Europäische Union

2001/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32001D0695. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32001D0695 2001/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419) Amtsblatt Nr. L 248 vom 18/09/2001 S. 0046 - 0062 Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/695/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, nachdem der Mitgliedstaat und andere Beteiligte auf der Grundlage der vorerwähnten Bestimmungen zur Stellungnahme aufgefordert worden sind(2) und gestützt auf ihre Bemerkungen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Im November 1999 erfuhr die Kommission aus den Medien über geplante staatliche Beihilfen zugunsten der Philipp Holzmann AG (PH AG). Mit Schreiben vom 25. November 1999 bat sie Deutschland um Einzelheiten. Mit Schreiben vom 10. Dezember 1999 meldete Deutschland bei der Kommission ein nachrangiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW") und eine Bundesbürgschaft an, die Teil eines umfassenderen Umstrukturierungsplans sein sollten; die Anmeldung wurde mit Schreiben vom 20. Dezember 1999 ergänzt. (2) Mit Schreiben vom 16. Februar 2000 teilte die Kommission Deutschland ihren Beschluss mit, wegen der Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen. (3) Mit Schreiben vom 15. März 2000 legte Deutschland seine Bemerkungen und zusätzliche Informationen wie den ausführlichen Umstrukturierungsplan vor. Nach einer Zusammenkunft mit Vertretern der deutschen Behörden am 20. März 2000 wurden der Kommission mit Schreiben vom 28. März 2000 weitere Angaben zugeleitet. (4) Der Beschluss der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(3). Die Kommission forderte die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf. Am 15. Mai 2000 erhielt sie Bemerkungen eines Wettbewerbers, die zur Stellungnahme an Deutschland weitergeleitet wurden. Die Antwort Deutschlands ging mit Schreiben vom 1. August 2000 ein. (5) Auf Aufforderung übermittelte Deutschland weitere Angaben zur angemeldeten Beihilfe mit Schreiben vom 25. April 2000, 21. Juni 2000, 8. August 2000, 17. August 2000, 23. August 2000, 14. und 15. September 2000, 18. Oktober 2000, 1., 13. und 24. November 2000, 14. und 20. Dezember 2000, 10. und 24. Januar 2001, 2. und 16. Februar 2001, 14. März 2001 sowie 4. April 2001. (6) Am 31. August 2000 erfuhr die Kommission von der Absicht der KfW, der PH AG ein Darlehen zu gewähren, und übermittelte am gleichen Tag ein Auskunftsverlangen an Deutschland. (7) Deutschland übermittelte weitere Angaben zu diesem Darlehen mit Schreiben vom 11. September 2000, 9. Oktober 2000 und 1. November 2000. Am 19. Oktober 2000 fand darüber ein Gespräch zwischen Vertretern der Kommission und Vertretern der deutschen Behörden statt. Mit Schreiben vom 8. Januar 2001 legte Deutschland den Darlehensvertrag zwischen KfW und der Philipp Holzmann AG vom 8. Dezember 2000 vor; weitere Angaben wurden am 10. Januar 2001 übermittelt. II. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE Der Philipp-Holzmann-Konzern (8) Die PH AG ist eines der größten deutschen Bauunternehmen. Nach eigener Einschätzung war das Unternehmen zusammen mit seinen Tochtergesellschaften in Deutschland bis 1998 zweitgrößter Anbieter von Baudienstleistungen, seither liegt es an dritter Stelle. Der Philipp-Holzmann-Konzern ist in der Konzeption, Planung, Entwicklung und Ausführung sämtlicher Arten von Bauvorhaben tätig. Das Baukerngeschäft umfasst die Bereiche Hoch- und Tiefbau einschließlich Industriebau, Wohnungsbau und öffentlicher Bau. Weitere Tätigkeitsbereiche sind unter anderem Straßen- und Stahlbau sowie der Betrieb und die Wartung von Gebäuden. Über seine Tochtergesellschaften ist der Holzmann-Konzern weltweit - vor allem in Europa und den USA, aber auch in Asien - tätig. (9) 1999 erbrachte der Konzern Bauleistungen von insgesamt 12,08 Mrd DEM (6,2 Mrd. EUR), davon 5,6 Mrd. DEM (2,9 Mrd. EUR) in Deutschland. Die PH AG erbrachte 1999 Bauleistungen von 2,3 Mrd. DEM (1,2 Mrd. EUR). Im gleichen Jahr erzielte der Konzern einen Absatz von 8,9 Mrd. DEM (4,55 Mrd. EUR) und die PH AG von 2,2 Mrd. DEM (1,1 Mrd. EUR). Der Konzern hatte Ende 1999 weltweit über 28000 Beschäftigte, davon etwa 16000 in Deutschland, von denen wiederum etwa 5000 bei der PH AG angestellt waren. In anderen Ländern wie USA, Frankreich, Österreich, Niederlande, Spanien und Thailand hatte der Konzern über 12000 Mitarbeiter. (10) Die PH AG ist mit ihren Niederlassungen im Baukerngeschäft tätig. Die wichtigsten Tochtergesellschaften sind in den folgenden Bereichen tätig: - Straßenbau und sonstiger Verkehrswegebau: Deutsche Asphalt Gruppe - Vorgefertigte Betonteile(4): Imbau-Gruppe - Facility Management: Holzmann Technischer Service GmbH (HSG) - Tiefbau: Franki-Gruppe, Möbius Baugesellschaft (50 %) - Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik: Scheu + Wirth AG - Projektentwicklung: Ph. Holzmann Bau Projekt AG - Stahlbau: Lavis. (11) Das internationale Geschäft des Konzerns wird von der Philipp Holzmann International, Frankfurt, geführt sowie von diversen Tochtergesellschaften. Für das USA-Geschäft ist die JA Janes Inc. direkt verantwortlich, für Österreich die Philipp Holzmann Österreich GmbH sowie die Ast-Holzmann Baugesellschaft mbH. Gemessen an der weltweiten Bauleistung lag der Konzern 1998 nach eigenen Angaben an siebter Stelle der europäischen Bauunternehmen(5). (12) Vor der Krise im November 1999 und der anschließenden Umstrukturierung waren die belgische Geviert-Gruppe (mit rd. 30 %) und die Deutsche Bank AG (mit rd. 15 %) die größten Aktionäre; die übrigen Anteile befanden sich in Streubesitz. Seit der Kapitalerhöhung im Jahr 2000 sind die größten Aktionäre die Deutsche Bank (rd. 20 %), Geviert (rd. 13 %) sowie die übrigen an der Kapitalerhöhung beteiligten Konsortialbanken. (13) In den Jahren 1997 und 1998 leitete die PH AG nach negativer Geschäftsentwicklung ein umfassendes Umstrukturierungsprogramm ein. Im November 1999 entdeckte das Unternehmen jedoch bisher nicht erfasste erhebliche Verluste in Höhe von ungefähr 1,2 Mrd EUR für 1999. Nach der im Jahr 2000 abgeschlossenen Rechnungsprüfung ergab sich für 1999 ein tatsächlicher Verlust von 1,39 Mrd. EUR auf Konzernebene und 1,4 Mrd. EUR für die PH AG. In den Jahren 1993 bis 1999 ist im Konzern ein Gesamtverlust von mehr als 3 Mrd. EUR aufgelaufen. (14) Am 23. November 1999 stellte die PH AG beim Amtsgericht Frankfurt/Main einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren war erforderlich geworden, nachdem sich die Gläubigerbanken nicht auf Beiträge zu dem vom Vorstand der PH AG und einer Unternehmensberatung vorgeschlagenen Umstrukturierungskonzept einigen konnten. Umstrukturierungsbeihilfen (15) Der Insolvenzantrag wurde am 24. November 1999 zurückgezogen, als sich die Gläubiger nach Ankündigung der nachstehenden Beihilfemaßnahmen durch die Bundesregierung schließlich doch auf das Umstrukturierungskonzept einigten: a) ein nachrangiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 150 Mio. DEM (76,7 Mio. EUR) zu einem Zinssatz von 3,5 % über dem Euribor. Das Darlehen soll zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2001 haben und kann um maximal zwölf Monate verlängert werden. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,5 % p. a.; b) eine Bundesbürgschaft in Höhe von 100 Mio. DEM (51,1 Mio. EUR) für ein Darlehen von 125 Mio. DM (63,9 Mio. EUR), die für längstens zwei Jahre gewährt werden soll. Das Bürgschaftsentgelt beträgt 1,0 % p. a. (16) Die beiden Maßnahmen wurden im Dezember 1999 als Umstrukturierungsbeihilfe angemeldet und sind Teil eines Umstrukturierungs-Gesamtkonzepts mit betrieblichen und finanziellen Maßnahmen. Damals legte Deutschland ein Grobkonzept vor, in dem nur wenige operative Maßnahmen konkret beschrieben wurden. Diese Grundzüge sollten im Dezember 1999 und Januar 2000 detailliert ausgearbeitet werden. (17) Zu den betrieblichen Maßnahmen zählten a) ein Abbau von rund 5000 Stellen, b) die Reduzierung der regionalen Standorte in Deutschland, c) eine strikte Gewinnorientierung in allen Unternehmensbereichen, d) radikale Kostenschnitte, e) Verbesserung der Kontrollsysteme und des Prozessmanagements, f) Bündelung des Inlandsgeschäfts sowie g) eine Umorganisation der Tochtergesellschaften und Beteiligungen. (18) Die finanziellen Maßnahmen bestanden laut Anmeldung im Wesentlichen aus einer Liquiditätshilfe sowie neuem Eigenkapital von insgesamt über 1,5 Mrd. DEM. Die Mittel waren von deutschen Banken ("Konsortialbanken"), aufzubringen, die sich die Lasten analog zu ihrem "value at risk" teilen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählten eine Barkapitalerhöhung mit vorheriger Kapitalherabsetzung, durch die der PH AG 647 Mio. EUR an neuem Kapital zugeführt werden sollten, der Kauf von Wandelgenussrechten in Höhe von 396 Mio. EUR und ein Konsortialkredit von über 500 Mio. EUR. (19) Laut Anmeldung bildete die Beihilfe die "entscheidende Weichenstellung" für die Verwirklichung des Umstrukturierungskonzepts, das die Banken bereits seit einiger Zeit diskutiert hatten. Gründe für die Eröffnung des Verfahrens (20) In ihrem Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag stufte die Kommission die zu prüfenden Maßnahmen als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG- Vertrag und Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen ein, da sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Das nachrangige Darlehen war "im Interesse" der Bundesrepublik Deutschland durch die staatliche KfW, die Bürgschaft durch die Bundesregierung zu gewähren. Beide Maßnahmen waren daher als "staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte" Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag anzusehen. Die PH AG und ihre Tochtergesellschaften sind europaweit tätig. Die genannten Maßnahmen waren durch die Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens als geeignet anzusehen, eine wahrscheinliche Auswirkung auf die wirtschaftliche Stellung von Wettbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten zu haben(6) und folglich den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Wegen unklarer Formulierungen in der Anmeldung konnte die Kommission nicht ausschließen, dass ein Teil der Beihilfen, nämlich das nachrangige Darlehen der KfW, bereits ausgezahlt war, so dass Deutschland um Klärung gebeten wurde. (21) Aufgrund ihrer vorläufigen Beurteilung war die Kommission zu der Feststellung gelangt, dass die angemeldeten Beihilfen auf der Grundlage der Leitlinien der Gemeinschaft für die Beurteilung staatlicher Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten(7) (nachfolgend "Leitlinien") zu bewerten und keine anderen Gemeinschaftsleitlinien anwendbar waren. Ferner war die Kommission der Auffassung, dass die Form der Beihilfen mit den Bestimmungen der Leitlinien für Rettungsbeihilfen unvereinbar waren, und stützte ihre vorläufige Würdigung auf die Genehmigungsvoraussetzungen für Umstrukturierungsbeihilfen gemäß Punkt 3.2.2 der Leitlinien. Die Kommission stimmte der in der Anmeldung zum Ausdruck gebrachten Auffassung Deutschlands zu, dass es sich bei der PH AG um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Punkt 2.1 der Leitlinien handelte. An der Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt bestanden jedoch erhebliche Zweifel. a) Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens (22) Deutschland hatte bis dahin lediglich ein allgemeines Konzept ("Grobkonzept") vorgelegt, in dem nur wenige betriebliche Maßnahmen konkret definiert wurden. Eine Würdigung der geplanten Maßnahmen und ihrer Eignung zur Behebung der für die Probleme verantwortlichen strukturellen Mängel war daher nicht möglich. Außerdem konnte die Kommission keine eindeutige Verbindung zwischen dem betrieblichen Teil des Umstrukturierungskonzepts und den finanziellen Maßnahmen herstellen, da Angaben zu den Kosten der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen in der Anmeldung fehlten. (23) Ferner fehlten in der Anmeldung ausführliche Unterlagen zur Finanzplanung wie voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnungen für die nächsten fünf Jahre sowie eine Szenarioanalyse und eine Risikoanalyse, so dass die Kommission die Eignung des vorgelegten Plans nicht beurteilen konnte. (24) Im Hinblick auf frühere Fehler der Geschäftsführung stellte sich die Kommission schließlich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen ausreichten, um sämtliche verdeckten Verbindlichkeiten des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften aufzudecken. b) Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen (25) Als Gegenleistung für die Beihilfe wurde in der Anmeldung lediglich die Verringerung der Beschäftigtenzahl (in der Konzernzentrale, den regionalen Standorten, den Beteiligungen und durch "Desinvestitionen") genannt. Ausreichend detaillierte Angaben zu den vermuteten Auswirkungen auf die in der Anmeldung als relevant eingestuften Marktsegmente fehlten. (26) Ferner hegte die Kommission angesichts der in der Anmeldung erwähnten Überkapazitäten im Bausektor ernsthafte Zweifel, ob die Veräußerungen und der Personalabbau als endgültiger Abbau von Produktionskapazitäten betrachtet werden könnten und stellte die Frage, ob keine anderen Maßnahmen zum Ausgleich von nachteiligen Folgen für die Wettbewerber vorgesehen waren. (27) Schließlich stellte die Kommission fest, dass Deutschland keine vergleichende Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen vorgelegt hatte, die sich aus dem Verschwinden des begünstigten Unternehmens ergeben würden, und dass quantitative Angaben fehlten. Angesichts der Marktstellung des Unternehmens hatte die Kommission ernsthafte Zweifel, dass Deutschland ein ausgewogenes Bild der wahrscheinlichen Folgen der Rettung und Umstrukturierung des Unternehmens gezeichnet hatte. c) Auf das Minimum begrenzte Beihilfe (28) Deutschland hatte nicht nachgewiesen, dass die Beihilfe auf das zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens notwendige Mindestmaß begrenzt ist und ihm nicht die Möglichkeit gibt, während der Durchführung des Umstrukturierungsplans seine Produktionskapazitäten zu erweitern. (29) Da frühere Gespräche der Banken zur Rettung des Unternehmens gescheitert waren, bat die Kommission Deutschland um sämtliche erforderlichen Informationen zum Beleg für die Notwendigkeit der Beihilfe und um weitere Erläuterungen, aus welchen Gründen die geplante Beihilfe, wie in der Anmeldung beschrieben, entscheidend war. (30) Schließlich stellte die Kommission fest, dass öffentliche Banken mit etwa 30 % an der Finanzierung des Umstrukturierungskonzepts beteiligt sind. In der Anmeldung wurde zwar ausgeführt, dass sich die Beiträge der Gläubigerbanken nach der Höhe ihres "value at risk" richteten, aber weitere Erläuterungen wurden nicht gegeben. Die Kommission beurteilt Beiträge öffentlicher Banken gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Da der Kommission eine genaue Interpretation des "value at risk" fehlte, war nicht auszuschließen, dass die Beteiligung der öffentlichen Banken gegen diesen Grundsatz verstieß und möglicherweise als eine zusätzliche staatliche Beihilfe an das Unternehmen zu betrachten und zu prüfen war. (31) Aus diesen Gründen stufte die Kommission die angemeldeten Maßnahmen als staatliche Beihilfen ein und hegte ernsthafte Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. III. STELLUNGNAHME DEUTSCHLANDS (32) Deutschland bestätigte, dass weder die Bürgschaft noch das nachrangige Darlehen der KfW gewährt wurde. Die Bürgschaftsentscheidung des Bundes vom 9. Dezember 1999 enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der Anmeldepflicht, so dass weder eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt noch ein Kreditvertrag abgeschlossen worden ist. Auch stehen die Auszahlungen aus dem nachrangigen Darlehen laut Vertrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beihilfe durch die Kommission. Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens (33) Deutschland hat den detaillierten Umstrukturierungsplan vorgelegt, der vom Beratungsunternehmen ausgearbeitet und im Februar 2000 den Konsortialbanken vorgelegt worden war. In dem Plan ist eine Beurteilung des Wettbewerbs auf den deutschen Baumärkten sowie eine Analyse der Ursachen für die Probleme des Unternehmens enthalten. Auch wurde eine Analyse der mit den unvollendeten Bauvorhaben verbundenen potenziellen Risiken vorgelegt. (34) Ferner machte Deutschland ausführlichere Angaben zu den Defiziten, die das Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht hatten. Danach wurden die Verluste vor allem durch die nachstehend beschriebenen hauptsächlich in Deutschland aufgetretenen Entwicklungen verursacht: a) die generelle Ausrichtung auf ein Wachstum "oberhalb der Marktentwicklung", Umsatz wurde "erkauft"; b) die riskante eigene Entwicklung von Großprojekten, teilweise verbunden mit Übernahme des Betreiberrisikos nach Abschluss der Bauphase (z. B. "Kölnarena"); c) die vor allem durch das anhaltende Überangebot von Baudienstleistungen in den neuen Bundesländern verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten im deutschen Bausektor; d) ineffizientes Kostenmanagement und ineffiziente Organisationsstrukturen; e) ineffiziente Beteiligungs- und Konzernstruktur (teilweise auch außerhalb Deutschlands). (35) Zu den betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen zählen die Verringerung der regionalen Standorte und der Beschäftigtenzahl, Kostenabbau, Verbesserung der Führungsstrukturen und der Kostenkontrolle sowie die Straffung des Portfolios. Die zum Ende 1999 bestehenden rund 600 Beteiligungen sollen durch Fusionen, Veräußerungen oder Schließung von Tochtergesellschaften auf etwa 300 bis 350 verringert werden. Weitere Möglichkeiten für Veräußerungen oder Fusionen sollen ausgelotet werden. Außerdem soll die Liquidation der beiden ausländischen Tochtergesellschaften Philipp Holzmann Iberica (Spanien) und Nord-France S.A., die bereits vorgesehen war, schnell abgeschlossen werden. Das Unternehmen soll sich künftig auf zwei Hauptregionen konzentrieren, nämlich Deutschland und die USA. (36) Die wichtigsten Umstrukturierungsmaßnahmen des vorgelegten Plans betreffen Deutschland. Demnach soll die Beschäftigtenzahl in Deutschland um fast 5000 abgebaut werden, davon etwa 3400 durch Schließung der regionalen Standorte und andere Rationalisierungsmaßnahmen sowie mehr als 1500 durch die Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die Rationalisierungsmaßnahmen sollten größtenteils noch im Jahr 2000 abgeschlossen werden. Ein genauer Zeitplan für die Veräußerung der deutschen Tochtergesellschaften, d. h. die meisten Gesellschaften mit Ausnahme von Imbau, Deutsche Asphalt, HSG und Scheu und Wirth (zusammenzulegen mit HSG), wurde nicht angegeben. (37) Anfang 2001 vorgelegte Angaben(8) enthalten Anpassungen zum ursprünglichen Plan: Im detaillierten Plan vom Februar 2000 war eine neue Struktur der PH AG mit 7 Hauptniederlassungen und 10 Niederlassungen vorgesehen, was die Schließung von 23 regionalen Standorten zur Folge hatte. Im geänderten Plan ist die Schließung von weiteren Hauptniederlassungen vorgesehen, so dass die neue Struktur aus nur noch 5 Hauptniederlassungen und 9 Niederlassungen bestehen wird. Im Zuge der geplanten Rationalisierungsmaßnahmen und Schließungen wurden ungefähr 3000 Beschäftigte entlassen; 1800 weitere Beschäftigte hatten das Unternehmen aus anderen Gründen verlassen (und waren durch ungefähr 700 neu eingestellte Arbeitnehmer ersetzt worden). Weitere 300 bis 350 Mitarbeiter werden das Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Schließungen von regionalen Standorten verlassen. 300 Beschäftigte waren von den bereits vorgenommenen Veräußerungen in Deutschland betroffen, 700 durch Stellenabbau in vier Tochtergesellschaften. Durch die Schließung einer Tochtergesellschaft werden 300 weitere Arbeitsplätze abgebaut. Die weiteren geplanten Veräußerungen von Tochtergesellschaften wurden nunmehr konkretisiert (sie betreffen z. B. auch die Deutsche Asphalt) und werden zu einem Abbau von weiteren 3000 Arbeitsplätzen innerhalb des Konzerns führen(9) Somit wurden oder werden von den Umstrukturierungsmaßnahmen insgesamt mehr als 7000 Beschäftigte betroffen, d. h. deutlich mehr als ursprünglich vorgesehen. Das Umsatzvolumen der bereits durchgeführten oder geplanten Veräußerungen in Deutschland beträgt ungefähr 360 Mio. EUR. Im Ausland wurden neben den bereits geplanten Maßnahmen betreffend die Tochtergesellschaften in Frankreich und Spanien inzwischen auch Tochterunternehmen in Österreich und den Niederlanden veräußert. Diese Schließungen und Veräußerungen betreffen insgesamt einen Umsatz von etwa 270 Mio. EUR und eine Beschäftigtenzahl von ungefähr 1300 Mitarbeitern. (38) Generell sollen die Konzerntätigkeiten in Deutschland auf das Baukerngeschäft sowie auf das Facility Management konzentriert werden Den Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit im Baukerngeschäft sollen größere Bauvorhaben bilden. Die in anderen Bereichen tätigen deutschen Tochtergesellschaften sollen veräußert oder verkleinert werden. Außerdem wird sich Holzmann aus dem risikoreichen Geschäft der Projektentwicklung und des Betreibens von solchen Projekten wie beispielsweise "Kölnarena" zurückziehen. Der Kommission wurden auf Anfrage folgende Angaben bzw. Schätzungen zur Entwicklung der Umsätze in drei Größensegmenten des Baukerngeschäfts übermittelt(10): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (39) Ferner wurden die geplanten Veräußerungen im März 2001 detailliert und konkretisiert. Demnach sollen jetzt auch die Deutsche Asphalt und die Beteiligung an Möbius in Höhe von 50 % veräußert werden. Lavis ist zur Schließung vorgesehen. Außerdem sind Abbaumaßnahmen bei Scheu und Wirth und Franki vorgesehen (vgl. Erwägungsgrund 51). (40) Zu den weiteren Maßnahmen des Umstrukturierungsplans zählen der Beitrag der Beschäftigten durch Mehrarbeit (mit 64 Mio. EUR berechnet), der Beitrag des Pensionssicherungsvereins (ungefähr 7 Mio. EUR/Jahr), Effizienzsteigerung/Einsparungen (Material, Nachunternehmer u. a., berechnet mit insgesamt über 225 Mio. EUR) sowie operative Liquiditätssteigerung durch Veräußerungen und Forderungsabbau in Höhe von insgesamt ungefähr 300 Mio. EUR. (41) Mit Schreiben vom 2. Februar 2001 legte Deutschland einen Überblick der Umstrukturierungskosten und des entsprechenden Finanzbedarfs vor. (42) Die Umstrukturierungskosten einschließlich der Bilanzierungsmaßnahme zur Vermeidung der Insolvenz belaufen sich demnach schätzungsweise auf folgende Beträge: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zur Deckung dieser Kosten sind folgende Finanzmittel vorgesehen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (43) Der so genannte Asset Deal mit einem Gesamtbuchwert von 621 Mio. EUR und einem geschätzten Marktwert von 675 Mio. EUR sah die Veräußerung von 33 Projekten an jene Geldinstitute vor, die das Projekt ursprünglich finanziert hatten. Das Special Purpose Vehicle (SPV) betraf 83 nicht von den Geldinstituten finanzierte Projekte mit einem Gesamtmarktwert von schätzungsweise 281 Mio. EUR und sah die Veräußerung der Vermögenswerte an nicht zum Konsolidierungskreis gehörige Gesellschaften vor. Außerdem war die Veräußerung des Gebäudes "Taunusanlage" geplant. Hauptziel dieser Verkäufe war, die Ko

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.