Europäische Union

97/624/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 1997 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag (IV/34.621, 35.059/F-3 - Irish Sugar plc) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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ch bereit, künftig keinen Zucker für ASI zu befördern. Daraufhin leitete ASI ein gerichtliches Verfahren gegen B& I und Irish Sugar ein. In einer Reihe handschriftlicher Eintragungen in das Bürohauptbuch von Herrn Keleghan wird auf die diesbezügliche Vorgehensweise von Irish Sugar Bezug genommen: "17. Juli 1985 - Chris Comerford (Managing Director von Irish Sugar) - Brandan Byrd (vertritt B& I) - B& I wird ab Montag, dem 22. Juli keinen französischen Zucker mehr befördern. Letztjährige Menge 228 × 20 = 4 560 - Jahr bis jetzt 91 × 20 = 1 820 - 1 420 bis April . . . Charles Lyons gab Brandan Byrd das Versprechen, daß Tanktrans (eine Tochter von Irish Sugar) zusätzliche Geschäfte in B& I einbringen werde . . .". "1. August 1985 - B& I informierte P. C. (Peter Cunningham von ASI), daß CSET (Irish Sugar) Druck auf sie ausübte, nicht an PC zu liefern - grober und unlauterer Versuch, auf PC vor den Erörterungen Druck auszuüben. PC hatte ein Gespräch mit Alex Spain (Direktor von B& I)." (25) Das Verfahren von B& I wurde außergerichtlich beigelegt. Man kam überein, daß Irish Sugar eine bestimmte Entschädigung an CFS zahlen werde. Irish Sugar gab zu, daß sie B& I "den Vorschlag" gemacht habe, ihre Kundschaft aufzukündigen, wenn B& I weiter CFS-Zucker von Frankreich nach Irland befördere. Selektive Preisfestsetzung (45) In einem Vermerk vom 8. März 1988 an die Mitglieder der CSET (Irish Sugar)/SDL/JCC Exekutive über französische Zuckereinfuhren stellt Herr Keleghan (seinerzeit Sales Director von SDL) folgendes fest: "Wir haben festgelegt, daß es ca. [. . .] £ kosten würde, um für alle Abnehmer einen Hoechstpreis von [. . .] £ pro Tonne zu erzielen. (. . .) Wir erwägen nicht, die Preise für alle Abnehmer zu senken, wodurch die genannten hohen Kosten entstehen, doch müssen wir, wenn wir auf neue niedrige Preise stoßen, sorgfältig reagieren und sicherstellen, daß wir Abnehmer auf allen Ebenen haben, wenn auch in noch so kleinem Umfang. Dies - das ist mir klar - ist ein etwas gefährlicher Schritt, denn es kann sein, daß sehr kleinen Abnehmern die gleichen oder bessere Bedingungen als den größeren eingeräumt werden. Jedoch müssen wir, glaube ich, dieses Risiko eingehen. Mittlerweile haben wir größere Wachsamkeit auf die gewerblichen Abnehmer gerichtet, um das Ausmaß einer verstärkten Tätigkeit von ASI zu ermitteln." (26) Produkt-Swap und Treuerabatt (46) Wie erwähnt, wurde Weißzucker von ASI im Einzelhandel üblicherweise durch Round Tower (27) verkauft. Seit 1987/88 bezog Round Tower jedoch nahezu den gesamten Zucker von SDL. Da das bestehende Geschäft von ASI im Industriesektor in große Bedrängnis geriet, beschloß ASI 1988, Zucker von CFS in Kilo-Packungen "Eurolux" auf dem irischen Markt einzuführen. (47) In der Sitzung vom 28. Juni 1988 des Board of Directors von SDH wurde diese Frage erörtert und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen: "In bezug auf den Einzelhandelsmarkt informierte Herr Keleghan das Board, daß ASI, wie schon bei der März-Sitzung vorgesehen, eine Einzelhandelspackung auf den Markt eingeführt habe. Auch wenn sie bisher damit keinen Erfolg gehabt hätte, glaubte er, es werde ihm gelingen, einige kleine Mengen Zucker in einige unabhängige Einzelhandelsläden zu bringen . . . Herr Comerford (Managing Director von Irish Sugar) erklärte, die Zuckerindustrie sei einer Herausforderung wie der jetzigen noch nie begegnet. Sollten wir diese nicht erfolgreich bestehen, so sähe die Zukunft der Zuckerindustrie in Irland wirklich sehr trübe aus. Er war über die bisherige Reaktion auf die Herausforderung sehr erfreut, aber besorgt über die Kosten für beide (Irish Sugar) und (SDL), die sehr hoch wären . . ." (28). (48) Nachdem ASI "Eurolux" vorgestellt und eingeführt hatte, traf SDL einige Maßnahmen, die auf Beschwerde von ASI vom Director of Consumer Affairs and Fair Trade nach irischem Recht gerichtlich angefochten wurden. Diese Maßnahmen werden in der eidesstattlichen Erklärung von Herrn Anthony Brennan, den im Namen des Direktors handelnden Authorized Officer vor dem Irish High Court folgendermaßen beschrieben. (49) ASI schloß mit dem irischen Großhandelskonzern Allied Distribution Merchants (nachstehend "ADM") ein Geschäft für die Lieferung von Kristallzucker in Kilo-Packungen im oder um Februar 1988 ab. ADM willigte ein, 1 500 Tonnen Eurolux-Zucker in Kilo-Packungen zu kaufen, und Mitte April würde die erste Sendung von 24 000 Tonnen an das Lager von ADM für den Vertrieb an Einzelhandelsläden der Londis-Ladenkette geliefert. ADM veröffentlichte am 15. April 1988 ein Bulletin für seine sämtlichen Mitglieder, d. h. die Einzelhandelsläden der Londis-Ladenkette, mit dem sie diese informierte, daß Zucker vorrätig sei. Laut der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Brennan führte nach der Veröffentlichung dieses Bulletins Herr Keleghan von SDL ein Gespräch mit Herrn Lane (Chief Executive von ADM). Die eidesstattliche Versicherung lautet wie folgt: "Bei diesem Gespräch informierte Herr Keleghan Herrn Lane, wenn die von der Beklagten eingekaufte Zuckermenge (ca. [. . .] Tonnen pro Jahr) reduziert werde, so werde die Beklagte (SDL) für ihren Zucker den Bonus senken. Tatsächlich bedeutete dies, daß ADM weder verkaufen noch in Wettbewerb treten konnte und ihren von der Beklagten gewährten Bonus verlor. Herr Lane informierte Herrn Keleghan, daß er eine große Menge der ersten Lieferung von Eurolux-Kristallzucker unverkauft auf Lager halte. Herr Keleghan bot an, diesen Zucker zu kaufen, um ihn an die Verarbeitungsindustrie zu verkaufen, und er erklärte sich damit einverstanden, daß der Betrag, den er hierfür erhielt, auf dem Konto von ADM gutgeschrieben wurde. (. . .) Die vom Beklagten gekaufte Menge Eurolux-Zucker betrug 21,01 metrische Tonnen." (29) Herr Brennan erklärte in seiner eidesstattlichen Versicherung weiter: "Ich erkläre, daß Herr Lane auf meine Frage, warum nicht mehr Zucker bestellt worden sei, entgegnete, er halte den Markt noch nicht aufnahmefähig für Eurolux-Zucker. Er fügte hinzu, daß ADM eine Vereinbarung mit SDL getroffen habe, wonach ADM normalerweise [x] Tonnen Zucker zum Preis für [3 ×] Tonnen kaufe, das sei ein günstigerer Preis. Wenn sie die Zuckereinkäufe verringern müßten, verlöre diese Vereinbarung ihre Wirksamkeit, und sie könnten den Zucker von der Beklagten (SDL) nicht länger zum Preis für [3 ×] Tonnen erhalten." (30) Aus den Akten geht hervor, daß die genannten 21 Tonnen Eurolux-Zucker von ADM am 22. April 1988 abgeholt wurden. (50) Ähnliche Maßnahmen wurden gegenüber dem Einzelhändler Kelly's Spar Supermarkt getroffen. Laut der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Brennan hatte Kelly ca. Mitte Mai 1988 von dem Vertreter von ASI eine halbe Tonne Eurolux-Zucker abgenommen. Der Eurolux-Zucker wurde zum Verkauf ausgestellt und zunächst gut verkauft. Aus der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Brennan geht ferner hervor, daß etwa vier Wochen später SDL im Geschäft nachfragte, wie sich Eurolux verkaufe. Laut der eidesstattlichen Versicherung informierte Herr Kelly SDL, er wolle den Eurolux-Zucker nicht verkaufen, wenn er für Zucker von Irish Sugar einen besseren Preis erhalte. Herr Kelly erklärte, der Herr, der die Beklagte (SDL) vertrat, habe ihn informiert, daß "wenn er ihn nicht überwälzen könne, würden sie ihn austauschen." (31) Die eidesstattliche Versicherung erklärt weiter, daß ca. zwei Stunden später der Eurolux-Zucker abgeholt und gegen eine gleiche Menge Zucker von Irish Sugar ausgetauscht wurde. (51) In seiner eidesstattlichen Versicherung entgegnete Herr Keleghan von SDL im wesentlichen, daß sowohl ADM als auch Kelly Bedenken gehabt hätte, ob sie den gesamten Eurolux-Zucker, der an sie geliefert worden war, verkaufen könnten. Sowohl ADM als auch Kelly seien sich darüber im klaren gewesen, daß der irische Markt noch nicht aufnahmefähig für Eurolux-Zucker war. Im Fall von Kelly nahm SDL zur Kenntnis, daß Herr Kelly selbst darum gebeten hatte, den Austausch von Eurolux-Zucker gegen die Sorte Siucra zu vereinbaren. (52) Aus den Aktenunterlagen ist ersichtlich, daß Irish Sugar, obwohl die Maßnahmen für den Produktaustausch von SDL getroffen wurden, von ASI über deren Schwierigkeiten gebührend informiert war. Am 18. Juli 1988 richtete Herr Loane von ASI folgendes Schreiben an Herrn Comerford, Chief Executive von Irish Sugar, unter der Anschrift von Irish Sugar in Dublin. "Lieber Herr Comerford, mit diesem Schreiben mache ich Sie auf die unlauteren Handelspraktiken aufmerksam, die neuerdings direkt von Ihrem Unternehmen oder von Sugar Distributors Limited, die unter Ihrer Kontrolle steht, gegen unsere Bemühungen, unsere Sorte Eurolux in 1-Kilo-Packungen in Irland im Einzelhandel zu vermarkten, angewendet werden. Wir haben den Director of Consumer Affairs and Fair Trading gebeten, unsere besonderen Schwierigkeiten zu untersuchen. Speziell mit diesem Schreiben setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß wir dagegen protestieren, daß Ihr Unternehmen unser Erzeugnis in der Spar-Einzelhandelskette Kelly's of Boyle ersetzt. Mit oder ohne Zustimmung des Eigentümers verstößt diese Maßnahme gegen die geltenden Rechtsvorschriften, und wir bitten Sie höflich, unser Erzeugnis hier und an anderen Stellen, bei denen diese Praxis angewandt wurde, wieder einzuführen. Insbesondere lehnen wir die Anwendung schikanöser Taktiken gegenüber anderen Einzelhändlern ab, die die Vorteile von Eurolux genießen und weiter genießen würden, wenn diese nicht bedroht wären. Wir bitten um Ihre Zusicherung, daß Sie restriktive Verfahrensweisen und unlautere Wettbewerbshandlungen einstellen und unter gleichen Bedingungen mit uns in Wettbewerb treten, wie wir es gemäß den Regeln der Europäischen Gemeinschaft berechtigt erwarten können." (32) (53) Der Director of Consumer Affairs and Fair Trade beantragte eine einstweilige Verfügung des Obersten Gerichtshofes, die es SDL untersagte, Eurolux-Zucker in 1-Kilo-Packungen vom Großhandel oder von Einzelhandelsgeschäften zu beziehen. Die einstweilige Verfügung wurde jedoch nicht erlassen, da nichts darauf hindeute, "daß andauernd gegen die maßgeblichen Verfügungen verstoßen wurde oder daß es voraussichtlich zu weiteren Verstößen kommen werde." ii) Einfuhren aus Nordirland (54) In den Jahren von 1985 bis 1990, insbesondere in einem Preiskrieg zwischen den britischen Zuckerherstellern British Sugar plc und Tate & Lyle plc, sah sich Irish Sugar vor das Problem grenzüberschreitender Einfuhren aus Nordirland nach Irland gestellt. Grundsätzlich könnten alle Zucker in Nordirland unabhängig von ihrem Ursprung für diese Einfuhren verwendet werden. Einbegriffen waren sowohl Zucker von konkurrierenden Herstellern wie Silver Spoon von British Sugar als auch der eigene Zucker von Irish Sugar, der entweder in loser Schüttung oder in Einzelhandelspackungen (mit dem Etikett McKinney) wiedereingeführt wurde. Diese Frage wurde bei mehreren Gesprächen erörtert und hatte verschiedene spezielle Maßnahmen zum Ergebnis, die als Abwehr gegen diese Einfuhren bezeichnet wurden. Lieferbeschränkung (55) Bei einem internen Gespräch zwischen Irish Sugar und SDL vom 23. Januar 1985 über Zucker in Packungen wurde folgendes zur Kenntnis genommen: "Im November/Dezember über die Grenze eingeführte Zuckermenge schätzungsweise 700 Tonnen mit einer schnellen Zunahme im Januar. Lieferungen an Großhändler im Grenzgebiet während der letzten beiden Monate wie folgt: (. . .) Herr A. J. Hogan (General Manager Marketing von Irish Sugar) hat vorgeschlagen, daß wir die jetzigen Rabatte von [. . .] £ pro Tonne in Nordirland nicht mehr gewähren. Dies hätte einen zweifachen Vorteil, weil die Preise im Norden sich erhöhen und der im Süden erforderliche Rabatt geringer wird. Gleichzeitig mit dieser Maßnahme soll versucht werden, B.S.C. (British Sugar) und Tate & Lyle dazu zu bewegen, sich anzuschließen, aber unser Preis muß auf alle Fälle steigen. Herr Keleghan (Sales Director von SDL) vertrat die Ansicht, daß es nur zwei Lösungsmöglichkeiten gibt. a) Nationale Rabatte im Süden. Er hat [. . .] £ pro Tonne auf nationaler Basis mit [. . .] £ in Grenzgebieten für Februar/März vorgeschlagen. Geschätzte Kosten [. . .] £. b) Aufhebung des jetzigen Rabatts von [. . .] £ im Grenzgebiet, da dieser unmöglich auf selektiver Basis beibehalten werden konnte, und Einschränkungen der Lieferungen von McKinney-Zucker an die Großhändler in Nordirland, die gegenwärtig den Händler im südlichen Landesteil beliefern. Nach einer Erörterung wurde beschlossen, sich für die letztgenannte Lösung zu entscheiden. Mittlerweile werden die Bemühungen, B.S.C. und Tate & Lyle dazu zu bewegen, ihre Preise zu erhöhen, fortgesetzt." (33) (56) Bei der Sitzung des Board of Directors von McKinney vom 6. Februar 1985 vermerkte Herr P. Wood (Director von McKinney): "Wegen der Lieferbeschränkung für Zucker von McKinney im Grenzgebiet haben Tate & Lyle einige zusätzliche Verkäufe gewonnen." (34) Selektive Rabatte (diskriminierende Preisbehandlung) einschließlich Grenzrabatte (57) In einem Vermerk "SDL überprüft gegenwärtige (April 1986) Wettbewerbsprobleme bei Inlandszucker und Empfehlungen zur Preis-/Verkaufsförderungsstrategie" wird folgendes festgestellt: "Seit dem letzten Preisanstieg für abgeteilten Zucker im Oktober 1984 (. . .) hat zwischen dem Inlandspreis und dem Preis des wettbewerbsfähigen Einfuhrerzeugnisses, zu dem wiedereingeführter abgeteilter und abgesackter Zucke von McKinney gehört, ein wesentliches Gefälle bestanden (. . .). Die Tätigkeiten von Round Tower Foods Limited, die gegenwärtig schätzungsweise 40 Tonnen abgeteilten Zucker pro Woche abpackt und verkauft (. . .), sind ein ständiger Grund zur Besorgnis und in diesem Stadium nur ein Merkmal der tatsächlichen/potentiellen Wettbewerbsszene, die die Preis- und Marktanteilsbeherrschung von "Siucra"-Paketzucker im Markt der Republik Irland bedroht". (35) In demselben Vermerk wurden einige mögliche Strategien dargelegt: "i) keine Maßnahmen ergreifen; ii) Marktverkaufspreise für alle Abnehmer um IEP [. . .] pro Tonnen reduzieren, wodurch die Lieferpreise Nord und Süd angeglichen werden. Diese Maßnahme müßte alle Probleme hinsichtlich Importwettbewerbsfähigkeit beseitigen, wäre aber finanziell gesehen überfluessig und zugleich unmöglich; iii) Senkung der Verkaufspreise um [. . .] £, was genügen müßte, um Auslandseinfuhren auf die Grenzgebiete zu beschränken und das Abpacken durch Round Tower Foods Limited auf oder unter dem jetzigen Niveau zu halten, aber Nachfrage von Einzelhandelsketten usw. nach gleichen Preisen im Norden und Süden nicht berücksichtigen würde; iv) Durchführung eines koordinierten Programms, um die empfindlichsten Gebiete zu berücksichtigen, mit dem Ziel, die Ladenpreise auf dem jetzigen Niveau zu halten. Dies ist die empfohlene Strategie, und SDL glaubt, daß sie in Anbetracht der ausgezeichneten Beziehungen auf dem Markt zusammen mit dem anerkannten Markenvorteil von Siucra-Produkten für den Rest des Jahres 1985/86 und für 1986/87 gewählt werden sollte. Nach Ansicht von SDL ist dies die vorzuziehende Option, da zu geringsten Kosten, wobei eingeräumt wird, daß nicht gewährleistet werden kann, dem verstärkten Druck von Round Tower Foods Limited/Importeuren standzuhalten. Wenn es zu letzterem kommt, müssen die angeführten aufwendigeren Lösungen erwogen werden." (36) Zu der empfohlenen Strategie wird sodann weiter folgendes ausgeführt: "i) weiter Verkaufsförderung im Gebiet Donegal mit [. . .] £ pro Paket [15 × 1-kg-Packungen] und Einbeziehung des Gebiets Monaghan/Dundalk (Grenzgebiet); (. . .) iv) mit ADM sind wegen der Art dieses Konzerns besondere Probleme aufgetreten. Die Kosten der mit ADM getroffenen befristeten Rabattabmachungen sind in Anlage E4 aufgeführt, und es wird damit gerechnet, daß es mit diesem Abnehmer zu weiteren Ausgaben von [. . .] £ pro Jahr kommt." (37) (58) Der konkurrierende Zuckerverpacker Round Tower Foods war zu der Zeit als Parallelimporteur von Zucker aus Nordirland tätig, der mit seinem Etikett "Gold Seal" verkauft wird. In einem nicht datierten handschriftlichen Vermerk, der im Büro von Herrn Keleghan sichergestellt wurde, wird folgendes erklärt: "Empfehlungen und Wirkungen betreffend Gold Seal Sugars: 1 R (Empfehlung) weiter wie jetzt, d. h. Rabatt, wenn notwendig. Gegenwärtig gewähren wir Rabatt an: [. . .]. Durch [. . .] gewähren wir Rabatt an viele unabhängige Händler, die größten sind [. . .]. Imp. [Implikation] Diese Methode ist sowohl rechtlich als auch geschäftlich überaus gefährlich. Rechtlich auf der Basis selektiver Preisfestsetzung. Geschäftlich auf der gleichen Basis, außer daß die Selektivität unsere kleineren Abnehmer, d. h. [. . .] begünstigt . . . Ex Area Manager [. . .]. . . . ist Abnehmer von weniger als [. . .] Tonnen pro Jahr und erhält einen Nettopreis von . . . [. . .], der von [. . .] bis [. . .] Tonnen pro Jahr oder mehr als [. . .] Tonnen gemeinschaftlich erwirbt . . ." (38). (59) Im Protokoll eines gemeinsamen Gesprächs von Irish Sugar und SDL vom 5. Juni 1986 steht folgendes: "Herr C. M. Lyons (Managing Director von SDL) sagte, angesichts der sehr niedrigen Nordirland-Preise, die bereits diskutiert wurden, sei die Beibehaltung der Verkaufsförderungsleistung von [. . .] IEP pro Paket wesentlich. Aus dem genannten Grund wurde vereinbart, diese Verkaufsförderung beizubehalten." (39) (60) In einem Vermerk an Herrn Keleghan vom 26. Juni 1986 schrieb Herr Lyons folgendes: "1. [. . .]. Ich sprach gestern mit Joe Lane, der wegen des Standpunkts zu [. . .] £ je Paket für Juli anrief. (. . .) Ich riet ihm dazu auch für Juli. Er ging die einzelnen Kunden, die er zurückgenommen hatte, durch, es waren [. . .] von insgesamt [. . .] der Kunden, denen er ihn gegeben hat. Die anderen [. . .] sind treue Kunden, die immer bei ihm geblieben waren, aber in den betroffenen Gebieten unter Druck standen." (40) (61) In einem Gespräch des Board of Directors von McKinney vom 19. September 1986 wurde folgendes berichtet: "Zwar war die Abnahme der Verkäufe von Zucker in Packungen besorgniserregend, doch durfte nicht außer acht gelassen werden, daß ca. [. . .] Tonnen des weniger verkauften Zuckers auf reduzierte grenzüberschreitende Verkäufe von McKinney-Zuckern zurückzuführen waren." (41) (62) In einem Vermerk "Diskussionspunkte" (42) werden Probleme bei den grenzüberschreitenden Lieferungen beschrieben: "2. BSC und Tate & Lyle senken ihre Preise (wir haben uns nicht angeschlossen) um weitere 12-13 £ in kleinen Abholgeschäften im Grenzgebiet (keines davon würde 300 Tonnen pro Jahr erreichen), die nur zu erfreut waren, ihr Produkt zu lagern, da das Erzeugnis McKinney mit einem Preisschild ausgezeichnet war und nicht für den grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden konnte. Mit den zu niedrigen Preisen bei diesen Cash-and-Carry und Cross Border Merchants, die im Süden kaufen und Dumping betreiben, haben wir daher ein ernstliches Problem, da jetzt CSET (Irish Sugar) ca. [. . .] £ pro Jahr für Preisnachlässe im Grenzgebiet im Süden sowie in Nordirland den Verlust eines Marktanteils von [. . .] % am Einzelhandelspaketmarkt kostet. Das Problem ist potentiell viel schwerwiegender, da der Nachlaßbetrag steigt, und es könnte einen landesweiten Nachlaß auslösen, der bis zu [. . .] Mio. £ kosten könnte . . ." (43). (63) Im Protokoll einer Ausschußsitzung von SE (Irish Sugar)/SDL/JCC vom 7. Januar 1987 steht: "Herr Keleghan berichtete, daß der Rabatt von [. . .] £ je Paket in allen Gebieten, außer in Donegal, auf [. . .] Pence pro Paket gesenkt wurde. Es wurde vereinbart, daß der Rabatt von Donegal ab 1. Dezember 1986 auf [. . .] Cent herabgesetzt wird." (44) (64) Im Protokoll einer gemeinsamen Sitzung von Irish Sugar/SDL vom 12. Januar 1987 wird zu grenzüberschreitenden Lieferungen dargelegt: "Herr C. M. Lyons sagt, daß die Senkung des grenzüberschreitenden Rabatts von [. . .] £ auf [. . .] Pence je Paket ohne größere Probleme vonstatten gegangen ist und daß die Senkung keine Zunahme der geringen Einfuhr von BSC und T& L-Zucker zum Ergebnis hat. Herr M. Leyden bestätigte eine ähnliche Reaktion im westlichen Landesteil." (45) (65) Bei einer Sitzung des Board of Directors von McKinney vom 21. Januar 1987 wies Herr Keleghan darauf hin, daß der wesentliche Rückgang der Lieferungen an James Finlay Ltd. "die reduzierten grenzüberschreitenden Lieferungen und auch den Verlust eines größeren VK-Vertrags durch diesen Abnehmer widerspiegelte." (46) (66) Im Protokoll der Sitzung des Board of Directors von SDH vom 18. November 1987 steht: "Die Grenzrabatte waren im Juli 1987 abgeschafft worden, wurden aber möglicherweise Anfang 1988 wieder eingeführt. Round Tower hat in letzter Zeit, scheint es, eine rationellere Vorgehensweise angewendet." (47) (67) Im Protokoll der Sitzung des Board of Directors von SDH vom 29. März 1988 steht: "Der kürzliche Preisanstieg bei abgeteiltem Zucker in Nordirland um 20 £ zusammen mit der Stärkung des Pfund Sterling gegenüber dem irischen Pfund hat die grenzüberschreitenden Einfuhren erheblich reduziert . . ." (48). (68) Im Protokoll der Sitzung des Board of Directors von SDH vom 28. Juni 1988 steht: "Die Preissteigerungen für Zucker von BSC und Tate & Lyle haben dazu beigetragen, daß dieser Markt stabilisiert und die Zuckermengen von jenseits der Grenze verringert wurden". (49) (69) Im Protokoll einer Management-Sitzung von Irish Sugar/SDL vom 27. Juni 1990 steht: "Herr T. G. Keleghan sagte, die grenzüberschreitenden Einfuhren aus dem Norden stellten eine potentielle Drohung für den Inlandsmarkt dar. Er sagte, wenn diese Drohung wahrgemacht werde, sei es wichtig, rasch mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu reagieren. Dazu gehörten Preisauszeichnung bei McKinney-Zucker und angemessene Verkaufsförderungstätigkeiten im Inlandsmarkt . . ." (50). II. Preisverhalten zuungunsten bestimmter Abnehmerkategorien i) Zuckerausfuhrrabatte (70) Die Preise von Irish Sugar für Gewerbezucker richten sich nach den üblichen Geschäftskriterien wie der Liefermenge und den Zahlungsbedingungen sowie nach einer Reihe von anderen Faktoren. Weitaus am wichtigsten und nützlichsten ist ein Zuckerausfuhrrabatt zugunsten von Abnehmern, die ihr Enderzeugnis, wie etwa Süßwaren und Limonaden, ausführen. Diese Rabatte, die Irish Sugar als "Peripheral Factor Allowances - PFA" bezeichnet, werden entsprechend der letztlich ausgeführten Zuckermenge gezahlt, und aus dem Beweismaterial geht hervor (51), daß mehrere Abnehmer ihre Ausfuhren vordatierten, um einen Rabatt zu beanspruchen - beispielsweise forderte der Marmeladenhersteller Chivers [. . .] IEP für die Zeit von Juli bis Oktober 1994, davon [. . .] IEP für Ausfuhren nach "Großbritannien und Europa". Irish Sugar erklärt, daß für einige Abnehmer, wie etwa die Kunden des Warenherstellers [. . .] und [. . .] (beste Kunden von Irish Sugar), der Rabatt in den Nettopreis für alle Zuckerkäufe einbezogen wurde, obwohl [. . .] zu den Unternehmen gehört, die Irish Sugar die verwendete Menge Ausfuhrzucker "regelmäßig melden". Obwohl das Ausfuhrrabattsystem demjenigen der allgemeinen Zuckerregelung für Ausfuhren außerhalb der Gemeinschaft ähnlich ist, sind die meisten Ausfuhren, für welche Rabatte gewährt werden, nach anderen Mitgliedstaaten bestimmt. Irish Sugar behauptet, daß das Rabattsystem infolge der Ausfuhrfördermaßnahmen der Regierung in den 70er Jahren entstand. Die Regelung besteht also schon seit beträchtlicher Zeit, und Zuckerausfuhrrabatte wurden schon in Gesprächen zwischen Vertretern von Irish Sugar und SDL vor Februar 1990 erörtert. (52) (71) In einem Schreiben vom 24. Februar 1994 an das Amt für Verbraucherangelegenheiten erklärte Herr Heaphy von Irish Sugar, daß der Ausfuhrrabatt "[. . .] bis [. . .] £ für jede Tonne Zucker zur Verwendung für die Herstellung des Ausfuhrerzeugnisses betragen hat" (53). In einem Schreiben an die Kommission erklärte Irish Sugar, daß Durchschnittsdaten der Ausfuhrrabatte nur in den Unternehmensunterlagen von 1987 enthalten sind, und legte Berechnungen des Ges

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.