Europäische Union

1999/126/EG: Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 1998-2002

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tz für die optimale Verwendung der für die Erstellung von Agrarstatistiken verfügbaren nationalen und Gemeinschaftsmittel durch erprobte, auf den Bedarf der Gemeinschaft ausgerichtete Anpassungen. Die produzierten Statistiken sollen vielfältiger eingesetzt werden (z. B. Modellbildung, direkter Zugang für die Mitgliedstaaten und Ausweitung auf allgemeine Statistiken der Bodennutzung). Neben der Verwaltung und Verbesserung der bestehenden Agrarstatistiken sollen zwei zukunftsorientierte Aufgaben in Angriff genommen werden. Die Weiterentwicklung der Agrarstatistiken (einschließlich Bewertungskriterien) soll definiert werden, um Erfordernisse der GAP zu erfuellen, die erst in sieben bis zehn Jahren bestehen werden. Sie müssen daher berücksichtigen, wie die GAP aufgrund der Reformen, die aus den Vorschlägen der "Agenda 2000" resultieren, und durch Faktoren wie Erweiterung, internationale Handelsverpflichtungen, Umwelt und Zukunft des ländlichen Raums verändert werden könnte. Ein umfassender unabhängiger Bericht über das derzeitige System ist im Rahmen dieser Arbeiten vorgesehen. Die zweite Aufgabe besteht darin, die regelmäßige Übermittlung vergleichbarer Daten aus amtlichen Quellen der Länder Mittel- und Osteuropas weiterzuführen und auszubauen. Diese Daten werden bereits heute für die Verhandlungen über eine Mitgliedschaft und für angemessene Entwicklungsmaßnahmen benötigt, um eine spätere volle Integration zu erleichtern. Fischerei Die drei wichtigsten Elemente der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind die Bewirtschaftung der Fischbestände, die Verwaltung des Markts für Fischereierzeugnisse und die Umstrukturierung der Fischwirtschaft der EU angesichts knapper Ressourcen. Die Rechtsvorschriften über Fangmengen, Anlandungen und Aquakultur, die im Rahmen des Statistischen Programms von Eurostat ausgearbeitet wurden, erfuellen den laufenden statistischen Bedarf der Kommission, was die ersten beiden Elemente der GFP betrifft. Zukünftige Entwicklungen im Rahmen der GFP werden sich auf die Integration der verschiedenen Bestandteile, von biologischen Aspekten bis zu den Beständen, konzentrieren, und zwar durch eine bessere Überwachung der Tätigkeit von Fischereifahrzeugen. Diese Maßnahmen dürften keine zusätzlichen Daten erfordern. Die wichtigsten Anstrengungen der nächsten Jahre betreffen daher die Konsolidierung und Verbesserung der Datenströme (Vollständigkeit, Aktualität, Kohärenz, Vergleichbarkeit, Zugänglichkeit), denen geltende Rechtsvorschriften zugrunde liegen. Die Entwicklung von Politiken zur Abschwächung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Begrenzung der Tätigkeiten der Fischereifahrzeuge und des Abbaus der EU-Fischereiflotte werden den Bedarf an Daten über Parameter zur Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Lage erhöhen. Eurostat wird sich auf eine derartige politische Entwicklung einstellen. Zusammenfassung Im Rahmen des Programms wird sich die Kommission um folgendes bemühen: - die Anwendung des TAPAS-Systems zur progressiven Verbesserung der vorhandenen Reihe von Agrarstatistiken, insbesondere in bezug auf Qualität, Vergleichbarkeit, Rationalisierung, Vereinfachung und Aktualität; - die Weiterentwicklung von Agrarstatistiken zur Deckung des künftigen Bedarfs der GAP; - die Unterstützung der Entwicklung vergleichbarer Daten für die Verhandlungen über die Erweiterung der Union; - die Konsolidierung und Verbesserung der Qualität der Fischereistatistik. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Teil 3 Titel II Landwirtschaft Richtlinie 97/77/EG des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Änderung der Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG und 93/25/EWG betreffend die statistischen Erhebungen über die Schweine-, Rinder- sowie Schaf- und Ziegenerzeugung Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (ABl. L 162 vom 1.7.1996) Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates vom 29. Februar 1988 zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (ABl. L 56 vom 2.3.1988), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2467/96 (ABl. L 335 vom 24.12.1996) Verordnung (EG) Nr. 3205/93 des Rates vom 16. November 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 357/79 über statistische Erhebungen der Rebflächen (ABl. L 289 vom 24.11.1993) Richtlinie 76/625/EWG des Rates vom 20. Juli 1976 über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen (ABl. L 218 vom 11.8.1976) Verordnung (EWG) Nr. 3453/80 des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 154/75 über die Anlage einer Ölkartei in den Olivenöl erzeugenden Mitgliedstaaten (ABl. L 360 vom 31.12.1980) Verordnung (EWG) Nr. 2392/86 des Rates vom 24. Juli 1986 zur Einführung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei (ABl. L 208 vom 31.7.1986) Verordnung (EG) Nr. 400/94 des Rates vom 21. Februar 1994 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1615/89 zur Einführung eines Europäischen Informations- und Kommunikationssystems für die Forstwirtschaft (EFICS) ABl. L 54 vom 25.2.1994) Entscheidung 96/393/EG der Kommission vom 13. Juni 1996 zur Änderung der Entscheidung 85/377/EWG zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe (ABl. L 163 vom 2.7.1996) Verordnung (EWG) Nr. 837/90 des Rates vom 26. März 1990 über die von den Mitgliedstaaten zu liefernden statistischen Informationen über die Getreideerzeugung (ABl. L 88 vom 3.4.1990) Verordnung (EWG) Nr. 959/93 des Rates vom 5. April 1993 über die von den Mitgliedstaaten zu liefernden statistischen Informationen über pflanzliche Erzeugnisse außer Getreide (ABl. L 98 vom 24.4.1993) Beschluß 94/753/EG des Rates vom 14. November 1994 zur Weiterführung des Einsatzes der Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1994 bis 1998 (ABl. L 299 vom 22.11.1994) Richtlinie 93/23/EWG des Rates vom 1. Juni 1993 betreffend die statistischen Erhebungen über die Schweineerzeugung (ABl. L 149 vom 21.6.1993) Richtlinie 93/24/EWG des Rates vom 1. Juni 1993 betreffend die statistischen Erhebungen über die Rindererzeugung (ABl. L 149 vom 21.6.1993) Richtlinie 93/25/EWG des Rates vom 1. Juni 1993 betreffend die statistischen Erhebungen über die Schaf- und Ziegenerzeugung (ABl. L 149 vom 21.6.1993) Richtlinie 96/16/EG des Rates vom 19. März 1996 betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 78 vom 28.3.1996) Verordnung (EWG) Nr. 2771/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Eier (ABl. L 282 vom 1.11.1975) Fischerei Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten (ABl. L 133 vom 28.5.1991) Verordnung (EWG) Nr. 3880/91 des Rates vom 17. Dezember 1991 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben (ABl. L 365 vom 31.12.1991) Verordnung (EWG) Nr. 2018/93 des Rates vom 30. Juli 1993 über die Vorlage von Statistiken über die Fänge und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben (ABl. L 186 vom 28.7.1993) Verordnung (EG) Nr. 2597/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben (ABl. L 270 vom 13.11.1995) Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion durch die Mitgliedstaaten (ABl. L 108 vom 1.5.1996) Grundsatzdokumente Leitlinienpapier: "Untersuchung über die verschiedenen möglichen Strategien zum Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und den assoziierten Ländern im Bereich Landwirtschaft im Hinblick auf den künftigen Beitritt dieser Länder" (CSE(95) 607, Dezember 1995) Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Erhebung über die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe: Analyse der Erhebungsergebnisse (Thema 62). TITEL III FREIZÜGIGKEIT, FREIER DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR Statistische Auswirkungen Freizügigkeit Damit die Politik der Union auf diesem Gebiet angemessen geplant werden kann, müssen zuverlässige aktuelle Informationen über alle Aspekte der Wanderungen von Bürgern innerhalb der Union sowie zwischen der Union und Drittländern zur Verfügung stehen. Zudem ist die aktuelle Bevölkerung der Union von Zeit zu Zeit anhand von Verwaltungsregistern und Volkszählungen in Verbindung mit Projekten über künftige Trends zu ermitteln. Der Zeitraum 1998-2002 wird gekennzeichnet sein durch die Konsolidierung und Nutzung von Daten, die aus den Arbeiten im Zeitraum 1993-1997 stammen. Außer der Volkszählung 2000, deren Ergebnisse aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vor dem Ende der Laufzeit des vorliegenden Programms verfügbar sein werden, ist keine weitere Datenerhebung vorgesehen. Die statistischen Arbeiten werden auf andere geographische Gebiete ausgedehnt, insbesondere in Verbindung mit Programmen für mittel- und osteuropäische Länder sowie Mittelmeerländer. Zusammenfassung Schwerpunkte der Arbeiten: - Harmonisierung der im Bereich der Wanderung verwendeten Begriffe in Volkszählungen, Sozialerhebungen und Verwaltungsregistern; - Analyse der verfügbaren Daten. Freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr Die vorhandene Zahlungsbilanzstatistik wird als hinreichend erachtet für die Überwachung der Vorschriften für den freien Verkehr von Dienstleistungen und Kapital im Binnenmarkt. Derzeit sind alle Mitgliedstaaten der Ansicht, daß die Weiterführung nationaler Zahlungsbilanzen äußerst wichtig ist, auch nach dem Start der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, ein neues System für die Messung des Handels zu entwickeln; man wird damit jedoch nicht vor Ablauf des Planungszeitraums im Jahr 2002 beginnen. Jährliche und kurzfristige Informationen über den Dienstleistungssektor werden dringend benötigt, und zwar für die Verwaltung und Beobachtung des Binnenmarkts, aber auch für die Ermittlung der Auswirkungen internationaler Verhandlungen auf die einzelnen Volkswirtschaften, die Verbesserung der Qualität von Statistiken über vierteljährliche und jährliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, die Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit von Dienstleistungsunternehmen und der Auswirkungen auf die Produktivität der Benutzer, die Beobachtung der Beschäftigungsentwicklung und die Ermittlung der Rolle des Dienstleistungssektors - insbesondere der Unternehmen, die Verkehrs-, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen anbieten - bei der Regionalentwicklung. Die Einrichtung eines Systems für die Bereitstellung vergleichbarer Daten im Bereich der audiovisuellen Industrie und Märkte sowie über die Kommunikationsinfrastrukturen und -dienste ist notwendig für die Einschätzung der neuen Politiken, die Verwirklichung und Überwachung des Binnenmarkts und den Wettbewerb in diesen Bereichen. Die Analyse der wirtschaftlichen Gegebenheiten und gesellschaftlichen Tendenzen im Tourismus erfordert eine Konsolidierung des statistischen Systems in bezug auf die für die Vorausplanung benötigten Informationen, damit die Marktteilnehmer im europäischen Tourismus echte Zukunftsstrategien entwickeln können. In den nächsten fünf Jahren werden sich die Arbeiten daher auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: die Durchführung der neuen Verordnungen des Rates über strukturelle Unternehmensstatistiken und Konjunkturstatistiken im Dienstleistungssektor, die Entwicklung einer neuen Reihe von Statistiken zur Vervollständigung der vorhandenen Informationen im Kommunikationssektor und den audiovisuellen Diensten, die Weiterführung der Arbeiten in der Tourismusstatistik und die Erstellung von Unternehmensregistern für statistische Zwecke. Zusammenfassung Im Rahmen des Programms durchzuführende Maßnahmen: - Piloterhebungen und schrittweise Durchführung der Unternehmensstrukturerhebung; - Durchführung von Pilotuntersuchungen und Umsetzung der Verordnung über die Konjunkturstatistiken mit besonderer Ausrichtung auf den Dienstleistungssektor; - Studien zur Ermittlung des statistischen Bedarfs in den Bereichen Kommunikation und Informationsgesellschaft; - Analysen des Nutzerbedarfs, Quellennutzung, Datenerhebung und Methodentest durch Pilotuntersuchungen in den audiovisuellen Bereichen; - Ausbau der Tourismusstatistik durch Umsetzung der 1995 erlassenen Richtlinie; - Anwendung der Verordnungen über strukturelle Unternehmensstatistiken, Konjunkturstatistiken und Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag über die Europäische Union, Titel VI Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates vom 9. Februar 1976 über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. L 14 vom 17.1.1997) in der durch die Verordnung (EG, Euratom Nr. 410/98 geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken Beschluß 97/15/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) (ABl. L 26 vom 10.1.1997) Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus Statistische Register: Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke Grundsatzdokumente Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung - Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert" Empfehlung 96/280/EG der Kommission betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen Weißbuch "Europäische Sozialpolitik", 1994 Grünbuch "Handel" (KOM(96) 530) Grünbuch "Finanzdienstleistungen: Wahrung der Verbraucherinteressen" Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch" Europa und die globale Informationsgesellschaft. Empfehlungen für den Europäischen Rat ("Bangemann-Bericht"), 1994 Sitzungsbericht der G7-Konferenz zur Informationsgesellschaft, 1995 Beschluß 92/421/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus (1993-1995) (ABl. L 231 vom 13.8.1992) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus "Philoxenia" (1997-2000) (KOM(96) 168 und KOM(96) 635) Sozialwirtschaft: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein mehrjähriges Arbeitsprogramm (1994-1996) der Gemeinschaft zugunsten von Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinen und Stiftungen in der Gemeinschaft (KOM(93) 650) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über Maßnahmen zur Entwicklung einer Infrastruktur für statistische Informationen des audiovisuellen Sektors und verwandter Bereiche Rechtsvorschriften zur Statistik Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen in den Mitgliedstaaten im Interesse einer raschen Durchführung der neueren Verordnungen über Konjunkturindikatoren und die strukturelle Unternehmensstatistik in den Bereichen: - Dienstleistungen (Thema 51), - Handel und Vertrieb (Thema 47). TITEL IV VERKEHR Statistische Auswirkungen Für die Umsetzung der Gemeinsamen Verkehrspolitik werden verständliche, präzise und aktuelle Informationen zur Funktionsweise des europäischen Verkehrssystems benötigt. Diese Informationen sollen eine Bewertung der durchgeführten politischen Maßnahmen und Initiativen ermöglichen, damit die Verkehrssysteme durch die Entwicklung integrierter und wettbewerbsfähiger Systeme qualitativ verbessert werden können. Ergänzungen am jetzigen Transportinformationssystem werden unternommen, um den Verbrauchern ausreichend detaillierte und zeitnahe Statistiken zu liefern. Geplant ist die Verwendung eines neuen methodischen Ansatzes, um das Konzept der Intermodalität (und seiner Verbindung zum Konzept der Interoperabilität der transeuropäischen Verkehrsnetze) in die Erhebung statistischer Daten über das Verkehrswesen einzubinden. Mit Hilfe neuer Technologien, insbesondere durch eine stärkere Nutzung des elektronischen Datenaustauschs, sollte es möglich sein, benötigte intermodale Daten zu erheben und die Belastung der Unternehmen zu verringern. Die Auswirkungen der Liberalisierung des Verkehrs in Europa auf die statistischen Quellen werden eine Anpassung der Methoden und die auf ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgerichtete Rationalisierung der Datenerhebung in den Mitgliedstaaten erforderlich machen. Aus der Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) resultieren für das Arbeitsprogramm in diesem Bereich Vorgaben, die präzise und vergleichbare Informationen, verbesserte Erhebungsmethoden und neue Konzepte zur Datenanalyse und Datenpräsentation erfuellen (z. B. geographische Informationssysteme). Die benötigte Information zur Entwicklung der transeuropäischen Netze sollte im Hinblick auf die wachsende Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesammelt werden. Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik und im Bemühen um eine umweltverträgliche Mobilität muß ein statistisches System aufgebaut werden, das die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die Sicherheit messen kann. Zusammenfassung Geplant sind folgende Arbeiten: - die weitere Umsetzung der vor kurzem vom Rat angenommenen Rechtsvorschriften zur Verkehrsstatistik; - die Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften infolge der Liberalisierung der verschiedenen Verkehrsarten in Europa; - die Entwicklung eines statistischen Systems für den intermodalen Verkehr auf der Grundlage bestehender, in den Mitgliedstaaten verfügbarer Daten. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Richtlinie 78/546/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Erfassung des Güterkraftverkehrs im Rahmen der Regionalstatistik Richtlinie 80/1119/EWG des Rates vom 17. November 1980 über die statistische Erfassung des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen Richtlinie 89/462/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/546/EWG zur Erfassung des Güterkraftverkehrs im Rahmen der Regionalstatistik Richtlinie 95/64/EG des Rates vom 8. Dezember 1995 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates vom 14. September 1995 über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten Entscheidung 93/704/EG des Rates vom 30. November 1993 über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs Grundsatzdokumente Weißbuch über die künftige Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik: "Globalkonzept einer Gemeinschaftsstrategie für eine auf Dauer tragbare Mobilität" (KOM(92) 494) Mitteilung der Kommission "Die gemeinsame Verkehrspolitik: Aktionsprogramm 1995-2000" (KOM(95) 302) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - "Anbindung des Verkehrsinfrastrukturnetzes der Europäischen Union an die Nachbarstaaten - Entwicklung einer kooperativen gesamteuropäischen Verkehrsnetzpolitik" (KOM(97) 172 endg.) Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996) Bericht der Kommission über den Stand und die zukünftige Ausrichtung des Projekts - CARE: Gemeinschaftliche Datenbank über Straßenverkehrsunfälle - Entscheidung 93/704/EG des Rates vom 30. November 1993 (KOM(97) 238 endg.) Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - "Intermodalität und intermodaler Güterverkehr in der Europäischen Union - Ein Systemansatz für den Güterverkehr - Strategien und Aktionen zur Verbesserung der Effizienz, der Dienste und der Nachhaltigkeit" (KOM(97) 243 endg.) Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen vom Abschluß laufender Arbeiten (Straßen- und Luftverkehrsstatistik) sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Keine. TITEL V GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN Statistische Auswirkungen Nur wenn ihnen harmonisierte, integrierte, ausreichend detaillierte und aktuelle Informationen vorliegen, können die Gemeinschaftsorgane unlauterem Wettbewerb vorbeugen, können Unternehmen ihre Konkurrenzfähigkeit einschätzen und Wirtschaftsexperten die für den politischen Entscheidungsprozeß unverzichtbaren Informationen liefern. Im innergemeinschaftlichen Handel wird die Mehrwertsteuer vorläufig weiter im Bestimmungsland erhoben. Im Rahmen eines definitiven Mehrwertsteuersystems der Gemeinschaft, wie es von der Kommission angestrebt wird, würde für innergemeinschaftliche Warenlieferungen nicht mehr der Steuersatz des Bestimmungslands gelten, sondern der des Herkunftslands. Ein solches gemeinsames Mehrwertsteuersystem, das möglicherweise zu einem künftigen Zeitpunkt eingeführt wird, würde nach Ansicht der Kommission einen Mechanismus für die Neuverteilung der MWSt.-Einnahmen unter den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Daten aus deren volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfordern. Sollte der Rat im Grundsatz beschließen, ein solches gemeinsames Mehrwertsteuersystem einzuführen, wäre durch eine Untersuchung zu prüfen, inwieweit die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für diesen Zweck geeignet sind, wobei folgendes zu berücksichtigen wäre: der nötige höhere Verläßlichkeitsgrad, der Verlust oder die Beschädigung von Informationen aufgrund der Umstellung des MWSt.-Systems sowie der zusätzliche Auskunftsaufwand, den die neuen Erhebungen den Unternehmen verursachen werden. Die Vornahme daraus folgender Verbesserungen an den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen würde für diejenigen, die die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erstellen, einen hohen Personal- und Finanzaufwand mit sich bringen. Mit besonderer Sorgfalt wird dafür Sorge getragen werden, daß die im Zuge des Programms geleisteten Arbeiten angemessen aufeinander abgestimmt werden, und zwar in bezug auf die Verwendung von Klassifizierungssystemen (einschließlich der erfaßten Einheiten), die Definition von Variablen und die Erfassungskonzepte im allgemeinen. Die veröffentlichten Statistiken werden dieses koordinierte Vorgehen widerspiegeln, so daß Tabellen von Themenbereich zu Themenbereich besser vergleichbar sein werden. Zusammenfassung Bei den Arbeiten geht es in erster Linie um - die Verbesserung der Qualität und die Vergleichbarkeit der makroökonomischen Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; - die Verbesserung der Rechtsangleichung durch bessere statistische Koordinierung. Relevante Rechtsvorsch

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.