Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/455 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) Text von Bedeutung für den EWR

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) Wertminderungsaufwendungen aus GGB und PSI-berechtigten Darlehen   (5 911 )     Negativer Goodwill     351 3 810 Nettoergebnis (21) (6 618 ) (507) 2 546 Selektive Zahlen (in Mio. EUR) 31. Dezember 2010 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012 (*1) 31. Dezember 2013 (*2) Forderungen an Kunden insgesamt (netto) 40 150 35 634 44 613 62 366 Einlagen 29 475 21 796 36 971 54 279 Aktiva insgesamt 57 561 49 352 70 408 92 010 Eigenkapital insgesamt (30) 3 273 (1 940 ) (2 316 ) 8 543 Quelle: Jahresberichte 2011 und 2012, Jahresabschlüsse 2013 (49) Tabelle 5 zeigt, dass die Bank, abgesehen von den im Jahr 2011 verbuchten hohen Verlusten aufgrund des PSI-Programms (5 911 Mio. EUR (31)), bis Mitte 2012 unter sinkenden Einnahmen (u. a. aufgrund höherer Einlagenkosten) sowie unter zunehmend hohen Verlusten aufgrund von Wertminderungen bei ihren Kreditportfolios in Griechenland und im Ausland litt. Die Liquiditätsausstattung der Bank hatte sich durch Einlagenabflüsse stark verschlechtert. Eine gewisse Verbesserung trat ein, nachdem die Bank im Juli 2012 mit Übernahmen begonnen hatte. (50) Nach dem Stresstest 2013 schätzte die Bank of Greece den Kapitalbedarf der Bank für das Bezugsszenario auf 465 Mio. EUR. (51) Im März 2014 nahm die Bank eine Kapitalerhöhung um 1 752 Mio. EUR vor, um den in Erwägungsgrund 50 erwähnten Kapitalbedarf zu decken und um die 940 Mio. EUR zurückzuzahlen, die Griechenland in Form von Vorzugsaktien hielt (32). Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung der Eurobank im April 2014 verpflichtete sich der HFSF gegenüber der Bank nicht zu einer Kapitalzuführung im Rahmen der Kapitalerhöhung im Falle einer unzureichenden Nachfrage durch Privatanleger. Die Kapitalerhöhung der Bank erfolgte in Form einer internationalen Investoren angebotenen nicht vorzugsweisen Aktienemission (d. h. einer Kapitalaufstockung unter Verzicht auf das Recht auf vorzugsweise Zeichnung) und eines öffentlichen Zeichnungsangebots in Griechenland. Der Subskriptionspreis wurde auf 1,70 EUR pro Aktie festgesetzt. (52) Im Anschluss an die Kapitalerhöhung gab die Bank am 22. Mai 2014 bekannt, dass sie die Griechenland gewährten Vorzugsaktien für einen Gesamtbetrag von 750 Mio. EUR zurückgekauft hatte (33). 2.2.   ÜBERNAHME GRIECHISCHER BANKTÄTIGKEITEN DURCH DIE BANK 2.2.1.   Übernahme der ATE (53) Die ATE wurde 1929 als nicht gewinnorientierte Organisation vom griechischen Staat gegründet. Bis in die frühen 1990er-Jahre war die ATE ein spezialisiertes Finanzinstitut, das im Auftrag des griechischen Staats die Entwicklung der Landwirtschaft förderte. Im Dezember 2000 wurde das Unternehmen an der Athener Börse gelistet. Am 14. November 2011 war Griechenland mit einem Anteil von 89,9 % Hauptanteilseigner der ATE. (54) Die ATE war in allen Bereichen des Bankgeschäfts, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich, tätig, erbrachte Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Versicherungs- und Leasingaktivitäten und erwarb in großem Umfang Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, beispielsweise an Zuckerproduzenten und Molkereibetrieben. (55) Im Juli 2012 verfügte die ATE über ein Netz von 468 Niederlassungen und beschäftigte 5 024 Mitarbeiter. Ihre Einlagen beliefen sich im Juli 2012 auf insgesamt 14,9 Mrd. EUR, ihre Vermögenswerte auf insgesamt 21,8 Mrd. EUR (34). (56) Seit 2006 bietet die ATE ihre Dienstleistungen auch außerhalb Griechenlands an, sie hält 74 % der Anteile an der ATE Bank Romania und 20,3 % der Stammaktien sowie 25 % der Vorzugsaktien an der AIKBanka Serbia. (57) Die Schwierigkeiten der ATE, die sich vor der griechischen Staatsschuldenkrise einstellten, rührten in erster Linie aus der Minderwertigkeit ihrer Vermögenswerte und einer seit jeher niedrigen Rentabilität vor Wertminderungen. Darüber hinaus hatte die griechische Staatsschuldenkrise in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf alle griechischen Banken, einschließlich der ATE: i) die Liquiditätsausstattung der griechischen Banken wurde stark beeinträchtigt, als Griechenland von den internationalen Kreditmärkten abgeschnitten wurde, und ii) die Qualität der Vermögenswerte verschlechterte sich, und die Wertminderungen nahmen zu. (58) Im April 2011 ließ Griechenland der ATE eine Kapitalzuführung in Höhe von 1 445 Mio. EUR zukommen (dieser Betrag schloss die ursprünglich im Rahmen der griechischen Rekapitalisierungsregelung gewährten 675 Mio. EUR mit ein). Darüber hinaus erhielt die ATE Liquiditätshilfen in Höhe von 6 103 Mio. EUR. Die Kommission genehmigte diese Maßnahmen im ATE-Umstrukturierungsbeschluss. (59) Dennoch verschlechterte sich die Kapitalsituation der ATE in der zweiten Jahreshälfte 2011, was in erster Linie auf ihre Teilnahme am PSI-Programm zurückzuführen war. Wie in Tabelle 2 gezeigt, belief sich ihr auf PSI bezogener Gesamtaufwand auf rund 4 329 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht. Wie in Tabelle 3 gezeigt, wurde der mit den übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE verbundene Kapitalbedarf auf 4 920 Mio. EUR geschätzt. (60) Am 22. März 2012 unterbreitete Griechenland einen Bericht der Bank of Greece, in dem vorgeschlagen wurde, die ATE aufzulösen, indem für die übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE ein Kauf- und Übernahmeverfahren stattfinden sollte, während die verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über eine Bad Bank abgewickelt werden sollten. Die Bank und eine weitere große griechische Bank unterbreiteten dem HFSF unverbindliche Angebote. Am 26. Juli 2012 nahm der Vorstand des HFSF das Angebot der Bank an. (61) Am 27. Juli 2012 nahm die Bank of Greece die Übertragung der übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE an die Bank vor (35). (62) Da die übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE zum beizulegenden Zeitwert weniger Vermögenswerte als Verbindlichkeiten enthielten, war der HFSF laut dem Beschluss der Bank of Greece vom 28. Januar 2013 verpflichtet, für die Differenz zwischen den übertragenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufzukommen, also die Finanzierunglücke zu schließen. Anhand der geprüften Zahlen stellte die Bank of Greece fest, dass sich die Finanzierungslücke auf 7 471 Mio. EUR belief, und der HFSF stellte der Bank Anleihen aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität („EFSF-Anleihen“) im Wert von 7 471 Mio. EUR zur Verfügung. (63) Darüber hinaus sagte der HFSF der Bank die Bereitstellung von Kapital zu, damit die übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE bis zu einer Höhe von 9 % kapitalisiert werden konnten. Dieser Betrag wurde zunächst auf 500 Mio. EUR geschätzt, letztlich jedoch auf 570 Mio. EUR festgelegt. Diesen endgültigen Betrag führte der HFSF der Bank im Rahmen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 im Austausch gegen Stammaktien zu. (64) Die Bank erwarb die übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE zu einem Kaufpreis von 95 Mio. EUR. 2.2.2.   Übernahme der Geniki Bank (65) Die Geniki Bank wurde 1937 gegründet. Sie bot Finanzdienstleistungen im Bereich Privatkunden, Geschäftskunden und Kapitalmärkte an. Im Jahr 2004 erwarb die Société Générale die Mehrheit der Geniki-Anteile. Die Geniki Bank betrieb zum 31. Dezember 2012 104 Niederlassungen und beschäftigte 1 391 Mitarbeiter (36). Ihre Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 2,6 Mrd. EUR, ihre Darlehen auf insgesamt 1,9 Mrd. EUR und ihre Einlagen auf rund 2 Mrd. EUR (37). (66) Die griechische Staatsschuldenkrise hatte äußerst nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsergebnisse des Bankensektors. Darüber hinaus führte die Beteiligung der griechischen Banken am PSI-Programm in kürzester Zeit zu einer Verschlechterung ihrer Kapitalsituation. Wie in Tabelle 2 gezeigt, belief sich der auf PSI bezogene Gesamtaufwand der Geniki Bank auf rund 292 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht. Wie in Tabelle 3 gezeigt, wurde der Kapitalbedarf der Geniki Bank, der auf der Grundlage eines Stresstests der Bank of Greece errechnet wurde, auf 281 Mio. EUR geschätzt. (67) Im Juni 2012 fragte die Société Générale bei allen vier großen griechischen Banken an, ob sie Interesse am Erwerb der Geniki Bank hätten. Die Bank war die einzige, die ein solches Interesse bekundete. (68) Die Verkaufsverhandlungen über die Geniki Bank zwischen der Société Générale und der Bank mündeten in einen Vertrag mit Datum vom 19. Oktober 2012, der folgenden Inhalt hatte: i) Die Bank erwirbt von der Société Générale deren Anteile an der Geniki Bank, die sich auf 99,08 % beliefen, und ii) die Société Générale führt eine Übertragung und Abtretung durch, sodass die Bank alle Kapitalaufstockungen der Geniki Bank, die die Société Générale vorgenommen hat oder noch vornehmen wird, zu 100 % übernimmt. Die Société Générale erklärte sich schließlich bereit, eine Vorauszahlung in Höhe von rund 290 Mio. EUR an die Geniki Bank zu leisten und für rund 170 Mio. EUR eine von der Bank ausgegebene Anleihe zu zeichnen. Daraufhin erwarb die Bank die Geniki Bank für 1 Mio. EUR. (69) Am 14. Dezember 2012 gab die Bank bekannt, dass die Übernahme der Geniki-Anteile der Société Générale nunmehr vollzogen sei. 2.2.3.   Übernahme der griechischen Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken (70) Die Bank of Cyprus wurde 1899, die Cyprus Popular Bank 1901 und die Hellenic Bank 1976 gegründet. (71) Im Anschluss an eine außerordentliche Sitzung der Euro-Gruppe am 15. März 2013 einigten sich die Europäische Union, der IWF und die EZB auf die Grundzüge eines Finanzierungsplans für Zypern. Die Hellenic Systemic Stability Board („HSSB“) schlug einstimmig vor, die griechischen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Niederlassungen der drei zyprischen Banken in Griechenland an eine bestehende griechische Bank zu übertragen. Insbesondere erklärte die HSSB, dass mit „der […] (*3) Vereinbarung die Besitzer von Einlagen der griechischen Niederlassungen [der drei zyprischen Banken] in vollem Umfang abgesichert, das öffentliche Interesse und die Finanzstabilität Griechenlands geschützt und Griechenland keine weiteren Staatsschulden beschert werden“. (72) Die Bank of Greece wurde beauftragt zu erkunden, ob griechische Banken Interesse an einer Übernahme haben, und forderte in diesem Zusammenhang zu Interessenbekundungen auf. Darüber hinaus erklärte sich der HFSF bereit, den durch die Übernahme der griechischen Niederlassungen der drei zyprischen Banken entstehenden Kapitalbedarf (des Käufers) zu decken. (73) Tabelle 6 zeigt die Forderungen und Verbindlichkeiten der drei zyprischen Banken, die der Bank übertragen wurden („Übertragene Geschäftstätigkeiten der zyprischen Banken“). Tabelle 6 Übertragene Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken   Übertragene Geschäftstätigkeiten Vermögenswerte Alle griechischen Darlehen einschließlich Leasing und Factoring Schiffsfinanzierungen und andere Darlehen, die in Griechenland entstanden sind und dort verwaltet werden und im zyprischen Kreditbuch geführt werden Anlagevermögen (ohne latente Steueransprüche) Verbindlichkeiten Sämtliche in Griechenland erfolgte Einlagen der drei zyprischen Banken Quelle: Term Sheet (Absichtserklärung), Carve out and sale of the Greek assets of Cypriot Banks (Ausgliederung und Verkauf der griechischen Vermögenswerte zyprischer Banken), 10. April 2013. (74) Die der Bank übertragenen Vermögenswerte beliefen sich auf rund 18,9 Mrd. EUR, die Verbindlichkeiten auf rund 15 Mrd. EUR. Allerdings einigten sich die Vertragspartner auf eine Berücksichtigung der Verluste, die den Banken in Zypern im PIMCO-Bericht unter einem Stress-Szenario prognostiziert wurden (38). Dem PIMCO-Bericht zufolge belief sich der Wert der an die Bank zu übertragenden Vermögenswerte auf rund 16,5 Mrd. EUR. Die zu übertragenden Verbindlichkeiten wurden darin mit rund 14,5 Mrd. EUR veranschlagt. (75) Am 21. und 22. März 2013 reichten unter Einschluss der Bank lediglich drei Banken unverbindliche Angebote ein. (76) Am 22. März 2013 genehmigte der HFSF die Übernahme der Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken in Griechenland durch die Bank. Die Bank entrichtete für die Übernahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der zyprischen Banken insgesamt 524 Mio. EUR. Im Einzelnen wurde vereinbart, dass die Bank für die Übernahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der Bank of Cyprus 237 Mio. EUR zahlt, für die Übernahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der Cyprus Popular Bank 258 Mio. EUR und für die Übernahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der Hellenic Bank 29 Mio. EUR. (77) Im Juni 2013 führte der HFSF der Bank im Rahmen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 (39) Kapital in Höhe von 524 Mio. EUR zu, um den von der Bank entrichteten Kaufpreis zu decken. 2.2.4.   Übernahme der MBG (78) Die MBG wurde im Jahr 2000 gegründet. Sie betrieb zum 31. Dezember 2012 119 Niederlassungen und beschäftigte 1 174 Mitarbeiter (40). (79) Am 22. April 2013 unterzeichnete die Bank einen endgültigen Vertrag mit der Banco Comercial Portugues (BCP), betreffend die Übernahme des gesamten Aktienkapitals der MBG und die Beteiligung der MBG an einer bevorstehenden Kapitalaufstockung der Bank. (80) Diesem Vertrag zufolge sollte die BCP 400 Mio. EUR zur aufsichtsrechtlichen Rekapitalisierung der MBG beisteuern (wobei die BCP im Dezember 2012 einen Anteil in Höhe von 139 Mio. EUR beigetragen hatte), indem nachrangige und vorrangige Darlehen der BCP an die MBG in Stammkapital umgewandelt werden sollten. Darüber hinaus sollten alle Finanzierungen, welche die BCP der MBG in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt hatte, von Letzterer in zwei Schritten zurückgezahlt werden: 650 Mio. EUR am Vollzugsdatum des Verkaufs, und den verbleibenden Betrag in Höhe von rund 250 Mio. EUR innerhalb der darauffolgenden sechs Monate. Und schließlich sollte sich die BCP mit 400 Mio. EUR an der Rekapitalisierung der Bank beteiligen, indem sie unter Ausschluss von Vorzugsrechten eine Privatplatzierung vornahm. Anschließend sollte die Bank die vollständig rekapitalisierte MBG für 1 Mio. EUR übernehmen. (81) Am 19. Juni 2013 gab die Bank bekannt, dass die Übernahme der MBG vollzogen sei. 2.2.5.   Zusammenfassung der Gesamtwirkung der Übernahmen (82) Tabelle 7 bietet einen Überblick über die Auswirkungen der aufeinander folgenden Übernahmen auf die Größe und Struktur der Bank in Griechenland (mit Ausnahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE, die in geringem Umfang rumänische Vermögenswerte enthielten, wies keines der übernommenen Unternehmen ausländische Vermögenswerte auf). Infolge dieser Übernahmen verfügt die Bank heute auf dem griechischen Einlagen- und Darlehensmarkt über den größten Marktanteil. Tabelle 7 Auswirkung der aufeinander folgenden Übernahmen auf die Größe der Piraeus Bank in Griechenland 31.12.2012 Angaben nur für Griechenland Nur Piraeus Bank ATE Geniki Bank Zyprische Banken MBG NEUE GRUPPE Bruttokreditforderungen 27 727 12 200 3 308 24 194 4 710 72 138 Anteil an der neuen Gruppe 38  % 17  % 5  % 34  % 7  % 100  % Nettokreditforderungen 24 811 11 527 1 909 19 481 4 236 61 964 Anteil an der neuen Gruppe 40  % 19  % 3  % 31  % 7  % 100  % Einlagen 15 412 14 986 2 014 14 427 2 912 49 752 Anteil an der neuen Gruppe 31  % 30  % 4  % 29  % 6  % 100  % Beschäftigte 5 926 5 019 1 420 5 268 1 186 18 819 Anteil an der neuen Gruppe 31  % 27  % 8  % 28  % 6  % 100  % Niederlassungen 325 460 104 307 120 1 316 Anteil an der neuen Gruppe 25  % 35  % 8  % 23  % 9  % 100  % Quelle: Von der Piraeus Bank am 10. Juni 2014 übermittelte Angaben. 2.3.   UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN 2.3.1.   Der Bank im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken gewährte Unterstützungsmaßnahmen (Maßnahmen L1 und A) (83) Im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken — der Rekapitalisierungsmaßnahme, der Garantiemaßnahme und der Staatsanleihenmaßnahme — erhielt die Bank mehrere Arten der Unterstützung. 2.3.1.1.   Staatliche Liquiditätshilfe im Rahmen der Garantie- und der Staatsanleihenmaßnahme (Maßnahme L1) (84) Die Bank profitierte und profitiert weiterhin von Unterstützung im Rahmen der Garantie- und der Staatsanleihenmaßnahme. Diese Art der Unterstützung wird im vorliegenden Beschluss als „Maßnahme L1“ bezeichnet. 2010 hat die Bank staatlich garantierte Anleihen in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. EUR ausgegeben. Griechenland hat der Bank ebenfalls Kredite in Form von Staatsanleihen in Höhe von 1 289 Mio. EUR gewährt. Ende März 2014 beliefen sich die ausstehenden Beträge für Staatsanleihen auf 1 024 Mio. EUR (41). (85) In dem von Griechenland der Kommission am 25. Juni 2014 übermittelten Umstrukturierungsplan für die Bank ersuchten die griechischen Behörden um die Genehmigung, der Bank im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken während der Dauer der Umstrukturierung weiterhin Garantien zu leisten und Kredite in Form von Staatsanleihen zu gewähren, sollte wider Erwarten ein solcher Liquiditätsbedarf entstehen. 2.3.1.2.   Staatliche Rekapitalisierung im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme (Maßnahme A) (86) Im Mai 2009 und im Dezember 2011 erhielt die Bank im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme des Hilfspakets für griechische Banken Kapitalzuführungen in Höhe von 370 Mio. bzw. 380 Mio. EUR, also insgesamt 750 Mio. EUR (Maßnahme A), ein Betrag, der zum damaligen Zeitpunkt ungefähr 2,1 % der risikogewichteten Aktiva („RWA“) (42) der Bank entsprach. (87) Die Rekapitalisierung bestand in von Griechenland gezeichneten Vorzugsaktien mit einer Kuponzahlung von 10 % und einer Laufzeit von fünf Jahren. (88) Wie in Erwägungsgrund 52 beschrieben, kaufte die Bank die Vorzugsaktien am 22. Mai 2014 zurück. 2.3.2.   Staatlich garantierte ELA (Maßnahme L2) (89) Die Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) ist eine außergewöhnliche Maßnahme, durch die ein solventes Finanzinstitut, das vorübergehende Liquiditätsprobleme hat, eine Finanzierung durch das Eurosystem erhalten kann, ohne dass dieser Vorgang Bestandteil der einheitlichen Währungspolitik ist. Der vom Finanzinstitut für die ELA gezahlte Zinssatz ist […] Basispunkte („bsp“) höher als der für die reguläre Refinanzierung über die Zentralbank zu entrichtende Zinssatz. (90) Da die Bank of Greece für das ELA-Programm verantwortlich ist, bedeutet das, dass sämtliche Kosten und Risiken in Verbindung mit der ELA von der Bank of Greece getragen werden (43). Griechenland gewährte der Bank of Greece eine staatliche Garantie über den von der Bank of Greece für die ELA bereitgestellten Gesamtbetrag. Die Annahme von Artikel 50 Absatz 7 des Gesetzes 3943/2011, mit dem Artikel 65 Absatz 1 des Gesetzes 2362/1995 geändert wurde, ermöglichte dem Finanzminister, der Bank of Greece staatliche Garantien zu gewähren, um die Forderungen der Bank of Greece gegenüber den Kreditinstituten zu sichern. Die Banken, die von der ELA profitieren, müssen dem Staat eine Garantiegebühr in Höhe von […] Basispunkten zahlen. (91) Zum 31. Dezember 2011 hatte die Bank eine staatlich garantierte ELA in Höhe von 11,64 Mrd. EUR erhalten, und zum 31. Dezember 2012 hatte die Bank von einer staatlich garantierten ELA in Höhe von 31,4 Mrd. EUR profitiert (44). Nach einem starken Rückgang 2013 gelangte die Bank zum Ende jenes Jahres (2013) nur noch in den Genuss von staatlich garantierter ELA in Höhe von 750 Mio. EUR. 2.3.3.   Über den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen für die Bank (Maßnahmen B1, B2, B3 und B4) (92) Seit 2012 profitierte die Bank von mehreren Kapitalhilfemaßnahmen durch den HFSF. Tabelle 8 enthält eine Übersicht über diese Unterstützungsmaßnahmen. Tabelle 8 Über den HFSF gewährte Unterstützungsmaßnahmen für die Bank   1. Zwischenfinanzierung — Mai 2012 (in Mio. EUR) 2. Zwischenfinanzierung — Dez. 2012 (in Mio. EUR) Verpflichtungserklärung — Dez. 2012 (in Mio. EUR) Beteiligung an der Rekapitalisierung vom Mai 2013 (in Mio. EUR) (45) Maßnahme B1 B2 B3 B4 Betrag (in Mio. EUR) 4 700 1 553 1 082 5 891 2.3.3.1.   Erste Zwischenfinanzierung (Maßnahme B1) (93) Die Erwägungsgründe 14 bis 33 des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank enthalten eine ausführliche Beschreibung der ersten Zwischenfinanzierung vom Mai 2012 (Maßnahme B1). Der Hintergrund und die wesentlichen Merkmale dieser Maßnahme werden in diesem Abschnitt dargelegt. (94) Am 20. April 2012 gab der HFSF in einem Schreiben an die Bank die Zusage, sich mit bis zu 5 Mrd. EUR an der geplanten Aufstockung des Aktienkapitals der Bank zu beteiligen. (95) Im Rahmen von Maßnahme B1 übertrug der HFSF der Bank im Mai 2012 EFSF-Anleihen in Höhe von 4,7 Mrd. EUR im Einklang mit den im Gesetz 3864/2010 zur Gründung des HFSF („HFSF-Gesetz“) enthaltenen Bestimmungen für Zwischenfinanzierungen. Die Kommission hat in Erwägungsgrund 53 des Eröffnungsbeschlusses zur Piraeus Bank bereits Folgendes festgestellt: „Mit der Zwischenfinanzierung vom 28. Mai 2012 wird die in der Zusage eingegangene Verpflichtung umgesetzt, sodass die Zwischenfinanzierung eine Fortsetzung ein und derselben Beihilfe darstellt.“ Die beiden in der Verpflichtungserklärung und in der ersten Zwischenfinanzierung genannten Beträge wurden von der Bank of Greece entsprechend berechnet, um sicherzustellen, dass die Bank zum 31. Dezember 2011, dem Datum der rückwirkenden Verbuchung der Brückenfinanzierung in den Büchern der Bank, eine Eigenkapitalquote von insgesamt 8 % erzielen würde. Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, wurde durch Maßnahme B1 nur ein begrenzter Teil des durch den Stresstest 2012 ermittelten Gesamtkapitalbedarfs gedeckt. Von der Bank wurde erwartet, dass sie sich Kapital durch eine zukünftige Kapitalaufstockung beschaffen werde, und mit der Zwischenfinanzierung sollte die Berechtigung der Bank, sich Finanzmittel über die EZB zu beschaffen, bis zu dieser Kapitalaufstockung aufrechterhalten werden. (96) In Bezug auf den Zeitraum zwischen der ersten Zwischenfinanzierung und ihrer Überführung in Stammaktien und andere konvertierbare Finanzinstrumente wurde in der zwischen der Bank und dem HFSF geschlossenen Vorzeichnungsvereinbarung festgelegt, dass die Bank dem HFSF eine jährliche Gebühr von 1 % des Nennwerts der EFSF-Schuldverschreibungen zahlen muss und alle Kuponzahlungen und aufgelaufenen Zinsen aus den EFSF-Schuldverschreibungen für diesen Zeitraum als weiterer Kapitalbeitrag des HFSF an die Bank betrachtet werden (46). 2.3.3.2.   Zweite Zwischenfinanzierung (Maßnahme B2) (97) Im Herbst 2012 verbuchte die Bank weitere Verluste. Ihr Kapital unterschritt somit erneut die Mindestkapitalanforderungen, die erfüllt werden mussten, um weiterhin Zugang zur Refinanzierung über die EZB zu haben. (98) Somit war eine zweite Zwischenfinanzierung erforderlich. Am 20. Dezember 2012 stellte der HFSF eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1 553 Mio. EUR bereit (Maßnahme B2); diese erfolgte erneut durch die Übertragung von EFSF-Anleihen auf die Bank. 2.3.3.3.   Die Verpflichtungserklärung vom 20. Dezember 2012 (Maßnahme B3) (99) Zusätzlich zur zweiten Zwischenfinanzierung ging am 20. Dezember 2012 bei der Bank eine Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF mit bis zu 1 082 Mio. EUR an einer Aufstockung des Aktienkapitals der Bank sowie an der Ausgabe konvertierbarer Kapitalinstrumente beteiligen werde (Maßnahme B3). (100) Die Bereitstellung der beiden Zwischenfinanzierungen (Maßnahmen B1 und B2) und des im Dezember 2012 zusätzlich zugesagten Betrags (Maßnahme B3) bedeutete, dass der HFSF sich zur Deckung des im Stresstest 2012 ermittelten gesamten Kapitalbedarfs (7 335 Mio. EUR (47)) verpflichtet hatte. 2.3.3.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.