Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/519 der Kommission vom 3. April 2020 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallbewirtschaftung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020D0519. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i45) Recyclingquote (Anteil des tatsächlich rezyklierten oder dem Recycling zugeführten Abfalls an allen unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Abfällen). (i46) Quote der zur Wiederverwendung vorbereiteten Abfälle (Anteil der Abfälle, die als Eingabe in ein Zentrum zur Vorbereitung der Wiederverwendung geliefert werden, an allen unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Abfällen). (i47) (anwendbar für einen unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden bestimmten Bereich auf lokaler Ebene) Anteil der — nach Analyse der Zusammensetzung — unter die Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung fallenden Produkte in Restabfällen (% aller gemischten Abfälle). (i48) (anwendbar für einen bestimmten nationalen, regionalen oder lokalen Bereich, in dem eine Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungsmüll existiert) Anteil der unter diese Regelung fallenden Verpackungen, auf die die selektive getrennte Sammlung anwendbar ist (% aller auf den Markt gebrachten, unter diese Regelung fallenden Verpackungen). — Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abfallbehandlung 3.2.16.   Sortierung von gemischten Leichtverpackungsabfällen zur Maximierung des Recycling-Ertrags zwecks qualitativ hochwertiger Ausgabe Wenn Leichtverpackungsabfälle (d. h. Verpackungen aus Kunststoff, Verbundwerkstoffen, Aluminium und Stahl, mitunter auch mit Papier- und Pappefasern) gemeinsam (gemischt) gesammelt werden, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in einer fortschrittlichen Sortierung der gemischten Verpackungsabfälle in den Verwertungsanlagen. Eine Anlage mit modernster Technik verfügt üblicherweise über folgende fünf technische Abteilungen: — Zuführung und Vorbehandlung: dies beinhaltet das Öffnen der Müllsäcke und die kontinuierliche Zuführung von Ausgangsmaterial. — Vorsortierung: hier werden ungeeignete Gegenstände aussortiert. — Sortierung: diese umfasst mehrere Schritte, z. B. Trennen der Fasern von den Behältnissen; Sortieren der Fasern, Aussortieren von Metallbehältnissen mit Magneten, Wirbelströmen oder Röntgenstrahlen; erste Sortierung von Kunststoffbehältnissen nach Polymeren (z. B. Trennung der PET-Flaschen von anderen Kunststoffbehältnissen). — Raffination: diese besteht in zusätzlichen Sortierschritten, nämlich einer weiteren Sortierung von Polymeren nach Typ (z. B. HDPE, PP) und Farbe, damit die Qualität des Ausgabematerials die Marktanforderungen erfüllt. Die Qualitätskontrolle erfolgt dabei durch automatische oder manuelle Sortierung. — Produkthandhabung: hier werden die Abfälle zu Ballen gepresst und als Ballen, lose oder in Containern gelagert; sie kann auch Ladevorgänge für weitere nachgelagerte Prozesse umfassen. Da Verwertungsanlagen meistens Stoffe aus verschiedenen lokalen Sammelsystemen mit unterschiedlicher Zusammensetzung erhalten und sortieren, muss eine moderne Anlage so flexibel sein, dass sie mit allen Zusammensetzungen umgehen kann. Anwendbarkeit Prinzipiell steht dem Bau und Betrieb einer Verwertungsanlage nichts im Wege. Im Rahmen eines integrierten Abfallbewirtschaftungskonzepts ist jedoch eine sorgfältige Planung erforderlich (bei der insbesondere die bestehenden Sammelsysteme, die Kapazitäten der Anlagen und die Verfügbarkeit der Märkte für die sortierten Werkstoffe zu berücksichtigen sind). Ein zu bestimmender wichtiger Faktor ist die optimale Kapazität der Anlage. Zudem wirken sich die Verunreinigungsquoten der der Anlage zugeführten gemischten Leichtverpackungsabfälle auf ihren Betrieb, ihre Leistung (z. B. ihre Sortierquote) und Wirtschaftlichkeit (z. B. Abfallbehandlungskosten, Einnahmen aus rezyklierbaren Fraktionen) aus. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i49) Sortierquote der Anlage (Gewicht in %), berechnet als jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Wertstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle (17). (i50) Energieeffizienz (kJ/t), berechnet als jährlicher Gesamtenergieverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle. (i51) Treibhausgasemissionen (t CO2e/t), berechnet als jährliches Gesamt-CO2-Äquivalent der Anlage (Anwendungsbereich 1 und 2), geteilt durch die Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle. (b18) Die Verwertungsanlagen, die gemischte Leichtverpackungsabfälle sortieren, haben eine Sortierquote von mindestens 88 %. 3.2.17.   Behandlung gemischter Verpackungsabfälle aus Kunststoff zur Maximierung des Recycling-Ertrags zwecks qualitativ hochwertiger Ausgabe Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Behandlung getrennt gesammelter gemischter Verpackungsabfälle aus Kunststoff in einzelnen Wertstoffströmen, die in wertvolle und qualitativ hochwertige Sekundärrohstoffe und Recyclingprodukte umgewandelt werden können. Dabei werden folgende Schritte ausgeführt: — Trennung von flexiblen und starren Verpackungsabfällen aus Kunststoff (Foliensortierung) mithilfe von Foliengreifern, Separiertrommeln oder Ballistikseparatoren und anschließender manueller Qualitätssicherung; — Sortierung von Kunststoffflaschen und anderen starren Gegenständen nach Polymer und Farbe mit optischen Sortiersystemen; — Zerkleinerung der sortierten Folien und starren Restabfälle (als separate Ströme) zu Spänen mithilfe von Abfallmühlen; — Reinigung der entstandenen Kunststoffspäne durch Reibung (per Trocken- oder Nasszerkleinerung); — Reinigung und Trennung der Kunststoffspäne nach Polymer und Farbe mit optischen Sortiersystemen oder per Dichtetrennung; — Pressen der entstandenen Späne zu Pellets. Anwendbarkeit Damit die rezyklierte Ausgabe für den Markt geeignet ist, muss für gute Abfallsammelsysteme und eine gute Qualität der gesammelten Wertstoffe gesorgt sein. Durch die aktuellen Marktentwicklungen hin zu komplexeren mehrschichtigen und aus mehreren Wertstoffen bestehenden Kunststoffprodukten wird auch die Sortierung und Wiederaufbereitung gemischter Kunststoffe immer schwieriger. Wie auch bei der vorherigen bewährten Umweltmanagementpraxis steht dem Bau und Betrieb einer solchen Anlage prinzipiell nichts im Wege. Wichtig ist jedoch eine sorgfältige Planung und Bestimmung der optimalen Kapazitäten der Anlage. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i52) Behandlungsquote der Anlage (Gewicht in %), berechnet als jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Wertstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle aus Kunststoff (18). (i50) Energieeffizienz (kJ/t), berechnet als jährlicher Gesamtenergieverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. (i51) Treibhausgasemissionen (t CO2e/t), berechnet als jährliches Gesamt-CO2-Äquivalent der Anlage (Anwendungsbereich 1 und 2), geteilt durch die Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. (i53) Wasserverbrauch (m3/t), berechnet als jährlicher Gesamtwasserverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten gemischten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. (b19) Die Verwertungsanlagen, die gemischte Verpackungsabfälle aus Kunststoff behandeln, haben eine Behandlungsquote von mindestens 60 %. 3.2.18.   Behandlung von Matratzen zwecks besserer Wertstoffverwertung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Desinfizierung und Zerlegung von Altmatratzen, wobei die verschiedenen Wertstoffe nach Typ getrennt und sortiert werden. Eine Verwertungsanlage, die Altmatratzen bestmöglich behandelt, wendet folgende fünf wesentliche Verfahren an: — Zuführung und Lagerung: Annahme (Abladung) und trockene Lagerung zur Vermeidung von Verunreinigung, Sortierung nach Typ; — Desinfizierung: Anwendung von chemischen oder Wärmebehandlungen zwecks Sterilisation; — Zerlegung: Zerschneiden des äußeren Stoffbezugs und der verbindenden Gurte; — Demontage und Sortierung: Trennung und Sortierung der verschiedenen Wertstoffe nach Typ; — Behandlung der Wertstoffe: Pressen zu Ballen und Lagerung als Ballen, lose (zur Sortierung der Reststoffe) oder in Containern (Metalle) vor der Übergabe an nachgelagerte Prozesse (z. B. Recycling von Metallen). Die Demontage und Sortierung kann mechanisch oder (wie in den meisten Fällen) manuell erfolgen. Anwendbarkeit Für die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis bestehen keine wesentlichen technischen Hemmnisse. Aufgrund der Unkompliziertheit der Behandlungsverfahren sind keine wesentlichen Investitionen erforderlich, auch nicht für die automatisierten Verfahren. Die größten Hindernisse für das Recycling von Matratzen sind: — wirtschaftliche Faktoren, vor allem die geringen Deponiekosten und die geringe Qualität der aus den Matratzen gewonnenen Wertstoffe, verbunden mit der Notwendigkeit, Altmatratzen an einem sauberen und trockenen Ort zu lagern, und der Tatsache, dass die Beschaffenheit moderner Matratzen eine leichte Demontage verhindert; — die geringen Behandlungskapazitäten der Anlagen, die durch den Zustrom von Altmatratzen begrenzt werden, die im Gebiet um die Anlage zu erschwinglichen Transportkosten gesammelt werden können. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i54) Sortierquote der Anlage (Gewicht in %), berechnet als jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Wertstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten Altmatratzen. (i50) Energieeffizienz (kJ/t), berechnet als jährlicher Gesamtenergieverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten Altmatratzen. (i51) Treibhausgasemissionen (t CO2e/t), berechnet als jährliches Gesamt-CO2-Äquivalent der Anlage (Anwendungsbereich 1 und 2), geteilt durch die Menge der behandelten Altmatratzen. (b20) Die Verwertungsanlagen, die Altmatratzen behandeln, haben eine Sortierquote von mindestens 91 %. 3.2.19.   Behandlung von absorbierenden Hygieneprodukten zwecks besserer Wertstoffverwertung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der getrennten Sammlung von Abfällen aus absorbierenden Hygieneprodukten zwecks Recycling. Den Kernprozess bildet eine Wärmebehandlung in einem Druckkessel, einem horizontalen zylinderförmigen Kessel, in dem diese Abfälle desinfiziert und entleert werden. Anschließend wird der austretende feste Strom zerkleinert und in einem mechanischen Prozess in die beiden Komponenten getrennt: Polypropylen- und Polyethylen-Kunststoffe und Zellulosefasern, die dem Recycling zugeführt werden können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar, da kein besonderes geografisches oder technisches Hindernis existiert. Allerdings kann die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit dieser Behandlung durch folgende besondere Bedingungen beeinflusst werden: — die Voraussetzung, dass ein selektives Sammelsystem für Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten existiert; — Mindestkapazitäten der Behandlungsanlage von 8 000 t/Jahr; — die Entfernung zwischen den Sammelgebieten und der Anlage und die Deponie- und Verbrennungskosten; — die Bevölkerungsdichte im Sammelgebiet; — Kriterien und Vorschriften für die Anerkennung des Endes der Lebensdauer und den lokalen Markt für zurückgewonnene Stoffe (Kunststoff und Zellulose). Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i55) Sortierquote der Anlage (Gewicht in %), berechnet als jährliche Menge der dem Recycling zugeführten Wertstoffe, geteilt durch die jährliche Menge der behandelten Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten. (i50) Energieeffizienz (kJ/t), berechnet als jährlicher Gesamtenergieverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten. (i51) Treibhausgasemissionen (t CO2e/t), berechnet als jährliches Gesamt-CO2-Äquivalent der Anlage (Anwendungsbereich 1 und 2), geteilt durch die Menge der behandelten Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten. (i53) Wasserverbrauch (m3/t), berechnet als jährlicher Gesamtwasserverbrauch der Anlage, geteilt durch die Menge der behandelten Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten. (b21) Die Verwertungsanlagen, die Abfälle aus absorbierenden Hygieneprodukten behandeln, haben eine Sortierquote von mindestens 90 %. 3.3.   Allgemeine Umweltleistungsindikatoren für feste Siedlungsabfälle Neben den in den einzelnen bewährten Umweltmanagementpraktiken für feste Siedlungsabfälle festgelegten Indikatoren werden in diesem Abschnitt die Umweltleistungsindikatoren festgelegt, die zur Beurteilung der Gesamtleistung der Abfallbewirtschaftungssysteme für feste Siedlungsabfälle verwendet werden können. Bei jedem Indikator in diesem Abschnitt werden nur bestimmte Elemente der Leistung des Bewirtschaftungssystems für feste Siedlungsabfälle bewertet. Um alle Einzelheiten zu verstehen, sollten die verschiedenen Indikatoren gemeinsam analysiert werden. Indikatoren für das gesamte Abfallbewirtschaftungssystem für feste Siedlungsabfälle 3.3.1.   Erzeugung von festen Siedlungsabfällen Mit diesem Indikator wird die jährliche Gesamtmenge an festen Siedlungsabfällen (19) pro Einwohner (20) gemessen. Er dient der Überwachung der allgemeinen Entwicklung der Abfallerzeugung sowie der Ergebnisse der Bemühungen zur Unterstützung der Abfallvermeidung. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i56) Erzeugung von festen Siedlungsabfällen (kg/Kopf/Jahr) (b22) Die Menge der jährlich erzeugten festen Siedlungsabfälle im verwalteten bzw. bewirtschafteten Gebiet (die von den verschiedenen Abfallsammelsystemen in diesem Gebiet erfasst wird) beträgt: — weniger als 75 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen (21), wobei die nationale Definition von Siedlungsabfällen im jeweiligen Land verwendet wird; oder — weniger als 360 kg/Kopf, wenn sie nur für folgende Abfallfraktionen berechnet wird (22): i) organische Abfälle/Biomüll (z. B. Grünschnitt, Lebensmittel- und Küchenabfälle), ii) gemischte Verpackungen, iii) Papier und Pappe, iv) Glas, v) Kunststoffe, vi) Metalle, vii) Sperrmüll, viii) Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ix) gemischte Abfälle. Bei diesem Indikator werden alle verschiedenen Ströme von festen Siedlungsabfällen berücksichtigt, die von den verschiedenen Abfallsammelsystemen in diesem Gebiet getrennt gesammelt werden (z. B. Haussammlung, Wertstoffhöfe, Container an der Straße). In Gebieten, in denen die Abfälle nicht detailliert überwacht werden oder in denen ein Teil der erzeugten Abfälle nicht vom offiziellen Abfallsammelsystem der Gemeinde erfasst wird, könnte es sein, dass die Angaben zur Erzeugung von festen Siedlungsabfällen nicht der Realität entsprechen und die Zahlen in der Realität höher sind. Außerdem wird dieser Indikator von externen Faktoren beeinflusst, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung in dem jeweiligen lokalen Gebiet stehen, beispielsweise der Lage des Gebiets auf dem Land/in der Stadt, dem Bruttoinlandsprodukt und den Verbrauchsmustern, dem Wetter und einem wesentlichen Aufkommen von Touristen/Pendlern. 3.3.2.   Menge der gesammelten gemischten festen Siedlungsabfälle Mit diesem Indikator wird die jährliche Menge an gemischten festen Siedlungsabfällen pro Einwohner gemessen. Er dient der Überwachung des getrennten Sammelsystems für feste Siedlungsabfälle und dessen Fähigkeit, feste Siedlungsabfälle in getrennt gesammelte, dem Recycling zuzuführende Fraktionen einzuteilen. In der Abfallhierarchie werden gemischte Abfälle in der Tat generell weniger häufig bevorzugt behandelt als getrennt gesammelte Fraktionen. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i57) Menge der gesammelten gemischten Abfälle (kg/Kopf/Jahr). — Bei diesem Indikator werden die Abfälle berücksichtigt, die nicht getrennt gemischt gesammelt werden. Beeinflusst wird er nicht nur durch die Menge, die getrennt gesammelt hätte werden müssen, aber gemischt geliefert wurde, sondern auch durch die Art der Abfallfraktionen, für die kein getrenntes Abfallsammelsystem existiert. Aus diesem Grund unterscheidet sich die Menge der gemischten festen Siedlungsabfälle in Abhängigkeit von der Art der etablierten Abfallsammelsysteme stark, z. B. ob Biomüll getrennt gesammelt wird oder nicht, welche Art von Biomüll in der getrennt gesammelten Fraktion erlaubt oder nicht erlaubt ist. Außerdem wird dieser Indikator von externen Faktoren beeinflusst, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung in dem jeweiligen lokalen Gebiet stehen, beispielsweise der Lage des Gebiets auf dem Land/in der Stadt, dem Bruttoinlandsprodukt und den Verbrauchsmustern, dem Wetter und einem wesentlichen Aufkommen von Touristen/Pendlern. 3.3.3.   Der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführte feste Siedlungsabfälle Mit diesem Indikator wird die jährliche Menge an festen Siedlungsabfällen pro Einwohner gemessen, die entweder unter Energierückgewinnung verbrannt bzw. entsorgt wird, zum Beispiel auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen ohne Energierückgewinnung. Er dient der Überwachung der festen Siedlungsabfälle, die entsprechend der Hierarchie (d. h. Energierückgewinnung bzw. Entsorgung) mit — im Vergleich zum Recycling — weniger günstigen Optionen behandelt werden. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwerte (i58) Der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführte Abfälle (kg/Kopf/Jahr) (b23) Die der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführte jährliche Menge an gemischten festen Siedlungsabfällen beträgt: — weniger als 15 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen (23) oder — weniger als 70 kg/Kopf. Bei diesem Indikator werden alle Ströme von festen Siedlungsabfällen berücksichtigt, die als gemischte Abfälle oder nach einer Vorbehandlung (z. B. einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlung) direkt der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführt werden. Er umfasst auch den Strom des beim Sortieren/Recycling der getrennt gesammelten Fraktionen angefallenen Ausschusses, der nicht rezykliert, sondern der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführt wird. Sollten zu diesem Strom des beim Sortieren/Recycling der getrennt gesammelten Fraktionen angefallenen Ausschusses keine Informationen vorliegen, kann dieser Indikator partiell berechnet werden, indem nur die Menge der der Energierückgewinnung bzw. Entsorgung zugeführten gemischten Abfälle gemeldet wird. In diesem Fall beziffert die lokale Abfallbehörde (oder das betreffende Entsorgungsunternehmen) die Elemente, die in die Berechnung eingegangen bzw. nicht eingegangen sind (24). Zu guter Letzt wird dieser Indikator von externen Faktoren beeinflusst, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung in dem jeweiligen lokalen Gebiet stehen, beispielsweise der Lage des Gebiets auf dem Land/in der Stadt, dem Bruttoinlandsprodukt und den Verbrauchsmustern, dem Wetter und einem wesentlichen Aufkommen von Touristen/Pendlern. 3.3.4.   Der Entsorgung zugeführte feste Siedlungsabfälle Bei diesem Indikator wird die jährliche Menge an der Entsorgung zugeführten festen Siedlungsabfällen pro Einwohner gemessen, beispielsweise die ohne Energierückgewinnung verbrannten oder auf Deponien entsorgten Abfälle. Mit diesem Indikator kann überwacht werden, ob die Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle in der Abfallhierarchie aufgerückt ist: ob also die Menge der der Entsorgung zugeführten Abfälle abnimmt, mehr Abfälle vermieden, zur Wiederverwendung vorbereitet, rezykliert oder der Energierückgewinnung zugeführt wurden. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i59) Der Entsorgung zugeführte Abfälle (kg/Kopf/Jahr). (b24) Die jährliche Menge an der Entsorgung zugeführten festen Siedlungsabfällen beträgt: — weniger als 2 % der national erzeugten Durchschnittsmenge an Siedlungsabfällen oder — weniger als 10 kg/Kopf. Bei diesem Indikator werden alle Ströme von festen Siedlungsabfällen berücksichtigt, die als gemischte Abfälle oder nach einer Vorbehandlung (z. B. einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlung) der Entsorgung zugeführt werden. Er umfasst auch den Strom des beim Sortieren/Recycling der getrennt gesammelten Fraktionen angefallenen Ausschusses, der nicht rezykliert, sondern der Entsorgung zugeführt wird. Sollten zu diesem Strom des beim Sortieren/Recycling der getrennt gesammelten Fraktionen angefallenen Ausschusses keine Informationen vorliegen, kann dieser Indikator partiell berechnet werden, indem nur die Menge der in die Entsorgung zugeführten gemischten Abfälle gemeldet wird. In diesem Fall beziffert die lokale Abfallbehörde (oder das betreffende Entsorgungsunternehmen) die einschlägigen Elemente sowie die Elemente, die nicht in die Berechnung eingegangen sind. Zu guter Letzt wird dieser Indikator von externen Faktoren beeinflusst, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung in dem jeweiligen lokalen Gebiet stehen, beispielsweise der Lage des Gebiets auf dem Land/in der Stadt, dem Bruttoinlandsprodukt und den Verbrauchsmustern, dem Wetter und einem wesentlichen Aufkommen von Touristen/Pendlern. Abfallstromspezifische Indikatoren 3.3.5.   Erfassungsquote eines bestimmten Abfallstroms Bei diesem Indikator wird der Anteil der geschätzten Erzeugung einer bestimmten gemischt gesammelten Abfallfraktion (z. B. Kunststoff, Metall, Papier und Pappe, Glas und gemischte Verpackungen) gemessen. Er dient der Überwachung der Effizienz eines getrennten Abfallsammelsystems in Bezug auf das Erfassen der rezyklierbaren Fraktionen. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwerte (i60) Erfassungsquote eines bestimmten Abfallstroms (in %) (b25) Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammeltes Altglas ist höher als 90 %. (b26) Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammelte Papier- und Pappabfälle ist höher als 85 %. (b27) Die Erfassungsquote für als separate Fraktion getrennt (d. h. nicht in einem gemischten Sammelsystem) gesammeltes Altmetall ist höher als 75 %. (b28) Die Erfassungsquote für gemischte Verpackungsabfälle ist höher als 65 %. Dieser Indikator wird durch Division der Gesamtmenge eines getrennt gesammelten Abfallstroms durch die Gesamtabfallmenge dieser getrennten Sammlung berechnet, die anhand der Analyse der Zusammensetzung der gemischten Abfälle berechnet wird (25). Dieser Indikator kann durch das Vorhandensein eines Pfandsystems für bestimmte Abfallarten (z. B. Kunststoffflaschen) beeinflusst werden, für die die Daten auf lokaler Ebene nicht aufgeschlüsselt werden können. In diesem Fall wäre die tatsächliche Erfassungsquote höher als die berechnete, da die Mengen der vom Pfandsystem erfassten Abfälle nicht in den lokalen Abfallstatistiken der getrennt gesammelten Abfallfraktionen erscheinen. 3.3.6.   Verunreinigungsquote eines bestimmten Abfallstroms Mit diesem Indikator wird die Menge an nicht zur Zielgruppe gehörenden Stoffen in einem bestimmten getrennt gesammelten Abfallstrom gemessen. Er dient der Überwachung der Effektivität der getrennten Abfallsammlung durch Bewertung der Menge der Fehlwürfe in den rezyklierbaren Fraktionen. Umweltleistungsindikator Leistungsrichtwert (i61) Verunreinigungsquote eines bestimmten Abfallstroms (in %) — Bei diesem Indikator wird die Menge der Fehlwürfe in den getrennt gesammelten Wertstoffen berücksichtigt (die durch eine falsche Abfalltrennung entsteht und anhand einer Ana

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.