Europäische Union

2006/89/EG: Beschluss der Kommission vom 10. Februar 2006 über die Annahme des Arbeitsplans 2006 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32006D0089. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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uswahl der ECHI); — Festlegung der Schwerpunkte für technisch-wissenschaftliche Arbeiten über EU-Gesundheitsindikatoren in den bislang nicht erfassten Bereichen. — Einführung des ECHI-Systems auf sub-nationaler oder regionaler Ebene als öffentliche Datenbank durch eine Web-Anwendung. 2.1.2.   Betrieb des Gesundheitsinformations- und Wissenssystems (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummern 1.1, 1.4) Mit dieser Aktion sollen die Netze und Arbeitsgruppen unterstützt werden, die Gesundheitsinformationen in spezifischen prioritären Bereichen entwickeln. Besonders beachtet werden sollte die Ausarbeitung von Berichten über: — geschlechtsspezifische Gesundheitsprobleme (auch Unfruchtbarkeit); — andere interessante Bereiche, wie Jugendliche, ältere Menschen, Migranten, ethnische Minderheiten, spezifische Probleme von gesellschaftlichen Gruppen mit niedrigen Lebensstandards; — Sexual- und Reproduktionsgesundheit. 2.1.3.   Entwicklung von Mechanismen für die Berichterstattung über und Analyse von Gesundheitsfragen sowie für die Erstellung von Gesundheitsberichten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummern 1.3, 1.4) Zur Gewährleistung der erforderlichen Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen werden im Zusammenhang mit der Verbesserung von Mechanismen zur Gesundheitsberichterstattung folgende Punkte vorrangig behandelt: — Unterstützung bei der eingehenden Analyse von Statistiken über Todesursachen (Causes of Death, COD), um neue Erkenntnisse über Mortalitätsmuster gewinnen und Veränderungen in der EU beobachten zu können; — Entwicklung des Europäischen Gesundheitserhebungssystems: Anwendung und Ausarbeitung von Modulen zur Erhebung der erforderlichen Daten für die EU-Gesundheitsindikatoren (ECHI). Hier könnte eine Pilot-Umfrage durchgeführt werden; — Die Datenbanken für Gesundheitsinformationen müssen gepflegt, aktualisiert und erweitert werden mit der mittelfristigen Absicht, routinemäßig Statistiken zu erstellen; — Aufbau eines umfassenden Informationssystems durch Verknüpfung der Verletzungsdatenbank (Injury Data Base, IDB) mit anderen Informationsquellen über Todesfälle und Behinderungen, Ausweitung dieses Systems auf alle Mitgliedstaaten, den EWR und die Kandidatenländer, Stabilisierung des Verletzungsdatenbestands der IDB in bereits beitragenden Ländern und Befassung mit der Frage der Risikobewertung der Produkt- und Dienstleistungssicherheit in der IDB; — Datenerhebung im Bereich der Gesundheitsfaktoren, vor allem auf der Grundlage repräsentativer Populationsstudien; — Entwicklung von Instrumenten für die Bewertung des Grads der körperlichen Betätigung in verschiedenen Bevölkerungsgruppen; — Verbesserungen bei der Erhebung, Analyse, Meldung und Verbreitung von Umweltgesundheitsinformationen mit besonderer Beachtung der Durchführung des Europäischen Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit 2004—2010 (17), gegebenenfalls auch Schaffung von Synergien zwischen der Arbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Europäischen Umweltbehörde (18); — Unterstützung der Initiativen zur Anwendung der Ratsempfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz—300 GHz), mit Ausarbeitung von Informationsberichten und Überarbeitung. 2.1.4.   Ausarbeitung von Präventionsstrategien und -mechanismen, Austausch von Informationen über und Reaktion auf nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich geschlechtsspezifische und seltene Krankheiten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummer 2.3) Bei der Sammlung von Indikatoren und Daten über nicht übertragbare Krankheiten sollten unter Berücksichtigung der ECHI-Strategie und der Standards von Eurostat langfristige und dauerhafte Bestände angestrebt werden. Die Vorschläge sollten Ideen und Methoden zur Aufrechterhaltung eines Routineverzeichnisses bzw. einer Erhebungsbasis beschreiben oder sich auf künftige Module des Europäischen Gesundheitserhebungssystems oder auf eine Kombination aus Quellen stützen. — Folgende Prioritätsbereiche sind zu behandeln und/oder besonders zu berücksichtigen: Die nachhaltige routinemäßige Erhebung von Informationen und Daten ist einzurichten bzw. zu verbessern für Krankheiten, für die bereits grundlegende solide Indikatoren definiert sind (19); Nutzung dieser Informationen für die Bewertung des Gesundheitsprogramms; — noch nicht abgedeckte Bereiche von Krankheitsinformationen (20); — Informationen und Definition von Indikatoren für neurodegenerative, die Entwicklung des Nervensystems betreffende und nichtpsychiatrische Hirnerkrankungen hinsichtlich Prävalenz, Behandlungen, Risikofaktoren, Strategien zur Risikoverminderung, Krankheitskosten und sozialer Unterstützung (21); — Informationen über und Definition von Indikatoren für die Auswirkungen der endokrinen Disruption auf die Gesundheit; — Informationen und Definition von Indikatoren zur Verbesserung der Informationen über Frauenleiden (z. B. Endometriose); — Unterstützung bei der Berichterstattung und Konsensbildung über die genannten Punkte; — Vorschläge mit Beiträgen zur EU-Strategie für psychische Gesundheit auf der Grundlage des Grünbuchs der Kommission über psychische Gesundheit (14)  (22): a) mehr Daten über die verschiedenen Faktoren für die psychische Gesundheit der EU-Bevölkerung und internationale Harmonisierung von Indikatoren für psychische Gesundheit; b) mehr Informationen (gesundheitliche/gesellschaftliche/wirtschaftliche Stellung) über gefährdete Gruppen in der EU, die für psychische Erkrankungen anfällig und/oder selbstmordgefährdet sind (Beispiele: Arbeitslose, Migranten und Flüchtlinge, aufgrund ihrer sexuellen Neigung oder anderen Gründen benachteilige Gruppen). Die Informationen sollten als Daten generiert werden. — Bei seltenen Krankheiten ist vorrangig der Aufbau von Netzen von Allgemeinmedizinern anzustreben, um Informationen und Überwachung zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind prioritär: a) Verstärkung des Informationsaustauschs über seltene Krankheiten durch bereits vorhandene europäische Informationsnetze und Förderung einer besseren Klassifizierung und Definition; b) Ausarbeitung von Strategien und Mechanismen für den Informationsaustausch unter von seltenen Krankheiten Betroffenen oder damit befassten Fachleuten und Freiwilligen; c) Definition einschlägiger Gesundheitsindikatoren und vergleichbarer epidemiologischer Daten auf EU-Ebene; d) Ausrichtung einer Zweiten Europäischen Konferenz über seltene Krankheiten 2007 oder 2008; e) Ausarbeitung eines Konzepts für Europäische Referenzzentren für seltene Krankheiten; f) technische Unterstützung beim Austausch vorbildlicher Verfahren und Entwicklung von Maßnahmen für Patientengruppen. — Im Bereich der Mortalität wird der Entwicklung und Analyse von Methoden für die Kodifizierung von Todesursachen in Fällen gewidmet, wo diese sich zwischen Ländern unterscheiden (z. B. Selbstmord) oder wo eine geeignete Aggregation (z. B. mit Rauchen zusammenhängende Todesfälle) eine Schwierigkeit darstellt. 2.1.5.   eHealth (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummern 1.7, 1.8) Gefördert werden Vorschläge für Konferenzen zum Thema Gesundheitstelematik, die auf den Schlussfolgerungen früherer Veranstaltungen aufbauen und deren Ergebnisse konkrete Web-Programme oder -Initiativen sind. Diese Vorschläge können Vorbereitungsarbeiten auf Expertenebene beinhalten und sollten die politische Bedeutung der Einbeziehung aller Interessengruppen bedenken. Beim Datenaustausch sind Datenschutzfragen zu berücksichtigen. Ferner streben solche Vorschläge an: — Die Verbesserung der Zuverlässigkeit der im Internet angebotenen Informationen, indem bewährte Verfahren geprüft und gemeinsame Lösungen vorgeschlagen werden; — die Unterstützung bei der Bewertung und Weiterentwicklung vorbildlicher Projekte für nationale und internationale elektronische Krankenakten, Überweisungen (23) und Verschreibungen; — die Unterstützung von Tätigkeiten, die der Entwicklung des Gesundheitsportals der EU dienen, u. a. auch die Verknüpfung mit einschlägigen Informationsquellen, um die Verfügbarkeit fundierter Gesundheitsinformationen für Fachkräfte und interessierte Bürger zu verbessern; — eine aktuellere und zuverlässigere Information über Todesursachen; unterstützt wird zudem die Prüfung der Möglichkeiten für die EU-weite Einführung eines elektronischen Totenscheins; — Unterstützung der Entwicklung einer semantischen Ontologie über Gesundheitsförderung und Prävention für gesundheitsbezogene IT-Tools, um Gesundheitsberufen und Bürgern „intelligente Informationen“ bieten zu können; — Unterstützung bereits laufender Initiativen zur weiteren Begleitung und Entwicklung der Pläne der Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheitstelematik und Erforschung der Möglichkeiten (z. B. durch Workshops), die Mitgliedstaaten haben, um Finanzquellen zu ermitteln und ihre eigenen Investitionen in diesem Bereich voranzutreiben. 2.1.6.   Unterstützung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen betreffend bewährte Verfahren (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummer 1.7) Vorrang erhalten folgende Themen: — Förderung von Maßnahmen, die sich mit der Harmonisierung der Verfahren zur Erhebung von Krankenhausdaten befassen, vor allem wenn sie der Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit von Informationen über die Kodifizierung medizinischer Verfahren zur Bewertung und Aufzeichnung des Einsatzes geeigneter Finanzierungsmechanismen (wie etwa diagnoseabhängige Fallgruppen, Diagnosis Related Groups) in der EU; — Studie über die Verwendung der Internationalen Klassifizierung der Primärversorgung in der EU. Bei Vorschlägen, die sich auch mit Gesundheitsausgaben befassen, sollte eine Verknüpfung mit dem System von Gesundheitskonten in Erwägung gezogen werden; — Austausch vorbildlicher Verfahren, Vernetzung von Patienten und Pflegepersonal und Fortbildung in der Behandlung der unter 2.1.4 genannten Krankheiten (z. B multiple Sklerose, Parkinson). Verbindungen werden hergestellt zu Arbeiten, die im Ausschuss für den sozialen Schutz über die offene Koordinierungsmethode in den Bereichen Pflege- und Langzeitpflegeleistungen für ältere Menschen laufen. 2.1.7.   Health Impact Assessment (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c, Anhang — Nummer 1.5) Aufbauend auf der Methodik für ein Health Impact Assessment, die für die Kommission entwickelt wurde, wird die Entwicklung und Anwendung von Methoden auf einzelne Vorschläge und Politikbereiche sowie der Aufbau einer angemessenen Unterstützungsstruktur für die Lieferung von Fakten und Daten zur Folgenabschätzung im Mittelpunkt stehen. 2.1.8.   Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d, Anhang — Nummer 1.5) Es werden Arbeiten unterstützt, die an den auf hoher Ebene stattfindenden Reflexionsprozess über die Patientenmobilität anschließen und die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für Gesundheitsdienste und medizinische Versorgung unterstützen. Dabei geht es vor allem um den Aufbau von Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Pilotprojekte für Europäische Referenzzentren, Themen im Zusammenhang mit der Mobilität der Beschäftigten im Gesundheitswesen, Entwicklung und Test von Methoden für die Folgenabschätzung von Gesundheitssystemen, Austausch von vorbildlichen Verfahren und Kenntnissen über Patientensicherheit sowie die Unterstützung der Arbeit an anderen Themen für eine mögliche europäische Kooperation wie etwa Palliativversorgung oder vorschriftsmäßiger Arzneimittelgebrauch. Weitere Maßnahmen betreffen unter Umständen die Bereitstellung unterstützender Daten und Kenntnisse über die Mobilität von Patienten und Gesundheitsberufen sowie das Gesundheitswesen und langfristige Versorgungssysteme im Allgemeinen. Folgende Prioritäten werden behandelt: — Ausbau von Informationen und Wissen über die Qualität der Gesundheitssysteme, vor allem in Bezug auf die Patientensicherheit, d. h. Einrichtung geeigneter Mechanismen zur Förderung der Patientensicherheit in der EU, u. a. durch stärkere Vernetzung und die gemeinsame Nutzung vorbildlicher Verfahren in diesem Bereich; — Untersuchung der finanziellen Folgen der Patientenmobilität für Herkunfts- und Zielländer sowie der Folgen für die finanzielle Nachhaltigkeit der betroffenen Gesundheitssysteme. Unterstützung von Erhebungen über die Patientenmobilität, vor allem die Gründe der Patienten, ins Ausland zu gehen, und Erforschung, warum Gesundheitseinrichtungen Gesundheitsleistungen für ihre Patienten im Ausland kaufen (24); — Sammlung und Bereitstellung von Informationen über die medizinische Versorgung im Ausland, vor allem in punkto Qualität, Sicherheit Vertraulichkeit und Kontinuität der Versorgung, Patientenrechte, Zuständigkeiten und Haftungsfragen; — Erfassung, Analyse und Unterstützung von Pilotprojekten über Referenzzentren auf der Grundlage von Leitlinien, Kriterien und ermittelten Bereichen der Arbeitsgruppe für Referenzzentren der Hochrangigen Gruppe; — Unterstützung des EU-Netzes für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen; — Erforschung des zusätzlichen therapeutischen Nutzens neuer Arzneimittel und Entwicklung eines Modells mit einer Europäischen Datenbank für die Ermittlung der Prioritäten bei der Entwicklung von Arzneimitteln und Medizintechnologie (25). Bessere Informationen über Arzneimittel für seltene Krankheiten (Verschreibung, Effizienz, Wirkungsweise und Preis) und ihre Anwendungsbereiche (26); — Bewertung der Verbindung zwischen wirtschaftlichen Aspekten und Gesundheit, Gesundheitsinvestitionen und Auswirkungen einer besseren Gesundheit auf das Wirtschaftswachstum; — Sammlung und Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten und Ressourcen der Primärversorgung im Hinblick auf besser vergleichbare Daten und eine Grundlage für die routinemäßige Datensammlung; — Sammlung und Bereitstellung von Informationen über Aktivitäten und Ressourcen der Versorgung zu Hause und in Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf besser vergleichbare Daten und den Aufbau von Zeitreihen; — Sammlung und Bereitstellung von Informationen über vorbildliche Verfahren in der Palliativversorgung. 2.2.   Schnelle und koordinierte Reaktion auf Gesundheitsgefahren Die unter diesen Abschnitt fallenden Aktivitäten sollen zur Entwicklung einer Handlungskompetenz in punkto Abwehrbereitschaft und schnelle Reaktion bei Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Krisensituation beitragen. Es handelt sich um flankierende Maßnahmen, insbesondere für die Zusammenarbeit im Rahmen des gemeinschaftlichen Netzwerks für übertragbare Krankheiten (27) und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die Maßnahmen des europäischen Forschungsrahmenprogramms ergänzen können. Da das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3) 2005 seine Arbeit aufgenommen hat, wird die Risikobewertung, die bisher vom Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit gefördert wurde, über diese Aufforderung nicht mehr unterstützt und zählt jetzt zum Auftrag des Zentrums (z. B. Überwachung). Die gemeinsam mit dem Zentrum ausgearbeitete aktuelle Aufforderung soll stattdessen Maßnahmen fördern, die das Management von Risiken unterstützen. Die Kommission und das Zentrum werden dafür sorgen, dass es keine Arbeitsüberschneidungen gibt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr einer vorsätzlichen Freisetzung biologischer Krankheitserreger werden gleichzeitig mit laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durchgeführt (28). Diese Maßnahmen werden gemäß den Schlussfolgerungen des Ministerrates (Gesundheit) vom 15. November 2001 und dem im Anschluss erarbeiteten „Kooperationsprogramm zur Bereitschaft und Reaktion auf Angriffe mit biologischen und chemischen Stoffen (Schutz vor Gesundheitsbedrohungen)“ durchgeführt. 2.2.1.   Fähigkeit zur Reaktion auf eine Grippepandemie und Bekämpfung besonderer Gesundheitsgefahren (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, Anhang — Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.8) Mit dieser Maßnahme sollen die Fähigkeiten und Strategien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer, der EWR-/EFTA-Länder und der Gemeinschaft insgesamt verstärkt werden, besondere Gesundheitsgefahren bekämpfen zu können. Im Vordergrund stehen die Bedrohung durch eine Grippepandemie und deren Prävention/Bekämpfung, die Kommunikation und die Strategien bei Krisen und die Abwehrbereitschaft sowie die Entwicklung und gemeinsame Nutzung hochwertiger Instrumente und Informationen im Hinblick auf die Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie für Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft in Abstimmung mit den Maßnahmen unter dem Europäischen Rahmenforschungsprogramm (29). Andere Prioritäten sind: — Gefahren durch nicht übertragbare Krankheiten, beispielsweise in Zusammenhang mit Chemikalien und Umweltereignissen, die ein rasches Eingreifen erfordern; — Weiterentwicklung des Frühwarnsystems für Chemikalien und Verbesserung der Rückverfolgbarkeit bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Stoffen, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen; — Aspekte der Gesundheit von Migranten beim Management übertragbarer Krankheiten sowie internationale Fragen; — ergänzend zur Arbeit des Europäischen Zentrums Analyse von Risiken und Gefahren neuer Infektionskrankheiten, auch Zoonoseerreger. 2.2.2.   Generische Abwehrbereitschaft und Reaktion (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, Anhang — Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4) Die Maßnahmen sollten dazu dienen, die Abwehrbereitschaft des Gesundheitssektors in Krisensituationen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Dienststellen (z. B. Zivilschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsektor) zu fördern, um konsequent auf eine Krise reagieren zu können. Im Mittelpunkt sollten vor allem das Risiko- und Krisenmanagement sowie Aspekte der Risikokommunikation stehen. Von besonderem Interesse sind: — Maßnahmen zur Unterstützung einer konkreten Planung der generischen Abwehrbereitschaft. Dazu zählen unter anderem die Vernetzung von Krankenhäusern zur Vorbereitung auf Großunfälle, Managementpläne für Großbrände, Aufbau von Plattformen für Fortbildung, Kommunikation und Krisenmanagement sowie medizinische Informationsinitiativen. Zudem sind Maßnahmen erforderlich zur Unterstützung von Rückverfolgbarkeit, Logistik und Verbreitung, Beförderungsfragen, der Behandlung der psychologischen Folgen von Krisen und der Anwendung neuer Diagnosemethoden; — Maßnahmen zum Aufbau von Handlungsfähigkeiten für die gemeinsame Durchsetzung des Rechts und der Maßnahmen der Gesundheitsbehörden. — Maßnahmen zum Aufbau von Handlungsfähigkeiten für die Durchführung der von der Weltgesundheitsversammlung angenommen Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations) (30); — Einsatz innovativer IT-Tools zur Analyse von Gesundheitsgefahren, wie etwa geografische Informationssysteme (GIS), Raum/Zeitanalysen, neuartige Frühwarn- und Prognoseprogramme, automatische Analyse und Austausch von Diagnosedaten. 2.2.3.   Gesundheitssicherheit und Strategien zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, Anhang - Nummern 2.2, 2.4, 2.5, 2.9) Mehrere Projekte zur Simulation und Überwachung der absichtlichen Freisetzung biologischer oder chemischer Wirkstoffe wurden eingeleitet. Es fehlt jedoch nach wie vor an Informationen und Erkenntnissen über die Prüfung, Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen und Plänen für den Umgang mit Gesundheitsgefahren, und entsprechende Vorschläge würden unterstützt. Für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sind geeignete Strategien und Strukturen wesentlich. Mit dieser Aktion sollen Tätigkeiten für die Durchführung von Maßnahmen und Strategien im Zusammenhang mit der Abwehrbereitschaft (frühzeitige Impfung oder Anlegen von Vorräten) und der Bekämpfung/Tilgung übertragbarer Krankheiten gefördert werden. Unterstützt würden Aktionen, welche die Kommunikation mit verschiedenen freien Berufen (Allgemeinmediziner, Apotheker, Tierärzte und andere einschlägige Berufe usw.) und die Zusammenarbeit über Plattformen und Netze fördern. Sonstige Prioritäten: — Aktivitäten zur Förderung des Austauschs vorbildlicher Verfahren für Impf- und Immunisierungsstrategien; — Austausch vorbildlicher Verfahren für die Patientensicherheit, vor allem bei der Bekämpfung und Kontrolle von Krankenhaus-Infektionen und der Antibiotikaresistenz; — Aktivitäten zur Kontrolle unerwünschter Wirkungen (von Impfstoffen, Chemikalien, Virostatika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittelagentur; — Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung europäischer Referenzlaboratorien im Gesundheitsbereich. 2.2.4.   Sicherheit von Blut, Geweben und Zellen sowie Organen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, Anhang — Nummern. 2.6, 2.7) Aktivitäten im Zusammenhang mit Substanzen menschlichen Ursprungs zur Förderung von Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit im Hinblick auf die Verhinderung der Übertragung von Krankheiten, aber auch zur Unterstützung (Sanktionierung) ihres therapeutischen Einsatzes. — Seit dem Inkrafttreten der Blutrichtlinien (31)  (32) lassen sich erhebliche Fortschritte feststellen. Mit neuem Antrieb muss jetzt dafür gesorgt werden, dass die Blutbanken in den Mitgliedstaaten durch die Entwicklung und Anwendung allgemein akzeptierter Kriterien und Normen gleichwertige Kontrollen anerkennen. — Die bisherigen Bemühungen um einen optimalen Einsatz von Blutreserven waren nur begrenzt erfolgreich. Im Hinblick auf eine bessere therapeutische Nutzung von Substanzen menschlichen Ursprungs muss die Entwicklung von Instrumenten unterstützt werden, die für nachweislich optimale Verfahren werben. — Auch nach der Verabschiedung der Richtlinie über Gewebe und Zellen (33) sind die Beschreibungen für ihre Bestimmung und therapeutische Nutzung in der EU unterschiedlich. Zur Förderung des Austauschs von Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Überwachung der Gesundheit lebender Spender müssten Maßnahmen und Verfahren verbessert werden, beispielsweise durch gemeinsame Definitionen und den Aufbau von Registern  (14). — Die Spendebereitschaft und die optimale Nutzung von Blutprodukten müssen gefördert werden. Die Maßnahmen sollten auf den Austausch vorbildlicher Verfahren, Anleitungen zur Gewinnung von Spendern und die Schulung im Umgang mit Blutkomponenten abzielen 2.3.   Gesundheitsfaktoren Die Projekte und Aktionen in diesem Bereich dienen dazu, Strategien und Maßnahmen der EU im Bereich Gesundheitsfaktoren zu unterstützen und zu flankieren, die Entwicklung von Verfahren zur Bereitstellung und zum Austausch vorbildlicher Verfahren zu fördern, übergreifende und integrative Ansätze unter Einschluss mehrerer Gesundheitsfaktoren zu fördern sowie Maßnahmen der Mitgliedstaaten voranzubringen und anzuregen. 2006 werden Projekte Vorrang genießen, die — konkrete Maßnahmen mit Strategieschwerpunkten verknüpfen: In den Vorschlägen sollte deutlich werden, dass Politik und Strategien der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit bekannt sind, vor allem bei Alkohol, Ernährung und körperlicher Betätigung, und sie sollten eine Verbindung dazu herstellen. Besondere Beachtung finden Projekte über Benachteiligungen im Gesundheitsbereich und allgemeinere sozio-ökonomische Faktoren; — Kinder und Jugendliche als Zielgruppe für Gesundheitsinterventionen bei einer Reihe von Gesundheitsfaktoren anvisieren. Von besonderem Interesse ist die Beschäftigung mit den Zeiträumen, in denen Lebensweisen „geprägt“ werden, sowie mit Risikofaktoren und gefährdeten Lebensabschnitten sowie mit Schutzfaktoren, die einen Einfluss auf Lebens- und Verhaltensweisen haben. Für 2006 sind folgende Prioritäten vorgesehen: 2.3.1.   Unters

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.