Europäische Union

2001/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419)

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nsortialkreditlinie zurückzuzahlen (und damit eine Verkürzung der Bilanzsumme, d. h. der Aktiva auf der einen Seite und der Passiva auf der anderen Seite, zu erreichen) und wenn möglich zusätzliche Mittel für die Liquiditätsreserve zu erzielen. Die Konsortialkreditlinie von 511 Mio. EUR sollte im Laufe des Jahres 2000 und bis spätestens 30. November 2000 zurückgezahlt werden. Wegen Uneinigkeit über die Bewertung der Immobilienvermögen und einiger organisatorischer Probleme konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden (siehe Erwägungsgründe 59 ff.). (44) Vorgelegt wurde auch ein Geschäftsplan für die Jahre 2000 bis 2004 mit einer Leistungs- und Liquiditätsplanung sowie Gewinn- und Verlustrechnungen auf der Grundlage der drei geforderten Szenarien - günstigste Entwicklung, mittlere oder "realistische" Entwicklung sowie ungünstigste Entwicklung - als auch eine Risikoanalyse mit Hauptaugenmerk auf die Liquiditätsreserven unter unterschiedlichen Annahmen. Es ist festzuhalten, dass dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan das günstigste Szenario zugrunde lag und die Planung anschließend an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst wurde. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem günstigsten und dem ungünstigsten Szenario betrafen Abweichungen beim Betriebs- und gesamten Jahresergebnis sowie Abweichungen bei den dann jeweils erforderlichen Liquiditätsreserven. Für den Fall der ungünstigsten Entwicklung - wegen Verzögerungen bei wichtigen Maßnahmen wie der Veräußerung von Immobilien und dem Forderungsabbau oder wegen notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen bei den für eine spätere Veräußerung vorgesehenen Tochtergesellschaften - wurde ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von 480 bis 490 Mio. EUR errechnet. (45) Ferner wurden die Berichte der Wirtschaftsprüfer für 1999 sowie Informationen über Maßnahmen zur Auflösung von Verträgen und Verpflichtungen mit Zukunftsrisiken sowie zur Aufdeckung von verdeckten Verbindlichkeiten vorgelegt. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen (46) Mit Schreiben vom 15. März 2000 legte Deutschland Informationen zu den Entwicklungen im Bausektor vor. Da rund 85 % von Holzmanns gemeinschaftsweiten Bauleistungen von etwa 4 Mrd. EUR (1998) in Deutschland erzielt werden, liegen dort die wesentlichen Probleme. Folglich beziehen sich fast alle Umstrukturierungsmaßnahmen auf Deutschland, ebenso die Informationen zum Markt. Nach diesen Informationen gibt es erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Märkte für Bauleistungen in geographischer Hinsicht nicht über die nationalen Grenzen hinausreichen(11). (47) Nach den vorgelegten Angaben ging die Nachfrage nach Bauleistungen in Deutschland seit 1995 ständig zurück. Hauptgrund für diese Entwicklung war der enorme Anstieg der Bautätigkeit in den neuen Bundesländern aufgrund der steigenden Nachfrage nach der Vereinigung. Seit 1995 ist der Markt wegen rückläufiger Nachfrage durch ein Überangebot an Bauleistungen gekennzeichnet. Für das Jahr 2000 wurde nach Auskunft Deutschlands ein Wachstum des einheimischen Baumarktes von 1 % vorhergesagt. Der ausführliche Umstrukturierungsplan vom Februar 2000 enthält ebenfalls eine Marktstudie bzw. -analyse, in der eine langfristige Stagnation des Sektors prognostiziert wird. Die vorgelegten Zahlen zeigen für die Jahre 1999 bis 2005 ein geschätztes Wachstum von durchschnittlich 1,3 % bei den Investitionen, für das Jahr 2000 wird hingegen ein reales Wachstum von rund 2 % angenommen. (48) Aufgrund der vorgelegten Angaben kann das deutsche Baugewerbe als ein Sektor mit Überkapazitäten beschrieben werden. Deutschland weist jedoch darauf hin, dass im Gegensatz zum verarbeitenden Gewerbe Kapazitäten im Bausektor nicht aus Produktionsanlagen und Fabrikhallen bestehen, sondern fast ausschließlich aus den Beschäftigten und in einem geringeren Ausmaß aus mobilen Geräten und Maschinen, die zumeist geleast sind. Die Kapazitätsauslastung kann daher - wenn überhaupt - nur in der Bauleistung je Beschäftigten gemessen werden. Aus den vorgelegten Schätzwerten geht hervor, dass die Bauleistung je Beschäftigten in den alten Bundesländern um 8 bis 10 % unter dem Spitzenjahr 1994/1995, in den neuen Bundesländern um rund 20 % unter diesem Jahr liegt. (49) Deutschland hat innerhalb des Baukerngeschäfts drei relevante Marktsegmente abgegrenzt, die für die künftige Strategie von Holzmann aussagekräftig sind: ein Segment für Großvorhaben, ein Segment für mittelgroße Vorhaben und eines für kleine Bauvorhaben (siehe auch Erwägungsgrund 38). (50) Für Deutschland schien es ausgesprochen schwierig zu sein, Zahlenmaterial oder auch nur Schätzungen zum Marktvolumen, zur Stellung von Holzmann in diesen drei Segmenten und zu den Folgen der Umstrukturierung auf die Marktpräsenz des Unternehmens vorzulegen. Es geht davon aus, dass Holzmann im Baugewerbe insgesamt in den letzten Jahren von der zweiten auf die dritte Stelle hinter Hochtief und die Walther-Gruppe zurückgefallen ist. Dies gelte auch für das Baukerngeschäft, möglicherweise sei Holzmann hier jedoch nur noch der viertgrößte Anbieter. Zu den Marktanteilen konnte Deutschland nur grobe Schätzungen vorlegen. Im Bauwesen insgesamt wie auch im Baukerngeschäft wurde der Anteil auf ungefähr 2 bis 3 % geschätzt. Nach Segmenten aufgeschlüsselt, legte Deutschland folgende Schätzung vor: weniger als 1 % bei kleinen Bauprojekten, 3 bis 4 % im mittelgroßen Segment und 4 bis 5 % bei den Großvorhaben. Der Umsatz im Baukerngeschäft soll im Jahr 2000 um 16 % und im Jahr 2001 um weitere 22 % verringert werden. Im Marktsegment für kleine Bauvorhaben soll die Verringerung im gleichen Zeitraum 25 bzw. 50 % betragen, im mittelgroßen Segment 35 bzw. 23 %. Im Segment der Großvorhaben soll sich der Umsatz um schätzungsweise 30 % im Jahre 2000 erhöhen und 2001 ungefähr gleich bleiben oder leicht zurückgehen. (51) Deutschland hat auch ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen der Veräußerungen in anderen Bereichen des Bauwesens vorgelegt. In Deutschland wird sich Holzmann durch die neuerdings geplante Veräußerung der Deutschen Asphalt aus dem Straßenbau und der Asphaltproduktion zurückziehen. Die Deutsche Asphalt ist eines der führenden Unternehmen auf diesem Gebiet mit mehr als 2500 Beschäftigten und rund 300 Mio. EUR Umsatz. Außerdem soll das Stahlbaugeschäft der Lavis (Umsatz 7 Mio. EUR in 2000) geschlossen und die 50%ige Beteiligung am Tiefbauunternehmen Möbius (62 Mio. EUR Umsatz) veräußert werden. Ferner werden die Tätigkeiten von Scheu + Wirth auf dem Gebiet der Heizungs-, Lüftung- und Klimatechnik (Umsatz derzeit 91 Mio. EUR) deutlich reduziert (Reduktion um rund ein Drittel und Zusammenführung mit HSG, Facility Management) und das süddeutsche Geschäft der im Bereich des Spezialtiefbaus tätigen Franki geschlossen. Außerdem wurden und werden viele kleine Nischenbereiche wie Geophysik oder spezialisierte Ingenieur-Dienstleistungen aufgegeben. (52) Hinsichtlich anderer Mitgliedstaaten hat sich Holzmann ganz aus Frankreich (der Umsatz von Nord France in 1999 betrug noch etwa 5 Mio. EUR) und Spanien (PH Iberica, 80 Mio. EUR Umsatz in 1999) zurückgezogen. Ferner wurde eine der beiden österreichischen Tochtergesellschaften (Held & Francke mit einem Umsatz von 83 Mio. EUR) veräußert, ebenso eines der beiden niederländischen Unternehmen (Hillen und Roosen mit einem Umsatz von 102 Mio. EUR). (53) Ferner geht aus einer von Deutschland übermittelten quantitativen Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verschwindens des Unternehmens im Vergleich zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Durchführung des Umstrukturierungsplans hervor, dass die Umstrukturierung bereits jetzt zu einem Abbau von ungefähr 6000 Arbeitsplätzen innerhalb des Konzerns und etwa 2050 bei Nachunternehmern geführt hat. Im Vergleich dazu wäre ein Insolvenzverfahren für die Nachunternehmer mit einem erheblich höheren Risiko verbunden gewesen (nach den vorgelegten Informationen erzielt Holzmann rund zwei Drittel seines Umsatzes über Nachunternehmer). Nach Angaben Deutschlands wären durch Anschlusskonkurse von Nachunternehmern etwa 375000 Arbeitsplätze betroffen gewesen(12) Es wurde ferner erklärt, dass bei einem Insolvenzverfahren vermutlich eine (nicht näher präzisierte) Zahl von Arbeitsplätzen bei Holzmann selbst zumindest zeitweise durch die Gründung von eigenständigen Gesellschaften beibehalten worden wären. Im Fall einer Geschäftsaufgabe wären allerdings nicht nur sämtliche Arbeitsplätze bei Holzmann verlorengegangen, sondern ein Stopp sämtlicher Bauvorhaben hätte auch zu ganz erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei sämtlichen Partner- und Nachunternehmen geführt. Begrenzung der Beihilfe auf das Minimum (54) Informationen zur Notwendigkeit der Beihilfe und Erklärungen für das vorherige Scheitern der Verhandlungen zwischen den Gläubigerbanken wurden im Laufe des Verfahrens vorgelegt und in Zusammenkünften mit den Vertretern der deutschen Behörden und von drei großen Gläubigerbanken im Februar und März 2001 ergänzt. Danach hatten sich die 20 wichtigen Gläubigerbanken zwar grundsätzlich auf das Umstrukturierungskonzept geeinigt, nicht aber auf die individuellen Beiträge zu seiner Finanzierung. Dieser Stillstand führte zur Einreichung des Insolvenzantrags am 23. November 1999. Die Meinungsverschiedenheiten beruhten im Wesentlichen auf unterschiedlichen Interessenlagen der Deutschen Bank als größter Anteilseignerin und den übrigen Banken, die lediglich Gläubiger waren. Daher waren einige Banken insbesondere mit einer Beteiligung an der Kapitalerhöhung nicht einverstanden. Die Deutsche Bank stockte ihren Beitrag schließlich ganz erheblich auf, aber einige Finanzierungslücken konnten nicht geschlossen werden, so dass der Insolvenzantrag unvermeidlich war. (55) Diese Lücken resultierten nach Angaben Deutschlands vor allem aus Zusatzrisiken von über 141 Mio. EUR (einschließlich Stillstandskosten), entstanden durch die täglich steigende Insolvenzgefahr. Sie wurden durch das Versprechen der Bundesregierung, die fraglichen Beihilfen zu gewähren, geschlossen, so dass der Insolvenzantrag am 24. November 1999 zurückgezogen werden konnte. (56) Im Hinblick auf die Beteiligung von öffentlichen Banken an dem Konsortium der wichtigsten Gläubigerbanken und das Konzept des "value at risk" wurden ebenfalls detailliertere Informationen nachgereicht. Demnach waren in dem Gläubigerkonsortium neun öffentliche Banken vertreten, deren Gesamtbeitrag in der Größenordnung von 26 % (Kapitalerhöhung) bzw. 33 % (Konsortialkredit) liegt. Die einzelnen Quoten wurden für sämtliche - öffentliche wie private - Kreditinstitute auf der Grundlage ihrer jeweiligen Quoten an den ausstehenden Forderungen berechnet. Die deutsche Bank als größte Aktionärin übernahm einen höheren Anteil. Deutschland legte darüber hinaus Unterlagen vor, aus denen die ausstehenden Forderungen sowie die auf dieser Grundlage erfolgten Berechnungen der Beiträge hervorgehen. IV. STELLUNGNAHMEN ANDERER BETEILIGTER (57) Nach Veröffentlichung des Beschlusses der Kommission, das Verfahren zu eröffnen, legte ein Wettbewerber die folgende zusammengefasste Stellungnahme vor: Die Beihilfe verschaffe Holzmann einen Wettbewerbsvorteil, obwohl das Unternehmen durch Erhebung von Dumpingpreisen selbst für seine Schwierigkeiten verantwortlich sei, wohingegen andere Unternehmen nicht in den Genuss von staatlichen Beihilfen gelangten. Die Beihilfe versetze Holzmann in die Lage, seine Dumpingpreispolitik fortzuführen. Der Stellenabbau bei Holzmann, der als Ausgleichsmaßnahme für die Gewährung der Beihilfe gedacht sei, werde durch die Veräußerung von Tochtergesellschaften erreicht, wohingegen die Arbeitszeit in den verbleibenden Tochtergesellschaften erhöht werde, so dass die Wirkung des Stellenabbaus zunichte gemacht werde. Schließlich sei angesichts der Beteiligung öffentlicher Banken am Gläubigerkonsortium nicht auszuschließen, dass dies eine zusätzliche (verdeckte) Beihilfe darstelle. V. REAKTION DEUTSCHLANDS AUF DIE STELLUNGNAHME ANDERER BETEILIGTER (58) Deutschland antwortete auf die Bemerkungen wie folgt: Die staatliche Beihilfe ebenso wie der Mitarbeiterbeitrag sei befristet und könne dem Unternehmen daher keine Wettbewerbsvorteile verschaffen oder seine Preispolitik beeinflussen. Ferner habe Holzmann zugesichert, diese Hilfen nicht für Wettbewerbszwecke einzusetzen. Außerdem plane Holzmann einen Rückzug aus dem Massengeschäft, eine Verringerung seiner Bauleistung zwischen 1998 und 2001 um 39 % und einen Abbau der Belegschaft um sogar 49 %. Die öffentlichen Banken seien wie die privaten Banken Gläubiger von Holzmann und gehörten damit zu den wichtigsten Banken ("Core-Banken"), die die Umstrukturierungsmaßnahmen entsprechend ihres Anteils am "value at risk" begleiten. Darin könne keine staatliche Beihilfe gesehen werden. VI. NEUE KREDITE DER KONSORTIALBANKEN UND DER KfW (59) Der Konsortialkredit sollte bis 30. November 2000 zurückgezahlt werden. Im Sommer 2000 wurde jedoch deutlich, dass der Plan in dieser Hinsicht nicht eingehalten werden konnte, was vor allem daran lag, dass die geplanten Immobilienveräußerungen nicht in der geplanten Weise und in der vorgesehenen Frist vollzogen werden konnten. Wegen Uneinigkeit zwischen Holzmann und den Banken über den Wert der Vermögensteile wurde der "Asset Deal" in seinem Umfang ganz erheblich reduziert, und zahlreiche Projekte kann Holzmann nun direkt selbst vermarkten. Die Veräußerung der betroffenen Vermögenswerte nimmt daher mehr Zeit in Anspruch als geplant. Gleichfalls wurden auch die Strukturen des SPV modifiziert, einige Projekte entnommen, andere hinzugefügt und die Durchführung verzögert. Auch der Verkauf der Taunusanlage verzögerte sich. (60) Zu der Schwierigkeit, den Verkauf der Vermögenswerte wie vorgesehen durchzuführen, kam der weitere Umstand hinzu, dass die angemeldeten Beihilfen wegen der fortdauernden Prüfung der Kommission nicht ausgezahlt werden konnten. (61) Daher musste die Frist für die Tilgung des Konsortialkredits von 511 Mio. EUR (1 Mrd. DEM, "Konsortialkredit I") verlängert werden. Ferner war eine zusätzliche Kreditlinie von 63,9 Mio. EUR (125 Mio. DEM) vorgesehen, die von der KfW bereitgestellt werden sollte. (62) Die Kommission erfuhr von diesen Plänen am 31. August 2000 und versandte noch am gleichen Tag ein Auskunftsersuchen. Deutschland teilte in seinem Antwortschreiben vom 11. September 2000 den Zinssatz des geplanten Darlehens (2,95 % über Euribor) mit, die Provision (0,5 % p. a.) sowie die mit dem Senioritätsprinzip wichtigste weitere Kondition: Inanspruchnahme nur bei Ausschöpfung anderer Kreditrahmen und vorrangige Rückführung. Die Verlängerung der Konsortialkreditlinie I um mindestens einen Sockelbetrag von 95 Mio. EUR (185 Mio. DEM) wurde als Voraussetzung für die Gewährung dieses Darlehens genannt. (63) Da nicht erkennbar war, wann diese Maßnahmen wirksam werden sollten und wie das genaue Verhältnis von Konsortialkreditlinie und KfW-Kreditlinie im Hinblick auf Inanspruchnahme und Tilgung aussehen würde, übermittelte die Kommission am 20. September 2000 und 22. November 2000 weitere Auskunftsverlangen, auf die Deutschland antwortete (siehe Erwägungsgrund 7). Außerdem fand am 19. Oktober 2000 ein Gespräch der Kommission mit Vertretern der deutschen Behörden, der KfW und den Beratern von Holzmann statt. Die Kreditverträge wurden am 8. Januar 2001 vorgelegt, und die endgültigen Antworten gingen am 10. Januar 2001 ein. Demnach traten mit Wirkung vom 1. Dezember 2000 folgende finanzielle Umstrukturierungsmaßnahmen in Kraft: a) Die Tilgung des Konsortialkredits I wurde verlängert, d. h., die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Betrags (171 Mio. EUR) war nun für den 31. Januar 2001 vorgesehen(13). b) Eine neue Konsortialkreditlinie ("Konsortialkredit II") in Höhe von 256 Mio. EUR (500 Mio. DEM) wurde von den Konsortialbanken bis 29. November 2001 gewährt, der Zinssatz ist 2,95 % über Euribor, die Bereitstellungsprovision beträgt 0,5 % p. a. c) Von der KfW wurde eine Kreditlinie von 63,9 Mio. EUR (125 Mio. DEM) bis 29. November 2001 zur Verfügung gestellt ("KfW II") mit Zinssatz und Provision in gleicher Höhe wie beim Konsortialkredit II. Andere bestehende Kreditrahmen wurden ferner zusätzlich bis 29. November 2001 verlängert, soweit sie nicht in die Wandelgenussrechte eingebracht worden waren. (64) Beide Kredite, Konsortialkredit II und KfW II, sind direkt miteinander verbunden: KfW II kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die übrigen Kreditlinien ausgeschöpft sind (Senioritätsprinzip). Die Tilgung erfolgt fortlaufend durch Veräußerung von Aktiva (Asset Deal und eigene Vermarktung) und proportional zum Konsortialkredit II. Sobald die Inanspruchnahme des Konsortialkredits II 95 Mio. EUR (185 Mio. DEM) oder weniger beträgt, wird das KfW-Darlehen vorrangig getilgt. Bis zu dem Betrag von 95 Mio. EUR wird der Kreditbetrag des Konsortialkredits II mit jeder Rückzahlung reduziert. Auf jeden Fall muss er bis 31. März 2001 um 51 Mio. EUR und bis 30. Juni um weitere 128 Mio. EUR verringert werden; diese Reduzierungen treten automatisch in Kraft, wenn sie nicht vorher schon durch Tilgungen aus den Verkaufserlösen erreicht werden. KfW II wird unter diesen außergewöhnlichen Umständen entsprechend verringert. Unter normalen Voraussetzungen kann die volle Kreditlinie des KfW II bis 30. Oktober 2001 in Anspruch genommen werden und ist bis 29. November 2001 endgültig zurückzuzahlen. (65) Nach Interpretation Deutschlands stellt KfW II keine Beihilfe dar. Die Konditionen des Kreditrahmens sind nach Auffassung der Bundesregierung marktüblich, da der Zinssatz dem des Konsortialkredits II der Gläubigerbanken entspricht und das Risiko wegen des Senioritätsprinzips für KfW II geringer ist. Deutschland hat auch ein Schreiben der ABN AMRO Bank an Holzmann vorgelegt, laut dessen ein Zinssatz von 2,95 bis 3,5 % über Euribor für ein Darlehen zugunsten eines Unternehmens "ohne Rating" für einen unbesicherten Kredit als marktüblich angesehen wird. Außerdem führte es aus, dass KfW II nicht - wie das nachrangige Darlehen - im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ("Zuweisungsgeschäft") gewährt, sondern vom so genannten kommerziellen Arm der KfW zur Verfügung gestellt werde. Ferner wurde in einem Schreiben Deutschlands vom 10. Januar 2001 ausgeführt, dass KfW II der Finanzierung der "normalen Geschäftstätigkeit" dienen solle, wohingegen die angemeldeten Beihilfen, z. B. der Bürgschaftskredit, ein Unternehmen in Schwierigkeiten in seiner Restrukturierungsphase stützen solle. (66) Die Präambeln der am 8. Januar 2001 vorgelegten Verträge zu KfW II und Konsortialkredit II verweisen jedoch eindeutig auf die Umstrukturierung von Holzmann. Dort wird ausgeführt, dass das in wesentlichen Teilen umgesetzte "Restrukturierungskonzept I", für das die Konsortialkreditlinie I zur Verfügung gestellt wurde, aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung fortgeschrieben und dieses fortgeschriebene Restrukturierungskonzept den Banken vorgestellt wurde. Beide Kreditlinien dienen der Deckung des Liquiditätsbedarfs und sind an die planmäßige Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen gebunden. VII. WÜRDIGUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN (67) Die Beihilfemaßnahmen sind geeignet, die Finanzlage der PH AG zu verbessern. Das Unternehmen ist zusammen mit seinen Tochtergesellschaften einer der größten Anbieter von Baudienstleistungen in Deutschland, wo es 85 % seiner gemeinschaftsweiten Bauleistungen von ungefähr 4 Mrd. EUR (Konzern, Stand 1998) erzielt. Der Philipp-Holzmann-Konzern hat auch in anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden und Österreich sowie ehemals in Spanien und Frankreich signifikante Aktivitäten. Nach der Umstrukturierung wird das Unternehmen im europäischen Ausland vor allem in Österreich tätig sein. Die fraglichen Maßnahmen werden sich wahrscheinlich auf Wettbewerber in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten auswirken und somit den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Das nachrangige Darlehen der KfW und die Bundesbürgschaft (68) Die KfW ist eine Bank im Staatsbesitz, die das nachrangige Darlehen "im Interesse der Bundesrepublik Deutschland" gewähren soll. Auch die Bundesbürgschaft wird von der Bundesregierung gewährt, so dass beide Maßnahmen als staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz l EG-Vertrag zu betrachten sind. (69) Diese Beurteilung ist von Deutschland in seiner Stellungnahme zur Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag nicht bestritten worden. Die Kommission bestätigt ihre bei Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zum Ausdruck gebrachte Auffassung. Die von der KfW gewährte Kreditlinie (70) Die von der KfW mit Wirkung zum 1. Dezember 2000 im Zusammenhang mit der von den Banken bereitgestellten neuen Konsortialkreditlinie (Konsortialkredit II) gewährte Kreditlinie ("KfW II") ist nach Auffassung der Kommission entgegen der Ansicht Deutschlands ebenfalls als staatliche Beihilfe anzusehen. (71) Zunächst überzeugt die Erklärung Deutschlands nicht, dass KfW II nicht - wie das nachrangige Darlehen - im Interesse der Bundesrepublik Deutschland gewährt worden sei ("Zuweisungsgeschäft"), sondern vom so genannten kommerziellen Arm der KfW. Deutschland hat keine Belege für die Gewährung von KfW II durch den bzw. einen kommerziellen Arm der KfW oder für die Existenz zweier eindeutig trennbarer Bereiche der KfW vorgelegt. (72) Darüber hinaus überzeugt angesichts der gegebenen Umstände und der finanziellen Situation von Holzmann im Herbst 2000, als die neuen Kreditlinien ausgehandelt und schließlich gewährt wurden, die Begründung Deutschlands nicht, dass die Konditionen von KfW II marktüblich seien. (73) Es trifft zwar zu, dass sich Zinssatz und Provision von KfW II und Konsortialkredit II gleichen und dass auch die Rückzahlungskonditionen ähnlich sind (d. h. proportionale Tilgung beider Linien bei Inanspruchnahme des Konsortialkredits II von mehr als 95 Mio. EUR und ansonsten sogar vorrangige Tilgung für KfW, aber keine Reduzierung der KfW-Kreditlinie mit jeder Rückzahlung), die Ähnlichkeit der Konditionen an sich beweist jedoch nicht, dass sich die staatliche KfW wie ein privater, marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhält. Entscheidend ist der wirtschaftliche Kontext, in dem die Kreditlinie von der KfW gewährt wurde. Als im Herbst 2000 deutlich wurde, dass der Verkauf der Immobilien nicht in der vorgesehenen Form und Zeit realisiert werden und der Konsortialkredit I daher nicht bis 30. November 2000 zurückgezahlt werden konnte, gewährten die Gläubigerbanken in ihrem eigenen Interesse die erforderliche Prolongation der Tilgungsfrist für Konsortialkredit I sowie die neue Linie des Konsortialkredits II. Das Risiko für ihre ausstehenden Forderungen bei einer möglichen neuen Insolvenzsituation war hoch und die weitere finanzielle Unterstützung von Holzmann aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftigen Handelns eindeutig die bessere Alternative. Im Gegensatz dazu war die KfW zu jenem Zeitpunkt kein Gläubiger des Unternehmens und hatte daher kein Forderungsausfallrisiko. Unter diesen Gegebenheiten entspricht die Gewährung eines nicht (durch materielle oder immaterielle Vermögenswerte oder durch eine Bürgschaft) besicherten Kredits nicht dem Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Nach dem Kenntnisstand der Kommission bot keine andere unabhängige, d. h. nicht zum Gläubigerkonsortium gehörende Bank, der Holzmann AG die Gewährung eines Kredits an, auch nicht die ABN AMRO. (74) Ebenfalls nicht überzeugend ist die Ausführung Deutschlands, dass KfW II der Finanzierung des "normalen Geschäfts" und nicht der Umstrukturierung von Holzmann diene. Die Verträge von KfW II und Konsortialkredit II verweisen eindeutig auf die Weiterführung und Anpassung der Umstrukturierung von Holzmann, und zwar sowohl in ihren Präambeln als auch in den Konditionen, und beide Kredite sind in Bezug

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.