Europäische Union

Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2015-11-16

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durch messbare sicherheitsfördernde Infrastrukturverbesserungen; —  Verbesserung der Fähigkeit des Personals zur Sicherung von Beständen, indem mindestens 60 Fachkräfte der begünstigten Länder in drei Workshops geschult und zielgerichtete Lehrgänge auf nationaler Ebene angeboten werden. ▼B 3.2.    Reduzierung der Bestände durch Vernichtung von SALW und Munition Ziel Erhöhung der Sicherheit und Minderung des Verbreitungsrisikos durch erhebliche Reduzierung der Zahl überschüssiger konventioneller Waffen und Munition in Lagern. Beschreibung Aufbauend auf den Erfolgen der vorangegangenen Phase, in deren Verlauf insgesamt 78 366 Waffen vernichtet wurden (45 275 in Serbien und 33 091 in Kroatien) und zwecks weiterer Reduzierung der Bestände an überschüssigen SALW im Besitz staatlicher Einrichtungen oder in privater Hand im Hinblick auf die Minderung des Risikos einer Umlenkung dieser Waffen oder des unerlaubten Handels damit sollen im Rahmen dieses Projekts bis zu 165 000 SALW beseitigt werden, indem mehrere Vernichtungsaktionen in folgenden Ländern durchgeführt werden: —  Albanien (bis zu 120 000 Waffen), —  Bosnien und Herzegowina (bis zu 4 500 Waffen), —  Kosovo (*1)  (bis zu 2 500 Waffen), —  ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (bis zu 1 500 Waffen), —  Republik Moldau (bis zu 2 500 Waffen), —  Montenegro (bis zu 4 000 Waffen), —  Serbien (bis zu 30 000 Waffen). In Albanien müssen die Erfolge bei der Beseitigung überschüssiger Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums einhergehen mit einer SALW-Vernichtung ähnlichen Ausmaßes, insbesondere in Anbetracht des Umfangs der überschüssigen Bestände und der Herausforderung, diese angemessen zu sichern. In Serbien gilt es, die im Rahmen des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates erzielten Erfolge durch die weitere Entsorgung überschüssiger und beschlagnahmter Waffen auszubauen, wobei es von entscheidender Bedeutung ist, vergleichbare Aktionen in anderen Ländern durchzuführen, um das Risiko der Verbreitung überschüssiger Waffen und des unerlaubten Handels damit erheblich zu mindern. Zudem sollen im Rahmen des Projekts überschüssige und beschlagnahmte Explosivstoffe und SALW-Munition im Besitz des Innen- und des Verteidigungsministeriums vernichtet werden. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung Mit dem Projekt sollen die Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der Verbreitung von SALW durch die Verringerung der Zahl der überschüssigen und beschlagnahmten Kleinwaffen und leichten Waffen, Explosivstoffe und Munition, die in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*1) , in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gelagert werden, erheblich reduziert werden: —  Vernichtung von bis zu 165 000 konventionellen Waffen; —  Unbrauchbarmachen und Vernichtung von bis zu 12 442  Stück Munition und Explosivstoffe, von denen ein Verbreitungsrisiko ausgeht. 3.3.    Verbesserte Kennzeichnung, Rückverfolgung und Registrierung von SALW Ziel Verbesserung der Fähigkeiten zur Kennzeichnung und Rückverfolgung durch Hilfeleistung bei der Einführung neuer oder dem Ausbau bestehender elektronischer Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme in Südosteuropa. Beschreibung Mit diesem Teil des Projekts wird die Stärkung einer wirksamen Rechtsstaatlichkeit unter Beschränkung, Registrierung und Erhebung der Mengen an SALW und der Nachfrage nach diesen Waffen unterstützt. Das Projekt wird im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, dem VN-Feuerwaffenprotokoll und der Richtlinie 91/477/EWG des Rates sowie dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP konzipiert und wird somit die Umsetzung dieser Instrumente verstärken, indem die Fähigkeit der südosteuropäischen Staaten zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Führung von Verbleibsnachweisen von Waffen verbessert wird, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf die Fähigkeiten der nationalen Behörden zur Führung von Nachweissystemen für Waffen, die sich rechtmäßig im Besitz von Zivilpersonen befinden, gelegt wird und die Verbesserung und Digitalisierung dieser Systeme unterstützt werden. Gleichzeitig werden die Kapazitäten für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und ballistische Analyse von Waffen verbessert. Bei dem Projekt wird darauf geachtet, Kohärenz und Komplementarität zu den Tätigkeiten von VN und EU im Rahmen der nationalen, regionalen und thematischen Programme zu gewährleisten, und bei allen im Hinblick auf dieses Ziel durchgeführten Tätigkeiten wird ein hohes Maß an Synergie und Komplementarität mit den Initiativen von Interpol (iArms) und Europol in diesem Bereich zum Tragen kommen. Das Projekt wird den Ausbau der Fähigkeiten zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Verbleibsnachweisführung von SALW in Südosteuropa durch eine Kombination von Schulung und technischer Hilfestellung, verstärkt durch eine Analyse in Bezug auf Rechtsnormen und Institutionen, unterstützen: —  Albanien: Mit dem Projekt wird die Staatspolizei Albaniens durch Konzipierung des Systems, Beschaffung und Installation der erforderlichen Hardware und Durchführung von Schulungen des Personals bei Entwicklung und Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters unterstützt. —  Bosnien und Herzegowina: Mit dem Projekt wird die staatliche Ermittlungs- und Sicherheitsbehörde (SIPA) durch Verbesserung der technischen Fähigkeiten zu Ermittlungen und zur Durchsetzung der SALW-Kontrolle bei ihren weiteren Anstrengungen zur Durchsetzung der Nichtverbreitung von SALW und der Erzielung entsprechender Ergebnisse unterstützt. —  FYROM: Bei dem Projekt wird mit den staatlichen Behörden zusammengearbeitet, um das bestehende Waffenregistrierungssystem durch eine Aktualisierung der Software zwecks Aufnahme der im Besitz der Sicherheitskräfte befindlichen Waffen zu verstärken und das Personal im Hinblick darauf zu schulen, dass im Einklang mit den Rechtsvorschriften Nachweise über den Verbleib von Feuerwaffen geführt werden. —  Kosovo (*1) : Bei dem Projekt wird mit der Polizei des Kosovo (*1)  zusammengearbeitet, um Standardeinsatzverfahren auszuarbeiten und Schulungen in Bezug auf ihre Durchführung abzuhalten. Gleichzeitig wird damit angestrebt, durch Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Strukturen des illegalen Handels mit SALW zu erfassen, um die Hauptrisikobereiche zu ermitteln. —  Serbien: Mit dem Projekt wird durch die Beschaffung von Spezialausrüstung und die Abhaltung von Schulungen der Ausbau der technischen Fähigkeiten des ballistischen Labors des Innenministeriums in Bezug auf Kennzeichnung und Rückverfolgung von Waffen und Munition unterstützt. Auf regionaler Ebene: —  Durch das Projekt wird die Schaffung eines regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten der südosteuropäischen Länder unterstützt, und es werden sechs regionale Workshops im Hinblick auf einen vermehrten Wissensaustausch veranstaltet. —  Das Netz wird zu seiner Unterstützung eine Online-Plattform erhalten, um den Informations- und Wissensaustausch zu erleichtern. —  Die SEESAC wird in engem Kontakt mit dem Unternehmen Conflict Armament Research (CAR) stehen, um den Informationsaustausch über illegale Waffen zwischen der SEESAC, dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten und dem Projekt zur elektronischen Rückverfolgung iTrace von CAR zu erleichtern. —  Es wird eine Durchführbarkeitsstudie zur Erfassung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten für eine engere und stärker institutionalisierte Rückverfolgung und für einen engeren und stärker institutionalisierten Austausch ballistischer Daten durchgeführt. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung —  Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters in Albanien; —  Verbesserung der technischen Fähigkeiten der SIPA in Bosnien und Herzegowina zur Rückverfolgung und Ermittlung von SALW und Munition; —  Aktualisierung des elektronischen Waffenregisters in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zwecks Aufnahme der im Besitz der Sicherheitskräfte befindlichen Waffen; Schulung von mindestens 25 Personen in Bezug auf die neuen Vorschriften; —  Ausarbeitung von Standard-Einsatzverfahren für die Polizei des Kosovos (*1)  für Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW und Führung entsprechender Verbleibsnachweise; Abschluss der Studie zur Erfassung des illegalen Handels; —  Verbesserung der technischen Fähigkeiten des ballistischen Labors des serbischen Innenministeriums zur Rückverfolgung von Waffen und Munition; —  Errichtung und Herstellung der Einsatzbereitschaft eines regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten; Abhaltung von sechs Workshops; —  Errichtung einer Online-Plattform zur Erleichterung des Wissens- und Informationsaustauschs im Rahmen des regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten; —  Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der SEESAC, dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten und dem Projekt iTrace; —  Abschluss der Durchführbarkeitsstudie zur Vernetzung der Registrierungssysteme. 3.4.    Regionale Zusammenarbeit im Hinblick auf Sensibilisierung, Informationsaustausch und Wissenstransfer Ziel Weiterer Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung der mit SALW und der zugehörigen Munition in Südosteuropa verbundenen Bedrohung durch Förderung und Erleichterung des Wissens- und Informationsaustauschs sowie der Sensibilisierung im Wege einer engeren regionalen Zusammenarbeit. Beschreibung Mit dem Projekt werden durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Kapazitätsaufbau bei gleichzeitiger Förderung des Informationsaustauschs die Kapazitäten der nationalen SALW-Ausschüsse und der an der Waffenkontrolle beteiligten einschlägigen Institutionen erhöht. Bei dem Projekt wird eng mit den Institutionen zusammengearbeitet, um eine Aufstellung ihres Bedarfs vorzunehmen und die erforderlichen Hilfsinstrumente für eine weitere Verstärkung ihrer Fähigkeiten zur Kontrolle konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Zugleich wird mit dem Projekt ein Prozess des regionalen Informationsaustauschs, bei dem Vertreter der nationalen SALW-Ausschüsse und der an der Waffenkontrolle beteiligten einschlägigen Institutionen im Hinblick auf den Ausbau der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs auf regionaler Ebene zusammengebracht werden, erleichtert und gefördert. Der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene wird Folgendes umfassen: —  zweimal jährlich förmliche Regionaltreffen der nationalen SALW-Ausschüsse; —  formalisierte Erfassung der bei der SALW-Kontrolle in Südosteuropa gemachten Erfahrungen; —  Aufbau eines Kompendiums der nationalen Rechtsvorschriften der südosteuropäischen Länder in Bezug auf SALW; Informationsvermerke und andere für eine wirksame Durchführung der SALW-Kontrolle benötigten Wissensprodukte; —  Ausarbeitung einer regionalen Studie über die Auswirkungen von SALW auf häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt; —  Entwicklung einer Online-Plattform und eines Internet-Portals für den Wissensaustausch, womit ein regelmäßiger Wissens- und Erfahrungsaustausch über Projekte, Tätigkeiten und Maßnahmen der SALW-Kontrolle ermöglicht werden soll; —  Erleichterung des bilateralen Informationsaustauschs durch die Organisation von Informationsbesuchen und des Austauschs von Experten. Die formalisierte Erfassung der bei der SALW-Kontrolle in den südosteuropäischen Ländern gemachten Erfahrungen und die Schaffung einer Wissensbasis werden die Kapazitäten der südosteuropäischen Länder zur Entwicklung, Konzipierung und Durchführung von Tätigkeiten der SALW-Kontrolle weiter verstärken, und diese Länder werden gleichzeitig zu „Exporteuren“ von Fachwissen in andere Regionen. Der beträchtliche Umfang der damit in Südosteuropa erfassten Erfahrungen wird auch in anderen Teilen der Welt von Nutzen sein. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Bedrohung, die mit der breiten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie mit dem illegalen Handel damit verbunden ist, durch —  Veranstaltung von bis zu sechs förmlichen Treffen der SALW-Ausschüsse; —  Erleichterung des bilateralen Wissens- und Informationsaustauschs; —  gegebenenfalls Ausarbeitung nationaler SALW-Strategien; —  Abhaltung von Schulungen und Verwirklichung des Kapazitätsaufbaus auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Bedarfsanalysen; —  verstärkte Sensibilisierung für die Auswirkungen von SALW auf häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt durch Ausarbeitung und Propagierung einer regionalen Studie; Erhöhung der Kapazitäten der nationalen SALW-Ausschüsse und anderer an der Waffenkontrolle beteiligter Institutionen durch —  Einrichtung einer Plattform für den Wissensaustausch; —  Veröffentlichung des Kompendiums der Rechtsvorschriften über Waffenkontrolle und formalisierte Erfassung der in Südosteuropa mit der SALW-Kontrolle gemachten Erfahrungen; —  Erteilung technischer Beratung. 3.5.    Einsammlungs- und Sensibilisierungskampagnen Ziel Erhöhung der Sicherheit und Verminderung der Gefahr des illegalen Handels mit SALW und zugehöriger Munition durch —  Unterstützung der Einsammlung illegaler und unerwünschter Waffen, Sprengvorrichtungen, explosiver Kampfmittel und zugehöriger Munition, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden; —  Unterstützung bei der Legalisierung von im Besitz von Zivilpersonen befindlichen Waffen durch Registrierung; —  Sensibilisierung für die mit dem Besitz illegaler Waffen verbundenen Gefahren. Beschreibung Während der ersten Projektphase (Beschluss 2010/719/GASP des Rates) wurde in Kroatien eine anderthalb Jahre währende Einsammlungs- und Sensibilisierungskampagne durchgeführt, die in dem Land zur Einsammlung von 1 753 Waffen, 16 368 illegalen Splitterwaffen, 818 153  Stück Munition und 620 kg Sprengstoffe sowie zu einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit geführt hat. In Serbien wurde die SEESAC durch eine neuartige Sensibilisierungskampagne unter Verwendung einer Online-Plattform bei der Gewinnung äußerst wertvoller Informationen über vorherrschende Verhaltensweisen und über die Präsenz von SALW unterstützt. Auf der Grundlage der bei diesen Kampagnen gewonnenen Erkenntnisse wird in der zweiten Projektphase der Schwerpunkt auf drei einander gegenseitig verstärkende Teilmaßnahmen gelegt werden: —  Konzipierung und Durchführung von Einsammlungskampagnen auf der Grundlage zielgerichteter Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Einzelheiten der Legalisierung und freiwilligen Übergabe illegaler Feuerwaffen gehörig bekannt zu machen; —  Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen zu den mit dem Besitz illegaler Feuerwaffen, Munition und Sprengstoffe verbundenen Gefahren; —  Nutzung neuartiger Instrumente wie „Crowdsourcing“ (Auftragsauslagerung ins Internet) zur Erfassung des illegalen Besitzes von Feuerwaffen und Sensibilisierung der Bevölkerung für die mit illegalen Waffen verbundene Bedrohung. Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung Mit dem Projekt wird die Sicherheit in Südosteuropa durch die Verringerung des illegalen Waffenbesitzes in der Bevölkerung verbessert: —  Verringerung der Menge an Waffen, Kampfmitteln, Munition und Sprengkörpern im Besitz von Zivilpersonen; —  verstärkte Sensibilisierung durch Konzipierung und Durchführung von Kampagnen in mindestens sechs Ländern. 4.    Begünstigte Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Was die Verwaltung von Beständen anbelangt, so werden die Verteidigungsministerien von Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau, Montenegros, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Innenministerien des Kosovo (*1) , der Republik Moldau, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Kapazitätsaufbau und Verbesserung der Lagerungsinfrastruktur begünstigt. Unmittelbar Begünstigte der Anstrengungen zum Abbau der Bestände werden die Innenministerien Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo (*1) , der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Moldau sein. Unmittelbar Begünstigte verbesserter Fähigkeiten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW und die Führung von Verbleibsnachweisen werden die Innenministerien Albaniens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, des Kosovo (*1)  und Serbiens sowie die SIPA in Bosnien und Herzegowina sein, während die übrigen Innenministerien Nutzen aus dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten ziehen werden. Zu guter Letzt werden die nationalen SALW-Ausschüsse und andere für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa zuständigen Institutionen aus Schulung und Informationsaustausch sowie aus der regionalen Zusammenarbeit Vorteile ziehen. Die vorgeschlagenen Tätigkeiten stehen vollständig im Einklang mit den nationalen Prioritäten in Bezug auf die SALW-Kontrolle und wurden von den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden gebilligt, was deren Zustimmung und Engagement im Hinblick auf Projektergebnisse belegt. Die Allgemeinheit in den Ländern Südosteuropas und in der EU, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird durch das Projekt indirekt begünstigt, da Risiken vermindert werden. 5.    Außenwirkung der EU Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Europäische Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien, Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. 6.    Dauer Auf der Grundlage der bei der Durchführung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate. 7.    Allgemeine Struktur Mit der technischen Umsetzung dieser Maßnahme wird die SEESAC betraut, die unter dem Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Rates für regionale Zusammenarbeit tätige regionale Initiative, die den Stabilitätspakt für Südosteuropa abgelöst hat. Die SEESAC ist das ausführende Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und fungiert als solches als Schaltstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa. Die SEESAC wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt, und die für das Projekt veranschlagten Mittel belaufen sich – zusammen mit einer gesicherten Kofinanzierung seitens Norwegens – auf 14 335 403  EUR. 8.    Partner Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der Republik Moldau, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo (*1) , der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens, der FYROM, mit der SIPA in Bosnien und Herzegowina sowie mit den nationalen SALW-Ausschüssen in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*1) , in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien direkt durchführen. Die Maßnahme ist Teil eines weiter reichenden Waffenkontrollprogramms für die westlichen Balkanstaaten und wird durch ein vom Außenministerium des Königreichs Norwegen finanziertes Programm zur Waffenausfuhrkontrolle sowie durch das Programm zum Aufbau von Kapazitäten für die Verwaltung von Munitionslagerbeständen (CASM – Capacity Development Programme for Ammunition Stockpile Management) in der Republik Serbien ergänzt. Die für das Programm veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 14 335 403  EUR, wobei sich der Beitrag der Union auf maximal 5 127 650  EUR beläuft; damit werden maximal 35,77 % der veranschlagten Gesamtkosten gedeckt. Der Beitrag Norwegens beläuft sich auf insgesamt 411 689  EUR (3 140 000,00  NOK, gemäß dem operationellen Umrechnungskurs der VN für Juni 2013) und deckt 2,87 % der gesamten Programmmittel ab. Der Gesamtbeitrag der Begünstigten beläuft sich auf 61,36 % der gesamten Programmmittel. 9.    Berichterstattung Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig von der Kommission finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt. Auf Vierteljahresgrundlage werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen. 10.    Veranschlagte Haushaltsmittel Die für das von der EU finanzierte Projekt veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 5 127 650  EUR. ( *1 ) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1244 (1999) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. ( 1 ) Die Komponente der Kontrolle der Waffentransfers wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen finanziert und durch die SEESAC durchgeführt. ( *2 ) In Kroatien wurde das vom Innenministerium verwaltete zentrale Waffenlager „MURAT“ durch den Ein

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.