Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/519 der Kommission vom 3. April 2020 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallbewirtschaftung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32020D0519. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lyse der Zusammensetzung getrennt gesammelter Abfallfraktionen bewertet wird). Die Menge der Verunreinigungen in getrennt gesammelten Wertstofffraktionen unterscheidet sich auch je nach Art des bestehenden Systems für die getrennte Abfallsammlung; bei im Rahmen von Pfandsystemen gesammelten Kunststoffflaschen kommt es tendenziell sehr selten zu Verunreinigungen, bei gemischten Leichtverpackungen jedoch deutlich häufiger. 3.3.7.   Biomüll in gemischten Abfällen Mit diesem Indikator wird die jährliche Menge des in gemischten Abfällen enthaltenen Biomülls pro Einwohner gemessen. Er dient der Überwachung der Menge des nicht richtig sortierten Biomülls, die durch ein getrenntes Sammelsystem für Biomüll erfasst wird oder von den Einwohnern in privaten/gemeinschaftlichen Kompoststellen verwendet wird. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i62) Biomüll in gemischten Abfällen (kg/Kopf/Jahr). (b29) Die jährliche Menge an Biomüll in gemischten Abfällen beträgt weniger als 10 kg/Kopf. Die Menge des Biomülls in gemischten Abfällen wird anhand der Analyse der Zusammensetzung der gemischten Abfälle berechnet. Die Menge des Biomülls in gemischten Abfällen unterscheidet sich auch je nach Art des bestehenden Systems für die getrennte Sammlung von Biomüll; zum Beispiel welche Art von Biomüll in der getrennt gesammelten Fraktion zulässig ist, ob den Einwohnern private/gemeinschaftliche Kompoststellen zur Verfügung stehen usw. 3.4.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Bau- und Abbruchabfälle Bei den in diesem Abschnitt dargestellten bewährten Umweltmanagementpraktiken geht es um die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. 3.4.1.   Integrierte Pläne für Bau- und Abbruchabfälle Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung integrierter Pläne für Bau- und Abbruchabfälle seitens der lokalen Behörden, bei denen — Akteure des lokalen Baugewerbes, Vertreter der Einwohner, lokale Unternehmerverbände und einschlägige öffentliche Interessenträger einbezogen werden; — die Abfallvermeidung bei Bauprojekten durch an der Industrie und öffentlichen Verwaltung orientierte Instrumente priorisiert wird, beispielsweise einen Verhaltenskodex für Abrissunternehmen und die Förderung geeigneter Bestimmungen für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen; — Mindestanforderungen für die Abfallsortierung und -behandlung auf Baustellen einer bestimmten Größe festgelegt werden, die zum Beispiel einen Abfallbewirtschaftungsplan für Baustellen oder eine Trennung der Abfallfraktionen vorschreiben; — künftige Abfallströme ermittelt und beziffert werden und dafür gesorgt wird, dass in den lokalen Stadtentwicklungsplänen ausreichend Raum für die Sammlung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen vorhanden ist; — die Gesamtkosten und die Auswirkung der Umsetzung berechnet werden; — für Bau- und Abbruchabfälle ehrgeizigere Ziele festgelegt werden, als von der EU oder den nationalen Recyclingzielen vorgesehen, und angemessene Mechanismen für die Überwachung und Umsetzung eingeführt werden; — Maßnahmen vorgesehen sind, um die illegale Entsorgung zu verhindern, und klare Leitlinien (z. B. für KMU, Einwohner und Erzeuger sehr geringer Mengen an Bau- und Abbruchabfällen) zur ordnungsgemäßen Handhabung von Bau- und Abbruchabfällen festgelegt werden. Anwendbarkeit Die Ausarbeitung und Umsetzung von lokalen Abfallbewirtschaftungsplänen für Bau- und Abbruchabfälle wird von Regionen und großen Gemeinden allgemein angewandt. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i63) Anteil an sämtlichen gesammelten Bau- und Abbruchabfällen, die ordnungsgemäß getrennt und zwecks Wiederverwendung, Recycling oder Rückgewinnung behandelt werden (in %). (i64) Vorhandensein einer Regelung zu Abbrucharbeiten vorgeschalteten Prüfungen zwecks Wiederverwendung (ja/nein). (b30) Bis 2020 wird ein integrierter Bewirtschaftungsplan für Bau- und Abbruchabfälle mit einer entsprechenden Recyclingquote von mindestens 80 % umgesetzt; außerdem werden Bestimmungen für Mechanismen für die Überwachung und Umsetzung eingeführt. 3.4.2.   Vermeidung der Verunreinigung von Bau- und Abbruchabfällen mit polychloriertem Biphenyl (PCB) Bei dem Abbruch oder der Demontage und Sanierung von Gebäuden, Brücken und Konstruktionen aus den 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahren besteht die Gefahr einer Verunreinigung der Bau- und Abbruchabfälle mit polychlorierten Biphenolen (PCB), die ein Recycling verhindern. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass die Abfallbehörden Bestimmungen in den Bewirtschaftungsplan für Bau- und Abbruchabfälle (siehe Abschnitt 3.4.1) aufnehmen, die Folgendes umfassen: — eine Vorabprüfung und Kartierung des abzureißenden, zu demontierenden oder zu sanierenden Gebäudes bzw. der betreffenden Brücke oder Konstruktion, um PCB-haltige Materialien (z. B. Dichtungsmittel) zu ermitteln; — eine separate Aussortierung des PCB-haltigen Materials aus dem Rest der Bau- und Abbruchabfälle; — eine getrennte Sammlung und entsprechende Entsorgung des PCB-haltigen Materials. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist von für Bau- und Abbruchabfälle zuständigen Abfallbehörden allgemein anwendbar. Arbeiten kleineren Umfangs, bei denen weniger als 1 Tonne Bau- und Abbruchabfälle entsteht oder weniger als 10 m2 der Fläche des Gebäudes betroffen sind, können von den Bestimmungen zur Ermittlung und Trennung von PCB im Bewirtschaftungsplan für Bau- und Abbruchabfälle ausgenommen werden. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i65) Aufnahme von Bestimmungen für die Kartierung und getrennte Entsorgung und Sammlung von PCB-haltigen Materialien in den Bewirtschaftungsplan für Bau- und Abbruchabfälle (ja/nein). — 3.4.3.   Lokale Systeme für eine ordnungsgemäße Behandlung von durch Einwohner entsorgten Asbestabfällen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen die ordnungsgemäße Behandlung der kleinen Mengen an asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen sicherstellen, die die Bewohner privater Gebäude ohne ein spezielles Fachunternehmen selbst entsorgen. Um dies zu gewährleisten, können sie Folgendes zur Verfügung stellen: — klare Anweisungen zum geforderten Zustand (z. B. darf nicht die Gefahr einer Pulverdispersion bestehen), damit die betreffenden Privatleute das asbesthaltige Material entsorgen können, sowie zur Vorbereitung der Baustellen auf die Asbestbeseitigung; — Leitlinien zu den Regeln, die Privatleute einhalten müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner während der Beseitigung zu gewährleisten; — eine Liste zertifizierter Unternehmen oder Informationen zu den Sammelstellen für asbesthaltige Abfälle; — verschließbare Säcke mit doppelter Beschichtung (für die Sammlung/Entsorgung) für die entsorgenden Einwohner; — entweder geeignete Sammelstellen (z. B. auf Wertstoffhöfen) oder kostenlose Haussammlungen. Fortschrittliche lokale Behörden gehen noch einen Schritt weiter und legen eine Strategie zur Beurteilung des Vorhandenseins von Asbest in ihrem Hoheitsgebiet fest, unterstützen Privatleute bei der Planung ihres Handelns und führen Buch über alle Asbestvorkommen in Gebäuden, noch vor dessen Beseitigung. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist nur auf bestimmten zementgebundenen Asbest (wie Asbestzementdächer, asbesthaltige Wand- und Deckenverkleidungen, Fallrohre und Abflussrinnen usw.) in gutem Zustand (bei dem nicht die Gefahr einer Pulverdispersion besteht) und sehr kleinen Mengen anwendbar. Zementgebundener Asbest, bei dem die Gefahr einer Pulverdispersion besteht, sowie sonstige Asbestformen, insbesondere solche mit geringerer Dichte (oder in brüchigem/flockigem Zustand), wie Dämmplatten, Asbestverkleidungen oder Spritzasbest müssen immer von einem Fachunternehmen beseitigt und entsorgt werden. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i66) Anzahl der Sammelstellen für Asbestabfälle pro 100 000 Einwohner. (i67) Gesamtmenge des im Rahmen des jeweiligen Systems gesammelten Asbests, ausgedrückt in Gewicht (Tonnen) oder Fläche (m2). (i68) Anzahl der von den Einwohnern verwendeten verschließbaren Säcke für die Sammlung/Entsorgung von Asbest. (b31) Es existiert mindestens eine Sammelstelle pro 100 000 Einwohner oder es erfolgt eine kostenlose Haussammlung der von Einwohnern entsorgten Asbestabfälle. 3.4.4.   Behandlung von Abfällen aus Gipskartonplatten zur Förderung des Recyclings Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass Entsorgungsunternehmen Abfälle aus Gipskartonplatten zwecks Rückgewinnung von Gips behandeln. Dabei müssen üblicherweise folgende Schritte durchgeführt werden (bei gut getrennten Gipskartonabfällen): Annahme, Sichtprüfung und Klassifizierung, Trennung ungeeigneter Stoffe (z. B. Metalle), (sofern erforderlich) Sortierung der Platten nach Größe, Trennung von Papier und Gips (durch Zerkleinern und Sieben) und Sieben des Gipses. Der zurückgewonnene Gips (üblicherweise bis zu 25 % des gesamten Inhalts) kann dann für die Herstellung neuer Gipskartonplatten verwendet werden. Anwendbarkeit Für die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis bestehen keine technischen, jedoch bedeutende wirtschaftliche Hindernisse: die Rückführbarkeit der Gipskartonabfälle hängt vom Niveau der Trennung auf der Baustelle ab, auf der sie anfallen (26), und eine schlechte Trennung führt zu unwirtschaftlichen Lösungen. Auch die Kosten für den Transport der Gipskartonabfälle über große Strecken können sich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit auswirken. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i69) Effizienz der Materialrückgewinnung in der Verwertungsanlage für Gipskartonabfälle (in %). — 3.4.5.   Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen zur Herstellung von Recycling-Zuschlagstoffen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass Entsorgungsunternehmen Bau- und Abbruchabfälle zur Rückgewinnung von Beton als Recyclingbetonzuschlag behandeln. Dies erfolgt in Anlagen, in denen üblicherweise folgende Schritte durchgeführt werden (bei gut getrennten Bau- und Abbruchabfällen): Annahme, Charakterisierung und Ermittlung der eingehenden Bau- und Abbruchabfälle, (manuelle) Vorauswahl, Prüfung großer Materialien, magnetische Trennung, Prüfung auf feine Materialien, Zerkleinerung, Prüfung und erneute Zerkleinerung. Die Rückführbarkeit der inerten Bestandteile von Bau- und Abbruchabfällen hängt vom Niveau der Trennung auf der Baustelle ab, auf der sie anfallen (27), und eine schlechte Trennung führt zu einer unwirtschaftlichen Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen. Anwendbarkeit Es besteht keine besondere Einschränkung für die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis, solange die Bau- und Abbruchabfälle auf den Baustellen gut in die verschiedenen Fraktionen getrennt werden. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i70) Effizienz der Materialrückgewinnung in der Verwertungsanlage für Bau- und Abbruchabfälle (in %). (i71) Jährliche Menge des vermarkteten Recyclingbetonzuschlags (t/Jahr). — 3.5.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Abfälle aus dem Gesundheitswesen Bei den in diesem Abschnitt dargestellten bewährten Umweltmanagementpraktiken geht es um die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Trennung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen 3.5.1.   Förderung der Trennung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen in Gesundheitseinrichtungen Es ist ein erhebliches Potenzial für die Senkung der Umweltauswirkungen der Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen vorhanden, insbesondere durch eine bessere Vermeidung, Trennung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit. Für Unternehmen, die Abfälle aus dem Gesundheitswesen bewirtschaften, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in Folgendem: — Organisation von Abfallprüfungen in den Gesundheitseinrichtungen, um das Wissen um die verschiedenen Abfallfraktionen und aktuellen Bewirtschaftungspraktiken auszubauen. — Unterstützung der Gesundheitseinrichtungen bei der Entscheidung für ein Abfallbewirtschaftungssystem durch Festlegung klarer Leitlinien für die Kategorien der zu sortierenden Abfälle. — Organisation von Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtungen und Erläuterung der Vorschriften für die Abfalltrennung (wobei die Schulungen auf die verschiedenen Mitarbeiterpositionen innerhalb der Einrichtung zugeschnitten sein und besonders auf die bei Prüfungen festgestellten Verstöße gegen die Vorschriften für die Behandlung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen seitens des Bewirtschaftungsunternehmens ausgerichtet sein sollten). — Bereitstellung von Informationsmaterial (Plakate, Schilder auf den Abfallcontainern usw.) zur Unterstützung der Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung mit entsprechenden Anweisungen. — Überwachung der Ergebnisse und Auswirkungen der Maßnahmen durch Festlegung einer Reihe von Leistungsindikatoren (u. a. zum Risikomanagement und zu finanziellen Einsparungen). — Umsetzung innovativer technischer Lösungen zur Minderung der allgemeinen Umweltauswirkungen des Abfallbewirtschaftungssystems, z. B. zur Wiederverwendung der Container für die Abfälle aus dem Gesundheitswesen. Eine bessere Trennung der in Gesundheitseinrichtungen erzeugten Abfälle ermöglicht ein umfangreicheres Recycling, da so vermieden wird, dass nicht gefährliche Abfälle einschließlich Wertstoffe (z. B. bedrucktes Papier, Kunststoffflaschen) fälschlicherweise zusammen mit gefährlichen Abfällen entsorgt werden. Anwendbarkeit Es besteht keine besondere Einschränkung für die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis durch die Unternehmen, die Abfälle aus dem Gesundheitswesen bewirtschaften. Das Engagement der Gesundheitseinrichtungen für eine bessere Bewirtschaftung der Abfälle aus dem Gesundheitswesen spielt jedoch eine wesentliche Rolle bei der Art der durchgeführten Maßnahmen und deren Erfolg. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i72) Anteil der Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung, die in den vergangenen zwei Jahren an einer Schulung zum Thema Abfälle teilgenommen haben (in %). (i73) Anteil der richtigen Antworten der Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung bei Erhebungen nach der Schulung zum Thema Umgang mit Abfällen in der Gesundheitseinrichtung (in %). (i74) Sammelquote pro Abfallfraktion, pro Bett oder Patient, entsprechend den in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen gesammelten Abfallfraktionen (kg/Patient/Tag). — 3.5.2.   Sammlung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen in Privathaushalten Bei dieser bewährten Umweltmanagementpraxis geht es um Sammelsysteme der lokalen Behörden bzw. Entsorgungsunternehmen für von Privathaushalten erzeugte gefährliche Abfälle aus dem Gesundheitswesen, insbesondere scharfe Gegenstände und Nadeln von zu Hause durchgeführten Behandlungen. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der getrennten Sammlung von durch Privathaushalte erzeugten Abfällen aus dem Gesundheitswesen, die eine sichere und umweltfreundliche Sammlung und Behandlung dieser Abfälle gewährleistet durch: — Bewertung der anfallenden Abfallmengen aus dem Gesundheitswesen; — Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter; — Auswahl der Sammelmethoden und Häufigkeit der Sammlung entsprechend lokalen Gegebenheiten; — Einbeziehung der Interessenträger, üblicherweise: Apotheken und sonstige Akteure im Gesundheitswesen (Ärzte und Pflegepersonal), Patienten, die zu Hause selbst Behandlungen vornehmen, und die Medizinbranche; — Einführung von Kontrollen und Abhilfemaßnahmen für das Sammelsystem für Abfälle aus dem Gesundheitswesen. Anwendbarkeit Die bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf alle lokalen Behörden bzw. Entsorgungsunternehmen anwendbar. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i75) Anzahl der Sammelstellen für von Privathaushalten erzeugte Abfälle aus dem Gesundheitswesen pro 10 000 Einwohner, nach Art (Wertstoffhöfe, Apotheken, Container an der Straße). (i76) Anzahl der einzelnen Behälter für von Privathaushalten erzeugte Abfälle aus dem Gesundheitswesen, die an den Sammelstellen oder auf Nachfrage bereitgestellt werden. (i77) Menge der gesammelten, von Privathaushalten erzeugten Abfälle aus dem Gesundheitswesen (kg/Kopf/Jahr). (i78) Anteil der Abfälle aus dem Gesundheitswesen (z. B. scharfe Gegenstände) in gemischten Haushaltsabfällen (in %). — Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Behandlung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen 3.5.3.   Alternative Behandlungen für Abfälle aus dem Gesundheitswesen Die häufigste Behandlungsmethode für Abfälle aus dem Gesundheitswesen ist — aufgrund von Sicherheitsbedenken — die Verbrennung mit hoher Temperatur, die jedoch mit erheblichen Umweltauswirkungen wie hohem Energieverbrauch, Erschöpfung der natürlichen Ressourcen und Emissionen verbunden ist. Es gibt alternative Behandlungsmöglichkeiten, die auch für die gebotene Sicherheit bei den fraglichen Abfallströmen (z. B. infektiösen Abfällen, anatomischen Abfällen, scharfen Gegenständen und Pharmaabfällen) sorgen und eine bessere Umweltleistung erzielen können als die Verbrennung mit hoher Temperatur, z. B. dank eines geringeren Energieverbrauchs oder einer besseren Ressourceneffizienz (die die Recyclingquote der Abfälle aus dem Gesundheitswesen erhöht). Bei diesen alternativen Behandlungsmöglichkeiten für Abfälle aus dem Gesundheitswesen besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Erfüllung folgender Kriterien: — Autoklavieren: — optimale Trennung an der Quelle; — homogene Partikelgröße am Einlass; — Dampfsterilisation mit gleichzeitiger/späterer Zerkleinerung; — Trocknen nach der Behandlung; — Trennung der Ausgabe in die einzelnen Materialströme, sofern möglich und eine Zuführung zum Recycling stattfindet; — Verbrennung mit Energierückgewinnung aus den geeigneten nicht rezyklierbaren Ausgaben. — Mikrowellenbehandlung: — optimale Trennung an der Quelle; — Wasserzugabe am Einlass; — Trocknen nach der Behandlung; — Trennung der Ausgabe in die einzelnen Materialströme, sofern möglich und eine Zuführung zum Recycling stattfindet; — Verbrennung mit Energierückgewinnung aus den geeigneten nicht rezyklierbaren Ausgaben. — Chemische Behandlungen: — optimale Trennung an der Quelle; — Nichteinstufung der Ausgabe als gefährlicher Abfall bzw. keine Behandlung der Ausgabe zwecks optimaler Rückgewinnung; — Rückführbarkeit des Sterilisiermittels innerhalb des Prozesses; — Trennung der Ausgabe in die einzelnen Materialströme, sofern möglich und eine Zuführung zum Recycling stattfindet; — Verbrennung mit Energierückgewinnung aus den geeigneten nicht rezyklierbaren Ausgaben. Anwendbarkeit Abfälle aus dem Gesundheitswesen werden nach wie vor am häufigsten mit hoher Temperatur verbrannt. Die Anwendbarkeit alternativer Behandlungen wird von folgenden vier Faktoren beeinflusst: der Trennung der Quellen, dem Nachweis der Sicherheit alternativer Behandlungen bei der Behandlung bestimmter Fraktionen getrennter Abfälle, der optimalen Betriebskapazität für die Verbrennung und dem nationalen Rechtsrahmen für die Behandlung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i79) Anteil der vom Entsorgungsunternehmen mit alternativen Möglichkeiten behandelten Abfälle aus dem Gesundheitswesen (in %). (i80) Menge der mit alternativen Möglichkeiten behandelten Abfälle aus dem Gesundheitswesen (kg Abfall pro Stunde, Tag oder Zyklus). (i81) Wasserverbrauch pro kg mit alternativen Möglichkeiten behandelten Abfalls (Liter/kg). — 4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE WESENTLICHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl wesentlicher Umweltleistungsindikatoren für die Abfallwirtschaft samt den entsprechenden Leistungsrichtwerten und einem Hinweis auf die jeweiligen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP). Sie bilden eine Untergruppe aller in Kapitel 3 genannten Indikatoren. Tabelle 4.1 Wesentliche Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallwirtschaft Indikator Übliche Einheiten Hauptzielgruppe Kurzbeschreibung Empfohlene Mindestebene für die Überwachung Zugehöriger EMAS-Kernindikator (28) Leistungsrichtwert Die jeweils beste Umweltmanagementpraxis (BUMP) (29) BEREICHSÜBERGREIFENDE BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN Es sind Gesamtziele für die Verbesserung des Abfallbewirtschaftungssystems vorhanden ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Es sind Gesamtziele für die Verbesserung des Abfallbewirtschaftungssystems vorhanden (die z. B. auf den in diesem Dokument festgelegten Indikatoren beruhen). Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Es existiert eine integrierte Abfallbewirtschaftungsstrategie mit langfristigen (d. h. 10-20 Jahre umfassenden) und kurzfristigen (d. h. 1-5 Jahre umfassenden) Gesamtzielen für die Verbesserung der Leistung des Abfallbewirtschaftungssystems, die regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) überprüft wird. 3.1.1 Systematische Anwendung des Lebenszyklusdenkens und gegebenenfalls Erstellung von Ökobilanzen während der Erarbeitung und Umsetzung der Abfallbewirtschaftungsstrategie ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Das Lebenszyklusdenken wird systematisch angewandt und gegebenenfalls werden während der Erarbeitung und Umsetzung der Abfallbewirtschaftungsstrategie Ökobilanzen erstellt. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Emissionen Die Abfallbewirtschaftungsstrategie wird unter systematischer Anwendung des Lebenszyklusdenkens und gegebenenfalls mithilfe von Ökobilanzen für den Einzelfall erstellt und umgesetzt. 3.1.2 Anwendung wirtschaftlicher Instrumente auf lokaler Ebene, um zu gutem Verhalten zu animieren ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Wirtschaftliche Instrumente (z. B. Steuern und Steueranpassungen, Produktionsabgaben, Preisgestaltung für Abfälle, Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und Pfandsysteme) werden auf lokaler Ebene angewandt, um in Bezug auf Abfallvermeidung und -bewirtschaftung zu gutem Verhalten zu animieren. Verwaltetes Gebiet oder Organisation Abfälle Materialeffizienz Emissionen — Auf lokaler Ebene festgelegte wirtschaftliche Instrumente in Form von Steuern und Steueranpassungen, Produktionsabgaben, Preisgestaltung für Abfälle, Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und Pfandsystemen werden systematisch umgesetzt, um die Ziele der lokalen Abfallbewirtschaftungsstrategie zu erreichen. — Für die lokalen Behörden existiert für alle Festivals und Großveranstaltungen im Hoheitsgebiet der lokalen Behörde ein Pfandsystem für Gläser, Becher, Geschirr und Besteck. 3.1.3 Die relevanten modernsten Techniken, die in den in Abschnitt 3.1.4 genannten Referenzdokumenten beschrieben werden, werden angewandt ja/nein Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen Die modernsten Techniken, die in den in Abschnitt 3.1.4 genannten Referenzdokumenten beschrieben werden und von der Organi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.