Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/519 der Kommission vom 3. April 2020 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Abfallbewirtschaftung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020D0519. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ssionen in die Luft — Erschöpfung der natürlichen Ressourcen Energierückgewinnung aus Abfällen — Klimawandel (Treibhausgasemissionen) — Emissionen in Luft/Wasser/Boden — Erschöpfung der natürlichen Ressourcen — Landnutzung Abfallentsorgung — Klimawandel (Treibhausgasemissionen) — Emissionen in Luft/Wasser/Boden — Erschöpfung der natürlichen Ressourcen — Landnutzung 3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, BRANCHENSPEZIFISCHE UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE ABFALLWIRTSCHAFT 3.1.   Bereichsübergreifende bewährte Umweltmanagementpraktiken Bei den in diesem Abschnitt dargestellten bewährten Umweltmanagementpraktiken geht es um bereichsübergreifende Fragen der Abfallbewirtschaftung, die für alle behandelten Abfallströme relevant sind (d. h. feste Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle und Abfälle aus dem Gesundheitswesen). 3.1.1.   Integrierte Abfallbewirtschaftungsstrategien Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung einer integrierten Abfallbewirtschaftungsstrategie, die Folgendes umfasst: — die aktuellen und künftigen erwarteten Entwicklungen der Abfallströme; — die Abfallhierarchie (8) mit Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der Hierarchie (erstens Abfallvermeidung, zweitens Vorbereitung zur Wiederverwendung usw.); — die Verfügbarkeit und Kapazitäten der Abfallsortierungs- und -behandlungsanlagen in der Nähe; — das Umweltbewusstsein und die Umweltwahrnehmung der Einwohner; — sonstige besondere Bedingungen, die sich auf die Abfallbewirtschaftung auswirken (z. B. ein signifikantes Aufkommen von Touristen/Pendlern, besondere Wirtschaftstätigkeiten, Klima). Die Ausarbeitung einer Abfallbewirtschaftungsstrategie erfordert Kenntnisse über die Quantität und Qualität der einzelnen maßgeblichen Abfallströme, die sich durch ein angemessenes Datenüberwachungskonzept und eine solide Bewertung der Abfallbewirtschaftungsoptionen erlangen lassen. Dies kann mitunter die Verwendung einer Ökobilanz erforderlich machen, um die Optionen mit der besten Umweltleistung zu ermitteln (siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.2), die auch von der Abfallhierarchie abweichen können. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis richtet sich vor allem an Abfallbehörden, die die Abfallbewirtschaftungsstrategie auf lokaler oder regionaler Ebene kontrollieren oder zumindest wesentlich beeinflussen — also vornehmlich an lokale Behörden. Möglicherweise müssen die Abfallbehörden Aspekte der strategischen Planung auslagern, wenn besondere Fachkenntnisse wie z. B. Datenanalysefähigkeiten und Kenntnisse der Abfallaufbereitung erforderlich sind. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i1) Es sind Gesamtziele für die Verbesserung des Abfallbewirtschaftungssystems vorhanden (die z. B. auf den in diesem Dokument festgelegten Indikatoren beruhen) (ja/nein). (i2) Es sind spezifische Ziele für die Abfallvermeidung und die Wiederverwendung vorhanden (ja/nein). (b1) Es existiert eine integrierte Abfallbewirtschaftungsstrategie mit langfristigen (d. h. 10-20 Jahre umfassenden) und kurzfristigen (d. h. 1-5 Jahre umfassenden) Gesamtzielen für die Verbesserung der Leistung des Abfallbewirtschaftungssystems, die regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) überprüft wird. 3.1.2.   Ökobilanz der Abfallbewirtschaftungsoptionen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbeziehung von Lebenszyklusdenken und Ökobilanzen in die Abfallbewirtschaftungsstrategie und die dazugehörigen Tätigkeiten, wobei die (unten beschriebenen) Schritte 1 und 2 unerlässlich sind und die Schritte 3 bis 8 die Durchführung einer Ökobilanz für den Einzelfall erfordern und nicht immer notwendig sind: 1. Systematische Anwendung des Lebenszyklusdenkens bei der Erarbeitung und Umsetzung der Abfallbewirtschaftungsstrategie (zur Ergänzung der Abfallbewirtschaftungshierarchie). 2. Analyse relevanter Literatur zum Thema Ökobilanz zwecks Einordnung der Umweltleistung der alternativen Abfallbewirtschaftungsoptionen, sofern die untersuchten Systeme hinsichtlich der verfügbaren Optionen direkt vergleichbar sind. 3. Anwendung der Ökobilanz auf bestimmte Bewirtschaftungs- und Technologieoptionen, für die sich keine zuverlässige Literatur finden lässt; dies erfordert die Beschaffung von Ökobilanz-Dienstleistungen oder die interne Verwendung einschlägiger Ökobilanz-Software. 4. Sorgfältige Prüfung der Systemgrenzen, die einen genauen Vergleich der Abfallbewirtschaftungsoptionen gewährleistet und eine Systemerweiterung bzw. Ökobilanzen für vermiedene Prozesse (z. B. netzabhängige Stromerzeugung) einschließt. 5. Erstellung und Dokumentation von Sachbilanzen in Bezug auf Referenzströme, wenn möglich anhand von über die gesamte Wertschöpfungskette erhobenen Primärdaten, mit Angaben zu Datenqualität und Unsicherheitsbereichen. 6. Auswahl entsprechender Wirkungskategorien zur Erfassung der größten Umweltbelastungen. 7. Präsentation normierter Ergebnisse für die relevanten Wirkungskategorien zur Bewertung von Komplementaritäten oder Nachteilen, mit eindeutiger Angabe von Fehlern aufgrund von Unsicherheiten und Sensibilitätsanalyse. 8. Prüfung der Ökobilanzstudie durch einen unabhängigen Dritten (wesentliche Anforderung nach ISO 14044 (9) hinsichtlich der Verbreitung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit, aber auch bewährte Praxis bei ausschließlich interner Verwendung). Anwendbarkeit Es ist nicht immer eine vollständige Ökobilanz notwendig. Mitunter kann zur Ermittlung der bewährten Praktiken eine grundlegende Priorisierung der in der Abfallbewirtschaftungshierarchie genannten Abfallbewirtschaftungsoptionen ausreichend sein. Oft wird allerdings ein detaillierter Vergleich der in der Abfallhierarchie ähnlich eingestuften Optionen sowie der sich auf die Leistung der gesamten Abfallkette auswirkenden Änderungen der Bewirtschaftung verlangt. Das Lebenszyklusdenken und die Analyse von Ökobilanzstudien kann von Entsorgungsorganisationen jeglicher Größe angewandt werden. Der Erwerb maßgeschneiderter Ökobilanz-Dienstleistungen bzw. die Bezahlung von Mitarbeiterschulungen zum Thema Ökobilanz ist möglicherweise nur für größere Organisationen wirtschaftlich tragbar. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i3) Systematische Anwendung des Lebenszyklusdenkens und gegebenenfalls Erstellung von Ökobilanzen während der Erarbeitung und Umsetzung der Abfallbewirtschaftungsstrategie (ja/nein). (b2) Die Abfallbewirtschaftungsstrategie wird unter systematischer Anwendung des Lebenszyklusdenkens und gegebenenfalls mithilfe von Ad-hoc-Ökobilanzen erstellt und umgesetzt. 3.1.3.   Wirtschaftliche Instrumente Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verwendung wirtschaftlicher Instrumente, um das Verhalten der Abfälle erzeugenden Bevölkerung und Organisationen in Richtung umweltfreundlicherer Ergebnisse zu lenken. Wirtschaftliche Instrumente können dazu beitragen, — die erzeugte Abfallmenge bzw. den Anteil gefährlicher Abfälle zu reduzieren; — die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen zu fördern; den Anteil der Verbrennung und Deponierung zu mindern; — das Produktdesign zu verbessern (z. B. durch Förderung der Verwendung rezyklierbarer Wertstoffe in Produkten). Die wirtschaftlichen Instrumente im Bereich Abfallbewirtschaftung umfassen sowohl Anreize (positive wirtschaftliche Signale, z. B. Rabatte, Gutscheine) als auch Hemmnisse (negative wirtschaftliche Signale, z. B. Steuern, Abgaben, Bußgelder) und können in Folgendem bestehen: — Steuern und Steueranpassungen, z. B. Entsorgungssteuer, Deponiesteuer, Verbrennungssteuer; — Produktionsabgaben (z. B. auf Kunststofftaschen oder Zuschlagstoffe); — der Preisgestaltung für Abfälle, zum Beispiel einheitbasierten Preisen und verursacherbezogenen Abfallgebührensystemen; — Pfandsystemen; — Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung; — Sonstigem, z. B. handelbaren Zertifikaten, Recyclingzuschüssen, Mehrwertsteuerbefreiungen. Anwendbarkeit Die größten Hemmnisse für die Anwendung wirtschaftlicher Instrumente auf lokaler Ebene bilden der Regelungsrahmen und seine Umsetzung. Darüber hinaus stellen Umweltbewusstsein, gute Managementfähigkeiten und innovationsbasiertes Verhalten auf der Ebene der lokalen Regierung gepaart mit guten Rechnungslegungspraktiken die Voraussetzungen für die Umsetzung wirtschaftlicher Instrumente auf lokaler Ebene dar, die aus technischer, betriebswirtschaftlicher und sozialer Sicht schwer zu verwalten sind. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i4) Anwendung wirtschaftlicher Instrumente auf lokaler Ebene, um zu gutem Verhalten zu animieren (ja/nein). (i5) Anteil der Einwohner/Unternehmen, die ein freiwilliges wirtschaftliches Instrument anwenden (in %). (b3) Auf lokaler Ebene festgelegte wirtschaftliche Instrumente in Form von Steuern und Steueranpassungen, Produktionsabgaben, Preisgestaltung für Abfälle, Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und Pfandsystemen werden systematisch umgesetzt, um die Ziele der lokalen Abfallbewirtschaftungsstrategie zu erreichen. (b4) Für die lokalen Behörden existiert für alle Festivals und Großveranstaltungen im Hoheitsgebiet der lokalen Behörde ein Pfandsystem für Gläser, Becher, Geschirr und Besteck. 3.1.4.   Verknüpfung zu anderen relevanten Referenzdokumenten für bewährte Verfahren Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Umsetzung modernster Techniken zur Maximierung der Ressourceneffizienz und Minimierung der Umweltauswirkungen in den Bereichen der Abfallbehandlung (einschließlich Materialrückführung, Energierückgewinnung und Abfallbeseitigung). Dafür können Organisationen folgende nützliche Referenzdokumente (nicht erschöpfende Liste) zu modernsten Techniken zurate ziehen: — Reference Document on Best Available Techniques for Waste Treatment [BVT-Merkblatt zur Abfallbehandlung] (10); — Kriterien über das Ende der Abfalleigenschaft (11); — Reference Document on Best Available Techniques for Waste Treatment [BVT-Merkblatt zur Abfallverbrennung]; — EU-Richtlinie über Abfalldeponien (Richtlinie 1999/31/EG des Rates) (12). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis richtet sich an lokale Abfallbehörden und Entsorgungsunternehmen, die Tätigkeiten im Bereich Abfallbehandlung, Materialrückführung, Energierückgewinnung und Abfallbeseitigung planen und umsetzen. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i6) Die relevanten modernsten Techniken, die in den in dieser bewährten Umweltmanagementpraktik genannten Referenzdokumenten beschrieben werden, werden angewandt (ja/nein). — 3.2.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für feste Siedlungsabfälle Die in diesem Abschnitt dargestellten bewährten Umweltmanagementpraktiken befassen sich mit der Behandlung von festen Siedlungsabfällen. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Strategie 3.2.1.   Kosten-Benchmarking Entscheidungen im Bereich Abfallbewirtschaftung werden stark durch wirtschaftliche Faktoren beeinflusst; die Durchführung eines Kosten-Benchmarkings durch den Vergleich der Kostenstruktur einer Gemeinde mit Daten anderer Gemeinden stellt eine bewährte Umweltmanagementpraxis dar, da dadurch Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die umweltfreundlicheren Praktiken den Weg ebnen können. Kosten-Benchmarkings können intern, durch einen unabhängigen Dritten oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden durchgeführt werden. Dabei werden üblicherweise die Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Beseitigung bestimmter Abfallfraktionen sowie die Einnahmen aus dem Verkauf von der Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführten Abfällen und sonstigen Nebenprodukten analysiert. Beim Kosten-Benchmarking sind alle im betrachteten Gebiet angefallenen relevanten Abfallfraktionen, die als feste Siedlungsabfälle gelten, zu berücksichtigen. Bei dieser eingehenden Analyse werden die Kosten für die Abfallsammlung, -behandlung (Sortierung, Rückgewinnung, Entsorgung usw.) einschließlich der Verwaltung geschlossener Deponien, Personalkosten und sonstiger Abfallbewirtschaftungskosten berücksichtigt. Anwendbarkeit Kosten-Benchmarking kann innerhalb eines Gebiets (auf lokaler oder nationaler Ebene) angewandt werden, in dem die Bedingungen der Abfallbewirtschaftung vergleichbar sind und ein einheitlicher Rechtsrahmen existiert. Mitunter treten aufgrund besonderer Bedingungen jedoch starke Abweichungen auf. Besonders relevant ist Kosten-Benchmarking in Gebieten mit schlecht funktionierenden Abfallbewirtschaftungssystemen, um den Übergang zu besser funktionierenden Abfallbewirtschaftungsoptionen zu unterstützen. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i7) Regelmäßige Teilnahme an einer detaillierten Kosten-Benchmarking-Studie (ja/nein). (i8) Gesamtkosten für die Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen pro Einwohner und Jahr (EUR/Kopf/Jahr). — 3.2.2.   Fortschrittliche Abfallüberwachung Für die Erarbeitung und Umsetzung einer effizienten und effektiven Abfallbewirtschaftungsstrategie sind detaillierte Kenntnisse statistischer Daten zu den auf lokaler Ebene gesammelten und bewirtschafteten Abfallströmen erforderlich. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht aus: — einer regelmäßigen Erfassung und Verarbeitung der verfügbaren Daten auf der Ebene der einzelnen Abfallströme sowie für die verschiedenen Schritte der Sammlung, Wiederverwendung/Vorbereitung zur Wiederverwendung, Sortierung, Rückführung, Rückgewinnung und Beseitigung; — einer regelmäßigen Analyse der Zusammensetzung gemischter Abfälle; — einer Aufnahme von Vertragsklauseln zur systematischen Mitteilung sämtlicher Daten im Falle der Vergabe von Abfallbewirtschaftungsverträgen an Dritte. Daten zur Abfallüberwachung sind sowohl für die interne Analyse (z. B. die Beurteilung der potenziellen Umsetzung einer neuen Maßnahme) als auch zur Weitergabe an einschlägige öffentliche Behörden und die Bevölkerung nützlich, um das Bewusstsein zu schärfen und Verbesserungen zu erwirken. Anwendbarkeit Eine ausführliche Abfallüberwachung kann von allen lokalen Behörden und Entsorgungsunternehmen, die feste Siedlungsabfälle bewirtschaften, angewandt werden. Organisationen, die erst mit der Abfallüberwachung beginnen, sollten sich zunächst auf die wichtigsten Abfallfraktionen konzentrieren und dann schrittweise auch alle weiteren Fraktionen berücksichtigen. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i9) Verwendung webbasierter Instrumente zur Verfolgung und Meldung von Abfalldaten (ja/nein). (i10) Häufigkeit der Analyse der Zusammensetzung gemischter Abfälle (eine Analyse der Zusammensetzung alle # Monate bzw. Jahre). (b5) Die Analyse der Zusammensetzung gemischter Abfälle erfolgt mindestens viermal im Jahr (zu verschiedenen Jahreszeiten) alle drei Jahre oder im Anschluss an wesentliche Änderungen des Abfallbewirtschaftungssystems. 3.2.3.   Verursacherbezogenes Abfallgebührensystem Verursacherbezogene Abfallgebührensysteme zielen auf eine faire Anwendung des Verursacherprinzips ab, indem von den Nutzern des Abfallbewirtschaftungssystems Gebühren entsprechend der Menge der von ihnen erzeugten Abfälle erhoben werden. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Erhebung von Abfallgebühren bei den Nutzern anhand einer festen sowie einer zusätzlichen variablen Gebühr, um die Kostenstruktur der Abfallbewirtschaftung wiederzugeben, und in der Schaffung von Anreizen für die Nutzer (d. h. geringere Gebühren bei geringerer Abfallerzeugung) und die Entsorger (stabile Einnahmen aufgrund der festen Gebühren). In der Praxis kann dieses System verschiedene Formen annehmen und besteht meistens aus: — mengenbasierten Regelungen (entsprechend der gewählten Größe der Müllcontainer); — sackbasierten Regelungen (entsprechend der Anzahl der benutzten Müllsäcke), z. B. mit im Voraus bezahlten speziellen Säcken; — gewichtsbasierten Regelungen (entsprechend dem Gewicht der Abfälle in einem bestimmten Container); — häufigkeitsbasierten Regelungen (entsprechend der Häufigkeit der Leerung eines Containers — dies kann auch mit mengen- und gewichtsbasierten Regelungen kombiniert werden). Im Mittelpunkt kann hierbei die Gebührenerhebung ausschließlich für Restabfälle oder auch für getrennte Ströme stehen, wobei nach wie vor Abfalltrennung und -vermeidung anzustreben sind. Für die Umsetzung eines verursacherbezogenen Abfallgebührensystems sind folgende vier Kernelemente erforderlich: — die Ermittlung der einzelnen Nutzer (13); — die Messung der Abfallströme auf der Ebene der einzelnen Nutzer (z. B. durch Haussammlung, Container an der Straße oder Wertstoffhöfe); — die Festlegung eines Preises pro Einheit, der eine spürbare Änderung des Verhaltens bewirkt; — die Beteiligung der Einwohner, damit die Merkmale des Systems und seine Vorzüge richtig verstanden werden, sowie deren Engagement (um die illegale Entsorgung oder die Verbringung in andere Gebiete ohne verursacherbezogenes Abfallgebührensystem zu verhindern). Anwendbarkeit Dieses Konzept ist allgemein anwendbar, erfordert jedoch die Anpassung der bestehenden Infrastruktur (z. B. zur Abholung der Abfälle). Für eine vollständige Umsetzung der verursacherbezogenen Grundsätze muss generell eine Haussammlung erfolgen. Es müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um eine entsprechende Umsetzung zu gewährleisten (z. B. dürfen Abfälle nicht in die festen Siedlungsabfälle benachbarter lokaler Behörden ohne verursacherbezogenes Abfallgebührensystem oder in Mülleimer an der Straße „durchsickern“). Dies lässt sich leichter erreichen, wenn bei den Nutzern bereits ein Bewusstsein für die Mülltrennung und allgemeinere Umwelt- und Abfallfragen vorhanden ist. In Abhängigkeit von der Umsetzung (z. B. hinsichtlich der Ermittlung einzelner Nutzer anhand individueller Eimer oder Beutel) sind angemessene Maßnahmen erforderlich, um Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten (z. B. sichere Datenspeicherung). Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i11) Es existiert ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem (ja/nein). (i12) Einbeziehung von an Wertstoffhöfe verbrachten Abfällen in das verursacherbezogene System (ja/nein). (i13) Anteil der Nutzer ohne Abfallaufkommen (in %). (b6) Es existiert ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem, bei dem den Nutzern mindestens 40 % der Kosten anhand der Menge (kg oder m3) der entsorgten gemischten Abfälle, der Größe der Mülleimer bzw. der Anzahl der Abholungen in Rechnung gestellt werden. (b7) Das verursacherbezogene System umfasst auch an Wertstoffhöfe verbrachte Abfälle. 3.2.4.   Vergabe von leistungsbasierten Abfallbewirtschaftungsverträgen Bei lokalen Behörden, die die Erbringung bestimmter Bewirtschaftungsdienstleistungen für feste Siedlungsabfälle an private Anbieter vergeben, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Aufnahme von leistungsbasierten Klauseln in diese Verträge. Mit dieser leistungsbasierten Auftragsvergabe kann das Erreichen sowohl der ökologischen als auch der finanziellen Ziele gewährleistet werden. Ein leistungsbasierter Vertrag muss folgende drei Merkmale aufweisen: — es müssen Ziele und Indikatoren zur Messung der Leistung des Auftragnehmers festgelegt werden; — es müssen Daten zu den Leistungsindikatoren erhoben werden, um die Erbringung der Dienstleistung zu bewerten; — eine gute bzw. schlechte Leistung muss Auswirkungen für den Auftragnehmer haben (höhere Einnahmen bzw. Sanktionen). Die lokalen Behörden müssen den Leistungsklauseln eine Reihe von Indikatoren zugrunde legen (sie können sich zum Beispiel an den Indikatoren in Abschnitt 3.3 orientieren) und für eine angemessene Überwachung sorgen. Besonders zu beachten und zu berücksichtigen sind dabei die Definition der Ausgangsbasis und der Einfluss der Änderung externer Bedingungen (u. a. wirtschaftlicher oder sozialer Art bzw. von Rechtsvorschriften) auf den Richtwertmechanismus. Anwendbarkeit Für ein leistungsbasiertes Abfallüberwachungssystem muss ein effektives Überwachungssystem für die Abfallbewirtschaftung existieren (das auf internen Managementpraktiken aufbaut und auch das Vertragsmanagement umfasst). Bei der erstmaligen Anwendung eines leistungsbasierten Vertrags muss auch ein Dialog mit den künftigen Auftragnehmern und allen beteiligten Interessenträgern etabliert werden, um herauszufinden, was technisch und wirtschaftlich machbar ist. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i14) Anteil des Vertragswerts, der vom Erreichen der Umweltziele oder der festgelegten Umweltleistungsstufen abhängig ist (in %). (i15) Kundenzufriedenheit (% der Einwohner, der mit der Hausmüllsammlung und insbesondere der Sammlung getrennt gesammelter Fraktionen zufrieden ist). — 3.2.5.   Sensibilisierung Bewährte Sensibilisierungspraktiken bestehen in der effektiven Anregung der Bevölkerung zur Abfallvermeidung sowie zu einem auf Wiederverwendung und Recycling ausgerichteten Verhalten im jeweiligen Sammelgebiet. Dies sollte letzten Endes zu einer besseren Leistung der Indikatoren für Abfallerzeugung und -trennung führen. Kampagnen, bei denen auf bewährte Praktiken aufmerksam gemacht werden soll, müssen: — für eine durchgehende, einheitliche, ergänzende und klare Kommunikation mit klar definierten Zielen und Zielvorgaben sorgen; — eindeutige Botschaften verbreiten, die sich an klar definierte Zielgruppen richten und zweckdienlich sind; — für eine effiziente Wirkung sorgen, indem sie konkrete Tätigkeiten beinhalten und die Verantwortlichen klar benennen. Zwei wesentliche Recyclinghemmnisse, die sich durch Sensibilisierung beseitigen lassen, sind: — fehlende Sachkenntnis seitens der Bevölkerung, welche Stoffe in welchen Container gehören, bzw. Unkenntnis des lokalen Recyclingsystems (z. B. der Abholtage usw.). — persönliche Einstellungen und Wahrnehmungen: fehlende Akzeptanz, dass Recycling notwendig ist, fehlende Motivation, Abfall zu vermeiden und zu sortieren. Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung können von den Entsorgungsorganisationen direkt, von professionellen Agenturen in deren Namen oder von Partnerorganisationen (einschließlich Interessenträgern anderer Branchen) durchgeführt werden. Dafür können verschiedenste Kommunikationskanäle genutzt werden, beispielsweise Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Direktmarketing, gesellschaftliches Engagement, Online-Anzeigen, soziale Medien und Produktkennzeichnung. Anwendbarkeit In einem gewissen Maße lässt sich Sensibilisierung in jedem Kontext umsetzen. Verbundene Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (i16) Haushaltsausgaben für die Sensibilisierung pro Einwohner und Jahr (EUR/Kopf/Jahr). (i17) Auf die Sensibilisierung entfallender Anteil der Gesamtkosten für die Bewirtschaftung von festen Siedlungsabfällen (in %). (i18) Anteil der Bevölkerung in dem Abfallsammelgebiet, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums Sensibilisierungsbotschaften erhalten hat (z. B. % der Bevölkerung pro Monat). (b8) Es werden systematisch Sensibilisierungskampagnen für verschiedene Zielgruppen (z. B. Schüler, allgemeine Öffentlichkeit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.