, die Jungbunzlauer vor allem - aber nicht nur - in Europa gesenkt hatte](82). Die Anwendung der "Serbia List" wurde unverändert überwacht, und obwohl die Atmosphäre "weitaus weniger freundlich war" und das Kartell auseinander zu fallen begann, wurden noch immer monatlich Ab

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.