Europäische Union

2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2009-01-19

Quellenkennung: 32006D0144. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nahme für Dienstleistungen zur Grundversorgung zum Tragen käme und auf diese Weise die Verbindung zwischen der lokalen und der regionalen Ebene hergestellt würde. Bei der Entwicklung des Humankapitals würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft involviert sind. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Bei der Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich ist auf vollkommene Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und auf Kohärenz mit den Maßnahmen, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen wurden, zu achten. Mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sollen die Ziele von Lissabon in Bezug auf die Allgemein- und Berufsbildung verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft und im Agrarlebensmittelsektor, erstreckt. 4.   BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine strategische Begleitung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Strategien vor. Grundlage für die Berichterstattung über die Fortschritte wird der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu erstellende gemeinsame Rahmen für die Begleitung und Bewertung sein. Dieser wird eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren und eine gemeinsame Methodologie vorgeben. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln. Dank der Anwendung einer bestimmten Anzahl gemeinsam festgelegter Indikatoren können die Leistungen, Ergebnisse und Wirkungen auf EU-Ebene aggregiert werden, was die Beurteilung der Fortschritte im Hinblick auf die gemeinschaftlichen Prioritäten erleichtert. Anhand von Indikatoren für die Ausgangssituation, die zu Beginn des Programmplanungszeitraums festgelegt werden, kann eine Ausgangsbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Ausarbeitung der Programmstrategie bildet. Es werden laufend Bewertungen stattfinden, darunter auf Programmebene eine Ex-ante- Bewertung, eine Halbzeitbewertung und eine Ex-post- Bewertung sowie andere zur Verbesserung der Verwaltung und der Wirksamkeit der Programme als zweckdienlich erachtete Bewertungen. Hinzu kommen thematische Studien und Synthesebewertungen auf Gemeinschaftsebene sowie die Aktivitäten des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums, das ein Forum für Erfahrungsaustausch und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Bewertung in den Mitgliedstaaten bietet. Der Austausch bewährter Verfahren und die Verbreitung von Bewertungsergebnissen können einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit der ländlichen Entwicklung liefern. In diesem Zusammenhang sollte das europäische Netz eine zentrale Rolle spielen, um die Kontakte zu erleichtern. ( 1 ) ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1. ( 2 ) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. ( 3 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Luxemburg (12. und 13. Dezember 1997), Berlin (24. und 25. März 1999) und Brüssel (24. und 25. Oktober 2002). ( 4 ) Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d. h. mit weniger als 150 Einwohnern je km2) in einer bestimmten NUTS III-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung — SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. In einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten, insbesondere in Stadtrandgebieten, lebende Bevölkerung nicht vollständig. Im Rahmen dieser Leitlinien wird sie lediglich zu statistischen und deskriptiven Zwecken verwendet. ( 5 ) Gemessen am BIP auf der Grundlage der Kaufkraftparität. ( 6 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005). ( 7 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (16. und 17. Juni 2005). ( 8 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes von der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel (8. und 9. März 2007) (Dok. 7224/07). ( 9 ) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. ( 10 ) In diesem Zusammenhang sollten auch die Arbeiten des Ständigen Agrarforschungsausschusses berücksichtigt werden. ( 11 ) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. Geändert durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1). ( 12 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (25. und 26 März 2004). ( 13 ) Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005). ( 14 ) ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.