Europäische Union

2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2009-01-19

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2006D0144 — DE — 19.01.2009 — 001.001 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen ►B BESCHLUSS DES RATES vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013) (2006/144/EG) (ABl. L 055, 25.2.2006, p.20) Geändert durch:     Amtsblatt   No page date ►M1 BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009   L 30 112 31.1.2009 ▼B BESCHLUSS DES RATES vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013) (2006/144/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) ( 1 ), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist vorgesehen, dass strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 erlassen werden. (2) Diese strategischen Leitlinien sollten der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaften, der Lebensmittelerzeugnisse sowie des Kultur- und Naturerbes in der gesamten Gemeinschaft Rechnung tragen. (3) In diesen strategischen Leitlinien sollten die Bereiche festgelegt werden, die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die durch den Europäischen Rat von Göteborg (15. und 16. Juni 2001) bzw. von Thessaloniki (20. und 21. Juni 2003) aufgestellten Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, wichtig sind. (4) Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien sollte jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Anhang beigefügten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013) werden erlassen. ANHANG Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (im Programmplanungszeitraum 2007—2013) 1.   EINFÜHRUNG In der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 werden Zweck und Anwendungsbereiche der Förderung aus dem ELER festgelegt. In den strategischen Leitlinien werden in diesem Rahmen die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums sollen dazu beitragen, — die Bereiche zu ermitteln und zu vereinbaren, in denen die Inanspruchnahme der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums den größten Nutzeffekt auf EU-Ebene erzielt; — die Verbindung zu den wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon, Göteborg) herzustellen und diese in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umzusetzen; — die Vereinbarkeit mit anderen EU-Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kohäsion und Umwelt; — die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt, flankierend zu unterstützen. 2.   DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS UND DIE ALLGEMEINEN ZIELE DER GEMEINSCHAFT 2.1.   Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums Die Landwirtschaft nutzt nach wie vor die meisten Flächen im ländlichen Raum und ist der wichtigste Faktor für die Qualität der Landschaft und die Umwelt. Die Bedeutung und Relevanz der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums haben mit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union zugenommen. Ohne die zwei Säulen der GAP — Marktpolitik und Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums — würden zahlreiche ländliche Gebiete Europas immer größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen gegenüberstehen. Das europäische Landwirtschaftsmodell trägt der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaften, der Lebensmittelerzeugnisse sowie des Kultur- und Naturerbes Rechnung ( 3 ). Die Leitprinzipien der GAP — Marktpolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums — wurden 2001 auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg (15. und 16. Juni 2001) festgelegt. Nach dessen Schlussfolgerungen muss eine starke Wirtschaftsleistung mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und vertretbarem Abfallaufkommen einhergehen, so dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt, die Ökosysteme geschützt werden und die Wüstenbildung vermieden wird. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sollte eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer künftigen Entwicklung darin bestehen, einen Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten, indem mehr Gewicht auf die Förderung gesunder, qualitativ hochwertiger Erzeugnisse, umweltfreundlicher Produktionsmethoden — einschließlich der ökologischen Erzeugung —, nachwachsender Rohstoffe und des Schutzes der biologischen Vielfalt gelegt wird. Diese Leitprinzipien wurden in den Schlussfolgerungen zur Lissabon-Strategie während des Europäischen Rates in Thessaloniki (20. und 21. Juni 2003) bestätigt. Die reformierte GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums können in den kommenden Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung leisten. 2.2.   Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004 Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Mehrere aufeinander folgende Reformen haben durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien und durch die Förderung von strukturellen Anpassungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft beigetragen. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage ausgehen und nicht von mengenbezogenen Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft. 2.3.   Entwicklung des ländlichen Raums 2007—2013 Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentrieren sich künftig auf drei Hauptbereiche: die Agrarlebensmittelindustrie, die Umwelt und die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im weiteren Sinn. Die neue Generation der Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird auf vier Schwerpunkte aufbauen, nämlich Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, und Schwerpunkt 4: das Leader-Konzept. Im Rahmen des Schwerpunkts 1 wird eine Reihe von Maßnahmen (durch die Förderung von Wissenstransfer und Innovation) auf Human- und Sachkapital im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor sowie auf Qualitätsproduktion abzielen. Der Schwerpunkt 2 umfasst Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen, zur Erhaltung von Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert in Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaften des ländlichen Raums in Europa. Schwerpunkt 3 trägt dazu bei, im ländlichen Raum Humankapital und Infrastruktur auf lokaler Ebene aufzubauen, um in allen Sektoren die Bedingungen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten zu verbessern. Schwerpunkt 4, der auf den Erfahrungen mit dem Leader-Programm beruht, führt Möglichkeiten für eine innovative Verwaltung durch lokale Partnerschaften ein, die auf Bottom-up-Konzepten für die Entwicklung des ländlichen Raums beruhen. 2.4.   Den Herausforderungen begegnen Ländliche Gebiete können äußerst verschieden sein: von abgelegenen ländlichen Gebieten, die unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden, bis hin zu Stadtrandgebieten, die einem zunehmenden Druck von Ballungszentren ausgesetzt sind. Nach der OECD-Definition, die sich auf die Bevölkerungsdichte stützt, machen ländliche Gebiete ( 4 ) 92 % der Fläche der EU aus. Außerdem leben 19 % der Bevölkerung in überwiegend ländlichen Gebieten und 37 % in teilweise ländlichen Gebieten. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung (BWS) in der EU und stellen 53 % der Arbeitsplätze, hinken jedoch in der Regel im Vergleich zu nicht ländlichen Gebieten in Bezug auf mehrere sozioökonomische Indikatoren, einschließlich der Strukturindikatoren, hinterher. In den ländlichen Gebieten beträgt das Einkommen je Einwohner etwa ein Drittel weniger ( 5 ), der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt, der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer und ein geringerer Prozentsatz der Haushalte hat Zugang zum Breitband-Internet. Die Abgelegenheit und die Randlage stellen in einigen ländlichen Gebieten große Probleme dar. Diese Nachteile verstärken sich in der Regel in überwiegend ländlichen Gebieten, obwohl es im EU-weiten Vergleich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben kann. Der Mangel an Chancen, Kontakten sowie Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur ist für Frauen und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten ein besonders großes Problem. Durch die Erweiterung hat sich das Bild der Landwirtschaft verändert. In den alten Mitgliedstaaten trägt die Landwirtschaft mit 2 % zum BIP bei, in den neuen Mitgliedstaaten mit 3 % und in Rumänien und Bulgarien mit mehr als 10 %. In den neuen Mitgliedstaaten ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung dreimal so hoch (12 %) wie in den alten Mitgliedstaaten (4 %). In Bulgarien und Rumänien ist das Beschäftigungsniveau in der Landwirtschaft wesentlich höher. Der Anteil des Agrar- und des Lebensmittelsektors zusammen genommen an der EU-Wirtschaft ist erheblich. Diese Sektoren bieten 15 Mio. Arbeitsplätze (8,3 % der Arbeitsplätze insgesamt) und machen zu 4,4 % das BIP aus. Die EU ist der weltweit größte Erzeuger von Lebensmitteln und Getränken, die Produktion beider Sektoren zusammen wird auf 675 Mrd. EUR geschätzt. Der Sektor ist jedoch hinsichtlich der Größe nach wie vor stark polarisiert und zersplittert, was für die Firmen große Chancen, aber auch Gefahren mit sich bringt. In der Forstwirtschaft und den damit verbundenen Wirtschaftszweigen sind 3,4 Mio. Personen beschäftigt. Der Umsatz beträgt 350 Mrd. EUR, jedoch werden derzeit nur 60 % des Forstwachstums genutzt. 77 % der Flächen in der EU werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die Umweltleistung der Landwirtschaft bei der Erhaltung und Verbesserung natürlicher Ressourcen war in den letzten Jahren uneinheitlich. Im Bereich der Wasserqualität ist der Stickstoffüberschuss in den meisten alten Mitgliedstaaten seit 1990 leicht zurückgegangen, auch wenn in einigen Ländern und Regionen weiterhin eine beträchtliche Nährstoffeinschwemmung zu verzeichnen ist. Ammoniakemissionen, die Eutrophierung, die Verschlechterung der Böden und der Rückgang der Artenvielfalt sind Probleme, mit denen viele Gebiete nach wie vor zu kämpfen haben. Ein immer größerer Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist jedoch dem ökologischen Landbau (5,4 Mio. ha in der EU) und erneuerbaren Ressourcen (geschätzte 1,4 Mio. ha wurden 2004 für die Bioenergiegewinnung verwendet, davon 0,3 Mio. ha im Rahmen der Energiepflanzenprämie und 0,6 Mio. ha auf stillgelegten Flächen) gewidmet. Die langfristigen Tendenzen des Klimawandels werden die land- und forstwirtschaftlichen Strukturen zunehmend prägen. Beim Schutz der Artenvielfalt wurden mit der Umsetzung von Natura 2000 einige Fortschritte erzielt — etwa 12—13 % der Agrar- und Forstflächen wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Bewirtschaftungssysteme auf 10—30 % der Agrarflächen angewandt. In einigen Gebieten könnte die Aufgabe der Landwirtschaft ernsthafte Gefahren für die Umwelt mit sich bringen. Die ländlichen Gebiete werden sich daher im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren besonderen Herausforderungen gegenüber sehen. Sie bieten aber auch echte Chancen aufgrund ihres Wachstumspotenzials in neuen Wirtschaftszweigen wie Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen und Fremdenverkehr, durch ihre Attraktivität als Ort zum Leben und Arbeiten und durch ihre Rolle als Reservoir natürlicher Ressourcen und Landschaften von hohem Wert. Der Agrar- und der Lebensmittelsektor müssen die Möglichkeiten nutzen, die ihnen neue Konzepte, Technologien und Innovation bieten, um der sich wandelnden Marktnachfrage sowohl in Europa als auch weltweit zu entsprechen. Vor allem, wenn sie in die äußerst wichtige Ressource Humankapital investieren, werden die ländlichen Gebiete und der Agrarlebensmittelsektor der Zukunft mit Zuversicht entgegensehen können. Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie bekräftigt, dass diese Strategie in dem größeren Rahmen der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden muss, was bedeutet, dass bei der Befriedigung der gegenwärtigen Bedürfnisse die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird ( 6 ). Der neue Programmplanungszeitraum bietet die einzigartige Gelegenheit, die Förderung aus dem neuen ELER neu auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. Insofern besteht hier vollkommene Übereinstimmung mit der Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung ( 7 ) und dem erneuerten Lissabon-Aktionsplan, der auf einen gezielten Ressourceneinsatz abzielt, um die Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte zu stärken, Wissen und Innovation für Wachstum zu fördern sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen die ländlichen Gebiete unterstützen, damit sie diese Ziele im Programmplanungszeitraum 2007—2013 erreichen. Dies erfordert ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für Wettbewerbsfähigkeit, für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für Innovation in ländlichen Gebieten sowie eine bessere Verwaltungspraxis bei der Durchführung der Programme. Der Schwerpunkt muss stärker auf zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Fachkenntnis und Kapital in der Land- und Forstwirtschaft gelegt werden, auf neue Arten von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, sowie auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums können ihren Teil zur nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums beitragen, indem sie den ländlichen Gebieten der EU helfen, ihr Potenzial als attraktive Orte für Investitionen, zum Arbeiten und Leben zu entfalten. ▼M1 2.5.   Den neuen Herausforderungen begegnen Bei der Prüfung der Reformen von 2003 wurde auch das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben für Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der GAP und der Finanzierung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bewertet. Da der Gesamthaushalt der GAP bis Ende 2013 festgeschrieben ist, können zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung nur durch eine Erhöhung der obligatorischen Modulation bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Mittel werden benötigt, um die Bemühungen für die Prioritäten der Gemeinschaft in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft und biologische Vielfalt (einschließlich der zugehörigen Innovationsförderung) und Umstrukturierung des Milchsektors zu verstärken. i) Klimaschutz und Energie sind zu Prioritäten geworden, da die EU eine führende Rolle bei der Entwicklung einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft übernommen hat. Der Europäische Rat hat im März 2007 Schlussfolgerungen ( 8 ) verabschiedet, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 % (30 % im Rahmen eines internationalen Abkommens über die globalen Ziele) reduziert werden und für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch ein verbindliches Ziel von 20 % bis 2020 gilt, das einen Anteil von 10 % Biokraftstoffen am verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch einschließt. Land- und Forstwirtschaft können wichtige Beiträge zur Lieferung der Rohstoffe für Bioenergie, zur Kohlenstoffbindung und zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten. ii) Die Ziele der EU für die Wasserpolitik sind in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik ( 9 ) festgelegt, die im Zeitraum 2010-2012 zur vollen Anwendung gelangen wird. Als Großverbraucher von Wasser und Wasserressourcen haben Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Funktion bei einer nachhaltigen Wasserwirtschaft in Bezug auf Menge und Qualität. In der Anpassungsstrategie zur Bewältigung der bereits unvermeidbaren Klimaveränderungen wird der Wasserwirtschaft eine wachsende Bedeutung zukommen. iii) Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, den Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 aufzuhalten, doch die Realisierung dieses Ziels erscheint immer fraglicher. Die biologische Vielfalt Europas ist weitgehend von der Land- und Forstwirtschaft abhängig, und die Bemühungen zu ihrem Schutz müssen verstärkt werden, insbesondere im Hinblick auf die erwarteten negativen Folgen des Klimawandels und den zunehmenden Wasserbedarf. iv) Die Milcherzeuger leisten mit nachhaltiger Landwirtschaft einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung des ländlichen Raums, insbesondere in benachteiligten Regionen. Angesichts ihrer hohen Produktionskosten und des Strukturwandels, mit dem sie infolge des Auslaufens der Milchquotenregelung konfrontiert sind, sollten flankierende Unterstützungsmaßnahmen für die Milcherzeuger getroffen werden, um ihnen eine bessere Anpassung an die neuen Marktbedingungen zu ermöglichen. v) Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums können insbesondere zum Einsatz kommen, um die Innovation in den Bereichen Wasserwirtschaft, Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Schutz der biologischen Vielfalt sowie Eindämmung der Klimaänderungen und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Umwelt vorteilhafte Lösungen zu erzielen. Zur Förderung einer umfassenden Nutzung der Innovation sollte eine spezielle Unterstützung für innovative Maßnahmen in Verbindung mit den neuen Herausforderungen bereitgestellt werden. ▼B 3.   AUFSTELLUNG DER PRIORITÄTEN DER GEMEINSCHAFT FÜR DEN PROGRAMMPLANUNGSZEITRAUM FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS 2007—2013 Im Rahmen der Ziele, die in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 aufgestellt wurden, werden mit den nachstehend dargelegten strategischen Leitlinien entsprechend Artikel 9 der genannten Verordnung die Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt. Diese Leitlinien sind auf die Integration der wichtigsten politischen Prioritäten gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg ausgerichtet. Für jede Gruppe von Prioritäten werden beispielhaft mögliche Kernaktionen vorgestellt. Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien wird jeder Mitgliedstaat seinen nationalen Strategieplan entwickeln, der den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bildet. Die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzten Mittel (im Rahmen des in den Rechtsvorschriften festgelegten Mindestfinanzierungsumfangs für jeden der Schwerpunkte) werden von der besonderen Situation, den Stärken, Schwächen und Möglichkeiten des jeweiligen Programmgebiets abhängen. Jede der gemeinschaftlichen Prioritäten und ihr Beitrag zu den Zielen von Lissabon und Göteborg müssen auf Ebene der Mitgliedstaaten ihren Niederschlag im Strategieplan und in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum finden. In zahlreichen Fällen wird es bei spezifischen Problemen bei der Lebensmittelkette oder der ökologischen, klimatischen und geografischen Situation der Land- und Forstwirtschaft nationale oder regionale Prioritäten geben. In den ländlichen Gebieten stellen sich unter Umständen auch noch andere spezifische Fragen wie Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Abgelegenheit oder eine niedrige Bevölkerungsdichte. 3.1.   Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die europäische Land- und Forstwirtschaft und die Lebensmittelindustrie verfügen über ein großes Potenzial zur Entwicklung hochwertiger Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, die der vielfältigen und wachsenden Nachfrage der europäischen Verbraucher und der Weltmärkte gerecht werden. Die für den Schwerpunkt 1 eingesetzten Mittel sollten zu einem starken und dynamischen europäischen Agrarlebensmittelsektor beitragen, indem sie auf die Prioritäten Wissenstransfer, Modernisierung, Innovation und Qualität in der Lebensmittelkette und auf die vorrangigen Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital konzentriert werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Umstrukturierung und Modernisierung des Agrarsektors. Diese sind für die Entwicklung vieler ländlicher Gebiete, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, weiterhin von großer Bedeutung. Die erfolgreiche Anpassung der Landwirtschaft kann der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit des Agrarsektors sein und so zu Beschäftigung und Wachstum in den mit ihm verbundenen Wirtschaftszweigen beitragen. Hierzu gilt es unter anderem darauf hinzuarbeiten, dass Veränderungen im Agrarsektor im Kontext der Umstrukturierung und der Modernisierung rechtzeitig erkannt werden, und einen proaktiven Ansatz bei der Ausbildung und Umschulung von Landwirten, insbesondere im Hinblick auf übertragbare Qualifikationen, zu entwickeln. ii) Bessere Integration der Lebensmittelkette. Die Lebensmittelindustrie Europas zählt weltweit zu den wettbewerbsfähigsten und innovativsten, aber sie steht im globalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. In der ländlichen Wirtschaft gibt es beträchtliche Möglichkeiten, neue Erzeugnisse zu schaffen und zu vermarkten, durch Qualitätsprogramme größere Wertschöpfung im ländlichen Raum zu binden und europäische Erzeugnisse auf dem Weltmarkt noch besser zu positionieren. Der Einsatz von Beratungsdiensten und Unterstützung bei der Erfüllung der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.