Europäische Union

97/624/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 1997 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag (IV/34.621, 35.059/F-3 - Irish Sugar plc) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31997D0624 97/624/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 1997 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag (IV/34.621, 35.059/F-3 - Irish Sugar plc) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 258 vom 22/09/1997 S. 0001 - 0034 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Mai 1997 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag (IV/34.621, 35.059/F-3 - Irish Sugar plc) (Nur der englische Text ist verbindlich) (97/624/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962: erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 3, Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 1, gestützt auf den Beschluß der Kommission vom 22. April 1993, in dieser Sache das Verfahren von Amts wegen einzuleiten, nach Anhörung des betroffenen Unternehmens gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (2), nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: SACHVERHALT A. Gegenstand des Verfahrens (1) Das Verfahren betrifft bestimmte Verhaltensweisen der Irish Sugar plc (nachstehend "Irish Sugar") in Verbindung mit der Vermarktung von Zucker in Irland in der Zeit seit 1985. (2) Im April 1993 eröffnete die Kommission das Verfahren und formulierte Beschwerdepunkte gegenüber Irish Sugar und bestimmte andere Beteiligte. Aufgrund des Vorbringens der Parteien und neuer Beschwerden von Wettbewerbern der Irish Sugar in Irland führte die Kommission weitere Untersuchungen durch und formulierte im März 1996 eine überarbeitete Mitteilung der Beschwerdepunkte gegenüber Irish Sugar. B. Das Produkt (3) Das relevante Produkt ist Zucker. Zucker wird aus Zuckerrüben und Zuckerrohr gewonnen. Mit Ausnahme eines Teils von Südspanien und den französischen Überseedepartements (DOM) wird Zuckerrohr hauptsächlich in tropischen und subtropischen Gebieten außerhalb der Gemeinschaft angebaut. Die AKP-Staaten können eine bestimmte Quote Rohrzucker ohne Einfuhrabschöpfung nach der Gemeinschaft ausführen. (4) Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung wird zwischen drei Zuckerarten unterschieden: Kristallzucker, Flüssigzucker und Spezialzucker. (5) Kristallzucker ist das Enderzeugnis nach der Verarbeitung von Rüben und der Raffination von Zuckerrohr. In den entsprechenden Verordnungen (3) der Gemeinschaft werden verschiedene Qualitäten gekennzeichnet. Die Standardqualität ist EG-Zucker der Kategorie II. Die Produktion und der Verbrauch in der Gemeinschaft entfallen zum größten Teil auf Kristallzucker, der an die Industrie und den Einzelhandel verkauft wird. Die Industrie verwendet Kristallzucker als Zutat. An gewerbliche Verbraucher wird Zucker hauptsächlich in loser Schüttung oder in Säcken geliefert. Der Einzelhandel verkauft Kristallzucker weiter an den Endverbraucher, und zwar hauptsächlich in 1-Kilo-Packungen. (6) Flüssigzucker wird hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie verwendet. Die höchste Qualität wird durch Auflösung von Kristallzucker erzielt. Niedrigere Qualitäten werden nur aus Rohrzucker durch die Mischung von Dicksäften hergestellt, die in verschiedenen Abschnitten der Rohrzuckerraffination gewonnen werden. (7) Spezialzucker sind alle Trockenzucker außer Kristallzucker. Zu dieser Kategorie gehören AKP-Rohzucker für den Direktverbrauch, Streuzucker, Farinzucker und andere Mühlenzuckerarten sowie Sirupe und Melassen (4). (8) Zucker ist ein Süßungsmittel. Andere Gruppen von Süßungsmitteln sind Stärke und künstliche Süßungsmittel. Sie umfassen eine breite Palette von Erzeugnissen von der Isoglukose bis zu Sorbitol, Saccharin, Cyklamaten und Aspartam. Jedes dieser Produkte besitzt seine besonderen Eigenschaften und kann bei verschiedenen gewerblichen Verarbeitungsvorgängen als Zuckerersatz verwendet werden. Aus einer Reihe von Gründen, die von Produkt zu Produkt verschieden sind, d. h. gemeinschaftliche Quoten, mangelnde Lagerqualität in loser Schüttung oder höhere Preise, wirken sie sich auf die Gesamtverkäufe des aus Zuckerrohr und Zuckerrüben gewonnenen Naturzuckers nur geringfügig aus. C. Die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (9) Die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (5) soll die Zuckerproduktion in der Gemeinschaft stützen. Die Marktorganisation wurde zuletzt im Mai 1995 überprüft, als der Rat beschloß (6), sie für weitere sechs Jahre (d. h. einschließlich des Wirtschaftsjahres 2000/2001) zu verlängern. Jeder Mitgliedstaat erhält zwei Quoten, eine A-Quote und eine B-Quote, zugeteilt. Die A-Gesamtquote soll grundsätzlich dem Jahresverbrauch der Gemeinschaft entsprechen. Die B-Quote soll einen Überschuß verschaffen, damit der Nachfrage selbst bei Ernteausfall in bestimmten Gebieten entsprochen werden kann. (10) Es wurde eine Preisstützungsregelung eingeführt, aber nur für A-/B-Quotenzucker. Die von Unternehmen in der Gemeinschaft über ihre A-/B-Quote hinaus erzeugten Mengen gelten als C-Zucker und müssen ohne Stützung am Weltmarkt verkauft oder gelagert und als ein Teil der A-/B-Quoten des nachfolgenden Jahres verwendet werden. (11) Der jedem Mitgliedstaat zugeteilte Anteil der A-/B-Gesamterzeugungsquoten wird vom Rat bestimmt. Die jedem Land zugeteilte Quote wird sodann von der betreffenden Regierung unter den in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Zuckerherstellern aufgeteilt. (12) Der Rat setzt jährlich institutionelle Preise für den Ankauf und die Verarbeitung von Zuckerrüben und den Verkauf von Zucker fest. Der wichtigste dieser Preise ist der Interventionspreis, nämlich der Preis, zu dem ein Hersteller A-/B-Zucker an nationale Interventionsstellen verkaufen kann. Unternehmen, die Zucker zur Intervention anbieten, erhalten für ihren verarbeiteten Zucker den Interventionspreis. Im Rahmen der Maßnahmen, die getroffen werden, um die Eigenfinanzierung der Zuckermarktorganisation sicherzustellen, wird auf allen A-/B-Zucker einer Abgabe, d. h. die Produktionsabgabe, angewandt. Der Interventionspreis und die Lagerkostenabgabe entsprechen dem garantierten Mindestpreis für A-/B-Zucker. Dieser gilt als der effektive Stützpreis. Die Regelung der öffentlichen Lagerhaltung finanziert sich ebenfalls selbst. (13) Im Rahmen der Uruguay-Runde wurde die bisherige Einfuhrregelung mit einem Schwellenpreis und veränderlichen Abgaben durch Festtarife ersetzt, die über sechs Jahre hinweg um 20 % verringert werden. (14) Der Rat setzt auch Mindestpreise fest, die die Verarbeiter an die Zuckerrübenerzeuger zahlen müssen. (15) Verarbeiter von Rübenzucker können A-/B-Zucker beliebig gemeinschaftsweit verkaufen. Wenn sie ihren Zucker nicht in dieser Weise absetzen können, können sie ihn entweder an Interventionsstellen verkaufen oder in den Weltmarkt ausführen. Wenn sie sich für die letztgenannte Lösung entscheiden, erhalten sie eine Ausfuhrerstattung, die auf der Basis eines Vergabesystems berechnet wird. (16) Außer für A-/B-Zucker gewährt die Gemeinschaft eine Preisstützung für eine begrenzte im Rahmen des Lomé-Abkommens eingeführte Zuckermenge (7). D. Der Zuckermarkt in Irland (17) Irish Sugar ist der einzige Verarbeiter von Zuckerrüben in Irland und Nordirland. (18) Irish Sugar wurde 1933 von der irischen Regierung unter dem Namen Comhlucht Siuicre Eireann, Teo, gegründet. In der ersten Hälfte der achtziger Jahre verzeichnete das Unternehmen schwere Verluste und erhielt erhebliche staatliche Unterstützung. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wurde ein Programm zur Rationalisierung des Konzerns durchgeführt, das die allmähliche Wiederherstellung der Rentabilität von Irish Sugar zum Ergebnis hatte. Im April 1991 wurde Irish Sugar privatisiert. Der Mechanismus zur Verringerung der staatlichen Beteiligung an Irish Sugar sah auch die Gründung einer neuen Holding-Gesellschaft, Greencore Plc (nachstehend "Greencore"), vor, die Irish Sugar erwarb. In dem am 27. September 1996 endenden Wirtschaftsjahr verzeichnete Irish Sugar einen Umsatz von 134,7 Mio. IEP und ein Betriebsergebnis von 27,2 Mio. IEP im Rahmen eines Gesamtumsatzes von 459 Mio. IEP und eines Betriebsergebnisses von 49,1 Mio. IEP von Greencore. (19) Nach dem Beitritt Irlands zur Gemeinschaft wurde die gesamte A-/B-Zuckerquote für Irland Irish Sugar zugeteilt, die diese Quote in Höhe von 200 200 t jährlich weiter hält. Diese Quote liegt über dem Inlandsverbrauch. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (20) Der Pro-Kopf-Zuckerverbrauch in Irland liegt über dem Durchschnittsverbrauch für die Gemeinschaft (8), woraus die Rolle von Zucker als Zutat in der verhältnismäßig bedeutenden Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie des Landes (1995 zusammen mit anderen Agrarindustrien 16 % der Gesamtbeschäftigung (9)) sowie im Einzelhandelsmarkt ersichtlich wird. (21) Mit einem Gesamtmarktanteil von über 90 % in den Jahren 1985 bis 1995 ist Irish Sugar der Hauptzuckerlieferant in Irland. Zuckereinfuhren nach Irland stammten aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich (hauptsächlich Nord-Irland) und in begrenztem Ausmaß aus Deutschland und aus Belgien. Aus dem Vereinigten Königreich wird hauptsächlich Zucker von Irish Sugar eingeführt. 1993/94 entfielen ca. [. . .] bis [. . .] % (10) auf Einfuhren von "non-Irish Sugar". (22) Was die Industrie anbetrifft, entfallen seit 1985 die meisten Einfuhren auf französischen Zucker, der durch die ASI International Trading Ltd und ihre Nachfolgerin ASI International Foods (nachstehend "ASI") geliefert wurde. Diese gewerblichen Lieferungen erfolgten in Säcken von 50 kg Zucker. Die Einfuhr von Zucker in loser Schüttung aus Frankreich nach Irland ist teurer als der Transport von abgesacktem Zucker, besonders wenn der Tanker die Rückreise mit einem leeren Container antreten muß (11). In dem Plan von Greencore Group Corporate vom Juni 1994 wird festgestellt, daß "Zucker überwiegend in Säcken von 50 kg eingeführt wird, wobei der Transport von Zucker in loser Schüttung verhältnismäßig teuer ist, weil dafür eigene Container verwendet werden müssen" ("The vast majority of imports is in 50 kg bags, with bulk sugar transport being relatively expensive because of the need for dedicated containers"). Da die gewerblichen Verbraucher mit den Jahren dazu übergehen, Silos für die Lagerung zu verwenden, geht die Nachfrage nach Sackzucker andauernd zurück (12). (23) Der Anteil von Irish Sugar im Einzelhandelsmarkt, der ca. 25 % des gesamten Zuckermarkts ausmacht, bewegt sich seit 1985 über 85 %; ihre Hauptmarke "Siucra" wird von Verbrauchern sehr geschätzt (13). Ihre Wettbewerber sind vor allen Dingen kleine Unternehmen im Inland. Abhängig von dem relativen Preisgefälle wurde mitunter Einzelhandelszucker aus Nordirland eingeführt, obwohl diese Einfuhren zu einem erheblichen Anteil von Irish Sugar hergestellt werden. In Geschäftsunterlagen von Irish Sugar wird festgestellt, daß die Abnehmer von Einzelhandelszucker herkömmlich je zur Hälfte auf Großhändler und Einzelhandelsketten ("multiples") entfallen sind, aber in letzter Zeit die Einzelhandelsketten an Bedeutung gewonnen haben. Einige von diesen Einzelhandelsketten verkaufen "Own-brand"-Einzelhandelszucker. Jedoch "stammt bisher aller Zucker für eigene Sorten von Irish Sugar, da die Quelle 'Irish' vom Abnehmer als wichtig angesehen wird" ("to-date, all sugar for own brands is sourced from Irish Sugar as the Irish source is seen as important to the customer") (14). (24) In den achtziger Jahren waren die Hauptwettbewerber von Irish Sugar auf dem Inlandsmarkt für Einzelhandelszucker Round Tower Foods Ltd (nachstehend "Round Tower") und ASI, die bis Ende 1988 die Sorte "Eurolux" der Compagnie Française de Sucrerie (nachstehend "CFS") einführten. In den Jahren 1984/85 bis 1986/87 bestanden die Zuckerlieferungen von Round Tower überwiegend aus Einfuhrzucker. In dieser Zeit war das Unternehmen als Parallelimporteur von Zucker der Irish Sugar aus Nordirland nach Irland tätig. Von einigen Bestimmungsorten führte es Zucker auch direkt ein und bezog aus Frankreich eingeführten Zucker von ASI. Seit 1987/88 hat es fast den gesamten Zucker von Irish Sugar gekauft. (25) Gegen Anfang 1990 war Round Tower mit einem Marktanteil von [. . .] bis [. . .] % der einzige inländische Wettbewerber von Irish Sugar auf dem Einzelhandelsmarkt für Kristallzucker. (26) Im Jahr 1993 führten vier irische Lebensmittelverpacker, Gem Pack Ltd ("Gem Pack"), Burcom Ltd ("Burcom"), Tara Foods Ltd und P. J. Lumley Ltd Markenkristallzucker in Kilo-Packungen ein. Diese Unternehmen erreichten gegen Mitte 1994 einen Anteil von ca. 7,5 % am gesamten Einzelhandelsmarkt, wobei Gem Pack am erfolgreichsten war (ca. 5 % der Gesamtnachfrage). Burcom stellte den Handel Mitte Dezember 1994 ein. ASI führte 1993 auch eigene Einzelhandelsverpackungen ein und verwendete eingeführten französischen Zucker, trat aber Mitte 1994 ein zweites Mal aus dem Einzelhandelsmarkt aus. (27) Burcom verpackte anfänglich Zucker von Irish Sugar und führte von ASI stammenden Zucker ein, während die anderen Verpacker ihren Gewerbezucker von Irish Sugar bezogen. Seit der Liquidation von Burcom und dem Marktaustritt von ASI hat Irish Sugar fast den gesamten ("almost all") (15) Kristallzucker lose geliefert, der von ihren inländischen Wettbewerbern für den Einzelhandelsmarkt verpackt wird. (28) Im September 1994 führte Irish Sugar die Marke "Castle" in 1-Kilo-Packungen Haushaltszucker ein, die zu einem niedrigeren Großhandelspreis als Siucra angeboten wurde. (29) Der Zucker von Irish Sugar in Irland wird durch Sugar Distributors Limited (nachstehend "SDL") vertrieben. Bis Februar 1990 hielt Irish Sugar 51 % des Eigenkapitals (in Form von "B-Anteilen") der Muttergesellschaft Sugar Distributors (Holdings) Ltd (nachstehend "SDH") von SDL. Die übrigen 49 % (in Form von "A-Anteilen") wurden bis 1988 von den Unternehmen Musgraves und Punch und den Herren Garavan und Keleghan und seit 1988 von vier leitenden Angestellten von SDH, nämlich den Herren Lyons, Keleghan, Tully und Garavan, gehalten. Seinerzeit gab es eine gleiche Anzahl von Direktoren für die A- und die B-Anteilseigner und einen unabhängigen Vorsitzenden. Der geschäftsführende Direktor und eine Reihe von anderen Direktoren von Irish Sugar gehörten den Directorien von SDH und SDL an. Ein weiteres Unternehmen JC Cole Ltd (nachstehend "JCC") war für den Zuckervertrieb im Western District von Irland verantwortlich, bis es im März 1988 liquidiert und seine Geschäftstätigkeiten in SDL integriert wurden. (30) Irish Sugar hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie vor Februar 1990 die rechtliche Kontrolle über SDH ausübte, aber nicht deren Geschäftsleitung kontrollierte (16). Ab Juli 1982 (17) wurde die Verantwortung für technische Dienste und Marketing, einschließlich - ohne auf die Marketing-Strategie begrenzt zu sein - Verbraucherwerbung und Rabattgewährung, auf Irish Sugar übertragen, während SDL für die Verkaufsfinanzierung, Verkaufsförderung, das Merchandising und den Vertrieb der Erzeugnisse von Irish Sugar auf den Märkten im nördlichen und südlichen Landesteil zuständig wurde. Diese Zuständigkeiten wurden in den angegebenen Gebieten zwischen SDL, JCC und William McKinney (1975) Ltd (nachstehend "McKinney") aufgeteilt, wobei SDL für die Verkaufsentscheidung, einschließlich Preisfestsetzungsbeschlüsse, für alle drei Unternehmen verantwortlich wurde. Diese Beschlüsse mußten jedoch gemäß der vom Chief Executive der Sugar Division von Irish Sugar ("to be taken in accordance with policy as laid down by the Chief Executive of the Sugar Division") festgelegten Verfahrensweise gefaßt werden, die - wie erwähnt - alle Preisnachlässe für die Abnehmer finanzierte. SDL wurde - Lieferbarkeit vorbehalten - verpflichtet, seinen Zuckerbedarf ausschließlich bei Irish Sugar zu decken, und dem Unternehmen war der Verkauf, der Wiederverkauf und die Absatzförderung für alle Erzeugnisse ähnlicher oder gleicher Art ("which are of a like or similar kind") wie Erzeugnisse von Irish Sugar untersagt. Zu den gemeinsamen Verantwortungen von SDL und Irish Sugar gehörten "die Empfehlung und Überprüfung von Preisfestsetzungs- und Verkaufsförderungspolitiken" ("advising and reviewing of pricing and promotion policies") und die erforderliche wechselseitige Information über Marketing, Verkäufe, Handel, Reklame, Verbraucherwerbung und finanzielle Tätigkeiten unter allen Gesichtspunkten ("communicating information as necessary to each other on all aspects of sugar marketing, sales, trading, advertising, consumer promotions and financial"). Es wurde ein monatliches Gespräch zwischen der Sugar Devision von Irish Sugar und SDL eingeführt, um sicherzustellen, daß alle Aspekte des Zuckerhandels von Irish Sugar und SDL effektiv gegenseitig mitgeteilt wurden ("all aspects of sugar trading" . . . "effectively communicated") und alle gemeinsamen Verantwortungsbereiche angemessen erfaßt wurden. Den Vorsitz bei diesen Gesprächen führte der Chief Executive der Sugar Division von Irish Sugar. (31) Im Februar 1990 erwarb Irish Sugar alle noch verbleibenden Anteile bei SDH und wurde so Alleininhaber von SDL. (32) Irish Sugar ist nicht nur Hauptzuckerlieferant in Irland, sondern auch durch McKinney ein bedeutender Zuckerlieferant in Nordirland. Als dieses Unternehmen 1976 gegründet wurde, gehörte es zu 51 % SDL. 1980 erhöhte SDL seine Beteiligung auf 60 %. SDL und ihr Mutterunternehmen SDH hatten in den Jahren 1985 bis 1989 mit sieben von zehn Direktoren (18) eine eindeutige Mehrheit im Board of Directors von McKinney. Dem Board gehörte jeweils ein Vertreter von zwei der vier übrigen Minderheitsbeteiligten an. An den Gesprächen des Management Committee von McKinney, bei denen die Geschäftspolitik beschlossen wurde, nahmen jedoch gewöhnlich nur die Herren Lyons, Hogan und Keleghan von SDH/SDL und Herr Wood von McKinney teil (19). Im Jahr 1989 erhöhte SDL seine Beteiligung an McKinney auf 70 %. (33) Der Kristallzuckerverbrauch in Nordirland schwankt seit 1984 zwischen 35 000 und 39 000 Tonnen. Hauptlieferant sind Irish Sugar, British Sugar plc und Tate & Lyle plc. In den Jahren 1984 bis 1994 hielt Irish Sugar [. . .] bis [. . .] % des Zuckermarkts in Nordirland, ca. [. . .] bis [. . .] % entfielen auf British Sugar und [. . .] bis [. . .] % auf Tate & Lyle. Im Jahr 1994 wird im Greencore Group Corporate Plan festgestellt: "Gegenwärtig halten wir ca. [. . .] % des Markeneinzelhandels und ca. [. . .] % des Marktes für Gewerbezucker" ("Currently, we have about [. . .] % of the retail branded market and about [. . .] % of the industrial market") in Nordirland. Gewerbezuckerpreise (34) Irish Sugar nennt für die Jahre 1985 bis 1994 folgende Preise für Gewerbezucker in Irland und Nordirland: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (35) Caobisco/Committee of Industrial Sugar Users nennt folgende durchschnittliche indikative Verkaufspreise in IEP für Gewerbezucker in loser Schüttung ab Fabrik in Irland während der nachfolgenden Monate in den Jahren 1986 bis 1994: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (36) Die Daten von Caobisco gelten für besondere Monate, während es sich bei den Daten von Irish Sugar um Jahresdurchschnitte handelt. (37) Irish Sugar liefert auch regelmäßig [. . .] bis [. . .] Tonnen Gewerbezucker nach Großbritannien. In den Jahren 1985 bis 1994 werden für Gewerbezucker im Vereinigten Königreich (einschließlich Nordirland) folgende Preise angegeben: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) Obwohl es den eigenen Angaben des Unternehmens in Tabelle 2 nicht zu entnehmen ist, hat Irish Sugar ausgesagt (20), daß in den Jahren 1984 bis 1993 die Preise in Nordirland und Großbritannien im allgemeinen niedriger als die Preise in Irland waren und in Nordirland insbesondere bei Zucker zeitweise bis zu 18 % unter den Preisen lagen ("Northern Ireland and British: prices were in general lower than prices in Ireland and in the particular case of sugar were at times in the order of 18 % lower in Northern Ireland"). Irish Sugar begründet den Unterschied zwischen seinen Zahlen und der Preistendenz, die durch einen für das Unternehmen erstellten vertraulichen Bericht ermittelt wird, mit der Erklärung, daß während des gesamten Zeitraums die gewerblichen Abnehmer von Irish Sugar mächtig genug waren, um die allgemeine Preistendenz umzukehren ("throughout the period Irish Sugar's industrial customers were powerful enough to reserve the general price trend"). Hierzu ist zur Kenntnis zu nehmen, daß der Durchschnittspreis für Gewerbezucker in Irland berücksichtigt, daß die beiden Hauptabnehmer von Irish Sugar (21), auf die zusammen ca. [. . .] % seiner Gewerbezuckerlieferungen entfallen, einen erheblich niedrigeren als den Durchschnittspreis bezahlen. Wie aus Tabelle 6 hervorgeht, bezahlte kein anderer gewerblicher Abnehmer Mitte 1994 einen Nettopreis unter [. . .] IEP, dem von Irish Sugar 1993/94 angegebenen Durchschnittspreis. Außerdem bedeutet ein von Irish Sugar angewandtes System von Zuckerausfuhrrabatten ("sugar export rebates"), daß denjenigen gewerblichen Abnehmern, die ihr Enderzeugnis außerhalb Irlands verkaufen, Nachlässe von [. . .] IEP pro Tonne gewährt werden, was im durchschnittlichen Lieferpreis reflektiert wird (22). Für rein "inländische" ("domestic") Abnehmer werden diese Nachlässe nicht gewährt. (39) Im "Greencore Group Corporate Plan 1993/94- 1997/98" vom Juni 1994 wird unter "Volume/Pricing Implications" folgendes festgestellt: "Der Übergang für Gewerbezucker vom Inlandsmarkt zu Nordirland oder zum Vereinigten-Königreich-Export hätte einen Verlust in der Gewinnspanne zum Ergebnis wie folgt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> " Einzelhandelspreise für Zucker (40) Irish Sugar gibt für die Jahre 1985 bis 1994 folgende Preise für Einzelhandelszucker in Irland und Nordirland an: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (41) Ein handschriftlicher Vermerk auf einem Diapositiv des "Sugar Plan", der von der Kommission in den Räumlichkeiten von Greencore zusammen mit dem Greencore Corporate Plan vom Juni 1994 kopiert wurde, bezieht sich auf die Inlandsmarktdifferenz nach oben ("home market premium") auf den Zuckerpreis. Ein weiterer handschriftlicher Vermerk mit dem Titel Zuckerplan ("Sugar Plan") stellt fest, daß wegen verschiedener Annahmen für Lieferpreise die Inlandsmarktdifferenz nach oben beibehalten wird ("home market premium is retained") (23). E. Sachverhalt I. Maßnahmen zum Schutz des Inlandsmarkts vor dem Wettbewerb durch Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten i) Einfuhren aus Frankreich (42) Wie erwähnt, stammt ein hoher Anteil der Zuckereinfuhren nach Irland seit 1985 aus Frankreich. Beförderungsbeschränkung (43) Aus den Aktenunterlagen geht hervor, daß Irish Sugar Mitte der 80er Jahre Maßnahmen traf, damit die Transportmöglichkeiten seiner Wettbewerber eingeschränkt wurden. Hierzu sei auf das Protokoll der Irish Sugar/SDL/JCC-Management Committee-Sitzung vom 28. Juni 1985 verwiesen: "Derzeitige Lage am heimischen Einzelhandelsmarkt . . . Bei von Round Tower hergestelltem abgeteiltem Zucker wurde zwischen dem durchschnittlichen Verkaufspreis und dem Preis des "Siucra" (Irish Sugar)-Produkts eine Differenz von annähernd [. . .] £ pro Tonne ermittelt. In dieser Frage wurde vereinbart, CSET (Irish Sugar) sollte sicherstellen, daß Round Tower nicht von vorteilhaften Vereinbarungen mit Ihrem Lieferanten oder Spediteur profitierte . . ." (24). (44) Insbesondere versuchte Irish Sugar Mitte 1985, ASI an der Einfuhr von Zucker aus Frankreich zu hindern mit der Drohung, sie werde alle Geschäftstätigkeiten mit dem staatlichen britischen und irischen Schiffahrtsunternehmen ("B& I") einstellen, wenn dieses weiter französischen Zucker befördere, der von dem französischen Hersteller CFS für ASI geliefert wurde. B& I gab Irish Sugar nach und erklärte si

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.