Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, PROTOKOLL NR. 5 UEBER DIE BETEILIGUNG DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN AM VERMOEGEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11985I/PRO/05. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11985I/PRO/05 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, PROTOKOLL NR. 5 UEBER DIE BETEILIGUNG DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN AM VERMOEGEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0422 ++++ Protokoll Nr . 5 über die Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten am Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Die neuen Mitgliedstaaten leisten zum Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl folgenden Beitrag : - Königreich Spanien : 54 400 000 ECU , - Portugiesische Republik : 2 475 000 ECU . Die Zahlung dieses Beitrags erfolgt - durch das Königreich Spanien in drei gleichen zinslosen jährlichen Raten vom 1 . Januar 1986 an ; - durch die Portugiesische Republik in vier gleichen zinslosen jährlichen Raten vom 1 . Januar 1986 an . Diese Raten werden von den neuen Mitgliedstaaten in frei konvertierbarer Landeswährung gezahlt .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.