Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE IN SPANIEN ODER PORTUGAL ANSAESSIGEN ARBEITNEHMER DER DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN UND DIE IN DER GEMEINSCHAFT ANSAESSIGEN SPANISCHEN UND PORTUGIESISCHEN ARBEITNEHMER SOWIE IHRE FAMILIENANGEHOERIGEN

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Quellenkennung: 11985I/AFI/DCL/04. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11985I/AFI/DCL/04 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE IN SPANIEN ODER PORTUGAL ANSAESSIGEN ARBEITNEHMER DER DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN UND DIE IN DER GEMEINSCHAFT ANSAESSIGEN SPANISCHEN UND PORTUGIESISCHEN ARBEITNEHMER SOWIE IHRE FAMILIENANGEHOERIGEN Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0480 ++++ Gemeinsame Erklärung über die in Spanien oder Portugal , ansässigen Arbeitnehmer der derzeitigen Mitgliedstaaten und die in der Gemeinschaft ansässigen spanischen und portugiesischen Arbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen ( 1 ) Die derzeitigen und die neuen Mitgliedstaaten verpflichten sich , neue einschränkende Maßnahmen , die sie möglicherweise ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Akte im Bereich des Aufenthalts und der Beschäftigung von Ausländern treffen , nicht auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten anzuwenden , die in ihrem Hoheitsgebiet vorschriftsgemäß wohnen und arbeiten . ( 2 ) Die derzeitigen und die neuen Mitgliedstaaten verpflichten sich , nach der Unterzeichnung dieser Akte in ihre Vorschriften keine neuen Einschränkungen in bezug auf den Zugang von Familienangehörigen dieser Arbeitnehmer zur Beschäftigung einzuführen .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.