Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/519 der Kommission vom 3. April 2020 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallbewirtschaftung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)

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sation als relevant angesehen werden, werden angewandt. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Emissionen k. A. 3.1.4 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR FESTE SIEDLUNGSABFÄLLE Gesamtkosten für die Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen pro Einwohner und Jahr EUR/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Gesamtkosten für die Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen in dem betreffenden lokalen Gebiet einschließlich aller Phasen und Tätigkeiten der Abfallentsorgung, pro Einwohner und Jahr. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle k. A. 3.2.1 Häufigkeit der Analyse der Zusammensetzung gemischter Abfälle Monate Jahre Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Wie oft die Zusammensetzung gemischter Abfälle (einer repräsentativen Probe) analysiert wird (eine Analyse der Zusammensetzung alle # Monate oder Jahre). Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Die Analyse der Zusammensetzung gemischter Abfälle erfolgt mindestens viermal im Jahr (zu verschiedenen Jahreszeiten) alle drei Jahre oder im Anschluss an wesentliche Änderungen des Abfallbewirtschaftungssystems. 3.2.2 Es existiert ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen In dem betreffenden lokalen Gebiet existiert ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Es existiert ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem, bei dem den Nutzern mindestens 40 % der Kosten anhand der Menge (kg oder m3) der entsorgten gemischten Abfälle, der Größe der Mülleimer bzw. der Anzahl der Abholungen in Rechnung gestellt werden. 3.2.3 Einbeziehung von an Wertstoffhöfe verbrachten Abfällen in das verursacherbezogene System ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Von den Nutzern des Abfallbewirtschaftungssystems an Wertstoffhöfe verbrachte Abfälle werden in das verursacherbezogene System einbezogen. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Das verursacherbezogene System umfasst auch die an Wertstoffhöfe verbrachten Abfälle. 3.2.3 Haushaltsausgaben für die Sensibilisierung pro Einwohner und Jahr EUR/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Ausgaben für Sensibilisierungsmaßnahmen in dem betreffenden lokalen Gebiet, geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Es werden systematisch Sensibilisierungskampagnen für verschiedene Zielgruppen (z. B. Schüler, allgemeine Öffentlichkeit, Nutzer von Wertstoffhöfen) durchgeführt und das jährliche Budget für Sensibilisierungsaktivitäten beläuft sich auf mindestens 5 EUR pro Einwohner. 3.2.5 Anzahl der Abfallberater pro 100 000 Einwohner Anzahl/ 100 000 Einwohner Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anzahl der Abfallberater pro 100 000 Einwohner in dem betreffenden lokalen Gebiet. Verwaltetes Gebiet oder an die Abfallbewirtschaftung angeschlossene Bevölkerung Abfälle Materialeffizienz Es existiert ein Netz von Abfallberatern mit mindestens einem Berater pro 20 000 Einwohner. 3.2.6 Anteil der Bevölkerung, der privat Abfälle kompostiert oder der in der Gemeinde die Möglichkeit zur Kompostierung hat % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil der Bevölkerung, der privat Abfälle kompostiert, oder der in der Gemeinde die Möglichkeit zur Kompostierung hat, an der Gesamtbevölkerung im betreffenden lokalen Gebiet. Verwaltetes Gebiet oder an die Abfallbewirtschaftung angeschlossene Bevölkerung Abfälle Materialeffizienz Alle Einwohner haben Zugang zur getrennten Sammlung von Biomüll oder zur Kompostierung im Privathaushalt oder in der Gemeinde. 3.2.7 Erstellung eines lokalen Abfallvermeidungsplans mit lang- und kurzfristigen Zielen und Vorschriften zur regelmäßigen Überwachung ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Erstellung eines lokalen Abfallvermeidungsplans mit lang- und kurzfristigen Zielen und Vorschriften zur regelmäßigen Überwachung. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Die Abfallvermeidung nimmt in der Abfallbewirtschaftungsstrategie, die auch ein lokales Abfallvermeidungsprogramm mit langfristigen (d. h. 10-20 Jahre umfassenden) und kurzfristigen (d. h. 1-5 Jahre umfassenden) Abfallvermeidungszielen und Vorschriften zur regelmäßigen Überwachung beinhaltet, eine strategische Bedeutung ein. 3.2.8 Anzahl oder Menge der zwecks Wiederverwendung gesammelten Altprodukte und der der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführten Abfallteile kg/Jahr Anzahl/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Anzahl oder Menge (d. h. Gewicht oder Volumen) der zwecks Wiederverwendung gesammelten Altprodukte und der zur Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführten Abfallteile. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.2.9 Jährliche Anzahl der Kunden der Zentren für Wiederverwendung/Reparaturstellen in der Gemeinde Anzahl/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Anzahl der Kunden der Zentren für Reparatur und Wiederverwendung in der Gemeinde Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.2.9 Verfügbarkeit von Tauschplätzen für Produkte/Wertstoffe zur Unterstützung der Wiederverwendung in Wertstoffhöfen ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Verfügbarkeit von Tauschplätzen für Produkte/Wertstoffe zur Unterstützung der Wiederverwendung in Wertstoffhöfen. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz In Wertstoffhöfen stehen Tauschplätze für Produkte/Wertstoffe zur Unterstützung der Wiederverwendung zur Verfügung. 3.2.9 3.2.12 Beteiligungsquote % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil der Bevölkerung, der das Abfallsammelsystem nutzt; entsprechende Daten sind üblicherweise vorhanden und beruhen auf Schätzungen, Erhebungen, der Anzahl der Wertstoffabholungen usw. Verwaltetes Gebiet oder an die Abfallbewirtschaftung angeschlossene Bevölkerung Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.2.10 Anteil des von einem bestimmten Abfallsammelsystem abgedeckten lokalen Gebiets % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil des von einem bestimmten Abfallsammelsystem abgedeckten lokalen Gebiets, z. B. des städtischen Gebiets, in dem eine Haussammlung der festen Siedlungsabfälle erfolgt. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Die Haussammlung von mindestens vier Abfallfraktionen wird im gesamten Gebiet, in dem feste Siedlungsabfälle bewirtschaftet werden, durchgeführt. 3.2.10 Anzahl der Wertstoffhöfe pro 100 000 Einwohner. Anzahl/ 100 000 Einwohner Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anzahl der Wertstoffhöfe in dem betreffenden lokalen Gebiet pro 100 000 Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder an die Abfallbewirtschaftung angeschlossene Bevölkerung Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.2.12 Anzahl der in den Wertstoffhöfen gesammelten verschiedenen Abfallfraktionen Anzahl Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anzahl der in den Wertstoffhöfen gesammelten verschiedenen Abfallfraktionen. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz In den Wertstoffhöfen werden mindestens 20 verschiedene Abfallfraktionen gesammelt. 3.2.12 Treibhausgasemissionen pro Tonne Abfall und zurückgelegtem Kilometer kg CO2e/tkm Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Gesamtmenge der bei der Abfallsammlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzeugten Treibhausgasemissionen, geteilt durch die Menge der gesammelten Abfälle und der von den Abfallsammelfahrzeugen im gleichen Zeitraum zurückgelegten Entfernung. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Emissionen Energieeffizienz k. A. 3.2.13 Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch der Abfallsammelfahrzeuge Liter/100 km Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Gesamtkraftstoffverbrauch der Abfallsammelfahrzeuge, geteilt durch die gesamte Entfernung (in hundert km) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Organisation Abfälle Emissionen Energieeffizienz k. A. 3.2.14 Anteil der Euro-6-Fahrzeuge an allen Abfallsammelfahrzeugen % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil der Euro-6-Fahrzeuge an der Flotte der Abfallsammelfahrzeuge, geteilt durch die Gesamtzahl der Abfallsammelfahrzeuge in der Flotte. Organisation Energieeffizienz Emissionen Alle neu gekauften oder gemieteten Abfallsammelfahrzeuge der Abfallentsorgungsorganisation sind Euro-6-Fahrzeuge und werden mit komprimiertem Erdgas oder Biogas betrieben oder sind Hybrid- oder Elektrofahrzeuge. 3.2.14 Anteil der — nach Analyse der Zusammensetzung — unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Produkte in Restabfällen % Organisationen zur Herstellerverantwortung, Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil der — nach Analyse der Zusammensetzung der gemischten Abfälle — unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Produkte in Restabfällen. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.2.15 Sortierquote der Anlage in Bezug auf gemischte Leichtverpackungsabfälle % Anlagenbetreiber Jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Werkstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle. Dieser Indikator kann sowohl für die Gesamtmenge an gemischten Verpackungsabfällen als auch für die einzelnen Ausgabeströme berechnet werden. Sortieranlage Abfälle Materialeffizienz Die Verwertungsanlagen, die gemischte Leichtverpackungsabfälle sortieren, haben eine Sortierquote von mindestens 88 %. 3.2.16 Behandlungsquote der Anlage in Bezug auf gemischte Verpackungsabfälle aus Kunststoff % Anlagenbetreiber Jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Werkstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Dieser Indikator kann sowohl für die Gesamtmenge an gemischten Verpackungsabfällen als auch für die einzelnen Ausgabeströme (z. B. PE, HDPE, PP) berechnet werden. Abfallbehandlungsanlage Abfälle Materialeffizienz Die Verwertungsanlagen, die gemischte Verpackungsabfälle aus Kunststoff behandeln, haben eine Behandlungsquote von mindestens 60 %. 3.2.17 Sortierquote der Anlage, die Altmatratzen behandelt % Anlagenbetreiber Jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Wertstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten Altmatratzen. Sortieranlage Abfälle Materialeffizienz Die Verwertungsanlagen, die Altmatratzen behandeln, haben eine Sortierquote von mindestens 91 %. 3.2.18 Sortierquote der Anlage in Bezug auf Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten % Anlagenbetreiber jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Werkstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten. Sortieranlage Abfälle Materialeffizienz Die Verwertungsanlagen, die Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten behandeln, haben eine Sortierquote von mindestens 90 %. 3.2.19 ALLGEMEINE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN FÜR FESTE SIEDLUNGSABFÄLLE Erzeugung von festen Siedlungsabfällen kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Gesamtmenge an festen Siedlungsabfällen, geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz Die Menge der jährlich erzeugten festen Siedlungsabfälle im verwalteten bzw. bewirtschafteten Gebiet (die von den verschiedenen Abfallsammelsystemen in diesem Gebiet erfasst wird) beträgt: — weniger als 75 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen, wobei die nationale Definition von Siedlungsabfällen im jeweiligen Land verwendet wird; oder — weniger als 360 kg/Kopf, wenn sie nur für folgende Abfallfraktionen berechnet wird: i) organische Abfälle/Biomüll (z. B. Grünschnitt, Lebensmittel- und Küchenabfälle), ii) gemischte Verpackungen, iii) Papier und Pappe, iv) Glas, v) Kunststoffe, vi) Metalle, vii) Sperrmüll, viii) Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ix) gemischte Abfälle. 3.3.1 Menge der gesammelten gemischten festen Siedlungsabfälle kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge an gemischten festen Siedlungsabfällen, geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.3.2 Der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführte feste Siedlungsabfälle kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge an festen Siedlungsabfällen, die entweder unter Energierückgewinnung verbrannt bzw. entsorgt wird (zum Beispiel auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen ohne Energierückgewinnung), geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz Die der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführte jährliche Menge an festen gemischten Siedlungsabfällen beträgt: — weniger als 15 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen oder — weniger als 70 kg/Kopf. 3.3.3 Der Entsorgung zugeführte feste Siedlungsabfälle kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge an der Entsorgung zugeführten festen Siedlungsabfällen (die beispielsweise ohne Energierückgewinnung verbrannt oder auf Deponien entsorgt wird), geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz Die jährliche Menge an der Entsorgung zugeführten festen Siedlungsabfällen beträgt: — weniger als 2 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen oder — weniger als 10 kg/Kopf. 3.3.4 Erfassungsquote eines bestimmten Abfallstroms % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Gesamtmenge eines getrennt gesammelten Abfallstroms, geteilt durch die Gesamtabfallmenge dieser getrennten Sammlung, die anhand der Analyse der Zusammensetzung der gemischten Abfälle berechnet wird. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz — Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammeltes Altglas ist höher als 90 %. — Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammelte Papier- und Pappabfälle ist höher als 85 %. — Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammeltes Altmetall ist höher als 75 %. — Die Erfassungsquote für gemischte Verpackungsabfälle ist höher als 65 %. 3.3.5 Verunreinigungsquote eines bestimmten Abfallstroms % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Menge an nicht zur Zielgruppe gehörenden Stoffen in einem bestimmten getrennt gesammelten Abfallstrom. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.3.6 Biomüll in gemischten Abfällen kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge an Biomüll in gemischten Abfällen (berechnet anhand der Analyse der Zusammensetzung der gemischten Abfälle), geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Verwaltetes Gebiet oder betreffendes lokales Gebiet Abfälle Materialeffizienz Die jährliche Menge an Biomüll in gemischten Abfällen beträgt weniger als 10 kg/Kopf. 3.3.7 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE Anteil an sämtlichen gesammelten Bau- und Abbruchabfällen, die ordnungsgemäß getrennt und zwecks Wiederverwendung, Recycling oder Rückgewinnung behandelt werden % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge an Bau- und Abbruchabfällen, die ordnungsgemäß getrennt und zwecks Wiederverwendung, Recycling oder Rückgewinnung behandelt werden, geteilt durch die Gesamtmenge an Bau- und Abbruchabfällen. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Bis 2020 wird ein integrierter Bewirtschaftungsplan für Bau- und Abbruchabfälle mit einer entsprechenden Recyclingquote von mindestens 80 % umgesetzt; außerdem werden Bestimmungen für Mechanismen für die Überwachung und Umsetzung eingeführt. 3.4.1 Anzahl der Sammelstellen für Asbestabfälle pro 100 000 Einwohner Anzahl/ 100 000 Einwohner Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anzahl der Sammelstellen für Asbestabfälle pro 100 000 Einwohner in dem betreffenden lokalen Gebiet Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Es existiert mindestens eine Sammelstelle pro 100 000 Einwohnern oder es erfolgt eine kostenlose Haussammlung der von Einwohnern entsorgten Asbestabfälle. 3.4.3 Effizienz der Materialrückgewinnung in der Verwertungsanlage für Gipskartonabfälle % Anlagenbetreiber Gesamtmenge der in der Anlage behandelten Gipskartonabfälle, abzüglich der Menge des erzeugten Ausschusses, geteilt durch die Gesamtmenge der behandelten Gipskartonabfälle. Abfallbehandlungsanlage Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.4.4 Effizienz der Materialrückgewinnung in der Verwertungsanlage für Bau- und Abbruchabfälle % Anlagenbetreiber Gesamtmenge der in der Anlage behandelten Bau- und Abbruchabfälle, abzüglich der Menge des erzeugten Ausschusses, geteilt durch die Gesamtmenge der behandelten Bau- und Abbruchabfälle. Abfallbehandlungsanlage Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.4.5 BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN FÜR ABFÄLLE AUS DEM GESUNDHEITSWESEN Sammelquote pro Abfallfraktion, pro Bett oder Patient, entsprechend den in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen gesammelten Abfallfraktionen kg/Patient/Tag kg/Bett/Tag Entsorgungsunternehmen Tägliche Menge einer bestimmten Abfallfraktion, geteilt durch die Anzahl der Patienten oder Betten in der Gesundheitseinrichtung. Gesundheitseinrichtung Abfälle Materialeffizienz k. A. 3.5.1 Menge der gesammelten, von Privathaushalten erzeugten Abfälle aus dem Gesundheitswesen kg/Kopf/Jahr Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Jährliche Menge der von Privathaushalten erzeugten und in einem getrennten Sammelsystem für Einwohner gesammelten Abfälle aus dem Gesundheitswesen, geteilt durch die Anzahl der Einwohner Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle k. A. 3.5.2 Anteil der Abfälle aus dem Gesundheitswesen in gemischten Haushaltsabfällen % Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Anteil der Abfälle aus dem Gesundheitswesen in gemischten Haushaltsabfällen, die bei der Analyse der Zusammensetzung einer repräsentativen Probe ermittelt werden. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle k. A. 3.5.2 (1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/WasteManagementBEMP.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht. Die vollständigen Angaben zum Wissenschafts- und Politikbericht lauten: Dri M., Canfora P., Antonopoulos I. S., Gaudillat P., Best Environmental Management Practice for the Waste Management Sector, JRC Science for Policy Report, EUR 29136 EN, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2018, ISBN 978-92-79-80361-1, doi:10.2760/50247, JRC111059. (2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1). (3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1). (4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe f der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung der Organisation bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Berichterstattung bezieht sowohl die Kernindikatoren für die Umweltleistung als auch die spezifischen Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C ein.“ Anhang IV Abschnitt C Nummer 3 besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte und -auswirkungen, die sich auf ihre Kerntätigkeiten beziehen, messbar und nachprüfbar sind und nicht bereits durch die Kernindikatoren abgedeckt sind. Die Berichterstattung zu diesen Indikatoren erfolgt im Einklang mit den in der Einleitung zu diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen. Soweit verfügbar, berücksichtigt die Organisation branchenspezifische Referenzdokumente gemäß Artikel 46, um die Ermittlung einschlägiger branchenspezifischer Indikatoren zu erleichtern.“ (5)  Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen bewährten Praktiken mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im Wissenschafts- und Politikbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/WasteManagementBEMP.pdf. Leser, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren. (6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). (7)  Richtlinie 2010/75/EU. (8)  Die Abfallhierarchie besteht aus folgenden Schritten: Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung. (9)  ISO 14044:2006: Umweltmanagement — Ökobilanz — Anforderungen und Anleitungen (10)  Für weitere Informationen über den Inhalt der BVT-Merkblätter und eine umfassende Erläuterung der Begriffe und Abkürzungen siehe Website der Europäischen Dienststelle zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/ (11)  Kriterien über das Ende der Abfalleigenschaft wurden durch Artikel 6 der Richtlinie über Abfälle (2008/98/EG) vom Dezember 2008 eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/environment/waste/framework/end_of_waste.htm (12)  Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1). Weitere Informationen zum Inhalt der Richtlinie über Abfalldeponien und Zugang zum gesamten Dokument bekommen Sie auf folgender Website: http://ec.europa.eu/environment/waste/landfill_index.htm (13)  Bei verursacherbezogenen Abfallgebührensystemen, die auf im Voraus bezahlten Säcken beruhen, sind die ersten beiden Elemente nicht erforderlich. (14)  Entsprechende Daten sind üblicherweise vorhanden und beruhen auf Schätzungen, Erhebungen, der Anzahl der Wertstoffabholungen usw. (15)  In Gebieten, in denen die verschiedenen Abfallfraktionen gemischt gesammelt werden (z. B. Metall und Verpackungsabfälle aus Kunststoff), gilt die gemischte Fraktion als eine Fraktion. (16)  In Abhängigkeit vom bestehenden Abfallsammelsystem (z. B. Sammlung mit Fahrzeugen bzw. pneumatische Sammlung, Fahrzeugtyp) und den verfügbaren Daten können nützlichere Alternativen zu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.