DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, PROTOKOLL NR. 5 UEBER DIE BETEILIGUNG DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN AM VERMOEGEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0422
++++ Protokoll Nr . 5 über die Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten am Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Die neuen Mitgliedstaaten leisten zum Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl folgenden Beitrag : - Königreich Spanien : 54 400 000 ECU , - Portugiesische Republik : 2 475 000 ECU . Die Zahlung dieses Beitrags erfolgt - durch das Königreich Spanien in drei gleichen zinslosen jährlichen Raten vom 1 . Januar 1986 an ; - durch die Portugiesische Republik in vier gleichen zinslosen jährlichen Raten vom 1 . Januar 1986 an . Diese Raten werden von den neuen Mitgliedstaaten in frei konvertierbarer Landeswährung gezahlt .