Europäische Union

2011/734/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (Neufassung)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2013-01-09

Quellenkennung: 32011D0734. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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he Gebäude; n) Ernennung der Rechts-, Technik- und Finanzberater für mindestens 14 dieser Privatisierungsvorhaben, die bis Ende 2012 geplant sind; o) weitere Maßnahmen, die die Anpassung von Löhnen und Gehältern an die wirtschaftlichen Umstände erlauben und auf der Grundlage eines Dialogs mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung des Ziels der Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ergriffen werden. Im Einzelnen: Die Verlängerung der Tarifverträge für bestimmte Berufsgruppen und Branchen und das sogenannte Günstigkeitsprinzip werden ausgesetzt, solange die MTFS anzuwenden ist, so dass Haustarifverträge Vorrang gegenüber Tarifverträgen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen erhalten; Haustarifverträge können — unabhängig von der Größe des Unternehmens — entweder von den Gewerkschaften oder in Ermangelung einer Gewerkschaft auf Unternehmensebene von Betriebsräten oder sonstigen Arbeitnehmervertretungen unterzeichnet werden. ▼B (7)  Griechenland trifft bis Ende Dezember 2011 folgende Maßnahmen: ▼M1 a) Erlass eines Haushaltsplans für 2012 im Einklang mit den Zielen der MTFS und den in diesem Beschluss genannten Obergrenzen; Aktualisierung und Veröffentlichung von Informationen über die verschiedenen, in der MTFS vorgesehenen Maßnahmen; Erlass der zur Umsetzung des Haushaltsplans erforderlichen Steuer- und Ausgabengesetze zusammen mit dem Haushaltsplan. ▼B b) Stärkung der Durchführungskapazitäten aller Durchführungsbehörden und zwischengeschalteten Stellen bei den operationellen Programmen im Rahmen des nationalen strategischen Referenzrahmens 2007-2013 und Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement); c) fallbezogene Krankenhaus-Kostenrechnung, die ab 2013 zu Budgetierungszwecken zu verwenden ist; ▼M1 d) Bewertung der Ergebnisse der ersten Phase der unabhängigen funktionalen Überprüfung der zentralstaatlichen Verwaltung, die zu einem Aktionsplan für die Umsetzung operationeller Politikempfehlungen führen wird. In diesen Empfehlungen wird festgelegt, wie der öffentliche Dienst verschlankt und leistungsfähiger gemacht werden kann; ferner sollten die Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse der Ministerialabteilungen klar bestimmt werden, um Überschneidungen bei den Kompetenzen zu beseitigen und für eine bessere Mobilität innerhalb der Ministerien und zwischen den Ministerien zu sorgen; Abschluss der laufenden funktionalen Überprüfung der bestehenden Sozialprogramme. ▼B e) Aufnahme des Betriebs der einzigen Vergabebehörde mit den nötigen Mitteln, um ihren im Aktionsplan festgelegten Aufgaben, Zielen, Zuständigkeiten und Befugnissen gerecht zu werden; f) Überprüfung der Gebühren für an private Dienstleister ausgelagerte medizinische Dienstleistungen mit dem Ziel, die diesbezüglichen Kosten im Jahr 2011 um mindestens 15 % und im Jahr 2012 um weitere 15 % zu senken; g) Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems, zur Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlagen und zur Senkung der Steuersätze auf haushaltsneutrale Weise in Bezug auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer; h) weitere Maßnahmen, die sicherstellen, dass mindestens 50 % der von staatlichen Krankenhäusern verwendeten Medikamente Generika mit niedrigerem Preis als vergleichbare Markenprodukte und Produkte mit abgelaufenem Patent sind, insbesondere indem alle staatlichen Krankenhäuser verpflichtet werden, Arzneimittel auf Basis ihrer Wirkstoffe zu beschaffen; ▼M1 i) Ernennung von Beratern für die weiteren für 2012 geplanten Privatisierungsvorgänge, die nicht von Absatz 6a Buchstabe n erfasst werden; Beschleunigung der Erfassung des staatlichen Grundbesitzes und des Erlasses von Sekundärvorschriften für Ferienunterkünfte und Flächennutzung; Einrichtung und Betrieb eines neuen Generalsekretariats für Staatseigentum, das mit der neu zusammengelegten KED/ETA (allgemeine Immobilienverwaltung und Tourismus-Immobilienagentur) zusammenarbeitet, welche Immobilien für die Privatisierung kommerzieller und handelbarer Vermögenswerte vorbereitet. Ziel ist, den staatlichen Immobilienbesitz besser zu verwalten, ihn von Belastungen zu befreien und seine Privatisierung vorzubereiten; Einrichtung von sechs Immobilienportfolios durch den HRDAF; Annahme des Rechtsakts zur Übertragung der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte der Einrichtungen, die abgewickelt werden; j) Reform der Einnahmenverwaltung, indem: eine Verwaltungseinheit für „große“ Steuerzahler eingerichtet wird; Hindernisse für eine wirksame Steuerverwaltung ausgeräumt werden, d. h. Schlüsselreformen des neuen Steuergesetzes einschließlich der Auswechslung von Führungskräften, die die Leistungsvorgaben nicht einhalten, und der Überprüfung der Qualifikationen der Steuerprüfer; sichergestellt wird, dass das neu gegründete Gremium zur beschleunigten Beilegung von verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten (d. h. innerhalb von 90 Tagen) seine Tätigkeit aufnimmt; die Funktionen von mindestens 31 Steuerämtern zentralisiert und diese zusammengeschlossen werden; k) Stärkung der Ausgabenkontrolle durch: Ernennung ständiger Rechnungsprüfer in allen Ministerien; l) Veröffentlichung eines mittelfristigen Personalplans für die Zeit bis 2015, der der Vorgabe entspricht, dass nur eine von fünf ausscheidenden Arbeitskräften ersetzt wird, und ohne sektorale Ausnahmen für die gesamte staatliche Verwaltung gilt; Versetzung von rund 15 000 Bediensteten aus unterschiedlichen staatlichen Einrichtungen in die Arbeitskräftereserve sowie von rund 15 000 Bediensteten in den Vorruhestand. Bedienstete in der Arbeitskräftereserve und im Vorruhestand erhalten für die Dauer von höchstens 12 Monaten 60 % ihrer Grundvergütung (ohne Überstunden- und sonstige Zulagen). Dieser Zeitraum von 12 Monaten kann für Bedienstete kurz vor dem Ruhestand auf 24 Monate verlängert werden; Zahlungen an Bedienstete, die in der Arbeitskräftereserve sind, sind Teil von deren Abfindung. m) Überarbeitung der Liste der physisch und psychisch belastenden Berufe, so dass diese maximal 10 % der Beschäftigten umfasst. Eine gründliche Überarbeitung der ergänzenden/zusätzlichen öffentlichen Altersversorgungssysteme — einschließlich Fürsorgekassen und einmaliger Pauschalzahlungen — wird durchgeführt mit dem Ziel, die Rentenausgaben zu stabilisieren, die Haushaltsneutralität dieser Systeme zu sichern und die mittel- und langfristige Tragfähigkeit des Gesamtsystems zu gewährleisten. Durch die Überarbeitung muss Folgendes erreicht werden: eine weitere Verringerung der Anzahl der bestehenden Fonds; Beseitigung von Ungleichgewichten bei defizitären Fonds; Stabilisierung der laufenden Ausgaben auf einem auf Dauer tragfähigen Stand durch angemessene Anpassungen ab dem 1. Januar 2012; langfristige Tragfähigkeit der ergänzenden Systeme durch strikte Kopplung von Beiträgen und Leistungen. ▼M2 (7a)  Griechenland trifft unverzüglich die folgenden Maßnahmen: a) Senkung der Arzneimittelausgaben um mindestens 1 076 Mio. EUR im Jahr 2012; b) Senkung der Überstundenvergütung für Krankenhausärzte um mindestens 50 Mio. EUR im Jahr 2012; c) Kürzungen bei der Beschaffung von Militärgütern um 300 Mio. EUR (Zahlungen und Lieferungen) im Jahr 2012; d) Kürzung um 10 % bei der Vergütung von gewählten Amtsträgern und zugehörigen Mitarbeitern auf kommunaler Ebene im Jahr 2012 und Senkung der Zahl der stellvertretenden Bürgermeister und zugehörigen Mitarbeiter im Jahr 2013 mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 9 Mio. EUR und im Jahr 2013 weitere 28 Mio. EUR einzusparen; e) Senkung der zentralstaatlichen operativen Ausgaben und der wahlbedingten Ausgaben um mindestens 370 Mio. EUR (gegenüber dem Haushalt 2012), davon mindestens 100 Mio. EUR bei operativen Ausgaben im militärischen Bereich und mindestens 70 Mio. EUR im Bereich der Wahlausgaben; f) Senkung der operativen Ausgaben der Kommunalverwaltung mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 50 Mio. EUR einzusparen; g) Kürzungen der Beihilfen für Bewohner entlegener Gebiete und der Zuschüsse an verschiedene, den Ministerien unterstehende Einrichtungen mit dem Ziel, die Ausgaben im Jahr 2012 um mindestens 190 Mio. EUR zu senken; h) Kürzung der Mittel für öffentliche Investitionen um 400 Mio. EUR im Jahr 2012. Diese Kürzung der Investitionsmittel wird keine Auswirkungen auf Projekte haben, die mit Strukturfondsmitteln kofinanziert werden (unter anderem TEN-T-Vorhaben); i) Veränderungen bei Zusatzrentenkassen und Pensionskassen, die hohe Durchschnittsrenten auszahlen oder hohe Zuschüsse aus dem Haushalt erhalten, sowie Kürzungen bei anderen hohen Renten mit dem Ziel, im Jahr 2012 mindestens 450 Mio. EUR (netto, nach Abrechnung der Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) einzusparen; j) Kürzungen bei den Familienbeihilfen für einkommensstarke Haushalte mit dem Ziel, im Jahr 2012 43 Mio. EUR einzusparen; k) Ministerialentscheidungen zur vollständigen Einführung der neuen Lohn- und Gehaltstabelle in allen einschlägigen Einrichtungen und gesetzliche Regelung der Modalitäten für die Rückforderung zu viel gezahlter Löhne und Gehälter rückwirkend ab November 2011; l) Änderung der Artikel 3 und 21 des Gesetzes 4038/2012 zur Überarbeitung der Voraussetzungen für eine Verlängerung der Ratenzahlungspläne für überfällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge: Ratenzahlungspläne werden nur für bestehende überfällige Beträge von unter 10 000 EUR für Privatpersonen und 75 000 EUR für Unternehmen gelten. Steuerpflichtige, die einen verlängerten Ratenzahlungsplan beantragen, sollten gegenüber den Steuerbehörden sämtliche Rechnungsabschlüsse offenlegen; m) Rahmengesetz mit einer gründlichen Überarbeitung der Funktionsweise ergänzender/zusätzlicher öffentlicher Altersversorgungssysteme, mit dem Ziel, die Rentenausgaben zu stabilisieren, die Haushaltsneutralität dieser Systeme zu sichern und die mittel- und langfristige Tragfähigkeit des Gesamtsystems zu gewährleisten. ▼B (8)  Griechenland trifft bis Ende März 2012 folgende Maßnahmen: ▼M2 a) Reform der ergänzenden/zusätzlichen Altersversorgungssysteme, die in Absprache mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds gestaltet und im Hinblick auf ihre geschätzten Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik validiert wird. Die Parameter des neuen ergänzenden fiktiven beitragsdefinierten Systems gewährleisten einer Bewertung der nationalen Behörde für Versicherungsmathematik zufolge ein langfristiges versicherungsmathematisches Gleichgewicht; b) Anpassung der Gewinnspannen der Apotheken und Einführung regressiver Gewinnspannen mit dem Ziel, die Gesamtgewinnspanne auf unter 15 % zu senken; ▼M1 c) Durchführung der zweiten Phase der funktionalen Überprüfung bestehender Sozialprogramme, einschließlich einer detaillierteren Überprüfung spezifischer Programme, um übermäßige Fragmentierung zu vermindern, Einsparungen zu erzielen und die Effizienz zu steigern; d) Erfassung aller medizinischen Vorgänge (in Bezug auf Arzneimittel, Überweisungen, Diagnosen und Operationen) durch das elektronische Verschreibungssystem sowohl in den Einrichtungen des nationalen Gesundheitssystems und den vom EOPYY unter Vertrag genommenen Anbietern als auch den Sozialversicherungsfonds; Erstellung detaillierter monatlicher Prüfberichte durch die Einrichtungen des nationalen Gesundheitssystems und die Anbieter; Zuweisung einer geringeren Kostenbeteiligung bei Generika mit einem deutlich unter dem Referenzpreis liegenden Preis (weniger als 60 % des Referenzpreises) in Anlehnung an die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten; Veröffentlichung eines Jahresberichts über die Verschreibung von Arzneimitteln durch die Sozialversicherungen; Einführung von Verpflichtungsregistern in allen Krankenhäusern; e) Übergang zu einer zentralisierten Beschaffung von Arzneimitteln und medizinischen Bedarfsartikeln für den nationalen Gesundheitsdienst über den Koordinierungsausschuss für die Beschaffung medizinischer Bedarfsartikel sowie mit Unterstützung des Spezifizierungsausschusses, wobei das einheitliche Codierungssystem für medizinische Bedarfsartikel und Arzneimittel Verwendung findet; f) Erlass von Rechtsvorschriften zur Straffung der Verfahren für Beantragung und Genehmigung zusätzlicher Mittel zur Stärkung der Ausgabenkontrolle; Fortführung der obligatorischen Erfassung der Mittelbindungen, die für die gesamte staatliche Verwaltung gilt; ▼M2 g) Abschluss der laufenden funktionalen Überprüfung der Sozialprogramme; h) Ernennung der Mitglieder der zentralen Beschaffungsbehörde (Single Public Procurement Authority — SPPA); i) Ermittlung der Versorgungssysteme, bei denen die einmaligen Pauschalzahlungen bei Renteneintritt nicht mit den eingezahlten Beiträgen in Einklang stehen, und entsprechende Anpassung der Zahlungen; j) Senkung der Gewinnspannen von Arzneimittel-Großhändlern in Richtung einer Obergrenze von 5 %; k) Durchführung der nötigen Ausschreibungsverfahren, um ein umfassendes und einheitliches IT-System für das Gesundheitswesen (e-Health-System) einzuführen; l) Ernennung der Rechts-, Technik- und Finanzberater für die für die Jahre 2012 und 2013 geplanten Privatisierungen. ▼M1 (9)  Griechenland trifft bis Ende Juni 2012 folgende Maßnahmen: ▼M2 a) Abschluss der Überprüfung der öffentlichen Ausgabenprogramme. Dabei wird externe technische Hilfe in Anspruch genommen und das Augenmerk insbesondere auf Renten und soziale Transferleistungen (unter Gewährleistung der sozialen Grundsicherung), auf die Verteidigungsausgaben unbeschadet der Verteidigungsfähigkeit des Landes und auf die Restrukturierung der zentralen und kommunalen Verwaltungen gelegt; des weiteren werden die Einzelheiten für die weitere Rationalisierung der Ausgaben für Arzneimittel und den Betrieb von Krankenhäusern sowie der Sozialhilfe-Geldleistungen festgelegt; b) Erlass einer Steuerreform zur Vereinfachung des Steuersystems unter Abschaffung von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen und Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlagen, um die Steuersätze graduell senken zu können, wenn das Steueraufkommen steigt. Diese Reform betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer, die Vermögensteuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge und wird die relative Belastung durch indirekte Steuern unverändert lassen; c) Überprüfung des Rechtswerts von Immobilien zur stärkeren Ausrichtung dieser Werte an den Marktpreisen; d) Abschaffung von Bar- und Scheckzahlungen in Finanzämtern zugunsten von Banküberweisungen, damit sich mehr Mitarbeiter auf Arbeiten mit höherem Mehrwert (Rechnungsprüfung, Steuerbeitreibung und Auskünfte an Steuerpflichtige) konzentrieren können; e) Senkung der nicht durch die neue Lohn- und Gehaltstabelle geregelten außertariflichen Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor um durchschnittlich 12 %. Dies wird zum 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt und führt zu Einsparungen in Höhe von mindestens 205 Mio. EUR (netto, nach Abrechnung der Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge); f) Beschlüsse zur Schaffung der Durchführungsverordnung zur SPPA; die SPPA nimmt ihren Betrieb zur Erfüllung ihres Mandats, ihrer Ziele, Zuständigkeiten und Befugnisse auf, die im Gesetz über die SPPA und in dem mit der Europäischen Kommission im November 2010 vereinbarten Aktionsplan festgelegt sind. ▼M2 (10)  Griechenland trifft bis Ende September 2012 folgende Maßnahmen: a) Vorlage eines Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 in Einklang mit dem in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Primärüberschussziel; b) Schaffung von Vorschriften und Verfahren für zentralisierte Beschaffungs-/Rahmenverträge für häufig erworbene Güter und Dienstleistungen auf zentralstaatlicher Ebene, wobei die Beschaffung mittels dieser Verträge den Ministerien und zentralstaatlichen Einrichtungen vorgeschrieben und regionalen Einrichtungen freigestellt ist. ▼M3 (10a)  Griechenland trifft bis zum 4. Dezember 2012 folgende Maßnahmen: a) Annahme des Haushalts für 2013 und der mittelfristigen Haushaltsstrategie (MTFS) für den Zeitraum bis 2016 und der Maßnahmen gemäß Anhang IA dieses Beschlusses sowie Erlass der betreffenden Durchführungsgesetze. In der MTFS werden die dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen dargelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die im Beschluss des Rates festgelegte Defizitobergrenzen für die Jahre 2012–2016 nicht überschritten werden und dass die Schuldenquote auf einen nachhaltigen Abwärtskurs gebracht wird; b) Vorlage eines aktualisierten Privatisierungsplans im griechischen Parlament und Veröffentlichung eines halbjährlich aktualisierten Vermögenswertentwicklungsplans; c) Übertragung der vollen und direkten Eigentumsrechte (Aktien oder Konzessionsrechte) an der Egnatia-Autobahn und den Regionalhäfen von Elefsina, Lavrio, Igoumenitsa, Alexandroupolis, Volos, Kavala, Korfu, Patras, Heraklion und Rafina in das Portfolio von zu privatisierenden Vermögenswerten des „Hellenic Republic Asset Development Fund“ (HRADF); d) Gewährleistung, dass die Fachministerien und andere relevante Stellen dem Generalsekretariat für Staatseigentum vollständigen Zugang zum Verzeichnis sämtlicher Immobilienvermögenswerte im Staatsbesitz verschaffen; e) Änderung und/oder Aufhebung der für Unternehmen im Staatsbesitz (PPC, Hafengesellschaften OLP und OLTH, HELPE, EYATH und EYDAP, Häfen usw.) geltenden Statutsbestimmungen, die von den Gesellschaftsrechtsvorschriften für private Unternehmen in Bezug auf etwaige Beschränkungen der Stimmrechte privater Anteilseigner abweichen; f) Rechtsvorschriften zur Festlegung der Rolle und der Qualifikationen des Generalsekretärs der Steuerverwaltung und zur Ermächtigung des Finanzministers zur Delegation der Beschlussfassungsbefugnisse an den Generalsekretär der Steuerverwaltung; g) Einsatz erfahrener Steuerprüfer bei Tätigkeiten, die auf eine unmittelbare Einziehung von Einnahmen abzielen, indem Schlüsselbereiche der rechtlichen Durchsetzung wie z. B. die Einheit für große Steuerzahler gestärkt und voll arbeitsfähig werden, wozu ihnen 100 Steuerprüfer von anderen Stellen zugewiesen werden, und indem eine gesonderte Abteilung für Vermögende und Selbständige mit hohem Einkommen geschaffen und mit 50 erfahrenen Steuerprüfern ausgestattet wird, die direkt dem Generalsekretär der Steuerverwaltung rechenschaftspflichtig sind; h) Erlass eines Rechtsakts des Ministerrats (der den Rechtsakt des Ministerrats vom 29. Oktober 2012 ersetzt), der auf die Stärkung der Haushaltsausführung und eine solidere Finanzverwaltung abzielt und — über die Bestimmungen des ursprünglichen Ministerrats-Rechtsakts hinaus — weitere Bestimmungen enthält: i) Bestimmung, dass bis Ende Dezember eines jeden Jahres Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Finanzministerium und anderen Ministerien oder zwischen den Ministerien und Führungskräften der beaufsichtigten Unternehmen unterzeichnet werden (d. h. vollständige Abdeckung des Sektors Staat); ii) Verschärfung der derzeitigen Auflagen für kommunale Gebietskörperschaften bezüglich eines ausgewogenen Haushalts zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit unter Einbeziehung von Korrektur- und Sanktionsmechanismen; iii) Ausbau des derzeitigen Überwachungssystems für staatseigene Unternehmen (SOE) und Einführung eines Durchsetzungsmechanismus für den Fall, dass SOE von ihren jeweiligen speziell festgelegten Zielen abweichen, sowie iv) Festlegung des Rahmens für die Definition spezifischer Ziele, die für die Register operationeller Zahlungsverpflichtungen der lokalen Gebietskörperschaften und SOE gelten und jedes Jahr im Dezember zu erstellen sind. Darüber hinaus umfasst der Rechtsakt des Ministerrats einen Mechanismus für eine Korrektur der Transferzahlungen der Zentralregierung, um Zielabweichungen während des Jahres und möglicherweise in Folgejahren aufzufangen und sicherzustellen, dass Zahlungsrückstände nicht steigen. Darin wird ausdrücklich festgelegt, dass die Erlöse aus der Privatisierung staatlicher Vermögenswerte unmittelbar auf ein Sonderkonto fließen, um so die Zahlungsströme zu überwachen, eine Fehlleitung staatlicher Gelder zu vermeiden und einen fristgerechten Schuldendienst sicherzustellen. Auch werden damit automatische Ausgabenkürzungen als Regel für den Fall festgelegt, dass Ziele nicht eingehalten werden, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass Zahlungsrückstände nicht steigen; i) eine Reihe von Maßnahmen, um die derzeitige Finanzlage des nationalen Trägers für Gesundheitsleistungen (EOPYY) zu verbessern und zu gewährleisten, dass sich die Haushaltsausführung 2012 und 2013 verstärkt einem ausgeglichenen Haushalt annähert; dazu zählen: i) Straffung des Leistungspakets; ii) verstärkte Kostenteilung für Gesundheitsdienstleistungen privater Anbieter; iii) Aushandlung von Mengenrabatten und Überprüfung der Case-Mix-Vereinbarungen mit privaten Anbietern; iv) Überprüfung der Zahl und der entsprechenden Entgelte diagnostischer und physiotherapeutischer Dienstleistungen, mit deren Erbringung der EOPYY private Dienstleister beauftragt hat, um die damit verbundenen Kosten um mindestens 80 Mio. EUR im Jahr 2013 zu senken; v) Einführung eines Referenzpreissystems für die Erstattung von Medizinprodukten sowie vi) progressive Anhebung der Beiträge der OGA-Mitglieder bis zur Angleichung an die durchschnittlichen Beiträge, die von anderen EOPYY-Mitgliedern entrichtet werden; j) die folgenden Maßnahmen für die Erstattung von Medikamenten: i) Rechtsvorschriften zur Kontrolle pharmazeutischer Ausgaben, die Notmaßnahmen (einschließlich z. B. globaler Preissenkungen) für den Fall vorsehen, dass der bestehende automatische Rückforderungsmechanismus nicht ausreicht, um das Ziel zu erreichen. Derartige Maßnahmen müssen entsprechende Einsparungen bringen; ii) einen Ministerialerlass für die Festlegung der neuen Rückforderungsschwelle für 2013 (2,44 Mrd. EUR für ambulante Patienten); iii) Aktualisierung der Preisliste und der Positivliste erstattungsfähiger Medikamente, insbesondere im Hinblick auf die alleinige Erstattung der kostengünstigen Pakete für chronische Krankheiten, durch Verschiebung von Medikamenten von der Positiv- auf die Negativliste oder auf die Liste frei erhältlicher Medikamente und durch Einführung des von der nationalen Organisation für Arzneimittel (EOF) entwickelten Referenzpreissystems. Diese Listen sind mindestens zweimal jährlich gemäß der Richtlinie 89/105/EWG des Rates zu aktualisieren; und iv) der Ersatz verschriebener Arzneimittel durch das preisgünstigste Produkt mit demselben Wirkstoff in der Referenzkategorie durch Apotheken (obligatorische „Generikasubstitution“). ▼M3 (11)  Griechenland trifft bis Ende Dezember 2012 folgende Maßnahmen: a) Erlass einer Reform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zur Vereinfachung des Steuersystems und Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage sowie zur Abschaffung von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen; b) die erforderlichen Primär- und Sekundärrechtsvorschriften zur Gewährleistung der raschen Umsetzung des Privatisierungsplans; c) Einführung eines Regulierungsrahmens für Wasserversorgungsunternehmen; d) Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerverwaltung, Einführung von Leistungsbewertungen, einer besseren Nutzung der Risikobewertungstechniken und Schaffung sowie Ausbau spezialisierter Schuldenverwaltungsabteilungen; e) Erstellung und Veröffentlichung eines Plans für die Begleichung von Zahlungsrückständen öffentlicher Stellen gegenüber Lieferanten und von Steuererstattungen; f) Beendigung der Durchführung der Reform der Funktionsweise der ergänzenden/zusätzlichen öffentlichen Altersversorgungsfonds sowie der Zusammenführung sämtlicher bestehender Fonds im öffentlichen Sektor; g) Rechtsvorschriften zur Ausdehnung der Anwendung des 5 %-Abschlags für pharmazeutische Unternehmen (der bereits für durch Krankenhäuser abgerechnete Medikamente besteht) auf alle E

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.