Europäische Union

2004/238/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2972 — DSM/Roche Vitamins) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2648)

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Quellenkennung: 32004D0238. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gunsten des Weizens aus, weshalb das Futter dann nur aus Weizen zubereitet wird, doch sind die Gerstepreise manchmal und in einigen Regionen so attraktiv, dass dem Weizen Gerste beigemischt wird. Bei 90 % der Futtermittel liegt der Anteil der Gerstebeimischung unter 30 %. (40) In der ersten Phase der Marktuntersuchung der Kommission vertraten die Kunden in ihren Auskünften die einmütige Auffassung, dass es notwendig ist, die Enzyme nach dem Getreidetyp zu unterscheiden, dem sie zugesetzt werden. Die Marktuntersuchung ergab, dass je nach Enzym unterschiedliche Getreidearten angegeben wurden, da Xylanase wenig Wirkung bei Gerste und Beta-Glucanase wenig Wirkung bei Weizen zeigt. Die meisten Lieferanten von NSP abbauenden Enzymen gaben an, dass ihre Produkte auf einen Getreidetyp oder auf besondere Getreidekombinationen ausgerichtet sind, nämlich auf "Weizen", "Gerste" oder "Weizen und Gerste"(12). Daher scheint die von der anmeldenden Partei vorgeschlagene Definition des Produktmarktes diese Produktdifferenzierung möglicherweise nicht zu berücksichtigen. (41) Jedoch hat die zweite Phase der Marktuntersuchung gezeigt, dass die Kunden beim Kauf NSP abbauender Enzyme unterschiedlichen Strategien folgen. Während einige von ihnen Produkte suchen, die allen Futterzusammensetzungen wirksam zugesetzt werden können, d. h. also in Kombination von Xylanase und Beta-Glucanase, ziehen es andere eher vor, hauptsächlich Xylanase-Produkte zu verwenden und Beta-Glucanase-Produkte dann zuzusetzen, wenn der Anteil von Gerste oder ähnlichen Getreidearten am Futtermittel beachtlich wird. Während die wichtigsten Vorteile der ersten Strategie darin liegen, dass sie einfach zu handhaben ist und nur ein geringes Maß an Bevorratung erfordert, scheint die zweite Strategie kosteneffektiver zu sein, erfordert aber mehr Fachwissen über Ernährung und Nährwerte und mehr Betriebsmittel für die Aufbereitung und Bevorratung. Jedoch hat keine von beiden Strategien erhebliche Vorteile gegenüber der anderen; beide Strategien sind bei den Kunden gleichermaßen vertreten. (42) Die zweite Phase der Marktuntersuchung ergab ebenfalls, dass Erzeuger und Anbieter hinsichtlich ihrer Produktpalette an NSP abbauenden Enzymen unterschiedlichen Strategieformen folgen. Einige konzentrieren sich auf ein einziges Produkt, das für alle Futtermittel verwendet werden kann, andere entwickeln ausschließlich Produkte, die spezifisch auf die jeweilige Substratart abgestimmt sind, und eine dritte Kategorie folgt einer "Sowohl-als-auch-Strategie" und bietet mehrere Enzymkombinationen an, die auf verschiedene Anteile an Gerstebeimischungen in Futtermitteln passen. (43) Bei der Auswahl der NSP abbauenden Enzyme entscheidet der Kunde daher anhand einer Beschaffungsstrategie, basierend auf dem Preis und der Wirksamkeit eines Produktspektrums, das von reinen Xylanase-Produkten bis hin zu reinen Beta-Glucanase-Produkten reicht und auch Kombinationen von beiden Enzymen umfasst. Innerhalb dieses Spektrums ist es nicht möglich, eine eindeutige Differenzierung zwischen den Produkten vorzunehmen und festzustellen, welche Einkaufsstrategie vorherrschend ist. Ferner besteht zwischen den Preisen der verschiedenen Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, ein hohes Maß an wechselseitigen Abhängigkeiten(13), mit Ausnahme von bestimmten Produkten, die schon ausgelaufen sind. Daraus wird der Schluss gezogen, dass bei den NSP abbauenden Enzymen keine Unterscheidung nach dem Futtertyp vorgenommen werden sollte, dem sie beigemengt werden. Differenzierung nach Tierarten (44) Die erste Phase der Marktuntersuchung ergab auch, dass es möglich wäre, eine Differenzierung der NSP abbauenden Enzymen nach den Tierarten vorzunehmen, für die sie bestimmt sind. So zeigte die Marktuntersuchung beispielsweise, dass die für Gefluegel und Schweine bestimmten Futtermittel auf Weizengrundlage positiver auf Xylanase wirken, dass aber eine unterschiedliche Dosierung erforderlich ist, um bei den verschiedenen Tierarten die aus wirtschaftlicher Sicht beste Wirkung erzielen zu können. Der größte Lieferant von NSP abbauenden Enzymen, Danisco Tiernahrung ("Danisco"), hat drei Produktgruppen in seinem Sortiment, nämlich "Gefluegel", "Schwein" und "Schwein und Gefluegel". Außerdem sind einige Produkte nur für bestimmte Tierarten amtlich zugelassen. So ist beispielsweise das Produkt "Natuphos" von DSM/BASF nur für Masthühner, Legehennen und Puten zugelassen. Auch wenn die meisten Produkte für alle monogastrischen Tierarten verwendet und daher nicht einer bestimmten Kategorie von Tierarten zugeordnet werden können, so ist die von der anmeldenden Partei vorgeschlagene Definition des sachlich relevanten Produktmarktes nicht geeignet, diese Produktdifferenzierung zu berücksichtigen. Demzufolge können unter Umständen alternative Definitionen des Produktmarktes erwogen werden, die auf den Tierarten beruhen. (45) Jedoch ergab die zweite Phase der Marktuntersuchung, dass, auch wenn es eine unterschiedliche Wirksamkeit der NSP abbauenden Enzymen bei den verschiedenen Tierarten gibt, die für jede Tierart vorhandenen Produkte ein hohes Maß an Homogenität aufweisen, und die meisten wichtigen Produkte in ähnlicher oder leicht angepasster Form für alle Tierarten zugelassen sind. Aus diesen Ausführungen wird der Schluss gezogen, dass bei den NSP abbauenden Enzymen keine Unterscheidung nach Tierarten vorgenommen werden sollte. Differenzierung nach anderen Merkmalen (46) Eine große Anzahl an Auskünften im Rahmen der ersten Phase der Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass eine Unterscheidung nach Einfach- und Mehrfachkomponenten in Betracht gezogen werden sollte, jedoch bestätigte die Marktuntersuchung in der zweiten Phase, dass die aus Mono- und Multikomponenten zusammengesetzten NSP abbauenden Enzyme miteinander im Wettbewerb stehen, und dass sie nicht unterschiedlichen sachlich relevanten Produktmärkten zugeordnet werden können. (47) Auf der Angebotsebene besteht eine uneingeschränkte Austauschmöglichkeit zwischen der festen und der fluessigen Form von NSP abbauenden Enzymen, da die Festform aus der Flüssigform hergestellt wird. Mit keiner der beiden Formen ist ein Kostenvorteil verbunden, und der Kunde trifft seine Entscheidung für die eine oder die andere Form aufgrund seiner Verarbeitung der Futtermittel und seiner dafür vorhandenen Betriebsmittel. Daher sollte die feste und die fluessige Form von NSP abbauenden Enzymen als demselben sachlich relevanten Produktmarkt zugehörig betrachtet werden. (48) Schließlich wurde die Hitzebeständigkeit wiederholt als wichtiges Charakteristikum von NSP abbauenden Enzymen angeführt. Jedoch weisen die meisten der derzeit auf dem Markt vorhandenen Produkte das gleiche Maß an Hitzebeständigkeit auf und sollten daher nicht nach diesem Beschaffenheitsmerkmal unterschieden werden. (49) Aus den vorstehenden Ausführungen wird der Schluss gezogen, dass alle NSP abbauenden Enzyme als ein und demselben Produktmarkt zugehörig eingestuft werden sollten. Definition des räumlich relevanten Produktmarktes (50) Die anmeldende Partei macht geltend, dass der geografisch relevante Markt für NSP abbauende Enzyme zumindest den EWR umfasst, und zwar aufgrund der Tatsache, dass alle wichtigen Lieferanten von NSP abbauenden Enzymen ihren jeweiligen Enzymhandel von einigen Betriebsstätten aus betreiben, von denen aus sie ihre Produkte im gesamten EWR vertreiben. Die anmeldende Partei stellt fest, dass der EWR-Markt und der US-Markt nicht homogen sind. Die Verwendung von NSP abbauenden Enzymen ist an die Verwendung von bestimmten Rohstoffarten gekoppelt. In Europa beruhen die Futtermittel oft auf einer Weizengrundlage, während sie in den USA meist auf einer Maisgrundlage basieren, die unter Umständen andere Arten von NSP abbauenden Enzymen erforderlich macht. Die Marktuntersuchung hat die Auffassung der anmeldenden Partei bestätigt. Daher ist die Kommission bis auf weiteres der Auffassung, dass der geografische Markt für NSP abbauende Enzyme auf der Vertriebsebene EWR-weit sein dürfte und auf der Herstellungsebene zumindest EWR-weit ist. VII. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG Vereinbarungen über Wirtschaftsbündnisse Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen DSM und BASF (51) 1994 schloss DSM mit BASF ausschließliche und weltweite Kooperationsvereinbarungen über die Entwicklung, die Herstellung, die Vermarktung, den Verkauf und den Vertrieb von Futtermittelenzymen (NSP abbauenden Enzymen und Phytase) ab. Bei den wichtigsten Vereinbarungen handelt es sich um die Vereinbarung der Zusammenarbeit und um die Vereinbarung der gemeinsamen Entwicklungsarbeit. Im Rahmen dieser Ausschließlichkeitsvereinbarungen führt DSM die Herstellung und den größten Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch, während BASF den Verkauf und den Vertrieb übernimmt. Alle Kosten und Gewinne werden im Verhältnis 50:50 geteilt; alle Aktivitäten der Parteien, welche die Zielsetzungen der Vereinbarungen betreffen, werden von einem Lenkungsausschuss gemeinsam koordiniert, der sich aus zwei Vertretern jeder Partei zusammensetzt. (52) Bei diesen Vereinbarungen handelt es sich insofern um Ausschließlichkeitsvereinbarungen, als DSM verpflichtet ist, die unter die Vereinbarungen fallenden Futtermittelenzyme ausschließlich an BASF zu liefern, und BASF die Verpflichtung hat, diese Futtermittelenzyme bei DSM einzukaufen. Nach Angaben der anmeldenden Partei wird die endgültige Entscheidung über die Preisgestaltung von BASF getroffen. Jedoch ist es den Parteien dieser Vereinbarungen nach den Vertragsbestimmungen gestattet, die Rechnungsführung des Vertragspartners zu prüfen und die Jahrespläne im Detail zu erörtern, wozu auch die das Wirtschaftsbündnis betreffenden Angelegenheiten wie Preisgebaren, Kosten und Produktionsvolumen gehören. (53) Die Kooperationsvereinbarungen schreiben vor, dass die Ergebnisse aus den Forschungsarbeiten in das Alleineigentum der Partei übergehen, welche die Forschungsmaßnahmen vornimmt. Die durchführende Partei muss der anderen Partei auf deren Verlangen und ohne Veranschlagung von Linzenzgebühren die Linzenzrechte an der Verwendung, Herausgabe und Vermarktung derartiger Forschungsergebnisse gewähren. Diese Vereinbarungen über die Zusammenarbeit sind für eine Geltungsdauer von 15 Jahren eingegangen und laufen 2009 aus. (54) Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass BASF bei ihren Geschäftstätigkeiten im Bereich der Futtermittelenzyme von DSM abhängig ist. Vereinbarung über ein Wirtschaftsbündnis zwischen RV & FC und Novozymes (55) 1996 schloss RV & FC eine Nichtausschließlichkeitsvereinbarung mit Novozymes ab, einem Hersteller von industriellen Enzymen, die dem Vertrieb der bereits entwickelten Enzyme und der Entwicklung neuer Futtermittelenzyme dient. Diese Vereinbarung wurde durch eine neue Vereinbarung ergänzt, die 2001 in Kraft trat, und nach der Novozymes in erster Linie für die prozessorientierte Forschung, Produktentwicklung und Produktion zuständig ist. RV & FC zeichnet für neue Produktanwendungen (hauptsächlich Verwendungsmöglichkeiten des Produkts), Zulassung, Vermarktung und Verkauf verantwortlich. (56) Nach den Vereinbarungen zwischen Novozymes und RV & FC werden Kosten und Gewinne im Verhältnis [...]* geteilt, wobei RV & FC einen Anteil in Höhe von [...]* trägt bzw. bekommt. Die Preise werden von RV & FC festgelegt, wobei Novozymes keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung hat. Diese Nichtausschließlichkeitsvereinbarungen laufen [...]* aus. (57) In starker Abhängigkeit von RV & FC steht Novozymes in den Bereichen Vermarktung, Verkauf und Vertrieb seiner Futtermittelenzyme, aber auch beim Fachwissen über Tierernährung, Marktabsprachen und Kundenbeziehungen. (58) Was den Vertrieb anbelangt, so garantieren diese Vereinbarungen RV & FC zwar [...]* der Vertriebsrechte für die Futtermittelenzymprodukte von Novozymes außerhalb des EWR, nicht aber innerhalb des EWR. Im EWR werden die Produkte von Novozymes auch zu [...]* von Lohmann Animal Health (Lohmann Tiergesundheit; "Lohmann") unter dessen eigener Handelsmarke vertrieben. Das Verkaufsgebiet von Lohmann beschränkt sich auf Frankreich, Österreich, Deutschland, Portugal und Spanien. Der Verkaufsanteil dieses Unternehmens beläuft sich nur auf ein Viertel der Verkäufe von RV & FC im EWR; es tätigt keinerlei Verkäufe von Novozymes-Produkten außerhalb des EWR. Ferner ist die Vereinbarung zwischen Novozymes und Lohmann nur eine Vertriebsvereinbarung und umfasst daher keinerlei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. (59) Festzuhalten ist, dass die DSM/BASF- und die Novozymes/RV & FC-Vereinbarungen sowohl Phytase als auch NSP abbauende Enzyme umfassen. Diese beiden Vereinbarungen bringen Novozymes und BASF bei ihren Geschäftstätigkeiten im Bereich der Futtermittelenzyme in große Abhängigkeit ihrer Vertragspartner. Ferner sorgen die Gewinnaufteilungs- und die Forschungsmechanismen für ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration. (60) Durch den Zusammenschluss von DSM und RV & FC wird eine strukturelle Verflechtung zwischen den Wirtschaftsbündnissen von DSM und BASF und von RV & FC und Novozymes geschaffen, was zu Überschneidungen sowohl auf der Produktionsebene als auch auf der Vertriebsebene führt. Phytase (61) Historisch gesehen fand der Wettbewerb auf dem Markt für Phytase zwischen den Wirtschaftsbündnissen RV & FC/Novozymes und DSM/BASF statt. Nach Angaben der anmeldenden Partei halten Novozymes und DSM auf der Produktionsebene Marktanteile von [30-40]* % bzw. [60-70]* %(14). Bei dem einzigen anderen derzeit im EWR tätigen Hersteller von Phytase handelt es sich um AB Enzyme, der 2002 nur einen Anteil von [0-10]* % der gesamten Produktion im EWR hatte. (62) Auf der Vertriebsebene bündelte BASF, der ausschließliche Vertreiber von DSM, [60-70]* % der 2002 im EWR verzeichneten Verkaufszahlen, während RV & FC nur [20-30]* % der Marktanteile ausmachte. Dieser Marktanteil ist niedriger als der Produktionsanteil von Novozymes, da auch Lohmann die Phytase von Novozymes in einigen Ländern vertreibt und [0-10]* % der Marktanteile hält. AB Enzyme hielt [0-10]* % des Vertriebsmarktes und damit denselben Anteil wie seinen Produktionsanteil. Infolge der strukturellen Verknüpfung der Wirtschaftsbündnisse von DSM/BASF und RV & FC/Novozymes führt das angemeldete Vorhaben basierend auf den Zahlen von 2002 nach dem Zusammenschluss zu einem kombinierten Marktanteil der beiden Wirtschaftsbündnisse von [90-100]* % bei der Produktion und von [80-90]* % beim Verkauf von Phytase im EWR. (63) Die Marktstellung von DSM, Novozymes, BASF und Roche dürfte von AB Enzymes nicht streitig zu machen sein(15). Die Marktuntersuchung ergab, dass Kunden und Konkurrenten das Phytaseprodukt von AB Enzymes als Produkt von geringerer Qualität einstufen. Insbesondere bietet das Produkt von AB Enzymes kein ausreichendes Maß an Hitzebeständigkeit und erhielt die regulierende Produktzulassung der Gemeinschaft auch nur für eine begrenzte Anzahl von Tierarten(16). Selbst wenn AB Enzymes sein Verkaufssortiment auf andere Tierarten ausdehnen sollte, was nur auf der Grundlage einer Genehmigung durch die Gemeinschaft möglich wäre (für die keine Fristen vorgesehen sind), so ist es doch unwahrscheinlich, dass sein Anteil am Gesamtverkauf erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition von DSM, Novozymes, BASF und RV & FC hätte. (64) Außer von AB Enzymes könnte Konkurrenz theoretisch auch von neuen Marktteilnehmern ausgehen. Danisco hat gerade die Genehmigung der US-Bundesbehörde für Arznei- und Betäubungsmittel (Federal Drug Administration) für sein neues Phytaseprodukt Phyzyme XP erhalten. Dieses Produkt wird die Gemeinschaftszulassung jedoch nicht vor 2005 erhalten, und daher wird Danisco für mindestens zwei Jahre noch nicht mit Phyzyme XP auf dem EWR-Markt auftreten. Bei der Marktuntersuchung kam auch zu Tage, dass bestimmte Unternehmen Phytase im Wege der Expression in Grünpflanzen entwickeln. So ist derzeit insbesondere ein Unternehmen mit der Forschung und Entwicklung neuer Enzyme und ihrer Erzeugung in Pflanzen befasst. Die Pläne dieses Unternehmens zur Herstellung von Phytase in Grünpflanzen sind derzeit theoretischer Natur; die Herausgabe eines derartigen Produkts ist in der Gemeinschaft nicht vor 2006 vorgesehen. Die Entwicklung derartiger Pflanzen hängt sowohl vom technischen Fortschritt als auch davon ab, welches Regulierungsklima für eine gesetzliche Gestattung der Aufzucht gentechnisch veränderter Pflanzen in der Gemeinschaft vorhanden ist. Die dazu erforderliche Technologie wird frühestens in drei bis fünf Jahren das kommerzielle Stadium erreichen. Ferner muss sich die Wirtschaftlichkeit der Herstellung in Grünpflanzen erst noch erweisen. Ein weiteres Hindernis für die Herstellung von Futtermittelenzymen in Grünpflanzen, die für den europäischen Markt bestimmt sind, ist das De-facto-Moratorium für gentechnisch veränderte pflanzliche Erzeugnisse in der Gemeinschaft. Daher ist es nach der Auffassung der Kommission zumindest für die nächsten zwei bis fünf Jahre unwahrscheinlich, dass ein neuer Markteintritt stattfindet. (65) Die Kommission stellt fest, dass der angemeldete Zusammenschluss dazu führt, dass das Unternehmen DSM durch seine Beteiligung an den beiden Wirtschaftsbündnissen eine einzigartige Marktstellung erhält. Die Kommission ist der Auffassung, dass DSM nach dem Zusammenschluss die Möglichkeiten und auch die Anreize hat, ein Ansteigen der Phytasepreise zu bewirken und die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen beider Wirtschaftsbündnisse zu drosseln. (66) Aufgrund der Tatsache, dass DSM Dreh- und Angelpunkt beider Wirtschaftsbündnisse ist, verfügt das Unternehmen nach dem Zusammenschluss über die Marktstellung, entweder einen oder beide seiner Partner, Novozymes und BASF, zu schwächen. Beispielsweise hätte DSM die Möglichkeit, die folgenden beiden Strategien zu verfolgen: Im Wirtschaftsbündnis RV & FC/Novozymes bestimmt RV & FC die Preisgestaltung. DSM hätte über seine Verknüpfung mit RV & FC also Zugang zur Preisgestaltung des Wirtschaftsbündnisses RV & FC/Novozymes. DSM wäre daher in der Lage, den Preis des Produkts von RV & FC/Novozymes steigen zu lassen, um die Zusammenarbeit von DSM und BASF zum Nachteil von RV & FC/Novozymes zu fördern. Auf der anderen Seite kann DSM die Preisgestaltung des Wirtschaftsbündnisses DSM/BASF beeinflussen, aber nicht bestimmen, und führt die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch. Die Anreize für DSM, Innovationen beim Konkurrenten von RV & FC, nämlich BASF, vorzunehmen, würden infolge des Zusammenschlusses schrumpfen, wenn DSM sich dafür entschiede, seine Anstrengungen eher auf das Wirtschaftsbündnis RV & FC/Novozymes zu konzentrieren. (67) Wie bereits oben unter Ziffer 22 festgestellt wurde, sind die Phytasepreise seit 1994 gesunken. Aus historischer Sicht fand der Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbündnissen RV & FC/Novozymes und DSM/BASF statt. Der angemeldete Zusammenschluss beseitigt den Wettbewerb, der zuvor zwischen diesen beiden Wirtschaftsbündnissen bestand; dieser Wettbewerb bewirkte auch die sinkenden Preise. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verflechtung der beiden Wirtschaftsbündnisse zu sehr hohen Marktanteilen auf der Ebene der Produktion und auf der Ebene des Verkaufs führt und DSM oder die beiden Wirtschaftsbündnisse nach dem Zusammenschluss in die Lage versetzt, eine jede der zuvor beschriebenen Strategien zu fahren, was zum Schaden der Verbraucher zu einer Verringerung der Innovationsmaßnahmen und/oder zu einem Anstieg der Preise führen würde. Schlussfolgerung in Bezug auf die wettbewerbsrechtliche Würdigung des Phytasemarktes (68) Die starken Wettbewerbspositionen von DSM, Novozymes, BASF und Roche, das hohe Maß an wechselseitiger Abhängigkeit zwischen den Parteien der Wirtschaftsbündnisse und das Fehlen eines glaubwürdigen und wettbewerbsfähigen Gegengewichts auf kurze und mittlere Sicht veranlassen die Kommission zu der Auffassung, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Phytase gibt. Daher hat die Kommission ernsthafte wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des angemeldeten Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt. NSP abbauende Enzyme (69) Außer den NSP abbauenden Enzymen von Novozymes vertreibt RV & FC noch ein anderes NSP abbauendes Enzym, das von Iogen in Kanada hergestellt wird. Die Hauptkonkurrenten von DSM und Novozymes bei der Produktion NSP abbauender Enzyme sind im EWR die Unternehmen "Danisco" und "Genencor". Danisco hält 42,7 % der Anteile von Genencor und vertreibt die von Genencor hergestellten NSP abbauenden Enzyme. Für seine Geschäftstätigkeiten auf dem Gebiet der NSP abbauenden Enzyme verlässt sich Danisco zum Teil auf Genencor. Umgekehrt ist Genencor für den Vertrieb seiner NSP abbauenden Enzyme in hohem Maße von Danisco abhängig, da über 75 % seiner Verkaufsanteile von Danisco realisiert werden. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das umfangreiche Anteilseigentum von Danisco an Genencor zur Angleichung ihrer Wirtschaftsinteressen führen dürfte. Ferner sind beide Unternehmen in diesem Wirtschaftssektor weitgehend voneinander abhängig. Zu Zwecken dieser Entscheidung nimmt die Kommission hinsichtlich der Marktanteile von Genencor und Danisco auf der Produktionsebene daher eine kumulative Betrachtung vor. (70) Die NSP abbauenden Enzyme von Genencor werden auch vom Unternehmen "Adisseo" verkauft, mit dem Genencor bestimmte Vereinbarungen geschlossen hat, die auf die Angleichung ihrer wirtschaftlichen Initiativen abzielen. Folglich ist Adisseo in Bezug auf die NSP abbauenden Enzyme anscheinend als Teil des Zusammenschlusses von Danisco/Genencor anzusehen. (71) Nach der von der anmeldenden Partei vorgeschlagenen Marktdefinition halten DSM und Novozymes auf der Produktionsebene Marktanteile von [0-10]* % bzw. [20-30]* %. Ihr Hauptkonkurrent ist das Unternehmen Danisco, das [40-50]* % produziert, und zwar [0-10]* % selbst und weitere [30-40]* % im Rahmen von Genencor. Diese beiden Unternehmensgruppen haben als Konkurrenten nur kleinere Hersteller mit Marktanteilen von weniger als [0-5]* %. (72) Was den Vertrieb der NSP abbauenden Enzyme anbelangt, so hielten im Jahr 2002 Danisco [30-40]* % des Absatzmarktes für NSP abbauende Enzyme im EWR, Adisseo [0-10]* % und BASF [0-10]* % der Marktanteile. Die Erzeugnisse von Novozymes werden von Lohmann und RV & FC vertrieben, die Marktanteile von [0-10]* % bzw. [20-30]* % halten. Auf der Vertriebsebene dürften die Parteien einen Marktanteil von [30-40]* % halten (DSM/BASF [0-10]* % und Novozymes/RV & FC [20-30]* %), gegenüber einem Marktanteil von [40-50]* %, den Danisco und Adisseo innehaben. (73) Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die Frage der alleinigen marktbeherrschenden Stellung bei den NSP abbauenden Enzymen nicht stellen dürfte, da Danisco und die mit ihm verbundenen Unternehmen sowohl auf der Ebene der Herstellung als auch auf der Ebene des Vertriebs eine stärkere Marktstellung haben als die Unternehmensgruppe von DSM/BASF/RV & FC/Novozymes. (74) Da die beiden Marktführer Marktanteile von [40-50]* % bzw. etwa [30-40]* % halten, während der drittgrößte Konkurrent mit [0-10]* % Marktanteilen zurückbleibt, war die Frage der gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung zu untersuchen. (75) Die anmeldende Partei macht geltend, dass ein derartiges Szenario unwahrscheinlich ist, da sich der Markt nicht durch Transparenz auszeichnet und die Produkte der NSP abbauenden Enzyme keine Homogenität aufweisen. Der anmeldenden Partei zufolge werden die Preise mit sehr vielen Kunden persönlich ausgehandelt. Zwar gibt es im EWR nur ein paar Vormischbetriebe, doch über 500 Futtermittelmisch- und -integrationsbetriebe, die Futtermittelenzyme einkaufen. Das hat zur Folge, dass die Anbieter die Preise ihrer Konkurrenten nicht kennen, und daher ist auch eine

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.