Europäische Union

2009/837/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die von Polen geplante staatliche Beihilfe C 11/08 (ex N 908/06) zugunsten der BVG Medien Beteiligungs GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7813) (Text von Bedeutung für den EWR)

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print umfassen den Papierverbrauch beim Druck von Zeitschriften und Katalogen, sowohl im Tiefdruck- als auch im Offsetdruckverfahren. Diese Statistiken zeigen einen Zuwachs im Jahr 2002 im Vergleich zu 2001 in Höhe von 1 %. Polen hat eine Steigerung in gleicher Höhe um 1 % für den Tiefdruck zur Vervollständigung der Daten für die Jahre 2002–2006 um die fehlenden Daten für 2001 angenommen. (55) Die in Anlehnung an diese Annahmen berechnete CAGR-Wachstumsrate für den Zeitschriftendruck im Tiefdruckverfahren im Zeitraum von 2001 bis 2006 beträgt 2,03 % und ist somit etwas höher als der CAGR-Wert für das BIP im EWR (14) im gleichen Zeitraum (2 %). 4.3.   Die Steigerung der Kapazität übersteigt nicht 5 % der annehmbaren relevanten Märkte (56) Darüber hinaus lieferte Polen auch korrigierte Daten, die nachwiesen, dass die durch das Projekt entstehenden Kapazitäten 5 % des Tiefdruckmarktes, die in der Entscheidung über die Einleitung des Prüfverfahrens als relevant erkannt wurden, nicht überschreiten. (57) Wie weiter oben ausgeführt, ist es schwierig, eine eindeutige Struktur der durch das Projekt geschaffenen Kapazitäten mit Aufsplittung in Produktionskapazitäten für Zeitschriften und Kapazitäten für Kataloge/Werbeprospekte zu erstellen, da der Druck von Zeitschriften und Katalogen/Werbeprospekten an den gleichen Produktionslinien erfolgt. Aus diesem Grund wurde in der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens auch eine Kapazitätsstruktur angenommen, die sich an den erwarteten Anteil von Zeitschriften ([90-100] %) und Katalogen/Werbeprospekten ([0-10] %) an der von der neuen Druckerei erreichten Produktion anlehnt. Auf dieser Grundlage überschritt die Steigerung der Kapazitäten im Falle des Zeitschriftendrucks geringfügig die Schwelle von 5 %. (58) In ihren Bemerkungen gaben die polnischen Behörden erneut die auf den aktuellsten, verfügbaren Informationen zu den gegenwärtigen und den erwarteten Ergebnissen, die von den Druckereien erzielt werden, basierende Struktur an. (59) Nach Auffassung der polnischen Seite war die Verteilung von [90-100] % –[0-10] % lediglich als kurzfristige Prognose zu betrachten und gründete sich auf erste Schätzungen aus der Zeit der Anmeldung. Zu jener Zeit steckten die Aufträge für den Katalogdruck noch in der Verhandlungsphase. Die polnischen Behörden nahmen auch auf die während der ersten Bewertung vorgelegten Informationen Bezug, in denen angezeigt worden war, dass die Gewinnung von Anteilen am Markt für Kataloge ein schrittweiser Prozess ist, der Begünstigte jedoch bereits ein gut gefülltes, stabiles Auftragsbuch für den Druck von Zeitschriften vorweisen kann. Da die BVG eine neue Druckerei auf dem Markt ist, ist anzunehmen, dass langsam, aber kontinuierlich Aufträge für den Druck von Katalogen eingehen werden. (60) Darüber hinaus betonte die polnische Seite, dass es im EWR keine Druckerei gibt, die ausschließlich auf den Druck von Zeitschriften oder nur auf den Druck von Katalogen spezialisiert ist. Druckereien können sich nicht nur auf den Druck von Zeitschriften spezialisieren, da dies die effektive Nutzung aller verfügbaren Betriebsleistungen unmöglich machen würde. Um fehlende Leistungen in Form von Unterbrechungen oder Stillständen zwischen dem Druck verschiedener Zeitschriften zu vermeiden, sind Druckaufträge für Kataloge erforderlich. (61) Zur Begründung bezog sich Polen auf eine frühere Entscheidung über die Fusion von Unternehmen (15), die zeigt, dass sich Druckereien zur Ausnutzung der installierten Produktionskapazitäten gewöhnlich in höchstem Maße bemühen werden, eine möglichst große Vielfalt der gedruckten Erzeugnisse mit unterschiedlichen Merkmalen (im Bereich der Erscheinungshäufigkeit, Druckdauer und Auflage) zu gewährleisten. Aufgrund der Notwendigkeit, dass ein gewisser Grad an Flexibilität gewahrt werden muss, gaben die drei in der Entscheidung über die Fusion von Unternehmen genannten Tiefdruckereien als Ziel das Erreichen eines maximalen Anteils des Zeitschriftendrucks am Produktportfolio in Höhe von 70–85 % an. (62) Polen hat bestätigt, dass es Ziel der Gesellschaft BVG ist, mit der Zeit ein ausgewogeneres Produktportfolio zu erreichen. Dieses Ziel wird schrittweise mit der Inbetriebnahme neuer Produktionslinien, der Verfügbarkeit neuer Kapazitäten und dem steigenden Vertrauen der Kunden in das Unternehmen erreicht. (63) Neuere von Polen vorgelegte Daten bestätigen die schrittweise Steigerung des Anteils der zur Gesellschaft BVG gehörenden Druckereien am Markt für Kataloge. Im Druckjahr von Juli 2007 bis Juni 2008 (16) (auf historischen Werten bis März 2008 und bestätigten Kundenaufträgen im Zeitraum April bis Juni 2008 basierende Daten) betrug der Anteil des Zeitschriftendrucks [90-95] % und der Druck von Katalogen/Werbeprospekten [5-10] %. (64) Vorsichtige Schätzungen für den Zeitraum 2008–2009, die nur bereits von den Kunden bestätigte Aufträge und zwei Aufträge (17) berücksichtigen, die sich in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium befinden, geben einen Anteil von [85-90] % für den Zeitschriftendruck und [10-15] % für den Druck von Katalogen/Werbeprospekten an. Für die zweite Variante für die Jahre 2008/2009 nimmt man an, dass die Aufträge für die zweite Hälfte dieses Zeitraums das gleiche Niveau wie die für die erste Hälfte erteilten Aufträge erreichen (Zielansatz). Der Anteil der Zeitschriften in diesem Zeitraum würde sich im Verhältnis zu den [15-20] % des Anteils an Katalogen/Werbeprospekten auf [80-85] % verringern. (65) Die Tabelle 2 zeigt, wie unterschiedliche Möglichkeiten der Anteilsstruktur von Zeitschriftendruck und Katalog-/Werbeprospektdruck auf die Steigerung der Produktionskapazitäten auf den relevanten Märkten Einfluss haben (18). Tabelle 2 Erhöhung der Produktionskapazitäten in Bezug auf die Größe des Tiefdruckmarktes   Geschaffene Kapazitäten (in Tonnen) Größe des Marktes 2003 (in Tonnen) Zuwachs der Kapazitäten (in %) Druck von Publikationen im Tiefdruckverfahren (Zeitschriften, Kataloge und Werbeprospekte) 152 000 4 600 000 3,3 Druck von Zeitschriften 2007/2008 (tatsächliche Daten) [136 800 -152 000 ] ([90-100] %) 2 760 000 [5-10] Druck von Katalogen und Werbeprospekten 2007/2008 (tatsächliche Daten) [0-15 200 ] ([0-10] %) 1 840 000 [0-5] % Druck von Zeitschriften — Schätzungen für 2008/2009 (vorsichtiger Ansatz) [121 600 — 136 800 ] ([80-90] %) 2 760 000 [0-5] Druck von Katalogen und Werbeprospekten — Schätzungen für 2008/2009 (vorsichtiger Ansatz) [15 200 -30 400 ] ([10-20] %) 1 840 000 [0-5] Druck von Zeitschriften — Schätzungen für 2008/2009 (Zielnsatz) [121 600 — 136 800 ] ([80-90] %) 2 760 000 [0-5] Druck von Katalogen und Werbeprospekten — Schätzungen für 2008/2009 (Zielansatz) [15 200 -30 400 ] ([10-20] %) 1 840 000 [0-5] (66) Selbst vorsichtige Prognosen für den Zeitraum 2008–2009 gehen von einem so beträchtlichen Anteil des Drucks von Katalogen aus, dass die Anforderungen von Punkt 24 Buchstabe b der Rahmenregelung nach Meinung der polnischen Behörden auch dann erfüllt werden, wenn das Niveau der geplanten Kapazitäten für den Zeitschriftendruck unter 5 % fallen würde und der relevante Markt ausschließlich den Druck im Tiefdruckverfahren umfassen würde. 4.4.   Der räumliche Markt für den Druck in Tiefdrucktechnik erstreckt sich auf den EWR (67) Die polnischen Behörden wiesen vor allem auf die Tatsache hin, dass die Transportkosten keinen beträchtlichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Wie aus der vom Begünstigten vorgenommenen Analyse folgt, entfallen lediglich [4 bis 15] % der allgemeinen Betriebskosten auf die Transportkosten. Im Einzelnen haben die Transportkosten in den verschiedenen Ländern folgenden prozentuellen Wert: — BVG (Druckerei des Begünstigten) nach Frankreich (externer Kunde): [4-10] %, — BVG nach Österreich (externer Kunde): [4-10] %, — BVG in die Schweiz (externer Kunde): [4-10] %, — BVG nach Großbritannien (verbundener Kunde): [10-15] %, — BDC (Druckerei des Bauer Verlags in Ciechanów) nach Großbritannien (verbundener Kunde): [10-15] %, — BDC nach Russland (verbundener Kunde): [10-15] %. (68) Nach Auffassung Polens bestätigt die Tatsache der Bearbeitung solcher Aufträge, dass diese ausführbar sind und die Transportkosten kein wesentliches Hindernis darstellen. Aus diesem Grund begründen die anfallenden Transportkosten nicht die Annahme eines enger als der EWR definierten räumlichen Marktes. (69) Darüber hinaus führten die polnischen Behörden an, dass die Mehrzahl der Druckereien, die Zeitschriften und Kataloge drucken, mit Kunden aus ganz Europa (sowohl aus EU-Staaten als auch Ländern außerhalb der EU) kooperieren. Diese Druckereien (19) haben Vertriebsabteilungen, die sich auf die Bedienung ausländischer Kunden sowie auf die laufende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der einzelnen Verträge und Aufträge spezialisieren. (70) Eine der größten Druckereien in Polen, „Winkowski“ (unabhängige Druckerei mit drei Produktionswerken in Radzymin, Piła und Wyszków), besitzt eine zentrale Außenhandelsabteilung mit 15 Mitarbeitern, die mit der Akquisition von Aufträgen aus dem Ausland und der Betreuung der einzelnen Auslandsmärkte beschäftigt sind. Für die Betreuung des Inlandsmarktes sind andere Mitarbeiter verantwortlich. Außerdem besitzt diese Druckerei Vertriebsbüros in Deutschland, Schweden, Österreich und Großbritannien. Die Druckerei hat auch eine eigene Abteilung für den internationalen Transport. „Winkowski“ führt Aufträge in ganz Europa aus. Zu den wichtigsten Märkten gehören Frankreich, Skandinavien, Deutschland und das Vereinigte Königreich. Es wird aber auch in die Ukraine, nach Russland, Slowenien, Rumänien und in weitere Länder geliefert. (71) Eine ähnliche Vertriebsstrategie und -umsetzung verfolgt auch eine andere Großdruckerei — RR Donnelley, die in Polen vier Druckereien besitzt (zwei in Kraków und je eine in Starachowice und Kielce). Der Konzern bedient von Polen aus die wichtigsten europäischen Märkte. RR Donnelley besitzt auch Vertriebsbüros in den Beneluxländern, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Ungarn, in den skandinavischen Ländern und in Russland. Die Druckereien des Unternehmens RR Donnelley in Polen fertigen sowohl Zeitschriften als auch Kataloge für den Export in alle oben genannten Länder. RR Donnelley besitzt ebenfalls eine spezielle Abteilung für internationale Logistik und Transport. (72) Ein Beispiel für eine westeuropäische Druckerei, die den Beweis führt, dass die Notwendigkeit des Transports über große Entfernungen dank der Existenz entsprechender Vertriebssysteme kein grundlegendes Hindernis für den Handel auf dem Markt für Druckleistungen darstellen muss, ist Prinovis aus Deutschland. Wie aus den öffentlich verfügbaren Informationen folgt (20), werden bereits mehrere französische Zeitschriftentitel für die Prisma Presse in Deutschland gedruckt und zur weiteren Nachbearbeitung oder zur Distribution nach Paris ausgeliefert. Dies sind im Einzelnen folgende Titel: — Wochenzeitschrift für Frauen „Femme Actuelle“ in Dresden (die polnischen Behörden haben darauf hingewiesen, dass die Entfernung zwischen Dresden und Paris etwa 1 035 km beträgt. Die Entfernung von BDN wäre 120 km größer); — Monatszeitschrift für Frauen „Prima“ in zwei Formaten (gebräuchliches Zeitschriftenformat und im Taschenformat) in Itzehoe (Entfernung zwischen Itzehoe und Paris: 942 km); — Monatsfachzeitschriften „Ça m’intéresse“, „Guide Cuisine“ und „Cuisine Actuelle“ in Itzehoe; — Sonderausgabe für „Cuisine Actuelle“ in Dresden; — Taschenausgabe der Monatszeitschrift für Frauen „Bien dans ma vie“ in Itzehoe; — Darüber hinaus hat die Gesellschaft Prisma Presse kürzlich einen Vertrag über den Druck der französischen Fernsehzeitschrift Télé Loisirs abgeschlossen, die wöchentlich in einer Auflage von 1,6 Mio. Exemplaren erscheint. Jede Nummer hat einen durchschnittlichen Umfang von 140 Seiten. (73) Nach Auffassung Polens zeigt das obige Beispiel, obwohl der französische Kunde der Gesellschaft Prinovis kein externes Unternehmen ist, dass eine entsprechende Vertriebsorganisation auch im Falle von Zeitschriften, bei denen die pünktliche Lieferung von besonderer Bedeutung ist, termingerechte Lieferungen garantiert. Der Erfolg dieses Vorhabens ist insbesondere durch die Schaffung geeigneter Vertriebskanäle und Überwachungssysteme für Lieferungen über große Entfernungen möglich. Diese werden von allen Verlagen und Druckereien implementiert, die auf große Entfernungen miteinander zusammenarbeiten. (74) Angesichts der beschriebenen Beispiele von Unternehmen, die Kunden in verschiedenen Ländern auf dem Gebiet des gesamten EWR und Osteuropa bedienen, sind die polnischen Behörden davon überzeugt, dass Zeit, Kosten und mit der Lieferung verbundene Fragen für die Kooperation mit Verlagen auf große Entfernungen kein wesentliches Hindernis darstellen. Die häufige Praxis des Drucks von Zeitschriften und Katalogen im EWR mit Bestimmungsort Russland würde sogar eine noch breiter gefasste Definition des Marktes begründen, der dann den EWR und Russland umfassen würde. (75) Die polnischen Behörden betonen ebenso, dass die Verlage mit Sitz außerhalb der Länder, in denen die Mehrheit der Produktionskapazitäten im Bereich des Drucks vorhanden sind und in denen die Versorgung des Marktes besser als in anderen Teilen Europas ist, gewöhnlich zwischen vielen Druckereien auswählen und die Tatsache der Zugehörigkeit zum gleichen Konzern für sie kein entscheidender Faktor ist. Da die geografische Lage mittlerweile keine Einschränkung mehr ist, wählen die Verlage ihre Druckereien grundsätzlich derart aus, dass sie der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Angebote und den aus einer festen Kooperation resultierenden Vorteilen vorrangige Bedeutung einräumen. Gegenwärtig hat sich die Zahl der potenziellen Wettbewerber, die an ein und derselben Ausschreibung teilnehmen können, im Zusammenhang mit der technischen Weiterentwicklung der Offsetdruckpressen und der Möglichkeit der austauschbaren Anwendung von Druckverfahren, unabhängig vom Auftragsvolumen, deutlich erhöht. 5.   WÜRDIGUNG 5.1.   Staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag (76) Die Beihilfe wird in Form der Körperschaftssteuerbefreiung gewährt, die für die polnischen Behörden verloren gegangene Einkünfte darstellt. Es handelt sich um staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag. Da die Unterstützung nur einem Unternehmen zugute kommt, hat diese Maßnahme selektiven Charakter. Diese Beihilfe befreit den Begünstigten von Kosten, die er unter normalen Marktbedingungen zu übernehmen hätte. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern, was zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen kann. So lange wie die vom Vorhaben eingeschlossenen Erzeugnisse Handelsgegenstand sind, besteht das Risiko, dass die Beihilfe den Handelsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beeinflussen könnte. (77) In diesem Zusammenhang vertritt die Kommission den Standpunkt, dass die angemeldete Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag ist. 5.2.   Anmeldepflicht, Rechtmäßigkeit der Beihilfe und anwendbares Recht (78) Mit der Anmeldung der Beihilfemaßnahme sind die polnischen Behörden der Pflicht zur Einzelanmeldung nach Punkt 24 der Rahmenregelung nachgekommen. Jede Beihilfe über die in der Einzelanmeldung bestimmte Höchstgrenze hinaus tritt bis zu ihrer Genehmigung durch die Kommission nicht in Kraft. (79) Gemäß Abs. 63 und Randnummer 58 der „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007–2013“ (21) hat die Kommission die betreffende Maßnahme auf Grundlage der „Leitlinien von 1998 für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung“ (22) (im Weiteren „Leitlinien von 1998“ genannt) und der Rahmenregelung beurteilt. 5.3.   Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Leitlinien von 1998 (80) Wie in der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens angegeben, wird die Beihilfe in Übereinstimmung mit dem genehmigten Programm PL 39/2004 gewährt. Es wurden also die standardmäßigen, in den Leitlinien für Regionalbeihilfen verankerten Zulässigkeitskriterien erfüllt (wie die Kriterien für die Erstinvestition in Regionen, die Anspruch auf Regionalbeihilfe haben, die förderfähigen Kosten, den Eigenbeitrag, Anreizeffekt, Aufrechterhaltung der Investition und die Kumulierung). 5.4.   Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Rahmenregelung 5.4.1.   Beihilfeintensität (81) Bei den geplanten beihilfefähigen Ausgaben mit dem abgezinsten Wert von 734,031 Mio. PLN (etwa 157,95 Mio. EUR) und den Anwendung findenden Höchstgrenzen für die Regionalbeihilfe von 50 % des Nettosubventionsäquivalents (NSÄ) beträgt die berichtigte Beihilfehöchstintensität, die gemäß Punkt 21 der Rahmenregelung zulässig ist, 29,98 % des NSÄ. (82) Der vorgesehene Beihilfebetrag in Höhe von abgezinst 220,057 Mio. PLN (47,35 Mio. EUR) mit einer Beihilfeintensität von 29,98 % des NSÄ (23) liegt unter dem genannten Höchstbetrag. Deshalb entspricht die geplante Beihilfeintensität dem in Punkt 21 der Rahmenregelung vorgesehenen Mechanismus der Herabsetzung der Beihilfeintensität. 5.4.2.   Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 24 Buchstabe a und b der Rahmenregelung (83) Da der vorgesehene Gesamtbetrag der Beihilfe in Höhe von etwa 47,35 Mio. EUR über dem Betrag von 37,5 Mio. EUR liegt, ab welchem die Pflicht zur Anmeldung besteht, ist eine Beurteilung dessen, ob die vorgeschlagene Beihilfe mit Punkt 24 Buchstaben a und b der Rahmenregelung vereinbar ist, vorzunehmen. (84) Die Entscheidung der Kommission über die Genehmigung von Regionalbeihilfe für große Investitionsvorhaben, die den Bestimmungen von Punkt 24 der Rahmenregelung unterliegen, hängt vom Marktanteil des begünstigten Unternehmens vor der Investition und nach Durchführung der Investition sowie von der Produktionskapazität ab, die von der betreffenden Investition geschaffen wird. Für die entsprechenden Prüfungen auf Grundlage von Punkt 24 Buchstaben a und b der Rahmenregelung muss die Kommission vorrangig die Produkte bestimmen, die von der betreffenden Investition erfasst werden und darüber hinaus den sachlich relevanten und räumlichen Markt bestimmen. Sachlich relevanter Markt (85) Gemäß Punkt 52 der Rahmenregelung bezeichnet das „entsprechende Produkt“ das im Investitionsprojekt vorgesehene Produkt, und falls erforderlich, die — entweder durch den Kunden (aufgrund der Merkmale, des Preises oder des Bestimmungszwecks des Produkts) oder durch den Hersteller (wegen der mit den Produktionsanlagen verknüpften Flexibilität) — als Ersatz anzusehenden Produkte. Wenn sich das Vorhaben auf ein Zwischenprodukt bezieht, für das es keinen Markt gibt, kann das betreffende Produkt auch das nachgelagerte Produkt sein. Nachgelagerte Produkte (86) Das hier betrachtete Investitionsvorhaben betrifft den Druck von Zeitschriften, Verkaufskatalogen und Werbeprospekten im Tiefdruckverfahren. Der Beihilfeempfänger ist über seine Eigentumsstruktur mit dem Großverlag Heinrich Bauer Verlag verbunden. Darüber hinaus wird der Konzern Heinrich Bauer Verlag wichtigster Kunde der neuen Druckerei und Abnehmer von etwa […] % des Absatzes des neuen Betriebs. Aus diesem Grund ist zunächst festzustellen, ob der Vertrieb von Druckerzeugnissen durch dieses Investitionsobjekt an den Verlagskonzern Heinrich Bauer Verlag zu Marktbedingungen erfolgt. (87) In der obigen Frage haben die polnischen Behörden bestätigt, dass die Geschäfte zwischen der Gesellschaft, von der die neue Druckerei geleiten und betrieben wird, und dem Heinrich Bauer Verlag zu Marktbedingungen getätigt werden. (Der Bauer Verlag holt mindestens drei Angebote von führenden europäischen Tiefdruckereien ein, wonach der von der Gesellschaft in Rechnung gestellte Preis als Mittelwert dieser Angebote festgesetzt wird). Die Steuerbehörden können diese Berechnung einer Prüfung unterziehen und, falls benötigt, die Übermittlung zusätzlicher Unterlagen anfordern. (88) Darüber hinaus wird geschätzt, dass der Anteil des Verkaufs der Druckerei an den Konzern Heinrich Bauer Verlag mit dem Ausbau der Produktionskapazität abnehmen wird. Der Grund dafür ist, dass die Folgen von Störungen bei einer größeren Zahl installierter Produktionslinien weniger gravierend sind. Die Gewinnung zusätzlicher externer Kunden auf einem Markt, auf dem Liefertreue und eine fristgerechte Auftragsbearbeitung von größter Bedeutung sind, wird so möglich. (89) In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass die Produkte der BVG zu Marktbedingungen abgesetzt werden, und der sachlich relevante Markt im vorliegenden Fall folglich als Druckereimarkt zu definieren ist und nicht als Markt für ein nachgelagertes Produkt (nämlich Verlagstätigkeit). Drucktechnik (90) Das gegenständliche Investitionsvorhaben betrifft die Tiefdrucktechnik, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Druckfarbe über einen Druckzylinder aus Stahl, in den mittels Laser Vertiefungen eingraviert werden, auf den Bedruckstoff (z. B. Papier) aufgetragen wird. Im Gegensatz zum Tiefdruck liegen die bedruckten und unbedruckten Bereiche beim Offsetdruckverfahren auf derselben Ebene wie der Bildträger. Die unbedruckten Bereiche sind von Druckfarbe frei, da sie diese abstoßen; die Druckbereiche nehmen dagegen Farbe an. Das kommt durch die Tatsache zustande, dass die unbedruckten Bereiche keine Farbe annehmen, da sie mit Wasser oder wässriger Lösung bedeckt sind und die ölbasierte Offsetdruckfarbe und Wasser sich gegenseitig abstoßen. (91) Zwischen diesen beiden Drucktechniken gibt es große Unterschiede. Zum Ersten sind die mit einer Tiefdruckpresse verbundenen Investitionsaufwendungen doppelt so hoch als bei vergleichbaren Offsetpressen. Eine Tiefdruckpresse garantiert dagegen eine einheitliche Druckqualität, auch im Falle hoher Auflagen. Dagegen variiert die Qualität des Offsetdrucks recht stark, da das Gleichgewicht zwischen Wasser und Farbe während des Druckprozesses schwer aufrecht zu erhalten ist. Tiefdruckpressen sind auch leistungsfähiger (mithilfe einer Tiefdruckpresse kann in kürzerer Zeit eine größere Anzahl Exemplare gedruckt werden als mithilfe einer Offsetpresse) und zeichnen sich durch eine längere Nutzungsdauer aus. (92) Deshalb sind die Produktionskosten bei der Tiefdrucktechnik oberhalb einer gewissen Auflage niedriger. Je höher die Auflage, desto geringer die Produktionskosten im Vergleich zu anderen Drucktechniken. Jedoch ist das Tiefdruckverfahren im Falle geringerer Auflagen wegen der verhältnismäßig hohen Kosten für die Herstellung der Druckzylinder im Vergleich zu den niedrigeren Kosten für die Erstellung der Druckformen beim Offsetdruckverfahren weniger rentabel. (93) Deshalb eignet sich die Tiefdrucktechnik besonders zum Druck hoher Auflagen (24) und das Offsetverfahren wird hauptsächlich für geringe Auflagen genutzt. Wegen der höheren und gleichbleibenderen Druckqualität beim Tiefdruckverfahren besteht auch ein Unterschied hinsichtlich der Nachfrage. (94) Bezüglich der von Polen vorgebrachten Argumente hinsichtlich der Konvergenz des Tiefdruck- und des Offsetdruckverfahrens ist zu bemerken, dass die im Rahmen einer früheren Unternehmensfusion (25) vorgenommene Marktuntersuchung tatsächlich bestätigt hat, dass die Produktionsleistungen von Offsetdruckmaschinen stetig zunehmen. Jedoch können sie heute als zuverlässiger Ersatz für den Tiefdruck nur im Falle von Zeitschriften gelten, die gegenwärtig im Tiefdruckverfahren in der geringsten Anzahl Exemplare und Seiten gedruckt werden. (95) Die oben angeführte Entscheidung über den Unternehmenszusammenschluss nennt keine konkreten Schwellenwerte, weder bezüglich der Größe noch hinsichtlich der Seitenzahl, oberhalb oder unterhalb deren hinsichtlich des Einsatzes der Offset

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.