Europäische Union

85/74/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. November 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/30.907 - Peroxyd-Produkte) (Nur der französische, englische, und deutsche Text sind verbindlich)

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Avis juridique important | 31985D0074 85/74/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. November 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/30.907 - Peroxyd-Produkte) (Nur der französische, englische, und deutsche Text sind verbindlich) Amtsblatt Nr. L 035 vom 07/02/1985 S. 0001 - 0019 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. November 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/30.907 - Peroxyd-Produkte) (Nur der französische, der englische und der deutsche Text sind verbindlich) (85/74/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - erste Durchführungsverordnung zur den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (1) - zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Griechenlands, insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 9. September 1983, von Amts wegen ein Verfahren gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 einzuleiten, nach der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung von Beteiligten und Dritten nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (2) an die beteiligten Parteien ergangenen Aufforderung, sich zu den von der Kommission mitgeteilten Beschwerdepunkten zu äussern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT Die Erzeugnisse (1) Die Erzeugnisse, auf die sich diese Entscheidung bezieht, sind Wasserstoffperoxyd sowie seine Derivate Natrium-Perborat und Persulfate. Gemeinsam mit anderen Erzeugnissen, die nicht Gegenstand dieser Entscheidung sind (organische und anorganische Peroxyde), bilden sie den Peroxyd-Sektor. Das Grundprodukt Wasserstoffperoxyd ist ein starkes Oxydationsmittel. Es wird nicht nur in den einzelnen Unternehmen selbst für die Herstellung von Natrium-Perborat und anderen Derivaten, sondern auch in der Textil-, der Papier- und der chemischen Industrie als Bleichmittel und zur Behandlung von Industriemüll verwendet. Natrium-Perborat, das wichtigste Folgeerzeugnis, wird als Bleichmittel in synthetischen Waschmitteln und Waschpulvern verwendet. Persulfate sind anorganische Verbindungen, die vornehmlich als Polymerisationsinitiatoren in der Kunststoffindustrie verwendet werden. Die Unternehmen (2) Die an den Vereinbarungen und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen beteiligten Unternehmen, auf die sich diese Entscheidung bezieht, sind: - Solvay et Cie, Brüssel (Solvay), - Laporte Industrie (Holdings) PLC., London (Laporte), (1) ABl. Nr. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. 127 vom 20.8.1963, S. 2268/63. - Degussa AG, Frankfurt (Degussa), - L'Air liquide SA, Paris (L'Air liquide), - Produits chimiques Ugine Kuhlmann (jetzt Atochem), Paris (PCUK). Solvay und Laporte verfolgen ihre weltweiten Interessen im Peroxyd-Sektor seit 1970 mit Hilfe einer Reihe von "Interox" genannten Gesellschaften, die sie gemeinsam beherrschen und koordinieren. (3) Für die Interox gibt es jedoch keine Holding-Gesellschaft, keinen Verwaltungsrat oder Direktor. Die Unternehmenspolitik wird von einem Ausschuß bestimmt, der sich aus zu gleichen Teilen von Solvay und Laporte gestellten Direktoren zusammensetzt und keine formelle Leitungsbefugnis hat. Die Verbindung zwischen den verschiedenen Interox-Gesellschaften in Fragen des Marketing, der Finanzierung und der Technik liegt in Händen einer "Interox-Koordination" genannten Gruppe bei den Muttergesellschaften in London und Brüssel. Die einzelnen Produktions- und Vertriebsvorgänge jeder Interox-Gesellschaft der verschiedenen Mitgliedstaaten werden von der jeweiligen Solvay- oder Laporte-Tochtergesellschaft durchgeführt, denn die Interox-Gesellschaften der EG haben im allgemeinen kein Personal, sondern nehmen die Dienste von Angestellten der Muttergesellschaft in Anspruch, mit denen sie entsprechend abrechnen. Im Oktober 1983 wurde PCUK aufgeteilt, und seine Peroxyd-Abteilung ging auf Atochem über, die dem Elf-Aquitaine-Konzern angehört. L'Air liquide und Atochem haben gemeinsame Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoffperoxyd (Oxysynthese), produzieren jedoch unabhängig voneinander Natrium-Perborat und betreiben auch getrennte Verkaufsabteilungen für die beiden Erzeugnisse. Märkte und Preise a) WASSERSTOFFPEROXYD (4) Kennzeichnend für diesen Markt in der EG wie überhaupt in der Welt ist die besonders kleine Zahl von Herstellern. Der Absatz von Wasserstoffperoxyd an Dritte (d.h. ohne Eigenbedarf und Verkäufe an andere Hersteller) in der EG beläuft sich auf etwa 90 000 Tonnen (Wert 1981 : etwa 75 Millionen ECU). Über die Hälfte dieses Marktanteils entfällt auf den Interox-Konzern, an zweiter Stelle steht mit ... % (1) Degussa, und die beiden französischen Erzeuger haben je einen Anteil von ... %. Die anderen Hersteller in Westeuropa sind Montedison, Eka-Bohus (Schweden) und Foret (Spanien). Die einzigen einigermassen bedeutenden Hersteller ausserhalb Europas sind amerikanische und japanische Unternehmen. Die Einfuhren in die Gemeinschaft sind unbedeutend. (5) Die Preise weisen nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb eines nationalen Marktes entsprechend dem Verwendungssektor erhebliche Unterschiede auf. Innerhalb desselben Mitgliedstaats kann der Preis, den der kleinste Abnehmer zahlt, das Vierfache des Preises betragen, den der grösste Abnehmer zahlt. Die chemische Industrie, die in grossen Mengen einkauft, zahlt in der Regel die niedrigsten Preise überhaupt und kann grosse Nachlässe auf die Listenpreise aushandeln. Innerhalb jedes nationalen Marktes gibt es beträchtliche Preisunterschiede - manche Grosseinkäufer chemischer Erzeugnisse bezahlen nur 40 % dessen, was andere Grosseinkäufer bezahlen. Auch kann das allgemeine Preisniveau eines Mitgliedstaats doppelt so hoch sein wie das eines anderen. Das durchschnittliche Preisniveau in Frankreich liegt im allgemeinen um die Hälfte niedriger als das der Nachbarstaaten. Aus den Preisinformationen, die die Kommission eingeholt hat, geht unter anderem hervor, daß die verschiedenen Preise, die die fünf grössten Abnehmer chemischer Erzeugnisse zahlten, im ersten Quartal 1982 im Vereinigten Königreich von 915 bis 1 435 und in Frankreich von 354 bis 737 ECU je Tonne reichten. In der Papier- und Textilindustrie gibt es zahlreiche Käufer, die jährlich nur kleinere Mengen abnehmen, und die Preise sind hier wesentlich höher als im Chemiesektor. Auch in diesen Sektoren gibt es grosse Abweichungen zwischen den Preisniveaus der verschiedenen Mitgliedstaaten und ebenso grosse Abweichungen in der Preisstellung gegenüber den einzelnen Abnehmern. Das Erzeugnis selbst ist homogen, und alle grösseren europäischen Hersteller verwenden dasselbe Herstellungsverfahren (das "AO"- oder Autooxydationsverfahren), so daß es in der Kostenstruktur keine grösseren Unterschiede gibt. (1) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 21 der Verordnung Nr. 17 bezueglich der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nachfolgend einige Ziffern ausgelassen. Interox bezeichnet dieses Erzeugnis in einer Hausmitteilung als ein "Massengut" (0,5 m.c.p.a.) ..., "das sich mit den Gewinnspannen einer Spezialität verkaufen lässt", jedoch "für potentielle Hersteller abschreckend hohe Anfangsinvestitionen im Bereich der Entwicklung erforderlich macht". Nach Informationen der Kommission beliefen sich die Bruttogewinnspannen bei Wasserstoffperoxyd in der Regel auf ... % des Wertes der verkauften Waren. b) NATRIUMPERBORAT (6) Der Hauptteil des weltweit erzeugten und verbrauchten Natriumperborats entfällt auf Westeuropa. Die Zahl der Hersteller in der EG ist wiederum klein. Neben den Wasserstoffperoxydherstellern, die alle auch Natriumperborat als Folgeerzeugnis herstellen, gibt es nur zwei weitere Chemieunternehmen, die Natriumperborat herstellen, und diese sind vom Einkauf des Rohstoffs abhängig. Der EG-Markt hatte 1981 ein Volumen von etwa 450 000 Tonnen (Wert : 225 Millionen ECU), von denen auf den Interox-Konzern ... %, auf Degussa ... % und die französischen Erzeuger jeweils etwa ... % entfielen. Es gibt nur relativ wenige Kunden, und diese sind meist die multinationalen Waschmittel- und Waschpulverhersteller. Die Preisschwankungen, die auch hier beträchtlich sind, sind daher in diesem Fall weniger ausgeprägt als bei Wasserstoffperoxyd. c) PERSULFAT (7) Grösster Persulfathersteller auf dem EG-Persulfatmarkt ist die Interox-Tochter Peroxyd-chemie. Andere Hersteller sind Degussa und L'Air liquide. Der gesamte EG-Markt macht rund 12 000 Tonnen jährlich aus, wovon zwei Drittel auf Interox entfallen. Die Stellung der EG-Hersteller (8) Die europäischen Hersteller produzieren einschließlich ihrer Überseetätigkeit etwa drei Viertel des gesamten Wasserstoffperoxyds der Welt. Der Interox-Konzern, Degussa und Oxysynthese sind die drei grössten Wasserstoffperoxydhersteller der Welt. Im Natriumperboratsektor entfallen auf die westeuropäischen Hersteller 80 % der Welterzeugung, und Interox ist wiederum weltweit der grösste Hersteller. Auf die europäischen Erzeuger insgesamt entfällt etwa die Hälfte der Persulfaterzeugung der Welt. Zusammenfassung der Zuwiderhandlungen (9) Die Nachprüfungen, die die Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 am 9. und 10. Dezember 1980 vorgenommen und die Auskünfte, die sie anschließend gemäß Artikel 11 dieser Verordnung angefordert hat, haben folgendes ergeben: (a) Zumindest seit 1961 haben die obengenannten Erzeuger ihre Geschäftstätigkeit im Wasserstoffperoxyd- und Natriumperboratsektor der EG mit Hilfe einer Vereinbarung oder Absprache ausgerichtet, wonach jeder einzelstaatliche Markt den Herstellern vorbehalten blieb, die auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates über Produktionseinrichtungen verfügten (Heimatmarktprinzip) ("home market rule"). (b) Mit Hilfe einer zuerst im Jahr 1958 abgeschlossenen Vereinbarung, durch die der Anteil von Solvay am französischen Wasserstoffperoxyd- und Natriumperboratmarkt auf ein Drittel des gesamten französischen Marktes angehoben und dort gehalten werden sollte, teilten der Interox-Konzern von Solvay und Laporte sowie L'Air liquide und PCUK den französischen Markt zu gleichen Teilen unter sich auf. (c) Mit Hilfe einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Solvay und Degussa, die aus dem Jahr 1969 stammen dürfte, wurden die von den grössten Kunden in den Benelux-Ländern abgenommenen Mengen von Wasserstoffperoxyd und Natriumperborat zwischen Degussa und dem Interox-Konzern von Solvay und Laporte in vorher vereinbarte Anteile aufgeteilt und für die verbleibenden Nachfragemengen Prozentanteile festgelegt (Benelux-Vereinbarung). (d) Mit Hilfe einer schriftlichen Vereinbarung, die etwa 1970 geschlossen wurde, wurde der deutsche Markt für Wasserstoffperoxyd und Natriumperborat zwischen Degussa und dem Interox-Konzern von Solvay und Laporte im Verhältnis 62 : 38 für Wasserstoffperoxyd und von 72 : 28 für Natriumperborat aufgeteilt ; ständige Kontakte sorgten dafür, daß die Listenpreise eingehalten wurden (Deutschland-Vereinbarung). (e) Mit Hilfe einer Vereinbarung aus dem Jahr 1973 hielten der Interox-Konzern und Degussa ihre Weltmarktverkäufe von Persulfat bei dem vereinbarten Verhältnis von 70 : 30 und koordinierten ihre Verkaufspolitik (Persulfat-Vereinbarung). Die Teile der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarungen, gegen die die Kommission Einwendungen erhebt, werden im folgenden näher erläutert. A. DAS HEIMATMARKTPRINZIP Beteiligte : Solvay, Laporte, Degussa, L'Air liquide, PCUK (jetzt Atochem) Abschottung nationaler Märkte (10) Die Aufteilung der EG-Märkte für Wasserstoffperoxyd und Natriumperborat folgt streng den Staatsgrenzen. Jeder Hersteller verkauft nur an Endverbraucher in den Mitgliedstaaten, in denen er selbst Produktionsanlagen hat. Somit sind der Interox-Konzern und Degussa in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg zugleich die einzigen Hersteller und die einzigen Lieferanten von Wasserstoffperoxyd. L'Air liquide und Atochem (früher PCUK), die nur in Frankreich herstellen (Oxysynthese), verkaufen kein Wasserstoffperoxyd in diese Länder. In Frankreich stellen Interox, L'Air liquide und Atochem Wasserstoffperoxyd her, nicht jedoch Degussa. Der Markt ist unter den ersten drei Unternehmen aufgeteilt. Degussa hat nie in Frankreich verkauft. In Großbritannien ist der Laporte zugehörige Teil von Interox der einzige Erzeuger und hat ein 100 % iges Monopol inne. Daß die Märkte so streng voneinander getrennt sind und es keinerlei innergemeinschaftlichen Handel gibt, ist um so bemerkenswerter, als die Preise, insbesondere die französischen, im Vergleich zu denen der übrigen Mitgliedstaaten beträchtlich voneinander abweichen. (11) Eine ähnliche Marktaufteilung gibt es auch im Natriumperborat-Sektor. Der einzige Unterschied ist, daß Degussa sich zwar auf die Benelux-Länder und Deutschland konzentriert, wo sie Produktionsanlagen hat, ausserdem aber noch einige kleinere Kunden in Frankreich, Italien und Großbritannien mit kleineren Mengen (weniger als 1 % des Marktes) versorgt. Auch gibt es Hinweise darauf, daß der Interox-Konzern zumindest versucht, seine Kunden vom grenzueberschreitenden Handel abzuhalten. Belgische Händler, die 1975 und 1980 den deutschen Markt belieferten, wurden aufgefordert, diese Tätigkeit einzustellen. Auch bestehen zwischen den Herstellern schon seit langem Vereinbarungen, um die Wasserstoffperoxyd-Einfuhren in die EG insbesondere aus Österreich zu beschränken, wo die Firma Alpine dieses Erzeugnis herstellt. Von diesem kleinen Wasserstoffperoxyd-Hersteller wurde verlangt, seine EG-Verkäufe den grösseren Herstellern gegenüber anzugeben und seine Ausfuhren nach Belgien auf 200 Tonnen jährlich zu beschränken. Als die Verkäufe, die Alpine in Frankreich tätigte, über die den übrigen Erzeugern gemachte "Vorhersage" von 70 Tonnen monatlich hinausgingen, führte dies zu einer Beschwerde von L'Air liquide. Interox scheint geglaubt zu haben, diese Geschäftstätigkeit könne unter Kontrolle gebracht werden, indem Degussa Alpine gegenüber entsprechende Schritte unternahm. Das Heimatmarktprinzip (12) Aus den bei Solvay gefundenen Unterlagen geht hervor, daß die Hersteller bereits 1961 den Grundsatz der "Heimatmärkte" als Grundlage der Organisation des europäischen Marktes anerkannten. 1959 hatten die grösseren Erzeuger eine unter dem Namen "BITOP" (Bureau international technique de l'eau oxygénée et du perborate de soude) bekannte Vereinigung gegründet. Eigentlich war sie ausschließlich für technische Fragen von gemeinsamem Interesse zuständig, offensichtlich sah man sie aber auch als eine geeignete Stelle an, wo sich die Hersteller über die Aufteilung der Märkte absprechen konnten. Als Solvay 1961 plante, über seinen angestammten "Heimatmarkt" Belgien und Niederlande hinauszugehen und in Frankreich, Deutschland und Italien neue Fabriken zu errichten, verlangten die in diesen Ländern niedergelassenen Hersteller einen "Ausgleich" für die Anwesenheit von Solvay auf diesen Märkten. Zu dieser Zeit bereitete "BITOP" ein Exportquotensystem für Wasserstoffperoxyd und Natriumperborat vor, das auch die "Exporte" innerhalb der EG einschloß, und es wurde vorgeschlagen, die Hersteller, die Solvay auf ihren "Binnenmärkten" dulden mussten, durch einen höheren Anteil im Exportkartell schadlos zu halten. Die Hersteller, die von den Plänen von Solvay nicht betroffen waren, d.h. die in Österreich, der Schweiz und Großbritannien, sollten ein Drittel ihrer Exporte nach ausserhalb ihrer "Heimatmärkte" an die von den Solvay-Plänen betroffenen Hersteller abtreten. (13) Das Prinzip der Einhaltung der Heimatmärkte war zwar unabhängig vom Exportquotensystem, lag diesem aber zugrunde. Das Exportquotensystem wurde als "Zusatz zu einer geographischen Aufteilung (Heimatmärkte)" betrieben. In demselben Dokument heisst es weiter : "Daß die Heimatmärkte geschützt sind, gilt für alle Länder des Gemeinsamen Marktes". Offenbar gab es nur wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Dem österreichischen Hersteller Alpine wurde eine kleine Ausfuhrquote auf andere europäische Märkte zugestanden. Das Dokument besagt weiter : "Der BITOP-Vorschlag geht von der Voraussetzung aus, daß das Heimatmarktprinzip auch für den belgischen H2O2-Markt gilt. Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen Solvay und Alpine hat Alpine jedoch ein gewisses Lieferrecht in Belgien (200 tonnes telles quelles)". Der gesamte Tenor der Dokumente deutet darauf hin, daß sich die Erzeuger längst darüber einig waren, den europäischen Markt nach dem Grundsatz des Schutzes der Heimatmärkte zu organisieren. (14) Solvay beschreibt das Heimatmarktprinzip in einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 als "das alte Prinzip, nach dem es für jeden Hersteller sinnvoll ist, den Hauptteil seiner Produktion in dem Land zu verkaufen, in dem er produziert ... diese "Regel" bestand lange bevor Solvay in den Markt eintrat, unabhängig von den Vereinbarungen über die Aufteilung der Ausfuhrmärkte". In ihren Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdegründe bestreiten jedoch Solvay und Laporte, Solvay habe dadurch mittelbar zugegeben, daß es eine derartige Absprache unter den Herstellern gegeben habe. (15) Im Jahr 1962 wurde ein Exportkartell für Natriumperborat gegründet. Einzelheiten über die Berechnung der Quoten liegen jedoch nicht vor. Im selben Jahr wurde BITOP in "CIPP" (Centre d'information de peroxydes d'hydrogane et de perborate de soude) umbenannt. Hinsichtlich der Organisation der Märkte behaupten die Hersteller, der CIPP sei ausschließlich mit Quoten befasst gewesen, die für Nicht-EG-Länder bestimmt gewesen seien. Es ist jedoch offenkundig, daß das Heimatmarktprinzip weiterhin für ihre Beziehungen auf dem europäischen Markt maßgeblich war, auf den 90 % ihres Geschäftsvolumens entfielen. Im Jahr 1968 plante Degussa (die bis dahin nur in Deutschland produziert hatte), ein neues Werk in Antwerpen zu errichten. Daraufhin boykottierte Solvay das CIPP 18 Monate lang. Offenbar war Solvay der Meinung, daß Degussa unrechtmässig auf ihr Gebiet übergriff. Durch den Abschluß einer Vereinbarung über die Aufteilung des Benelux-Marktes und des deutschen Marktes aus der Zeit 1969/1970 wurd die Meinungsverschiedenheit aus der Welt geschafft, und Solvay kehrte in das CIPP zurück. In einem Memorandum vom 23. März 1970 erklärte ein Angestellter von Laporte : "Das Binnenmarktprinzip blieb während dieser Zeit mehr oder weniger unberührt". Aus einer weiteren Bemerkung geht hervor, daß der Aufgabenbereich des CIPP nicht auf Drittlandmärkte beschränkt war : "Man sollte bedenken, daß die bei den offiziellen und inoffiziellen Plenarsitzungen des CIPP erkennbaren Tätigkeiten nur ein kleiner Teil seiner tatsächlichen Leistung sind. Der Eifer, mit dem über Drittlandmärkte diskutiert wird, ist nichts als ein Sicherheitsventil und soll die Tatsache verschleiern, daß die auf den Drittlandmärkten erzielten Umsätze wahrscheinlich nur 10 % ausmachen und die Gewinne sogar noch weniger". Implizit wird hier gesagt, daß die viel wichtigere Arbeit des CIPP der Stabilität und Organisation des europäischen Marktes galt. (16) In dem Memorandum wurde bereits die Abschaffung des CIPP erwogen. Es kam zu dem Schluß, daß in Europa nur noch drei bedeutende Hersteller vorhanden seien - Solvay/Laporte, Degussa und L'Air liquide/PCUK - und "dies legt es nahe, den CIPP abzuschaffen und eine kleinere, möglicherweise wirksamere Vereinbarung zwischen den drei Herstellern zu treffen". Tatsächlich wurde der CIPP 1972 aufgelöst, die Zusammenarbeit zwischen den drei grossen Konzernen aber ging weiter. Mit der Verwaltung der Drittländerquoten wurde ein Sonderausschuß beauftragt. Es gab aber auch geheime Absprachen über die Beteiligten an Kapitalgeschäften. Dazu gehörte der Bau einer schlüsselfertigen Fabrik in einem Nicht-EG-Land, das unter Lizenz von einem dort ansässigen Hersteller oder von einer gemeinsamen Gesellschaft betrieben werden sollte. Ein geschäftsinternes Protokoll von Laporte unbekannten Datums lautet : "Zusammentreffen in Paris zur Besprechung gemeinsamer Bedingungen. Griechenland. Wir sollten uns zurückziehen. Degussa macht kein Angebot. Mit den Franzosen überprüfen." In einem bekannt gewordenen Fall, in dem sich in der EG 1979 ein neues bedeutendes Geschäft für ein grosses deutsches Chemieunternehmen anbot, erwartete Degussa, daß das "Heimatmarktprinzip" angewendet werden würde. Als Degussa von Laporte erfuhr, daß französische Hersteller in dieser Sache angesprochen worden seien, erklärte Degussa, die Franzosen mögen "Schutz gewähren" (d.h. sie sollten absichtlich einen im Wettbewerb aussichtslos hohen Preis verlangen, damit Degussa als ortsansässiges Unternehmen den Auftrag bekam. (Die Angebote, die dann gemacht wurden, sind schwierig zu vergleichen ; in diesem Fall wurde das Vorhaben jedoch aufgegeben). (17) Aus einem auf den 18. April 1979 datierten Protokoll von Laporte über eine Sitzung mit Degussa geht hervor, daß die grossen Konzerne damals noch immer eine ganz klare Vorstellung hatten, wie die europäischen Märkte unter ihnen aufzuteilen waren und welches Land ein jeder zu beliefern hatte. (Das Protokoll trug die Aufschrift "Streng vertraulich - nicht für die Ablage bestimmt". Ausserdem war in Großbuchstaben über die erste Seite das Wort "red" gedruckt. Die Bezeichnung "roter Vermerk" war offenbar bei Laporte für Unterlagen üblich, die sich auf geheimzuhaltende Marktaufteilungsvereinbarungen bezogen.) Degussa beabsichtigte, die Erzeugung des Wasserstoffperoxydsubstituts Natriumperoxyd aufzugeben, für das es in der EG das Monopol innehatte. Degussa belieferte nicht nur Kunden in den Beneluxländern und Deutschland, sondern auch in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien. Die Aufgabe der Erzeugung hätte bedeutet, daß von diesen Kunden eine Nachfrage nach einer entsprechenden Menge Wasserstoffperoxyd ausgegangen wäre. Es ist bezeichnend, daß keine der beiden Seiten von der Annahme ausging, daß die Erzeuger sich auf diesem neuen Markt Wettbewerb machen würden, nicht einmal, daß Degussa ihre Natriumperoxydkunden künftig mit Wasserstoffperoxyd beliefern würde. Demnach wäre Degussa völlig vom britischen und französischen Markt ausgeschlossen worden, wo Interox dann 100 % bzw. 33 % des neuen Geschäfts übernommen hätte. Bezeichnend ist auch, daß der "normale Erlös" von Interox in Deutschland und Frankreich den Quoten entsprach, die Interox nach den ursprünglichen Marktaufteilungsvereinbarungen für diese Länder bekommen hatte. Degussa wollte jedoch die Hälfte des neu entstehenden Wasserstoffperoxyd-Geschäfts, und offensichtlich sahen beide Partner voraus, daß die anderen Erzeuger (insbesondere die französischen) ohne grosse Schwierigkeiten dazu würden überredet werden können, einen Teil des zu erwartenden Nutzens "als Gegenleistung für die Interoxinitiative" aufzugeben. Ebenso fällt auf, daß Europa in Deutschland einerseits und Interox-Märkte andererseits aufgeteilt wurde und die Märkte, auf denen andere Erzeuger tätig sind, als "Märkte mit Teilung" und die dortigen Hersteller als "Partner" bezeichnet werden. Die Feststellung, daß der "normale Ertrag" von Interox in Großbritannien 100 % des Marktes umfasst, zeigt, daß die Hersteller anerkannten, daß dieser Markt in der Regel Laporte vorbehalten war. Bezeichnend ist weiterhin, daß Degussa, der viel daran gelegen war, im Vereinigten Königreich grössere Quot

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.