Europäische Union

2002/224/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. September 2001 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten von Enichem SpA gewährt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2902)

Amtliche Ursprungsfassung

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Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 (vgl. Fußnote 2). (11) Siehe Ziffer 100 der Leitlinien der Gemeinschaft für Staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 288 vom 9.10.1999, S. 2). In Ziffer 15 der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens (vgl. Fußnote 1) hatte die Kommission ganz allgemein auf die Leitlinien für Umstrukturierungsbeihilfen hingewiesen und die 1997 veröffentlichte Fassung (mit der die in den Leitlinien von 1994 festgelegte Politik mit Ausnahme des Sektors Landwirtschaft nicht geändert wurde) sowie die Fassung von 1999 genannt. Eingedenk von Ziffer 100 der 1999 veröffentlichten Leitlinien steht jedoch außer Zweifel, dass der einzig relevante Text im vorliegenden Fall der von 1994 ist. (12) ABl. C 368 vom 23.12.1994, S. 12. (13) Vgl. Fußnote 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.