Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/455 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32015D0455. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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4.   Die Beteiligung des HFSF an der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 (Maßnahme B4) und die Teilrückzahlung der Maßnahmen B1 und B2 (101) Am 23. April 2013 genehmigten die Aktionäre der Bank auf ihrer Hauptversammlung eine Aufstockung des Aktienkapitals in Höhe von 8 429 Mio. EUR (48). Dieser Betrag wurde aus der Summe folgender Teilbeträge errechnet: i) 7 335 Mio. EUR zur Deckung des im Stresstest 2012 ermittelten Kapitalbedarfs; von dieser Summe übernahm der HFSF 5 891 Mio. EUR (Maßnahme B4), und private Investoren zeichneten Anteile im Wert von 1 444 Mio. EUR; ii) 570 Mio. EUR, die der HFSF der Bank zuführte, um gemäß der Zusage vom Juli 2012 die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen, die sich aus den übernommenen Geschäftstätigkeiten der ATE ergaben; bei der Bewertung dieser Maßnahme in ihrem Beschluss zur Auflösung der ATE gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine staatliche Beihilfe für die Bank handelte; iii) 524 Mio. EUR, die der HFSF der Bank zuführte, um den Kapitalbedarf zu decken, der mit der Entrichtung des Kaufpreises für die Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken in Griechenland entstand; dieser Teil der Kapitalaufstockung stellt Maßnahme C dar (49). (102) Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 1,70 EUR pro Stück festgesetzt, dies entspricht 50 % des volumengewichteten Durchschnittskurses über die 50 Börsentage, die der Festlegung dieses Kurses vorausgingen. (103) Am 3. Juni 2013 gab der Vorstand der Bank die Emission von 3 888 268 914 neuen Aktien mit einem Nennwert von 0,30 EUR zum Preis von 1,70 EUR pro Aktie bekannt (50). Am 28. Juni 2013 (51) gab die Bank bekannt, dass der Vorstand den vollständigen Eingang der gesamten Kapitalerhöhung durch Aktien in Höhe von insgesamt 8 429 Mio. EUR, einschließlich Prämienbeträge, bestätigt habe. (104) Die Beteiligung privater Investoren an der Aufstockung des Aktienkapitals der Bank belief sich auf insgesamt 1 444 Mio. EUR (52). In diesem Betrag ist die in Erwägungsgrund 80 beschriebene Beteiligung der BCP bereits enthalten. (105) Somit belief sich die Beteiligung des HFSF an der Kapitalaufstockung der Bank auf 6 985 Mio. EUR. (106) Unmittelbar nach der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 wurde der HFSF mit einem Anteil von 81 % zum Hauptanteilseigner der Bank (53). Der HFSF gab Optionen auf seine Anteile aus und garantierte privaten Investoren ohne Gegenleistung eine Option für jede gezeichnete Aktie (54). Jede Option war mit dem Recht verbunden, in festgelegten Abständen und zu Basiskursen 4,48 Anteile des HFSF zu erwerben. Der erste Ausübungstermin war der 2. Januar 2014, seither können die Optionen bis zum 2. Januar 2018 alle sechs Monate ausgeübt werden. Der Ausübungskurs ist gleich dem Bezugskurs von 1,70 EUR zuzüglich eines jährlichen Zinssatzes (4 % im ersten Jahr, 5 % im zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr, 7 % im vierten Jahr und dann 8 % auf das Jahr umgerechnet für die letzten sechs Monate) (55). (107) Das HFSF-Gesetz in seiner 2014 geänderten Fassung sieht vor, dass im Falle von Bezugsrechtsemissionen nur der Basiskurs der Optionen angepasst werden darf. Außerdem muss jegliche solche Anpassung nachträglich vorgenommen werden und darf die Höhe der Erlöse aus dem Verkauf von Rechten auf vorzugsweise Zeichnung des HFSF nicht überschreiten. Für den Fall einer Kapitalaufstockung durch eine nicht vorzugsweise Aktienemission ist keine Kursanpassung vorgesehen. 2.3.4.   Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der erworbenen Unternehmen (Maßnahme C) 2.3.4.1.   Unterstützungsmaßnahmen für die ATE (108) Wie in Erwägungsgrund 58 erwähnt, war die ATE zum Zeitpunkt des ATE-Umstrukturierungsbeschlusses bereits durch Beihilfemaßnahmen begünstigt worden. (109) Im Dezember 2011 führte der griechische Staat der ATE 290 Mio. EUR zu. (110) Auch die in den Erwägungsgründen 62 und 63 beschriebene Abwicklung vom 27. Juli 2012 war mit zusätzlicher staatlicher Unterstützung verbunden. Der HFSF stellte der Bank zur Deckung der Finanzierungslücke EFSF-Anleihen im Wert von 7 471 Mio. EUR zur Verfügung. Außerdem verpflichtete sich der HFSF, 570 Mio. EUR zur Rekapitalisierung der Bank beizusteuern. (111) Insgesamt belief sich die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Kauf- und Übernahmeverfahren auf 8 041 Mio. EUR. 2.3.4.2.   Unterstützungsmaßnahmen für die Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken in Griechenland (Maßnahme C) (112) Wie bereits in den Erwägungsgründen 77 und 101 erwähnt, sagte der HFSF der Bank zum Zeitpunkt der Übernahme der griechischen Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken die Bereitstellung von Kapital in Höhe von 524 Mio. EUR zu (Maßnahme C). Diese Verpflichtung wurde im Juni 2013 eingelöst (56). 2.4.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN 2.4.1.   Inlandsgeschäft (113) Im Zuge des Umstrukturierungsplans wird sich die Bank auf ihr Kerngeschäft in Griechenland konzentrieren. (114) Ihr wesentliches Ziel besteht darin, ihr griechisches Bankgeschäft wieder rentabel zu machen. Zu diesem Zweck enthält der Umstrukturierungsplan eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der operativen Effizienz und zur Erhöhung der Nettozinsspanne der Bank sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung und ihrer Bilanzstruktur. (115) Zur Verbesserung ihrer operativen Effizienz hat die Bank bereits ein umfassendes Rationalisierungsprogramm in die Wege geleitet. (116) Im Zeitraum vom 31. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013 hat die Bank die Zahl ihrer Niederlassungen in Griechenland unter Berücksichtigung der Umstrukturierung der übernommenen Geschäftstätigkeiten seit dem Übernahmedatum um insgesamt 322 reduziert. Im Jahr 2014 hat die Bank diesen Abbau systematisch fortgesetzt und im ersten Halbjahr bereits […] Niederlassungen geschlossen. Tabelle 9 Umstrukturierung des griechischen Niederlassungsnetzes 2010-1. Halbjahr 2014 Zeitraum 2011 2012 2013 1. Halbjahr 2014 Gesamtzahl der Niederlassungen zu Beginn des Zeitraums oder zum Übernahmedatum 360 918 1 316 1 037 davon Piraeus-Niederlassungen (…) (…) (…) (…) ATE (…) (…) Geniki Bank (…) (…) Niederlassungen der zyprischen Banken (…) (…) (…) MBG (…) (…) (…) Gesamtzahl zum Ende des Zeitraums 346 889 1 037 899 Gesamtzahl der im Zeitraum geschlossenen Niederlassungen 14 29 279 138 Quelle: Umstrukturierungsplan, eingereicht am 25. Juni 2014, S. 40 und S. 125, Jahresberichte 2011 und 2012. (117) Außerdem reduzierte die Bank ihr Personal für Geschäftstätigkeiten im Banken- und Nichtbankensektor im Zeitraum 2011-2013 in Griechenland um 2 519 Mitarbeiter. Dabei schieden 2 114 Beschäftigte unmittelbar über die von der Bank angebotene freiwillige Ruhestandsregelung aus. Tabelle 10 Personalabbau in Griechenland 2010-2013 Zeitraum 2011 2012 2013 Gesamtpersonalstärke zu Beginn des Zeitraums oder zum Übernahmedatum 6 370 12 616 18 628 davon Piraeus-Mitarbeiter (…) (…) (…) ATE (…) (…) Geniki Bank (…) (…) Niederlassungen der zypriotischen Banken (…) (…) (…) MBG (…) (…) (…) Gesamtzahl zum Ende des Zeitraums 6 172 12 365 16 558 Personalabbau 198 251 2 070 Quelle: Umstrukturierungsplan, eingereicht am 25. Juni 2014, S. 40 und S. 125, Jahresabschlüsse 2011 und 2012. (118) Für die Zeit vom Dezember 2013 bis Ende 2017 sieht die Bank für Griechenland einen weiteren Personalabbau (von 16 558 auf […] Mitarbeiter) und eine Verkleinerung ihres Niederlassungsnetzes (von 1 037 auf […] Niederlassungen) vor (57). […] (119) Aufgrund der höheren Effizienz im Hinblick auf das Niederlassungsnetz und das Personal sollen die Gesamtkosten der Geschäftstätigkeiten der Bank innerhalb Griechenlands um […] % von 1 394 Mio. EUR auf Pro-forma-Basis im Jahr 2013 (58) auf […] Mio. EUR 2017 (59) gesenkt werden. In der Folge wird das erwartete Verhältnis von Kosten zu Einlagen ihrer griechischen Geschäftstätigkeiten am Ende des Umstrukturierungszeitraums auf unter […] % fallen. (120) Im Umstrukturierungsplan wird außerdem dargelegt, wie die Bank ihre Finanzierungskosten verringern möchte, was für die Wiederherstellung ihrer Rentabilität von grundlegender Bedeutung ist. Die Bank geht davon aus, vor dem Hintergrund eines stabileren Umfelds und insbesondere der vorhergesagten Stabilisierung und Erholung der griechischen Wirtschaft, die ab 2014 wieder wachsen soll, niedrigere Zinssätze für ihre Einlagen zahlen zu können. Die Spreads für Einlagen werden in Griechenland erwartungsgemäß abnehmen (60). Diese geringeren Spreads werden vorwiegend durch die Zahlung wesentlich niedrigerer Zinssätze für Termineinlagen erzielt. Desgleichen wird sich die Abhängigkeit der Bank von der ELA und der umfassenden Finanzierung durch das Eurosystem von mehr als 45 % ihrer Gesamtaktiva im Jahr 2012 auf weniger als […] % im Jahr 2017 verringern (61). (121) Im Umstrukturierungsplan wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Bank ihre Bilanz stärken wird. Das Verhältnis von Krediten zu Einlagen in Griechenland wird 2017 auf […] % sinken (von 114 % im Jahr 2013 (62)); dagegen wird sich ihre Kapitaladäquanz weiter verbessern. (122) Eine weitere Priorität der Bank ist der Umgang mit notleidenden Krediten. Die Bank wird ihre Kreditverfahren sowohl im Hinblick auf die Kreditvergabe (bessere Deckung und abgesenkte Obergrenzen) als auch im Hinblick auf den Umgang mit notleidenden Krediten verbessern. Die Quote der notleidenden Kredite wird […] nahezu […] % erreichen und anschließend bis Ende des Umstrukturierungszeitraums auf voraussichtlich […] % sinken (63). Die Risikokosten (Wertminderungen bei Kreditausfällen) werden von nahezu 2 Mrd. EUR im Jahr 2013 auf […] Mio. EUR im Jahr 2018 zurückgehen (64). (123) Mit einer verbesserten operativen Effizienz, einer erhöhten Nettozinsspanne und sinkenden Kosten für die Deckung der Risiken wird die Bank ab […] im Inlandsgeschäft wieder rentabel arbeiten können. Die Bank erwartet für ihr Inlandsgeschäft 2018 einen Gewinn in Höhe von mehr als […] Mrd. EUR. 2.4.2.   Internationales Bankgeschäft (124) Im Interesse einer gesteigerten Rentabilität ihres Auslandsgeschäfts hat die Bank bereits mit der Umsetzung eines Programms zur deutlichen Kostensenkung im internationalen Netz begonnen. Von Ende 2011 bis März 2014 sank die Zahl ihrer Beschäftigten um 10 %, von 6 634 auf 5 948, und die Zahl ihrer Niederlassungen um 18 %, von 499 auf 410 (65). Außerdem wurde ihr internationales Portfolio zwecks Kostenverringerung gestrafft (66). (125) Im Umstrukturierungsplan wird betont, dass sich die Abhängigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften von ihrer griechischen Muttergesellschaft im Hinblick auf ihren Finanzierungsbedarf verringern muss, und die Kapitalausstattung der Bank muss weiterhin gesichert werden. (126) Im September 2012 verkaufte die Bank ihre amerikanische Tochtergesellschaft, auf die Vermögenswerte in Höhe von etwa 0,7 Mrd. EUR (13 Niederlassungen und 158 Beschäftigte) entfielen. (127) Die Bank wird ihre Auslandsaktiva bis Ende Juni 2018 auf […] Mrd. EUR verringern. Dies entspricht einer Verringerung um […] % (67) gegenüber dem Jahresende 2012 (68). (128) Im Falle […] wird die Reduzierung der Auslandsaktiva etwas geringer ausfallen — sie werden dann auf […] Mrd. EUR abgesenkt (69). In diesem Fall beläuft sich die Verringerung der Auslandsaktiva gegenüber dem Jahresende 2012 auf insgesamt […] %. (129) Anstatt die oben erwähnte Obergrenze für die Gesamtaktiva bis Ende Juni 2018 einzuhalten, kann die Bank sich auch zur Veräußerung von […] entscheiden (70). In diesem Fall dürfen die Geschäftstätigkeiten, die sie behält, nicht mehr als […] % des gesamten Auslandsgeschäfts der Bank zum Jahresende 2012 ausmachen. (130) Die Bank wird ihre Finanzierung für die ausländischen Tochterunternehmen insgesamt zurückfahren. 2.4.3.   Beschaffung von privatem Kapital und Beitrag von Altaktionären und nachrangigen Gläubigern (131) Die Bank beschaffte sich erhebliche Mengen an Kapital auf dem Markt, wodurch sich die von ihr benötigte staatliche Unterstützung verringerte. (132) Als Erstes beschaffte sich die Bank 2011 durch eine Bezugsrechtsemission in Höhe von 807 Mio. EUR eine gewisse Menge an privatem Kapital (71). Wie in Erwägungsgrund 104 erwähnt, gelang es der Bank außerdem, im Zuge der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 Kapital von privaten Investoren anzuziehen. Außerdem wurden die Altaktionäre durch die Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 stark verwässert, da der HFSF im Anschluss daran 81 % der Anteile der Bank hielt und neue Investoren 17 % der Anteile besaßen, womit den Altaktionären nur 2 % verblieben. Seit 2008 wurde keine Bardividende mehr ausgeschüttet. (133) Die Bank beschaffte sich im April 2014 auf dem Markt Kapital in Höhe von 1 750 Mio. EUR, um ihren zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken und für die Rückzahlung der von Griechenland gehaltenen Vorzugsaktien aufzukommen. Die neuen Anteile wurden zu einem Kurs von 1,70 EUR ausgegeben, dem Preis, den der HFSF im Rahmen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 bezahlt hatte. (134) Darüber hinaus beschaffte die Bank Kapital, indem sie ihre eigenen hybriden und nachrangigen Schuldtitel mit einem Abschlag auf deren Nennwert zurückkaufte. Im März 2012 bot die Bank an, einige hybride Titel und Lower-Tier-2-Papiere zurückzukaufen. Der Preis, der auf der Grundlage des Marktwerts zuzüglich eines Aufschlags von höchstens zehn Prozentpunkten ermittelt wurde, wurde für den hybriden Titel auf 37 % des Nennwerts und für das Lower-Tier-2-Papier auf 50 % des Nennwerts festgesetzt. Die Beteiligungsquoten betrugen 52,8 % bzw. 18,2 %. Im Mai 2013 ergriff die Bank eine weitere Maßnahme des Passivmanagements, um Wertpapiere im Wert von bis zu 321 Mio. EUR zurückzukaufen. Die Beteiligungsquote lag bei 20 %. Diese Reihe von Rückkäufen führte zu einem Kapitalzuwachs von ungefähr 120 Mio. EUR (72). 2.5.   VERPFLICHTUNGSZUSAGEN DER GRIECHISCHEN BEHÖRDEN (135) Am 25. Juni 2014 sagte Griechenland zu, dass die Bank und ihre verbundenen Unternehmen den am selben Tag vorgelegten Umstrukturierungsplan umsetzen werden, und ging darüber hinaus weitere Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans ein (die „Verpflichtungen“). In diesem Abschnitt werden die im Anhang aufgeführten Verpflichtungen zusammenfassend beschrieben. (136) Zunächst ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihren Geschäftsbetrieb in Griechenland umstrukturiert, wobei die maximale Zahl von Niederlassungen und Mitarbeitern zum 31. Dezember 2017 in Griechenland sowie die maximalen Gesamtkosten für die griechischen Geschäftstätigkeiten im Jahr 2017 festgesetzt wurden (73). (137) Des Weiteren verpflichtete sich Griechenland, dass die Bank die Kosten für ihre in Griechenland getätigten Einlagen verringert. Sie wird das festgelegte maximale Verhältnis von Krediten zu Einlagen zum 31. Dezember 2017 einhalten (74). […] (138) Im Hinblick auf die ausländischen Tochtergesellschaften der Bank ging Griechenland die Verpflichtung ein, dass die Bank ihre Auslandsaktiva bis zum 30. Juni 2018 verringert (75). Darüber hinaus wird jegliche Liquiditäts- oder Kapitalhilfe für diese Tochtergesellschaften im Hinblick auf den Nennwert strikt begrenzt und ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. (139) Griechenland hat zugesagt, dass die Bank eine Reihe von Wertpapieren veräußert. Des Weiteren wird die Bank, mit wenigen Ausnahmen, keine Wertpapiere mit dem Rating „Non-Investment-Grade“ erwerben (76). (140) Griechenland gab eine Reihe von Zusagen in Bezug auf die Corporate Governance der Bank ab. Griechenland verpflichtete sich, die Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte der Bank zu begrenzen (77). (141) Eine weitere Verpflichtung Griechenlands war, dass die Bank eine umsichtige Kreditpolitik betreibt, um sicherzustellen, dass auf die Kreditvergabe und die Umschuldung von Darlehen bezogene Entscheidungen auf die Maximierung der Rentabilität der Bank abzielen. Die Bank wird in Bezug auf die Überwachung der Kreditrisiken sowie die Umschuldung von Darlehen hohe Standards einhalten (78). (142) Eine Reihe von Verpflichtungen beziehen sich auf die Geschäfte der Bank mit verbundenen Kreditnehmern. Durch diese Verpflichtungen soll sichergestellt werden, dass die Bank beispielsweise bei der Vergabe oder der Umschuldung von Darlehen an Mitarbeiter, Führungskräfte und Anteilseigner sowie an staatliche Einrichtungen, politische Parteien und Medienunternehmen nicht von der umsichtigen Bankenpraxis abweicht (79). (143) Und schließlich hat Griechenland zugesagt, dass sich die Bank eine Reihe von Einschränkungen auferlegt, beispielsweise ein Verbot und Kupon- und Dividendenzahlungen, ein Übernahmeverbot und ein Verbot staatlicher Unterstützung (80). (144) Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird bis zum 31. Dezember 2018 von einem Überwachungstreuhänder kontrolliert. (145) In seiner Vorlage vom 25. Juni 2014 erklärte Griechenland außerdem, dass es vor jeglichem Rückkauf der Optionen durch die Bank oder eine andere staatliche Einrichtung, einschließlich des HFSF, die Genehmigung der Kommission einholen werde (81). 3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS IN BEZUG AUF DIE ERSTE ZWISCHENFINANZIERUNG (146) Am 27. Juli 2012 eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren, um festzustellen, ob die Bedingungen der Bankenmitteilung 2008 (82) hinsichtlich der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der ersten Zwischenfinanzierung durch den HFSF zugunsten der Bank (Maßnahme B1) eingehalten worden waren. (147) Im Hinblick auf die Geeignetheit der Maßnahme hat die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Unterstützung erfolgte, nachdem bereits zuvor Rekapitalisierungen und Liquiditätshilfen gewährt worden waren, und in Anbetracht des langen Sanierungszeitraums jedoch Zweifel, ob von der Bank alle machbaren Maßnahmen ergriffen worden waren, um in Zukunft keine Unterstützung mehr zu benötigen (83). Außerdem war der Kommission nicht klar, wer die Bank zukünftig kontrollieren würde, sobald die erste Zwischenfinanzierung durch eine dauerhafte Rekapitalisierung ersetzt wird (84), da die Bank entweder unter staatliche Kontrolle oder unter die Kontrolle der privaten Minderheitsaktionäre, die die Kontrolle und eine umfangreiche Fremdfinanzierung erhalten würden, gestellt werden könnte. Für beide Fälle erklärte die Kommission, dass es zu keiner Verschlechterung der Geschäftsführung der Bank und vor allem ihrer Kreditvergabeverfahren kommen sollte, damit die erste Zwischenfinanzierung von der Kommission für geeignet erachtet werden könne. (148) Was die Erforderlichkeit der ersten Zwischenfinanzierung anbelangt, stellte die Kommission in Erwägungsgrund 70 des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank infrage, ob alle machbaren Maßnahmen ergriffen worden waren, damit die Bank in Zukunft keine Unterstützung mehr benötigt. Da die Dauer der Zwischenfinanzierung unsicher war, konnte die Kommission außerdem nicht feststellen, ob die Maßnahme ausreichend war und mit den beihilferechtlichen Grundsätzen einer angemessenen Vergütung und Lastenverteilung übereinstimmte. Die Bedingungen für die Umwandlung der ersten Zwischenfinanzierung in eine dauerhafte Rekapitalisierung waren zum Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank nicht bekannt, deshalb konnten diese von der Kommission nicht geprüft werden. (149) Bezüglich der Angemessenheit der Maßnahme zweifelte die Kommission, ob die Sicherheitsvorkehrungen (Verbot staatlicher Unterstützung, Werbeverbot, Verbot von Kupon- und Dividendenzahlungen, Verbot der Ausübung von Kaufoptionen und Rückkaufverbot, wie in Erwägungsgrund 76 des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank beschrieben) für die erste Zwischenfinanzierung ausreichten. Darüber hinaus stellte die Kommission in Erwägungsgrund 77 des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank fest, dass die Wettbewerbsverzerrungen unter Umständen auf fehlende Regeln zurückzuführen sind, mit denen die Koordinierung der vier größten griechischen Banken (die Bank, Eurobank, NBG und Alpha Bank) durch den HFSF hätte verhindert werden können; ein weiterer Grund könnten mangelnde angemessene Sicherheitsvorkehrungen sein, die den Austausch vertraulicher Geschäftsinformationen zwischen diesen vier Banken verhindert hätten. Aus diesem Grund schlug die Kommission die Ernennung eines Überwachungstreuhänders vor, der in der Bank vor Ort präsent sein sollte. 4.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN ZUM FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ERSTE ZWISCHENFINANZIERUNG 4.1.   STELLUNGNAHME DER BANK (150) Am 30. August 2012 ging bei der Kommission die Stellungnahme der Bank zum Eröffnungsbeschluss zur Piraeus Bank ein. (151) Im Hinblick auf die Geeignetheit der Maßnahmen stellte die Bank fest, dass mit der Schuldenkrise in Griechenland und dem Euroraum eine außergewöhnliche Lage entstanden war. Die Kapitalzuführung vom Mai 2009, deren Höhe 1,0 % der RWA der Bank entsprach, sei als eine unmittelbare Reaktion auf die außergewöhnlichen Turbulenzen auf den globalen Finanzmärkten erfolgt. Die zusätzliche Kapitalzuführung durch Griechenland in Höhe von 380 Mio. EUR, die Ende 2011 erfolgte, entsprach 1,1 % der RWA der Bank zum damaligen Zeitpunkt und sollte die Kapitallücke decken, die aufgrund der sich vertiefenden Rezession erwartet wurde. Die Rekapitalisierung der Bank in Höhe von 4,7 Mrd. EUR durch den HFSF sei als erster Teil der Rekapitalisierung zu werten, mit der die Kapitallücke behoben werden sollte, die sich aus dem PSI-Programm und aus der Bewertung der Kreditportfolios durch Blackrock (85) sowie aus der zunehmenden Rezession ergab. (152) Außerdem vertrat die Bank den Standpunkt, dass die Entsendung eines Vertreters Griechenlands und zweier Vertreter des HFSF in ihren Vorstand sowie die Entsendung eines HFSF-Mitglieds in den Risikoausschuss des Bankvorstands neben weiteren Ernennungen gewährleisten werde, dass die Bank keine übermäßigen Risiken eingehen könne. (153) Im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Maßnahmen merkte die Bank an, dass die Form der Zwischenfinanzierung für die Rekapitalisierung von den griechischen Behörden sowie der Europäischen Union, dem IWF und der EZB beschlossen worden sei und dass der Betrag der Zwischenfinanzierung in Höhe von 4,7 Mrd. EUR den PSI-Effekt nahezu ausgeglichen habe. Im Hinblick auf die Umwandlung der Zwischenfinanzierung in eine dauerhafte Kapitalisierung würde es nach der Genehmigung einer endgültigen Struktur im Anschluss an den längeren Zeitraum im zweiten Quartal 2012, als Griechenland ohne Regierung war, unweigerlich zu einer Verwässerung der Altaktionäre kommen und eine angemessene Vergütung (je nach Bedingungen und Instrumenten) vereinbart werden. (154) Im Hinblick auf die Angemessenheit der Maßnahmen stellte die Bank fest, dass sie ihre Kreditvergabepraktiken seit 2009 durch strengere Kriterien, kürzere Rückzahlungsfristen und abgesenkte Kreditobergrenzen angepasst habe. Seit dem ersten Quartal 2009 würden sämtliche Auszahlungsanforderungen, die einen bestimmten Betrag überstiegen, vom stellvertretenden geschäftsführenden Direktor und vom für Kredite der Bankengruppe zuständigen Generaldirektor geprüft. Die aktuellen Geschäftspraktiken, die im der Bank of Greece unterbreiteten Geschäftsplan beschrieben seien, würden dadurch nicht geändert und die aktuellen Kreditvergabestandards nicht untergraben. Diese Standards gehörten zu den strengsten der Branche, was sich auch in den sehr guten Ergebnissen niedergeschlagen habe, welche die Bank bei der Prüfung durch Blackrock Solutions erhalten habe. Die Einhaltung der entsprechenden Zielsetzungen werde durch die Vertretung Griechenlands und des HFSF im Vorstand der Bank gewährleistet. (155) Zum Vorschlag der Bank, einen Überwachungs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.