Europäische Union

Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2015-11-16

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02013D0730 — DE — 16.11.2015 — 001.002 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS 2013/730/GASP DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (GASP) 2015/2051 DES RATES vom 16. November 2015   L 300 19 17.11.2015 ▼B BESCHLUSS 2013/730/GASP DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit Artikel 1 (1)  Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt: —  besserer Schutz der Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa; —  Verringerung der verfügbaren Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa durch Vernichtungsaktionen; —  Verbesserung der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit durch Hilfeleistung bei der Einführung neuer oder dem Ausbau bestehender elektronischer Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme in Südosteuropa; —  Ausbau der Kontrollen hinsichtlich SALW und zugehöriger Munition durch Förderung und Erleichterung von Wissens- und Informationsaustausch und durch Sensibilisierungsmaßnahmen im Wege eine engeren regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa; —  Unterstützung der Einsammlung illegaler SALW, Sprengvorrichtungen, explosiver Kampfmittel und zugehöriger Munition, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden. Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich umschrieben ist. Artikel 2 (1)  Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)  Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die SEESAC. (3)  Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. Artikel 3 (1)  Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 5 127 650  EUR. Die Mittel für das Gesamtprogramm belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 14 335 403  EUR. Das Programm wird von der Union, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen und dem Begünstigten kofinanziert. (2)  Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)  Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)  Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)  Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. (2)  Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)  Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)  Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. ANHANG Beitrag der Europäischen Union zum SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit 1.    Einleitung und Ziele Die historisch bedingte umfangreiche Anhäufung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in Südosteuropa, die unzureichende Zahl sicherer Lager und der anhaltende Mangel an ausreichenden Kapazitäten zur umfassenden Sicherung dieser Lager haben dazu geführt, dass gemäß der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit die Länder dieser Region Anlass zu besonderer Sorge geben und in diesen Ländern große Herausforderungen zu bewältigen sind. Daher ist die Weiterführung der bisherigen Unterstützung seitens der Union für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und des unerlaubten Handels damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele ihrer SALW-Strategie. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Förderung von Frieden und Sicherheit weltweit durch kontinuierliche Unterstützung der Bemühungen, die Gefahren, die von der weit verbreiteten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in Südosteuropa ausgehen, zu mindern. Insbesondere wird durch das Projekt die Verfügbarkeit überschüssiger SALW und zugehöriger Munition verringert, die Sicherung der Lagereinrichtungen verbessert, die Rückverfolgbarkeit von Waffen durch konsequentere Registrierung und Kennzeichnung verbessert, der Informations- und Wissensaustausch verstärkt und das Bewusstsein für die von SALW ausgehenden Gefahren geschärft. Zudem wird das Programm im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats zur Stabilität in Südosteuropa beitragen. Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung insbesondere des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates aufbaut und mit der SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt demnach darauf ab, die nationalen Kontrollsysteme weiter zu stärken und auch den Multilateralismus durch die Schaffung regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Mit Blick auf eine umfassendere regionale Dimension werden bei diesem Nachfolgeprojekt auch die Republik Moldau und das Kosovo ( *1 ) in den regionalen Prozess der SALW-Kontrolle einbezogen, um einen wirklich ganzheitlichen regionalen Ansatz mit langfristigen und nachhaltigen Auswirkungen zu gewährleisten. 2.    Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) zurück und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des für Südosteuropa geschaffenen regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit nunmehr elf Jahren gemeinsam mit nationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Länder der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert. Die SEESAC verfügt über offene bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Sie fungiert zudem als Sekretariat der für Südosteuropa eingerichteten regionalen Steuerungsgruppe für Kleinwaffen und leichte Waffen (RSG). Darüber hinaus ist die SEESAC Mitglied des Leitungsausschusses der RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction – regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen), in dem sie früher den Vorsitz innehatte. Die SEESAC wird regelmäßig zur Teilnahme an allen bedeutenden regionalen Foren eingeladen, so auch zu den Jahrestagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-East Europe Defence Ministerial Process“ – SEDM). Sie verfügt über ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem OSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Mechanismen ausgerichtet. Die SEESAC hat sich somit zu einer regionalen Drehscheibe für die unterschiedlichsten Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Kontrolle und die Verwaltung der Lagerbestände von SALW besondere Schwerpunkte bilden. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die Regionale Steuerungsgruppe für SALW gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Staaten strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten formulieren. Die Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen hat sich in Südosteuropa als vorteilhaft erwiesen, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege einer ganzheitlichen Durchführung erzielt werden können. Die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen regionalen Prozessen und Initiativen (beispielsweise SEDM, RASR und RACVIAC) sorgt für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und ermöglicht die Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird. Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf die erhobenen Bezugsdaten, sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure, da dies eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden darstellt. Sie hat bei ihren bisherigen EU-finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme. Das Projekt ergänzt zudem eine parallele SEESAC-Initiative über die Kontrolle von Waffentransfers, mit der die Fähigkeit zur Kontrolle des Waffenhandels durch mehr Transparenz und regionale Zusammenarbeit ausgebaut werden soll ( 1 ). Zudem ergänzt das Projekt gerade mit Blick auf Bosnien und Herzegowina insbesondere die beiden folgende Projekte: —  das Projekt EXPLODE, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments der EU finanziert und von dem UNDP-Büro in Sarajewo in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird; es soll durch einen Abbau der Bestände an instabiler Munition und durch größere Sicherheit der Lager für einen besseren Schutz der Menschen in Bosnien und Herzegowina sorgen; —  das Projekt SECUP in Bosnien und Herzegowina für eine bessere Sicherung der Waffen- und Munitionslager, das von der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem Ministerium für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird, wobei die EUFOR eine fachkompetente Beratung und ein Monitoring der sicherheitsrelevanten Aspekte der Projektdurchführung bereitstellt; die SEESAC wird in regelmäßigem Kontakt mit EUFOR Althea, der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem UNDP-Büro in Sarajewo stehen, um eine kontinuierliche Koordinierung und Komplementarität mit diesen Projekten sowie mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Ministeriums für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen. Was die anderen von dem Projekt betroffenen Länder anbelangt, so wird die SEESAC ihre Tätigkeit mit folgenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren: —  In Montenegro dient das Projekt MONDEM, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird, der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungsysteme für konventionelle Munition, der Verringerung von der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro. —  Im Kosovo (*1)  war das Projekt KOSSAC (Kosovo Small Arms Control Initiative) ursprünglich dazu bestimmt, die Waffengewalt im Kosovo (*1)  zu mindern und die Bevölkerung besser zu schützen, es hat sich jedoch im Laufe der Jahre zu einem umfassenden Projekt zur Verhütung von Waffengewalt entwickelt, das in erster Linie auf die Reform des Sicherheitssektors und den Kapazitätsaufbau ausgerichtet ist. —  In Serbien soll das Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management), das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa finanziert wird, die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern. Die SEESAC unterhält zudem regelmäßige Kontakte zur OSZE, zur NATO, zur Norwegian Peoples Aid sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen und der Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten. 3.    Projektbeschreibung Die Durchführung des Projekts wird die Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und darüber hinaus erhöhen, indem gegen die Verbreitung von und den unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition vorgegangen wird. Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des VN-Feuerwaffenprotokolls leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Das Projekt soll insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen: —  verbesserter Schutz und verbesserte Verwaltung der SALW-Bestände durch Verbesserung der Lager; —  Reduzierung der überschüssigen und beschlagnahmten Bestände von SALW und zugehöriger Munition durch ihre Vernichtung; —  verbesserte Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung im SALW-Bereich; —  Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs; —  Verringerung der Zahl illegal gehaltener Waffen in der Bevölkerung als Folge von Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von Waffen. Der geografische Geltungsbereich des Programms erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*1) , die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und FYROM unmittelbar von dem Projekt profitieren. ▼M1 3.1.    Verstärkter Schutz der Bestände durch bessere Infrastrukturen und Kapazitätsausbau Ziel Mit dieser Tätigkeit wird die Gefahr, die von der Verbreitung von und dem unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition ausgeht, durch präzisere Sicherheitsvorschriften und eine angemessenere Bestandsverwaltung im Zusammenhang mit der Lagerung konventioneller Waffen- und Munitionsbestände in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*1) , in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verringert werden. Beschreibung Die erfolgreiche Umsetzung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates im Wege eines zweigleisigen Ansatzes, der sich zum einen auf einen besseren Schutz der Lager in drei Ländern ( *2 ) und zum anderen auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals ( *3 ) stützt, hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Aufbauend auf diesen Ergebnissen soll in der zweiten Projektphase die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird. Im Rahmen des Projekts erhalten die Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der Republik Moldau, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Innenministerien der Republik Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und des Kosovo (*1)  Hilfe, die in der Beschaffung und Installation der erforderlichen Ausrüstung zur Sicherung von Waffen- und Munitionsbeständen besteht. Zudem werden dem für die Bestandsverwaltung zuständigen Personal erforderlichenfalls Schulungen angeboten. Die Lagerstätten, in denen die Sicherheit verbessert werden soll, werden auf der Grundlage einer Bewertung der Prioritäten sowie ihrer jeweiligen Sicherheitsrisiken ausgewählt. Im Rahmen des Projekts sollen insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden: —  Albanien: Verbesserte Sicherung der vom Verteidigungsministerium verwalteten Lager für Munition und konventionelle Waffen (bis zu zwei Lager), unter anderem durch Einbau und/oder Ertüchtigung von Umzäunungen und Beleuchtungssystemen, Einbruchmeldeanlagen, CCTV-Überwachungskameras und Telekommunikationssystemen; —  Bosnien und Herzegowina: Verbesserte Sicherung der vom Verteidigungsministerium verwalteten Lager für Munition und konventionelle Waffen, unter anderem durch Einbau und/oder Ertüchtigung von Umzäunungen und Beleuchtungssystemen, Einbruchmeldeanlagen, CCTV-Überwachungskameras und Telekommunikationssystemen zusätzlich zu den vom UNDP und von der OSZE durchgeführten Arbeiten zur Sicherung der Bestände; —  Kosovo (*1) : Verbesserung der Bestandsverwaltungskapazitäten der Polizeikräfte durch Schulungen und Beurteilung des gegenwärtigen Stands; Herrichtung eines kleinen örtlichen SALW- und Munitionslagers; —  Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten Zentrallagers (Orman) durch Beschaffung von Sicherheitsausrüstung und Verbesserung der Infrastruktur, einschließlich der Modernisierung der Umzäunung; CCTV-Ausrüstung und Beleuchtung sowie Einbau neuer Sicherheitstüren für die Lagergebäude. Nachrüsten bei der Sicherheit des Zentrallagers der Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Beschaffung und Einbau einer Videoüberwachungsanlage und Verbesserung des Perimeter- und Gebäudeschutzes durch Instandsetzung der Umzäunung, Installation neuer Eingangstore und Erneuerung der Sicherheitstüren des Depots; —  Republik Moldau: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten zentralen Waffen- und Munitionslagers (CAMD), einschließlich des Einbaus von Sicherheitszäunen, Zugangskontrollsystemen und der Einführung eines elektronischen Waffenregisters; —  Montenegro: bautechnische Verbesserungen des Munitionslagers Brezovik, einschließlich einer umfassenden Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur des Lagers; Schaffung eines Zentralregisters der gelagerten Waffen und Munition; —  Serbien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten SALW-Hauptlagers, einschließlich in den Bereichen Videoüberwachung und Zugangskontrolle; —  regionale Schulungen zur Bestandsverwaltung: sowohl auf regionaler Ebene (jährlich) als auch auf nationaler Ebene (je nach Bedarf). Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: Das Projekt wird eine Verbesserung der Sicherheitslage in Südosteuropa bewirken, indem es das Risiko eines unerlaubten Handels durch folgende Maßnahmen mindert: —  Verbesserung der Sicherheit von SALW-Lagerstätten in Albanien (bis zu 2), in Bosnien und Herzegowina (4), im Kosovo (*1)  (1), in der Republik Moldau (2), in Montenegro (1), in Serbien (1) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.