Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/455 der Kommission vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) Text von Bedeutung für den EWR

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25.3.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/49 BESCHLUSS (EU) 2015/455 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Stellungnahme gemäß den vorgenannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE PIRAEUS BANK (1) Mit der Entscheidung vom 19. November 2008 genehmigte die Kommission eine Regelung mit dem Titel „Support Measures for the Credit Institutions in Greece“ (Maßnahmen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Griechenland, im Folgenden „Hilfspaket für griechische Banken“), mit dem die Stabilität des griechischen Finanzsystems gesichert werden sollte. Dieses Hilfspaket ermöglicht die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der drei darin enthaltenen Maßnahmen: einer Rekapitalisierungsmaßnahme, einer Garantiemaßnahme und einer Staatsanleihenmaßnahme (2). Im Mai 2009 wurde die Piraeus Bank („die Bank“ (3)) durch Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme rekapitalisiert. (2) In Erwägungsgrund 14 der Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 wurde festgehalten, dass bei der Kommission ein Umstrukturierungsplan bezüglich der Begünstigten der Rekapitalisierungsmaßnahme angemeldet werden sollte. (3) Am 23. Juli 2010 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission einen Umstrukturierungsplan. Die Kommission registrierte diesen Plan und seine nachfolgenden Aktualisierungen sowie weitere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen zunächst als Beihilfesache SA.30342 (PN 26/2010) und dann als Beihilfesache SA.32787 (2011/PN). (4) Die Bank profitierte wiederholt von staatlichen Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken (4). Außerdem profitierte sie von einer staatlich garantierten Notfall-Liquiditätshilfe („staatlich garantierte ELA“). (5) Am 20. April 2012 übermittelte der Hellenic Financial Stability Fund („HFSF“) der Bank die Zusage, sich an der geplanten Aufstockung ihres Aktienkapitals zu beteiligen. Am 28. Mai 2012 gewährte der HFSF der Bank eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 4 700 Mio. EUR („erste Zwischenfinanzierung“.) (6) Am 10. Mai 2012 meldeten die griechischen Behörden die der Bank vom HFSF gegebene Zusage offiziell bei der Kommission an. Da die Maßnahme bereits durchgeführt worden war, wurde sie bei der Kommission als nicht angemeldete Beihilfe (Beihilfesache SA.34826 (2012/NN)) registriert. (7) Per Beschluss vom 27. Juli 2012 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die erste Zwischenfinanzierung („Eröffnungsbeschluss zur Piraeus Bank“) (5). (8) Im Dezember 2012 gewährte der HFSF der Bank eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1 553 Mio. EUR („zweite Zwischenfinanzierung“). Am 21. Dezember 2012 ging bei der Bank eine weitere Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF mit insgesamt bis zu 1 082 Mio. EUR an einer Aufstockung des Aktienkapitals der Bank sowie an der Emission konvertierbarer Kapitalinstrumente beteiligen werde (6). Griechenland meldete diese Maßnahmen am 20. Dezember 2012 bei der Kommission an (7). (9) Im September 2012 gab die Bank ihre Absicht bekannt, die Geniki Bank von der Société Générale S.A. („Société Générale“) zu übernehmen. Im September und Oktober gab es in Bezug auf die Übernahme der Geniki Bank zahlreiche Telefonkonferenzen und einen regen E-Mail-Verkehr zwischen der Kommission und Vertretern der griechischen Behörden. (10) Am 19. Oktober 2012 unterzeichnete die Bank mit der Société Générale einen Kaufvertrag über die Übernahme aller Anteile (99,08 %) der Société Générale an der Geniki Bank. (11) Am 12. Dezember 2012 sandten die Dienststellen der Kommission ein Schreiben an Griechenland, in dem sie ihre vorläufige Bewertung der Übernahme der Geniki Bank mitteilten. (12) Am 26. Februar 2013 unterrichtete die Bank die Kommission von ihrer Absicht, die Millennium Bank Greece S.A. („MBG“) zu übernehmen. Zwischen der Kommission und den griechischen Behörden sowie der Bank gab es mehrere Telefonkonferenzen und einen E-Mail-Verkehr mit Bezug auf die Übernahme der MBG. (13) Am 25. März 2013 sandten die Dienststellen der Kommission ein Schreiben an Griechenland, in dem sie ihre vorläufige Bewertung der Übernahme der MBG mitteilten. (14) Am 22. April 2013 gab die Bank bekannt, dass sie sich mit der Millennium Banco Comercial Portugues („BCP“) auf die Übernahme des gesamten Aktienkapitals der MBG und die Beteiligung der BCP an der bevorstehenden Kapitalaufstockung der Piraeus Bank geeinigt habe. (15) Am 3. Juni 2013 wandelte der HFSF einen Teil der ersten und zweiten Zwischenfinanzierung in Eigenkapital um, das sich auf insgesamt 5 891 Mio. EUR belief. Außerdem führte der HFSF der Bank zusätzlich 1 094 Mio. EUR zu, wie zum Zeitpunkt der Übernahme eines großen Teils der Agricultural Bank of Greece („ATE“) und der griechischen Niederlassungen von drei zyprischen Banken (siehe Abschnitt 1.2) durch die Bank zugesagt. Darüber hinaus führten private Investoren der Bank weitere 1 444 Mio. EUR zu. Insgesamt belief sich die Rekapitalisierung, die als „Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013“ bezeichnet wird, auf 8 429 Mio. EUR. (16) Am 19. Dezember 2013 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission Informationen hinsichtlich der Bedingungen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013. (17) Am 25. Juni 2014 übermittelte Griechenland der Kommission einen endgültigen Plan für die Umstrukturierung der Bank („Umstrukturierungsplan“). Am selben Tag übermittelte Griechenland Informationen zur staatlich garantierten ELA. Griechenland gab an, dass es beabsichtige, der Bank weiterhin diese Liquiditätshilfen sowie staatliche Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken zu gewähren. (18) Während des Verwaltungsverfahrens kam es zu zahlreichen Treffen, Telefonkonferenzen und zu einem regen E-Mail-Verkehr mit Vertretern der griechischen Behörden und der Bank. (19) Griechenland akzeptiert, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise nur in englischer Sprache angenommen wird. 1.2.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ERWORBENEN UNTERNEHMEN 1.2.1.   Verfahren in Bezug auf die ATE (20) Im April 2011 ließ Griechenland der ATE eine Kapitalzuführung in Höhe von 1 445 Mio. EUR zukommen (dieser Betrag schloss die ursprünglich im Rahmen der griechischen Rekapitalisierungsregelung gewährten 675 Mio. EUR mit ein). Darüber hinaus erhielt die ATE Liquiditätshilfen in Höhe von 6 103 Mio. EUR. Per Beschluss vom 23. Mai 2011 genehmigte die Kommission diese Maßnahmen auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans für die ATE („ATE-Umstrukturierungsbeschluss“) (8). (21) Am 29. Dezember 2011 beteiligte sich Griechenland mit 290 Mio. EUR an einer Bezugsrechtsemission der ATE. (22) Am 22. März 2012 unterbreitete Griechenland einen Bericht der griechischen Zentralbank (im Folgenden „Bank of Greece“), in dem vorgeschlagen wurde, die ATE aufzulösen, indem für ausgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ATE („übertragene Geschäftstätigkeiten der ATE“) ein Kauf- und Übernahmeverfahren (9) stattfinden sollte, während die verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über eine Bad Bank abgewickelt werden sollten. (23) Im Juli 2012 gab die Bank bekannt, dass die Übernahme erfolgt sei, indem ein großer Teil der im Insolvenzverfahren befindlichen ATE an sie übergegangen sei. (24) Zu diesem Zeitpunkt verpflichtete sich der HFSF zur Deckung des aus den erworbenen Vermögenswerten herrührenden Kapitalbedarfs der Bank. Am 27. Januar 2013 befand die Bank of Greece, dass sich der zu Regulierungszwecken anzunehmende Kapitalbedarf, der durch die Übernahme der übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE entstanden war, auf 570 Mio. EUR belief, für die der HFSF aufkommen werde. (25) Per Beschluss vom 3. Mai 2013 (10) („Beschluss zur Auflösung der ATE“) stellte die Kommission fest, dass die Beihilfemaßnahmen zum Zeitpunkt der Übertragung der übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE als staatliche Beihilfe zu werten sind, die nicht zugunsten der Bank, sondern zugunsten der übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE gewährt wurde. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass diese Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar wäre, wenn der Umstrukturierungsplan für die Bank, der nunmehr auch die übertragenen Geschäftstätigkeiten der ATE zuzurechnen waren, die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität gewährleiste. (26) Im Juni 2013 führte der HFSF der Bank im Rahmen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013 570 Mio. EUR zu (11). 1.2.2.   Verfahren mit Bezug auf die griechischen Geschäftstätigkeiten der Bank of Cyprus, der Cyprus Popular Bank und der Hellenic Bank („die drei zyprischen Banken“) (27) Im Anschluss an die außerordentliche Sitzung der Euro-Gruppe (12) am 15. März 2013 einigten sich die zyprischen Behörden und die Europäische Union, der Internationale Währungsfonds („IWF“) und die Europäische Zentralbank („EZB“) auf eine gemeinsame Politik als Grundlage für ein künftiges makroökonomisches Anpassungsprogramm. Insbesondere wurde u. a. vereinbart, dass die Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken in Griechenland an eine griechische Bank übertragen werden sollten. (28) Die Bank und weitere griechische Banken signalisierten Interesse an einer Übernahme der Geschäftstätigkeiten der drei zyprischen Banken in Griechenland. (29) Am 22. März 2013 erklärte der HFSF sein Einverständnis, dass die Bank ein Angebot für die Übernahme der Niederlassungen, Einlagen und Darlehen der drei zyprischen Banken in Griechenland vorlegt. Das Angebot der Bank war an die Bedingung geknüpft, dass der HFSF der Bank Eigenkapital in Höhe des Preises, der für das Eigenkapital der übernommenen Geschäftstätigkeiten entrichtet wird, zur Verfügung stellt. (30) Die griechischen Behörden und der HFSF hielten die Kommission ständig über die aktuelle Entwicklung und auch die Übernahmebedingungen auf dem Laufenden. (31) Am 26. März 2013 unterzeichnete die Bank mit allen drei zyprischen Banken einen Kauf- und Übernahmevertrag für deren griechische Geschäftstätigkeiten (Einlagen, Darlehen und Niederlassungen). (32) Wie im März 2013 vereinbart, führte der HFSF der Bank zur Deckung des aus der Übernahme dieser Geschäftstätigkeiten entstandenen Kapitalbedarfs 524 Mio. EUR zu (13). 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   DIE BANK UND IHRE SCHWIERIGKEITEN 2.1.1.   Allgemeiner Hintergrund zum griechischen Bankensektor (33) Das reale Bruttoinlandsprodukt („BIP“) Griechenlands sank von 2008 bis 2012 um 20 %, wie in Tabelle 1 aufgezeigt. Demzufolge erlebten die griechischen Banken einen raschen Anstieg der Ausfallquote bei Krediten an griechische Haushalte und Unternehmen (14). Dieser Trend wirkte sich negativ auf die Entwicklung der Aktiva der griechischen Banken aus und führte zu einem Kapitalbedarf der Banken. Tabelle 1 Wachstum des realen BIP in Griechenland (2008-2013) Griechenland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Wachstum des realen BIP (in %) –0,2 –3,1 –4,9 –7,1 –7,0 –3,9 Quelle: Eurostat, online verfügbar unter http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=tec00115 (34) Darüber hinaus führte Griechenland im Februar 2012 einen Umtausch von Anleihen des Privatsektors durch, als „Private Sector Involvement“ („PSI-Programm“) bezeichnet, an dem griechische Banken beteiligt waren. Im Rahmen des PSI-Programms bot die griechische Regierung privaten Anleiheinhabern im Austausch gegen die alten griechischen Staatsanleihen neue Anleihen (einschließlich neuer griechischer Staatsanleihen (Greek Government Bonds, („GGB“), an die Entwicklung des griechischen BIP gekoppelte Anleihen sowie von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität („EFSF“) ausgegebene PSI-Schuldverschreibungen) mit einem nominalen Abschlag von 53,5 % und längeren Laufzeiten an (15). Die griechischen Behörden gaben die Ergebnisse dieses Anleihenumtauschs am 9. März 2012 bekannt (16). Der Umtausch hatte beträchtliche Verluste der Anleiheninhaber zur Folge (die Bank of Greece schätzte die Verluste für die griechischen Banken auf durchschnittlich 78 % des Nennwerts der alten GGB) und führte zu einem Kapitalbedarf, der rückwirkend in den Jahresabschlüssen von 2011 der griechischen Banken verbucht wurde. Die PSI-bedingten Gesamtverluste der großen griechischen Banken sind in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2 PSI-Gesamtverluste der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Bank Nennwert der GGB Nennwert der staatsbezogenen Anleihen Gesamtnennwert PSI-Verlust der GGB PSI-Verlust der staatsbezogenen Anleihen PSI-Bruttoverlust gesamt PSI-Bruttoverlust gesamt/ Core-Tier-1-Quote (in %) PSI-Bruttoverlust gesamt/ Gesamtaktiva (in %) NBG 13 748 1 001 14 749 10 985 751 11 735 161,0 11,0 Eurobank 7 001 335 7 336 5 517 264 5 781 164,5 7,5 Alpha Bank 3 898 2 145 6 043 3 087 1 699 4 786 105,7 8,1 Piraeus Bank 7 063 280 7 343 5 686 225 5 911 226,0 12,0 ATE 5 164 608 5 772 3 873 456 4 329 1 144 17,1 Geniki Bank 384 7 391 287 5 292 78,1 8,9 MBG 185 0 185 137 0 137 29 2,2 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 14 (35) Da den griechischen Banken infolge des PSI-Programms und der andauernden Rezession beträchtliche Kapitallücken entstanden, wurden mit der zwischen Griechenland, der Europäischen Union, dem IWF und der EZB am 11. März 2012 geschlossenen Vereinbarung über Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies, „MEFP“) des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland Mittel für die Rekapitalisierung der betreffenden Banken zur Verfügung gestellt. Von Griechenland wurden der Bedarf für die Rekapitalisierung der Banken und die Abwicklungskosten, die im Rahmen dieses Programms finanziert werden mussten, auf insgesamt 50 Mrd. EUR geschätzt (17). Dieser Betrag wurde anhand eines Stresstests ermittelt, den die Bank of Greece für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2014 („Stresstest 2012“) auf der Grundlage der von Blackrock prognostizierten Kreditausfälle durchgeführt hatte (18). Die Mittel für die Rekapitalisierung der griechischen Banken wurden durch den HFSF zur Verfügung gestellt. Tabelle 3 enthält eine Übersicht über den auf der Grundlage des Stresstests 2012 ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken. Tabelle 3 Stresstest 2012: Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Bank Core-Tier-1-Bezugswert (Dez. 2011) PSI-Bruttoverlust gesamt (Dez. 2011) Rückstellungen für PSI (Juni 2011) Kreditausfallprognosen brutto für Kreditrisiko Rücklagen für Kreditausfälle (Dez. 2011) Interne Kapitalbeschaffung Ziel-Core-Tier-1 (Dez. 2014) Kapitalbedarf NBG 7 287 –11 735 1 646 –8 366 5 390 4 681 8 657 9 756 Eurobank 3 515 –5 781 830 –8 226 3 514 2 904 2 595 5 839 Alpha Bank 4 526 –4 786 673 –8 493 3 115 2 428 2 033 4 571 Piraeus Bank 2 615 –5 911 1 005 –6 281 2 565 1 080 2 408 7 335 ATE 378 –4 329 836 –3 383 2 344 468 1 234 4 920 Geniki Bank 374 – 292 70 –1 552 1 309 –40 150 281 MBG 473 – 137 0 – 638 213 –79 230 399 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 8 (36) Nach der MEFP vom März 2012 konnten Banken, die finanziell tragfähige Pläne zur Kapitalbeschaffung vorlegten, staatliche Unterstützung beantragen und erhalten, um dem Privatsektor weiterhin Anreize für Kapitalzuführungen zu bieten und dadurch die Last für den Steuerzahler zu verringern (19). Nach Auffassung der Bank of Greece hatten nur die vier größten Banken (die Eurobank, die National Bank of Greece, die Bank und die Alpha Bank) Pläne zur Kapitalbeschaffung vorgelegt, die Aussicht auf wirtschaftliche Rentabilität versprachen (20). Diese Banken erhielten im Mai 2012 eine erste Rekapitalisierung durch den HFSF. (37) Zwischen Ende 2009 und Juni 2012 gingen die inländischen Einlagen der Banken in Griechenland aufgrund der Rezession und der Unsicherheit der politischen Lage um insgesamt 37 % zurück. Um die Einlagen zu halten, mussten die Banken höhere Zinsen zahlen. Die Kosten für die Einlagen stiegen und verringerten die Nettozinsspanne der Banken. Da die griechischen Banken keinen Zugang mehr zum Interbankenmarkt hatten, wurden sie vollständig von der Finanzierung durch das Eurosystem (21) abhängig, wobei diese Unterstützung zunehmend in Form der ELA erfolgte, die von der Bank of Greece gewährt wurde und für die der Staat bürgte. (38) Am 3. Dezember 2012 startete Griechenland ein Programm für den Rückkauf der im Rahmen des PSI-Programms an die Investoren gegangenen neuen griechischen Staatsanleihen (GGB) zu Preisen zwischen 30,2 % und 40,1 % ihres Nennwerts (22). Für die an diesem Rückkaufprogramm beteiligten griechischen Banken kristallisierten sich weitere Verluste in ihrer Bilanz heraus, da der mit diesen neuen GGB verbundene buchmäßige Verlust (die Differenz zwischen Marktwert und Nennwert) zum Zeitpunkt des PSI-Programms größtenteils jetzt festgeschrieben und irreversibel wurde (23). (39) Im Dezember 2012 erhielten die vier größten griechischen Banken eine zweite Zwischenfinanzierung durch den HFSF. (40) Im Frühjahr 2013 wurde die Zwischenfinanzierung für die vier Banken in eine dauerhafte Rekapitalisierung in Form von Stammaktien überführt, wobei sich mehr als 80 % der Anteile aller vier Banken jeweils in den Händen des HFSF befanden. Von den Banken, denen es gelang, privates Kapital in einer vorab festgelegten Höhe anzuziehen (die Bank, die Alpha Bank und die National Bank of Greece) erhielt der HFSF stimmrechtslose Anteile, und den privaten Investoren wurden Optionen auf die Anteile des HFSF eingeräumt. (41) Im Juli 2013 beauftragte die Bank of Greece einen Berater mit einer diagnostischen Studie zu den Kreditportfolios aller griechischen Banken. Der Berater erstellte Kreditausfallprognosen (Credit Loss Projections, „CLPs“) in Bezug auf das gesamte inländische Kreditvolumen der griechischen Banken sowie in Bezug auf Kredite, die das griechische Risiko in ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften tragen, über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren sowie über die Kreditlaufzeit. Die Kreditausfallprognosen wurden für zwei makroökonomische Szenarios dargestellt, das Bezugsszenario und das Stress-Szenario. Die Kreditausfallprognosen für ausländische Kreditportfolios wurden von der Bank of Greece anhand einiger vom Berater gelieferten Daten geschätzt. (42) Gestützt auf die Bewertung der Kreditausfallprognosen durch den Berater führte die Bank of Greece im Herbst 2013 einen neuen Stresstest („den Stresstest von 2013“) durch, um die Zuverlässigkeit der Kapitalausstattung der griechischen Banken für ein Bezugsszenario und ein Stress-Szenario zu bewerten. Die Bank of Greece führte die Kapitalbedarfsermittlung mit fachlicher Unterstützung durch einen zweiten Berater durch. (43) Die Schlüsselelemente der Kapitalbedarfsermittlung im Rahmen des Stresstests 2013 waren i) die Kreditausfallprognosen (24) in Bezug auf die Kreditportfolios der Banken auf konsolidierter Basis für das griechische Risiko und das ausländische Risiko, abzüglich vorhandener Rücklagen für Kreditausfälle, und ii) die geschätzte operative Rentabilität der Banken für den Zeitraum von Juni 2013 bis Dezember 2016, auf der Grundlage einer konservativen Anpassung der Umstrukturierungspläne, die der Bank of Greece im vierten Quartal 2013 übermittelt wurden. Tabelle 4 enthält eine Übersicht über den ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario im Rahmen des Stresstests 2013. Tabelle 4 Stresstest 2013: Kapitalbedarf der griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario (in Mio. EUR) Bank Core-Tier-1-Bezugswert (Juni 2013) (1) Rücklagen für Kreditausfälle (Juni 2013) (2) CLPs für griechisches Risiko (3) CLPs für ausländisches Risiko (25) (4) Interne Kapitalbeschaffung (5) Stresstest Core-Tier-1-Quote (Dezember 2016) (6) Kapitalbedarf (7)=(6)-(1)-(2)-(3)-(4)-(5) NBG (26) 4 821 8 134 –8 745 –3 100 1 451 4 743 2 183 Eurobank (27) 2 228 7 000 –9 519 –1 628 2 106 3 133 2 945 Alpha Bank 7 380 10 416 –14 720 –2 936 4 047 4 450 262 Piraeus Bank 8 294 12 362 –16 132 –2 342 2 658 5 265 425 Quelle: Bank of Greece, 2013 Stress Test of the Greek Banking Sector, März 2014, S. 42 (44) Am 6. März 2014 gab die Bank of Greece die Ergebnisse des Stresstests 2013 bekannt und forderte die Banken auf, ihre Pläne zur Kapitalbeschaffung bis Mitte April 2014 zu übermitteln, um den Kapitalbedarf für das Bezugsszenario zu decken. (45) Von Ende März 2014 bis Anfang Mai 2014 nahmen die Banken Kapitalerhöhungen vor. 2.1.2.   Die Begünstigte (46) Die Bank erbringt Universalbankdienstleistungen vorwiegend in Griechenland sowie in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (Rumänien, Bulgarien, Serbien, Albanien, Ukraine und Zypern) sowie in Ägypten. Sie bietet Privathaushalten und Unternehmen eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen in der Bank- und Finanzsparte. Sie ist im Privat- und Unternehmenskundengeschäft, in der Vermögensverwaltung, im Treasury Management und im Investmentbanking tätig. Die Bank hat ihren Sitz in Griechenland und ist an der Athener Börse gelistet. Zum 30. Dezember 2012 beschäftigte die Bank insgesamt 18 597 Mitarbeiter (28). (47) Die Bank war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) und staatsbezogene Anleihen mit einem Nennwert von 7,7 Mrd. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 5 911 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht (29). Während des Rückkaufprogramms im Dezember 2012 verkaufte die Bank die im Rahmen des PSI-Programms erhaltenen neuen GGB weit unter dem Nennwert. Durch diesen Verkauf wurden die Verluste in Bezug auf die neuen GGB festgeschrieben. (48) In Tabelle 5 sind die wichtigsten Zahlen der Bank im Dezember 2010, im Dezember 2011, im Dezember 2012 und im Dezember 2013 (konsolidierte Daten) dargestellt. Tabelle 5 Kennzahlen der Piraeus Bank (2010, 2011, 2012 und 2013) Gewinn und Verlust (in Mio. EUR) 2010 2011 2012 (30) 2013 (*1) Nettozinserträge 1 207 1 194 1 047 1 664 Gesamte betriebliche Einnahmen 1 510 1 245 1 921 2 205 Gesamte betriebliche Aufwendungen (884) (840) (931) (1 680 ) Ergebnis vor Rückstellungen 625 405 989 525 Wertminderungsaufwendungen für Kreditrisiken (611) (1 973 ) (2 519 ) (2 536

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.