Europäische Union

2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2009-01-19

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Gemeinschaftsstandards wird zu diesem Integrationsprozess beitragen. Ein marktorientierter Agrarsektor wird dazu beitragen, die Position der europäischen Agrarlebensmittelbranche als wichtiger Arbeitgeber und als Motor für Wirtschaftswachstum weiter zu konsolidieren. iii) Erleichterung von Innovationen und leichterer Zugang zu Forschung und Entwicklung (FuE). Innovationen werden immer wichtiger für die Agrar-, Forst- und Lebensmittelwirtschaft in Europa. Während die großen europäischen Lebensmittelkonzerne bei neuen Trends oft eine Spitzenposition einnehmen, könnte die Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von kleineren Verarbeitungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben leisten. Neue Formen der Zusammenarbeit sollten insbesondere den Zugang zu FuE, Innovationen und Maßnahmen im Rahmen des 7. Rahmenprogramms ( 10 ) erleichtern. iv) Förderung der Einführung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Der gesamte Agrarlebensmittelsektor ist mit der Einführung von IKT-Technologien im Rückstand. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen. E-Business-Anwendungen sind außer bei den multinationalen Unternehmen und ihren großen Zulieferfirmen noch wenig verbreitet. Auf den Gebieten e-Business (insbesondere in Bezug auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), e-Skills und e-Learning sollten Initiativen der Kommission wie i2010 durch die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ergänzt werden. v) Förderung eines dynamischen Unternehmertums. Mit den in letzter Zeit durchgeführten Reformen wurde ein marktorientiertes Umfeld für die europäische Landwirtschaft geschaffen, das den landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten bietet. Inwieweit dieses wirtschaftliche Potenzial ausgeschöpft werden kann, hängt aber von der Entwicklung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten ab. Eine wichtige Rolle können in diesem Zusammenhang Maßnahmen spielen, mit denen Junglandwirten die Aufnahme ihrer Berufstätigkeit erleichtert wird. vi) Erschließung neuer Absatzmärkte für die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft. Neue Absatzmärkte können insbesondere für Qualitätserzeugnisse eine höhere Wertschöpfung bieten. Unterstützung für Investitionen und Ausbildung auf dem Gebiet der Non-Food-Erzeugung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums kann die im Rahmen des ersten Pfeilers getroffenen Maßnahmen ergänzen, indem innovative neue Absatzmärkte für die Erzeugung erschlossen oder die Entwicklung von erneuerbaren Energiematerialien und Biokraftstoffen sowie der Ausbau der Verarbeitungskapazität gefördert werden. vii) Verbesserung der Umweltbilanz in Land- und Forstwirtschaft. Die langfristige Nachhaltigkeit hängt davon ab, ob es gelingt, die Erzeugnisse zu produzieren, die die Verbraucher wollen, und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu erfüllen. Investitionen in besseren Umweltschutz können auch zu Effizienzsteigerungen in der Produktion führen, was dann für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zur Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft könnten Kombinationen der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1 in Betracht gezogen werden, die auf die Bedürfnisse der Junglandwirte zugeschnitten sind. 3.2.   Verbesserung von Umwelt und Landschaft Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft im ländlichen Raum sollten die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu drei auf EU-Ebene prioritären Gebieten leisten: biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller landwirtschaftlicher Landschaften, Wasser und Klimawandel. Die im Rahmen von Schwerpunkt 2 verfügbaren Maßnahmen sollten zur Integration dieser Umweltziele genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zu der Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik ( 11 ) und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Förderung von Umweltleistungen und artgerechter Tierhaltung. Die Bürger in Europa erwarten, dass die Landwirte verbindliche Normen einhalten. Aber viele sind auch der Auffassung, dass die Landwirte dafür entlohnt werden sollten, wenn sie sich verpflichten, darüber hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen, die der Markt alleine nicht erbringen würde, insbesondere wenn es um bestimmte im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft besonders wichtige Ressourcen wie Wasser und Boden geht. ii) Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder. Ein Großteil der wertvollen ländlichen Umwelt in Europa ist von der Landwirtschaft gestaltet worden. Eine nachhaltige Landbewirtschaftung kann mithelfen, die Gefahren aufgrund der Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung sowie die Gefahr der Wüstenbildung und von Waldbränden insbesondere in benachteiligten Gebieten zu verringern. Geeignete Bewirtschaftungssysteme tragen dazu bei, dass so unterschiedliche Landschaften und Lebensräume wie Feuchtgebiete, Trockenrasen und Bergweiden erhalten bleiben. In vielen Regionen sind dies wichtige Bestandteile des Kultur- und Naturerbes und der Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt als Wohn- und Arbeitsort. iii) Bekämpfung des Klimawandels. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von erneuerbaren Energien und Bioenergieanlagen. Geeignete land- und forstwirtschaftliche Verfahren können zur Verringerung der Emission von Treibhausgasen sowie zur Erhaltung der Kohlenstoffspeicherwirkung und der organischen Materie in der Bodenzusammensetzung beitragen und auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erleichtern. iv) Konsolidierung des Beitrags des ökologischen Landbaus. Der ökologische Landbau stellt einen ganzheitlichen Ansatz nachhaltiger Landwirtschaft dar. In dieser Hinsicht sollte sein Beitrag zu den Zielen des Umwelt- und Tierschutzes weiter gestärkt werden. v) Förderung von Initiativen, die sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft von Vorteil sind. Die Umweltleistungen, insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen, können zur Identität des ländlichen Raums und seiner Lebensmittelerzeugnisse beitragen. Sie können die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung im Tourismus und in Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land bilden, insbesondere wenn sie mit einer Diversifizierung in Bereiche wie Tourismus, Handwerk, Ausbildung und Non-Food einhergehen. vi) Förderung der räumlichen Ausgewogenheit. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums leisten. Sie können auch dazu beitragen, dass in einer wettbewerbsorientierten, wissensbasierten Wirtschaft ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen städtischem und ländlichem Raum erhalten bleibt 3.3.   Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zu der übergreifenden Priorität der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern, und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmergeist sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen, jungen Menschen und älteren Arbeitnehmern berücksichtigt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Diversifizierung ist notwendig für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum und trägt so zu einer besseren räumlichen Ausgewogenheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bei. Tourismus, Handwerk und Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Möglichkeiten sowohl für die Diversifizierung im landwirtschaftlichen Betrieb hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten als auch für den Aufbau von Mikrounternehmen in der ländlichen Wirtschaft im weiteren Sinne. ii) Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Ein spezielles Hemmnis stellen in vielen ländlichen Gebieten unzureichende Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Örtliche Initiativen für Kinderbetreuungseinrichtungen können den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu kann auch der Aufbau einer Kinderbetreuungsinfrastruktur gehören, möglicherweise in Kombination mit Initiativen zur Gründung kleiner Unternehmen, die für den ländlichen Raum relevante Tätigkeiten und örtliche Dienstleistungen anbieten. iii) Neubelebung der Dörfer. Integrierte Initiativen, die Diversifizierung, Unternehmensgründungen, Investitionen in das Kulturerbe, Infrastrukturmaßnahmen zugunsten örtlicher Dienstleistungen und Erneuerungsmaßnahmen miteinander kombinieren, können dazu beitragen, sowohl die wirtschaftlichen Aussichten wie auch die Lebensqualität zu verbessern. iv) Die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung oder mit Ausbildung und Schulung, und so den Unternehmergeist und die Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges fördern. v) Durch die Ausbildung junger Menschen in für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten kann Bedarf in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Umweltdienste, traditionelle ländliche Praktiken und Qualitätserzeugnisse gedeckt werden. vi) Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT. Die Einführung und Verbreitung von IKT ist im ländlichen Raum sowohl für die Diversifizierung als auch für die örtliche Entwicklung, die Erbringung örtlicher Dienstleistungen und die Förderung der digitalen Integration von Bedeutung. Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internets und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z. B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds. vii) Die Bereitstellung und innovative Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann zur Erschließung neuer Absatzmärkte für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zur Förderung örtlicher Dienstleistungen sowie zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum beitragen. viii) Förderung des Fremdenverkehrs. Der Tourismus ist in vielen ländlichen Gebieten ein wichtiger Wachstumssektor und kann sich auf deren Kultur- und Naturerbe stützen. Mit dem verstärkten Einsatz von IKT in der Tourismusbranche für Buchungen, Werbung, Marketing, die Gestaltung von Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten können Gästezahlen und Aufenthaltsdauer gesteigert werden, insbesondere wenn Verbindungen zu kleineren Einrichtungen geschaffen werden und der Agrotourismus gefördert wird. ix) Modernisierung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In die Telekommunikations-, Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur werden in den kommenden Jahren beträchtliche Investitionen fließen. Die Strukturfonds werden Projekte, die von den transeuropäischen Netzen bis zum Aufbau von Verbindungen zu Industrie- und Wissenschaftsparks reichen, nachdrücklich unterstützen. Um den maximalen Multiplikatoreffekt bei Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, können kleine örtliche Infrastrukturen mit Unterstützung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine entscheidende Rolle bei der Verbindung dieser wichtigen Investitionen mit örtlichen Diversifizierungsstrategien und der Entwicklung des Potenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors spielen. 3.4.   Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der horizontalen Priorität Verwaltungsverbesserung und Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete spielen. Die Förderung im Rahmen des Schwerpunktes 4 bietet die Möglichkeit, nach einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten und von der Gemeinschaft geleiteten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele — Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität und Diversifizierung — miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, kann das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet und das Umweltbewusstsein erhöht werden; des Weiteren können dadurch Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr sowie erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energie gefördert und entsprechende Investitionen getätigt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten: i) Aufbau lokaler Kapazitäten für Partnerschaften, Werbung und Unterstützung für Kompetenzerwerb, was zu einer besseren Nutzung des örtlichen Potenzials beitragen kann. ii) Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft. Das Leader-Programm wird insbesondere durch Unterstützung innovativer Konzepte zur Entwicklung des ländlichen Raums und Zusammenführung des privaten und des öffentlichen Sektors weiterhin eine wichtige Rolle spielen. iii) Förderung von Zusammenarbeit und Innovation. Lokale Initiativen wie das Leader-Programm und die Unterstützung der Diversifizierung können eine wesentliche Rolle dabei spielen, dass Menschen für neue Ideen und Ansätze gewonnen, Innovation und Unternehmergeist gefördert sowie die allgemeine Integration und das Angebot an örtlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Online-Foren können hilfreich sein für die Verbreitung von Wissen, den Austausch über bewährte Verfahren und Innovationen bei ländlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen. iv) Verbesserung der lokalen Verwaltung. Das Leader-Programm kann durch Unterstützung innovativer Konzepte, die die Land- und Forstwirtschaft und die örtliche Wirtschaft insgesamt stärker miteinander verflechten, zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlagen und zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete beitragen. ▼M1 3.4a.   Die neuen Herausforderungen bewältigen Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Klimawandel, erneuerbare Energie, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt (einschließlich der zugehörigen Innovationsförderung) und die Umstrukturierung des Milchsektors sind entscheidende Herausforderungen für die Land- und Forstwirtschaft und die ländlichen Gebiete Europas. Im Rahmen der Gesamtstrategie der EU zum Klimaschutz werden Land- und Forstwirtschaft einen größeren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Kohlenstoffbindung leisten müssen. Die neuen Ziele der EU für den Gesamtverbrauch an Brennstoffen und Energie bis 2020 können u. a. durch die erhöhte Produktion von erneuerbarer Energie aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse erreicht werden. Eine nachhaltigere Wasserwirtschaft im Agrarsektor ist unerlässlich, um eine quantitativ und qualitativ ausreichende Wasserversorgung in der Zukunft sicherzustellen und sich an die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen anzupassen. Eine bedeutende Aufgabe bleibt auch die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt. Durch Innovationsförderung in Verbindung mit den oben genannten neuen Herausforderungen kann die Umsetzung dieser Prioritäten erleichtert werden. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung ist eine Umstrukturierung der Landwirtschaft immer dringender geboten. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wichtig sein, um die Umstrukturierung des Milchsektors zu flankieren. Die zusätzlichen Mittel, die ab 2010 durch die Erhöhung der obligatorischen Modulation zur Verfügung stehen, sollten zur Stärkung der Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energie, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt und Umstrukturierung des Milchsektors eingesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Förderung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen können unter anderem folgende Arten von Vorhaben umfassen: i) Investitionsbeihilfen im Rahmen von Schwerpunkt 1 können vor allem für Energie, Wasser und andere Produktionsmittel sparende Maschinen und Geräte und für die Produktion erneuerbarer Energien zum Einsatz in Landwirtschaftsbetrieben gewährt werden. Im Agrar- und Ernährungssektor und in der Forstwirtschaft sollten die Investitionsbeihilfen zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Methoden bei der Herstellung von Biobrennstoffen beitragen. ii) Die Agrarumwelt- und Forstmaßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 2 können insbesondere zur Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung artenreicher Vegetationstypen und Schutz und Pflege von Grünland sowie extensive Wirtschaftsweisen eingesetzt werden. Spezifische Agrarumwelt- oder Aufforstungsmaßnahmen unter diesem Schwerpunkt können auch zur Steigerung der Kapazitäten für eine bessere quantitative Bewirtschaftung der vorhandenen Wasserressourcen und die Erhaltung ihrer Qualität beitragen. Ferner werden durch bestimmte Agrarumwelt- und Forstmaßnahmen die Emissionen von Distickstoffoxid (N2O) und Methan (CH4) gesenkt und die Kohlenstoffbindung gefördert. iii) Unter den Schwerpunkten 3 und 4 können Projekte und Zusammenarbeit für erneuerbare Energien auf lokaler Ebene sowie die Diversifizierung von Landwirtschaftsbetrieben zugunsten der Erzeugung von Bioenergie gefördert werden. Die Erhaltung des natürlichen Erbes kann zum Schutz ökologisch wertvoller Biotope und Gewässer beitragen. iv) Da alle ländlichen Gebiete mit Fragen des Klimawandels und erneuerbarer Energien konfrontiert sind, können die Mitgliedstaaten den lokalen Aktionsgruppen in Schwerpunkt 4 (Leader) nahe legen, diese als Querschnittsthemen in ihre lokale Entwicklungsstrategien aufzunehmen. Die Gruppen sind besonders gut geeignet, zur Anpassung an den Klimawandel und zu Lösungen für erneuerbare Energien beizutragen, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind. v) Innovation kann sich besonders positiv auf die Bewältigung der neuen Herausforderungen des Klimawandels, der Erzeugung erneuerbarer Energien, einer nachhaltigeren Wasserwirtschaft und der Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt auswirken. Innovationsförderung in diesen Bereichen könnte darin bestehen, dass die Entwicklung, die Einführung und die Anwendung einschlägiger Technologien, Produkte und Verfahren gefördert werden. vi) Grundsätzlich soll die Förderung auf solche Vorhaben ausgerichtet werden, die den Zielen und Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 entsprechen und zu positiven potenziellen Wirkungen in Bezug auf die neuen Prioritäten beitragen, wie sie in Anhang II derselben Verordnung aufgeführt sind. ▼B 3.5.   Gewährleistung einer kohärenten Programmplanung Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen den Schwerpunkten und innerhalb der Schwerpunkte entstehen und Widersprüche vermieden werden. Gegebenenfalls können sie integrierte Konzepte entwickeln. Ferner sind sie aufgefordert, sich zu überlegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien berücksichtigt werden können, z. B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, die Entscheidung, verstärkt auf erneuerbare Energiequellen zurückzugreifen ( 12 ), die erforderliche Entwicklung einer mittel- und langfristigen EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels ( 13 ), die erforderliche Vorbereitung auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, die EU-Forststrategie und der Forst-Aktionsplan (der zur Erreichung des Wachstums- und Beschäftigungsziels wie auch des Nachhaltigkeitsziels beitragen kann) und die Prioritäten des mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 ( 14 ) festgelegten Sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere diejenigen Prioritäten, die diesem Programm zufolge thematische Umweltstrategien erfordern (Bodenschutz, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, nachhaltiger Einsatz von Pestiziden, Luftverschmutzung, städtische Umwelt, nachhaltige Ressourcenverwendung sowie Abfallrecycling). Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Verwaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe können europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Verfahren und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der Maßnahmen austauschen können. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden. 3.6.   Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet und einem bestimmten Tätigkeitsbereich durch den Europäischen Regionalfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fischereifonds und den ELER zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien für die Abgrenzung und die Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten in dem nationalen Strategieplan und dem nationalen strategischen Bezugsrahmen festgelegt werden. Für Infrastrukturinvestitionen könnte die Größe der Förderintervention als Leitprinzip herangezogen werden. So würden z. B. für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und andere Infrastrukturvorhaben auf Ebene des Mitgliedstaates oder der Region bzw. Unterregion die kohäsionspolitischen Instrumente eingesetzt, wohingegen auf der unteren lokalen Ebene gegebenenfalls die im Rahmen von Schwerpunkt 3 vorgesehene Maß

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.